Die städtischen Werke können zahlen.
Die Forderungen der Arbeiter müssen bewilligt werden.
Bom Gemeinde- und Staatsarbeiterverband wird uns ge schrieben:
In der veröffentlichten Zuschrift von städtischer Seite über den Lohnfonflikt zwischen dem Magistrat und Direktionen der städtischen Werke einerseits und den städtischen Arbeitern anderer feits find einige Behauptungen enthalten, die wir im Nachstehenden richtigstellen möchten.
Den Bertretern der Arbeitnehmer wird zum Vorwurf gemacht, daß sie das Schiedsverfahren illusorisch machen, weil fie einen Schiedsspruch, der eine Lohnerhöhung ablehnt, nicht an erlennen wollen. Demgegenüber muß darauf hingewiejen merben, daß schon am 8. Oktober für die Kämmereiarbeiter von der Oberschiedsstelle ein Schiedsspruch gefällt wurde, der in seiner Begründung. folgendes zum Ausdrud bringt:
" Auch wenn die Preisregelungsi strebungen zu einem Festhalten oder gar Senten der jezigen Lebenshaltungskosten führen sollten, und auch bei voller Berücksichtigung der Notwen digkeit größerer Einschränkung auf allen Wirtschaftsgebieten, erscheint doch im Augenblic
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eine weitere Cohnerhöhung noch erforderlich Allerdings wird zurzeit angeführten Gesichtspunite geringes jein dürfen.
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gerade mit Rücksicht auf die oben das Maß der Erhöhung nur ein
Es werden daher die Spitzenlöhne der ungelernten, ange lernten Arbeiter und der Handwerker um 3 Pf. pro Stunde er. höht vom 8. d. m."
Der Magistrat lehnte diesen Schiedsspruch ab. Erst am 15. Oftober fällte dann der gesetzliche Schlichtungsausschuß für die Arbeiter der städtischen Gas-, Wasserwerke und Gasbetriebsgefell schaft, deren Spizenlohn um 2 Pf. noch niedriger ist als der der Kämmereiarbeiter, deren Löhne die Oberschiedsstelle für unge nügend erklärte, einen Schiedsspruch, der jede Lohnerhöhung zurüdweist.
Wenn man einer Partei den Vorwurf machen will, daß fie burch Ablehnung eines Schiedsspruches das Schiedsgerichtsverfahren illusorisch macht, so muß dieser Vorwurf also logischerweise gegen den Magiftrat erhoben werden.
Auch der Hinweis auf die Bergünstigung dauernder Beschäftigung wird durch die Tatsache entträftet, daß bei den Kämmerei betrieben sowohl als auch bei den Werfen in den letzten Jahren mindestens ein Drittel der Belegschaft abgebaut wurde, ohne daß in vielen Fällen auf das Dienstalter Rücksicht genommen wurde.
Die letzte Behauptung, daß eine Lohnerhöhung der Werks. arbeiter Rück wirtung haben müßte auf die zurzeit geltenden Loyne bei Staat, Reich, Handel, Gewerbe und Industrie, ist nicht zu treffend, weil selbst laut Nachweis des Arbeitgeberverbandes in diesen legtangeführten Betrieben schon zurzeit bedeutend höhere Löhne gezahlt werden.
In den Verlautbarungen der Direktionen der städtischen Werfe wird besonders darauf hingewiesen, daß die Bewilligung der Anträge der Arbeiter für die Werie finanziell untragbar" sei, weil damit eine Belastung der Werke um etwa 125 000 m. im Monat verbunden sei.
Demgegenüber stellen mir folgendes feft: Der Konsum im Bersorgungsgebiet der städtischen Gaswerte Groß- Berlins betrug im Jahre 1913 rund 420 millionen Kubikmeter.
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Berlin beschäftigte damals in seinen Werfen rund 6000 r. beiter. In den Gaswerten Charlottenburg, Neukölln, Lichten berg, Spandau , Weißensee , Oberschöneweide , Grünau , Röpenid und noch einigen fleineren Werfen waren etwa 2000 Arbeiter beschäftigt, zusammen zirka 8000 Arbeiter.
Nach Stillegung einer Anzahl Werte betrug die Belegschaftsgiffer am 1. Januar 1924 rund 7100. Durch weiteren Abbau ist bis zum Augenblick die Belegschaftsziffer bis auf etwa 5500 Personen gesenkt worden, das heißt, daß seit dem 1. Januar 1924 bis zur Stunde etwa 25 Proz. der Belegfchaften abgebaut worden sind Demgegenüber ist es notwendig, Jahres fich der Gastonjum um 17 Pro3. erhöht hat. Die endgültige festzustellen, daß nach Angabe der Direktionen im Laufe dieses Casproduktion für das Geschäftsjahr 1925 dürfte den Vorkriegston fum in vollem Umfange erreichen. Wenn auch zugegeben werden muß, daß durch die Zusammenlegung der Werke und einige technische Verbesserungen eine Herabjegung der Beleg schaftszahí möglich war, so steht unstreitig fest, daß in dem gleichen Beitraum, in dem eine Belegschaftsverminderung um 25 Broz. ein trat, sich die Gasproduttion um 17-20 Pro3. gesteigert hat. Die Leistung des einzelnen Arbeiters ist im Laufe der legten zwei Jahre ganz außerordentlich gesteigert worden. Wenn wir weiter feststellen, daß die Direktion der Gaswerte allein im legten Jahre
für Neubauten aus laufenden Mitteln 16 Millionen aufwendete, Ausgaben, die in früheren Zeiten ausschließlich aus Anleihemitteln bestritten wurden, so ergibt fich, taß zur Erhöhung der Arbeiterlöhne die finanziellen Möglichkeiten durchaus gegeben sind. Die Bewilligun gen der Arbeiterforderungen in voller Höhe würde bei der durch, schnittlichen Produktion den Gaspreis pro Rubikmeter mit etwa Pf. belasten. Diese Last wird aber, wie schon oben ausgeführt, ausgeglichen durch bereits vorgenommene Personalver minderung und höhere Produktion.
Soweit die Waffermerksarbeiter in Frage tommen, spielt bei der Liquidität dieser Unternehmen die Lohnfrage anerkannterweise überhaupt feine Rolle.
Alle Ausreden gehen um die Tatsache herum, daß der Magistrat famt den Direktionen der städtischen Werke auf die Parole der Arbeitgeberverbände eingeschmoren ist, jedwede Lohnforde. rung abzulehnen. Daß dieser Standpunkt zum Konflikt mit den städtischen Werksarbeitern führen muß, anstatt wie die in dem Schiedsspruch angezogenen Verhandlungen in Locarno zur Ver. ftändigung, muß den Herrschaften ohne weiteres tlar sein. Die Ant mort werden fie wenn nicht früher am 25. Ottober bei den Wahlen erhalten.
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Die Boffische Zeitung schreibt folgenden Kommentar zu dem Konflikt in den städtischen Werfen:
„ Es wäre sehr beflagensmert, wenn infolge von Lohner. höhungen eine Verteuerung von Gas, Wasser und Elektrizität eintreten müßte und damit eine allgemeine Preissteigerung. Darunter würden die Werksarbeiter
natürlich auch wieder zu leiden haben. Auf der andern Seite fann man es verstehen, wenn die Arbeiterschaft mit dem nicht gerade schnellen Gang der Preisabbauaktion der Regierung unzufrieden ift."
Man fann nicht gerade behaupten, daß sich das Blatt damit sehr angestrengt hat. Es hat einfach die Weisheit der Vereini gung der deutschen Arbeitgeberverbände vor einem Jahre nachgebrudt. Ganz abgesehen davon, daß die Elektrizitätswerte gar nicht in dem Konflitt einbegriffen sind; ganz abgesehen davon, daß gerade die städtischen Werke ein klassisches Beispiel dafür sind, daß cine Lohnerhöhung sich nicht auf die Preise auszuwirken braucht; würde eine einfache Rückfrage bei den städtischen Werken ergeben haben, daß die geforderte Lohnerhöhung bewilligt werden fann, ohne daß an eine Tariferhöhung gedacht werden braucht. Die städtischen Werte fönnen zahlen. Deshalb allein wollen die Arbeiter nicht mehr hungern.
Die chriftlichen Gewerkschaften und Dr. Brauns. In der Tagung des Deutschen Gemertschaftsbundes in Saar. brüden wurde zur Lohn- und Arbeitszeitfrage folgender Beschluß gefaßt:
Der Ausschuß des Deutschen Gewerkschaftsbundes begrüßt die Erklärung des Reichsministers, laut welcher entgegen den sozialreaktionären Bestrebungen führender Arbeitgebertreise eine den Be dürfnissen der Arbeitnehmerschaft gerechtwerdende Lohnpolitik auch durch die Schlichtungsstelle gefördert werden soll. Dieses erscheint insbesondere dringend geboten für alle in ihren Realeinfommen gegenüber der Borkriegszeit zurückgebliebenen Arbeitnehmergruppen. Bon den Schlichtern und Schlichtungsausschüssen wird erwartet, daß sie mehr als bisher den berechtigten Forderungen auf Erlangung ausreichender, den derzeitigen wirtschaftlichen und fulturellen Bedürfnissen entsprechenden Löhne und Gehälter der Arbeitnehmerschaft des wirtschaftlich Möglichen Rechnung tragen. Die vom Reichs rbeitsminister zugesagte Borlage des Arbeitszeitgefeges muß mit größter Beschleunigung erfolgen und von den gefeßgebenden Körperschaften baldigst verabschiedet werden. Gleichzeitig ist auf die Ratifizierung des Washingtoner Abfommens in der Arbeitszeitfrage hinzuwirken."
And dull
Einigung im bayerischen Textilgewerbe.
München , 17. Dftober.( Eigener Drahtbericht.) Der Schiedsspruch des Landesschlichters für Bayern vom 14. Oftober, der die Lohn und Arbeitsbedingungen in der südbayerischen Textilindustrie regelt, wurde am Sonnabend von beiten Vertragsparteien angenommen, so daß der Wirtschaftsstiede in einer der wichtigsten füdbayerischen Industrien erhalten bleibt.
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