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Soziale Meberlicht.

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Dermischttes:

die Thierprodukten- Fabrik vormals Artmann, jetzt Baese u. Co.; Ein großes Fener zerstörte am Montag in Braunschweig  zahlreiche Vorräthe find mitverbrannt. Drei Arbeiter sind schwer zahlreiche Vorräthe find mitverbrannt. Drei Arbeiter sind schwer verletzt.

Beitung" fanden am Dienstag Vormittag gegen 9/2 Uhr Erd­Erdbeben in Schlesien  . Nach einer Meldung der Schles. beben in Reichenbach   in Schlesien  , in Münsterberg und in Wüste

waltersdorf statt.

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babe. Ob Kläger   die Betriebsunternehmerin wegen außer Rußland  , waren dieselben noch bis 1872 rechtlich die Mann der Beschüßer der Familie und ihr Ernährer sei, habe Unterlassung von Schuhmaßregeln in Anspruch nehmen wahren Stlaven ihrer Männer gewesen, und nur der von den mir in sehr bedingter Weise gegenwärtig noch Geltung; von den fann, wie er im Termin behauptete, ist nicht vor dem Schieds- Frauen selbst eröffnete Kampf habe sie aus ihrer unwürdigen 5 Millionen erwerbsthätigen thätigen deutschen Frauen seien nicht gericht, sondern vor dem ordentlichen Gericht zu entscheiden." Stellung herausgerissen. Der Grundton des bürgerlichen Rechts wenige, die ihre Familien ausschließlich erhalten. Geradezu Den Rekurs des Klägers, der sich besonders auf die Unmöglich sei der Satz, durch die Ehe werde die Frau unfrei. Mit dem thöricht sei es, zu behaupten, die Frau gehöre berufsmäßig" ins teit stützte, als Krüppel Arbeit zu finden, wies das Reichs- Augenblick der Eheschließung wird sie unselbständig. Redner Haus. Die stetig wachsende Ziffer der industriell beschäftigten Versicherungsamt mit der Motivirung zurück, daß seine Arbeits  - übte im weiteren eingehende Kritik an den Paragraphen des Frauen widerlegt das aufs schlagendste. Der Prozeß unfähigkeit auf 60 pCt. geschätzt werden müsse und ihm deshalb Entwurfs, welche die Frauen besonders angehen. Ein Fehler gegen die Frauen- Agitationsfommission, so schließt der Referent, nicht mehr zugesprochen werden könnte. Arbeitsgelegenheit sei es, wenn an die Bestimmung des§ 1209, daß der Mann hat gezeigt, daß auch hierbei das bekannte ziveierlei Maß in der tönne das Gericht ihm nicht bieten, auch könne die nicht vor vollendetem 21., das Mädchen nicht vor vollendetem Rechtspflege zur Anwendung gelangt. Die rechts und links von Berufsgenossenschaft nicht für den Mangel an solcher haftbar 16. Jahre heirathen dürfe, sich diejenige anschließe, daß die Frau Frau Lina Morgenstern   stehenden Vereine werden in feiner Weise gemacht werden. Mai hat, wie wir hören, bereits eine Ent- davon befreit werden könne, der Mann aber immer an das belästigt; nur gegen die Arbeiterinnen, gegen die sozialdemokra­schädigungsklage gegen den fraglichen Direktor der erwähnten 21. Jahr gebunden sei. Denn die Unmöglichkeit für einen minder- tischen Arbeiterinnen richtet sich in der Praxis die Bestimmung Fabrik in die Wege geleitet. jährigen Vater, die Mutter seines Kindes heirathen zu können, des Gesetzes. Wer da will, daß dem weiblichen Geschlecht das Die Textil- Berufsgenossenschaft fonnte es sich nicht ver- bringe unter Umständen, speziell für die Frau, die selbstverständlichste Recht gewährt wird, unterstütze die sozial­fneifen, eine Schiedsgerichtsentscheidung im Refurswege anzu- allergrößten Nachtheile für das ganze Leben mit sich. Zu ver- demokratische Partei, deren Einfluß es gelingen wird, den Wider­fechten, weil das Schiedsgericht einer Fabrikarbeiterin für den werfen sei§ 1211, nach welchem bis zum vollendeten 25. Jahre stand gegen diese im vollsten Sinne des Wortes zeitgemäße Verlust eines Fingers ganze 4 pet. mehr zugebilligt hatte, wie das eheliche Kind zur Heirath der Einwilligung des Vaters be- Forderung: Gleiches Recht für beide Geschlechter" zu besiegen. die Berufsgenossenschaft wünschte. Diese Heldenthat erregte beim darf und das uneheliche derjenigen der Mutter. Der Widerspruch( Lebhafter anhaltender Beifall.) In der sich an den Vortrag höchsten Gerichtshof verwundertes Kopfschütteln. Das Verhältniß sei geradezu Unsinn, welcher darin liege, daß jemand mit Ablauf anschließenden Diskussion, an der die Frauen Ludwig, war 6 zu 10 pCt. von 21 Jahren volljährig ist, über sein etwaiges Vermögen Verfügung Mesch, Schädlich und Leuschner und außerdem Kiesel Ein sehr schmerzhaftes Blasenleiden, welches den Arbeiter erhält, rechtsfähig wird, und daß ihm dabei noch vier weitere und Ka ßler theilnahmen, wurde erörtert, inwieweit die Strzipuleg heimsuchte, wurde von diesem auf einen nicht lange Jahre hindurch die Erlaubniß zur Eheschließung versagt werden Männer, besonders die sozialdemokratischen, an der Indolenz der vorher erlittenen Unfall zurückgeführt. S. hielt sich deshalb soll. Bedenklich sei dabei noch, daß die Eltern, welche die Frauen schuld haben. berechtigt, von der schlesischen Eisen- und Stahl- Berufsgenossen- Seirath verweigern, dem betr. Kinde bis zum 25. Jahre die Die von der Versammlung angenommene Resolution hat schaft eine Rente zu verlangen. Berufsgenossenschaft und Schieds- Nuznießung eventuellen Vermögens entziehen können. Bei diesem folgenden Wortlaut: Die Anwesenden stimmen dem Referenten gericht wiesen die Forderung des Klägers zurück, wobei das Paragraphen trete bereits die Unmündigkeit der Ehefrau zu. Sie protestiren gegen das reaktionäre Vereinsgefeß und ver Gutachten eines Arztes, dessen polnischer Name vom Bericht als Mutter in den Vordergrund, die doch mindestens das gleiche pflichten sich, gegen das zweierlei Recht des Klassenstaates mit erstatter leider nicht verstanden wurde, ausschlaggebend war. S. Ginspruchsrecht haben müßte wie der Vater. Redner bespricht dann allen Mitteln anzufämpfen und für die uneingeschränkte Gleich­erhob nun beim Reichs- Versicherungsamt Returs. Hier wandte die auf Ehescheidungen bezüglichen Bestimmungen und erbringt den berechtigung der Frau jederzeit einzutreten. Die Versammlung fich derfelbe besonders gegen den erwähnten medizinischen Gutachter. zahlenmäßigen Nachweis dafür, daß das Bedürfniß nach Auf- erreichte der großen Hize wegen frühzeitig ihren Schluß. Während der dreimonatlichen Behandlung" habe ihn persönlich lösung unhaltbar gewordener Ehen stetig wächst, und daß die der Arzt nie untersucht, vielmehr habe seine, des Klägers, Frau Frauen bei den Anträgen auf Ehescheidung in größerer immer zu jenem hinfommen und ihm berichten müssen, wie es Bahl betheiligt sind, wie die Männer. Er zieht S. gehe, und so sei er per Distanz behandelt" worden. Der daraus den Schluß, daß die Ehescheidung wie die Eheschließung hohe Gerichtshof wurde durch die Schilderung des Klägers in erleichtert und nicht erschwert werden müsse. Der viel erwähnte eine sehr heitere Stimmung verfett. Er glaubte dem Kläger   Entwurf wolle die Ehe verhindern zwischen einem wegen Ghe­und verurtheilte unter Berücksichtigung des inzwischen ein- bruchs geschiedenen Gatten und dem, mit welchem die Che geholten Gutachtens eines anderen Arztes, welches sich zu gunsten gebrochen wurde, wenn in den Entscheidungsgründen der Klägerischen Annahme aussprach, die beklagte Berufs auf den Ehebruch bezug genommen werde. Das heiße, genossenschaft. die Dinge direkt auf den Ropf stellen. Der Absatz 2 des fraglichen Paragraphen befage allerdings, die Befreiung von dieser Vorschrift tönne bewilligt werden. Allein die Einmischung des Richters in diese Dinge müßte zurückgewiesen Heute früh 9 Uhr 25 Minuten wurden in Oberlangenbielau, Zu dem Erdbeben liegen noch folgende Meldungen vor: Aus Kiel   wird uns geschrieben, daß dort die Zahl der werden. Tem Manne werde von Bordelle um drei vermehrt worden ist. In jedem seien fünf Linie die Entscheidung in allen das eheliche Leben betreffenden stöße verspürt. Um 9 Uhr 15 Min. fand in Münsterberg ein dem Entwurf in erster Rangersdorf  , Raudnih, Echönheide und Prozau schwache Erd­Mädchen, die einen Miethspreis von 12-18 M. pro Tag und Zimmer Fragen zugestanden, jedoch brauche sich die Frau nicht zu fügen, schwaches Erdbeben mit unterirdischem Donnerrollen statt, sodaß zahlen müßten. Vielleicht würde wegen des zu erwartenden wenn sich dieselbe als Mißbrauch darstellt. Auch über das, was die Bilder an den Wänden schwankten; Unglücksfälle haben sich Busammenströmens vieler Schaulufliger bei der bevorstehenden Ein- Mißbrauch sei, entscheide der Richter. Denselben Geist athmeten nicht ereignet. weihung des Nordostsee- Kanals gegen die Bordelle noch eine Reihe anderer Paragraphen des Entwurfs. Dem Manne stehe mehr Nachsicht geübt werden. Die Nachricht zeigt so recht, wie z. B. das Recht zu, alles was der Hausstand enthält, zunächst aus New York  , daß in West- Virginien auf einem Nitroglyzerin- Explosion. Ein Wiener   Extrablatt meldet durch und durch verbeuchelt unsere moderne Gesellschaft ift. Im für sich in Anspruch zu nehmen; bei einer Trennung fann er von Frachtschiff eine Nitroglyzerin- Sendung explodirte, welche das Namen der guten Sitte, der Religion, der Ordnung verfolgt man dem eingebrachten Hausstand der Frau die Dinge behalten, die er für Schiff, eine am Ufer stehende große Fabrit, zehn Wohnhäuser die Werke der Dramatiker und bildenden Künstler, wenn sie bei feinen Gebrauch unbedingt bedarf. Diese Bestimmung sei höchst un- und einen im Augenblick der Explosion vorbeifahrenden Dampfer der herrschenden Klasse Anstoß erregen; zu gleicher Beit aber gerecht. Der ganze Abschnitt des Entwurfes: Cherecht. blüht das schmählichste Gewerbe, was es giebt, der Menschen- lich e 3 Güterrecht" müßte gestrichen werden, da er es dem zerstörte. Todte und Verwundete wurden über 200 konstatirt. handel in feiner aller Religion, Gitte und Ordnung hohn- Manne ermögliche, eingebrachtes Vermögen der Frau zu ver: Die Bevölkerung hat sich wieder beruhigt und ist in die Woh­Aus Laibach liegt vom Dienstag folgende Meldung vor: spottenden Form. zetteln, das seiner Verwaltung und Nuhnießung unter Die Stadtverwaltung Effens hat das Gesuch des Gewerk- worfen werde, bis auf sogenanntes Vorbehaltungsgut. Auch nungen zurückgekehrt. Die Bauarbeiten werden fortgesetzt; außer nachweises mit der Begründung abgelehnt, daß ein dort Wichtigkeit. So mancher Trunkenbold würde auf grund dieses gleicherweise in der Umgebung Laibachs, in Krainburg   und schaftskartells um Errichtung eines städtischen Arbeits- für die Proletarier habe diese Bestimmung in gewissem Grade mehrfachen neuerdings erfolgten Beschädigungen der Häuser hat sich kein Unfall mehr ereignet. Der letzte Erdstoß wurde in bestehendes privates Arbeitsamt, das aus städtischen Mitteln Paragraphen das bischen von der Frau Eingebrachte verschleudern. Abelsberg verspürt. In Krapina   wurde, wie aus Agram be­unterstützt wird, sehr gut funktionire. Angenommen, das sei so, An stelle der etwa 70 Paragraphen des Abschnitts wäre zu setzen: richtet wird, am Montag Morgen 8 Uhr 40 Minuten ein fünf hat die Stadtverwaltung Effens bei ihrem Entschluß ganz ver- Unter allen Umständen ist bei der Eheschließung ein Vertrag Gefunden währendes Erdbeben verspürt; Schaden wurde nicht geffen, daß das Gute nicht der Feind des Bessern sein soll. abzuschließen, worin die Eigenthumsverhältnisse zu regeln sind. angerichtet. Einen neuen Beitrag zur Nothwendigkeit der Aufhebung Besteht der Vertrag nicht, so ist unter allen Umständen anzunehmen, der Gesindeordnungen liefert ein Bericht der Mecklen daß der eingebrachte Hausstand der Frau gehört."- Hier- Wärter in der Irrenanstalt zu Clermont( Dise) wird aus Baris Ueber die Tödtung eines Wahnsinnigen durch seine burgischen Volkszeitung", wonach in waren die Direktorin der durch würden Streitigkeiten widerlichster Art vermieden werden. berichtet. Das Opfer der Wärter war ein gewisser Maistre, der Natur Milch- Exportgesellschaft", eine aus Bayern   gebürtige Giner der kürzesten, aber zugleich mangelhaftesten Abschnitte im 60. Altersjahre stand. Der Arzt hatte den Wärtern die Frau Nonnen in a cher, die mit den mecklenburgischen Dienst- sei der über die Ehescheidung. Dehnbar wie irgend etwas feien Weifung ertheilt, Maistre eine Medizin einzugeben, allein dieser mädchen nicht mehr zurechtkam, sich ein Dienstmädchen aus beispielsweise die Ehescheidungsgründe: schwere Ver­Bamberg holte, dieses aber, sagen wir: so unpassend behandelte, legung der in der Ehe begründeten Pflichten und weigerte sich, sie zu nehmen. Man legte ihm daher die Zwangs= daß es sich aus dem Dienste zu Nachbarn flüchtete. Auf seine grobe Mißhandlung. Von vornherein sei klar, face an und drei Wärter suchten ihm den Trank in den Mund energische Weigerung, wieder in den Dienst zurückzukehren, daß was in" höheren Schichten" für grob und schwer Pfleglinge angelodt, und nun machten sich diese über den un­zu gießen, allein vergebens. Der Ringkampf hatte die übrigen bekam dann das Mädchen von der Frau Nonnenmacher gilt, beim niederen Volt" mit ganz anderen Augen angesehen glücklichen Maistre her. Sie hieben mit allen Kräften auf ihn folgendes Zeugniß ausgestellt: Die Inhaberin dieses war werde. Eben so flar, daß grobe Mißhandlung nur törperlich glücklichen Maistre her. Sie hieben mit allen Kräften auf ihn ein, unter dem Vorwande, ihn zu bemeistern. Das geschah am bei mir vom 2. Juli 1894 bis 12. April 1895 in Dienst, sie war aufgefaßt werden wird, und doch lasse sich sehr gut vorstellen, 29. Mai abends. Maistre flagte uicht weiter, als man ihn zu frech, faul und verlogen. Waren( Mecklb.), 17. April 1895. daß in Worten eine viel größere Mißhandlung liegen könne, Bette gebracht hatte, und nahm sogar Tags darauf seinen Dienst B. Nonnenmacher." Es liegt auf der Hand, daß dieses Zeugniß wie in Gewaltthaten törperlicher Natur. Nichts finde man im bei einem Arzte der Anstalt wieder auf. Zwei Tage später schon deshalb kaum zutreffen kann, weil sonst das Mädchen von Entwurfe davon, daß gegenseitiger Etel, gegenseitige un wurde er ohnmächtig und starb wenige Stunden nachher im der freundlichen Frau Nonnenmacher sicherlich nicht 9 Monate überwindliche Abneigung ein Scheidungsgrund sein solle. Spital, wohin man ihn eiligst geschafft hatte. Die Untersuchung lang im Dienst behalten worden wäre. Aber abgesehen davon, Die Aber abgesehen davon, Die einschlägigen Bestimmungen, auf die Redner wie soll ein Mädchen mit solchem Zeugniß wieder eine Stelle einzelnen eingeht, müßten ganz andere werden. Besonders der Leiche ergab, daß der unglückliche Jrrsinnige den ganzen finden? Es ist ein Zustand, der zum Himmel schreit, daß das scharf wandte fich Bebel gegen die Bestimmungen des Brustkorb eingedrückt hatte und einer Zungenentzündung erlegen Gesetz der Herrschaft" die Macht giebt, über den Ruf eines Entwurfes, welche die elterliche Gewalt des Vaters und die Re- war. Eine gerichtliche Untersuchung wurde fofort eingeleitet, gelung der Alimentationspflicht der Väter unehelicher Kinder 2c. nicht, Maistre geschlagen zu haben, versichern aber, die anderen Dienstboten ganz nach Belieben zu entscheiden. welche zur Verhaftung zweier Wärter führte. Diese leugnen Ein städtisches Arbeitsnachweisbureau, deffen Benutzung betreffen. Männer, welche uneheliche Kinder in die Welt ſetzen, Irrsinnigen hätten ihm die tödlichen Berlegungen beigebracht. unentgeltlich, ist in Colmar   i. E. ins Leben getreten. müßten verpflichtet werden, im vollsten Maße für dieselben zu 232 Berglente famen am 14. Juni 1894 in Rarwin forgen. Nach dem Entwurf haben sie nur die Pflicht, ihnen bis Troß ihrem beharrlichen Leugneu wurden sie in Haft behalten. zum 16. Jahr den Lebensunterhalt zu gewähren, und zwar in Desterreichisch Schlesten auf den dem Grafen Larisch gehörigen nach Maßgabe der Lebensverhältnisse der Mutter. Den Rohlenwerken durch schlagende Wetter ums Leben. Bei Existenzverhältnissen des Vaters müßte der zu leistende dem heutigen Stande der Technik läßt sich ohne weiteres sagen, Betrag entsprechen. Wie so mancher Kindesmord sei auf die Die Redaktion stellt die Benugung des Sprechjaals, soweit der Raum dafür daß wo schlagende Wetter auftreten, das Geld gespart worden Verzweifelung verführter Mütter zurückzuführen, denen der Intereffes zur Verfügung; sie wahrt sich aber gleichzeitig dagegen, mit dem ist, um genügende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Es ist Prozeß gemacht werde, während der moralische Urheber noch kein Jahr seit jenem fürchterlichen Unglück vergangen, und ihrer That vielleicht als angesehener und achtbarer Der Vorstand des Verbandes der Damenkonfektions- Arbeiter wieder sind in denselben Gruben desselben Grafen Larisch 7 Ar Mann für Religion, Ordnung und Sitte kämpft.( Großer und Arbeiterinnen fann nicht unterlassen, nochmals den Sprech beiter durch schlagende Wetter an Gesundheit und Leben schwer Beifall.) Der Vater des unehelich Geborenen werde saal zu benußen. Auf die ironische Antwort des Artikelschreibers gefährdet worden. Die Bergbehörde hat ein fahrlässiges Ver- weiter verpflichtet, der Mutter die Kosten der Entbindung und vom 8. d. M. haben wir nämlich folgendes zu konstatiren: schulden nicht finden können. Damit ist die Sache vermuthlich die bis sechs Wochen später entstehenden Kosten innerhalb 1. daß zwei Verbände gleichlautenden Namens nicht bestehen; abgethan, denn wer wird von einem Bergwerksbefizer verlangen, der Grenzen der Nothdurft zu erseßen. Zu verlangen 2. daß von unserer Seite in feiner Weise Zersplitterungsversuché daß er, ehe er an Profit denkt, zunächst alle technisch möglichen sei, daß dies in einer den Verhältnissen des Vaters entsprechenden gemacht werden; 3. es fällt uns nicht ein, den Deutschen  und natürlich meist nicht billigen Vorkehrungen trifft, um Leben weise zu geschehen habe, und daß zweitens statt der Schneider- Verband zu untergroben; 4. müssen wir die Behauptung und Gesundheit seiner Arbeiter zu sichern? Schon eine solche sechs Wochen ein Vierteljahr gesetzt werde. Drittens zurückweisen, daß Leute mit anarchistischen Bestrebungen bei der selbstverständliche Forderung gilt ja in der heutigen Gesellschaft müßte dem Manne die Verpflichtung auferlegt werden, wenn die Mitarbeit betheiligt sind. Da von einem Vereinsgründungsfieber als utopistisch, und doch glauben die Gegner des Sozialismus, Entbindung oder Schwangerschaft Krankheitszustände zur Folge hat, die Rede ist, so erkläre ich im Namen obigen Verbandes: daß daß eine solche verrückte Gesellschaftsordnung Bestand haben die Frau für die Dauer der Krankheit zu entschädigen.( Bravo.) sich die Arbeiter und Arbeiterinnen, die in der Damenkonfektion Bebel schloß den Vortrag unter Hinweis auf verschiedene Er- beschäftigt sind, veranlaßt gefühlt haben, da der Deutsche scheinungen des politischen Lebens der Neuzeit, insbesondere mit Schneiderverband seit seinem Bestehen nicht das geringste Inter­dem Hinweis darauf, daß sich hinsichtlich der Frauenfrage sogar refse an der Hebung der Damenkonfektion gezeigt hat, einen Ver­fonfervative Kreise nicht dem Einflusse fortschrittlicher Auffassung band zu schaffen, der sich nur mit der Damenkonfettion be entziehen könnten, was u. a. schon wegen der dadurch bedingten schäftigen soll. Es liegt nun an den Genossen und Genossinen, Bersplitterung der gegnerischen Kräfte mit Freuden zu begrüßen die in dieser Branche beschäftigt sind, den Verband der Damens fei. Stürmischer Beifall folgte seinen Ausführungen. Diskussion fonfektions- Arbeiter und Arbeiterinnen zu einem großen zu ge= war nicht, Beschlüsse wurden nicht gefaßt. J. A.: Erich Spötter, Gr. Frankfurterstr. 133.

tönne!

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Versammlungen.

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im

Sprechfaal.

abzugeben ist, dem Bublikum zur Besprechung von Angelegenheiten allgemeinen Inhalt desselben identifizirt zu werden.

ſtalten.

Der angegriffene Artikelschreiber bemerkt hierzu: Auf die Ausführungen des Herrn Erich Spötter nur einiges. Wenn man sich von jener Seite auf meine Erklärung, was ich unter zweifelhaften Elementen verstehe, noch immer getroffen fühlt, so ist das ihre Sache. Hier heißt es nur: Wen's just, der fraße sich, und wem der Schuh paßt, ziehe ihn an. Die Behauptung, daß der Deutsche Schneider und Schneiderinnenverband seit seinem Bestehen nicht das geringste Interesse an der Hebung der Damenkonfektion gezeigt hat, ist zu albern, um ernst genommen zu werden.

Die Stellung der Frau im bürgerlichen Necht be. handelte Reichstags- Abgeordneter August Be bel am 10. Juni in einer sehr zahlreich besuchten Wolksversammlung in der Bock­brauerei, an der sich besonders viel Frauen betheiligten. Der große Saal war bis zum letzten Platz gefüllt. Redner verwics eingangs feines Vortrages auf die außergewöhnlich hohe Be- In der Norddeutschen Brauerei behandelte der Abg. deutung, welche das bürgerliche oder Zivilrecht für jeden Menschen, Auer vor einem Auditorium, das den Saal bis in den letzten ohne Unterschied von Alter und Geschlecht, besitze. Jeder müsse Winkel füllte, das Thema: Das Vereinsrecht und die einmal in seinem Leben Rücksicht nehmen auf die Vorschriften Frauen. Ausgehend von der jüngst erfolgten Verurtheilung desselben, welche die Beziehungen der einzelnen Menschen zu der im Vordergrunde der Bewegung stehenden Frauen schilderte einander, zur Gesellschaft regeln. Gegenwärtig erhöhe fich noch der Redner die ungemein verschiedene Behandlung der Frauen die Bedeutung des bürgerlichen Rechts, angesichts der Kom in den einzelnen deutschen   Vaterländern". Während in Württem missionsarbeiten zu einem bürgerlichen Gesetzbuch für das berg, Baden, in den pansestädten, Thüringen   und sogar in dem ganze Reich. Enthalte der bis jetzt fertige Theil urreaktionären Sachsen den Frauen gestattet ist, sich in politischen des Entwurfes auch schon eine Anzahl Mängel, so sei Vereinen zusammenzuschließen, sind in der anderen Hälfte des im Entwurf an sich doch das eine gute verförpert, geeinten Deutschland   die Angehörigen des weiblichen Geschlechts an stelle von 160 und mehr Zivilrechten für ganz Deutschland   vollständig rechtlos. Der Redner bezeichnet es als Anachronismus, ein einheitliches zu setzen. Bezüglich des Zustandekommens des daß neben dem allgemeinen Wahlrecht überhaupt noch Be- Ohne Grund hat man die Gegenagitation aufgenommen und Gewollten sei jedoch wichtig, daß das Zentrum die Ausscheidung ftimmungen Geltung haben, die eine Verbindung politischer und das ist allerdings bedauerlich. Wir sind und waren stets des Cherechtes und dessen, was damit zusammenhänge, aus der Vereine verhindern; seiner Ansicht nach ist es einfach unmöglich, gewillt, gemeinsam zu arbeiten. Es ist ja Gelegenheit geboten, Materie betreibe und bereits in den Nationalliberalen Helfers- daß die großen Parteien in Deutschland   diese Bestimmung streng zu beweisen, daß man es ernst damit meint, etwas Großes zu helfer gefunden habe. Nachdem Redner die Nothwendigkeit innehalten können.( Sehr wahr!) Die Einwände, die gegen die schaffen. Da ist es allerdings die erste Pflicht, die Quertreibercien eines einheitlichen bürgerlichen Rechts näher erörtert, ging er Betheiligung der Frauen am öffentlichen Leben erhoben werden, zu unterlassen. So lange das nicht geschieht, sind die schönsten Speziell auf die Stellung der Frau im bürgerlichen fertigt der Vortragende in bündiger Form ab. Der Einwurf, Erklärungen weiter nichts als Phrasen, die feil sind wie Brom  Recht ein und wies nach, wie die Frau bezüglich der Verwaltung daß die Frauen im allgemeinen untereinander wenig einig feien, beeren. J. Tim m. ihres Vermögens, der Kindererziehung 2c. unter der Vormund- mird, so führt Genosse Auer aus, gegenstandslos werden, wenn Nachdem nunmehr beide Parteien je zweimal das Wort ges schaft des Mannes stehe. In England, wo die Frauen rechtlich die Männer sich daran gewöhnten, die Ordnung ihrer Angelegen nommen haben, ist die Angelegenheit für den Sprechsaal des jetzt so selbständig seien, wie in feinem anderen europäischen   Staate, heiten den Frauen selbst zu überlassen.( Bravo  !) Daß der Vorwärts" erledigt. Die Redaktion. Verantwortlicher Redakteur: J. Diert( Emil Roland) in Berlin  . Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin  , SW., Beuthstraße 2.

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