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Gewerkschaftsbewegung

Der Schiedsspruch für die Gas- und Wasserwerke.

In dem Lohnstreit des Verbandes der Gemeinde- und Staats­arbeiter gegen die Direktionen der Städtischen Gas- und Wasserwerte ( Attiengesellschaften) wurde am 24. Oftober unter Borsiz des Schlichters Wissell nachstehender Schiedsspruch gefällt:

Die Löhne der Gas- und Wasserwerksarbeiter werden mit Geltung ab 5. Oftober 1925 wie folgt festgelegt:

a) männliche: Gruppe 1( Ungelernte) 73 Pf. Stundenlohn, Gruppe 2( Ungelernte) 79 Pf. Shundenlohu, Gruppe 3( Gelernte) 90 Pf. Stundenlohn, Gruppe 4( Betriebsarbeiter) 90 Pf. pro Stunde. Die Löhne der Wochenlöhner werden auf Grund der bisherigen Bestimmungen errechnet. Affordbasis 5 Pf. unter den Säzen.

b) Weibliche: Gruppe 1: 54 Pf., Gruppe 2: 56 Pf., Gruppe 3: 59 Pf. Stundenlohn; Reinemachefrauen mit weniger als 6 Stunden 57 Pf. Die übrigen Bestimmungen des bisherigen Lohn tarifes bleiben unverändert.( Frauenzulage 3 Pf. pro Stunde, Kinderzulage 3 Pf. pro Stunde.) Das Lohnabkommen läuft bis zum

31. März 1926.

Sofern sich innerhalb der Geltungsdauer des Lohnabkommens

eine Aenderung der Berhältnisse ergeben sollte, die geeignet ist, die Levenshaltung der Arbeiter wesentlich zu erschweren, fönnen die Parteien in neue Verhandlungen eintreten.

Im Falle der Nichteinigung darüber, ob diese Aenderung ein. getreten ist, entscheidet ein Schiedsgericht, bestehend aus je einem Bertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite und einem unpar­teiischen Vorsitzenden, den, falls die Parteien sich über seine Person nicht einigen, der Schlichter im Bezirk Groß- Berlin benennt. Er. flärungsfrist bis zum 31. Oktober 1925, mittags

12 Uhr.

Wie nach dem Schiedsspruch für die städtischen Elettrizi tätswerte nicht anders zu erwarten war, ist auch den Arbeitern der Gas- und Wasserwerfe nur eine Stundenlohnerhöhung von 3 Bf. zugestanden worden. Wir wollen der Beurteilung dieses Echiedsspruches durch die Arbeiter nicht vorgreifen, deren Bertreter morgen, Mnntag abend, über Annahme oder Ablehnung ent­scheiden werden.

Nur soviel sei gesagt: Die Berliner   Gemeinde. arbeiter werden bei den heutigen Wahlen ihrer Meinung deutlich Ausdrud geben.

Streik im Berliner   Kohlengroßhandel.

Die geftrigen Berhandlungen über die Verbindlichkeitserklärung tes am 2. Oktober gefällten Schiedsspruches, der eine Lehnerhöhung von 6 Pf. ergab, mit Geltung bis zum 31. Dezember, tie von den Arbeitern angenommen, von den Arbeit gebern jedoch abgelehnt worden war, ließen erkennen, daß mit einer Berbindlichfeitserflärung nicht zu rech nen ist.

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tatiit gefrönt sehen, indem fte forderten, daß die Lohnzulage anstatt ab 2. Oftober erst ab 26. Oftober erfolgen solle und die Geltungsdauer des Lohnabkommens nicht, wie im Schieds. spruch vorgesehen, bis Jahresschluß, sondern darüber hinaus bis zum 3. Februar 1926 ausgedehnt werden soll.

Der Verkehrsbund machte nach den Verhandlungen noch einen legten Berjuch zur Einigung, indem er sich mit einer Berlängerung der Geltungsdauer um zwei Wochen bereit erklärte. Allein dieser Versuch)[ cheiterte an dem Verhalten des Verbandes Berliner   Kohlengroßhändler, der bis zur festgesetzten Frist sich zu diesem Vorschlag nicht äußerte.

Den Arbeitnehmern blieb nach allem nichts weiter übrig als der Streitbeschluß, den die Funktionäre gemäß ihrer Bollmacht am Sonnabend abend gefaßt haben, um dem Spiel, das nun seit drei Wochen nach dem Schiedsspruch mit ihnen getrieben

wurde, ein Ende zu machen.

Der Streif erstreckt sich lediglich auf die Firmen, die die For­derungen nicht bewilligen. Diejenigen Unternehmer im Kohlengroßhandel, die die Bewilligung der For derungen dem Streit vorziehen, haben noch Gelegen­heit, dies dem Deutschen Berkehrsbund( Telephon: Morig play 4747 oder 4509) am Montag früh mitzuteilen.

Streik im Möbeltransportgewerbe.

Am 14. Oftober war ein Schiedsspruch gefällt worden, der eine Erhöhung des Spizenlohnes von wöchentlich 48,50 m. auf 53 m. porjah und eine Zulage für nichtständige Arbeit von täglich 85 Pf. Die Arbeiter nahmen den Schiedsspruch an, die Unternehmer lehnten ihn ab. Der Berkehrsbund beantragte die Berbindlichkeits. erflärung des Schiedsspruchs.

Da die gestrigen Verhandlungen ergaben, daß der Schiedsspruch nicht für verbindlich erklärt wird und mit dem Verein Berliner  Möbeltransporteure feine Einigung zu erzielen war, mird der für diefen Fall angefündigte Streit in der Vollversammlung am Montag abend beschlossen werden und am Dienstag morgen be­ginnen.

Da die Herren Möbeltransportunternehmer die Gewohnheit haben, die Arbeiter für einen Teil des Lohnes auf Trintgelder der Kundschaft anzuweisen, wäre es an der Zeit, bei dieser Ge­legenheit auch hier einmal der Beseitigung des Trint. geldunmejens näherzutreten.

Im übrigen machen sich die Arbeitnehmer über den das Ber. bindlichkeitsverfahren betreffenden Teil der Aften notiz" ihre eigenen Gedanfen.

Straßenbahnerstreit in Rheinland- Westfalen  .

Effen, 24. Dttober.( Eigener Drahtbericht.) In einer star? besuchten Nachtversammlung haben die Straßenbahner in Effen, Duisburg   und Dortmund   beschlossen, zur Durchsetzung ihrer Lohnforderungen in den Streit zu treten. Der Streif ist in Essen  und Dortmund   bereits seit Sonnabend morgen durchgeführt. Der Straßenbahnbetrieb wird durch einen Notverkehr aufrechterhalten. Die drei Metallarbeiterverbände haben beschlossen, zur Regelung des strittigen Lohnes den Schlichter anzurufen. Nachdem die Straßenbahner sich 2 Monate lang mit ihrer Lohnbewegung hinziehen ließen und die Arbeitgeber einen Schieds­Spruch mit 5 Bf. Lohnzulage in der Spize ablehnten, die Berbind­handlungen scheiterten, wurde den Straßenbahnern die Geschichte lichkeitserklärung des Schiedsspruches abgelehnt und erneute Ber

Auf Veranlassung der Unternehmer wurde die Erklärungsfrist breimal verlängert. Damit nicht genug, forderten sie eine weitere Verlängerung, die jedoch abgelehnt wurde. Bisher hatten die Unternehmer stets erflärt, fie fönnten die sechs Pfennige Lohnerhöhung nicht tragen ohne eine entsprechende Er­höhung der Kohlenpreise. Diesen Einwand ließen sie in der gestrigen Der Streif hat die Schwebebahn Bohwinkel- Elberfeld- Bar­Verhandlung fallen, doch wollten sie ihre Verschleppungsmen- Rittershausen erfaßt, die Elberfelder   Talbahn, die den Berkehr

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zwischen Elberfeld  - Somborn   und Barmen- Schwarzbach ver. mittelt, die Straßenbahn in Gevelsberg   im Hagener   Bezirk, sowie die Bestischen Kleinbahnen.

Wie die T. meldet, haben die Unternehmer der Tarifgemein­schaft der rheinisch- westfälischen Straßenbahngesellschaften gestern nachmittag in Essen   im Kaiserhof" zu dem Streit der Straßen­bahner Stellung genommen.

Der Frankfurter   Straßenbahnerstreik. Frankfurt   a. M., 24. Oftober.( Tul.) Der Magistrat nahm heute nachmittag erneut Stellung zu dem Straßenbahnerstreik. In dieser Sigung wurden die in Berlin   geführten Verhandlungen be­ftätigt und beschloffen, falls bei den heutigen Bezirksverhandlungen in Darmstadt   die Arbeitnehmerschaft auf ihrem grundsätzlich ab­lehnenden Standpunkt verharrt, die Direktion der Straßenbahn zu ermächtigen, die zur fristlosen Entlassung erforderlichen Schritte einzuleiten.

Metallschleifer und Galvaniseure! Die Firma Ehrich u. Graeg hat unseren Schleifern einen Abzug von 30 Pro 3. auf Blätteisen angeboten. Als die Kollegen nun diese Arbeit ver weigerten, wurden fie fristlos entlassen. Bir befinden uns also im Abwehrkampf. Die Firma wird nun versuchen, ihre Arbeit

in den Kundenbetrieben unterzubringen.

Wir ersuchen daher alle unsere Kollegen, jede Arbeit von der Firma Ehrich u. Graeg ftritte zu vermeigern, und wenn solche Arbeiten angeboten werden, sofort nach dem Bureau, Linienftr. 83/85,( Kollege entel) Nachricht zu geben. Die Ortsverwaltung.

Achtung Rohrer! Die Lohndifferenzen bei der Firma Arendt find im Augenblick beigelegt Wir ersuchen alle Kollegen, morgen, Montag, abends 7 Uhr, in der Versammlung der Rohrer im Ge­werkschaftshaus, Saal 2, zu erscheinen. Die Gruppenleitung.

Gesperrte Gastwirtsbetriebe. Wie uns der Zentralverband der Hotel-, Restaurant- und Caféangestellten mitteilt, sind die folgenden Gastwirtsbetriebe für die Mitglieder gesperrt: Balais des Oftens, Inhaber Pfeifftifter, Barschauer Straße 34/35, Prälaten des Ostens, Große Frankfurter Straße 16, Böhmisch- Brauhaus Lands­berger Allee 11, Restaurant Fr. Baarmann, Oberbaumstraße 1, Restaurationsbetrieb und Tunnel im Walhallatheater, Weinbergs weg 21, Jordans alte Bierstube", Inhaber Stockflet, Rosenthaler Blah, Restaurant 3ur Münzflause", Inhaber Flick, Münzstraße.

Gas- und Wasserwerksarbeiter!

Margen, Montag, abenb 7 the Perfommlung im Berbandshaus Johannis traße 14/15. Stellungnahme zum Schiedsspruch.

Baugewerkschaft Berlin  , Fachgruppe Glaser. Morgen, Montag, abend 7 Uhr im Gemertfchaftshaus Mitgliederversammlung. Die Stellung des Baugewerk. bundes in der Wirtschaft und in der Arbeiterschaft. Es ift Pflicht jedes Kollegen, in diefer Bersammlung zu erscheinen.

SBD Sattler, Tapezierer und Portefeuiller. Dienstag, den 27. Oktober, abends 7 Uhr, im Gaal 5 des Gewerkschaftshauses, Engelufer 24/25, Bersamm damer Internationale ftehenden Mitglieder. Wichtige Tagesordnung. Voll­

fung aller SBD.- Kollegen und der auf dem Boden der Amſten. sähliger Befuch wird erwartet.

Gewerkschaftliches siehe auch 3. Beilage.

Berantwortlich für Bolitit: Craft Renter: Wirtschaft: Artur Sateruus; Gewerkschaftsbewegung: Friebr. Chlorn; Feuilleton: R. H. Döscher; Lokales und Sonstiges: Frih Karstäbt; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin  . Berlag: Vorwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin  . Drud: Borwärts- Buchdruckerei und Berlaesanstalt Baul Singer u. Co., Berlin   SW. 68, Lindenstraße 3. Sierau 3 Beilagen ,,, Aus ber Filmwelt" und Unterhaltung und Wiffen".

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