Gewerkschaftsbewegung
Das Problem der zentralen Streikkaffe.
Den Presseberichten des JGB. entnehmen wir folgende Darlegungen:
Auf dem kürzlich abgehaltenen Kongreß des Belgischen Ge wertschaftsbundes fam u. a. auch die Frage der Gründung einer zentralen Streittasse zur Sprache.
Bondas, der den von ihm und Mertens ausgearbeiteten Bericht einleitete, erklärte vor allem, daß angesichts der immer größeren Zahl von Streifs und Aussperrungen das Problem der Organisierung des nationalen Widerstandes immer mehr Bedeutung erhalte. Es handle sich keineswegs darum, die angeschlossenen Organisationen unter Vormundschaft zu stellen. Wenn es jedoch darum gehe, die Solidarität zu organisieren, so sei es auch nötig, die Landeszentrale bei Konflikten mehr einzubeziehen und mit den betroffenen Organisationen eine enge Zusammenarbeit herbei zuführen. Nach eingehender Diskussion, bei welcher u. a. a. die Schaffung einer einzigen, großen Streittasse vorgeschlagen wurde, in der alle Streiffassen zusammengelegt werden sollten, wurde das Prinzip der Schaffung einer nationalen Streiftasse einstimmig bei 18 Enthaltungen gufgeheißen. Die Erekutive wird sich nun mit der Ausarbeitung eines definitiven Entwurfes, der von einem neuen Kongreß ratifiziert werden soll, zu befassen haben. In diesem Zusammenhang ist auch ein Artikel des Organs des Schweizerischen Gemertschaftsbundes interessant.
Früher hatte der Schweizerische Gewerkschaftsbund seine Refervefaffe. Sie war gewöhnlich leer, wenn sie hätte gefüllt sein sollen. Dies hinderte allerdings nicht, daß der Bund auch weiterhin um Hilfe angegangen wurde. Es wurde in verschiedener Weise geholfen: durch Darlehen bei den Berbänden, Sammlung von Geldern, Bewilligung von Beiträgen aus den Kassen der Verbände und Sektionen und den Vertrieb von Marken. Alle diese Unterstützungen mit Ausnahme der ersteren leiden an dem Mangel, daß sie gewöhnlich zu spät fommen. Andererseits ist es flar, daß es in erster Linie die kleinen und die schlechtfundierten Verbände sind, die an die Solidarität zu appellieren gezwungen sind. Gerade dieser Umstand ist es auch, der die größeren Verbände gegenüber der Errichtung einer Solidaritätskaffe mißtrauisch macht.
Bei der Ausarbeitung eines endgültigen Entwurfes ist die Erefutive nicht der Ansicht, daß auf die Erhaltung eines eisernen Bestandes in dieser Kasse besonderer Wert gelegt, sondern vielmehr der Grundsak beobachtet werden soll, daß alle Gelder bzw. Unterftügungsbeträge zurückzuerstatten sind, es sei denn, daß der Ausschuß mit Vierfünftelmehrheit anders beschließt. Ferner muß der unterstützte Verband selbst Ertrabeiträge erheben. Endlich darf er aus der Solidaritätskaffe nicht mehr erhalten, als er selber aus eigenen Mitteln für die Bewegung aufbringt. Durch diese Einschränkungen glaubt man, nach und nach die Ansammlung eines Fonds von beträchtlicher Höhe zu erreichen.
Was die Speisung des Fonds betrifft, so werden Solidari= tätsmarken ins Auge gefaßt, die sich ständig im Umlauf beFerner soll die Solidaritätskasse mit Geldern vermehrt werden, die à fonds perdu von Berbänden, Sektionen und anderen Verbindungen gegeben werden. Es hängt also im einzelnen von der Sammeltätigkeit ab, ob der Fonds rasch anwächst. Was nun die Bezugsberechtigung betrifft, fo gilt als erste Bedingung, daß die ansuchende Organisation den Fonds in der vorgeschlagenen Weise selbst gespeist hat, d. h. der Verband, der nicht einen festgesetzten Minimalbeitrag pro Jahr bezahlt hat, kann auch nichts verlangen.
Wie bereits angedeutet, ist die Frage der zentralen Streiftasse national und international meistens noch nicht geflärt. Hingegen wird diesem Problem neuerdings im Zusammenhang mit den großen Arbeitskonflikten überall mehr Aufmerksamkeit gefchenft. So be
Schloß die Internationale der Tabatarbeiter, die Frage der Errichtung eines internationalen Kampffonds bzw. Einführung einer obligatorischen Unterstützung in Fällen, wo über 25 Proz. der Mitglieder eines Verbandes im Kampf stehen, dem internationalen Borstand zu näherer Prüfung zu überweisen.
Ein revolutionärer Betriebsrat.
Unter Berufung auf das Preßgesetz schickt uns der Rommunist Krohn folgende Berichtigung:
" Es ist wahr, daß die Engelhardt- Brauerei mich auf Grund der von Ihnen angegebenen und noch weiterer Gründe verflagt hat. Der Betriebsrat war sich flar, daß aus diesen Gründen, weil die Beweise fehlten, feine Verurteilung erfolgen fonnte; jedoch am 4. August stellte es fich heraus, daß die Engelhardt- Brauerei nicht ohne Beweismittel war, daß sich das einzige sozialdemokratische Mitglied des Betriebsrats, Lewien, dazu hergegeben hat, der Direktion die Beweismittel zu liefern, unter anderem die Liste der kommunistischen Zeilenmit glieder zu beschaffen, und ihr Mitteilungen gemacht, wer an Sigungen feilgenommen, wo die Artikel für die" Rote Fahne" beraten worden find, und andere Angaben, daß ich mich von meiner Arbeit entfernt habe, um die„ Rote Fahne" aufzusuchen. In einer Sigung am 4. August des gesamten Betriebsrats gab Lewien dieses zu, darauf war sich der Betriebsrat einig: in dieser neuen Situation wäre es zwecklos, den Spruch der Kammer abzuwarten, sondern den Bergleichsvorschlag der Firma anzunehmen, um einer neuen Klage vor einem ordentlichen Gericht aus dem Wege zu gehen."
Wir müssen gestehen, daß diese Berichtigung der Gipfel tommu nistischer Unverschämtheit ist. Wir stellen fest: Lewien ist weder gewertschaftlich, noch politisch organisiert. Krohn wurde per Rohrpostfarte eingeladen, sich in einer Belegschaftsversammlung am letzten Mittwoch wegen seines Verhaltens zu rechtfertigen. Daraus geht hervor, daß jener angebliche Beschluß nicht eriſtiert. Krohn erschien nicht in der Versammlung. Er hat es auch unterlassen, angeblich weil er sich nicht in Berlin befand, fich persönlich zu rechtfertigen. Vier Tage vor der Verhandlung, also am 7. August, war Krohn auf dem Verbandsbureau und mahnte dringend, die Berhandlung nicht zu versäumen. Von einem am 4. Auguſt gefaßten Beschluß, sich mit der Firma zu einigen, war feine Rede.
und muß es
Die Kenntnis der kommunistischen Zelle und aller Einzelheiten besaß die Brauerei schon längst. Das weiß Krohn am besten wissen. Derartige Subjekte sind die richtigen Helden, um ale kommunistische Mauldrescher gegen Gewerkschaftsvertreter zu fungierer
Das japanische Gewerkschaftsgeset.
Tofio, Ende Juli.( Eigener Bericht.) Das japanische Innenministerium hat Mitte Juli der Deffentlichkeit den Entwurf eines Gewerkschaftsgesetzes unterbreitet, das in seinen Hauptpunkten folgende Bestimmungen enthält:
1. Gewerkschaften sind nach diesem Gesetze Arbeitervereinigungen, welche die Erhaltung oder Verbesserung der Arbeitsbedingungen bezwecken. Die Zwecke der Arbeitervereinigungen fönnen auch Erziehungsprobleme und wirtschaftliche Selbsthilfe einschließen. 2. Der Vertreter einer Gewerkschaft hat noch vor deren Gründung. 3. Die Gründung einer Gewerkschaft muß bei Ge richt eingetragen werden. 4. Nach der Eintragung ist eine Gewerkschaft eine juristische Person. 5. Für die Vereinigung von Gewerkschaften, die juristische Personen sind, gelten die Bes stimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Vereinigung juristischer Personen. 6. Arbeitsverträge zwischen Gewerkschaften und Unternehmern müssen anerkannt werden. 7. Die Gemert schaften brauchen feine Einkommensteuer oder Eintragungsgebühr bezahlen. 8. Der Unternehmer oder die Angestellten der Unternehmer dürfen Arbeiter nicht entlassen, weil sie einer Gewerkschaft angeschlossen sind. Sie dürfen auch die Einstellung nicht davon abhängig machen, daß Arbeiter sich Gewerkschaften nicht anschließen oder aus Gewerkschaften austreten. 9. Die Präsidenten der Pro
vinzen find berechtigt, von den Gewerkschaften Mitteilung über ihre Täigkeit, ihr Vermögen und ihre Verhältnisse zu verlangen. 10. Wenn eine Wahl oder ein Beschluß der Gewerkschaften in Widerspruch zu den Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen behörd lichen Bestimmungen steht, fann der Minister des Innern oder der Präsident der betreffenden Provinz die Wahl oder den Beschlußz rückgängig machen oder ändern lassen. 11. Die Gewerkschaften fönnen sich gegen eine Verfügung des Präsidenten einer Provinz beim Minister des Innern beschweren.
Der München - Gladbacher Textilkonflikt. München- Gladbach, 15. Auguft.( Mtb.) Im Lohnkampf der Textilindustrie fanden gestern unter dem Vorsiz des stellvertretenden Schlichters Einigungsverhandlungen statt. Ein abschließendes Er. gebnis wurde bisher nicht erzielt. Die Verhandlungen werden am kommenden Mittwoch unter Einbeziehung der Lohnfrage in der Krefelder Seidenindustrie fortgesetzt. Der Schlichter erklärte von vornherein, daß er nicht ein neues Schlichtungsverfahren aufzunehmen beabsichtige, sondern unabhängig von dem bisherigen Schlichtungsverfahren lediglich Verständigungsversuche unternehme. Die Arbeitnehmer erklärten, ihnen sei daran gelegen, für die Zukunft Berhältnisse zu schaffen, die eine Aufrechterhaltung der Betriebe auf die Dauer ermöglichten.
Vorläufiges Abkommen im Bradforder Textilkampf. London , 15. Auguft.( TU.) In der bereits seit mehreren Wochen andauernden Bradforder Textilarbeiteraussperrung ist gestern ein vorläufiges Abkommen erreicht worden, wonach die Arbeit auf Grund der alten Lohnsäze wieder aufgenommen werden soll, bis die vom Arbeitsministerium eingesetzte Untersuchungsfommission ihre Arbeiten beendet hat. Bekanntlich verlangten die Textilindustriellen eine Kürzung der Löhne um 5 Broz.
Zum Lohnkampf in der Aachener Nadelindustrie. Aachen , 15. August.( TU.) Zur Schlichtung der Lohnstreitig feiten in der hiesigen Nadelindustrie war für gestern vormittag durch den ordentlichen Schlichter erneut eine Schlichtungsverhandlung angejezt. Die Arbeitnehmervertreter waren erschienen, nicht jedoch die Vertreter der Arbeitgeber. Diese stehen auf dem Standpunkt, daß Schlichtungsverhandlungen in diesem Fall unzulässig sind. Gegen die Ausgebliebenen wurde eine Ordnungsstrafe verhängt.
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Berantwortlich für Politit: Ernst Reuter ; Wirtschaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: Fr. Entorn; Feuilleton: e. John Schikowski ; Lokales und Sonstiges: Frik Karstädt; Anzeigen Th. Glode; sämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerei und Berlaasanstalt Vaul Ginger u. Co., Berlin S. 68. Lindenstraße 3.
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