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Gewerkschaftsbewegung

Wozu die Reichsbahn Geld hat.

Für Korruptionsprämien und Streifabwehr.

Für 400 000 Eisenbahnarbeiter fann die Reichsbahn nur 20 Millionen zur Erhöhung der Elendslöhne aufbringen. Für die Maffe der unteren Beamten ist überhaupt fein Geld da. An 1200 höhere Beamte aber werden neben den Gehältern 55 Mil­lionen für Prämien ausgegeben. Auch für mittlere Beamte hat man noch 14 Millionen in Form von Prämien übrig. Die großzügige Dotierung des Aufsichtsrats mit 952 000 m. und des Direktoriums mit 420 000 m. haben wir bereits wiederholt er­wähnt. Um die unzufriedenen Eisenbahner zu beruhigen". erläßt die Hauptverwaltung der Reichsbahn unterm 31. Auguſt an sämtliche Reichsbahndirektionen folgende Verfügung:

Bereitstellung von Mitteln für die Streifabwehr. Der Notverkehr mit Kraftfahrzeugen, der bei einem Streif in Frage fommen fann, wenn ein eigener Notverkehr der Reichsbahn nicht oder nur in unzulänglichem Maße ermöglicht werden kann, wird auf Kosten der Reichsbahn eingerichtet und durchgeführt. Die entstehenden Kosten sind bei den zur Streifabwehr jeweils zur Ver­fügung stehenden Mitteln zu verrechnen. Für den Notverkehr mit Kraftwagen bleiben die normalen Tarife in Anwendung, sowohl für bei Ausbruch des Streits bereits rollende Güter, wie auch für folche, die nach Einrichtung des Kraftwagennotverkehrs zur Be förderung angenommen werden.

Nach Abschluß des Vertrages mit der Kraftverkehr Nach Abschluß des Vertrages mit der Kraftverkehr Deutschlands G. m. b. 5." werden wir eine Abschrift über­senden.

gez.: Deutsche Reichsbahn - Gesellschaft, Hauptverwaltung.

Dr. Weihrauch.

So stellt die Reichsbahn Mittel zur Verfügung, um den Lohn­fonflift auf ihre Art beizulegen". Die Eisenbahnbeamten werden mit einer vom 29. Auguft datierten Berfügung des Generaldirektors abgefunden, in der es heißt:

" Wie der Reichsbcamte steht der Reichsbahnbeamte in einem öffentlich- rechtlichen Gewaltverhältnis mit den besonderen flichten der Treue, des Gehor. jams und der gewissenhaften Erfüllung der übertragenen Obliegenheiten. Mit seiner Verpflich tung, das öffentliche Interesse der Gesellschaft zu wahren, ist eine willkürliche Dienstverweigerung unvereinbar."

Gewiß hat die Reichsbahn die Pflicht, für eine geordnete Be­trictsführung zu sorgen. Läge es aber nicht nahe, das so zu ver= Juchen , inder man den Eisenbahnern eine ausfömmliche Eristenz garantiert? Die Reichsbahngesellschaft bestreitet selbst nicht, daß die Bezüge der großen Maffe der Eisenbahner unzulänglich find. Wie wäre es, wenn sie die 55 Millionen, die sie für die be­tüchtigten Brämien ausgibt und die Mittel, die sie für die Streif­

Der Schiedsspruch für die Reichsarbeiter.

Eine allgemeine Lohnerhöhung abgelehnt.

Das in der Lohnstreitsache der Reichsarbeiter vom Reichsarbeits ministerium eingefehte Schiedsgericht fällte am Donnerstag abend nach mehrstündigen Verhandlungen unter dem Vorsitz des ehemaligen Staatsfetreläsudlin folgenden Schiedsspruch:

1. Cer§ 4 res DAR. vom 21. März 1923 tritt mit den aus Biffer 3 dieses Schiedsspruches sich ergebenden Aenderungen mit Wirkung vom 1. September 1925 wieder in Kraft.

2. Den Parteien wird aufgegeben, mit Beschleunigung die Ortslohnzahlen eingehend nachzuprüfen und sie, wo es zur Angleichung an die vergleichbaren tarifmäßigen Durchschnittslöhne privater Unternehmungen erforderlich ist, mit Birkung vom 1. September 1925 entsprechend zu erhöhen. Sind solche Privatunternehmungen an einzelnen Orten nicht vor­henden, so find die Verhältnisse der Nachbarorte oder der allgemeinen Wirtschaftslage zu berücksichtigen. Im Falle der Nichteinigung fällt ein vom Reichsarbeitsminister zu ernennendes Schiedsgericht den Schiedsspruch.

3. Die Löhne der Arbeiter von 16 Jahren werden auf 50 Pro, von 17 Jahren auf 66 Proz., von 18 Jahren auf 86 Proz., von 19 Jahren auf 90 Broz., von 20 Jahren auf 92 Proz. des Grund­lohnes eines 24jährigen Arbeiters festgesetzt.

4. Der Artikel 3 des Zusahebkommens erhält folgende Fassung: Bei Dienststellen, bei denen die Mindestdienstzeit der Beamten in der Regel unter 51 Stunden für die Woche beträgt, tritt für die männ­lichen Arbeiter dieser Dienststellen eine gleiche Verkürzung der Wochen­arbeitszeit ein. Bei der Lohnberechnung bleibt diese Verkürzung un­berücksichtigt. Dementsprechend wird auch die Ausführungsbe­ſtimmung R zum DAR. wie folgt geändert: Bleibt bei vollbeschäf­tigten männlichen Arbeitern in Anwendung des Artikels 3 die Bahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden für die Woche unter 51, so find trotzdem der Lohnberechnung in diesen Fällen 51 Stunden zu­

grunde zu legen.

5. Erklärungsfrist dem Schlichter gegenüber und der Parteien untereinander bis zum Montag, den 14 September 1925, mittags 12 Uhr.

Heute werden die Organisationen zu dem absolut un. befriedigenden Schiedsspruch Stellung nehmen.

Einigung in der Zigarrenindustrie.

Schiedsspruch gefällt, der bis zum 24. Januar 1926 eine Er höhung der Löhne von 64 auf 71 Pfennig vorsieht. Die Arbeit wird sofort wieder aufgenommen werden.

Schiedsspruch für den niederschlesischen Bergbau.

Breslau , 10. September. In den Lohnstreitgkeiten im nieder schlesischen Bergbaurebier wurde von dem Schlichter für Niederschlesien ein Schiedsspruch gefällt, der eine Lohnerhöhung von 7 Proz. mit Wirkung vom 1. September ab vorsieht. Die Erklärungsfrist läuft am 15. September ab.

Vom englischen Gewerkschaftskongreß. London , 10. September. ( Eigener Drahtbericht.) Im Mittel­punkt der Donnerstagsigung des Gewerkschaftskongresses standen die Begrüßungsreden der ausländischen Gäste. Der russische Delegierte Tomski, dessen Rede auf dem vorigen Kongreß in der britischen Gewerkschaftsbewegung starten Widerspruch hervorgerufen hatte, polemisierte gegen den Internationalen Gewerf. fchaftsbund in Amsterdam indem er sich gegen dessen Methode der schriftlichen Auseinandersetzung und für die Methode mündlicher Verhandlungen aussprach. Er gab der Hoffnung Ausdruck, daß der Kongreß für die Festigung der Freundschaft zwischen den russischen und englischen Gewerkschaften beitrogen werde. Brown von der Amsterdamer Zentrale erwiderte, die Amsterdamer Inter­nationale sei nicht gegen die Einheit, müsse sich jedoch gegen die Diktatur über die Gesamtbewegung durch ein ein­zelnes Land wenden. Der Kongreß nahm dann gegen eine Stimme eine Entschließung an, durch die der Generalrat ermächtigt wird, Schritte zwecks Herbeiführung der gewerkschaftlichen Einheit

in einer allumfassenden Gewerkschaftsinternationale zu unternehmen. Er autorisierte damit die vom Generalrat zum Teil eigen­mächtig unternommenen englisch - russischen Einigungsfonfe. rengen.

Scarborough , 10. September. ( WTB.) In der heutigen Bor­mittagsfigung des britischen Gewerkschaftskongresses wurde eine Entschließung angenommen, die eine Neuregelung der Versorgungsgefeggebung verlangt, so daß in Zukunft einem in Ausübung seines Berufes arbeitsunfähig gewor denen Arbeiter eine Rente von nicht weniger als 3meidrittel feines durchschnittlichen Arbeitseinkommens als Arbeitslosenunter­

Der Gewerkschaftskongreß hat beschlossen, den Generalrat der Gewerkschaften mit der Heranziehung des Esperanto als amt. liche Sprache des internationalen Verkehrs zu beauftragen.

Der am 3. September im Reichsarbeitsministerium gefällte Schiedsspruch für die Zigarrenindustrie ist von beiden Seitenstüßung gezahlt werden soll. angenommen worden. Mit Wirkung vom 7. September haben die Löbne eine Erhöhung um 7 Broz. erfahren. Damit find die in verschiedenen Gegenden ausgebrochenen Streits und bie in Sachsen und Schlesien angedrohten Aussperrungen gegenstands los geworden.

Gehaltsbewegung im Versicherungsgewerbe.

abwehr" bereithält, zur Aufbesserung der Bezüge der Eisenbahner ficherungsunternehmungen getroffene Gehaltsabkommen ist

verwenden würde?

Auch der Hauptverwaltung der Reichsbahn dürfte nicht unbe­fannt sein, daß die Kraftfahrer im Deutschen Verkehrsbund organ siert sind und dieser mit dem Einheitsverband der Eisenbahner in einem Kartellverhältnis steht. Mit der Organisierung der Streifabmehr" ristiert die Reichsbahngesellschaft nur die Ber= breiterung des empfes.

Warum aber Kampf? Die Forderungen der Eisenbahner find bescheiden. Nach den Darstellungen der Reichsbahn würde die restlose Erfüllung dieser Forderungen eine jährliche Mehr­cusgabe von 144 Millionen erfordern. Während der Monate April- Juli hat die Reichsbahn einen Betriebsüberschuß von 206 Millionen erzielt, wovon 100 millionen ais Reparationsbeitrag zu­ridgestellt werden müssen. Menn wir auch berücksichtigen, daß die Reichsbahn erhebi che Aufwendungen für fachliche Ausgaben machen muß, dar bleibt doch immer die Tatsache bestehen, daß die Ueber­sd, üsse so groß sind, daß für höhere Beamte im Jahre 55 Mi!. lionen Sonderprämicn gegeben werden und daß man in großzügiger Weise Mittel für eine Sfreifabmch" zurr Verfügung stellt, oh ne die von uns angeführten Ueberschüsse anzugreifen. Gerade diese verhängnisvolle Einstelling, die mit herausfordernden Kampfmaßnahmen eine Gefahr vannen will, die zunächst gar nicht bestand, kann am ehesten diese Gefahr heraufbeschwören.

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Das am 4. Juni mit dem Arbeitgeberverband deutscher Ver­von sämtlichen am Tarifvertrag beteiligten Angestelltenverbänden 3um 1. Oftober gefündigt worden, um die seit Mai un­verändert gebliebenen Gehaltssäge der inzwischen eingetretenen Teuerung anzupassen. Vom Arbeitgebernerband deutscher Versicherungsunternehmungen wurde, wie üblich, die Notwendigkeit und Möglichkeit einer Erhöhung der Gehälter bestritten. Demgegen­über besteht der 3d2. darauf, daß über seine Forderung sofort verhandelt wird.

Eine Aussperrung im Baugewerbe.

Königsberg , 10. September. ( WTB.) Nachdem in den letzten Tagen in 16 verschiedenen Orten Ostpreußens die Bauarbeiter zur Durchsehung ihrer Forderungen die Arbeit niedergelegt haben und die heutigen Verhandlungen zur Beilegung der Lohnstreitig­feiten ergebnisios geblieben sind, ist heute vom oftpreußischen Arbeit­geberbezirksverband für das Baugewerbe in einer Generalversamm lung die allgemeine Aussperrung der Bauarbeiter für Sonnabend beschlossen worden.

Der Streik in der chemischen Industrie Sachsens beigelegt. Dresden , 10. September. ( TU.) Im Streif in der chemischen Industrie Sachsens wurde gestern unter dem Vorsitz des sächsischen Schlichters, Oberregierungsrats Dr. Franz, ein verbindlicher

Der Bankangestelltenstreik in Frankreich . Paris , 10. September. ( Eigener Drahtbericht.) Der französische Justizminister hat jetzt in den Streit der Pariser Bantbeamten ver­mittelnd eingegriffen. Er forderte beide Parteien auf, sich einem Schiedsgericht zu unterwerfen. Die Bant­beamten teilten auf Grund dessen mit, daß sie bereits ihren Schieds­richter gewählt haben und daß eine schnelle Lösung des Konfliktes zu erwarten sei, wenn ihr Vertrauensvotum nicht abgelehnt würde.

Der australische Seemannstreik.

Da sich trotz der rigorosen Regierungsmaßnahmen die Streiflage verschärft hat, fehen die Schiffsgesellschaften fich veranlaßt, vernünf­tigere Methoden zur Beilegung des Streits anzuwenden. Die In­dustriellen drängen auf eine baldige Beilegung des Schiffahrtsstreits, da die Ausfuhr ihrer Erzeugnisse völlig darniederliegt und bereits ungeheure Schäden entstanden seien. Die Vertreter der interessierten Gesellschaften famen daher gestern mit den Vertretern des austra­lischen Gewerkschaftsbundes zu Verhandlungen in Sydney

zusammen.

Baugewerksbundes! Die neu errechneten Affordlohnfäge sind im Achtung, Akkordmaurer und Affordsteinträger des Deutschen Bureau, Engelufer 24/25, Zimmer 58, abzuholen. Der Bereinsvorstand.

Berantwortlich für Bolitik: Ernst Reuter ; Wirtschaft: Artur Saternus;

Gewerkschaftsbewegung: Friedr. Ekkorn; Feuilleton: K. S. Döscher; Lokales und Sonstiges: Frig Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin .

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1923 Hainfelder­

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1920Niersteiner kerniger 140

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