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Eine Lücke im Betriebsrätegesetz?

Schindludertreiben der Berlin - Karlsruher Industriewerke.

Wie wir in Nr. 488 des Borwärts" berichtet haben, hat das| herigen Betriebsrats sowie die Arbeiter, die auf die gewert. Gemerbegericht in einer Klage gegen die Berlin Karlsruher schaftliche Borschlagsliste gesetzt werden, entlassen werden Industriemerte entschieden, daß der am 19. September als würden, ohne daß fie dagegen den Rechtsweg beschreiten gewählt proflamierte Betriebsrat der genannten Firma fo. tönnten. Auch anläßlich der vorigen Wahl seien ja die von lange zu Recht besteht, bis die Wahl infolge einer Anfechtungs- der Ge wertschaft vorgeschlagenen Kandidaten flage der Firma für ungültig erflärt werden sollte.

Eine Woche nach dieser Entscheidung verhandelte dasselbe Ge richt( Rammer 7, Borsitzender Magistratsrat SchuIB) über die An fechtungsflage, welche die Firma damit begründete, daß der Wahlvorst and formale Verstöße gegen die Wahlordung be gangen habe. Der die Sache des Beklagten führende Bertreter des Metallarbeiterverbandes führte die Verstöße auf das Berschulden der Firma zurück, die dem Wahlvorstand die Unterlagen zur Borbereitung der Wahl vorenthalten habe.

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Nach längerer Berhandlung erflärte das Gericht die Wahl des Betriebsrats für ungültig, weil es formale Berstöße gegen die Wahlordnung für erwiesen anfah, die, auch wenn fie zum Teil von der Firma verschuldet wären, zur Ungültigkeits­erflärung der Wahl führen müßten.

Für diesen Fall hatte der Vertreter des Metallarbeiterver, bandes beantragt, das Gericht möge auf Grund von§ 43 Abs. 2 BRG. einen vorläufigen Betriebsrat einseßen, der bis zur Neuwahl zu fungieren habe.

Das Gericht erflärte aber, es fönne zu seinem Bedauern diesem Antrage nicht stattgeben, da sich§ 43 Abs. 2 ausdrücklich auf den Fall des§ 41 beziehe, also auf eine vom Ar­beitsgericht beschlossene Auflösung des Betriebsrats wegen Berlegung seiner gesetzlichen Pflichten. Für den Fall der Ungültigkeitserklärung der Wahl biete das BRG. feine Handhabe zur Einsetzung eines vorläufigen Betriebsrats. In dieser Hinsicht enthalte das Gefes eine Lücke, die aus. zufüllen das Gericht nicht befugt sei. Nun sind also

die Berlin - Karlsruher Industriewerke wieder ohne Betriebsraf. Denn auch der Direttor der Firma behauptete, daß er drei Bierteljahr ohne Betriesrat mit den Arbeitern ganz gut ausgefommen ist, so bleibt doch die Tatsache bestehen, daß es in dieser Zeit den entlassenen, selbst offenbar gemaßregelten Arbeitern nicht möglich gewesen ist, ihre Entlassung durch Einspruch beim Betriebsrat feiner vorhanden war und durch Klage beim Gemerbe gericht anzufechten. Mit Recht sprach deshalb der Bertreter des Metallarbeiterver­bandes die Befürchtung aus, daß jetzt die Mitglieder des bis­

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Urabftimmung bei der Hochbahn.

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Das Fahrpersonal der Hochbahn hat mit großer Mehrheit den Schiedsipruch abgelehnt, wonach der bisherige Manteltarifvertrag um ein volles Jahr, bis 31. Oftober 1926, verlängert werden sollte.

Die Klavierarbeiter vor der Entscheidung. Nachdem am Mittwoch der vorigen Woche eine Berständigung über die Urlaubsbestimmungen dahin erzielt wurde, daß die bisher in den Branchen bestandene Urlaubsregelung in den neuen Vertrag restlos übernommen wird, fanden die direkten Verhandlungen zwischen den Parteien ihren Abschluß. Es wurde schließlich vereinbart, daß die noch übrig gebliebenen Streitfragen einem von den Parteien einzufegenden Schiedsgericht übertragen werden sollen. Die von dem Schiedsgericht ausgearbeiteten Bergleichsvorschläge follen den Mitgliedern zur Entscheidung unterbreitet werden.

Dieses Schiedsgericht tagte am Montag und hat nach neun­stündiger Berhandlung die nachstehenden Bergleichsvorschläge aus gearbeitet:

1. Arbeitszeit: Die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit mit Ausschluß der Baufen beträgt möchentlich 48 Stunden.

Beginn und Ende der täglichen regelmäßigen Arbeitszeit somie die Arbeitspausen find betrieblich, jedoch einheitlich festzusetzen. An den einzelnen Werktagen darf die Arbeitszeit nicht vor 7 Uhr morgens beginnen und nicht nach 5 Uhr nachmittags enden.

2. Ueberstunden: Ueberstunden sind in dringenden Fällen im Einvernehmen mit der gefeglichen Betriebsvertretung zufäffig. Aus Ueberstunden gelten die ersten beiden Stunden nach Beendigung der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit; jede weitere Ueberstunde gilt als Nachtarbeit.

Für Ueberstunden wird ein Zuschlag von 25 Broz., für Nacht arbeit 50 Proz. des jeweiligen Stundenlohnes gezahlt.

3. 2phnabfommen: Der Tariflohn eines Facharbeiters über 20 Jahre beträgt 1,03 m.

Die Tariflöhne aller übrigen Gruppen regeln sich nach dem unten angegebenen Schlüssel.

Ein Rechtsanspruch auf die durch dieses Lohnabkommen ein­getretene Erhöhung der Tariflöhne ist nur bis zur Höhe des neuen Tariflohnes gegeben.

Die Maschinenarbeiter der Pianoindustrie, die bisher ihrer qualifizierten Leistung wegen einen höheren als den Tariflohn er­halten haben, erhalten den sich aus der vorstehenden Erhöhung der Tariflöhne ergebenden Zuschlag.

Eine Erhöhung der bisher geltenden Affordlöhne findet nicht statt.

Winterulster Herrenuister Winieruister

fofort nach Bekanntgabe der Liste entlassen worden. Das sei nur ein Zufall gewesen, behauptete der Vertreter Damals hätten 300 Arbeiter wegen Arbeitsmangel der Firma. entlaffen werden müssen und unter diesen hätten sich zufällig die Betriebsratskandidaten befunden.

Der Vertreter des Metallarbeiterverbandes entgegnete, der 3- fall" merde wohl auch jezt wieder eintreffen, denn die Firma wolle offenbar einen Betriebsrat aus den Reihen der von ihr begünstigten Arbeiter haben.

Nach unserer Meinung hat das Gericht ausschließlich den Buchstaben des§ 43 Abs. 2 berücksichtigt, aber nicht dem Geist des Betriebsrätegefeges Rechnung getragen.§ 43 Abs. 2 läßt doch deutlich erkennen, daß es der Wille des Gesetzgebers war, den Arbeitnehmern in jedem Falle eine gefeßliche Betriebsvertretung zu sichern. Warum hätte er denn auch einen Unterschied haben machen wollen zwischen dem Zustand, der durch die Auflösung des Betriebsrats und dem, der durch die Ungültigteitserflärung der Wahl eintritt. Beides tomat doch in der Sache auf dasselbe hinaus. Wer sich nicht ausschließlich an den Buchstaben hält, der wird hier keine Lücke im BRG. finden.

Was der Vertreter des Metallarbeiterverban des vorausgesehen hat, ist prompt eingetreten. Un­mittelbar nach der Ungültigkeitserklärung der Wahl durch das Ge­richt wurden zwei Mitglieder des bisherigen Betriebsrats wegen Arbeitsmangel" entlassen. Auch in diesem Falle hat sich also der Sufall" genau zur rechten Zeit eingestellt.

Die öffentliche Töpferversammlung am Mittwoch vormittag im Gewertschaftshaus nahm zu dem Angebot der Unternehmer Stellung und beschloß nach einer regen Diskussion, das Angebot anzu nehmen. Sie beauftragte die Lohnfommission, sofort mit den Unternehmern Rücksprache zu nehmen, den Ablaufstermin des Ab­tommens auf den 31. März festzusetzen und dann das Abkommen zu unterzeichnen.

Die Versammlung beschloß dann, aus Mitgliedern des Bau­gewerksbundes und des Lokalvereins Berliner Töpfer eine Kom mission zu bilden, die durch gegenseitige Aussprache versuchen soll, die Grundlage für eine Einigung der beiden Organi= fationen zu schaffen. Dieser Antrag ist zu begrüßen, da gerade diese Lohnbewegung wiederum gezeigt hat, wie notwendig der ein­heitliche gewerkschaftliche Zusammenschluß ist.

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Der Straßenbahnerstreit in Frankfurt a. M. Während die Tu berichtet, daß fic zahlreiche Arbeits. willige am Mittwoch zu den Betriebsbahnhöfen begaben, wo jedoch Streifende in großer Zahl eine drohende Haltung ein­nahmen," teilt WTB. mit: Die Zahl der Arbeitswilligen ist so gering, daß selbst ein Teilbetrieb nicht hätte durchgeführt werden können." Trogdem die Straßenbahndirektion allen Streifenden in einem Aufruf am Dienstag die Entlassung an drohte, wenn sie am Mittwoch die Arbeit nicht aufnehmen, geht der Streif weiter.

Die Straßenbahner in Rheinland- Westfalen . Effen, 21. Oftober.( Eigener Drahtbericht.) Die drei Straßen­bahnerorganisationen veröffentlichen folgenden Aufruf:" Seit 2% Monaten befinden sich die Straßenbahner von Rheinland und Westfalen in einer Lohnbewegung. Am 14. September wurde dann nach mehrmaligen Verhandlungen ein Schiedsspruch gefällt, Der eine Lohnerhöhung von 5 Pf. in der Spize vorsah. Die Arbeitgeber lehnten diefen Schiedsspruch ab, die Arbeitnehmer nahmen ihn trop großer Bedenken an. Das Reichs­arbeitsministerium lehnte die beantragte Verbindlichkeits­erklärung ab und verwies die Parteien nochmals auf den Ber­handlungsweg. Die neuen Verhandlungen mit dem Ar­beitgeberverband der Straßenbahnen fanden am 19. Oktober in Effen statt. Trotzdem die Vertreter der Arbeitnehmer zu weit­gehenden Zugeständnissen bereit waren, mußten die Verhandlungen ständigung nicht wollte. Der Arbeitgeberverband machte ein Angebot von 2 f. ab 15. Oftober und einen weiteren Pfennig ab 15. November, trozdem er in der Schlichtungs­fizung am 14. September bereits 3 Bf. ab 15. September an­Da nun alle Verhandlungsmöglich. geboten hatte. feiten erschöpft sind, werden die Straßenbahner in allen Städten hierzu Stellung nehmen, und es ist mit positiver Bestimmt­heit damit zu rechnen, daß es in den nächsten Tagen zu Arbeits­einstellungen bei den Straßenbahnern fommen muß. Die Berantwortung für einen Straßenbahnerstreit in Rheinland und Bestfalen trifft einzig und allein den Arbeitgeberverband, da dieser zu einem annehmbaren Abschluß eines Lohnabkommens nicht bereit mar."

Damit nicht genug! Zur Vornahme der Neuwahl einescheitern, weil der Arbeitgeberverband die Ver. Betriebsrats wurde am Dienstag ein Wahlvorstand gebildet. Auch die Mitglieder diefes Wahlvorftandes wurden am Mittwoch, fofort nachdem ihre Namen befannt waren, entlaffen. An der Spitze dieser arbeiter und gemerfschaftsfeindlichen Firma steht als Generaldirektor der ehemalige General v. Gontard. Die neuerdings Entlassenen können gegen ihre durchaus unberechtigte Entlassung nichts unternehmen, da ein Be triebsrat fehlt, deffen Wahl die Berlin - Karlsruher Industriewerfe mit allen mitteln zu verhindern sucht. Dieses verwerf. liche und gefezwidrige Treiben muß öffentlich gebrandmarkt werden.

Die Mindest löhne bleiben wie bisher 8 Proz. niedriger wie die Durchschnittslöhne.

Die Altersstaffeln sowie der bisherige Schlüssel bleiben unver ändert. Bezüglich der Entschädigungsfähe der Lehrlinge wird gewährt: im ersten Lehrjahr im zweiten Lehrjahr im dritten Lehrjahr.

im vierten Lehrjahr

.

10 Proz.

18

25 38

des vertraglichen Durchschnittlohnes der Facharbeiter über 20 Jahre. Mit diesen Vergleichsvorschlägen liegt nunmehr das Gesamt­verhandlungsergebnis vor. Die Berliner Musikinstru­mentenarbeiter werden in einer heute abend in der Neuen Belt" stattfindenden Versammlung zu entscheiden haben, ob auf der vor. liegenden Grundlage der Tarifvertrag abgeschlossen werden soll oder ob der Kampf um die nicht erreichte 46stündige Arbeitszeit jetzt auf­zunehmen ist.

Lohnbewegung im Fuhrgewerbe.

Deutscher Baugewerksbund. Jachgruppe der Töpfer. Der Stundenlohn der Ofenießer beträgt ab 17. Ottober 1,50 Mart, im Alford 135 Broz. des Tarifes. Diefe Bereinbarung gilt bis zum 31. März 1926. Die Arbeit wird heute Donnerstag wieder auf­

genommen.

Achtung, Bauarbeiter! Die Baustelle der Firma Wah u Freytag, Kraftwert Rummelsburg, ist wegen Lohn differenzen der Betonbilfearbeiter gesperrt.

Deutscher Baugetverksbund, Baugewerkschaft Berlin . Achtung, Zimmerer! Die bei der Firma BayB& Freytag bestandenen Differenzen find durch Verhandlungen beigelegt. Die Arbeit ist am 20. Ottober bereits aufgenommen; bie Sperre für gimmerer ist somit aufgeboben.

Bentralverband der Zimmerer, .3ahlstelle Berlin und Umgegend.

Muffinftrumentenarbeiter.

Sente, Donnerstag, nachmittag 3 Uhr in ber Reuen Welt, Salen beschäftigten Miinliebez. 1. Das Ergebnis der Vertragsverhandlungen. 2. Euticheibung über Streit aber Arbeit. Zutritt haben uur Mitglieder des Deutschen Holzarbeiterverbandes unter Borlegung des Mit gliedsbuches. Die Ortsverwaltung.

Gewerkschaft Deutscher Wolfslehrer, Brovinzialverband Berlin . Freitag, den Ottober, 8 Uhr, im ftaatlichen Friedrich- Wilhelm- Gymnasium, Rochftr. 23, Bortrag von Herrn Brofeffor Meffer: Der fonzentrische Unterricht". Ein­tritt frei. Gäfte willkommen.

Die im Schwer und Leichtfuhrmertsgewerbe Beschäftigten beibe 108/114, im Gartenfaal Branchenversammlung aller in ber Industrie hatten den Deutschen Berfehrsbund beauftragt, das bis zum 30. Oktober gültige Lohnabkommen zu fündigen und eine Er höhung der Wochenlöhne um 10 Broz. zu fordern. Die Fuhrherrninnung hat daraufhin geantwortet, daß sie von der Kündigung fehr überrascht sei, da die gegenwärtig gezahlten. Löhne an der Spize ähnlicher Gewerbe ständen und überdies ein allseitiger Preisabbau gefordert wird. Sie lehnte die Forderung fowie Berhandlungen hierüber mit der Lohnfommiffion als wedlos ab und schrieb: Wir wären berechtigt, um der gesamten schwierigen wirtschaftlichen Lage Rechnung zu tragen, an einen Abbau der Löhne heranzugehen, erflären uns jedoch ent gegenkommend bereit, das gegenwärtige Lohnabkommen bis zum 31. Dezember 1925 zu verlängern."

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teilen und hat den Schlichtungsausschuß angerufen. Der Verkehrsbund kann die Auffassung der Unternehmer nicht

Einigung im Töpfergewerbe.

In den Berhandlungen zwischen den Bertretern der Töpfer­

Achtung! Die Belegschaft der Eifengießerei der Firma Jachmann, Borfig walte, jekt heute, Donnerstag, noch aus. Bersammlung und Lohnzahlung nachmittags 5 Uhr in der Kantine des Betriebsvates.

Craft Reuter; Wirtschaft: Artur Caternus; Verantwortlich für Politif: Gewerkschaftsbewegung: Fricbz. Ektorn; Feuilleton: K. S. Döfcher; Lofales und Conftiges: rih Karstädt ; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . Berlag: Barwärts Berlag G, m. b. S., Berlin . Drud: Vorwärts- Buchdruderei und Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co., Berlin E. 68, Lindenstraße 3. Sierau 2 Beilagen und Unterhaltung und Wissen".

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