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Nr. 34942. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärts

Militärfragen im Reichstag.

Die Versorgung der Militäranwärter.

Der Reichstag verwies gestern zunächst die Novelle zur Verordnung über den Verkehr mit Bieh und Fleisch ohne Debatte an den Volkswirtschaftlichen Ausschuß zurüd.

Dann kommt die Novelle zum Wehrmachtversorgungs­gesez zur zweiten Beratung.

Im Ausschuß ist das Gefeß im§ 11 dahin geändert worden, daß die Inhaber des Zivildienstscheines Anwartschaft haben sollen auf Anstellung als Beamte oder Angestellte im Privatdienstvertrag bei den Reichs-, Landes- und Kommunalbehörden und bei sonstigen öffentlichen Körperschaften. Den Militäranwärtern sollen höchstens 50 Proz. der zu besehenden Stellen vor­behalten werden.

Abg. Brüninghaus( D. Vp.) erklärt, die Regierungsparteien würden selbst einen Antrag einbringen, wonach die Kranken­fassen nach wie vor von der Verpflichtung zur Ein stellung von Zivilanwärtern entbunden bleiben.

Abg. Passehl( Soz.):

Die zuständige Interessenvertretung, der Bund der Zivildienst­berechtigten, hat in einer Eingabe mit Recht die Frage auf geworfen, ob es nicht besser wäre, an Stelle der Abänderung der Bersorgungsgesetzes eine gründliche Durchberatung des ganzen Gesezes vorzunehmen. Schon bei Beratung des Haus­halts des Reichswehrministeriums hat mein Parteifreund Stücklen davor gewarnt, bei der Reichswehr unerfüllbare Hoffnungen zu crwecken, und daß es wichtig sei, die ausscheidenden Soldaten auch in das freie Wirtschaftsleben zu überführen. Erfahrungsgemäß geben ja jetzt schon ein Drittel der Zivilversorgungsberechtigten ihre Zivilversorgungsscheine ab, zwei Drittel behalten fie. Ein größerer Wert muß auf die technische und landwirtschaft liche Ausbildung der Versorgungsberechtigten gelegt werden. Meine Fraktion hat es nicht daran fehlen lassen, bei allen Be­schlüssen tatkräftig mitzuwirken, die eine soziale Besserung zur Folge haben konnten. Es ist aber durchaus nicht so, daß es not­wendig wäre, für die Versorgung der Anwärter auch die An­gestelltenposten in Anspruch zu nehmen. Der Redner weist auf eine Eingabe des Bundes der Zivildienstberechtigten hin, worin aus­geführt wird, daß es möglich sei, alle Versorgungsberechtigten in Beamtenstellungen unterzubringen. Wir menden uns nicht dagegen, wenn die Versorgungsberechtigten auf dem freien Arbeitsmarkt mit den Angestellten auf Privatdienstvertrag in Wettbewerb treten. Wir müssen es aber ablehnen, sie von vornherein auf Kosten der Dauerangestellten zu bevorzugen. In viel höherem Maße als die Beamten sind ja die Angestellten vom Personalabbau betroffen worden, und in einer Schrift, die uns fürzlich zuging, wird das furchtbare Elend der älteren Angestellten besonders an schaulich geschildert. Der Personalabbau ist ja überhaupt auf dem Rücken dieser älteren Angestellten und Beamten erfolgt. Wir haben also triftige Gründe, daß auch die Stellen der Dauerangestellten zu einem gewissen Prozentsaz den Versorgungsberechtigten überlassen werden sollen, besonders nachdem das thüringische Ministerium das Verlangen stellt, eine Anzahl der Angestellten zu entlassen, um Zivilanwärtern Blaz zu machen. Wir sind bemüht, die sozialen Gesichtspunkte auch bei der Versorgung der Soldaten zu berücksichtigen, wehren uns aber dagegen, daß das auf Kosten der Angestellten geschehen soll. Der Redner wendet sich dann dagegen, daß die einmalige leber gangsbeihilfe erst mit dem 1. September 1924 in Kraft treten soll, es würden dadurch gerade diejenigen leer ausgehen, die in der Zeit des Zusammenbruchs am meisten gelitten haben. Die sozial­demokratische Fraktion wird sich bemühen, daß ein billiger sozialer Ausgleich zwischen den Interessen der Beamten und der Angestellten geschaffen wird.( Beifall bei den Soz.)

Abg. Rädel( Komm.) sieht in der Vorlage den politischen Zwed der Regierung und der Regierungsparteien, die Behörden und die Beamtenschaft zu militarisieren.

Abg. Schuldt- Steglik( Dem.): Der Antrag, daß Angestellte nicht entlassen werden dürfen, um ihre Stellen mit Versorgungs­anwärtern zu bejegen, fönnte die bedenkliche Wirkung haben, daß ein aus sachlichen Gründen entlassener Angestellter sich zum Ein­foruch berechtigt glaubt, wenn später seine Stelle durch einen Ver­forgungsanwärter besetzt wird. Die demokratische Frattion werde dem Gefeß zustimmen.

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Das ,, Recht" auf die Uniform.

Abg. Eulenburg, daß die Rede des Abg. Kuhnt auf einem selbst für dieses Haus erstaunlich niedrigen Niveau gestanden habe, erklärt Abg. Saenger, es sei sehr unflug von dem Vertreter der zweit­stärksten Partei des Reichstags, eine solche Behauptung aufzustellen. Dos Niveau dieses Hauses werde von allen Parteien hergestellt, nicht zuletzt auch von der zweitstärksten Partei. Diese Bemerkung nicht zuletzt auch von der zweitstärksten Partei. Diese Bemerkung mar um so unversichtiger, als durch die hemmungslose Agi= tation der Deutschnationalen außerhalb dieses Hauses das Niveau des Reichstags nicht gesteigert worden sei. Der Abg. Eulenburg hat weiter zu verstehen gegeben, daß das, was Kuhnt über die Offiziere gesagt habe, ihn der Berachtung aller anständigen Menschen ausliefere. Auch das war außerordentlich unflug und tesonders von einem früheren Offizier. Als Musterbeispiel des deutschen Offiziers und der deutschen Männlichkeit wird ja der General Erich Ludendorff gepriesen.

Diefer Ludendorff ist wegen feines Verhaltens aus der Standes­gemeinschaft des deutschen Offizerstorps ausgefchloffen worden. Die Auseinandersetzungen im Offizierforps der letzten Monate hätten doch Herrn von Eulenburg veranlassen sollen, etwas vorsichtiger mit dem Ausdruck der Verachtung zu sein. Der Redner zitiert aus einer Münchener Wochenschrift einen Artikel, in dem von einem ungeahnten Tiefstand der fittlichen Auffassung, von Unehre, gesprochen wird. So urteilen deutsche Offiziere über ihre eigenen Unwahrhaftigteit bei bayerischen Offizieren Standesgenossen.

Der Abg. Jürgen v. Ramin hat in seiner Rede behauptet, daß er Augen- und Ohrenzeuge der gegen 30 Offiziere ver übten Mordtaten gewesen sei und er hat es dann so darzu­stellen versucht, als ob die Sozialdemokraten eine subjektive person­stellen versucht, als ob die Sozialdemokraten eine subjektive person liche Schuld daran trügen. Er hat mit fühnem Mut den Zusatz daran geschlossen, es sei auch noch an anderen Stellen jo gewesen. Bei seiner jüngsten Retirade war Herr Jürgen v. Ramin nicht so mutig, zu erflären, daß er sich bei seinen Behauptungen nach jeder Richtung hin geirrt habe. Es bleibt davon nur übrig, daß bei einer Straßenattion Menschen zugrunde gegangen sein sollen. Wann aber war das? Es war beim Rapp Putsch, es war zu einer Zeit, als um das Leben und die Eristenz der Repu­ blik gekämpft wurde.( Sehr richtig! b. d. Soz.) Dann hat Herr v. Ramin den Fall Friedrich Adler herangezogen. Adler hat aber erstens diese Tat ganz allein auf seine eigene Kappe genommen, zweitens und das ist ein wesentlicher Unterschied gegenüber den Mordtaten, die von Ihrer Seite verübt worden sind, er hat den

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ut gehabt, für seine Tat auch einzustehen. Die sozialdemokratische Bresse hat damals geschrieben, daß fie zwar politisches Verständnis für diese Tat habe, als Partei lehne fie aber grundsätzlich jeden politischen Mord als eine politische Unmöglichkeit ab. Es bleibt eine Bermessenheit von Ihnen, die Tat eines Mannes wie Friedrich Adler , der für sie eingestanden ist, mit den Mordtaten Ihrer An­hänger in Vergleich zu stellen. Ich will demgegenüber

an den Grafen Arco erinnern,

Sonntag, 26. Juli 1925

politische Mord in Deutschland durch Offiziere zur lebung gebracht sei. Er stehe nach wie vor zu seinen Aus führungen und habe keine Veranlassung, etwas davon zurückzus nehmen.( Buruf: Noske!) Auf die gegen mich gerichteten Aus­führungen Nostes, die hier zitiert worden sind, habe ich schon vor 5 Jahren einmal geantwortet. Nostes Werturteil sei in einer Zeit gefällt worden, in der die Partei gespalten gewesen ist und durch zahlreiche Werturteile über Noste fompensiert worden.( Heiterfeit.)

Abg. v. Ramin( Bölf.) wendet sich gegen die Ausführungen des Abg. Saenger . Den Völkischen könnte man feinen einzigen Fall nach­weisen, in denen sie einen politischen Mörder in ihren Reihen ge­habt hätten. Mit Ehrhardt und Arco hätten die Völkischen nichts zu fun gehabt.( Gelächter links. Zuruf des Abg. Hoch( Soz.): So ein Feigling! Präsident Löbe ruft den Abg. Hoch zur Ordnung.) Die Sozialdemokratie zeige nicht einmal Revolution.

den

Bekennermut zur

Abg. Saenger ( S03.): Das Recht, andere den Bekennermut zu bestreiten, hat niemals eine Fraktion, an deren Spize Ludendorff steht, der Mann, der im Münchener Hitler - Prozeß sagte, er habe von den politischen Vorgängen, die sich um ihn abspielten, nichts gemußt. Wenn die Völkischen jeht jede Gemeinschaft mit dem Rathenau­Mord ableugnen, fo erinnere ich daran, daß der jetzige völlische Abgeordnete Graf Reventlow am Tage dieses Mordes schrieb, ,, Unsere Gedanken sind heute bei den beiden Deutschen , die Rathenau das Leben genommen haben!"

( Hört! hört! und Pfui- Rufe links.)

Damit schließt die Aussprache.

Die Vorlage geht an den Rechtsausschuß.

Es folgt die Beratung des Berichts des Sozialpolitischen Aus. schusses über die Sozialversicherung im Saargebiet. Der Ausschuß ersucht in einer Entschließung die Reichsregierung, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln auf eine Besserung der Lage der Rentenempfänger im Saargebiet hinzumirfen.

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns erklärt dazu, die Reichs­regierung habe auf die Rentengestaltung im Saargebiet unmittelbar teinen Einfluß. Sie werde aber mit der Regierungstommiffion des Saargebiets in Verbindung treten. Sollte diese damit einverstanden sein, die Versicherten des Saargebiets in engere Berbindung mit der jezt wieder geordneten deutschen Sozialversicherung treten zu lassen, so sei die Reichsregierung jederzeit dazu bereit. Um 5 Uhr vertagt sich das Haus auf Montag, 2 Uhr. Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung der Steuer. gefege.

Unfallrente bei Gewerbekrankheiten.

Die Verordnung des Reichsarbeitsministeriums. Seit 1. Jult dieses Jahres beschränken sich die Leistungen der deutschen Unfallversicherung nicht mehr ausschließlich auf Betriebs unfälle. Es trat an diesem Tag eine Verordnung des Reichsarbeits ministeriums in Kraft, nach der auch bei gewerblichen Berufstrant, heiten die Unfallversicherung Entschädigungen zu leisten hat.

Das ist für Arbeiter, die durch ihren Beruf Gesundheitsschädi gungen ausgesetzt sind, deshalb von besonderer Wichtigkeit, weil die Leistungen der Unfallversicherung höher find als die der Kranten. versicherung . Nicht nur der Satz des täglichen Krankengeldes ist höher. Die Leistungen find auch nicht auf 26 Wochen beschränft, wie in der Regel bei der Krantenversicherung. Bei teilweiser Beschrän fung der Erwerbsfähigkeit merden entsprechende Renten gewährt Stirbt ein Versicherter an einer Berufskrankheit, so erhalten die

nachdem er ein paar Jahre Festungshaft abgesessen hatte, ist er heute einer der gefeiertsten Männer in Bayern . Er murde mit Fadeln auf sein Schloß geleitet, ein. Domkapitular hat ihn als jugendlichen Nationalhelden gefeiert, von den Deutsch- Hinterbliebenen Sterbegeld und Rente. nationalen fonnte man hören, es sei ein Mensch, der den verlorenen

del wiederhergestellt, in einer Bezirksversammlung der Bayeri­schen Bolfspartei in München sollte er fogar als Redner auftreten, Oswald eingefprungen.( hört, hört! b. d. Soz.) Ich erinnere weiter für ihn ist dann ein affiver Staatsminister, der Sozialminister an den Ihnen nahestehenden Kapitän Ehrhardt, der eine bann im Stiche gelassen hat. Boher nehmen Sie das Recht, unschuldige Frau ins Gefängnis gebracht und fie über angebliche Gewalttaten zu flagen, die gegen Ihre Anhänger gerichtet sind, wo alles, was in den letzten Jahren an Gewalttaten und feigem Mord geschehen ist, direkt oder indirekt von Leuten ausgegangen ist, die Ihre Weltanschauung befizen? Erst in diesen Tagen sind in dem medlenburgischen Femepro 3 abermals zwei Offiziere wegen feigen Totschlags verurteilt werden. Der Redner erinnert an die blutrünstigen Ausführungen in dem Buche mit Ehrhardt durch Deutschland ". An die feige Behandlung der Geifeln in München während des No. vemberputsches, der General Ludendorff ruhig zugesehen hat. Er stellt fest, daß am 1. Mai 1923 die Bölkischen in München auf wehrlose Arbeiter schießen wollten und daß sie nur durch die Reichs­ wehr daran verhindert worden sind. Weiter zitiert der Redner aus dem Gästebuch des Fürstenfellers in Weimar zwei Geistesblize völkischer Führer. Der eine stammt von dem Oberleutnant v. Buttfamer. Er wünscht, daß der Revolutionsfezen" von der Stange heruntergenommen werde, um daran die No­nember- Verbrecher zu hängen. Der zweite Spruch von dem frü­heren völtischen Reichstagsabgeordneten Fah= Ebert, Noste und Severing ihr Ende am Galgen gefunden.( Stür­fort- renhorst schließt, Deutschland kann erst wieder gefunden, wenn mische Zurufe links.)

Abg. Dietrich- Franken( Bölf.) erklärt kurz die Zuftimmung

seiner Fraktion.

Damit schließt die Aussprache.

Einstimmig wird ein Antrag der Regierungsparteien an­genommen, wonach die Bestimmungen der Reichsversicherungs­ordnung durch das Gesetz nicht berührt werden, daß also die Krankenfaffen zur Einstellung von Militäranwärtern nicht verpflichtet sind.

Im übrigen wird die Vorlage in der Ausschußfassung in zweiter und dritter Lasung endgültig angenommen.

Hierauf wird die erste Beratung des Uniformschutzgesetzes fort:

gejezt.

Abg. Dr. Haas( Dem.) ist grundsätzlich mit der Vorlage ein­verstanden. Es müsse aber dafür gesorgt werden, daß die Uniform nicht getragen wird bei Veranstaltungen, die sich gegen den Staat, gegen die deutsche Republik richten. Sie dürfte also nicht getragen werden bei Veranstaltungen des Deutschen Offi­ziersbundes und des Kyffhäuserbundes der Kriegervereine.

Abg. Saenger ( Soz.):

Es ist wohl nur in Deutschland möglich, daß dem Reichstag eine folche Vorlage zugeht, in der man das Tragen der alten taiser lichen Uniformen und Orden fordert. In anderen Ländern wäre man froh gewesen, daß alles noch jo glimpflich abgelaufen ift. In der Begründung der Borlage jagt der Reichswehrminister, daß die Uniform der Ausdruck der Staatsautorität sei. Aber die alte Uniform ist doch das Symbol des faiserlichen Reiches. Bas hat der heutige Staat noch damit zu tun?( Sehr richtig! b. d. Soz.) Wir werden mit aller Sachlichkeit, aber ebenso mit aller sachlichen Schärfe dagegen arbeiten, daß die Symbole des alten Kaiserreichs noch in den Straßen zu sehen sind. Ich habe die Hoffnung, daß auch bei den alten Offizieren die Einsicht wächst, daß es ein höheres Ziel ist, ein Diener des Volkes als ein Diener eines taiserlichen Herrn zu sein. Gegenüber der Behauptung des deutschnationalen

denn eigentlich getan? Was haben Sie für den nationalen Wiederaufstieg Deutschlands

Hundert Arbeiter an der Ruhr haben während des Ruhr­tampfes das Tausendfache von dem getan, was alle ihre Geiffesgrößen zusammen getan haben.( Lärm rechts.)

Wo haben Sie denn bisher Ihre Staatskunst gezeigt? Einer Ihrer Führer hat an dem Tage, an dem die Franzosen das Ruhr­ gebiet befehlen, erklärt: Unser Kampf richtet sich nicht gegen die Franzosen , sondern gegen die November- Verbrecher.( Stürmisches Hört, hört! links.) Der Bölkische Kurier" hat einmal ge­schrieben: Diesem Bolf kann nur die Peifsche helfen." Sie sprechen immer so viel von dem Patriotismus der Franzosen . Sie sollten erst selbst von den Franzosen patriotische Gesinnung lernen. Zum Schluß will ich erklären. Ich bin stolz darauf, einem Volke anzu­gehören, dem Sie die Peitsche wünschen. Ich bin stolz darauf, einem Volfe anzugehören, das trop der unjagbaren Qual, die es erlitten hat, noch so gesund geblieben ist, und das dafür gesorgt hat, daß Ihre Bewegung so schnell und so erbärmlich zusammengebrochen ist.( Stürmischer Beifall b. d. Soz.)

Abg. Kuhnt( Soz.) weist die Angriffe der Rechten gegen seine Ausführungen zurüd. Die Tatsache sei unbestreitbar, daß der

Persil bleibt

Als besonders wichtige Leistung wurde eingeführt, daß Ar beitern der Ucbergang in einen anderen Beruf erleichtert werden soll, wenn ihre Widerstandsfähigkeit gegen die Gesundheitsschädi gungen ihres seitherigen Berufs besonders gering ist. Sie erhalten im Falle des Berufswechsels eine Uebergangsrente, die nicht an den Nachweis ihrer Erwerbsunfähigkeit geknüpft ist. Diese Uebergangs. rente wird gezahlt bei geringerem Berdienst in dem neuen Beruf, oder wenn durch den Berufswechsel besondere Kosten entstehen ( Umzug). Die Uebergangsrente ist zeitlich durch die Verordnung nicht begrenzt und sie fann bis zur halben Höhe der Vollrente fest­gesetzt werden. Bei Erwerbsunfähigkeit wird sie unter Umständen auch neben der Bollrente geleistet.

Der Begriff Gewerbliche Berufsfrankheiten" ist nicht schr scharf umgrenzt. Man fann ihn sehr weit und sehr eng fassen. In der neuen Berordnung wird nur ein sehr fleiner Kreis von Berufs­frankheiten als unfallentschädigungspflichtig bezeichnet. Es sind das: 1. Erkrankungen durch Blei oder seine Verbindungen, 2. Erkrankungen durch Phosphor,

3. Erfrankungen durch Quecksilber oder seine Verbindungen, 4. Erfrankungen durch Arsen oder seine Verbindungen,

5. Erkrankungen durch Benzol oder seine Homoiogen, Ertran. fungen durch Nitro- und Amidoverbindungen der aromatis hen Reihe,

6. Erfranfungen durch Schwefelfohlenstoff,

7. Erfranfungen an Hautkrebs durch Ruß, Paraffin, Jeer, Anthrazen, Pech und verwandte Ctoffe,

8. Grauer Star bei Glasiachern,

9. Erkrankungen durch Röntgenstrahlen und andere strahlende Energie,

10. Burmfranfheit der Bergleute,

11. Schneeberger Lungenkrankheit.

Außer diesen Krankheiten wurden bisher schon von der Unfall. rersicherung erfaßt:

1. Milzbrand,

2. Rauschbrand,

3. Rogkrankheit,

4. Strahlenpilztrankheit,

5. Caissonfrankheit( entsteht durch die Einwirkung hohen Luft druckes oder durch den Wechsel des Luftdruckes bei und nach der Arbeit in Tauchergloden usw.).

6. Infektionskrankheiten( 3. B. bei Syphilisübertragung durch Benugung des gleichen Mundstüces in der Glasbläserei). 7. Gasvergiftungen( z. B. Kioatengasvergiftung).

Aus der großen Zahl der Krankheiten, die durch ungünstige Ar beitsbedingungen hervorgerufen oder verschlimmert werden, ist also nur eine fleine Zahl von vorwiegend Vergiftungsfrankheiten heraus. gegriffen.

Die Zahl der Arbeiter, denen diese neue Leistung unserer So­zialversicherung zugute kommt, wird deshalb nicht sehr groß sein.

Persil

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