Einzelbild herunterladen
 

Nr. 433 42. Jahrgang

3. Beilage des Vorwärtsg

Die deutsch  - französische Verständigung

Die Fragen der Außenpolitik werden auf dem Heidel­ berger   Parteitag eine bedeutende Rolle spielen. Die Sozial­demokratie erlebt bei der Entwicklung der Sicherheitsver handlungen einen ungeahnten Erfolg ihrer seit langem auf eine Verständigung Deutschlands   und Frankreichs   gerichteten Politit. 3war glauben jene Kreise, die Ebert zu Tode hezten, sie hätten mit ihrer Luther- Schiele- Stresemann- Re­gierung und mit der Wahl Hindenburgs die Sozialdemokratie ausgeschaltet. Zwar leben sie in der naiven Hoffnung, daß, wenn ihnen auch noch Preußen in den Schoß fiele, die Partei Friedrich Eberts   politisch erledigt sei. Aber das sind Selbst­täuschungen und nicht einmal schöne. Denn während der Parteitag der Ausgeschalteten" zusammen ist, werden von Amisstube zu Amtsstube die Fäden gezogen, die binnen turzem den Sicherheitspatt schaffen sollen, d. h. die Ber ständigung zwischen den beiden großen Kulturnationen, die durch den Krieg am tiefften ent­zweit schienen. Sicherheitspatt das ist nur ein Ausschnitt aus den Bestrebungen sozialdemokratischer Politif, nur ein Weg zu dem Ziel politischer und wirtschaftlicher Verständigung anter den Bölfern. Es ist in diesem Augenblick ficher nicht ganz überflüssig, daran zu erinnern, daß schon unmittel­bar nach dem Kriege von 1871 August Bebel   im Deutschen   Reichstag   die Forderung erhob, die eine dauernde Befriedung für Europa   sicherzustellen in der Lage ist, näm­lich die Berständigung mit dem damals besiegten west­lichen Nachbarn und daraufhin die Beschränkung der Rüstun­gen auch im Deutschen   Reiche. Schon bei der Beratung einer Kreditvorlage im November 1870 führte Bebel  , an schließend an den Wortlaut der Thronrede im Norddeutschen Reichstage aus:

,, Aber es gäbe noch einen anderen Weg, der uns vollständig aus unserer gegenwärtigen höchst peinlichen und auf die Länge unerträglichen Stellung herausbrächte, und das wäre, wenn wir in der offensten, freundschaftlichsten Weise uns mit unserem Nachbarlande Frankreich  ), mit jenem Lande, das soviel gemeinsame Interessen mit uns hat und mit uns gemeinsam an der Spitze der Zivilisation marschiert, versuchten, auseinanderzusehen, wenn wir uns mit diesem auf freundschaftlichen Fuß zu stellen suchen, unsere poli tischen Berhältnisse mit diesem Lande so zu ordnen suchen, daß wir an ihm statt eines Feindes für fünftig einen Freund haben. Selbst verständlich wäre in diesem Falle das Erste die Entscheidung über das, was mit Elsaß- Lothringen   geschehen solle, und ich würde der Bevölkerung in erster Linie die Entscheidung hier­über zuweisen. In zweiter Linie würden durch einen einzuberufen­den europäischen   Areopag gewiffe Bestimmungen insofern festzustellen sein."

Sonntag, 13. September 1925

mung prattisch nur sehr wenig von dem alten Armengefeg in neuer Auflage entfernt. Dies wäre im Interesse der Klein­und Sozialrentner, die zweifellos eine derartige Behandlung nicht verdient haben, außerordentlich zu bedauern. Aufgabe der Aufsichtsanstanz, in diesem Falle des 3 entralen Wohlfahrtsamtes, muß es sein, auf die untergeord neten Dienststellen im Sinne der Fürsorgegesetzgebung einzu wirken.

Die Arbeitslosenversicherung im Ausland. Deutschland   ist gegenwärtig im Neuaufbau seiner Arbeitslosen versicherung begriffen. Eine im Rommissionsverlag von Dr. Hans Preiß, Berlin   C. 19, erschienene Schrift des Internationalen Arbeitsamtes, Die Arbeitslosenversicherung tommt deshalb gerade zur rechten Zeit, um einen Bergleich der ausländischen Arbeitslosenversicherung zu erleichtern mit dem, was in Deutschland   auf diesem Gebiet bereits besteht und was weiter pro­jettiert ist.

feit besteht in Großbritannen, Irland, Rußland  , Italien  , Dester­Eine staatliche 3 wangsversicherung gegen Arbeitslosig reich, Bolen und Australien  . Es sind in diesen Ländern insgesamt 16½ Millionen Arbeiter versichert, abgesehen von Rußland  , für das entsprechende statistische Angaben fehlen.

Jetzt wird die Berständigung mit Frankreich   gesucht, nachdem der Weltkrieg die Annexion von Elsaß- Lothringen  rückgängig gemacht hat. Jetzt wird der Sicherheitslosenfürsorge auf in: Dänemart, Frankreich  , Norwegen  , Holland  , Auf freiwilliger Versicherung baut sich die Arbeits­paft" angestrebt, der einen freiwilligen Dauerverzicht auf Finnland  , Spanien  , der Schweiz  , Belgien   und der Tschechoslowakei  . Elsaß- Lothringen   ausspricht. Was vor 55 und 45 Jahren Meistens werden in diesen Ländern die Unterstützungen durch die der Sozialdemokrat vergeblich forderte, wes- Gewerkschaften ausgezahlt, die staatliche Zuschüsse zu diesem wegen er verlacht und beschimpft wurde, das will jetzt die 3wed erhalten. Die Gewerkschaften sind dann in der Regel ge­Luther- Schiele- Stresemann- Regierung endlich fertigbringen! fetzlich verpflichtet, eine besondere Kasse für die Arbeitslosenunter­Mögen auch die Völkischen sich heifer danach schreien, daß stützung zu führen, die von der Regierung oft sehr genau kontrolliert Stresemann vor den Staatsgerichtshof" gehöre. Diese fromme Wunsch wird nicht erfüllt werden. Die Erfüllungspolitik geht andere Bege, zum Teil weit hinaus über das, was unter Eberts Präsidentschaft die früheren Erfüllungskanzler des Reiches unter den schwersten Anfeindungen der jezigen Re­gierungsparteien versucht haben.

"

wird.

mehr die Tendenz, an die Stelle freiwilliger Unterſtügungs­In allen Ländern verstärkte sich in den letzten Jahren immer leistungen den Rechtsanspruch der Arbeiter auf Ar­beitslosenunterstügung zu sehen. Der Arbeiter soll als Inhaber von Rechten, als Gläubiger den Organen der Arbeitslosen­unterstützung gegenüberstehen, und nicht als Bittsteller, dessen Be­dürftigkeit unter Umständen noch ausdrücklich nachgeprüft werden kann. Dieser Grundjag setzt sich in allen Ländern inimer mehr durch. Er charakterisiert auch die gegenwärtig im Zuge befindliche Entwicklung der Arbeitslosenfürsorge Deutschlands   zu einer wirklichen Ar­

beitslosenversicherung.

Die neueste Thronrede... fpricht aus, daß die franzöfifche Nation, von dem Gefühle der Wiedervergeltung erfüllt und geleitet, alles aufbieten werde, um den Kampf wieder aufzunehmen, daß fie alles aufbieten werde, um, wenn auch nicht aus eigener Straft, so doch in Berbindung mit anderen Mächten dahin zu tommen, das, was sie heute hat aufgeben müssen, nachträglich zurüdzuerobern. Nun, wenn wir eine solche Aussicht haben, dann gebietet uns die Klugheit von selbst, daß wir unsere Gegner nicht unnüherweise verlegen und zur Rache anstacheln. Das Selbstbestimmungsrecht ist die Hauptgrundlage, auf welcher wir von unserem Standpunkt aus fußen müssen, und wenn wir heute das Selbstbestimmungsrecht mit Füßen treten, wenn wir heute, was uns gelingt, ohne Ausnahme nehmen können, dann dergeben mir bamit das eigene Gelbstbestimmungsrecht, dann müssen wir es uns ebensogut gefallen lassen, menn andere, darauf achten, daß nicht in Dunfelfammern diplomatischer Wert der Arbeitslosenversorgung wird durch die Ausschaltung be

wo die Gelegenheit sich bietet, auch Stüde   unseres Landes nehmen; dieselben Gründe, die sie jetzt für die Annerion an­geben, tönnen auch eines Tages gegen uns geltend gemacht werden." Bebel blieb damals im nationalistisch berauschten Reichs­tag ein Brediger in der Wüste. Aber er hat nicht nachgelassen, den Gedanken der Verständigung den abfichtlich tauben Ohren zu predigen. Ein Jahrzehnt nach der Annexion von Elsaß­Lothringen, im Jahre 1880, tam er wieder einmal auf die Frage zurüd, indem er sagte:

Fürsorge oder Armenlast?

Bon R. Rohde.

Die Pflichtfürsorgeverordnung, die bekanntlich seit dem 1. April 1924 verschiedene Formen, wie Klein- und Sozial­rentner-, sowie Kriegsbeschädigtenfürsorge unter gleichzeitiger Aufhebung des alten Unterstützungswohnsiggefeges in einem einheitlichen Gefeß zusammenfaßte, muß immerhin gegenüber der alten Armengesetzgebung als ein Fortschritt bezeichnet

werden.

Diese Probleme europäischer Politik werden den Heidelberger   Parteitag der Deutschen   Sozialdemokratie ausführlich beschäftigen. Dabei wird und muß ausgesprochen werden, daß das heute als Realpolitit" gekennzeichnete Be mühen Stresemanns, mittels Sicherheitspaktes ein friedliches Nebeneinanderleben der europäischen   Völker zu ermöglichen. in Wirklichkeit nur eine bescheidene Wiederauf­nahme alter sozialdemokratischer Gedanken­gänge darstellt. So entschieden die Partei in Opposition steht zu dem innerpolitischen Verhalten der Rechtsregierung und der fie stüßenden Parteien, so selbstverständlich ist es für sie, daß sie jede Außenpolitik unterstützt, die in der Richtung ihrer eigenen Ziele sich bewegt. Aber sie wird dabei peinlich Unterhändler der Sinn und das Wesen dessen ver= fälscht wird, was fie unter Verständigung der Völker ver­steht. Der europäische   Areopag", von dem August Bebet damals sprach, ist heute in Form eines Weltareopags im Wölferbund vorhanden. Daß auch Deutschland   in diesen Böfferbund eintrete, ist eine alte Forderung der Sozialdemo= fratie. Die Dinge reifen ihrem Ende entgegen, und es ist nur ein nedisches Spiel der Weltgeschichte, daß deutsche Natio­nalisten erfüllen müssen, was die internationalen Sozialdemp­fraten in Deutschland   schon vor Jahrzehnten erstrebten!

wenn z. B. ein Berliner   Fürsorgeamt unter dem 10. Juni 1925 an den Sohn einer Sozialrentnerin eine Zuschrift richtet, daß seine Mutter feit dem 1. Januar 1922 der Sozialrentnerfürsorge zur Laft gefallen fei". Da es sich um ein amtliches Schema handelt, wäre es im Intereffe der Klein- und Sozial­rentner dringend geboten, daß sich das zentrale Wohlfahrtsamt der Stadt Berlin   mit derartigen Entgleisungen näher be­schäftigt.

Wie in Deutschland   sind auch in fast allen anderen Ländern die Landarbeiter, die Hausangestellten und die in öffentlichen Diensten schlossen. Der Ausschuß einzelner Arbeitergruppen von der stehenden Personen von der Arbeitslosenversicherung ausge. Arbeitslosenfürsorge geht in manchen Ländern noch weiter und be. trifft dort Privatangestellte in fester Stellung, geistige Arbeiter, Echauspieler und häufig einen Teil der Saisonarbeiter. Der soziale häufig einen Teil der Saisonarbeiter. Der soziale

stimmter Gruppen

-

in manchen Ländern sind es gerade die am

-w

häufigsten von Arbeitslosigkeit Betroffenen sehr herabgemindert, fast in allen Ländern von öffentlichen Körperidaften, von Arbeitgebern und von Arbeitnehmern gemeinsam aufgebracht. Nur in Italien   werden die Versicherungsbeiträge je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen und in Rußland   ausschließlich von den Arbeitgebern; da fich der größte Teil der Betriebe dort im Staatsbefiz befindet, also praktisch auch aus öffentlichen Mitteln. Der in den anderen Ländern aus staatlichen oder Gemeindemitteln aufgebrachte Teil ist sehr verschieben. Er. schwankt zwischen 16 Proz. und 66% Broz. der Gesamtkosten. Be­fonders hoch sind die staatlichen Beihilfen zur Arbeitslosenunter­stügung in Finnland  , Norwegen  , Holland  , Belgien   und der Tschecho­flowakei. Am niedrigsten sind sie in Desterreich mit 16 Proz.

Die Kosten der Arbeitslofenunterft ügung werden

der Regel ein Neuntel der Leften aus öffentlichen Mitteln bestritten Noch hinter Desterreich bleibt Deutschland   zurüd, wo in

wird. In acht Neuntel der Kosten haben sich Arbeitnehmer und energisch gegen diese Belastung der Arbeitnehmer pro­daß es nur berechtigt ist, wenn auf dem Gewerkschaftskongres Arbeitgeber zu teilen. Ein Vergleich mit dem Ausland zeigt uns, Rüda testiert wurde. Bei der bevorstehenden Neugestaltung der ganzen Arbeitslosenversicherung in Deutschland   wird es notwendig sein, neben der Durchsetzung anderer Berbesserungen und Klärungen be­sonders dafür zu kämpfen, daß die Kosten gerechter verteilt werden. Nachschulungskursus der Arbeiterwohlfahrt

standsmaßnahmengefeh für Klein- und Sozialrentner ein Rüd Ferner muß darauf verwiesen werden, daß das Not forderungsrecht der geleisteten Beträge, außer in bestimmten Der Krieg sowie die nachfolgende Inflationszeit hatte mit Fällen, nicht vorsah und daß dieses Recht praktisch während der Schaffung von Massennotständen Verhältnisse gebracht, die der Dauer des Gesetzes nicht angewendet wurde. Es mutet gebieterisch eine Neuregelung der Gesetzgebung verlangten. deshalb eigentümlich an, wenn die Angehörigen unterstützter Eine Anwendung der Armengefeßgebung gegenüber den Not- Personen nun aufgefordert werden, sich zu äußern, in ständen erwies fich als unmöglich und stand mit den Bestimmelcher Weife sie die erwachsenen Ausgaben mungen der Reichsverfassung in einem gewissen Widerspruch. seit 1 Januar 1922 der Fürsorge zu erstatten Zunächst war es die Kriegsbeschädigten und gedenken". Die Folge derartiger Maßnahmen fann nur die Erwerbslosenfürsorge, die auf dem Verord die sein, daß die Klein- und Sozialrentner, denen man be­nungswege durchgeführt wurde Später schloß sich das Not- scheinigt, daß sie eine Armen last" sind, lieber hungern standsmaßnahmengesetz für Klein- und Sozialrentner" an. werden, wenn sie es nicht vorziehen, zum Strid zu greifen. Die Leistungen für die Klein- und Sozialrentner trug bis Im übrigen muß bestritten werden, daß eine derartige 1. April 1924 zu acht Zehnteln das Reich, während die rest- Handhabung der Bestimmungen durch die Fürsorgegefez­lichen zwei Zehntel von den Gemeinden aufgebracht werden gebung porgeschrieben ist. Die besonderen Bestimmungen des mußten. Gesetzes für Klein- und Sozialrentner besagen vielmehr das dirette Gegenteil.

Durch alle diefe Neugestaltungen wurde der soziale Ge­danke, wie er der Verfassung eines Bolfsstaates entspricht, im Bewußtsein derjenigen Volksschichten verankert, die nach einem arbeitsreichen Leben auf öffentliche Fürsorge angewiesen find. Dies um so eher, als die beschämenden Bestimmungen, zu deren Anwendung die Armengefeggebung zwang, erfreulicher weise in die neue Fürsorgegefeßgebung nicht übernommen wurden. Diese Bestimmungen waren bekanntlich derart, daß Hilfsbedürftige lieber hungerten, als daß sie den bitteren Weg zum Armenamte antraten.

Andererseits wurden viele Hilfsbedürftige, besonders der Mittelschichten, durch Spenden aus Legaten und Stiftungen, deren Kapitalien Millionen betrugen, vor dem Armenamte bewahrt. Alle diese Stiftungskapitalien sind heute entwertet; mit einer Aufwertung dieser verloren gegangenen Vermögen ist bis auf weiteres nicht zu rechnen.

Jeder Hilfsbedürftige ist deshalb auf die öffentlichen Fürsorgebehörden angewiesen, in denen seine Notlage im sozialen Sinne geprüft und entsprechend behandelt

werden soll.

Die Leistungen sind gleichmäßig und werden nur dann auf ein Mindestmaß beschränkt, wenn es sich um offenbar arbeitsscheue oder unwirtschaftliche Personen handelt. Für Kriegsbeschädigte, Klein- und Sozialrentner sind besondere Bestimmungen in den Reichsgrundfäßen vorhanden, in denen auf ihre frühere Lebensstellung und wirtschaftliche Tätigkeit Bezug genommen wird.

Wenn nun in jüngster Zeit innerhalb der Berliner  Fürsorge ein Abbau diefer besonderen Bestimmungen por genommen wird, so bedeutet das, daß der alte Geist der Armenfürsorge in die Pflichtfürsorgeverordnung wieber hin eingefchmuggelt wird, Anders fann es nicht gedeutet werden,

Ebenso wenig ist es mit der Gesetzgebung in Einklang zu bringen, wenn die Fürsorgebehörde die Leistung von der Ver­pflichtung abhängig macht, daß der Nachlaß der Stadt zu ver pfänden sei. Der§ 9 der Reichsgrundfäße, die für die Aus­übung der Fürsorge maßgebend sind, besagt im entscheidenden Teil:

Bird Zurückzahlung aus dem Nachlaß ausbedungen, so ist auf unterhaltsberechtigte Angehörige Rücksicht zu nehmen, die beim Tode des Hilfsbedürftigen selbst der öffentlichen Fürsorge anheimfallen würden. Dasselbe gilt gegenüber Ge schwistern oder anderen Personen, mit denen der Hilfsbedürftige in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat oder die ihm ohne rechtliche Verpflichtung und ohne entsprechende Gegenleistung, wenn auch in der Erwartung einer Zuwendung von Todes wegen, unterstützt oder gepflegt haben.

Der Hauptausschuß für Arbeiterwohlfahrt e. V. beabsichtigt, im Herbst einen Nachschulungsturfus für Wohlfahrtspflegerinnen zu ver. anstalten. Der Kursus ist bereits in allen Einzelheiten vorbereitet, aus, fie wird aber zweifellos erfolgen. nur seine Genehmigung durch das Wohlfahrtsministerium steht noch

Der Kurfus findet von Anfang November 1925 bis März 1926 am Seminar für Jugendwohlfahrt in Berlin   mit fol gendem Lehrplan stait: Volkswirtschaftslehre

( wöchentlich eine Stunde): Dr. H. Oppenheimer, Referentin im Reichsarbeitsministerium. Bürgerkunde( wöchentlich 1 Stunde): Frau Regierungsrat Hedwig Wachenheim  .

Sozialpolitif( wöchentlich 2 Stunden): Frau Luise Schröder  , M. d. R.

Dr. med. Laura Thurnau. Gesundheitsfürsorge( wöchentlich 1 Stunde): Frau

Sozialpädagogik( wöchentlich 1 Stunde): Dr. Men­nede, Direitor des Sozialpolitischen Seminars an der Deutschen Hochschule für Politik in Berlin  .

länder.

Geschichte, Begriff und Wesen der Wohlfahrts­Pflege( wöchentlich 2 Stunden): Stadtrat Dr. Walter Fried. Dr. Ollendorf, Obermagistratsrat im Jugendamt der Stadt Jugendwohlfahrtspflege( möchentlich 2 Stunden): Berlin  .

Wohlfahrtspflege und Fürsorgepflichtver. ordnung( wöchentlich 1 Stunde): Ministerialrat Dorothea Hirschfeld  .

Der Kurjus schließt mit einer staatlichen Prüfung, die Borbedingung für den Erwerb der staatlichen Anerkennung ist, ab. Wohlfahrtspflege. Bulassungsbedingung ist 5jährige hauptberufliche Tätigkeit in der

Ebenso verlangt der§ 15 eine besondere Rücksicht nahme auf Klein und Sozialrentner, auf deren frühere Lebensweise Rücksicht genommen werden soll. Ganz abgesehen davon, daß der Wert des geringen Nachlasses ganz unerheblich ist und faum die Verwaltungskosten der Nachlaß­abteilung deckt, wird es auch für eine Fürsorgebehörde, die sozial wirken soll, nicht schwer sein, sich in den Zustand eines Rentners zu versetzen, der bei Lebenszeiten gezwungen wird, eine derartige Verpflichtung zu unterschreiben. Dem Verfasser sind Fälle bekannt, daß Rentner, in der Annahme, bei ihrem Tode würde die Stadt von der Unter- zeit 4 Monaten zu machen, da ab 1926 Nachschulungskurse schrift Gebrauch machen und der Ehehälfte den geringen Möbel­bestand, mit dem fich fieb gewordene Lebenserinnerungen ver­fnüpfen, einfach entziehen, lieber auf die Fürsorge verzichteten.

Sollte die Ausübung der Fürsorge in dieser Form fort geführt werden, so mären wir trog der Pflichtfürsorgeverords

furjus in Betracht kommt, aufmerksam und bitten alle Genossen und Wir machen hiermit die Genoffinnen, für die der Nachschulungs Genoffinnen, denen diese Notiz zu Gesicht fommt, die ihnen be kannten Wohlfahrtspflegerinnen darauf hinzuweisen. Der Kursus bietet den zur Teilnahme berechtigten Wohlfahrtspflegerinnen die legte Gelegenheit, die staatliche Prüfung nach furzer Ausbildungs­nicht mehr bewilligt werden und der ordentliche Lehrgang 2 Jahre beansprucht. Anmeldungen sind zu richten an den Hauptausschuß Stelle erteilt bereitwilltgft Austunft über Zulassungsbedingungen, für Arbeiterwohlfahrt e. V., Berlin   SW. 58, Lindenstraße 3. Die insbesondere der Anrechnung der bisherigen Tätigkeit, Stipendien, Unterbringung.