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Gewerkschaftsbewegung

Wozu noch Fortbildungsschule?

Sie flört nur den Betrieb.

er 3d. fchreibt uns:

Die Firma 3igarettenfabrit Sarbatn wendet sich an den Leiter einer Groß- Berliner Schule mit dem Ersuchen, zur Ent­laffung tommende Kinder auf gute" Verdienstmöglichkeiten bei der Firma Garbaty hinzuweisen. Auf diese Weise hofft die Firma Garbaty zu billigen Arbeitskräften zu kommen. Sie zahlt den fculentlaffenen jungen Mädchen das fürstliche Gehalt von 5,70 m. pro oche. Wie sehr nun die Firma Garbaty bemüht ist, brauchbare Menschen bzw. gediegene Facharbeiter aus diesen Angestellten zu machen, dafür gibt ein von der Firma hergestelltes Schreiben, das mit dem Multigraphen ge­fertigt wurde, Auskunft. Das Schreiben wird auf Anraten" der Firma von den jugendlichen Arbeiterinnen der Pflicht fortbildungsschule eingesandt. Es hat den folgenden

Mortlaut:

An die Leitung der..... Schule. Ich bin seit bei der Firma J. Garbaty, Rosenthal, Zigarettenfabrik J. Garbaty, in der Abteilung beschäftigt. Die Firma hat mir bisher die durch meinen Schulbesuch bedingte Bersaumnis von Arbeitszeit vom Arbeits Iobn abgezogen.

Runmehr erklärt mir die Betriebsleitung, daß mein zeitweises Fernbleiben von der Arbeit infolge meines Schul befuches eine so schwere Stockung darstellt, um so mehr, als die in meiner Abteilung außer mir noch beschäftigten Schüle­rinnen meistens am gleichen Wochentage die Schule besuchen, das sie mich nicht länger auf meinem Posten belassen fann.

Ich würde hierdurch meinen Arbeitslohn völlig verlieren und ersuche daher, mich von dem Besuch der Schule befreien zu wollen.

Diefes Schreiben ist ein besonders trasser Beweis dafür, mit mie gutem Recht unsere Herren Arbeitgeber sich darauf berufen, die Qualität der Arbeitnehmer ließe gegenüber früherer Zeit zu münschen übrig usw. Jedem Vater schulentlassener Kinder ist aber entschieden anzuraten, feine Kinder zu solchen Arbeitgebern zu bringen, die sich ihrer Pflichten als Arbeitgeber und auch als Ausbildende diesen jungen Menschen gegenüber in stärkerem Maße bewußt sind, als dieses bei der Firma Garbaty der Fall zu sein fcheint.

Der Lohuftreit in der Maßschneiderci.

Die zentralen Berhandlungen am 14. und 15. Oftober in Hannover wurden ergebnislos abgebrochen, da die Arbeit geber jedwede Lohnerhöhung rundweg ablehnten. Um jedoch der Berantwortung für die Folgen dieses Verhaltens zu entgehen, die das Auseinanderfallen der zentralen Lohnordnung für unabschbare Zeit bewirkten, erklärten sich die Arbeitgeber bereit, in Gemeinschaft mit den übrigen Vertragsparteien, den Cohnstreit einer vom Reichsarbeitsministerium einzusetzenden Schiedsinstanz zu übertragen.

Vor diesem Schiedsgericht, das die Herren Obermagistratsrat Dr. Schallhorn, Stadtrat Dr. Maguhn und Stadtrat a. D. Kunze bildeten, wurde am 24. Oktober verhandelt. In stunden­fangen Bemühungen versuchten die Unparteiischen einen Vergleich herbeiführen, der jedoch an der Hartnäckigkeit der Arbeitgeber scheiterte, die die Verlängerung des Erfurter Abkommens bis zum Jahresschluß forderten. Das Schiedsgericht fam dann zu einem Schiedsspruch, wonach die Gruppenspihenlöhne ab 24. Ottober für die zehn einzelnen Städtegruppen neu festgesetzt wurden, steigend Don 57 Bf. bis zu 1 m. Die Stundenlöhne der Damenmaß­Schneider erhöhen sich um je 10 Proz., wobei Teilbeträge auf volle Pfennige nach oben oder unten abzurunden find. Die allgemeinen Bestimmungen der Erfurter Abkommen sollen bestehen bleiben. Er flärungsfrist bis 3. Movember.

Die Beiratsmitglieder der Herren- und Damenschneider tamen einmütig zu der Auffassung, daß diese im Schiedsspruch vor­gesehenen Löhne mit der Lebensmittelteuerung nicht in Einklang tehen. Die Lohnerhöhung beträgt nur 5 bis 7% Broz. Trotzdem fam der Beirat zu dem Beschluß, den Mitgliedern die Annahme des Schiedsspruches zu empfehlen. Die Organisation fann ich nicht den Zeitpunkt von den Arbeitgebern diftieren lassen, zu dem fic ihre Kraft mit ihnen zu messen hat.

Die Tatsache, daß die genannten Genossen gewählt find, geben wir um so lieber zu, als die beiden nicht Mitglieder der KPD., sondern Mitglieder der SPD. sind. Damit fällt dieser kommunistische Erfolgsschwindel in sich zusammen. Daran bessert nichts die weitere wahrheitswidrige Behaup: tung, die Kandidaten der Reformisten seien bei der Wahl unterlegen. Es gab nämlich nur eine Vorschlagsliste einen Einheitsvorschlag bei dieser Wahl, mit den Namen der Gewählten.

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Es ist also nichts mit diesem Erfolg fommunistischer Ge­wertschaftsarbeit". Der Erfolg in diesem Fall ist ganz auf unserer Seite, bei den Reformisten".

Gegen Tren und Glauben.

Der Inhaber eines fleinen Bantgeschäfts hätte wegen schlechten Geschäftsganges einen Teil seiner Angestellten entlassen tönnen. Er ficherte aber den Angestellten dauernde Beschäftigung zu, falls sie sich mit einer die Tariffäße erheblich unterschreitenden Ge= haltsfürzung einverstanden erklärten. Eine dahin gehende Vereinbarung fam dann auch zustande. Das ist nach dem zwischen den Allgemeinen Verband der Bank angestellten und dem Reichsverband der Bankleitungen be stehenden Tarifvertrag zulässig, denn dieser bestimmt, daß unter besonderen Umständen im Einzelfalle niedrigere Gehälter als im Tarif feitgefegt sind, vereinbart werden fönnen. In einem Schriftwechsel mit dem Augemeinen Verband der Bankbeamten, der zunächst gegen die Gehaltsherabsehung einschritt, gab der Ge­schäftsinhaber die ausdrückliche Zusicherung, daß er als Gegen leistung für die Gehaltstürzung feine Kündi. gungen vornehmen werde. Darauf ließ der Verband die An­gelegenheit einfimeilen ruhen.

Die Gehaltstürzung war im März eingetreten, aber von den Angestellten, die nun auf dauernde Beschäftigung rechneten, wurde ein Teil zum 1. Oftober gefündigt. Einer derselben, ein Rassenbote, flagte im Beistand eines Vertreters des Al gemeinen Verbandes der Bankangestellten beim Gewerbegericht auf Nachzahlung der Gehaltsdifferenz für die Monate März bis Gep tember im Betrage von 395 M.

Die Firma wurde zur Zahlung dieses Betrages an den Kläger verurteilt mit der Begründung: Die Zusicherung der Beklagten , alle ihre Angestellten zu behalten, wenn die Gehälter herabgesetzt werden, müsse nach Treu und Glauben so ver standen werden, daß sich die Beklagte verpflichtet habe, die Angestellten, darunter den Kläger , längere Zeit weiterzu beschäftigen. Wie lange Zeit, das wolle das Gericht nicht ent­scheiden. Wenn aber die Beklagte bereits zum 1. Oktober den Kläger fündigte, so habe sie ihre Verpflichtung zu länge rer Beschäftigungsdauer nicht erfüllt. Der Anspruch des Klägers sei deshalb berechtigt, denn er habe sich ja nur unter der Voraussetzung, daß er längere Zeit beschäftigt werde, mit der Gehaltstürzung einverstanden erklärt.

Die Gewerkschaften in Kanada .

( IGB.) Auf dem vergangenen Monat in Ottawa abgehaltenen 41. Ordentlichen Kongreß des Kanadischen Gewerkschaftsundes ver­taten 267 Delegierte etwa 105 000 Mitglieder, gegen etwa 116 000 im vergangenen Jahre.( Der Rückgang ist auf einen neuen Zählungsmodus zurückzuführen.) Die Einnahmen der Kanadischen Landeszentrale ftellten sich im Berichtsjahre auf 23 274,41 Dollar, die Ausgaben auf 20 938,34 Dollar.

Außer den Fragen der Sozialgesetzgebung, des Achtstundentages, der Arbeiterbildung, der Berstaatlichung die Zahl der versta at lichten industriellen Betriebe ist in Kanada sehr groß und nimmt ständig zu der Wanderung, der Schiedsgerichte usw. befaßte sich der Kongres speziell mit dem Problem der Union Label", der Verwendung bewaffneter Streitkräfte bei Arbeitskonflikten- deren gesegliches Berbot der Kongreß verlangt- und den internationalen Beziehungen.

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Bei der Behandlung des lepteren Bunftes tam eine von den Kommunisten energisch unterstügte Resolution zur Sprache, in der die Einberufung einer im Interesse der Schaffung der Grund. lagen für eine allumfassende Gewerkschaftsinternationale anzu­beraumende Konferenz der Gewerkschaften der ganzen Welt verlangt wird. Ferner wurde in diesem Zusammenhang die Zustimmung des Kongresses aur Politik des Britischen Gewerkschaftsbundes hin sichtlich seiner gemeinsamen Anstrengungen mit den russischen Ge­werffchaften im anglo- russischen Komitee gefordert. Das Refo. lutionsfomitee erklärte sich mit diesen Vorschlägen nicht einverstanden und schlug vor, die Beziehungen mit den Ar­beitern Europas auf den JGB. zu beschränken. Der Zum Schluß wurde Moore in seiner Eigenschaft als Bra­ident der kanadischen Landeszentrale mit 169 gegen 29 Stimmen bestätigt.

Müssen sich die Verbandsmitglieder zunächst auch materiell mitongreß stimmte diesem Antrag zu. dieser ganz unzureichenden Lohnzulage abfinden, so dürfen sie damit doch keineswegs zufrieden sein. Sie müssen vielmehr alles dran fegen, die Organisation in jeder Weise zu fräftigen, um so die Vor­bedingung zu schaffen, eine bessere Lohnregelung herbeizuführen. Unterstützungen und Vorschüsse für Staatsangestellte.

Der preußische Finanzminister hat einem Verlangen des 3 en tralverbandes der Angestellten entsprechend durch Er lag vom 19. Oftober 1925 Lo. 1343 angeordnet, daß seine Verfügung vom 17. Oftober 1925( I C. 2. 8618I A. II 4270-), welche den preußischen Beamten Unterstützungen und Motstands beihilfen sowie Erleichterungen bei der Bewilligung und Rückzahlung von Gehaltsvorschüssen gewährt, sinngemäß auch auf die Angestellten und Arbeiter der preußischen Staats Dermaltung Anwendung zu finden hat.

Kommunistischer Schwindel.

Die in Ludwigshafen a. Rh. erscheinende in Mann­ heim gebrudte tommunistische ,, Arbeiter Zeitung " brachte in ihrer Nummer 219 folgende Notiz, die von der Roten Fahne" am Dienstag( Nr. 248) übernommen murde:

., Erfolg unserer Arbeit in den Gewerkschaften.

Bei den Wahlen zum Verbandsbeirat des Gemeinde- und Staatsarbeiterverbandes wurden für den Wahlkreis 4 unsere Ge nossen E. Will, Ludwigshafen a. Rh., mit 7856 Stimmen und Bh. Biermann, Mainz , mit 7845 Stimmen gewählt.

Die von den Reformisten vorgeschlagenen Kandidaten fielen bei der Wahl durch. Das Resultat ist ein Beweis, daß die Rom­munisten trog aller Heze der Gewerkschaftsbureaukratie und der SPD. das Bertrauen der Arbeiter befizzen."

Krause­

" Die Arbeit ", Zeitschrift für Gewerkschaftspolitit und Wirt­schaftskunde. Herausgeber Theodor Leipart , 1925. Heft 10, 64 G. Preis 1 M. Das Oktoberheit der wissenschaftlichen Zeitschrift der deutschen Gewerkschaftsbewegung enthält eine Reihe von beachtens werten Auffäßen, die sich mit der Lage der deutschen Wirtschaft und der Weltwirtschaft sowie den Forderungen beschäftigen, die sich für die 2rbeiterbewegung, insbesondere die Gewerkschaften aus ihr ergeben. Dr. Judith Grünfeld behandelt Die weltwirtschaft liche Krise", Dr. Hans Arons fnüpft an die Beschlüsse des 12. Gewerkschaftstongreffes mit seinem Auffaz" Bur Forderung einer Produktionsstatistit" an, Dr. Kurt Bloch sezt Die Probleme des Agrar? redits" auseinander, während Dr. n. Ungern Sternberg in dem Artikel Industrieor. ganisatorische Zeitfragen" Wege zur Umgestaltung der Organisation der Wirtschaft weift.

Dr. Annemarie Sermberg unterzieht die philosophi ichen Anschauungen des in Arbeitgebertreisen sehr geschäßten Soziologen Dunkmann einer gründlichen und scharfen Kritit. Dr. Bruno Broeder untersucht die Ideologie der deutschen Studentenschaft und zeigt auf, wo sich Möglichkeiten einer auf tieferes gegenseitiges Verjtehen gegründeten Annäherung bieten. Unter den zahlreichen Artikeln der Rundschau sei diesmal besonders auf die Uebersicht Ergebnisse der Arbeitswissen schaft" hingewiesen, in der Dr. Lipmann auf die Notwendigkeit hinweist, daß die Gewerkschaften bereits veröffentlichte und noch nicht veröffentlichte Ergebnisse von Betriebsstatistiken dem Institut für angewandte Psychologie in Berlin zur weiteren Bearbeitung

zuleiten sollten.

Wirtschaft

Agrarprogramm der österreichischen Sozialdemokratic Die Sozialdemokratische Partei Deutschöfter reichs hat auf ihrem vorjährigen Parteitag eine Kommission ein­gesetzt, die mit der Ausarbeitung eines Agrarprogramms beauftragt wurde. Diese Kommission legt nun dem Parteitag, der für den 13. November nach Wien einberufen ist, den Entwurf eines Agrar­programms vor.

Das Programm beginni ohne theoretische Einleitung fofort mit praktischen Forderungen. Es glicdert den Stoff in drei große Ab­schnitte: Forderungen zur e bung der Landwirtschaft, Forderungen zur Hebung des Land proletariats und Forde rungen, die sich aus dem Uebergang zur sozialistischen Ges sellschaftsordnung ergeben.

Der erste Abschnitt behandelt Maßregeln zur Steigerung der Produktivität der landwirtschaftlichen Arbeit, zur Be freiung der Landwirtschaft von der Ausbeutung durch das Han= belskapital, Maßnahmen gegen die Ueberschuldung der Landwirtschaft und zur Reform der Landwirtschafts it eu ern. Im einzelnen sind aus der Fülle von Maßnahmen, die verlangt werden, die folgenden hervorzuheben: Ausgestaltung des Schul- und Bildungswesens auf dem Lande; Anforderung des Bodens, der von den Eigentümern nicht bewirtschaftet wird und seine Uebertragung an Gemeinden oder Genossenschafter; staatliches Ein- und Ausfuhrmonopol für Getreide unter der Verwaltung einer Monopolanstait, die vom Staat ge meinsam mit Vertretern der Landwirte und der Konsumgenoffen­schaften geleitet wird; l m mandlung der Grundsteuer in eine Steuer von der Grund rente, die nur jenen Mehreritag trifft, der verbleibt, wenn man vom Ertrag des Gutes den Arbeits­John abzieht, den der Landwirt und seine Familienmitglieder als Sohnarbeiter erwerben könnten.

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Der zweite Abschnitt fordert die Ausdehnung der sozial politischen Errungenschaften der Industriearbeiter­fchaft Rollektivverträge, besondere Arbeitsgerichte, Betriebsräte, Arbeiterfammern, Arbeiterschuß, Gewerbeinspektion, Sozialversiche rung, Arbeiterurlaub usw. auf die landwirtschaftlichen Arbeiter einschließlich der Wanderarbeiter. Bezüglich der Arbeitszeit wird gefordert, daß fie im Jahresdurchschnitt, acht Strnden täglich betragen soll, also im Sommer länger, im Winter fürzer sein fann. Bezüglich der Sonntagsruhe und der mit der Bieh wartung und der Haushaltungsarbeit beschäftigten Arbeiter werden besondere Bestimmungen getroffen.

Unter dem Titel Der Uebergang zur sozialistischen Gesellschafts ordnung" beschäftigt sich das Programm mit den Forderungen zur Sozialisierung des großen Forst besiges und des landwirtschaftlichen Großgrundbesiges. Beide sind zu ent eignen und in das Eigentum des Staates zu über. führen. Der Forstbesiz des Staates soll von diesem unter Mit­wirtung der Forstarbeiter und der Bauern verwaltet werden. Der landwirtschaftliche Großbesiz soll zum Teil den Gemeinden übertragen, zum Teil verpachtet, der Reft als must ergüter im Dienst des landwirtschaftlichen Unterrichts- und Versuchswesens gemeinwirtschaftlich bewirtschaftet werden. Bon der Stellung des Bauern in der sozialistischen Gesellschaft sagt das Programm: Durch die Sozialisierung des Raubeigentums der Herrentlassen wird das Arbeitseigentum der Bauernschaft nicht gefährdet, fondern gefefligt. Der Bauer war vor der feudalen Gesellschaft da. Er hat in der feudalen Gesellschaft gelebt und er lebt in der tapitalistischen Gesell­schaft. Auch im Rahmen der sozialistischen Gesellschaft werden Bauern als freie Befizer auf ihrer Scholle leben. Aber wie jebe Gesellschaftsordnung vor ihr, wird auch die sozialistische Gesellschafts­ordnung sowohl die Rechtsverhältnisse als auch die wirtschaftlichen Eristenzbedingungen des bäuerlichen Grundbesizes umgestalten." Insbesondere wird das sozialistische Gemeinwesen die gleich. mäßige Entwidlung der Industrie und der Land. wirtschaft licherstellen und ben Anteil des Bauern am Gesamtertrag der gesellschaftlichen Arbeit bewußi regulieren.

Die Einlagen bei den Sparkaffen Preußens haben sich nach den vorliegenden Ausweisen im August 1925 um 52 Millionen RM. ver mehrt. Damit ist die Summe von 898,6 Millionen RM. erreicht worden, während im Jahre 1914 die gesamte Sparsumme in Breußen 13,64 Milliarden ausmachte. Die Spareinlagen haben sich seit Jahresbeginn um 493 Millionen RM., d. h. um 121,6 Proz erhöht. Sie haben sich also verdoppelt. Der absolute und relative Zuwachs im August ist um 9,7 Broz. bzw. 0,3 Broz. größer als im Bormonat gewesen.

des

Errichtung der Deutschen Gruppe der Internationalen Handels. fammer. Im Anschluß an die einstimmige Aufnahme Deutschlands in die Internationale Handelstammer haben der Deutsche Industrie- und Handelstag, der Reichsverband der Deutschen Industrie, der Zentralverband Deutschen Bant- und Bantiergewerbes, der 3en. tralverband des Deutschen Großhandels, der Reichsverband des Deutschen Ein- und Ausfuhr. handels und die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels die Gründung der Deutschen Gruppe der Internationalen Handelskammer" nunmehr vollzogen. Die Ges schäftsstelle befindet sich in Berlin C2, Hinter dem Gießhause 3. Die ständige Bertretung der Gruppe bei der Geschäftsstelle der Inter nationalen Handelskammer in Paris , Rue Jean Goujon 33, ist dem bisherigen Referenten beim Deutschen Industrie- und Handelstag, Herrn Dr. G. Riedberg, übertragen worden.

Deutschlands Anteil am ruffijchen Import. In den ersten neun Monaten des Wirtschaftsjahres 1924/25 wurden nach Rußland über die europäische Grenze, unter Zugrundelegung der Marktpreise, Baren für rund 444,5 Millionen Rubel importiert. Hiervon entfielen auf die Vereinigten Staaten 28,2 Broz, auf England 18,6 Proz., auf Deutschland 15,5 Broz, auf Holland 5,6 Proz., auf Aegypten 3,8 Proz., auf die Tschechoslowakei 3,5 Proz., auf Finnland 3 Broz, auf Schweden 2,6 Proz., auf andere Länder 19,2 Broz. Deutschland stand somit unter den Importländern an dritter Stelle.

Berantwortlich für Bolitik: Craft Reuter; Birtschaft: Artur Gateraus: Gewertschaftsbewegung: Friedz. Chlorn; Feuilleton: R. S. Difchez; totales und Berlag: Borwärts.Berlas 6. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts.Buchbruderet Sonstiges: Friz Ratstädt; Anzeigen: Th. Glsde; sämtlich in Berlin .

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