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Tann sich nun dem Vaterlandsvertheidiger ach so wenig widmen!| offizier festgestellt worden, der schließlich wohl keinen Ausweg| sämmtliche gefälschte Wechsel, bis auf einen, eingelöst habe. Von den sonstigen Haushaltsgenossen ist noch mancherlei zu sagen. mehr gesehen haben mag. Da ist ein jüngerer Bruder des Familienvaters, dem der Betrieb einer

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Das Gericht entsprach diesem Antrage. Der Angeklagte wurde von der Anschuldigung des Betruges gegen die Gesellschaft häuslichen Wollenplüschweberei noch Zeit läßt, in der Landwirthschaft nach 6 Uhr in dem Hause Köpenickerstr . 21 ausgebrochen. Seche Bellevue freigesprochen und im übrigen zu einer Gesammtstrafe mitzuwirken. Ein junger Neffe mütterlicherseits, Ernst Korn, drei Jahren Gefängniß verurtheilt, widmet sich als Gefelle der Schlosserei, ist aber seit 4 Wochen Büge der Feuerwehr waren thätig, um den Brand zum Löschen 31/2 Monate durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt arbeitsunfähig. Hervorzuheben Hervorzuheben wäre ferner, daß in der zu bringen. Vornehmlich ist die Färberei von Cabanis, die sich Meier'schen Getreidemüllerei ein Geselle, in der Bäckerei ein in dem Hause befindet, betroffen worden. Einer späteren erachtet wurden.- Staatsanwalt und Angeklagter erklärten, Lehrling thätig ist. In Koft und Wohnung steht sonst noch bei Meldung zufolge hat der Brand nach dem neben diesem Hause sich bei dem Urtheile beruhigen zu wollen. Letzteres ist somit Meier's der 33jährige Chemiker einer Zuckerfabrik, Georg Floris, belegenen Wiktoriafpeicher hinübergegriffen, der dem Feuer außer rechtsträftig. Die gefehliche Pflicht zur Stempelung von Volle der zur Zeit auf einer Geschäftsreise sich befindet. Hingegen hat ordentlich reichliche Nahrung bietet. machten betrifft eine wichtige Entscheidung des Kammers man über Nacht einen alten jüdischen Scheerenschleifer, Morih Von einem verirrten Geschoß ist am Mittwoch der Sattler gericht3, die speziell für alle, die auf dem Gewerbegericht zu Beiß, aufgenommen, einen 60jährigen Wittwer, der von Dorf zu Ernst Wille auf dem Tempelhofer Felde getroffen und schwer thun haben, von großem Interesse sein dürfte. Ein Herr Dorf umherzieht und ein fümmerliches Dasein fristet. Meier's verletzt worden. Das Geschoß war ziemlich hoch in die rechte Krüger vertrat seinerzeit auf dem Gewerbegericht den Restau haben ihm gewiß aus Gnad' und Barmherzigkeit ein Obdach ge- Brust eingedrungen und ist dann wieder hinausgetreten, um noch rateur Weimann in einer Lohnfache, wozu er durch Vollmacht währt. Man sieht, die Familie wird nicht ohne Grund in den den rechten Oberarm, in dem es schließlich stecken blieb, größten- legitimirt war. Das Objekt betrug 58 M., die Vollmacht Formularen als Muster hingestellt... theils zu durchbohren; auch das Jaquet zeigt die drei Kugel- wäre also an fich nicht stempelpflichtig gewesen. aber die Höhe des Objekts nicht auf der Der grobe Unfugsparagraph. Eines ganz originellen Spuren. Wille begab sich alsbald nach dem städtischen Kranken- war und hause am Urban, wo man ihm das Geschoß aus dem Arme Vollmacht angegeben und deshalb erblickte das hiesige Bergehens soll sich der Tischlergeselle Otto Scherwat, der hier: herausschnitt und ihm einen Verband anlegte. Er wird längere Schöffengericht in der Nichtstempelung eine Verlegung des Ge selbst in der Chausseestraße wohnt, schuldig gemacht haben. Er erhielt dieser Tage eine polizeiliche Strafverfügung folgendem Beit arbeitsunfähig sein. Solange noch der unhaltbare Zustand sehes vom 7. März 1822, obwohl in der Vollmacht die Prozeß­Inhalts zugestellt: Sie haben am 28. Mai d. J. nachmittags artige militärische Thaten verrichtet, kann nicht genug auf die daß eme an sich wegen des geringen Objekts nicht stempelpflichtige besteht, daß man in unmittelbarster Nähe der Millionenstadt der fache genau genannt war. Das Gericht vertrat den Standpunkt, gegen 7 Uhr groben Unfug dadurch verübt, daß sie auf dem Gefahren hingewiesen werden, welche das Passiren des Tempel- Vollmacht dadurch stempelpflichtig werde, daß in ihr das Objekt Dönhoffsplatz den Major Bueck wiederholt umkreisten und am Weitergehen behinderten. Die lebertretung wird hofer Feldes mit sich bringt. nicht verzeichnet sei. Krüger wurde zur Zahlung von 6 M., dem bewiesen durch das Zeugniß des Majors Buet im Garde- Pionier Der Reutuer Meyer, der vor einiger Zeit aus Groß- vierfachen Betrage der erforderlichen Stempelgebühr, ver. Bataillon, wohnhaft Wienerstr. 10. Auf grund des§ 360 ad 11 des Lichterfelde verschwand, nachdem er sich in selbstmörderischer Ab- urtheilt. Die Straffammer hob jedoch auf die eingelegte Be­Strafgesetzbuchs wird deshalb gegen Sie eine Geldstrafe von sicht mit einem Revolver und einem Rafirmesser versehen rufung das Urtheil auf und sprach Krüger frei. Das Be sechs Mark... festgesetzt." Echerwat, der behauptet, daß er sich hatte, ist in Lankwitz im Amtsbezirk Mariendorf auf der rufungsgericht hielt nur für nöthig, daß die Vollmacht die fragliche nur beiläufig, als er an dem Major vorbeiging, umgesehen, und Besitzung des Fuhrmanus Schulze als Leiche aufgefunden worden. Klagefache genau bezeichne, und daß aus den Akten die nicht stempel­garnicht daran gedacht habe, ihn am Weitergehen zu verhindern, Meyer hat sich erschossen. pflichtige Höhe des Gegenstandes hervorgehe. Diese Voraussetzung will gegen diese feltsame Strafverfügung gerichtliche Entscheidung traf aber im fraglichen Falle zu. Die Staatsanwaltschaft, welche beantragen. gegen die Entscheidung beim Kammergericht Revision einlegte, behauptete ihrerseits, der Werthgegenstand müsse in der Voll­macht selbst angegeben werden. Der Provinzialsteuerdirektor trat der Klage bei. Der Straffenat des Kammergerichts er­am 18. Juni Krüger unter Aufhebung der Polizeibericht. Am 12. d. M., morgens wurde in einem lärte nun auf dem Anhalter Bahnhof angekommenen Eisenbahnzuge ein Borentscheidung für schuldig, indem er ausführte: Ueber die Es liegt Stempelpflicht entscheide der Inhalt der Urkunde( Vollmacht). Kaufmann von auswärts erschossen vorgefunden. zweifellos Selbstmord vor. In der Gitschinerstraße wurde Dieselbe sei nicht stempelpflichtig, wenn tlar und deutlich vormittags ein Mann durch eine Droschke überfahren und am aus ihr selbst hervorgehe, daß der Werthgegenstand unter Bein erheblich verlegt. Mittags fiel in der Französischenstraße 150 Mart beträgt. Unerheblich sei der Inhalt der Atten, denn ein Kaufmann beim Aufspringen auf einen in der Fahrt befind- mit ihnen stehe die Vollmacht in keinem Zusammenhange. Das lichen Pferdebahnwagen hin und zog sich eine Berlegung am Rammergericht sprach im Urtheil mit aus, daß Krüger hinsichtlich Kopfe zu.- Nachmittags wurde ein Mann in seiner Wohnung, der Strafe und der Koften das Recht zustehe, ſeinen Auftraggeber in der Mittenwalderstraße, erhängt vorgefunden. -Ein in der regreßpflichtig( erfaßpflichtig) zu machen. Bionskirchstraße wohnhafter Arbeiter versuchte sich zu vergiften. Er wurde noch lebend nach der Charitee gebracht. stürzte sich ein Mann aus dem vierten Stocke eines Hauses in der Meyerstraße auf den Hof hinab und starb bald darauf. Feuer fanden im Weichbilde der Stadt im Laufe des Tages nicht statt. Witterungsübersicht vom 13. Juni 1895.

Ein recht würdiges Stadtoberhaupt scheint die märkische Stadt Beelitz in dem verflossenen Bürgermeister Büttner ge­habt zu haben. Dieser Herr hat vor einiger Zeit seinen Dienst quittirt.

Bei der dieser Tage erfolgten Einführung des neuen Bürger meisters( Nürnberg aus Alt- Ruppin) durch den Landrath des Kreises, v. Stülpnagel, widmete dieser dem ersteren folgenden Nachruf": " Eine mehrjährige Mißwirthschaft( ich kann es nicht anders nennen), wie sie unter dem abgegangenen Bürgermeister geherrscht, hat das Bertrauen der Bürgerschaft erschüttert, dieses haben Sie erst wieder zu erwecken. Ich übergebe Ihnen das Amt mit dem Ersuchen, strenge Gerechtigkeit walten und allen Einwohnern eine gleichmäßige Behandlung zu theil werden zu lassen, auch ein wohlwollendes Entgegenkommen jedermann zu zeigen und durch Ihr eigenes Auftreten sowie das Ihrer Familie ein nach ahmenswerthes Vorbild zu sein. Es ist der fünfte Bürgermeister der Stadt Beelitz , mit dem ich jetzt in amtlichen Werkehr trete. Der erste war Herr Bürgermeister Bercht, ein zwar sehr strenger Herr, aber ein ebenso tüchtiger Verwaltungsbeamter; mit dem zweiten Herrn Bürgermeister hatten Sie eine weniger günstige Wahl getroffen; der dritte, Herr Bürgermeister Lehmann, war Jhnen 25 Jahre eine durchaus tüchtige Kraft, leider wurde ihm in den folgenden beiden Jahren die Amtsführung durch Krankheit sehr erschwert; über den letzten Bürgermeister will ich nur mit Schweigen hinweggehen."

Mit Quecksilber versuchte sich am Mittwoch Abend der Arbeiter Bruno Stenzel in der 3ionskirchstraße zu vergiften. Familienzwistigkeiten sollen ihn zum Selbstmord getrieben haben. Stenzel wurde in ein Krankenhaus geschafft.

Statione11.

Was waren denn das für Sachen, über die der Herr Land­rath mit Schweigen hinweggeht? Jm Sozialistenverfolgen hat Swinemünde . Der Bürgermeister doch hoffentlich seinen Mann gestanden? Hamburg Berlin

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( 50.40 R.)

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Versammlungen:

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bestimmungen sprach am 12. d. M. Genoffe Pfannkuch vor Ueber die bei unserer Agitation zu beachtenden Straf einer Parteiversammlung des zweiten Berliner Reichstags- Wah freises, die besonders auch von Genossinnen rege besucht war. Das Vorgehen unserer Gegner gegen uns, so meinte der Vor­tragende, insbesondere das verflossene Sozialistengesetz und die jüngste Periode des Umsturzes, hätten uns und sonderlich allen in der Bewegung stehenden Parteigenossen die Nothwendigkeit flar gemacht, sich mit den einschlägigen Gesetzes bestimmungen vertraut zu machen, um die unsererseits zu bringenden Opfer nach Möglichkeit zu beschränken. Zur Verwirklichung sei es nothwendig, unausgeseht Programms Agitation zu betreiben und da wir die breiten Maffen des Volkes für uns zu gewinnen hätten, so sei auch erforderlich, daß wir uns- und zwar öffentlich an diese wenden. Neben der Presse habe auch das gesprochene Wort seine hohe Bedeutung und zum Zwecke dieser mündlichen Agitation seien zunächst öffentliche Versammlungen erforderlich, sodann aber,' um die Ge wonnenen zu befestigen, zu diszipliniren, die Vereinigungen( Or­ganisationen). Vereine und Versammlungen seien daher im Interesse der Sache zu kultiviren. Alle hierbei hervortretenden Parteigenossen hätten sich zuvörderst mit den Bestimmungen des preußischen Vereinsgefehes vertraut zu machen. Der Ursprung Damit sei desselben fällt in die Zeit der wüthendsten Reaktion. eigentlich schon alles gesagt. Wir allerdings wünschen und er streben ja eine gänzliche Beseitigung jeder Beschränkung der Vereins­und Versammlungsfreiheit, doch sei an eine Verwirklichung dieser Forderung noch nicht zu denken. Falsch wäre es auch, in gegen wärtiger Zeit auf den Erlaß eines einheitlichen Vereinsgesetzes für Deutschland hinzuwirken, indem dasselbe zur Zeit noch reaktionärer ausfallen würde, als das preußische Vereins­gesetz ist. Redner machte es den Parteigenossen zur Pflicht, auch

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Merkwürdige Zustände sind es, welche an der Haltestelle Wiesbaden . ber Dampfschifffahrts- Gesellschaft" Stern" in Hasselwerder München herrschen. Die Landungsbrücke läuft dort in eine Restauration Wien ein. Wer nach der Fahrt, die einer unserer Leser mitgemacht hat, Haparanda aber durch das Restaurant hindurch in den Wald wollte, mußte Petersburg erst dem Restaurateur 10 Pf. Eintrittsgeld zahlen, desgleichen Cork. avurden am Eingang der Restauration 10 Pf. von jedem erhoben, Aberdin. der mit den Dampfern die Rückfahrt antreten wollte. Wir denken, Paris daß ein derartiges Schröpfsystem denn doch so unerhört ist, daß schleunige Abhilfe geboten scheint.

NND 0 wolfenlos 12 Wetter- Prognose für Freitag, 14. Juni 1895. Etwas wärmeres, vielfach heiteres, zeitweise wolfiges Wetter Gegen den Beschluß der städtischen Behörden, be- mit schwachen westlichen Winden ohne erhebliche Niederschläge. treffend den Verkauf der Grundstücke Rosenthalerstr. 54/55, Berliner Wetterbureau. Gormannstr. 30/31 und Weinmeisterstr. 19 zur Wiederbebauung des Engpasses an der Rosenthalerstraße ist seitens einer Anzahl Bürger dieser Straße Beschwerde bei dem Oberpräsidenten ein­gelegt worden.

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Gerichts- Beitung.

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Bezüglich Einschreiten

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Vom Militär- Christenthumt. Die Aegirkirche wurde, wie Die bekannte Strafsache gegen den Bankier und eine Anzahl Blätter berichten, am Sonnabend Morgen einer Grundstücksmakler Guido Lövy wurde gestern zum zweiten in Fällen, wo ihnen offenbares Unrecht geschehe, wo sie Probe wegen ihrer Akustik unterzogen. Zu diesem Zweck nahm Male in einer bis zum späten Abend andauernden Sigung ver- drangfalirt würden, die Selbstbeherrschung nicht zu verlieren, eine Kompagnie Infanterie im Schiff Aufstellung und stimmte handelt. 2övy ist am 25. Februar d. J. wegen Ürfunden- um demjenigen, der Unrecht thue, nicht auch noch das Vergnügen an: Ich bin ein Preuße." Und gewaltig, ohne störenden fälschung und Betruges in neun Fällen, sowie wegen Unter- zu bereiten, den Leidenden obenein noch bestraft zu sehen. Redner Nachhall schallte der erste Gesang in diesem herrlichen Bauschlagung in einem Falle unter Ausschluß mildernder Umstände erörtert die für die Versammlungseinberufung erforderlichen gesetz­zum Gewölbe empor und zur vollen Befriedigung der lauschenden zu einer Buchthausstrafe von drei Jahren verurtheilt lichen Voraussetzungen, deren Nichtbeachtung zur Auflösung führen Zuhörer." worden. Wegen einer Heihe anderer Strafthaten hatte Ver- tönne. Bei erfolgender Auflösung seien die Versammlungstheil­tagung stattgefunden. Der Angeklagte wurde beschuldigt, eine nehmer verpflichtet, sofort das Versammlungslokal zu verlassen. In Hinsicht auf die geplante Vorbeiführung der Reihe von Wechselfälschungen begangen und Betrugshandlungen Ein Verstoß gegen dieses Gebot tönne die unangenehmisten elektrischen Bahn an der physikalisch- technischen Reichsanstalt gegen eine Anzahl von Baugesellschaften verübt zu haben. Er Folgen nach sich ziehen. Einmal seien die Behörden befähigt, hat Prof. Kolrausch bekanntlich Untersuchungen angestellt, hat seinerzeit hier auf recht großem Fuß gelebt und Gewaltmittel zur Anwendung zu bringen, sodann mache hinterher welche eine beträchtliche Störung der feinen elektrischen Meß zugestandenermaßen jährlich 20-25 000 M. ausgegeben. Er der§ 113 des Strafgesetzbuches( Widerstand gegen die Staats­instrumente ergeben haben. Die Abweichungen der Galvano- behauptet, daß dies in feinem Mißverhältniß zu seinen glänzen- gewalt) feine Wirkung geltend. Widerstand gegen die Staats­meter betrugen bis 1,2 Bogenminuten, und die Unregelmäßig- den Einnahmen gestanden habe. Am 16. Juni v. J. war er von gewalt fönne aber nicht nur in thätlicher, sondern auch in teiten bestanden in so fatalen, furzen Stößen von so iückischem hier nach London entflohen, er ist dort verhaftet und auf An- passiver Form geleistet werden und werde dieser gleich jenem Charakter, daß sie jede Sicherheit der Beobachtung aussuchen des Auswärtigen Amts ausgeliefert worden. Gegen bestraft. Ebenso folgenschwer könne die Fessehung vor dem schließen. Wenn diese von der Rückleitung des Stromes das von der dritten Straffammer seinerzeit gefällte Urtheil hatte Lokale nach Räumung desselben werden bei Nichtbefolgung der durch das Erdreich ausgehenden Störungen nicht zu be- Rechtsanwalt Dr. Fr. Friedmann die Revision eingelegt und das Aufforderung zum Auseinandergehen. Hier würden die Kriterien feitigen find, so erklärte er gestern in der Sigung des Reichsgericht hatte das frühere Urtheil aufgehoben und die Sache des Auflaufs, Aufruhrs, Landfriedensbruches geschaffen. In elektrotechnischen Vereins, so könne die Reichsanstalt nicht umhin, zu erneuter Verhandlung in die Vorinstanz zurückgewiesen. Die folchen Fällen hätten die besonnenen, geschulten, disziplinirten ihren Einspruch gegen den geplanten eletrischen Betrieb der vierte Strafkammer hatte deshalb gestern sowohl wegen Genossen allen ihren Einfluß aufzubieten, um die erregten Ver­Berlin- Charlottenburger Pferdebahn aufrecht zu erhalten. Die dieser, als auch wegen der früher vertagten Fälle gegen sammlungstheilnehmer vor Unbesonnenheiten zu bewahren und höchste zulässige Abweichung der Galvanometer fei 0,1 Bogen- den Angeklagten zu verhandeln. Als Vertheidiger stand diesem den Machthabern jeden Vorwand zum gewaltsamen minute; mehr fönne er als Leiter der Anstalt sich nicht gefallen Rechtsanwalt Dr. Löwenstein zur Seite. Yaffen, ohne mit seinem Gewissen zu follidiren. Es sei noch be- der früher abgeurtheilten Fälle ergab die Verhandlung im die Theilnahme Bewaffneter" an Versammlungen, und zwar merkt, daß der geniale Werner von Siemen3 in einem Briefe, wesentlichen ein unverändertes Bild. Ferner wurde dem Ange- gelte das nicht blos für das Militär, sondern auch für jeden, der die Reichsanstalt betrifft, sich in gleichem Sinne ausspricht flagten zur Last gelegt, die Baugesellschaft Bellevue dadurch der etwa das Vergnügen" sich gestatte, mit dem Revolver in und die Technik davor warnt, die Forderungen der Wissenschaft geschädigt zu haben, daß er bei Aufnahme eines Darlehus ver- der Tasche spazieren zu gehen. Werde nun ein derartiger Bes an sichere Messungen gering zu achten, wenn unter solcher Miß- sprochen habe, der Darlehnsgeberin für die Höhe desselben und waffneter" zufällig sistirt und visitirt, so habe er sich auch noch achtung nicht die materiellen Intereffen schwerste Schädigung er- für fernere 670 000 m. eine erste Hypothet auf seinem Grund- wegen dieses Wergehens zu verantworten. Noch schlechter als mit Leiden sollten. stück Beusselstraße einzuräumen, während er thatsächlich den dem Versammlungswesen sei es mit dem Vereinswesen bestellt. Gesperrt sind für Fuhrwerk und Reiter folgende Straßen: ersten Platz an den Verkäufer des Grundstücks für den Nestkauf- Zu den öffentlichen Versammlungen hatten bis jetzt auch Frauen Der Angeklagte bestritt Butritt wie lange noch, tönne man nicht wissen. In Bayern Das Engelufer von der Köpenickerstraße bis zur Melchiorstraße preis von 210 000 m. vergeben hatte. feit dem 13. d. M., die Weinstraße von der Gollnowstraße bis feine Schuld, indem er behauptete, daß er dem damaligen sei man bereits dahin gelangt, Frauen diese Theilnahme zu vers zur Barnimstraße vom 14. d. M. ab, die Thurmstraße von der Direktor der Bellevue, Daumer , den Sachverhalt wahrheitsgemäß fagen, fogar an Festlichkeiten. Nach dem Vereinsgesetz dürfen Stromstraße bis zur Wilhelmshavenerstraße vom 15. d. M. ab, dargelegt habe. Direktor Daumer bestritt dies und erklärte, daß Frauen, Lehrlinge und Schüler an Vereinen, die sich mit die Hirtenstraße von der Kaiser Wilhelmstraße bis zur Bartel die Gesellschaft Bellevue unter feinen Umständen bei Kenntniß öffentlichen Angelegenheiten beschäftigen, sich nicht betheiltgen. straße vom 17. d. M. ab, sowie die Teltowerstraße von der Belle- des Sachverhalts das Darlehn gewährt haben würde. Auf ein Deffentliche Angelegenheiten" feien aber nicht lediglich politische, alliancestraße bis zur Lantwigstraße gleichfalls vom 17. d. M. ab. gehendes Befragen seitens des Vertheidigers gab der Zeuge jedoch sondern nach Entscheid des Reichs wie auch des preußischen zu, daß ihm seitens des Angeklagten sämmtliche in betracht Kammergerichts sozialpolitische Angelegenheiten. Sehr hemmend Der 23 Jahre alte Interoffizier Oswald Bardewikky kommenden Urkunden zur Einsicht vorgelegt worden seien, daß für die Vereinsthätigkeit sei die fernere Bestimmung, daß Vers von der 9. Kompagnie des 62. Infanterie- Regiments in Ratibor er aber mit Rücksicht auf die Erklärungen des Angeflagten nicht eine, die sich mit öffentlichen Angelegenheiten befassen, nicht mit war wegen schweren Diebstahls in Untersuchungshaft genommen. für nöthig befunden habe, Kenntniß von dem Inhalt der Urkunden einander in Verbindung treten dürfen. Hier sei die größte Vor Da er seine Degradation und damit dem Ende seiner militärischen zu nehmen. Einen anderen Anklagepunkt ließ Staatsanwalt Kanzow ficht geboten und die Bestimmung wohl zu beachten, daß das Laufbahn mit Sicherheit entgegensah, so suchte sich der Unteroffizier fallen, hielt sie aber im übrigen vollständig aufrecht und beantragte Inverbindungtreten nach dem Gesetze ausgeschlossen erscheine, der Verurtheilung und Strafe zu entziehen. Das gelang ihm auch eine Gesammtstrafe von 5 Jahren 6 Monaten Bucht- sobald das von einer Seite versuchte Inverbindungtreten von der zunächst, indem er es fertig brachte, am 30. v. M. aus dem haus. Rechtsanwalt Dr. Löwenstein führte dagegen aus, anderen Seite unerwidert bleibe. Zwei Delikte sollten bei soziale Arresthause in Ratibor auszubrechen. Der Flüchtige wandte sich daß im Falle der Gesellschaft Bellevue ein Betrug um deswillen demokratischen Rednern von vornherein ausgeschlossen sein und zwar nach Berlin und entzog sich hier, obwohl die Polizei ihn suchte, nicht vorliege, weil der Angeklagte dem Direktor Daumer die die Delikte der Majestätsbeleidigung und der Gotteslästerung. der Festnahme dadurch, daß er keine Wohnung nahm, sondern Mittel in die Hand gegeben habe, sich Klarheit über die Sach- Bei Provokationen sollten die Genossen nur den redegewandtesten bald hier bald da Unterkommen suchte. Es wird fogar ver- lage zu verschaffen. Wenn der Zeuge Daumer trotzdem im die event. Erwiderung überlassen. Sehr große Gefahr für die muthet, daß er sich auch in Berlin an Einbrüchen betheiligt habe. Irrthum verblieben sei, so falle dies nicht dem Angeklagten weniger routinirten Redner schließe das weite Gebiet der Be Den Thatbestand der Urkundenfälschung gab der leidigungen in sich. Hier solle man die größte Besonnenheit Mittwoch, abends 7/2 Uhr, nun stürzte sich auf dem Grundstück zur Last. Mezzerstr. 27 aus dem Flurfenster des 4. Stockes ein junger Vertheidiger zu, beantragte aber, den Angeklagten mildernde walten lassen, zudem sich in umschreibenden unanstößigen Worten da er nicht die Absicht ge- genau daffelbe sagen lasse. Thätliche Beleidigungen sollten in Mann auf den Hof herab, wo er mit zerschmettertem Schädel Umstände zuzubilligen, liegen blieb und bald verstarb. In ihm ist der flüchtige Unter- habt habe, jemand zu schädigen und auch thatsächlich Arbeiterkreisen auch ausgeschlossen sein. Auch sollten die Vertei