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Gewerkschaftsbewegung

Die Machtprobe der Bauunternehmer.

Der Verband der Baugeschäfte von Groß- Berlin, d. h. die Unter­nehinerorganisation des Berliner   Baugewerbes, läßt durch die bürgerliche Bresse folgende Mitteilung verbreiten:

In der Hauptversammlung des Verbandes der Baugeschäfte murde noch einmal festgestellt, daß die Gewerkschaften durch die Aufstellung von Forderungen, welche die Bauwirtschaft nun und nimmer tragen kann, diesen Kampf geradezu provoziert haben und daß nur sie allein die Berantwortung für die Stillegung der Bautätigkeit tragen. Die Hauptversammlung erneuerte ihren Be schluß im Intereſſe der kaum begonnenen Biederbelebung des Baumarktes, die Forderungen der Gewerkschaften unter allen 11mständen zurückzuweisen, und beauftragt den Bor stand, alle zu diesem Zwecke geeigneten Schritte mit größter Ent­schiedenheit zur Durchführung zu bringen. Dabei wurde voraus­gesetzt, daß die Auftraggeber des Baugewerbes, behörd liche wie private, diesen Abwehrkampf in jeder Be ziehung unterstügen und dazu beitragen werden, daß die den Baugeschäften durch die Arbeiterschaft aufgezwungene Machtprobe an dem entschlossenen Widerstand der Arbeitgeber. organisationen des Baugewerbes zusammenbricht.

Wir stellen zunächst fest, daß es sich für die Bauunternehmer, mie sie selbst sagen, um eine Machtprobe handelt. Sie versuchen gar nicht nachzuweisen, inwiefern die Bauwirtschaft die Forderungen der Gewerkschaften nun und nimmer tragen fann". Wir haben unfererseits nachgewiesen, daß es die Bauunternehmer sind, die die Allgemeinheit und die Bauarbeiter ausbeuten. Wir sind bereit, in dieser Beziehung der Deffentlichkeit noch mehr Beweise zu unter­breiten, die aufzeigen werden, in welch raffinierter Weise die Bau­unternehmer die Preise in die Höhe zu treiben verstehen.

Benn es in der Kundgebung der Bauunternehmer dann weiter heißt, daß die Auftraggeber des Baugewerbes, behördliche wie private, die Machtprobe der Unternehmer in jeder Beziehung unterstügen müßten, so ist das ein Anfinnen, dessen Unverfrorenheit wir nicht näher zu fennzeichnen brauchen.

Angenommen, die Berficherte hätte in der Borkriegszeit bei der Städtischen Spartaffe etwa 500 Goldmart Ersparnisse eingezahlt und sie bei ihr stehen lassen; sie sei nun gefeßlich erstattungspflichtig und würde dem Unterstützungsamt Charlottenburg zur Tilgung der Schuld von 223 Mart ihr gesamtes Sparfaffenguthaben samt Zinsen zur Verfügung stellen. Man würde ihr bedeuten, daß diese Zahlungs­methode unzulässig sei und ihr die zwangsweise Beitreibung der Schuldsumme erneut androhen.

Abgesehen davon, gestatten wir uns, dem Unterstüßungsamt des Bezirksamts Charlottenburg die gefeßliche Möglichkeit zu be= streiten, die Versicherte für die Leistung ihrer Kranten­lasse haftbar zu machen.

Der Personalbestand der Reichsbehörden und betriebe. Die Reichsregierung hat dem Reichstag   eine Uebersicht über den Bersonalbestand bei den Reichsministerten, der Reichspost und der Reichsbrüderei vorgelegt. Danach wurden am 1. April 1925 in den Reichsministerien 95 789 Beamte, 21 163 Angestellte und 94 653 Ar beiter beschäftigt. Bei der Reichspost einschließlich der Reichs­beiter gezählt. In den Reichsministerium ist gegenüber dem 1. Of­bruckerei wurden 252 585 Beamte, 3234 Angestellte und 38 447 Ar gestellte und 604 Arbeiter eingetreten. Bei der Reichspost einschließ tober 1924 eine Versonalverminderung um 106 Beamte, 2959 An­lich der Reichsdruckerei   zeigte sich eine Bermehrung des Personals um 2428 Beamte und eine Personalverminderung um 535 Ange­stellte bzw. 11 938 Arbeiter. Die Zahl der weiblichen Beamten und Angestellten beträgt bei den Hoheitsverwaltungen 6973, darunter 108 Berheiratete, und 52 882 bei der Reichspoft einschließlich der Reichsdruckerei, darunter 112 Verheiratete. Unter den Reichs­ministerien ist das Reichsfinanzministerium mit seinen zahl­reichen Landesfinanzämtern der größte Arbeitgeber.

Lohnbewegung in den Elektrizitätswerken.

Im Anschluß an das Lohnabkommen für die Gas- und Waffer werte haben am Freitag erneute Verhandlungen mit der Direktion der Städtischen Elektrizitätswerte stattgefunden. Die Direktion erklärte fich bereit, die gleichen Lohnerhöhungen wie für die beiden anderen Städtischen Werke auch für ihre Betriebe anzuerkennen Auf dieser. Grundlage tam es zum Abschluß eines Lohnabkommens, das bis zum 3. Oktober 1925 Geltung hat.

Was die Unternehmer wollen, ist die Aus hungerung der Streifenden, die Niederknüppelung der Gemert- Bom Zentralverband der Maschinisten und Heizer wird uns schaften. Dazu sollen ihnen die Bauauftraggeber helfen. Es soll geschrieben: Nachdem ani 3. Juli die tarifliche Schiedsinstanz in der Lohnfrage einen Spruch fällte, der eine Zulage ab 30. Juli feinem Bauunternehmer ein Auftrag erteilt werden, der die Forde von 2 Bf. borjah, sollte heute die zweite Schiedsinstanz sich erneut rungen der Bauarbeiter bewilligt. Auf diese Weise hoffen die Scharf- mit den Löhnen befassen. Durch Verhandlungen der Parteien fam macher im Verband der Baugeschäfte, die Bauunternehmer zum jedoch vorher eine Einigung zustande. Ab 2. Auguſt tritt eine Durchhalten zu zwingen. Auf diese Weise hofft man ins weitere Erhöhung bon 3 Bf. für alle Gruppen ein. Die besondere, zu verhindern, daß der Bauhütte Bauaufträge zuteil übrigen Zuschläge wurden dementsprechend ebenfalls erhöht. Das Abkommen hat Gültigkeit bis 3. Oftober d. Js.

merden.

Daß die Stoßtrupps der sogenannten ausgeschlossenen Bau­arbeiter die Arbeiten auf dem Bundeshaus des Verbandes der Buchdrucker, die Reparaturarbeiten für den Lebens und Geträntemittelarbeiterverband, die Siedlungsarbeiten für den Deutschen   Berkehrsbund und die Arbeiten im Borwärts"-Haus, die alle von der Bauhütte mit Zustimmung der Bauarbeiterorganisationen ausgeführt werden, gewaltsam verhindert haben, ist vom Standpunkt der Unternehmer gewiß fehr schön. Es erschwert den Bauarbeitern die Führung Des Kampfes.

Noch wichtiger für die Bauunternehmer ist jedoch, zu verhindern, daß die Bauhütte eventuell größere Aufträge der Behörden aus­führt, die sie ausführen könnte, weil sie die Forderungen der Gewert­fchaften bewilligt hat. Deshalb das große Geschrei der Unternehmer. Bir nehmen an, daß die Intelligenz der Ausgeschlossenen aus reichen mird, um zu begreifen, worauf die Unternehmer hinzielen.

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Ein Teno"-Streich.

Durch den Bauarbeiterstreit wurden die Betonierungsarbeiten beim Elektrizitätswert am Südufer unterbrochen. Diese Arbeiten murden als Rotstandsarbeiten bezeichnet, jedoch vom Baugewerfs bund als solche nicht anerkannt und deshalb ihre Beiterführung während der Dauer des Streifs verweigert. Gestern wurde nun die Technische Nothilfe eingesetzt. Nach zwei Stunden hatte sie die Spundwände durchbrochen. Die vorher völlig trodene Baugrube füllte sich jetzt mit Wasser. Da nunmehr Not standsarbeit vorliegt, geschaffen durch die Nothilfe", erflärte der Baugewerfsbund, getreu seiner Berpflichtung zur Aus­führung wirklicher Notstandsarbeiten, sich bereit, die Spundwände wieder herzustellen, nachdem die Leno" das Feld ihrer mit fo durchschlagendem Erfolg erprobten Tätigkeit geräumt hat. Daß die Teno" die Arbeit von Baufachleuten nicht leisten kann, wäre fein Vorwurf für sie, wenn sie die Finger davon gelassen hätte.

Der Streit bedeutete für die Baustelle teine Gefährdung, erst die gefährliche Nothilfe" brachte sie in Gefahr.

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Die Lohnbewegung im Möbelhandel erledigt. folge des niedrigen Angebots gescheitert waren, fanden am 16. Juli Nachdem die ersten Verhandlungen mit den Arbeitgebern in erneut Berhandlungen vor dem Schlichtungsausschus statt. Dort wurde eine Einigung erzielt in der Form, daß der Spizenlohn ab 5. Juli 39 m. pro Woche und vom 16. Auguſt bis 81. Oktober 40 m. pro Woche beträgt.

Beilegung des Streiks bei der Firma Gleiser.

Nach erneuten Verhandlungen zwischen dem Deutschen   Verkehrs­bund und dem Arbeitgeberverband der Firma sind die bei der Firma bestehenden Differenzen zugunsten der Arbeiter beigelegt worden. Die Arbeit wurde am Freitag in vollem Umfange wieder aufgenommen.

Darf ein Betriebsrat Akten vernichten?

Damit hat eine Angelegenheit ihre Erledigung gefunden, die fein Ruhmesblatt für den flagenden Staatsanwalt ist. Seiner Hart­nädigteit ist es zuzuschreiben, daß das Gericht sich nochmals mit einer Rechtsfrage beschäftigen mußte, über deren Ausgang kein Zweifel obwaltete. Aber was tut man nicht, um den Stahlhelm= leuten in der Reichsbant, die für ihre Parteizwecke das Material der Reichsbank bemuzen, gefällig zu sein.

Die Krise im Ruhrbergbau.

Bochum  , 17. Juli.  ( Eigener Drahtbericht). Die Krise im Berg­bau wächst sich zu einem Unglüd für das ganze Ruhrrevier aus, zu einer Katastrophe, wie sie die deutsche Arbeiterschaft in der In­duftrie noch nicht erlebt hat. Die Zahl der Feierschichten im Ruhrbergbau hat in den letzten Tagen eine starte Vermehrung er­fahren. Neue Feieriichten eingelegt wurden auf Prinz­ regent  ", Karl Friedrich", Julius Philipp"," Friderica" und Friedlicher Nachbar". In der zweiten Hälfte des Juli ist auf jedem Schacht von Deutsch  - Lug mit je einer geierschicht zu rechnen. Die Baroper Schächte dieser Gesellschaft werden im Auguſt ſtill­

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gelegt. Ab Montag wird die Koterei auf Zeche Tremonia  " einge­stellt. Allein bei der Deutsch  - Bug liegen jetzt 380 Rohlen­öfen falt. Es fommen weiter zum Stillstand die Zechen Bindahlsbant", Kaiser Friedrich", Glüdauf Tiefbau und die Zechen Hamburg  " und Franzista". Damit wird wiederum ein ganzes Heer von Arbeitern brotlos.

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Fortdaner des Pforzheimer   Streits.

Pforzheim  , 17. Juli.  ( Eigener Drahtbericht.) Die am Freitag nachmittag auf Beranlassung des badischen Gewerbeaufsichtsamtes zur Beilegung des Riefentampfes in der Pforzheimer   Schmuckwaren­industrie durch den Vorfizenden des Schlichtungsausschusses eingeleitete Aussprache zwischen den Parteien hat zu feiner Einigung geführt. Es murde aber vereinbart, daß am nächsten Diens= fag eine Verhandlungskommission unter dem Borsiz des Schlich­hungsausschußvorsitzenden zusammentritt, die den Barteien einen Einigungsvorschlag machen joll. Falls dieser abgelehnt werden sollte, muß dann der gefehliche Schlichtungsausschuß einen Schieds­spruch fällen. Unter der unbeteiligten Bevölkerung, insbeson­dere in der Geschäftswelt des Bezirks Pforzheim  , steigert sich die Mist immung gegen die Schmud waren Indu­ftriellen wegen deren Haltung immer mehr. Der Kampf geht froß aller möglichen Einwirkungsversuche der Unternehmer auf die Arbeiterschaft in unverminderter Stärke weiter.

Das Bündnis der englischen Gewerkschaften. London  , 17. Juli.  ( Eigener Drahtbericht.) Der Ausschuß von Bertretern der Gewerkschaften der Bergarbeiter, Transportarbeiter, Eisenbahner, Maschinenbauer sowie verschiedener kleinerer Verbände feßte am Freitag nachmittag die Berhandlungen zur Schaffung Gewerkschaften den Abschluß eines Bündnisses zu empfehlen. Man eines Bündnisses fort. Der Ausschuß beschloß, den einzelnen hofft in den beteiligten Kreisen, daß die Entscheidung der Gewerf­fchaftserefutive noch vor Ende des Monats fällt, so daß im Falle des Ausbruchs des Kampfes im Bergbau das Gewerk­schaftsbündnis in Kraft treten fann.

Der Sekretär des Bergarbeiterverbandes, Coof, erklärte am Freitag, daß die Bergarbeiter auch die zweite Einladung, por dem Schiedsgerichtshof der Regierung zu erscheinen, angesichts der unveränderten Haltung der Unternehmer abgelehnt haben.

Der Achtstundentag in Amerika  .

New Bort, 14. Juli.  ( WTB.) Die Standard Dit Company, New Jersey  , kündigt an, daß sie in ihren mittellontinentalen Delfeldern ben chtſtundentag ein­führen wolle. Gleichzeitig follen die Löhne nach einer neuen Stala berechnet werden, wodurch den Arbeitern ein teilweiser Er fag für den entstehenden Lohnausfall gesichert werden soll. Seit den ersten Bohrungen im Jahre 1859 bis jetzt wurde zwölf Stunden täglich gearbeitet.

Eine Frage von grundfäßlicher Bedeutung über die Befugniffe des Betriebsrats zur Vernichtung von Atten, hatte in der Be­zwei verantwortliche Betriebsratsmitglieder der Reichsbant, die rufungsinstanz das Landgericht I zu entscheiden. Angeflagt paren früheren Reichsbanfangestellten Großmann und Wietus. Beiden Angeklagten wird von dem nachfolgenden deutschmäßige Sigung am Montag, den 20. Juli, fällt aus, da ein Teil Achtung, freigewerkschaftl. Betriebsräteausschuß! Die regel Dölkisah orientierten Betriebsrat zum Vorwurf gemacht, Aften, der Mitglieder in Urlaub ist. Zur nächsten Sigung wird schriftlich die an den Betriebsrat gerichtet waren, bei ihrem Ausscheiden ver­eingeladen. D. Hildesheim. nichtet zu haben. In Wirklichkeit hat man den Eindrud, als handele Auftrage der Belegschaft, den Rüdtritt Havensteins ge­es sich um einen Racheatt gegen Großmann, der seinerzeit, im fordert hatte.

Deutsche Filmgewerkschaft. Ordentliche Generalversammlung Sonnabend, den 18. Juli, 7 Uhr, im Großen Gaal des Alten Asfanier", Anhaltstr. 11. Die außerordentlich wichtige Tagesordnung verpflichtet jeden Kollegen, an dieser Versammlung teilzunehmen. Mitgliedsbuch legitimiert! Die Ortsverwaltung. J. A.: Siegmund.

W. Lorenz, Tempelhof  . Montag, den 20. Juli, 4% Uhr, im Lokal Saat, Friedrich Wilhelm- Str. 85, wichtige Fraktionsfigung. Erscheinen aller SPD  .. Der Fraktionsvorstand.

In der Borinstanz wurden die Angeflagten freigesprochen, die Staatsanwaltschaft hatte aber Berufung eingelegt. Der Bor­gänger Großmanns befundete, daß er sich auch verpflichtet gefühlt Anhänger erforderlig. habe, im Geschäftsgang erledigte Borgänge zu vernichten. Die Beugen der Reichsbant, Reßler und Dr. Brenzel, sahen in der Vernichtung der Aften eine bewußte Erschwerung ihrer Funt­tionen als Betriebsräte und veranlaßten die Klage. Die Frage des Borsigenden, ob der Zeuge beſtimmte, unerledigt gebliebene Fälle anführen kann, mußte von ihm verneint werden.

Die Gutachten der beiden Sachverständigen brachten fein einheitliches Bild. Dr. Brand bestritt dem Betriebsrat die Be­Aufgewertete Krankenhauskosten. fugnis, an ihm adreffierte, auch vertrauliche Anfragen vernichten zu Die Versicherte soll zahlen, weil die Krankenkasse nicht zahlt. glaubt. Sollte aber schon eine Bernichtung von vertraulichen Alten fönnen, selbst wenn der Betriebsrat sich moralisch dazu verpflichtet Eine bei der Krantenfasse der Berliner   Fleischerinnung ver­porgenommen werden, so darf der Betriebsrat das nicht ohne Zu ficherte Angestellte hatte das Bech, am 13. Oftober 1923 ins ftimmung der Betriebsversammlung tum. Der Vorsitzende fragt den Krantenhaus zu fommen, also zu einer Zeit, in der die Papier Sachverständigen, ob diese Verpflichtung im Geseh vorgeschrieben mart noch als gefeßliches Zahlungsmittel galt. Das Unter ist. Die Antwort fiel verneinend aus. Auf die weitere Frage, ob stügungsamt des Bezirksamts Charlottenburg, der Sachverständige auf seinem Standpunkte beharren würde, wenn dem das betreffende Krankenhaus untersteht, fah teine gefeßliche wir mit dem BRG. fchon 30 Jahre arbeiten würden, antwortete der Möglichkeit für sich gegeben, von der Krankenkasse der Fleischer   Sachverständige: Darüber habe er noch feine feste Meinung, auch innung Goldmarfleistungen zu fordern. Um nun aber ist es Sache des Gesetzgebers, ergänzende Bestimmungen zu dem dennoch die Differenz zwischen der Papier  - und der Goldmark Betriebsrätegesetz zu erlassen. Klarer umschrieben und von startem rechnung zurückerstattet zu erhalten, wendet sich das Char Eindruck war das Gutachten Dr. Flatoms, der die Betriebsräte Ipftenburger Unterstügungsamt an die versicherte An- im gewiffen Sinne mit Abgeordneten verglich. Er verneinte gestellte mit der Aufforderung, die 223 Mart betragenden das Recht, Aften über nicht erledigte Angelegenheiten ver. Rosten in Monatsraten von je 5 Mart zu tilgen. Die legte Mah- nichten zu fönnen. Eine Parallele mit den unter Dienstaufsicht bei nung vom 2. Juli 1925 schließt mit der Erklärung, daß weitere anderen Behörden befindlichen Aften fann hier nicht in Betracht Mahnungen nicht mehr erfolgen und im Falle der Zahlungsverwei- tommen. Der Betriebsrat hat nach pflichtgemäßem Erneffen zu gerung ohne weiteres die zwangsweise Beitrei entscheiden, was erledigt ist und was auch für seine Nachfolger bung der gesamten Schuldsumme vorgenommen werde, woraus bleibenden Wert hat. Auch hat der Betriebsrat in feiner damaligen ganz erhebliche Mehrkosten entstehen würden. Sigung mit zwei Drittel Mehrheit die Bernichtung der Aften be­fchloffen. Drei Mitglieder, die dagegen stimmten, weil sie eine Schädigung in ihrer späteren Amtsführung fürchteten, die ihrer Tätigkeit als Betriebsratsmitglieder nachteilig erschien, haben dann die gerichtliche Entscheidung beantragt.

Die Bersicherte hat ihre Krankenkassenbeiträge geleistet, mogegen die Krantentasse die Verpflichtung hatte, im Ertran tungsfalle die erforderliche Unterstützung zu leisten. Hat die Krantenhausverwaltung ihre Verpflegungsfäße nicht rechtzeitig aus reichend festgesezt und nun nicht die gesetzliche Möglichkeit, die ihr entstandene Differenz von der Krantentasse zu fordern, so hat sie deshalb doch nicht das Recht, die Versicherte zur Zahlung dieser Differenz heranzuziehen! Oder doch? Diese für alle Bersicherten prinzipiell wichtige Frage bedarf unseres Erachtens der Klarstellung. Ist die Versicherte anstatt der Krantenfasse er­stattungspflichtig oder nicht?

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In seinem Plädoyer trat der Staatsanwalt einen merfbaren Rüdzug an. Da aber alle Eingänge an den Betriebsrat ge­richtet waren, mußten sie auch den Nachfolgern jederzeit zur Hand fein. Gegen den§ 133 des StGB. ist zweifellos verstoßen worden, er beantragte eine Geldstrafe von 200 Mart. Die Angeklagten wurden jedoch freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens wurden der Staatstaffe auferlegt.

Aus der Partei.

Aufschwung der mexikanischen Arbeiterbewegung. In Verbindung mit dem vorjährigen Besuch des merikanischen Präsidenten Calles in Deutschland   hat sich das Interesse in stärkerem Maße als bisher den Verhältnissen in Merito zugewendet. In diesem Zusammenhang mag es interessant sein, einige Daten die in den letzten Jahren einen bedeutenden Aufschwung genommen über die me gitanische Arbeiterbewegung zu erfahren, hat. Im Jahre 1922 gab es in egito 1 250 000 organisierte Arbeiter. Die feither gemachten Fortschritte lassen sich an dem Beispiel der Stadt Merito ermessen, wo im Jahre 1922 achtzehn Gewerkschaften mit rund 20 000 Mitgliedern bestanden, gegenwärtig aber 92 Gewerf­schaften mit mehr als 100 000 Mitgliedern. In der Stadt Merifo find 92 Broz der Arbeiter organisiert. Bor einigen Jahren wurde von den Gewerkschaften die politische Arbeiterpartei ( Partido Laborista) ins Leben gerufen, die auch heute noch voll­fommen von den Gewerkschaften abhängig ist. Im allgemeinen ist also die merikanische Arbeiterbewegung fehr jungen Datums und hat sich bisher in völliger Selbständigkeit entwidelt, fo daß ihre Beziehungen zu der übrigen Arbeiterbewegung und besonders zur sozialistischen   Theorie noch recht lose sind.

Gegenwärtig sind in den Provinzen Merito und Coahuila Bahlen für den Bosten des Gouverneurs ausgeschrieben. Die Kandi­daten der Arbeiterpartei, die große Aussicht auf Erfolg haben, sind in Merito Carlos Riva Palaccios, in Coahuila   Perez Trevino. Bisher haben nur zwei megitanische Provinzen, Hidalgo und Aguas Calientes, sozialistische Gouverneure. Bor furzem haben die ersten der von der merikanischen Arbeiterregierung er nannten Arbeitsattachés" die Reise in ihre Bestimmungsorte Paris  und Mostau angetreten. Bei ihrer Abreise waren fie der Gegen­stand herzlicher Abschiedsfundgebungen.

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Berantwortlich für Bolitit: Victor Echiff: Wirtschaft: Arthur Caternus; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton  : Dr. John Editowski: Lotales Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. 5., Berlin  . Drud: Borwärts- Buchdruckerei und Sonstiges: Frik Karstädt: Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin  . und Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co., Berlin   S. 68, Lindenstrake 3. Sierzu 2 Beilagen, Unterhaltung und Wissen" und Jugend- Borwärts".

Probiert Bolle Schokolade