Nr. 138.
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Vorwärts
12. Jahrg.
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Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.
Der Fall Bading,
Sonntag, den 16. Juni 1895.
Nummer, auch wenn sie gegen§ 130 des Strafgesetzbuches ver
Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.
Wenn er also die Mittheilung des Rosen stillschweigend ent-| Was legt das Urtheil nun der Annahme, daß Bading von gegennahm und keine Verfügungen traf, welche eine Verlegung dem ihm inhaltlich unbekannten Flugblatt eine Anreizung wie der„ Vorwärts" die Verurtheilung des Druckereibesitzers des§ 130 des Strafgesehbuchs hätten verhindern können, so hat im Sinne des§ 130 St.-G.-B. erwarten konnte und event. Max Bading durch das Erkenntniß der achten Straffammer er für den Fall der Bestellung den Druck der inkriminirten rothen damit einverstanden war, zu grunde? Folgende Momente des Landgerichts I vom 18. Mai 1895 nennt, giebt Anlaß stoßen sollte, genehmigt und sonach mit dem eventuellen Dolus sind zunächst angeführt: zu Betrachtungen verschiedenster Art. Wir wollen indeß gehandelt. die sonstigen Seiten dieses Prozeßverfahrens, so interessant sie sind, heute bei seite lassen und nur die rechtliche Seite des Falles betrachten.
1. Rekapituliren wir in Kürze den Thatbestand, wie er sich nach dem Urtheile selbst darstellt.
Der Angeklagte Max Bading ist Eigenthümer einer Druckerei, in welcher er 120 Leute beschäftigt. Die geschäftlichen Angelegenheiten, welche sich auf die Annahme von Druckaufträgen beziehen, hat er seinem Faktor Rosen zugewiesen, weil es ihm selbst bei dem Umfange feines Geschäftes nicht möglich ist, derartige Sachen selbst zu er ledigen. In seiner Druckerei werden der„ Vorwärts" und der Sozialdemokrat" gedruckt.
Eines Tages erscheint Schulze in dem Bading'schen Geschäft, verhandelt mit Rosen und erbittet einen Kosten anschlag darüber, was ein für den 18. März 1895 bestimmtes Flugblatt in zehntausend Exemplaren Druck kosten würde, wobei erwähnt wurde, daß diese Nummer auf rothem Papier gedruckt werden solle.
Am selben Tage erzählt Rosen dem Bading, daß sie eine rothe Nummer" zum Druck bekämen.
Zwei Tage später trifft das Manuskript ein und wird gedruckt. Schulze zeichnete dasselbe als Redakteur und Berleger.
Bading bekommt das Manuskript nicht zu sehen, lieft es nicht, Rosen theilt ihm auch nichts darüber mit, was es enthält. Rosen selbst bekundet dem Gerichtshofe gegenüber, daß es im wesentlichen die Wiederholung von Flugblättern enthalten habe, die schon in früheren Jahren zum 18. März erschienen seien und bei Bading gedruckt worden wären.
2. Bei diesem Thatbestand gelangt der Gerichtshof zur Verurtheilung mit folgender Argumentation.
Hiernach war thatsächlich festzustellen, daß die beiden Angeklagten zu Berlin im März 1895, und zwar Schulze als verantwortlicher Redakteur und Verleger, Bading als Drucker des zur Verbreitung gelangten Flugblattes Bum 18. März Berlin 1895" in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegeneinander öffentlich angereizt haben.
3. Der Wortlaut des§ 130 St.-G.-B., gegen den Bading verstoßen haben soll, geht dahin: verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu 600 m. oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft."
4. Es kann für unsere Betrachtung hier dahin gestellt bleiben, wieweit der Inhalt des Flugblattes eine öffentliche Anreizung verschiedener Klassen der Bevölkerung in einer den öffentlichen Frieden gefährenden Weise in sich schließt, obwohl auch hierbei das Urtheil durchaus anfechtbar erscheint.
a) daß er Drucker des Vorwärts" und des„ Sozialdemokrat" ist und die Tendenz dieser Schriften kennt, b) daß er den Inhalt der früher zum 18. März veranstalteten Druckschriften kannte,
c. daß er die Gewohnheit, den Inhalt derselben in der neuen Druckschrift im wesentlichen zu reproduziren, fannte.
Die Tendenz des Vorwärts" und des„ Sozialdemokrat" ist bekanntermaßen die Vertretung der sozialdemokratischen eine stark oppofitionelle ist, wollen wir am wenigsten politischen und wirthschaftlichen Anschauung. Daß dieselbe bestreiten. Daß diese Auffassung aber gegen§ 130 Str.G.-B. verstößt, ist bisher von niemand behauptet worden, selbst die kühnsten Kämpfer gegen die Sozialdemokratie haben blos gesagt, die Agitation der Sozialdemokratie fönne gewisse Elemente der Bevölkerung verleiten, gegen § 130 Str. G. B. zu verstoßen. Jedenfalls konnte der Angeklagte Bading nicht auf den Gedanken kommen, daß der Truck des Vorwärts" und des„ Sozialdemokrat" gegen§ 130 Str. G. B. verstoßen, so lange ungefährdet und unbeanstandet jahraus jahrein diese Druckschriften erscheinen und fast nie eine Strafverfolgung wegen Vergehens gegen§ 130 Str.-G.-B. erlitten haben.
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Hinsichtlich des Bading nimmt das Urtheil an, daß er diesen Inhalt nicht gekannt hat. Es ficht infolge deffen auch von der Feststellung ab, daß Bading den eigentlichen Dolus gehabt habe, erachtet viel mehr nur den dolus eventualis für vorliegend. Wir können Daß Bading den Inhalt der früher zum 18. März im Rahmen dieses Artikels nicht auf diese wundersame veranstalteten Druckschriften kannte und daß ihn die Ges Echöpfung eines Rechtsbegriffs eingehen, die der dolus wohnheit, den Inhalt derfelbeit in der neuen Druckschrift eventualis darstellt, der in juristischen Schriften seit Jahren im wesentlichen zu reproduziren, bekannt war, folgert das bekämpft wird und eine vom Gesetzgeber nicht gewollte Aus- Gericht auch"( woraus sonst ist nicht gesagt) aus dem dehnung der Strafvorschriften herbeiführt, sondern müssen Umstande, daß Rosen sich begnügte, dem Bading mitschon davon ausgehen, daß die Rechtsprechung neuerdings zutheilen, es könne sein, daß sie eine rothe Nummer" zum diesen Begriff als vorhanden und gerechtfertigt betrachtet. Druck bekämen, von Rosen also die Kenntniß der näheren Der dolus eventualis ist nun bereits beim§ 130 des Umstände bei Bading einfach vorausgesetzt worden sei. Straf Gesetzbuchs vom Reichsgericht( Vd. 7 S. 419) dahin definirt, daß derjenige eventuell vorsätzlich handle, Danach hat der Angeklagte Bading vor der Ausgabe des welcher sich bewußt ist, daß derjenige Erfolg, von dem das Blattes zwar keine direkte Kenntniß von dem Inhalt erhalten, Gesch die Strafbarkeit abhängig macht, durch seine Handihm war aber als Drucker der sozialdemokratischen periodischen lung herbeigeführt werden könne, und welcher mit diesem Druckschriften„ Vorwärts" und" Sozialdemokrat" die Tendenz dieser Druckschriften„ Vorwärts" und" Sozialdemokrat" die Tendenz dieser Erfolge, wenn er eintritt, einverstanden ist. Schriften bekannt, und ebenso der Inhalt der früher zum 18. März besonders veranstalteten Druckschriften, auch die Ge- Wenden wir diese abstrakte Formulirung hier konkret wohnheit, den Inhalt derselben in der neuen Druckschrift zum an, so war zur Verurtheilung es nothwendig, daß der Selbst wenn aber, so beweist dies doch nur, daß 18. März im wesentlichen zu reproduziren, wie auch daraus Angeklagte Bading sich einmal darüber klar war, daß das Bading habe vermuthen können, es sei ein für den 18. März hervorgeht, daß Rosen sich begnügte, dem Bading mitzutheilen: Flugblatt die verschiedenen Klassen der Bevölkerung in einer bestimmtes Flugblatt in Druck gegeben worden. Daraus es fönne sein, daß sie eine rothe Nummer zum Druck befämen, den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zu Gewalt fonnte er schlimmstenfalls entnehmen, daß es sich um eine von Rosen also die Kenntniß der näheren Umstände bei Bading thätigkeiten anreizen konnte und daß er ferner, wenn er Druckschrift handle, welche die Bedeutung des 18. März einfach vorausgesetzt worden ist. Unter diesen Umständen hatte diesen Erfolg als möglich erwog, mit demselben ein- hervorhebe. Bading das Bewußtsein, daß, im Falle eine rothe Nummer zum Der dolus eventualis würde würde sich Daß dies verboten ist, sagt der Gerichtshof nicht; an18. März 1895 bestellt werden sollte, dieselbe geeignet sein würde, verstanden war. Gewaltthätigkeiten verschiedener Bevölkerungsklassen gegen von eigentlichen Dolus hierbei insofern unterscheiden, zunehmen aber, daß die Hervorhebung in einer strafbaren einander hervorzurufen und so den öffentlichen Frieden zu geals letterer den Willen, anzureizen, voraussetzt, Weise erfolgen könne, dafür fehlte dem Angeklagten Bading fährden. nicht die bloße Möglichkeit, daß man anreizen könne. umsomehr jeder Anhalt, als die Flugblätter gleichen Inhalts
Feuilleton.
[ Nachdruck verboten.]
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Jeder, der die Verhältnisse einer Druckerei mit 120 Angestellten kennt, wird aus diesem Umstande nur entnehmen, daß Bading erfahren habe, es sei eine auf rothem Papier herzustellende Piece in Druck gegeben worden. Daß aus diesem rothen Papier auch auf einen rothen Juhalt geschlossen werden müsse, wie das Urtheil annimmt, ist eine etwas weitgehende Vermuthung.
bis oben hin gefüllten Semmeltorb auf der Schulter, einigen heit haben über das, was vorging, Gewißheit um jeden ungläubig Dreinschauenden zu.„ Kürassiere, Dragoner, Preis. Sie sahen sich gekränkt, verletzt in ihrem natürlichen Ullanen allens is im Sattel, als wenn't ins Manöber Rechtsgefühl, das troz aller Unterdrückung und Verjinge." gewaltigung auf dem Grunde ihrer Seele lebendig war. " It's wahr, Ferdinand?" fragte Hans Hartung, der Es war wie ein allgemeines Erwachen aus schwerem, mit Mühe seine Erregung verbarg. dumpfem Traume, ein Erwachen aus jenem Zustande der " Wat ick Jhn' sage," versetzte Ferdinand, indem er Betäubung, in den die natürliche Denkkraft dieser Köpfe, Es waren ihrer mehr und mehr geworden, dieser seinen Semmelforb niedersetzte und Schnick die unter den die doch organisirt waren wie alle anderen Köpfe, durch schlichten Männer der Arbeit. Aus den Werkstätten und Waaren verborgenen Flugblätter übergab. Im Schloffe jahrhundertelange Gängelung und Knechtung versetzt worden Fabriken strömten sie noch nach Feierabend, als die Conne liegen janze Regimenter, sogar Kanonen ha'm se uffahren waren. Blige und Funken begannen zu sprühen in diesen bereits untergegangen war, zu tausenden herbei und füllten lassen." Köpfen, und aus den entrüsteten Herzen stieg es wie heiße Gluth empor zum Hirne.
Eine geschichtliche Erzählung von Michel Deutsch.
"
die Lücken, welche die früh heimgekehrten anständigen" Von Mund zu Munde ging die Nachricht von dem Bürgersleute gelassen hatten. Sie waren gekommen, um Unerhörten, Unglaublichen. Wie ein elektrischer Schlag die Worte zu vernehmen, die Worte: Freiheit" und durchzuckte es die nach Zehntausenden zählende Menge, und ,, Volksrecht", die ihren Ohren so ungewohnt flangen. Aber ein allgemeines Murmeln des Unwillens erhob sich. die papiernen Revolutionäre, die diese Worte zuerst in den Mund genommen hatten, und von denen man sich in den Wertstätten und Fabriken so ungeheuerliche Dinge erzählte, waren wie weggeblasen. Sie hatten sich vor der Polizei in's MauseLoch verkrochen.
Soldaten! Kanonen! Was war das? Wollten sie schießen lassen auf das Volt, auf diese harmlosen, unbewaffneten Menschen, die hinausgeströmt waren, nicht um Revolution zu machen", sondern um nach den grauen, feuchten, düstern Wintertagen die Sonne wiederzusehen und Statt dessen waren Gendarmen da, Gendarmen zu Fuß in ihren warmen Strahlen, bei harmlosem Geplauder, ein und zu Roß, mit Pistolen, Säbeln und Flinten. Und auf Stündchen bescheidener Lebensluft zu genießen? einmal famen dann von den Linden her Leute, die ver Hatte der Wahnsinn von den Köpfen dieser Menschen, sicherten, daß die Garde nach Sonnenuntergang aus den in deren Händen das Ruder des Staatsschiffes lag, ur Kasernen ausgerückt sei und die Straßenzüge nach dem plötzlich Besitz ergriffen, daß sie selbst das letzte Band Echloffe, sammt der Umgebung des Schlosses besetzt habe. zerrissen, das sie noch mit diesen breiten Massen der BeNach Sonnenuntergang - so lange hatten sie ge- herrschten verknüpfte? wartet, damit das herrliche Tagesgestiru, die ewige, allliebende Urmutter es nicht sähe, wie der Bruder gegen den Bruder, der Starke, Gewappnete, gegen den Wehrlosen und Schwachen den tödtenden Stahl erhob.
Zuerst einzelne, dann mehr und immer mehr brachten die unglaublich klingende Kunde.
Ja doch, se tönnen's glooben!" rief ein hübscher, rothwangiger Junge im staubigen Bäckerhemd, mit einem
"
Soldaten! Ho, ho, die wollen wir uns doch ansehen!" oder Sind wir denn Aufrührer, Mordbrenner- friedliche Bürger, die ihre Steuern zahlen?"
"
Auf, nach dem Schloßplat... nach dem Schloßpla... a... ah!"
So tönte es allenthalben in der Menge. Der Ruf: Nach dem Schloßplat!" wurde zur allgemeinen Parole.
In langem Zuge setzten sich die Tausende und Abertausende in Bewegung, die wenigen Gendarmen, mit ihren von Aufregung, Angst und Dienfteifer verzerrten Gesichtern mit sich reißend. Wie mit einem Schlage waren diese einander bisher fernstehenden Menschen in ein einziges Ganzes umgewandelt, das von einem gemeinsamen Gedanken beseelt und wie von einer einzigen elementaren Kraft vorwärts getrieben wurde. Wie durch verborgene Gewalten waren sie zu " Das ist die Rebellion von oben!" sagte sich Hans einer höheren Einheit zusammengeschweißt, die nach ihren eigenen, Hartung, der mit gespannter Aufmerksamkeit die Stimmung den einzelnen kaum bewußten Gesetzen in Wirkung trat. der Boltsmassen beobachtet und mit der Haltung der schlag. Aus dem dünnen Faden, der sich unsichtbar von Herz zu fertigen, klarbewußten Pariser Revolutionäre in Vergleich Herz gesponnen, war ein festes Band geworden, und das gezogen hatte. Sie fägen selber den Ast ab, auf dem sie keimende Gemeinsamkeitsgefühl schien in unerwarteter figen, die Tollhäusler! Was wird daraus werden?" Weise zu einer allbeherrschenden Massenempfindung zu cr starken.
Die Volksmassen aber überlegten und fragten nicht, was daraus werden würde. Sie wollten vor allem Gewiß
„ Wir wollen sie uns ansehen, diese Herren Soldaten",