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Abendausgabe

Nr. 400 42. Jahrgang Ausgabe B Nr. 197

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10 Pfennig

Dienstag

25. August 1925

Vorwärts=

Berliner Volksblatt

Berlag und Anzeige abteilung: Geschäftszeit-5 Uhr

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Zentralorgan der Sozialdemokratifchen Partei Deutschlands

Bekämpft die Teuerung!

Taten statt großer Worte.

Die Preissenfungsaktion des Herrn Dr. Luther, die per 1. Oftober d. J. in Kraft treten soll, befindet sich immer noch im Stadium der Beratungen und Erwägungen. Was die Reichsregierung und die Berbände bisher zur Breis abbauaktion zu sagen wußten, wirkt so, als ob man einen Krieg mit geschriebenem oder gedrudtem Papier gegen eine Preisbildung zu führen suchte, die sich um die Elabo­tate von Syndici ebensowenig fümmert wie um diejenigen von Geheimräten. Die Arbeiterschaft könnte an diesem ganzen Treiben achtlos vorübergehen, wenn nicht ihr eigenes wohl von der Preisbildung und von der Gestaltung des Reallohnes in ge radezu entscheidender Weise abhinge und wenn es nicht Mittel gäbe, einer unbegründet starten Teuerung entgegenzutreten. Tatsächlich find die meisten Industriezölle sogenannte autonome" 3ölle. Sie werden und sollen auf die Dauer nicht in Kraft bleiben, fie sind vielmehr dazu bestimmt, durch Handelsverträge her abgefegt zu werden. Es ist vollkommen unnük, eine solche Herabsetzung von den Getreidezöllen zu erwarten, denn hier be­steht eine bindende Abrede innerhalb der Parteien des Rechtsblocks, die dahingeht, diese Bollsäge nicht zu ermäßigen. Auch die Mindest zölle auf Fleisch und Vieh sind ja dant der intensiven Tätigkeit der Deutschnationalen in der Zollgesetzgebung des Reiches Derankert". Dagegen find alle anderen Zölle nur für eine Uebergangszeit berechnet und es wäre der denkbar schwerste Fehler, wenn das Breisniveau sich auf diese Hochschutzölle einstellen würde. Um zu wissen, wie man dem entgegentreten fann, müßte einmal eine scharfe Preistontrolle unter Mitwirkung der Verbraucher aufrechterhalten werden. Der Abbau der Preis prüfungs. stellen wäre ebenso wie die Beseitigung der Wuchergesetzgebung

im gegenwärtigen Augenblick ein Verbrechen an der Volkswirt­schaft. Auch die geplanten Eingriffe in die Bragis der Kartelle und deren Preis- und Lieferungsbedingungen fönnte einigen Erfolg versprechen, wenn sie nicht nur auf dem Papier

stehen bleiben.

Weiter erwartet die Deffentlichkeit, daß die geplante Ermäßi­gung der Umsatzsteuer unverzüglich in einer Senkung der Preise zu Tage tritt. Bekanntlich blieb die letzte Reform der Um jazzsteuer ohne jede Wirkung auf das Preisniveau. Wenn die Re­gierung es wirklich ernst mit ihrer Preissenkung meint, soll sie doch einmal die vielen Eingaben der Unternehmerverbände veröffent lichen, in denen die Auswirkungen der Umsatzsteuer auf den Preis dargelegt werden, damit die Deffentlichkeit einmal ein flares Bild darüber bekommt, in welchem Maße eigentlich der Preis durch die Ermäßigung der Umsatzsteuer zu fenten ist. Es dürfte sehr leicht sein, daß eine objektive Stelle wie das Reichs­statistische Amt periodisch eine Zusammenstellung über die Ent­wicklung der Erzeuger-, Großhandels- und Kleinhandelspreise seit dem Kriege publiziert. Wenn diese Publitation in den Tages. zeitungen an hervorragender Stelle wiedergegeben würde, so dürfte sie eine Räuferkontrolle" der Preise ermöglichen. Aehn liche Wege würden sich gegenüber dem Leistungswucher, der durch ein zünstlerisches Innungswesen gefördert wird, empfehlen. Auch auf dem Gebiete des Submissions wesens müssen wir schnell zu gesetzlichen Maßnahmen kommen, damit einer Preistreiberei ein Ende gemacht wird, die zum Himmel schreit. Die sozialistische Regierung in Norwegen sieht z. B. in dem Entwurf eines Gesetzes betreffend Kontrolle von Kon­turrenzeinschränkung und Preismißbrauch eine Bestimmung vor, darüber Auskunft zu geben, ob er sich irgendwie über Preis und Bedingungen mit anderen Unternehmern verständigt hat. Eine. ähnliche Maßnahme wäre unbedingt für Deutschland erforderlich.

Dieses sind einige Wege. Es ist Pflicht, auf sie hinzuweisen, Dieses sind einige Wege. Es ist Pflicht, auf sie hinzuweisen. da die Arbeiterschaft ein Interesse daran hat, daß sie beschritten werden. Auf die Lohnkampftaktit aber fönnen die ganzen Pläne der Regierung feinen Einfluß ausüben, wenn nicht die Bor­bedingung der Lohntämpfe und der Teuerung beseitigt wird, und

diese ist das Bollgefeg.

*

Unsere ganzen Kartellverträge wimmeln noch von Kondi. tionen, bie echte Blüten der Inflationszeit sind und mit ihren Hamburg , 25. Auguft.( WTB.) Das Anziehen der Preise Risitozuschlägen Berteuerungsfattoren ersten Ranges bar wichtiger Lebensmittel hat auch in Hamburg Beachtung der stellen. Bir verweisen nur auf die verschiedensten Bereinigungen Behörden gefunden. Die Deputation für Handel, Schiff der Martenfabrikanten, die tatsächlich, wie ja die Berfahrt und Gewerbe fezte zusammen mit den Wirtschafts­öffentlichungen der Kartellstelle der sozialdemokratischen Reichs- tammern einen Ausschuß zur Prüfung des Umfangs und der tagsfraktion des öfteren nachgewiesen haben, auf die Preisbildung Ursache der Teuerung ein. Die erste Ausschußfizung, bei der mit und den Detailhändler einen unerhörten Terror ausüben, um ihre Eefremden festgestellt wurde, daß die geladenen Mitarbeiter übersetzten Preise zu halten und durchzusetzen. Es ist auch nachgerade aus der Detaillisten und Gewerbetammer nicht an der Zeit, daß man sich ernstlich mit dem Bantenkartell erschienen waren,(!) befaßte sich mit der Kartellfrage, der beschäftigt, um endlich mit den Wucherzinsen und Wucher. Brüfung der hiesigen Marktverhältnisse und insbesondere mit den provisionen Schluß zu machen. Dabei wäre es durchaus af Fleisch, Gemüse- und Milchpreisen. gebracht, wenn die Reichsregierung in Verbindung mit der Reichs­bant Mittel und Wege suchen wollte, um die gegenwärtige Ber­trauensfrise in der Wirtschaft zu beenden. Diese Krise resultiert daraus, daß gewisse Firmen, trotzdem sie zahlungsfähig sind, Zahlungsunfähigkeit vortäuschen und eben gar nicht oder nur stockend zahlen. Wie es heißt, soll auf die Reichsbank ein­gewirft werden, daß sie nur solchen Verbänden oder Firmen Kre- heitsfrage zur kenntnis genommen und grundfäßlich erörtert. dite gewährt, die ihren Zahlungsverpflichtungen pünftlich nach tommen. Weiter denkt man daran, Möglichkeiten zu schaffen, um die Einklagung von Verzugszinsen schneller zu ermöglichen. Zweifel­haft ist, ob man hier nicht zu drastischeren Mitteln greifen muß, um die Bereinigung in der Produktion und im Handel zu fördern.

Geradezu lächerlich aber ist es, wenn eine halb. amtliche Mitteilung die Sache so darstellen will, als wenn es mög-. lich wäre, bei einer Fernhaltung der billigeren Ware des Aus­landes im Inland eine ausreichende Konkurrenz zur Niedrighaltung der Preise herzustellen. Diese Auffassung strogt geradezu von Weltfremdheit in einem Lande, in dem das Kartellwesen so hoch entwickelt ist wie in Deutschland . Nun gibt es eine ganze Reihe von Waren, bei denen es mit der Einführung der 3ölle gar nicht eilig ist, weil die heute eingeführten Roh. stoffe und Halbfabrikate infolge einer langwierigen Berarbeitung erst nach vielen Monaten sich im Preise des Fertigfabritats aus zudrücken pflegen. Die Schuhe, die im nächsten Frühjahr zum Berkauf kommen werden, enthalten alle noch zollfrei eingeführtes Leder. Aehnliche Beispiele tann man in der Textilindustrie finden. Bei gutem Willen müßte es möglich sein, die Infraft. segung der Zölle für solche Waren, die zum Teil für die Lebenshaltung der breiten Massen von großer Bedeutung sind, noch um einige Monate hinauszuschieben, zumal die im 3oll. gesetz enthaltene Ermächtigung an die Reichsregierung dieser dazu das Recht gibt. Damit würde auch dem ungehemmten Treiben der Kartelle ein Hindernis entgegengestellt; diese könnten sich nicht mehr beliebig austoben. Unsinnig aber ist es, zu glauben, daß die Induftrieverbände auf die Möglichkeit einer Preiserhöhung ver zichten werden, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Schließlich gehört in den Rahmen einer Preisregulierung die Beseitigung jener gesetzlichen Bestimmungen, die nur eine Prä­mie für den unfähigen und zahlungsfaulen Unter nehmer barstellen. Das ist vor allem die geradezu berüchtigte Geschäftsaufsichtsverordnung, die bewirkt hat, daß noch heute, in der Beit größter Kredit- und Kapitalnot Millionen und aber Millionen Marf nicht aus den Warenbeständen heraus­gezogen werden können, die heute von Tausenden von zahlungs­unfähigen Firmen festgehalten werden.

Kabinettsberatungen.

Amtlich wird gemeldet:

lauf der französischen Antwortnote über die Sicher­In der heutigen Sigung des Reichskabinetts wurde der Wort­

der übrigen Angelegenheiten der heutigen Tagesordnung, ins­Die Einzelberatung findet morgen nachmittag statt. Die Beratung besondere auch der Maßnahmen betr. die Preisbildung,

dauert noch an.

Das Sanktionsgebiet befreit. Abmarsch der letzten Besatzungstruppen. Düsseldorf , 25. Auguft.( Eigener Drahtbericht.) Kurz vor 9 Uhr wurde heute vormittag vor dem Schloß Jägerhof eine feierliche Parade der französischen Befahung veranstaltet, bei der nach einer Ansprache des kommandierenden Generals die Triko­lore heruntergeholt wurde. Unmittelbar darauf setzten fich die franzöfifchen Truppen, und zwar das Infanterieregiment 163 und die Kavalleriebrigade 21 in Bewegung und rückten über die Rheinbrücke in Richtung Ober- Caffel aus Düsseldorf ab. Die mili­tärische Räumung Düsseldorfs war damit am Dienstag vor­mittag um 9,45 Uhr vollzogen. Der Abzug der Truppen fand bei trübem Wetter und unter völliger Teilnahmslosigkeit der Be­cölferung ohne Zwischenfall statt.

Duisburg , 25. Auguft.( Eigener Drahtbericht.) Am Diens­fag vormittag um 9,20 Uhr ist das belgische Infanterie­regiment 14 aus Duisburg in Richtung Homberg abgerüdt. Die militärische Räumung Duisburgs war 9,30 beendet. Das bisher in Duisburg stationierte belgische Infanterieregiment ist in Homberg nach Crefeld verladen worden, wo das Regiment vorläufig ver­bleibt. Die bisher in Crefeld liegenden belgischen Truppen find im Laufe des Dienstag vormittag nach Belgien abtransportiert worden. Die Räumung Duisburgs vollzog fich ohne Zwischenfall. Das gesamte Santtionsgebiet gilt ab mitter­nacht befahungsfrei. Der Tag der Befreiung wird um 12 Uhr nachts mit Glodengeläute von sämtlichen Kirchtürmen des befreiten Gebietes begrüßt werden.

Berichtigung. In unserer heutigen Morgenausgabe hat sich in die Meldung über die Austritte aus der Berliner Zentrumspartei ein bedauerlicher Druckfehler eingeschlichen. Es ist darin die Rede während der Reichstagsabgeordnete Groß gemeint ist. Der Ab. von der Verständnislosigkeit des Reichstagsabgeordneten Joos, geordnete Joos gehört bekanntlich zum linken Flügel des Sentrums.

Vergessen oder...?

Bergebliches Warten auf Rentenerhöhung.

Von August Karsten .

Die Witwen und Waisen, die aus der Invaliden­auch sie die Steigerungsbeträge zu ihren Renten versicherung Rente beziehen, rechnen immer noch damit, daß erhalten, die seit dem 1. April 1925 in Kraft getreten sind. Die Witwen und Waisen warten leider ver= gebens! Das Gesetz, das im März d. J. im Reichstage zur Beratung stand, erhielt seine Fassung durch einen Antrag der Regierungsparteien. Dieser Antrag berücksichtigte nur in ganz verschwindendem Maße die Forderungen der Sozial­demokraten, die den Wünschen der Invalidenrentner Rech­nung tragen sollten. Das von den Regierungsparteien ge= machte Gesez sieht Steigerungsbeträge zu den Renten vor für die Beiträge, die bis zum 30. September 1921 und nach dem 31. Dezember 1923 geleistet sind. teien haben aber dabei gesagt, daß auch die am 1. April d. 3. Die Regierungspar­laufenden Invaliden-, Kranken- und Altersrenten die Steige­rungsfäße bekommen. Damit haben sie die Witwen und Waisen, deren Renten am 1. April d. J. schon liefen, von dem Bezuge der Steigerungsbeträge aus= geschlossen. Lediglich jene Witwen und Waisen, deren Renten ab 1. April 1925 festgesetzt werden, haben ein An­recht auf Steigerungssäge für Beiträge, die der Verstorbene in früheren Jahren geleistet hat.

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Die Witwen und Waisen, deren Renten vor dem 1. April beträgt unter Berücksichtigung der Rentenänderung ab 1925 festgesetzt sind, erhalten lediglich den Grundbetrag. Dieser 1. August 1925 für die Witwen 8,40+ 6 Mt. Reichszuschuß zufchuß= 10 Mart pro Monat. Durch dieses Gesetz ist eine = 14,40 Mart und für die Waisen 7 und 3 Mart Reichs­völlig ungerechte Trennung eingeführt. Die Witwen, deren Rente am 31. März 1925 festgestellt ist, erhalten keine Steige­rungsbeträge, die beispielsweise bei 1000 Bochenbeiträgen in der höchsten Klasse für die Witwen 4,20 Mart monatlich betragen würden. Die Witwen aber, deren Rente am 1. April 1925, also einen Tag später, festgesetzt ist, würden diese betragen würden. Die Witwen aber, deren Rente am 1. April Steigerungsbeträge erhalten. Als mit der Schaffung der Reichsversicherungsordnung die Witwen- und Waisenrente eingeführt wurde, wurden diejenigen Witwen und Waisen Dom Rentenbezuge ausgeschlossen, deren Mann resp. Bater nach dem Jahre 1911 feinen Beitrag mehr geleistet hat, meil er entweder bereits gestorben oder schon Invalide gewesen ist. Noch heute gibt es eine ganze Anzahl Witwen, die wegen dieser Bestimmung nicht in den Genuß einer Kente kommen. Jm fozialpolitischen Ausschuß des Reichstages wurde wieder­holt dieser Zustand allseitig als unerwünscht bezeichnet. Diese Witwen wurden dann in der Fürsorge dadurch bevorzugt, daß man sie zu den Kleinreninern zählte. Jetzt ist nun für einen meit größeren Kreis als damals ein neues Unrecht geschaffen.

Ein weiterer Fall trasfer Ungerechtigkeit ist bei der letzten Aenderung der Invalidenversicherung ein­getreten. Bekanntlich sind die Renten ab 1. August d. J. auf Grund von Anträgen der Sozialdemo= Invalidenrente, 2,40 Mart für die Witwenrente und 2 Mark fraten erhöht. Die Erhöhung beträgt 4 Mart für die für die Baisenrente monotlich, außerdem 20 Prozent stait 31. Dezember 1923 und 4,50( von 3 auf 7,50 Mark) für das 10 Prozent Steigerungsbetrag für Beiträge nach dem das Kindergeld. Diese Rentenerhöhung kam dadurch zustande. daß die Sozialdemokraten bei der Beratung der Angestellten­versicherung verlangten, in dieses Gesetz auch gleichzeitig die Invalidenrente mit einzubeziehen. Bei der sehr überhafteten Beratung im Ausschuß wurde die Schaffung einer Bestim mung außer acht gelassen über das Inkrafttreten der neuen Bezüge aus der Invalidenversicherung. Als im sozialpoli­tischen Ausschuß der schriftlich vorliegende Bericht festgestellt wurde, wurde der Fehler entdeckt. Die Regierung haite dann auch bereits einen Antrag zur Hand. Dieser Antrag lag den Barteien nicht vor. Barteien nicht vor. Die Parteivertreter hatten lediglich die Gelegenheit, sich den Antrag von der Regierung zum Durch lesen auszubitten. Bei den vorher stattgefundenen Berhand­lungen waren die entscheidenden Aenderungen festgestellt und es war nicht anzunehmen, daß durch Infraftsetzungs­beftimmungen die vorher festgestellten Beschliffe wieder aufgehoben werden. Das ist aber tatsächlich geschehen. soweit das Kindergeld in Frage kommt. Nach der von der Regierung vorgeschlagenen Fassung erhalten das erhöhte Kindergeld nur diejenigen Rentenempiän­ger, deren Rente nach dem 31. Juli 1925 festgesetzt wird. Da= durch ist die große Masse der Invalidenrentner, die heute Rente beziehen, einfach um diese Erhöhung ge= prellt Im Unterausschuß des Reichstagsausschusses, in dem über die Rentenänderung beraten wurde, erklärte der Regierungsvertreter Dr. Grieser, daß das Reichsarbeits­ministerium mit dem sozialdemokratischen Antrage einver standen sei, der das Kindergeld in der Invalidenversiche rung in gleicher Höhe festgesetzt wie in der Angestelltenver­ficherung, weil er feinen Unterschied machen wolle zwischen Arbeiterkindern und Kindern der Angestellten. Die Renten­empfänger aus der Angestelltenversicherung be­tommen aber nach dem neuen Gefeß die erhöhte Kinderzulage, auch wenn die Rente vor dem 1. August 1925 festgesekt ist! Dr. Grieser erklärte weiter im Ausschuß, daß die Erhöhung würde. Dabei konnte er nur von der Tatsache ausachen, dz des Kindergeldes etwa 27 Millionen Mart im Jahre Fetragen alle Rentenempfänger die erhöhte Kinderzulage erhalten. Er rechnete, daß auf 3 Renten eine Kinderzulage entfällt. Diese