Abendausgabe
Nr. 382+ 42. Jahrgang Ausgabe B Nr. 188
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SW
10 Pfennig
14. August 1925
Vorwärts=
Berliner Volksblatt
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Eine Darstellung des Polizeipräsidenten.
Polizeipräsident Grzesinsti machte heute mittag den Preffe-| vertretern eingehende Mitteilungen über die Vorgänge der letzten Tage, insbesondere auch über die bedauerlichen Ereignisse nach den fommunistischen Versammlungen vom Donnerstag abend. Zunächst sprach er über die beiden bekannten Berordnungen, die er gegen den Hafentreuzlerradau erlassen hat. Die am Abend des Verfassungstages verhafteten Ruhestörer sind zum Teil noch in Haft, werden dem Untersuchungsrichter vorgeführt werden und dieser hat darüber zu befinden, ob Landfriedensbruch vorliegt, ob Antlage erhoben wird usw. Die Rechtsgültigkeit der beiden Berordnungen Qualifizierung der Ruhestörungen als Landfriedensbruch und sofortige Berbringung in Schutzhaft steht nach Auffassung des Polizeipräsidiums außer Zweifel.
Der Polizeipräsident führte dann aus:
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Ich habe angenommen, daß alle Kreise, die das Bedürfnis haben, für Ideen auf der Straße zu demonstrieren, sich die nach den letzten Borkommnissen und meinen Verordnungen notwendige Zurüdhaltung auferlegen und insbesondere fich den im Intereffe der Berkehrsfreiheit ergehenden Vorschriften der Polizei fügen werden. Die Vorgänge von gestern abend zeigen leider, daß offenbar nicht alle Veranstalter von Demon strationen ihre Teilnehmer so in der Hand haben, wie es notwendig ist.
Bertreter der KPD. waren gestern mittag bei mir und haben gefragt, ob meine Erlaffe gegen fie angewandt werden sollen. Ich habe erwidert, daß diese Erlasse ausdrücklich sich gegen Aufzüge richten, deren Teilnehmer bewaffnet sind und erkennen laffen, daß sie nicht zu friedlichen Demonstrationen für ihre Ideen, sondern zu Gewalttätigteiten zusammengekommen find. Darauf erklärten die Vertreter der KPD., daß ihre Demonstrationen selbstverständlich friedlich seien, sie hätten für den Westen absichtlich den Winterfeldtplatz und nicht den Wittenbergplatz gewählt, um nicht in die Kreise der Rechtsradikalen hineinzukommen.
Der Aufmarsch der Kommunisten gestern abend war zunächst auch ganz friedlich. Ich habe mich selbst davon auf dem Lands berger Plag, dem sehr schlecht bejegten BülowPlaß und dem Winterfeldt- Blag überzeugt. Da ich im Jorden nichts vermutete, bin ich nach Hause gefahren. Die geftrigen Bufammenstoße sind darauf zurückzuführen, daß eine größere Anzahl von Demonstranten lange nach den Demonftrationen den Verkehrsanordnungen der Polizei abfichtlich nicht Folge geleistet haben. Als daraufhin die Polizei sich zu einzelnen Feststellungen genötigt jah,
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wurden die Polizeibeamten angegriffen und so geschlagen, daß fie befürchten mußten, erschlagen zu werden. In dieser Situation haben die Beamten das Recht und die Pflicht, fich ihrer Angreifer zu erwehren mit dem Gummifnuppel, soweit er ausreicht, eventuell mit der Schußwaffe. Demonftrafionen friedlicher Art werden von der Polizei nicht verboten,
Schiedsspruch im Baugewerbe.
Das im Reichsarbeitsminifterium zusammengetretene Schiedsgericht fällte heute mittag für das Baugewerbe einen Schiedsfpruch, der für Facharbeiter, Bauhilfsarbeiter und Tiefbauarbeiter folgende Spihenlöhne in den einzelnen Bezicken festfeht:
Provinz Sachsen und Anhalt- Mogdeburg: 1,03, 0,90, 0,73 m Halle a. d. S.: 1,01, 0,98, 0,72 m. Freistaat Sachsen : 1,10, 0,92, 0,88 m. Medienburg 0,95, 0,82, 0,67 m. Berlin 1,20, 0,92, 0,74 m. Kaffel 1,05, 0,85, 0,85 m. Unterbaden 1,13, 0,89, 0,89. Oberbaden 1,10, 0,85, 0,85 2.
Soweit die Alenderung der Orisklassen noch streitig ist, bleibt die Berständigung den Tarifparteien überlassen. Bis dahin gilf der bisherige prozentuale Abstand. In denjenigen Lohnbezirken, in denen bisher durch Tarif, Vereinbarung oder Schiedsspruch die Bezüge der Lehrlinge geregelt find, verbleibt es bei dem bisherigen Brauch. Bis zur anderweitigen bezirklichen Regelung des Wertzeuggeldes oder sonstiger Entschädigungen bleibt der bisherige 3ustand bestehen.
Diefe Lohnregelung gilt bis 30. November 1925. Nach beiderseitiger Annahmeerklärung haben die bezirklichen Parteien die Kampfmaßnahmen spätestens bis zum 24. Auguft aufzuheben. Beiderseitige Maßregelungen dürfen nicht stattfinden. Die Erklärungsfrist läuft bis zum 19. Auguft, nachmittags
4 Uhr.
Zustimmung des französischen Kabinetts.
Erörterung der Londoner Vereinbarung. Paris , 14. Auguft.( Eigener Drahtbericht.) Der Ministerrat, am Donnerstag kurz nach der Rückkehr Briands im Elysee zusammengetreten ist und dann 9 Uhr abends
der
bis 1 Uhr nachts gedauert hat, hat den von dem Außenminifter mif Chamberlain getroffenen Vereinbarungen 3ugeftimmt. Das darüber ausgegebene Kommuniqué besagt, daß Briand dem Ministerrat Kenntnis von dem Text der Antwort an Deutschland gegeben hat, worüber es zwischen der englischen und der französischen Regierung zu einer restlosen Berständigung gekommen fei. Der Ministerrat habe dem Außenminiffer einmütig Dank für das erreichte Resultat ausgesprochen. Die Antwort werde, nachdem fie den alliierten Kabinetten zur Kenntnis gebracht worden fei, unverzüglich in Berlin überreicht werden. Briand selbst, der am Abend die Vertreter der französischen Preffe empfangen hat, hat sich über die Ergebnisse seiner Reise sehr befriedigt gemßert. Die Einigung über den Text der franzöfifchen Antwort auf
sondern da sie von der Verfassung gestattet sind- von der Polizei geschütt, so daß seit längerer Zeit Demonftratio nen, auf die Angriffe Andersdenkender befürchtet werden müssen, von der Polizei begleitet werden. Bei den Vereinbarungen mit den Veranstaltern von Demonstrationen wird ihren Wünschen über den Weg usw. in weitestem Maße entgegengekommen. Es wird aber ausdrücklich betont, daß die Veranstalter diese nun fest. liegenden Vereinbarungen den Teilnehmern einschärfen müssen, denn diese Vereinbarungen sind die Grundlage der Befehle an die Polizeibeamten, von denen sie nicht ab weichen dürfen. Es wird den Veranstaltern auch immer erklärt, daß auf dem Demonstrationswege auch die
Berkehrsmöglichkeit für andere Leute, Fuhrwerke und dergleichen offen bleiben
und daß die hierauf gerichteten Anordnungen der Polizei un bedingt befolgt werden müssen. Es kann keinem Demonstranten, auch wenn er Abgeordneter ist, zugestanden werden, daß er wegen solcher Anordnungen ein großes Balaver mit dem Polizeioffizier anfängt, denn dadurch wird erst die Nervosität hervorgerufen, die man nachher der Polizei nachfagt. Es unterliegt auch nicht der Beurteilung der Demonstranten, ob die Anordnungen der Polizei zweckmäßig und richtig sind die Nachprüfung habe ich zu treffen,
wenn Beschwerden kommen.
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Straßenbaus so ungünstig, daß, wenn die Demonstration dort In der Brunnen- und Badstraße sind die Verhältnisse infolge längere Zeit stockte, jeder Verkehr unterbunden werden mußte. Die Polizei muß aber für seine Offenhaltung sorgen. Was für ein Opfer bedeutet es denn, wenn Demonstranten, die doch Zeit haben, irgendwo 5 Minuten stillſtehen sollen! Die Deffentlichkeit sollte den Polizeibeamten ihren Dienst erleichtern und sich stets bewußt sein, daß ihre Anordnungen im allgemeinen Verkehrsinteresse ergehen. Gestern aber sind eine
ganze Reihe Polizeibeamter geschlagen und verwundet * worden.( Der Polizeipräsident zeigte hier einen furchtbaren Rnüppel vor, mit dem auf Bolizeibeamte eingeschlagen wurde und eine Anzahl Polizeischatos, die eingeschlagen sind.) Es ist auch aus den Reihen des fogenannten Roten Frontfämpfer bundes bas Kommando:„ Sturm auf, marsch, marsch!" gehört morden. Die Berkehrsanordnung wurde zunächst mit Proteftrufen aufgenommen, der Abg. Scholem protestierte und belästigte die Beamten, er wurde zunächst weggedrängt und da er nicht Ruhe gab, festgenommen. Darauf wurden die Beamten angegriffen, Scholem wurde ihnen entriffen. Die Polizei hat dort nur Schred schüsse abgegeben. Die Demonstranten liefen auseinander, dann aber fielen von allen Seiten Schüsse, die Menge strömte wieder zufammen, und bewarf die Beamten mit Steinen. Diese antworte ten wieder mit Schreckschüssen und kurz darauf Tam Verstärkung und räumte die Straße.
Noch schlimmer als in der Badstraße war es in der Frantfurter Allee, wo die Beamten, die den überfallenen Kutscher befreien wollten, so schwer geschlagen wurden, daß sie sich nur mit scharfen Schüffen ihrer Haut wehren fonnten.
die deutsche Garantienote sei in einer Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens wider Erwarten schnell erzielt worden. Wenn auch zunächst die erzielte Berständigung sich nur auf dieses Dokument beschränke fo laffe doch der eingeleitete Gedankenaustausch, der demnächst in Genf feine Fortfehung erfahren wird, in sehr naher Zufunft ein volles Einvernehmen über alle mit dem Sicherheitsproblem zusammenhängenden Fragen erwarten.
,, Alles hängt vom guten Willen Berlins ab." Paris , 14. August. ( WTB.) Zur Londoner Konferenz schreibt der„ Temps", sie habe etwas anderes als ein moralisches Ergebnis gezeitigt. Unabhängig von der Einigung über die an Deutschland zu richtende Antwort fei es möglich gewesen, die französische und die englische Auffassung über wesentliche Grundsäge des Sicherheitsproblems auszugleichen. Die französische Antwort auf die deutsche Note Weg ebnen. Es werde nun an der deutschen Regierung vom 20. Juli werde in weitem Umfange nützlichen Verhandlungen den land in den Bölkerbund ohne Borbedingung und ohne Einschränkung liegen, den entscheidenden Schritt zu tun. Werde Deutsch Baltes sei? Man fasse die Möglichkeit eines solchen Schrittes in eintreten, was die erste Voraussetzung für das Infrafttreten des diesem Sinne ins Auge, sollte auch seine Zulassung nur einstweilig gelten, in der Erwartung, daß es seine Entwaffnungsverpflichtungen erfüllt. Das Verfahren würde ernstliche Ungelegenheiten mit sich
bringen, aber es würde gestatten, zur Lösung des Sicherheitsproblems im Laufe des Herbstes zu gelangen. Alles hänge also wieder von dem guten Willen Berlins ab. Es sei abzuwarten, wie die politischen Kreise Deutschlands und die deutsche öffentliche Meinung im allgemeinen sich gegenüber dem durch die Londoner Verhandlungen erzielten Ergebnis verhalten werden.
Französischer Parteitag.
Die Tagesordnung des Kongresses. Paris , 14. August. ( WTB.) Der außerordentliche Kongreß der Sozialistischen Partei, der vom 15. bis 18. August in Paris tagt, hat seine Tagesordnung wie folgt festgesetzt: 1. Entgegennahme des Borschlages des ständigen Verwaltungsausschusses der Partei bezüglich des Falles Barenne. 2. Entgegennahme von Berichten über die politische Lage und Tätigkeit der sozialistischen Fraktion, sowie die auch auf der Tagesordnung des Internationalen Sozialistischen Rongresses in Marseille stehenden Themen. Die internationale Friedenspolitik des Sozialismus, die Lebensbedingungen der Arbeiter, die Streiflage und das Washingtoner Abkommen über den Achtstundentag
Die Reichsstädteordnung.
Der vom Vorstand des Deutschen Städtetages ausgearbeitete Entwurf einer Reichsstädteordnung ist jetzt erschienen und der öffentlichen Kritif unterbreitet. Es ist rüdhaltlos anzuerkennen, daß dieser Entwurf einen wesentlichen Fortschritt darstellt. Er zeigt das deutliche Bestreben, sich von dem verhängnisvollen Einfluß der polizeistaatlichen Verwaltungstradition zu befreien und sich dem Ideal der Gemeindedemokratie zu nähern, als dessen Vertreter gemeinhin der Freiherr von Stein bezeichnet wird. Dieses allgemeine Anerkenntnis schließt freilich nicht aus, daß der Entwurf in feiner jetzigen Gestalt häufig zum Widerspruch herausfordert, daß manche Abschnitte mißglückt sind, und daß es auch an Rückfällen in polizeistaatliche Auffassungen nicht fehlt.
Im Gegensatz zu den meisten Städteordnungen zeichnet fich der neue Entwurf durch einen durchsichtigen Aufbau aus, die einzelnen Teile gliedern sich in geschlossener Gedankenfolge aneinander. Besondere Aufmerksamkeit beansprucht der dritte Paragraph über den Aufgabenfreis der Städte, in dem es heißt:
,, Die Städte haben die Aufgabe, die geistige, fittliche, förperliche befugt, zum Besten ihrer Einwohner alle Aufgaben frei und wirtschaftliche Wohlfahrt ihrer Einwohner zu pflegen. Sie sind Stellen ausschließlich vorbehalten sind. millig zu übernehmen, die nicht durch das Gesetz anderen
maltung. Reich und Länder können Aufgaben der örtlichen VerSie sind Träger der örtlichen öffentlichen Ver= waltung örtlichen Sonderbehörden nur übertragen, wenn das staat
liche Intereffe es dringend erfordert.
Das Landesrecht kann die Sicherheitspolizei auf andere Behörden Zu den Aufgaben der Städte gehört die Verwaltung der Polizei.
übertragen."
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Entscheidend ist der Absah, nach dem alle örtlichen Angelegenheiten grundsäglich den Organen der Selbstverwaltung zu übertragen sind. Freilich bringt der folgende Satz eine Einschränkung, die in der Bragis bedeutsam werden tann. Die liche Sonder behörden zu bestellen, wäre besser dahin zu an fich anzuerkennende Notwendigkeit, ausnahmsweise staatformulieren, daß nur solche örtlichen Angelegenheiten der Verwaltung durch die Städte oder noch besser der Selbstverwaltung entzogen werden fönnen, die wegen ihrer 3en= tralen Natur einer staatlichen Regelung bedürfen. Es gehört zu den Borzügen des Entwurfs, daß er die Berwaltung der Polizei ausdrücklich zu den Aufgaben der Städte rechnet selbstverständlich nur die Verwaltung der polizei, Paßpolizei, Kriminalpolizei usw.) gehört überhaupt örtlichen Polizei. Die politische Polizei( Fremdennicht zur örtlichen Polizei, sondern hat landespolizeilichen und damit staatlichen Charakter. Der Kampf zwischen Staat und Gemeinden um die lokale Polizeigewalt dreht sich aber nicht nur darum, ob die Polizei in die Hand der Gemeinden gegeben werden soll, sondern ob sie als Selbstverwaltungs- oder Auftragsangelegenheit zu übertragen ist. Der Entwurf beantwortet diese Frage nur für die Sicherheitspolizei, die nach § 5 stets als Auftragsangelegenheit gelten soll. Rückständig- und zwar wahrscheinlich entgegen seiner eigenen Absicht wird der Entwurf, wenn er im§ 26 die Verwaltung der Polizei ausschließlich dem Bürgermeister zuweist. Gerade in den Verhandlungen des Preußischen Städtetages ist seit Jahren immer wieder darauf hingewiesen worden, daß die einzelnen Polizeizweige der entsprechenden Fa ch verwaltung angegliedert werden müssen, also die Baupolizei der allge= meinen Bauverwaltung, die Gefundheitspolizei der Gesundheitsverwaltung usw.
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Der Entwurf will offenbar das jetzt in Preußen geltende System der unter Ausschluß der Gemeindevertretungen durch Ortsgesetze auf polizeilichem Gebiet"(§ 37, Abs. 2), die erlassenen Ortspolizeiverordnungen beseitigen. Er ersetzt diese nach§ 17 von der Stadtvertretung geschlossen werden.. Wenn durch Gemeindebeschluß zustande kommen(§ 36, Abf. 2), also daraus gefolgert werden, daß auch die Polizeiserordnungen aber der Bürgermeister allein die Polizei verwaltet, fönnte ausschließlich seine Sache sind. Berkehrsordnungen, Bauordnungen, Marktordnungen usw. fönnten dann wiederum ohne beschließende Mitwirkung der Stadtverordneten zustande fommen.
Für mißlungen erachte ich das Kapitel, das die 3 u sammensehung und Zuständigkeit der Organe regelt. Der Entwurf gibt im wesentlichen das rheinische Bürgermeistersystem, das in den Kreisen der sozialistischen Kommunalpolitiker allgemeine Ablehnung findet, weil es eine Vormachtstellung des Oberbürgermeisters begründet und deswegen eine Gefährdung des Selbstbestimmungsrechtes der Gemeindevertretung in sich schließt. Der Entwurf treibt diese Tendenz auf die Spize. Nach ihm ist der Bürgermeister der alleinige Stadtvorstand(§ 21). Er führt die laufende Verwaltung(§ 21), meist die Stadträte an(§ 22), verteilt die Geschäfte( 23), verwaltet die Polizei- und Auftragsangelegenheiten(§ 26). Außerdem führt er mit vollem Stimmrecht den Borsig in der Stadtverordnetenversammlung und in den AusSchüffen(§ 13), fontrolliert die Verwaltungsausschüsse(§ 38 Abs. 6), die lediglich seine Organe sind, und vertritt die Stadt nach außen.
Eine günstige Beurteilung verbienen dagegen wieder die weiteren Abschnitte über die Gemeindebetriebe, die Ortsgefege und die Staatsaufsicht. Hier haben die Erörterungen und Er