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Gewerkschaftsbewegung

AfA- Bundesausschuß und Reichswirtschaftsrat.

Im weiteren Berlauf der AfA- Bundesausschussigung referierte er Butab- Geschäftsführer Schweiger über den Entwurf eines Gesetzes über den endgültigen Reichswirtschaftsrat und den Entwurf zur Ausführung dieses Gesetzes. Die lebhafte Aussprache führte zur einstimmigen Annahme der nach­stehenden Entschließung:

Der Bundesausschuß des Allgemeinen freien Angestelltenbundes hat in seiner Sigung vom 26. Ottober 1925 von dem wesentlichen Inhalt der Referentenentwürfe eines Gesezes über den Reichswirtschaftsrat und eines Gefeßes zur Ausführung des Gesetzes über den Reichswirtschaftsrat Kenntnis genommen. Er bedauert, den Referentenentwürfen in der vorliegenden Fassung vor allem aus folgenden Gründen nicht seine Zustimmung geben zu Pönnen:

1. In den Referentenentwürfen ist mit feinem Wort von einer Aenderung des bestehenden Zustandes in der Unterstufe der öffentlich- rechtlichen Wirtschaftsvertretungen, d. h. bei den Indu strie und Handelskammern, den Handwerts. fammern und Landwirtschaftstammern, die Rede. Daraus muß der Schluß gezogen werden, daß die Regierung be­absichtigt,

diese kammern als reine Unternehmervertretungen weiterbestehen

zu lassen. Diese Absicht ist mit dem Wortlaut und Sinn des Ar tifels 165 der Reichsverfassung, der die Arbeiter und Angestellten dazu berust, gleichberechtigt mit den Unter­nehmern an der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung der produt tiven Kräfte mitzuwirken", unvereinbar. Sie fordert um so mehr zum Widerspruch heraus, als der Berfassungsausschuß des Vorläufigen Reichswirtschaftsrates bereits Ende 1922 Leit­jäße für die Umgestaltung dieser Kammern ver­abschiedet hat. Es muß deshalb gefordert werden, daß gleich zeitig mit der Schaffung des endgültigen Reichswirtschafts­

rates die

Umgestaltung der bestehenden öffentlich- rechtlichen Berufsvertretungen

im Sinne einer gleichberechtigten Mitwirkung der Arbeiter und Angestellten an der Lösung ihrer Aufgaben vorgenommen wird.

2. Durch die Absicht, neben den Abteilungen der Unter­nehmer( I) und der Arbeitnehmervertreter( II) noch zmei Abteilungen( III und IV), die zusammen mehr als ein Drittel der Mitglieder des endgültigen Reichswirtschaftsrates umfassen sollen, an Stelle der im Vorläufigen Reichswirtschaftsrat bestehenden Abteilung III zu bilden, würde der Einfluß der Arbeitnehmer auf die gutachtlichen Entscheidungen des Reichswirt­fchaftsrates noch weiter beeinträchtigt als feither. Dazu kommt, daß durch die

Es

beabsichtigte Zusammensetzung der fünftigen Abteilung III die Parität im endgültigen Reichswirtschaftsrat entscheidend zu= ungunsten der Arbeitnehmer durchbrochen würde. muß gefordert werden, daß es auch im endgültigen Reichs­wirtschaftsrat bei drei Abteilungen bleibt, daß die dritte Abteilung im Verhältnis zu den beiden anderen Abteilungen nicht stärker wird als sie im Borläufigen Reichswirtschaftsrat ist, und daß sie eine 3 usammensetzung erhält, die Gewähr dagegen bietet, daß die Parität zuungunsten der Arbeitnehmer verletzt wird.

3. Entschieden muß der aus den Referentenentwürfen erficht lichen Abficht widersprochen werden, den endgültigen Reichs wirtschaftsrat

vollkommen an das Gängelband der Regierung

zu nehmen. Diese Absicht tritt nicht nur in den Bestimmungen der §§ 34( Borsiz in den Ausschüssen), 26( Bildung von Sonder ausschiffen) und 39( Abhaltung gemeinsamer Ausschußfizungen) zu tage, sondern vor allem in den Bestimmungen über den Ausschuß zur Untersuchung tatsächlicher Verhältnisse auf wirtschafts- und fozialpolitischem Gebiet. Diese Bestimmungen in den Referenten entwürfen müssen so geändert werden, daß die unabhängige und selbständige Stellung des Reichswirtschaftsrates gegen. fiber der Regierung gesichert erscheint.

Was die Vertretung der Angestellten im endgültigen Reichswirtschaftsrat anlangt, so hat der Ausschuß Bedenten gegen die dehnbare und unflare Bestimmung des Referenten­entwurfes für das Ausführungsgesetz, wonach sich unter den 41 Mitgliedern der Abteilung II in angemessener 3ahl Bertreter der Angestellten befinden müssen. Es muß ge­fordert werden, daß den Angestellten eine solche Zahl von Ber tretern im Gesetz gesichert wird, daß wenigstens die michtigsten Berufsgruppen der Angestellten eine ständige Bertretung im Reichswirtschaftsrat bekommen.

Der Streit im Kohlengroßhandel.

Die Kohlenhändler wollen sich rechtfertigen. An den Eingängen zu den Kohlenplähen prangte heute morgen ein Platat folgenden Inhalts:

An die Arbeiter des Kohlenhandels! Trotzdem unsere Beauf tragten in den Verhandlungen am 24. d. M. ihre Bereitwilligkeit zu weitgehenden Zugeständnissen des Spruches des Schlichtungs­ausschusses vom 2. d. M. zum Ausdruck gebracht, und trotzdem der Schlichter noch nicht seinen Spruch gefällt hat, ist heute die Arbeit niedergelegt worden.

In Anbetracht deffen, daß es sich hier um einen wilden Streit handelt, fordern wir hiermit die Arbeiter auf, die Arbeit under­züglich aufzunehmen und zwar zu den bisherigen Sägen, bis eine rechtsgültige Regelung getroffen ist.

Berlin  , den 26. Oftober 1925.

Verband der Berliner   Kohlengroßhändler E. V." Dieser Schreckschuß hat die beabsichtigte Wirkung verfehlt. Die Reihen der Streifenden sind durch solche Kniffe nicht ins Banken zu bringen. Die Kohlenarbeiter und Kutscher wissen, daß ihnen der Lohn, der ihnen vom Schlichtungsausschuß vom 2. Oktober ab zugesprochen war, von den Unternehmern vorent halten merden sollte. Wenn bei den Arbeitgebern die Bereit milligkeit, mit der sie hier prahlen, wirklich vorhanden wäre, dann hätten sie sich ohne weiteres bereit erklärt, die Lohnfäße ab 2. Ottober zu zahlen, zumal die Arbeitnehmer ihre Bereitwillig. feit erklärt haben, die Geltungsdauer des Bertrages um weitere zwei Wochen zu verlängern. Um die Sache der Arbeitgeber muß es schlecht bestellt sein, wenn sie zu solcher faulen Ausreden ihre Zu­flucht nehmen müssen.

25 Kohlenfirmen haben den Vertrag bereits aner, tannt, so daß mit einer baldigen Beilegung des Rampfes auf der ganzen Linie zu rechnen ist.

Der Tariffonflikt bei der Hochbahn.

Der Schlichter für Groß- Berlin, Abg: Wissell, beschäftigte fich fchaft auf Verbindlichkeitserflärung des vom Schlich om gestrigen Montag mit dem Antrag der. Hochbahngesell tungsausschuß gefällten Schiedsspruches über den Manteltarif für das Fahrpersonal. Nach Anhörung der beiden beteiligten Parteien behielt sich der Schlichter seine Entscheidung vor.

Arbeitsniederlegung in der Likörfabrik Kahlbaum.

Bom Verband der Lebensmittel- und Getränkearbeiter wird uns mitgeteilt, daß die bei der Firma Kahlbaum beschäftigten Ar­beiter am heutigen Tage wegen Lohndifferenzen die Arbeit nieder­gelegt haben. Das alte Lohnabkommen hatte am 15. Oktober sein Ende erreicht. Ein vom Schlichtungsausschuß gefällter Schieds. spruch ging dahin, daß ab 1. November 1925 bis 28. Februar 1926 eine Lohnerhöhung von wöchentlich 1,50 M. eintreten soll. Die Streifenden finden diese Lohnzulage und die Dauer der Festsetzung den heutigen Verhältnissen nicht entsprechend. Weder zu einer Er­höhung der Löhne noch zu einer Verkürzung der Dauer des Lohn­obtommens war die Firma bereit.

Die Aussperrungswut in der chemischen Industrie. Dimensionen an. Der Arbeitgeberverband hat seine Drohung, Der Kampf in der chemischen Industrie nimmt gewaltige den Streit mit einer Aussperrung zu beantworten, in die Tat um­gesetzt und will durch diese Maßnahme erreichen, daß die Arbeiter des Frankfurter   Bezirtes bis zum 31. März 1926 auf jede Lohn. erhöhung   verzichten. Trotzdem bekanntlich in den weitaus meisten Bezirken der chemischen Industrie eine Lohnerhöhung von 5 bis 7 Pf. pro Stunde bewilligt wurde. Bisher hat der Arbeitgeberverband noch mit teinem Worte begründet, wes. halb mun gerade für den Frankfurter   und badischen Bezirk diese Lohnerhöhung nicht bewilligt werden fönne.

Soweit bis jetzt übersehen werden kann, werden im Laufe der nächsten Tage in einer großen Anzahl Betriebe 15413 r. beiter, nach Ablauf der Kündigung, die in einer Anzahl Betriebe ausgesprochen ist, weitere 5600 Arbeiter ausgesperrt. Dazu kommt die Zahl der Streifenden von 6200, fodaß insgesamt im Verlaufe der nächsten Woche etwa 27 000 Arbeiter in

den Kampf hineingezogen werden.

Im allgemeinen tann gesagt werden, daß den Arbeit gebern anscheinend bei ihrer Aktion nicht wohl zumute ist. Ein Teilsperrt überhaupt nicht aus, ein anderer Teil tün. digt auf 14 Tage, obwohl überhaupt teine Kündigungs, frist vereinbart, mohl dem Grundsage huldigend Zeit gewonnen, ist alles gewonnen".

Die Gewerkschaften werden sich durch das Vorgehen des Arbeit geherverbandes nicht beirren lassen und sehen dem ohne Zweifel

Der Bundesausschus beauftragt den Bundesvorstand, diefe Forderungen gegenüber der Regierung und dem Reichstag mit Nachbart werdenden Kampfe mit Ruhe entgegen. brud zu vertreten. Er ersucht

die freigewertschaftlichen Angestelltenvertreter im

Verfassungsausschuß

des Vorläufigen Reichswirtschaftsrates darauf zu achten, daß diefe Gefichtspunkte auch bei der Begutachtung der Referenten­entwürfe durch den Verfassungsausschuß berücksichtigt werden.

Die Stellungnahme des AfA- Bundesausschusses zum Arbeits­gerichtsgefeß und zum endgültigen Reichswirt chaftsrat mird bei der Verabschiedung der Geseze berücksichtigt merden müssen.

Allgem. Ortstrantentafe Bin.- Wilmersdorf, Kaiser- Allee 173a. Bekanntmachung!

Auf Grund bes Bahlausfdyteibens für bie Wahl der Arbeitgeber und Berfichertenvertreter zum Ausschuß unserer Raffe vom 24. September 1925 find feitens der Arbeitgeber amei gültige und seitens der Arbeitnehmer nur ein gültiger Bchlvorschlag eingereicht worden.

Der von Herrn Maurermeifter Seinrich eingereichte Wahlvorschlag der Arbeitgeber hat die Ordnungsnummer 1" erhalten und

beginnt mit dem Namen: Heinrich, und

endet mit dem Namen: Schrader.

Der von Seren Raufmann Schiement eingereichte Wahlvorschlag der Arbeitgeber hat die Drbnungsnummer 2" erhalten und

beginnt mit dem Namen: Shiemens, und

endet mit dem Namen: Schönlandt.

Schiedsspruch im rheinischen Straßenbahnerstreit.

Dortmund  , 26. Qftober.( Eigener Drahtbericht.) In der Ge­famtstreitigkeit der Straßenbahner Rheinlands und Westfalens wurde am Montag unter Vorsitz des stellvertretenden Schlichters folgender Schiedsspruch gefällt: 1. Der bisherige Lohntaris wird bis zum 14. Oktober verlängert. 2. 2lb 15. Oftober 1925 wird der Spizen lohn um 4 Pf. je Stunde erhöht. Die übrigen Lohnfäße verändern sich in gleichem Berhältnis. 3. Die Zulage für Kassenschaffner und Fahrscheinausgeber wird ab 15. Oftober um 10 Pf. fe Schicht

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Die beiden benannten Wahlvorschläge der Arbeitgeber sowie der wahr Künstler- Garnituren

vorschlag der Arbeitnehmer,

beginnend mit dem Namen: Engelhardt, und

endend mit dem Namen: Czimmernints,

entsprechen ihrem gesamten Inhalt nach den Borschriften der Wahlordnung und liegen in der Reit vom 24. Oftober 1925 bis zum Wahltage im Raffen Lobal, Berlin- Wilmersdorf  , Raiferallee 173a, 1 Treppe( Kanzlei), wochentäglich mon 8 bis 1 Uhr zur Einfichtnahme aus.

Da seitens der wahlberechtigten Arbeitnehmer nur ein gültiger Wahl­vorihlag,

beginnend mit dem Namen: Engelhardt, und enbend mit dem Namen: Czimmernints,

vorliegt, findet eine Stimmabgabe bzw. eine Wahl der Arbeitnehmer nicht

ftatt, fondern es gelten die darin vorgeschlagenen Bewerber als gemite

Vertreter der Versicherten zum Ausschuß( 8 9 der Wahlordnung).

Da feltens der Arbeitgeber awei gültige Wahlvorschläge vorliegen, muß

die Wahl, wie ausgeschrieben,

am Dienstag, ben 10. November 1925, nachmittags von 4-8 Uhr,

weiß, 10.­7.- 5.­

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im Saffenlokal, Berlin- Wilmersdorf  , Raiferallee 178a, 1 Treppe, flattfinden. Vorleger.

Bir machen noch besonders darauf aufmerksam, daß gemäߧ 11 ber Wahl. ordua das Bahlrecht nur in Berson ausgeübt werden kann, daß weiter r mähiber noch mahlberechtigt folche Arbeitgeber find, bie mit der Bahlung ber eiträge im Südftande find.

Su übrigen gelten die Bestimmungen der Sagung und Bohlordnung. Die Umisperiode ber gewählten Bertreter beginnt mit dem 1. Januar 1936 und endet mit bem 81 Desember 1929.

Der Borfiard ter allgemeinen Deisitantenteffe Berlin  - Bilmersdorf. R. Engelhardt, Borsisendes. Ft. Bienenz, Schriftführer.

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erhöht. 4. Diese Regelung fann mit monatlicher Frist erstmalig zum 28. Februar 1926 gefündigt werden. 5. Die Arbeit wird in den bes streiften Betrieben wieder aufgenommen unter Ausschaltung beider­feitiger Maßregelungen. 6. Die Erklärungsfrist läuft bis zum 28. Oftober 1925.

Ter Straßenbahnerstreit in Rheinland- Westfalen  .

Effen, 27. Ottober.( Eigener Drahtbericht.) Eine Sigung der Bertrauensleute aller beteiligten Organisationen der Straßenbahn­angestellten nahm zu dem gefällten Schiedsspruch Stellung. Die Versammlung beschloß mit Rücksicht auf das Verhalten des Arbeit geberverbandes, der beim Schlichter eine Annahmefrist von 8 Tagen verlangte, die aber auf Drängen des Vertreters des Reichskommiss fars auf den 28. Oftober festgesetzt wurde, den Kampf zumindest bis Mittwoch bzw. Donnerstag meiterzuführen.

Lohnverhandlungen im Ruhrbergbau.

Effen, 27. Oftober.( WIB.) Bei den gestrigen Verhandlungen wurde von den Bergarbeiterverbänden eine Lohnerhöhungum 15 Prozent beantragt. Wie angesichts der Notlage des Ruhr­bergbaues zu erwarten war, sind die Berhandlungen ergeb nislos verlaufen, da die Arbeitgeber erklärten, eine Cohn­erhöhung unter feinen Umständen bewilligen zu fönnen. Die Berg arbeiterverbände werden den Schlichter anrufen. Voraussichtlich werden die Schlichtungsverhandlungen am Donnerstag dieser Woche stattfinden.

Die Scharfmacherei in Hohenlimburg   tobt weiter. Hohenlimburg  

, 27. Oftober.( Eigener Drahtbericht.) Die er hoffte Entspannung in der Metallindustrie ist leider nicht eingetreten, da troz der Annahme des Schiedsspruches auch durch die Arbeit geber die beteil gten Firmen von jedem Arbeiter einen schrift. lichen Verzicht auf höhere Löhne vor Aufnahme der Arbeit verlangten, was von den Arbeitern aus prinzipiellen | Gründen abgelehnt wurde. In verschiedenen Bersammlungen ursprünglich bestreiften Firmen nicht aufzunehmen. Nur wurde beschlossen, unter diesen Umständen die Arbeit bei den einige fleinere Werte erklärten sich zur Wiedereinstellung der Ar beiter bereit, ohne daran irgendwelche Bedingungen zu knüpfen.

Wirtschaft

Von konsumgenossenschaftlichen Zentralbetrieben.

Die Umfäße der Großeinfaufs Gesellschaft Deutscher Konjumvereine m. b. H., Hamburg  , in den ersten neun Monaten des Jahres 1925 zeigen eine erfreuliche Vor= märtsbewegung.

Die Gesamtumfäße beziffern fich

bom Januar/ September 1925 158 287 515,05 m. 117 868 419,79

1924

mithin ein Mehrumsatz von 40 921 095,26 M.= 34,87 Proz. An Erzeugnissen aus den eigenen Betrieben wurden in Werten umgesetzt:

bom Januar/ September 1925 für 25 094 014,78 m. : 1924 18 884 758 46

19

"

mithin ein Mehrumsag von 6 209 256 32 M. 32,88 Proz. Tatsache, daß die Umsätze nicht nur zahlenmäßig, sondern auch den Ein Bergleich mit den Umsätzen der jüngsten Zeit bestätigt die Ergebnisse der verflossenen brei Bierteljahre 1925 im Vergleich zu Mengen nach um ein Wesentliches gestiegen sind. Wie die 1924 ausweisen, bewegen sich die Umfäße in aufsteigender Linie, auch hinsichtlich der Fabrikate aus den eigenen Betrieben.

Das Geschäftsergebnis der Verlagsgesellschaft deut. scher Konsumvereine, Hamburg  , betrug in den Monaten Januar bis einschließlich September 1925 zusammen 5.478 301 m., gegen 4 151 358 M. in gleicher Zeit des Vorjahrs. An dem Gesam ergebnis waren beteiligt: die Druckerei und Papiermarenfabrit mit 1785 743 m.( 1894 795 M.) und das Elektrizitätswert mit 11 478 M. 3 651-714 M.( 2 223 516 m.), das Versicherungswesen mit ( 9497 M.).

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Die Gewerkschaftlich- Genossenschaftliche Versicherungsaffien­gesellschaft Bollsfürsorge in Hamburg   fündet eine sehr beachtliche neue Leistung für ihre Versicherten an. Mit Genehmigung des Reichsaufsichtsamts wird die Volksfürsorge ihren Versicherten, so­fern für sie eine monatliche Prämie in der Volksversicherung von mindestens 2 M. entrichtet wird, ab 1. November 1925 eine Gratis Unfallversicherung" auf den Todesfall fagprämie beim Tode infolge eines Unfalls stets die doppelte in gleicher Höhe gewähren, so daß ohne Zahlung irgendeiner Zu erfidhrungssumme zur Auszahlung gelangt. Bei der Lebensversicherung wird eine Mindestprämie zur Voraussetzung für die Sonderleistung der Volksfürsorge nicht gefordert. Sowohl in der Volks als auch in der Lebensversicherung wird die Höhe der Sonderleiftung in jedem einzelnen Fall auf 3000 Seichsmart nach oben begrenzt sein. Tag wachsenden Volksfürsorge dürfte der erfolgreichen Werbearbeit Auch diese neue Leistung der von Tag zu ihrer Funktionäre allüberall zur Erreichung neuer Erfolge dienen. Berantwortlich für Politik: Gewerkschaftsbewegung: Friebr. Chlorn; Feuilleton: R. S. Döscher; Lokales und Ernst Reuter  ; Wirtschaft: Artur Saternus; Berlag: Bormäris- Berlag G. in. b. S., Berlin  . Drud: Borwärts- Buchdruckerei Sonstiges: Frik Kacstädt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin  . und Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co., Berlin   E. 68, Lindenstraße 3.

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