Gewerkschaftliches.
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ift ihnen jede Viertel- oder Halbestunde, die sie an Regentagen] mit den Gefeßen halten. Sat 1 des§ 64 gewähre nun unarbeiten, zu bezahlen, der Verkauf alkoholischer Getränke bedingte Marktfreiheit,§ 69 mache einige Einschränkungen in An die Maurer und Puter Charlottenburgs! Sonn- auf den Baupläßen ist untersagt, ebenso der Genuß von bezug auf Tageszeit und Gattung der Waaren, nirgends aber tag, den 9. Juni, vormittags 10 Uhr, findet in Bismarckshöhe, solchen während der Arbeitszeit. Die von den Bauunter- fei der Markthallen- Verwaltung das Recht eingeräumt, Personen, Wilmersdorferstr . 39, eine öffentliche Bersammlung mit folgender nehmern gewünschte Ausnahme von geringeren Löhnen für ge- die in die Markthallen tommen, um die ihnen von Stand Tagesordnung ftatt: Vortrag über: Der wirthschaftliche Nieder- brechliche" Handlanger, sowie für ungeübte" und schwächliche" inhabern gemachten Bestellungen auszuführen, auszuweisen. gang im Baugewerbe. Referent Kollege Silberschmidt. Maurer wurde von Den Arbeitervertretern abgelehnt. Der Gerichtshof beschloß bei der Wichtigkeit der zu treffenden Alle Bauhandwerker Charlottenburgs werden ersucht, in dieser Die Die Dachdecker in Bern , insgesammt 60 bis Entscheidung, das Urtheil erst am Sonnabend zu verkünden. Versammlung zu erscheinen, insbesondere erwarten wir, daß die 70 Mann, wovon 50 in der Gewerkschaft sind, Um das bekannte Eisbeineffen zu Erfurt handelte es Maurer und Buzer vollzählig am Plaze sind, denn gerade die haben einen minimalen Tagelohn von 4,20 Franks( bisher sich in einem Prozesse, der gestern vor der 133. Abtheilung des Charlottenburger Bauhandwerker müßten es endlich einsehen, 3,50-4,20 Fr.), den Zehnstundentag, Zuschlag von 10 pet. Schöffengerichts stattfand. Schöffengerichts stattfand. Der Redakteur der Allgemeinen wie nothwendig eine Organisation am Orte ist. Kollegen und für bessere Arbeit und von 50 pct. für Sonntagsarbeit, Schluß Steinfeger- Zeitung", Wilhelm Knoll, war der Beleidigung der Berufsgenossen, erscheint alle in dieser Versammlung. Mit der Arbeit am Zahltags- Sonnabend um 5 Uhr, Schluß des Bahlfollegialischem Gruß: Der Vertrauensmann. tages eine Stunde nach Schluß der Arbeit und Freigabe des 1. Mai Garnisonbeamten zu Erfurt , sowie des Steinfegmeisters FleischLeipziger Maurerstreik. Bis jetzt erhalten 600 Maurer erreicht. Die Neuerungen sollen indessen nur für die Fachvereins- bauer daselbst beschuldigt. In der genannten Zeitung hatte ein aus Erfurt stammender Artikel Aufnahme gefunden, worin er. den verlangten Stundenlohn von 45 Pf. Die Arbeiter von drei mitglieder gelten. Die Seidenarbeiter von Basel und St. Ludwig im März v. J3. ein Liebesmahl gegeben hatte. Im Anschluß zählt wurde, Unternehmern haben sich dem Ausstand angeschlossen. daß Fleischhauer dortigen Garnisonbeamten ganzen streifen noch 1200 Mann. Ein beträchtlicher Theil der in der Schweiz beschlossen, an die Band fabrikanten folgende hieran ließ der Verfasser durchblicken, daß der Spender sich dabieran ließ der Verfasser durchblicken, daß der Spender sich da Ausständigen hat Leipzig verlassen, um den übrigen den Kampf Forderungen zu stellen: Jede am Bandstuhl beschäftigte Person durch bei den Beamten beliebt machen wollte, um bei der Vergebung zu erleichtern. Der Arbeitgeber" Bund will sämmtliche soll vom Abschaffen einer Rechnung bis wieder zum Abschaffen" - Baupläge schließen lassen, laffen, falls die Arbeiter bis Mon- durchschnittlich 4 Franken pro Arbeitstag erhalten; an Stelle der von Steinfegerarbeiten bevorzugt zu werden. Der Angeklagte, tag den angebotenen Mindestlohn von 40 Pf. und elfstündigen soll die zehnstündige Arbeitszeit treten. Eine 24- der die volle Verantwortlichkeit für den in Rede stehenden Artikel übernahm, hatte in umfangreicher Weise den Wahrheits= den Maximallohn von 45 Pf. nicht annehmen. Da die gliedrige Kommission ist beauftragt, mit den Fabrikanten zu ver- beweis angetreten. Es war in Erfurt eine große Menge Ausständigen darauf am Donnerstag in einer Versammlung handeln, und bis zum 16. Juni Antwort zu verlangen. Zeugen kommissarisch vernommen worden. Es ging aus deren beschlossen haben, an dem 45 Pf. Stundenlohn unbedingt festzus In Riga in Kurland ( Rußland ) streiken die Droschten Aussagen hervor, daß der Zeuge Fleischhauer zu einem Eisbeinhalten, so haben die Unternehmer Gelegenheit, ihren Beschluß in futscher und Fuhrleute, Unternehmer und Bedienstete gemeinsam essen in einer dortigen Restauration verschiedene Beamte, die Praxis zu übertragen. Sie werden aber gut thun, sich die um die Aufhebung einer Polizeiverordnung durchzusehen. Der darunter auch den Kaserneninspektor G. eingeladen, sich für Sache noch einmal reiflich zu überlegen. Umsomehr aber besteht Ausstand hat in Rußland ungeheures Aufsehen erregt, weil man feine Gäste ein besonderes Zimmer bestellt und auch für jetzt für die auswärtigen Maurer die Verpflichtung, unter sich nicht erklären kann, wie er organisirt werden konnte. In Musik gesorgt hatte. Er hatte die Beche für mehrere Personen allen Umständen den Zuzug nach Leipzig zu ver- Rußland ist jede Versammlung, jede Besprechung zum Zwecke bezahlt. Auch für den Kaserneninspektor G. hatte er bezahlen eines Streits verboten, durch die polizeiliche Bewachung auch wollen, das war ihm aber nicht gelungen, weil dieser selbst für Ueber den Böttcherstreit bei Rudelt in Halle a. G. unmöglich gemacht. Nun gar ein Uebereinkommen, einer Ver- sich an den Wirth bezahlt hatte. Fleischhauer hatte sich mit berichtet das bortige Boltsblatt", daß, nachdem noch 6 Arbeiter ordnung der Polizei entgegenzutreten! Die Möglichkeit, einen Streit dem Wirthe deshalb erzürnt, weil dieser das Geld von dem die Arbeit niederlegen wollten, der Fabrikant sofort den zehn die Arbeit niederlegen wollten, der Fabrikant sofort den Zehn- unter russischen Fabrikarbeitern zu organisiren, erklärt sich wenigstens Inspektor genommen hatte. Einer der Zeugen hatte bekundet, stundentag bewilligte und auch hinsichtlich der Lohnforderung aus dem Zusammenarbeiten in einer Werkstatt, aus der Länge daß Fleischhauer auch einen anderen Lieferanten Soviel Entgegenkommen zeigte, daß die 6 Arbeiter vom Streit der Vorbereitungszeit, in der die heimlichen Anstalten und Be- der Garnisonverwaltung aufgefordert hatte, sich an den Unabstanden. Was er diesen bewilligte, hätte Herr Ruckelt doch Menschen in zwei Tagen, ohne daß eine Versammlung 2c. voraus weigert. Darüber hatte Fleischhauer sich dann beklagt Was er diesen bewilligte, hätte Herr Kuckelt doch sprechungen erfolgen können. Hier aber wurden dreitausend kosten zu betheiligen, dieser habe sich indessen geauch den anderen, die ihn vorher um Verbesserung ihrer Lage gehen konnte, zu einem Streit vereinigt, der organisirt ist wie und bemerkt, es sei doch allgemein Brauch, wenn einer ersuchten und nun deshalb streiken, bewilligen fönnen. nur in irgend einem Lande des uneingeschränkten Koalitionsrechtes. Garnisonarbeiten habe, daß er Veranstaltungen mußten vorangegangen sein. Wieso blieben sie steuere. zu solchem Zwecke bei der Polizei verborgen? Eine solche Heimlichkeit von Vorgängen, scheinen vom Gericht angeordnet worden war, erklärte, daß es ihm Der Zeuge Fleischhauer, dessen persönliches Er die unter mehr als 3000 Personen sich abspielen! Und wenn auch nie in den Sinn gekommen fei, auf die Beamten einwirken größerer Unternehmer sich befindet, die leichter heimlich sich besprechen Beche bezahlt habe, so sei dies aus anderen Gründen, wegen ein bedeutender Theil der Miethskutscher in den Händen einiger zu wollen; wenn er für den einen oder den anderen die fönnten, bleiben die hunderte kleiner Miethswagen- Unternehmer, langjährigen persönlichen Verkehrs oder dergleichen geschehen. bleibt die Verständigung und Organisirung der Fuhrleute selbst Der Staatsanwalt hielt die Beleidigung für eine so schwere, daß unerklärlich. Die Polizei ward auch durch den Streik so ton er gegen den Angeklagten eine Gefängnißstrafe von drei sternirt, daß sie zunächst dagegen keine Maßregel fand. An dem Monaten beantragte. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Streit sind 3000 Personen betheiligt. Die größeren Unternehmer eine, hielt den Beweis der Wahrheit im wesentlichen für und die Führer des Streifs vertheilen täglich an die einzelnen erbracht und dieser Ansicht trat der Gerichtshof Fuhrleute entsprechende Entschädigungen und an die kleinen bei. Der ganze Artikel laffe aber aus der Form die be Unternehmer( Befizer von einem oder zwei Miethswagen) leidigende Absicht erkennen und deshalb sei auf eine Geldstrafe fünf Rubel täglich. von 200 Mart erkannt worden.
meiden.
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Die Tischler in Heide ( Holstein) sind im Streik, um folgende Forderungen durchzusetzen: Abschaffung von Kost und Logis beim Unternehmer, für Bautischler einen Wochenlohn von 18 M., für Möbeltischler einen solchen von 16,50 M. Die Mehrzahl der Unternehmer hat diese Forderungen nicht bewilligt, weshalb vor Zuzug dringend gewarnt wird.
Gerichts- Beitung.
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300
einem
Der Verband der Steinseher( Pflasterer) und Berufsgenoffen Deutschlands , der zu Pfingsten in alle feinen 2. Verbandstag begann, war von 44 Delegirten besucht, die 53 Orte vertraten. Aus dem Geschäftsbericht ging hervor, daß die Organisation von 1866 Mitgliedern im Jahre 1892 bis 1. Juni d. J. auf rund 2630 gestiegen ist; die Filialen wuchsen von 28 auf 59. Ginnahmen hatte der Verband seit 1. Januar 1893 bis 1. Juni d. J. 10 881,02 m., Ausgaben 10 739,52 M., fonach blieben 141,50 M. Kassenbestand. Ein Antrag, den ZentralArbeitsnachweis nicht mehr im Namen des Verbandes, sondern Der Herr Pastor als Betrüger. Aus Flensburg wird privat weiterzuführen, wurde abgelehrt. Den Delegirten wurde berichtet: In der gestrigen Straftammer Sigung wurde zum zur Pflicht gemacht, in den von ihnen vertretenen Filialen in zweiten Male verhandelt in der Untersuchungsfache gegen den allererster Linie dahin zu wirken, daß möglichst bald eine einheit- Gine rohe That, welche derzeit in den Zeitungen als Pastor Jörgen Jörgensen aus Fohl wegen Betruges. Wie wir liche Arbeitszeit von höchstens 10 Stunden täglich eingeführt wird. To dtfchlag bezeichnet wurde, gelangte gestern vor der neunten schon früher berichtet haben, wird dem Pastor Jörgensen zur Last Der Anschluß an die Generalkommission der Gewerkschaften Straffammer des Landgerichts I zur Erörterung. Der erst gelegt, daß er, um seinem Schwiegervater, dem Tischler Dreffen, Deutschlands wurde bis zum nächsten allgemeinen Gewerkschafts- 17jährige Arbeitsbursche Max 3immermann war beschuldigt, eine Altersrente aus der Altersversorgungs- und Invaliditätsfongreß vertagt. Bei der Statutenberathung wurde in Beziehung seine 6ljährige leibliche Großmutter, die Händlerin Luise anstalt zu verschaffen, die unwahre Angabe gemacht hat, derselbe auf die Rammer, die man mehrfach des Berufsdünkels geziehen Graßnick, durch Fauftschläge gegen den Kopf derart mißhandelt habe in den Jahren 1888-1891 bei ihm als Arbeiter und Haus hatte, ein Antrag des Zentralvorstandes angenommen, der den zu haben, daß der Tod infolge der Verlegungen eingetreten fnecht gegen einen Tagelohn von 60 Pf. gearbeitet. Auf grund des Streit im Sinne eines solidarischen Zusammengehens entscheidet. ist. Der Angeklagte, der feineswegs den Eindruck eines von dem Pastor Jörgensen ausgestellten Arbeitsscheines hat der alte Beschlossen wurde dann, daß bei Neuaufnahmen in den Herbst- verwahrlosten Burschen machte, legte ein reniges Geständniß ab, 78 jährige Dreffen eine Altersrente von 108 m. bis zu seinem monaten neben der Aufnahmegebühr noch 13 Wochenbeiträge zu bestritt aber, daß er die schweren Folgen hätte voraussehen am 1. März 1893 erfolgten Tode bezogen. Der Schwiegervater entrichten find. Beschwerden wegen verweigerter Aufnahme find tönnen. Er sei früh vaterlos geworden und von seinen Groß- Dreffen hat von den drei Jahren, die er bei ihm als Haus. in Zukunft nicht mehr an den Verbandstag, sondern an den eltern erzogen worden. Besonders seine Großmutter habe häufig knecht und Arbeiter gewesen sein soll, 15 Monate in Haders Ausschuß zu richten. Die Beitragspflicht wurde von bisher 32 mit ihm gezankt und ihn auch in der letzten Zeit leben als Tischler gearbeitet. Die Staatsanwaltschaft nimmt auf 36 Wochen pro Jahr erweitert, der Beitrag auf 15 Pf. pro häufig geschlagen, er habe die Thätlichkeiten aber nicht daher an, daß der Arbeitsschein wissentlich falsch ausgestellt Woche belassen. erwidert. Am Morgen des 6. März habe sein Groß- und beantragt beantragt unter Bubilligung mildernder Umstände Geldstrafe Mart event. Den Delegirten wurde zur Pflicht gemacht, in ihren Filialen vater ihn beauftragt, bei einem entfernt wohnenden Be- eine 30 Tagen Ges dafür zu sorgen, daß möglichst sofort die Gründung von Streit- fannten einen Wagen zu borgen. Als er im Begriffe gefängniß. Der Vertheidiger Rechtsanwalt Stemann plaidirt fonds in Angriff genommen wird. Zu§ 5 des Statuts wurde wesen sei, sich für den Gang anzukleiden, sei seine Groß für Freisprechung. Das Gericht ist der Ansicht, daß beschlossen, daß ausscheidende Mitglieder verpflichtet sind, die mutter in die Stube getreten, habe gesankt, daß er sich nicht der Angeflagte sich des Betruges schuldig gemacht hat, Beiträge bis zum Termine des Austrittes zu entrichten. In genügend beeile und ihm mit einem Handfeger, den sie gerade in weil D. während eines längeren Zeitraumes als selbständiger Konsequenz hiervon wurde zu§ 6 beschlossen, daß Mitglieder, der Hand gehabt, einen heftigen Stoß in den Rücken gegeben. Tischler in Hadersleben gearbeitet und nicht in die auf grund von Steuerrückständen über drei Monate aus Sierüber sei er so aufgebracht worden, daß er ihr mehrere festen Arbeitsverhältnisse zu ihm gestanden habe. Es ist dem geschlossen wurden, beim Wiedereintreten 13 Wochenbeiträge nach- Fauftschläge gegen den Kopf versetzt habe. Die Groß- Angeklagten von vornherein darum zu thun gewesen, eine wahrs zuzahlen haben. Bei§ 9 beschloß man, daß Mitgliedern, die mutter habe sich weinend in die Nebenstube begeben, heitswidrige Darstellung des Arbeitsverhältnisses seines Schwiegerdurch Aussperrung, Maßregelung oder Arbeitseinstellung er habe den Gang nach dem Wagen angetreten, ohne vaters zu ihm zu geben, um die Altersrente zu erlangen, er hat zur Abreise genöthigt find, mit Genehmigung des Zentral fich über den Vorfall Gedanken zu machen. Als er gegen dadurch sich einen Vermögensvortheil verschafft, weil er sonst vorstandes die Reise- Unterstügung erhöht und ohne Rücksicht auf Mittag nach Hause gekommen sei, habe er zu seinem feinen Schwiegervater hätte unterstützen müssen. Die Stellung die Dauer der Mitgliedschaft sofort gewährt werden fann. Schrecken gehört, daß seine Großmutter todt sei und daß er die des Angeklagten als evangelischer Prebiger wirit erschwerend, es Außerdem können auch Nichtmitglieder in solchen Fällen unter- Ursache sein sollte. Da sämmtliche Verwandte des Angeklagten werden daher dem Angeklagten feine mildernden Umstände be stützt werden. Bu§ 10, betreffend Hechtsschutz und Unterstützung ihre Aussage verweigerten, so beschränkte sich die Beweis willigt, sondern auf eine Gefängnißstrafe von acht Tagen in außerordentlichen Nothfällen wurde beschlossen, daß die bisher aufnahme auf die Vernehmung der beiden gerichtlichen Sach- erkannt. Zur Charakteristik der Handlungsweise des Herrn aus den Lokalkassen zu leistenden Unterstützungen in verständigen. Diefelben begutachteten übereinstimmend, daß an Pastor Jörgensen sei hinzugefügt, daß derselbe ein sehr anZukunft auch aus der Hauptkaffe geleistet werden dem Hinterkopfe der Verstorbenen eigentlich keine Verlegungen ständiges Einkommen hat. fönnen. Sofern es sich in solchem Falle um ein Mit zu sehen gewesen seien, aber unterhalb der Schädelhaut glieb einer Filiale handelt, hat der Vorstand derselben ein fich mehrere blutunterlaufene Eindrücke befunden hätten, Gutachten über das Gesuch beizufügen. Gesuch beizufügen. Einzelmitglieder die ihrer Form nach wohl von Faustschlägen herhaben sich hierbei den vom Zentralvorstand angeordneten rührten. Ein Bluterguß ins Gehirn habe stattgefunden und Kontrollvorschriften zu unterwerfen. Voraussetzung für alle Fälle den Tod verursacht. Bei einer jüngeren und widerstandsfähigeren Wolff's Telegraphen- Bureau. ist jedoch, daß das betr. Mitglied dem Verbande mindestens Person würden die Folgen nicht so schwer gewesen sein. Belgrad , 6. Juni. Vor dem hiesigen Stadtgericht begann 3 Monate angehört und seine Beiträge für diese Beit entrichtet Staatsanwalt beantragte eine Gefängnißstraße von anderthalb heute die Schlußverhandlung über die Ehrenbeleidigungsklage des hat. Zu§ 22 beschloß man, daß jede Filiale in Zukunft pro Jahren, der Gerichtshof erkannte mit Rücksicht auf die Jugend Fürsten von Montenegro gegen den Autor der Broschüre„ MonteMitglied und Vierteljahr 55 Pf. anstatt bisher 40 Pf. an die und bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten auf eine negro am Ende des 19. Jahrhunderts". Zentralverwaltung zu senden hat. Die Reife Unterstüßung Gefängnißstrafe von einem Jahre. Paris , 5. Juni. Der Bergarbeiter Rongreß beschloß mit wurde so geregelt, daß nach dreimonatlicher, durch Zahlung von Beiträgen bethätigter Mitgliedschaft Die Frage, ob in den städtischen Markthallen ein 736 000 gegen 212 000 Stimmen die Berathung der Frage, bein jeder Filiale 1 M. Unterstützung gezahlt wird, wobei eine Erhöhung aus der Kadavergehorsam zu herrschen hat, bildete den Mittelpunkt treffend die Ueberproduktion, auf das folgende Jahr zu verLokaltasse gestattet ist; jedoch wird die Reiseunterstützung an ein einer Verhandlung, die gestern die Berufungs - Straftammer am schieben. Die englischen und deutschen Vertreter stimmten für und daffelbe Mitglied innerhalb eines halben Jahres nur einmal Landgericht I längere Zeit beschäftigte. Die städtische Markt die Bertagung. Hierauf begann die Berathung über den Acht. gewährt. Die Reifeunterstüßung wird aus der Verbandskasse ballen- Berwaltung führt schon seit Jahren einen lebhaften Krieg stundentag. gegen diejenigen Händler, die in der Nachbarschaft der Markt- Paris, 6. Juni. Der Bergarbeiter Rongreß nahm heute gezahlt, doch ist für den Fall, daß der Betrag von 500 M. im hallen wohnen und auf vorherige Bestellung der Standinhaber unter dem Vorsitz des deutschen Delegirten Bunte die Berathung Jahre üderschritten wird, der überschießende Betrag durch Um lageverfahren nach der Kopfzahl auf die Filialen zu übertragen. diesen Bier, Kaffee und andere Erfrischungen in die Markthallen der Frage des achtstündigen Arbeitstages wieder auf. Die EngWeiter wurde dem Statut ein§ 24 a eingefügt, wonach die ev. bineinbringen. Es giebt nämlich eine ganze Anzahl von Stand- länder Abraham und Houffe bekämpften die gefeßliche Anordeinen anderen nung des Achtstundentags. Der deutsche Vertreter Horn wandte infolge gesetzlicher Maßnahmen nothwendigen oder sonst im Inter- inhabern, die diesen Bedarf lieber durch Lieferanten, als durch den betreffenden Markthallen fich entschieden gegen die beiden englischen Redner und forderte effe des Verbandes rathsamen Statutenänderungen nach den Restaurateur decken. Die Markthallen- Berwaltung bestreitet die achistündige Tagesarbeit für die Arbeiter unter und auf der Anträgen vom Vorstand und Ausschuß durch Urabstimmung feft: diesen Lieferanten das Recht, zur Erledigung der ihnen Grde; er bemerkte, die deutschen Delegirten werden sich den zustellen sind. Von den weiteren Beschlüssen zum Statut sei gewordenen Aufträge in den Markthallen zu erscheinen, sie hat belgischen und französischen anschließen, und schloß unter heftiger erwähnt, daß nach§ 32 in Bufunft alle Kosten für Reise- Unter- bamit aber bisher kein Glück gehabt, denn es sind Erkenntnisse Berurtheilung der englischen Vertreter, deren Selbstfucht der Ver ftügung, Delegationen im Auftrage des Verbandes, Gehälter der verschiedener Instanzen bis hinauf zum Kammergericht ergangen, treter von Arbeitern nicht würdig sei. Die Berathung wird befoldeten Zentralvorstands- Mitglieder, sowie der Agitation und die Kosten des Fachorgans aus der Zentralfasse bestritten werden. Die zu gunsten jener Lieferanten von Kaffee 2c. lauteten. Die Nachmittag fortgesetzt. Markthallen Verwaltung giebt aber den Rampf nicht auf; fie Paris , 6. Juni. Der Bergarbeiter Rongreß nahm mit Die Errichtung einer Sterbe- Zuschußkaffe, was von Berlin 1 pocht jetzt auf§ 12 der Marktordnung, wonach das Publikum 870 000 gegen 96 000 Stimmen den gefeßlichen Achtſtundentag beantragt war, wurde abgelehnt. Echließlich gelangte noch ein Antrag ben Anordnungen der Aufsichtsbeamten Folge zu leisten hat und für die Arbeiter über und unter Tage an. Die Arbeiterpartei auf Einführung eines geregelten schriftlichen Verkehrs zwischen den sie läßt daraufhin die betr. Personen aus den Hallen weisen. Drei wird morgen für die Theilnehmer an dem Kongreß einen Punsch Filialen untereinander und mit dem Vorstand zur Annahme, um Angestellte von Schankwirthen, die in einem solchen Falle auf grund veranstalten. den Submissionen, sowie der Regie- und Unternehmerarbeit näher jener Kammergerichts- Entscheidung nicht nöthig zu haben glaubten, Nimes , 6. Juni. Durch eine Explosion in den Gruben zu treten. Das in Berlin erscheinende Fachorgan bleibt wie bisher diesem Befehle Folge zu leisten, waren vom Schöffengericht wegen von La Vernarède wurden sechs Arbeiter getödtet und drei schwer Eigenthum des Verbandes. Der Vorsitzende des Verbandes erhält Widerstandes bezw. wegen Hausfriedensbruches zu fleineren verwundet. jetzt 1000 Mart feste Besoldung für dieses Amt und 400 Mark Geldstrafen verurtheilt worden. Ihre eingelegte Berufung Florenz , 6. Juni, abends 7 Uhr 25 Min. Sämmtliche aus als Redakteur des Fachorgans. Der bisherige Vorsitzende Knoll brachte die Frage vor die sechste Strafkammer. Die Rechts den umgebenden Ortschaften hier eintreffenden Nachrichten bewurde wiedergewählt. Die Wahl des Kassirers soll durch die anwälte Gaffel, Dr. Schöp 3 und Leop. Meyer wiesen auf ftätigen, daß das Erdbeben feinen Schaden angerichtet hat. Nach Filiale des Verbandssizes ausgeführt und möglichst dieses Amt die grundsägliche Wichtigkeit dieser Angelegenheit hin. Wenn Eintreten des Naturereignisses herrschte eine allgemeine Panik, auf die Person des Vorsitzenden übertragen werden, da das Amt der§ 12 einen unbedingten Kadavergehorsam verlangte, dann die Bevölkerung verbrachte die Nacht im Freien; allmälig beginnt nicht besoldet ist. Der nächste Verbandstag soll Januar oder würde er der Willkür Thür und Thor öffnen und jeden diefelbe sich zu beruhigen. Das Wetter ist schlecht, es reguet in Februar 1898 in Magdeburg abgehalten werden. Besucher der Markthallen, sowie jeden Standinhaber in Strömen. Aus der Schweiz . Die Maurer und Handlanger die Gefahr bringen, auf den beliebigen Befehl der Auf- New- York, 6. Juni. Depeschen Guayaquil bestätigen die in Bern haben eine allgemeine durchschnittliche Lohnerhöhung sichtsbeamten die Markthallen verlassen zu müssen. Dadurch Nachrichten von dortigen Unruhen. Die Stadt ist im Besiz der von 5 resp. 4 Cts. per Stunde und eine Arbeitszeit von zehn würden die§§ 64, 69 und 70 der Gewerbe Ordnung verlegt Equadorianischen Aufständischen. Die Radikalen haben die ProStunden im Sommer und 8 Stunden im Winter erreicht; ferner werden; eine Markthallenordnung müsse sich aber im Einklange vinzen Manabi und Esmeraldas in ihrer Gewalt.
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Depeschen.
Verantwortlicher Redakteur: J. Tierl( Emil Roland) in Berlin . Truck und Verlag von May Bading in Berlin , SW., Beuthstraße 2.
Hierzu eine Beilage.