2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Ur. 134.
Mai.
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Unterm neuesten Kurs.
1. Havelberg . Wegen Beleidigung der Polizeibehörde Genosse Röste in Hamburg 150 M. Geld und Genosse Ernst 1 Monat Gefängnißstrafe. Gotha . Genosse Joos wegen Beleidigung eines Landraths 36 M. Geldstrafe. Eagau. Sechs Genossen wegen Uebertretung des Vereinsgefeßes je 15 M. Geld und einer 8 Tage Haftstrafe. 2. Teffau. 10 M. Geldstrafe Genoffe Beus wegen Beleidigung eines Polizeibeamten Höch ft. Wegen des gleichen Delifts Genosse Leyendecker 25 M. Geldstrafe. Essen. Genosse Margraf wegen Aufreizung, eine Woche Gefängniß.
Mittwoch, den 12. Juni 1895.
Gewerkschaftliches.
12. Jahrg.
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W. war zu einem Monatsgehalte von 90 M. engagirt und sein Wunsch, Wochenlohn zu erhalten, mit Aus Meerane wird dem Chemnißer Beobachter" ge- Worten zurückgewiesen worden, den erhielten im Ge schrieben: Die Lohnbewegung unter den hiesigen Webern ist schäft nur Hausdiener, M. sei aber Zuschneider. Trozz noch immer im Gange und wird noch lange nicht abgeschlossen des Monatsgehalts war jedoch eine vierzehntägige Probezeit werden dürfen, denn die Webfabrikanten zeigen sich wenig human mit der Maßgabe festgesetzt worden, daß W. jeden Tag gehen und jedes Zugeständniß zur Ausbesserung der Weblöhne muß und entlassen werden könne. W. glaubte nun, mit Rücksicht auf ihnen nach und nach abgerungen und abgetrozt werden. Dazu das vereinbarte Monats gehalt 6 Tage bezahlt verlangen zu muß die Weberbevölkerung durch andauernd flotten Geschäfts: dürfen, an welchen er frankheitshalber arbeitsunfähig war. Diese gang eist wieder förperlich und geistig sich restauriren und Tage fielen in die Probezeit, welcher Umstand die Firma aus willensstark und thatkräftig werden, um der schrankenlosen Aus- folgenden Erwägungen bestimmte, die Forderung des beutungssucht wieder mehr Widerstand leisten zu lönnen. In Zuschneiders nicht zu erfüllen. Wenn auch Kläger den Fabriken und Dampswebereien, wo die Arbeiter und ein Monatsgehalt bekommen follte, habe doch für die Arbeiterinnen schon mehr geschlossen zu einander halten, haben sie Beit des Kündigungsausschlusses seine Entlohnung die Bedeutung Zugeständnisse erhalten, so z. B. in der größlen mechanischen Weberei einer tageweisen, denn es hätte ihm freigestanden, täglich zu 4. Magdeburg . Wegen Verübung groben Unfugs von G. F. Schmieder u. Ko. hier, ohne daß es zum Streike fam. gehen, und dem Beklagten, ihn täglich zu entlassen. Die Boykott- Genosse Lantau 4 Wochen Haft, und die Mitunter versuchen aber die Unternehmer ihre Versprechungen zu Kammer II des Gewerbegerichts, welche die Sache schließlich zu Gen. Gärtner und Baumüller, je 50 bez. 100 m. umgehen und die Artikel auf den Webstühlen zu wechseln, sodaß erledigen hatte, schloß sich der Deduktion der beklagten Firma Geldstrafe. sie die besseren an Faktore nach auswärts geben und die Arbeits - nicht an und verurtheilte dieselbe, dem Kläger für die Gosha. Zwei Monate Gefängniß Genosse Joo3, löhne nach wie vor möglichst niedrig auszahlen. Eo lange die 6 Tage den seinem Gehalt entsprechenden Betrag abzüglich des negen Beleidigung eines Polizeibeamten. gelockerte ameritanische Bollsperre einen flotten Export zuläßt, erhaltenen Krankengeldes mit 13,50 m. zu zahlen. Der Vorsitzende, Potsdam . In der Revisionsinstanz Genosse Simon suchen sie Taufende und Abertausende zu erhaschen, indem sie, Assessor v. Schulz, führte dazu aus: Beklagter hatte das Recht, den aus Brandenburg 6 Monate Gefängniß. obgleich die Kalkulation gegenwärtig bei den zahlreichen Auf- Kläger wegen der Krankheit( Unfähigkeit zur Fortsetzung der Arbeit) 6. Tarmstadt. Genosse Sprenger aus Mainz wegen Be- trägen weit höhere Waarenpreise und höhere Arbeitslöhne ge zu entlassen. Da er das nicht that, ist er an den Arbeitsvertrag leidigung eines Schuhmanns, 60 M. Geldstrafe. stattet, den amen Webern die berechneten höheren Löhne nicht auch insofern gebunden, als er den Lohn für die betreffenden auszahlen, sondern mit ihnen schachern und feilschen bis aufs 6 Tage sablen muß, natürlich unter Abzug des Krankengeldes, äußerste. Der Weber, namentlich in der Hausindustrie, ist der das W. erhielt. Die Annahme, daß bei Monatsgehalt wegen am schlechtesten bezahlte Arbeiter im ganzen lieben deutschen jener besonderen Abmachungen betreffs der Probezeit 2c. die Vaterlande. Das Weberekend ist ja sprichwörtlich geworden. fraglichen Krankheitstage nicht zu bezahlen seien, ist unrichtig. Die Handweberei in Meerane , sewie in Glauchau und in den Mit einem Lohnentschädigungsanspruch wegen vertraglich nicht durch Faktore belegten Weberdörfern des Erzgebirges, des zulässiger Entlassung wurde Kläger abgewiesen. Boigtlandes 2c. hält sich nur dadurch so lange, daß der Handsluhl Die Versäumnisse, welche durch die Theil billiger arbeiten muß als der Dampfstuhl, und der blutleere Arm ❘nahme an einer Kontrollversammlung, der fo des Hauswebers dem mechanischen Webstuhl noch Konkurrenz genannten„ Stellung", entstehen, dürfen nach verschiedenen Entmacht. Der häufigere Saisonwechsel in unserer modernen Fabri- fcheidungen dem in Wochenlohn stehenden Arbeiter bei der fation halb- und ganzwollener Kleiderstoffe trägt dazu wesentlich Lohnzahlung nicht in Anrechnung gebracht werden, ebenso wenig bei. Die Weberartikel sind sehr verschieden und vielfach komplizirt, dürfen einem solchen Arbeiter wegen des Feierns an gesetzlichen die Kommissionen zu mannigfach und infolgedessen die Verände Feiertage Lohnabzüge gemacht werden. Was die Kontrollrungen zu häufig. In den Fabriken steckt ein großes Kapital. versammlung betrifft, so hat der Arbeiter natürlich nur Alle Vorbereitungen muß da der Fabrikant bezahlen und während der Arbeitspaufen fein angestelltes Personal, wie Anspruch auf Vergütigung für die Zeit, welche durch aus erforderlich ist. Ein Ueberschreiten dieses Maßes Wertführer 2c. mit festem Wochenlohn bezahlen. Anders berechtigt nach der Judikatur des Gewerbegerichts sogar zur sobei den Hauswebern. Die Vor- und Nebenarbeiten werden da niemals bezahlt. Echlechte, billige Garne, die auf dem fortigen Entlassung, weil darin ein unbefugtes Werlaffen der Arbeit gesehen wird. mechanischen Websluhl nicht angehen, muß der Handweber Ca Die Ablehnung einer Offerte, das Arbeits oft verarbeiten und alles Handwerkzeug felbst halten. wird zwar stets der Durchschnitte lohn eines Haus und Hand- verhältniß ohne Kündigung zu lösen, erblickte die webers auf 6-10 M. nöchentlich abgegeben; das stimmt aber Rammer VII unter dem Vorsitz des Assessors Altmann in nicht. Die canze Weberfamilie, Weib und Kinder müssen dabei folgenden Umständen. Dem Kutscher P., welcher bei der Wendschlag beschäftigt war, wurden
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unerlaubten Kollektirens.;
7. Halle. Neun Mark Geldstrafe Genosse Groß, wegen Brandenburg . Wegen Beleidigung des Magistrats, Genosse Simon, 150 M. Geldstrafe. Antrag 4 Monate Gefängniß. 8. Plauen . In der Berufungsinstanz Genosse Meinhold aus Faldenstein, wegen Verübung groben Unfugs, 50 M. Geldstrafe. 8. Montabaur . Genosse Betters aus Frankfurt a. M. wegen Beamtenbeleidigung 30 M. Geldstrafe. 10. Aschersleben . Wegen Beleidigung des Abgeordneten Place, Genosse Greiner 50 M. Geldstrafe. Antrag: 1 Monat Gefängniß. Boffen. Die Genossen Ebel und Bänisch wegen Vergebens gegen das Vereinsgesetz je 50 M. Geldstrafe. 13. Leipzig . Genosse Heinze aus Bolfmarsdorf und Werner Stötteritz wegen Tragens republikanischer Abzeichen je 9 M. Geldstrafe. 14. Hamburg . Wegen Beleidigung der Polizeibehörde in
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Güstrow Genosse Röste einen Monat Gefängniß. 15. Dortmund . 20 M. Geldstrafe Genosse Schulz wegen unerlaubter Druckschriftenverbreitung an öffentlichen Orten. " Konstanz . Wegen des gleichen Vergehens ein Genosse 10 und zwei Genossen je 20 M. Geldstrafe.
16. Harburg . Von der Anklage des gleichen Vergehens sechs Genossen freigesprochen. Breslau . Zwei Monate Gefängniß Genosse Neukirch wegen Majestätsbeleidigung.
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vom frühen Morgen bis zum späten Abend, zumal im Winter, Speditionsfirma eines Tages Vorwürse darüber gemacht, daß er
bei der Lampe oft bis in die Nacht mit helfen. Der Nettolohu
zu lange auf der Tour aufgehalten hatte. G3 eines Handwebers iſt im Durchschnitt öfter viel niedriger zu befielen dabei die Worte, wenn er sich nicht ändere, müßten andere ziffern, wenn die Vor, Neben- und Extra- Arbeiten, wie solche Leipzig . In der Revisionsinstanz Genosse Krah I- Arbeitspausen, durch Holen der Wetmatrialien vorkommen, ab. Maßregeln ergriffen werden. Der Kutscher, welcher das als cine Burgstädt 7, Rosenow Chemnitz 2 und Pollen der gerechnet werden. Das beweisen die gesammelten statistischen Drohung mit ter Entlassung auffaßte, was es ja wohl auch sein Leipzig 1 Monat Gefängniß. Eämmtlich wegen Preß- Erhebungen des hicfigen Fachvereins für Weber. Wenn einzelne follte, antu ortete: Na, das iönnen wir ja gleich machen, ich beleidigung. Hausweber 12, 15 M. und darüber wöchentlich verdienen, so finde alle Tage cine andere Stellung. Der Prinzipal ließ P. 18. Kiel . Wegen Beleidigung der Kanallemmission, Genosse sind das Ausnahmen und auch nur vorübergehend, und man trotzdem eine neitere Tour machen und gab ihm dann Buch und Brecour, 3 Wochen Gefängniß. sollte es nicht für möglich halten, angefichts so trauriger Belege Karte, damit er sich andere Stellung suche. Gegen eine LohnGenoffe Schula 4 und Bading 2 Monate fträuben sich die hiesigen Webfabrikanten, bessere Löbne auszu entschädigungsforderung, die P. wegen unberechtigter Ente Gefängniß, wegen Bergehens gegen§ 130 des Straf zahlen, obgleich sie es längst thun konnten. In der Sigung laffung beim Gewerbegericht erhob, wandte der Beklagte gesetzbuches. am 27. Mai auf hiesigem Webermeisterhause, wozu die in ein, Kläger habe ja seine Entlassung gefordert. Seine Behaup Tüsseldorf. Wegen Verübung groben Unfugs- Boykott- letter öffentlichen Weberversammlung in der Thonhalle gewählte tung, dem Kläger gefagt zu haben, er könnte ja gehen, müßte Genosse Wessels, 10 M. Geldstrafe. Zwölferkommission eingeladen hatte, waren von den ca. 70 hiesigen aber noch die eine Tour am Nachmittag machen, vermochte der Klingenthal . Firmen fage und schreibe nur sechs vertreten. Stadtrath Hesse Beklagte nicht zu beweisen. Meil er durch die Weiterbeschäftiaber, der ebenfalls die Nothwendigkeit der Lohnausbesserung er gung des Klägers bis zum Abend dessen Offerte, gleich gehen zu fannte, versprach, die Webfabrikanten nochmals bebuss weiterer wollen, abgelehnt habe, betrachtete das Gericht die Offerte als Unterhandlungen fordern zu lassen. Ob's viel helfen wird? für die Lösung des Arbeitsverhältnisses belanglos geworden, und Nur eines hilft! Die Weber dürfen nicht eher wieder neue verurtheilte die beklagte Firma unter Zurückweisung Webmaterialien mit nach Hause tragen, bis der Fabrikant mehr cincs zweiten Einwandes derselben zur Zahlung der EntArbeitslohn bewilligt. Das Mittel ist probat. Auch die hiesige schädigung. Weberinnung, eine Organisation, die sich bei früheren Lohnbewegungen paffiv und träge verhalten, hat ein Schriftstück an den hiesigen Industrieverein gesandt, worin die Aufbesserung der Weblöhne um mindestens 25 pCt. befürwortet wird, wenn der Weber konsum und steuerzahlungsfähig bleiben soll.
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Ein Genosse wegen Vergehens gegen das Vereinsgefeß, 6 M. Geldstrafe. " Mainz . 40 M. Geldstrafe, Genosse Sprenger wegen Beleidigung eines Kohlenhändlers.
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Dresden . Genosse Rinke, wegen unerlaubten Plakat anklebens, 10 M. Geldstrafe. Dortmund . Je 2 Monate Gefängniß die Genossen Schönwald und Bunte, wegen Beleidigung der Grubenbefizer und der Bergbehörden.
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Krankheit ist nach vielfachen Entscheidungen als Unfähigkeit zur Fortsetzung der Arbeit nur so lange ein Entlassungs Wegen Aufforderung zum Ungehorsam gegen die Gegrund, wie diese Unfähigkeit vorliegt. Die Entlassung muß Der fege, Kontraktbruch- Genosse Pauselius, 2 Wochen ausdrücklich während ihrer Dauer ausgesprochen werden. Gefängniß. Inhaberin eines Restaurants fostete ihre Unkenntniß der gewerbegerichtlichen Praxis in Verbindung mit einem fatalen Zufall 98 M. Crimmitschau . Wegen Verstoßes gegen die Gewerbe- Aus Rußland . Der Streit der 10 000 Spinner und Weber Der Kellner L., welcher bei ihr beschäftigt war, erkrankte eines Tages Ordnung Genosse Fiedler 20 M. Geldsirafe. in der„ Jaroslaw'schen Manufaktur" in Jaroslaw, der am und schickte zu seiner Stellvertretung einen Kollegen. Nach wenigen Janer. Genosse Lehms wegen Beleidigung des Amts- 7. Mai ausbrach, endete nach zweiwöchiger Tauer mit dem Eiege Tagen schon war L. wieder im stande, die Arbeit fortzusehen, vorstehers, 8 Tage Gefängniß. der Arbeiter. Ueber die Ursache des Ausstants erfährt die wovon er der Arbeitgeberin schriftlich Mittheilung machte. Am 18. Dresden . Das erstinstanzliche Urtheil im Maifeierprozeß Wiener Arbeiter- Beitung": Ter Vizedirektor der genannten felben Tage erhielt er von derselben eine Postkarte des Inhalts, gegen die Genossen Heilwed, Wallfisch und Manufaktur hatte einige technische Verbesserungen an den Epinn sie habe einen anderen Kellner auf vier Wochen engagirt. Da Schönfeld ist dahin geändert, daß die beiden ersteren maschinen eingeführt. Infolgedessen ist die Produktivität, aber fe habe einen anderen Kellner auf vier Wochen engagirt. Da sich die Frau an die Atmachung mit dem neuen Kellner gebunden zu 100 und Schönfeld zu 150 m. verurtheilt wurden. zugleich auch die Intensität der Arbeit gestiegen. Die Spinner hielt, mit mehreren Kellnern aber nicht arbeiten konnte oder 20. Leipzig . In der Revisionsinftanz, Genosse Peus beton men Attorblohn je nach der Meuge des gelieferten wollte, wurde 2. nicht eingestellt. Auf dem Gewerbegericht, wo Dessau , wegen Richterbeleidigung 2 Monate Gefängniß. Produits. Bei der erhöhten Produktivität flieg der Akkordlohn. 21. Leipzig . Wegen Beleidigung eines Fuhrwerts befizers, Der Wizedirektor wollte jedoch Alfordlohn nicht mehr zahlen, derfelbe dann sein Recht suchte, wurde Beklagte vom Bor sitzenden über den Genosse Lipinski, 30 M. Geldstrafe. belchrt, fondern für die Zukunft den alten Durchschnittslohn, als zenden über den oben wiedergegebenen Rechtsgrundsatz und darüber, daß derselbe im Trebbin . Genosse Drach holy wegen Uebertretung Tagelohn seftfeßen. Tie Epinner waren mit dieser Maßregel Falle anzuwenden sei. Da sie trotzdem die gutwillige Zahlung vorliegenden einer Polizeiverordnung 210 M. Geldstrafe. nicht einverstanden, legten die Arbeit 1.icder und stellten 25. Luckenwalde . Genosse elfinger, wegen Vergehens die Forderung auf, Der geforderten Entschädigung ablehnte, wurde sie ber Affordlohn müsse bleiben. urtheilt. Gründe: Bei seiner Erkrankung hätte Kläger gegen das Vereinsgefeß, 3 M. Geldstrafe. Die Weber erklärten sich mit den Spinnern soli entlassen werden können, da diese einen Grund dazu darstelle. Elberfeld . Wegen Verübung groben Unsugs, Genosse darisch und stellten gleichfalls die Arbeit ein. Außerdem Die Karte, welche Beklagte dem Kläger schickte, und die ihm seine Gewehr, 14 Tage Haft. forterten Epinner und Weber gemeinsam die Entlassung des Entlassung, mindestens aber seine Nichtweiterbeschäftigung während Zwickau . 40 M. Geldstrafe Genosse Rnate aus Bizedirektors, weil sie seine Lohnbrückereien und sein rohes Be- der nächsten 4 Wochen in Aussicht stellte, sei aber erst in die Hände Marienthal, wegen unerlaubten Kollektirens. nehmen nicht länger dulden wollten. Dank ihrer Entschlossen des Klägers gelommen, als er gerade wieder arbeitsfähig 28. Stiel. Genosse Brecour wegen Beleidigung der Armen- heit und Solidarität haben die Arbeiter ihre Forderungen durch geworden war, und am selben Tage, an dem er seinen Wiederverwaltung in zehoe 300 M. Geldstrafe. gefeßt, und jetzt ist die Arbeit wieder aufgenommen. Den eintritt in das Geschäft der Beklagten dieser ankündigte. Der 29. Leipzig . In der Revisionsinstanz Genosse Hofrichter Rapitalisten haben nicht einmal vier Bataillone Militär helfen Entlassungsgrund sei also nicht mehr vorhanden gewesen, und aus Köln wegen Beleidigung der Verwaltung eines tönnen, die man ihnen zur Einschüchterung der Arbeiter zur deshalb sei die Forderung des Klägers mit Rücksicht darauf Hospitals 14 Tage Gefängniß. Verfügung gestellt hatte. Zwickau . Genosse Seifert 5 M. Geldstrafe wegen Nichtbeachtung des Berbots der Zulassung der Kinder bei vom 24. Mai: In Teitowo, einem Orte des industriellen Maßregel tritt auf Anordnung des neuen Justizministers mit Das russische Blatt Wolgar" berichtet in seiner Nummer berechtigt, daß er thatsächlich 14 Tage ohne Verdienst war. Gerichtliches Zustellungswesen. Eine einschneidende Festlichkeiten. Bezirks Janowo Wosneffenst, brach in der Fabrik von Halle. Wegen zwei Preßbeleidigungen Genosse Schnecken- staretnikom ein Streit aus, der bereits zu Blutvergießen dem 15. Juni in kraft. Es handelt sich dabei um die Zuburger 14 Tage Gefängniß und 20 M. Geldstrafe. führte. Die Ursache des Ausstandes, an dem mehrere tausend stellungen, welche durch die Straf- und Zivil- Prozeßordnung C8uabrück. Der Genosse Schrader Bramsche zwei Arbeiter betheiligt sind, ist in den allgemeinen elenden Lebens- geboten werden, aber nur dann beweiskräftig vor Gericht sind, Monate und Genosse Hoppenjans- Osnabrück 14 Tage bedingungen zu suchen, in welchen sich die Arbeiter jener Gegend, wenn die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher oder amtlich Gefängniß wegen Beleidigung eines Obermeisters. die von den Russen Bärenece" genannt wird, befinden. Ten un- bestellten Hilfs Gerichtsvollzieher erfolgt. Bisher wurde die Reichenau . Wegen Verübung groben Unfugs drei Ge- mittelbaren Anstoß" zum Streit bot aber das empörende Be Eache so gehandhabt, daß von den verschiedenen Gerichtsstellen des noffen je 10 M. Gefängniß. nehmen der Fabrikverwaltung. Der Fabrildirektor batte in Land- und Amtsgerichts 1 wie Moabit "," Jüdenstraße", Neue 30. Dresden . In der Berufungsinstanz Genosse Wetter einem kritischen Augenblick die Verzweiflung der Streikenden und Friedrichstraße " und" Germania- Hotel" die Urtheile," Verwegen Beleidigung eines Gendarmen vier Monate Ge- feine eigene Machtstellung verkannt. In einem Augenblick, wo fügungen zc., welche den Parteien zugestellt werden müssen, Kaltblütigkeit und ein beruhigendes Wort erforderlich waren, mittels der Altenwagen nach der„ Gerichtsvollzieherstube" in der Frankfurt a. M. Wegen Verstoßes gegen das Vereins- trat er den Streikenden mit den Waffen in der Hand entgegentheilt wurden. Diese Zustellungen waren und sind durchweg so zahlJüdenstraße" gebracht und dort an die Gerichtsvollzieher vergesetz, Frl. Froschner 30 M. und 3 weitere Genoffinnen Die in Wuth gerathene Menge stürzte sich auf ihn und zerriß reich, daß sich jeder Gerichtsvollzieher ausschließlich für diesen je 15 M. Geldstrafe. ihn in Stücke im buchstäblichen Sinne des Wortes. Um 31. Göttingen . 30 M. Geldstrafe Genosse Trilse, wegen die Ruhe und Ordnung wieder herzustellen, ist Militär ein Zweck einen Schreiber halten mußte und aus dem GebührenBeleidigung des Abgeordneten Jetraut. berufen worden: Fußtruppen und Kosaken." So schließt der Ertrage die gesammten Bureau- Unkosten decken konnte. Diese B schäftigung wird der verbundenen Einnahme- Quelle den Gerichtsvollziehern entzogen. Die Zustellung wird jetzt bezw. vom 15. d. M. an durch das Gericht selbst besorgt. Es wird an jeder Gerichtsstelle ein Bureau für Zustellungen eingerichtet, welchem ein Eekretär vorsteht, und welchem eine entsprechende Anzahl von Gerichtsvollziehern zugewiesen wird, die aus dem Ein eigenthümliches Vertragsverhältniß Stande der Gerichtsdiener( nach Absolvirung eines einfachen Diese Hilfsgerichtsvollzieher war es, das zu einem Rechtsstreit zwischen dem Kravatten- Examens) cntnommen werden. auschneider W. und dem Kravattenfabrikanten Berger führte. erhalten einen festen Gehalt, während die Gebühren für die
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31. Berlin . Wegen Vergehens gegen das Vereinsgesetz die Bericht. Genossinnen Fahrenwald und Ihrer 20 bez. 30 M. und die Genossinnen Ba a der, Jung und Froh= mann je 15 M. Geldstrafe.
Im Verlauf der Verhandlung wurde Rechtsanwalt Hersfeld wegen Ungebühr in eine Strafe von 100 M. verurtheilt.
Insgesammt wurden erkannt auf 3 Jahre, 8 Monat und 3 Wochen Gefängniß, und 2372 M. Geldstrafe.
Gerichts- Beitung.
Gewerbegericht.
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