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in der
Gründe
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berechtigter Intereffen geschrieben sei. Gegenüber der Auffassung sprochen und dabei die Ausdrücke„ Schwindel" und Betrug"| Anstiftung zu dieser That nicht strafbar sein. des Vorsitzenden stellte er unter Beweis, daß schärfere gebraucht und er soll den Haldermann sogar beauftragt haben, Möglich bleibt es ja immer, daß die That der Mutter Ausdrücke z. B. Brutalitäten, gewohnheitsmäßige Roh- Diese Aeußerung dem Beutel zu hinterbringen. Darauf beruht sich darstellt als ein Unternehmen der Verleitung zum heiten u. s. m. in verschiedenen Erlassen und offiziellen Kund- die Klage des letzteren. Der jezige Obermeister Bierbach erhob Meineid(§ 159 des Strafgesetzbuchs), aber als Anstifterin gebungen und in größerer Allgemeinheit, als dies in dem in Widerklage und zwar wegen der Ausdrücke„ Unverstand" und ist sie, wenn man alles das für thatsächlich festgestellt hält, was friminirten Artikel geschehen, gebraucht und veröffentlicht feien. Böswilligkeit" und wegen des Inhalts eines gegen ihn ge- aus dem Urtheile hervorgeht, nicht zu bestrafen. Die AnDer Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Hersfeld beantragte richteten Flugblattes, für welches er den Kläger verantwortlich getlagte ist nun verurtheilt zu acht Jahren Buchthaus. Für die dann, die bekannten Erlasse des Prinzen Georg von Sachsen , des machen zu können glaubte. In dem Hauptverhandlungs- Termin Anstiftung sind sechs Jahre Zuchthaus ausgeworfen, d. h. noch deutschen Kaisers, des bayerischen Kriegsministers u. f. w. zum wurde von beiden Seiten lebhaft gekämpft. Rechtsanwalt Dr. ein Jahr mehr, als das höchste Strafmaß, das nach Erweis der Behauptung des angeschuldigten zu verlesen. Der öwenfeld machte für Bierbach geltend, daß diesem keine§ 159 ertannt werden konnte. Die Sache liegt zweifellos Beweis der Wahrheit dürfe mindestens mit Rücksicht auf die beleidigende Absicht inne gewohnt, er vielmehr in Wahrnehmung so, daß die Angeklagte, sowie ihre Tochter, die eventuelle Strafhöhe nicht abgeschnitten werden. In jenen Erlassen seines Interesses als Kaffenrevisor der Schuhmacher Innung Revision nicht eingelegt hat, zu unrecht verurtheilt Sei die Rede von„ roher unmenschlicher Behandlung",„ raffinirter gesprochen habe. Rechtsanwalt Leop. Meyer wies es als find. Es fragt sich nun, wie dem Urtheile beizukommen ist, Quälerei"," großer Rohheit und Verwilderung", der Menschlich unzutreffend zurück, daß Beutel dem Hauptausschusse falsche An- ba ein Die Schuldfrage im vollen Umfange feit Hohn sprechender Quälerei" u. s. w. Der Gerichtshof gaben über das qu. Haus gemacht habe und von Schwindel und jahender Geschworenenspruch vorliegt. Man tönnte lehnte den Beweisantrag ab, weil er als wahr unter Betrug teine Rede sein könne. Der Beklagte habe diese Aus- an eine doppelte Möglichkeit denken. Man sagt, der stelle, daß die Erlasse u. f. w. viel schärfere Ausdrücke aber öffentlich in beleidigender Absicht gewählt. Was die Geschworenenspruch ist unantastbar. Aber wenn das Gericht, brüde, als sie der Artikel enthalte, gebrauchen Widerklage betrifft, so tragen dessen Bemerkungen in der Ausschuß- indem es diesen Spruch seinem Urtheile zu grunde legt, da und daß sie auch allgemeiner als der inkriminirte figung feinen beleidigenden Charakter an sich und seine Be- neben feststellt, daß die Anna 2cjewšti noch nicht 16 Jahre Paffus gehalten seien. Ein weiterer Antrag des Ver- theiligung an dem Erscheinen des Flugblattes sei nicht erwiesen. alt war, als sie den Gid leistete, so mußte es trotz des theidigers geht dahin, den Abgeordneten Liebknecht darüber Die Berhandlung schloß mit der Verurtheilung Bierbach's Schuldspruches dahin kommen, zu sagen:" Die Anzu vernehmen, daß die Taktik der Sozialdemokratie in Beziehung zu dreißig Mart Geldstrafe und Freisprechung des geklagte ist straffrei, denn es liegt ein meineid auf die Kasernenagitation in allen Kulturländern die gleiche und Widerbeklagten Beutel. im Sinne des Gesezes nicht vor. Ich halte das aber zwar die in dem Artikel behauptete sei. Hierdurch soll bewiesen werden, daß jener inkriminirte Passus sich auf die Armeen aller Wegen Verrufserklärung stand am Donnerstag der für bedenklich. Denn wenn die Geschworenen über die ganze Länder, nicht spezifisch auf die deutsche beziehe. Der Gerichtshof Töpfer Topf vor dem Straffenat des Kammergerichts, nachdem Schuldfrage zu urtheilen haben, so kann es dem Gerichte nicht offen bleiben, ein Thatbestandsmoment selbständig lehnt auch diesen Antrag ab, da auch dies Beweisthema als wahr sowohl er als auch unser Redakteur Dierl vom Schöffengericht zu erörtern und zu sagen: obgleich die Geschworenen erklärt unterstellt werde, dadurch aber nicht ausgeschlossen sei, daß die und auch von der Strafkammer zu Gefängnißftrafen verurtheilt haben, das sei ein Eid, nehmen wir doch an: es ist kein Gid. " Vorgesezten des deutschen Heeres" beleidigt seien. Angeklagter worden waren. Die Töpfermeister und Gesellen in Berlin batten 2lber es bleibt ein anderer Weg, dem Urtheile beizukommen. und Vertheidiger beantragten endlich zweds Erweises des Bor- für Affordarbeiten einen bestimmten Tarif vereinbart, wonach Wenn das Gericht gegenüber diesem Geschworenenspruche feftwurfs der Ungerechtigkeit, den zeitigen preußischen Kriegsminister: B. für freistehende Kochmaschinen dem Gesellen 20 M. 60 Pf. ftellt, daß Anna Lojewsti noch nicht 16 Jahre alt war, als fie Bronsart v. Schellendorff zeugeneiblich und gutachtlich eines Gonnabends überrascht, als sie für eine Kochmaschine nur den Gid leiſtete, so ist das eine Feststellung, zu der das Gericht darüber zu vernehmen, daß die sozialdemo fratischen Soldaten schärfer beobachtet werden 20 M. Lohn bekamen. Sie beschlossen, die Arbeit niederzulegen, befugt war. Die Unangreifbarkeit eines Geschworenenspruches als die übrigen Soldaten und daß bei einer wenn der Meister auch in der folgenden Woche den Tarif außer beruht lediglich darauf, daß das leichsgericht, weil die etwaigen Bestrafung eine fchärfere Strafe zahlung die Kochmaschine nur mit 20 m. bezahlte, legten faft Gründe für ihre Entscheidung anzugeben, Acht lassen würde. Als der Meister auch bei der folgenden Lohn Geschworenen nicht genöthigt und nicht in der Lage find, auch nicht eintrete als bei den übrigen. Staatsanwalt M. die Lage ist, sämmtliche Gesellen, mit Ausnahme von fünf Arbeitnehmern, die zu prüfen, welche v. Boraszewski bittet um Ablehnung des Antrages, da Arbeit beim fraglichen Meister nieder. Infolge dieser Vorgänge die Geschworenen zu ihrem Spruche gebracht haben. Ist das bie der inkriminirte Passus sich nicht nur auf sozialdemokratische Soldaten beziehe. R... Dr. Hersfeld verlieft hierauf ben veröffentlichte Topf im Vorwärts" einen Aufruf, den die Staatsratio, so findet diese Unmöglichkeit der Anfechtung von Ge infriminirten Bassus, aus dem sich ergiebt, daß nur vom welche sich an der Arbeitseinstellung nicht betheiligt hatten. Grenze. Sobald man die Gründe der Geschworenen in ihrem anwaltschaft als einen Verruf jener fünf Gesellen betrachtete, fchworenenspri chen in der Revisionsinstanz auch darin ihre Sozialdemokrat, der Soldat wird, die Rede ist. Troy- während Redakteur Dierl drei Tage Gefängniß erhielt, wurde vollen Umfange erkennen kann, darf das Reichsgericht sie auch jenes Artikels, daß der sozialdemokratische Soldat Ungerechtig einem Monat und von der Strafkammer zu einer Woche Ge- rechtsirrthümlich ist. Stellt das Schwurgericht fest, daß der Gid feiten täglich„ um fich" sebe, zeige, daß auch Ungerechtigkeiten fängniß verurtheilt. Nunmehr legte Topf Revision beim Kammer feine That vor, über welche die Geschworenen einen von einem Unmündigen geleistet worden ist, so liegt Nichtfozialdemokraten gegenüber gemeint feien. Hierauf wurde gericht ein und zwar mit Erfolg; die Vorentscheidung wurde 3a chau als Zeuge vernommen. Derselbe bestätigte den eingangs aufgehoben sogar der Oberstaatsanwalt trat dafür ein Schuldspruch fällen konnten, und das Reichsgericht ist wiedergegebenen Sachverhalt und ferner, daß der veröffentlichte und die Sache wurde zur anderweiten Entscheidung an die Vor- in der Lage, das ungerechte Urtheil aufzuheben. Artikel zwecks Wahrnehmung der Rechte der Redaktion und seiner instanz zurückverwiesen, da nicht ersichtlich sei, daß durch den Die Aufhebung muß sich auf beide Angeklagte erstrecken, bunu Mitglieder gegenüber dem Urtheil wider ihn und zweds Bordenn bereitung der Artikel für ein Wiederaufnahmeverfahren mit seinem Berruf eine Befferung der Lohnverhältnisse erftrebt worden sei, da materielle Gesetzesverlegung gerügt ist, muß die Aufhebung Die Tochter wird direkt Wiffen geschrieben ist. Der Staatsanwalt führt aus: Be- besonders wenn der Meister kontraktwidrig handelte. Obschon auch zu gunsten der Tochter wirken. rechtigte Intereffen liegen nicht vor. Der Artikel ist beleidigend und Dier! Revision nicht eingelegt hatte, wurde auch seine Ber - freizusprechen sein, bezüglich der Mutter wird die Sache an die Straftammer zu veweisen sein, da nur noch zu prüfen bleibt, ob reizt einzelneklassen, namentlich die Jugend auf. urtheilung für verfehlt erklärt und ebenfalls aufgehoben. ein Unternehmen der Verleitung zum Meineide vorliegt." Das müsse straffchärfend ins Gewicht fallen. Ueberdies handele es Das Schießen auf Kasernenhöfen kann als Belästigung So der Reichsanwalt. Der vierte Straffenat des Reichsgerichts sich um Beleidigung des Militärs, des einzigen Bollwerks, das der Anwohner benachbarter Straßen bei Strafe verboten werden. entschied nun leider nicht in diesem Sinne. Er erkannte auf noch feft genug gegen die um sich greifende Sozialdemokratie Ein solches Urtheil ist fürzlich in Braunschweig erfolgt. Die Beriverfung der Revision unter folgender Begründung:„ Wenn die daftehe. Er beantrage deshalb se ch 3 Monate Gefängniß. dortige Infanterie- Kaserne lag früher ziemlich isolirt, erst vor Bemerkung der Urtheils gründe, daß die Tochter, als fle Rechtsanwalt Dr. Herzfeld legt zunächst dar, daß 5-6 Jahren entstanden neue Straßen in unmittelbarer Nähe den Gid leistete, formell beachtlich wäre, so würde die Verder Strafantrag formell mangelhaft, daß es Vorgesetzte der neuen Kaferne. Die Anwohner dieser Straßen fühlten sich urtheilung der Tochter wegen Meineides und der Mutter wegen des deutschen Heeres" nicht gebe und daß sie sicherlich in dem durch das Schießen mit Bielmunition auf dem Kasernenhofe sehr Anstiftung dazu als rechtsirrthümlich anzusehen sein. Diese intriminirten Artikel, der Reproduktion des 1888er Artikels, beläfligt und auch gefährdet, weil vereinzelt Geschosse in die Bemerkung tann aber feine Beachtung finden. mit teiner Silbe erwähnt seien. In packender Weise Grundstücke berüberflogen. Es wurde ein Prozeß gegen den denn irgend eine Fefistellung zu treffen, war der SchwurgerichtsIegt er dar, daß keine Beleidigung, sondern eine Militärfistus angestrengt, der nach langen Verhandlungen zunächst hof nicht berechtigt. Ueber die Thatfrage haben allein zulässige Kritit vorliegi und daß Angeklagten damit endigte, daß das Landgericht sich für unzuständig in der die Geschworenen zu entscheiden und diese haben hier, der Schutz des§ 193 Strafgesetzbuchs unbedingt zur Angelegenheit erklärte. Nachdem dieser Einwurf vom Reichs- indem sie die Frage bejahten, ob die Tochter einen Seite stehe. Wie komme der Staatsanwalt aber gar dazu, die gericht zurückgewiesen, begannen die Verhandlungen vor der Meineid geleistet habe, zugleich festgestellt, daß sie fähig war, enorme Strafe in Antrag zu bringen. Zeuge das Bestreben des Bivilkammer aufs neue. Von dieser wurde nun die Entscheidung einen Meineid zu leisten. Welche thatsächlichen Grundlagen Angeklagten, sich und seinen Freund gegen von ihm als ungerecht babin abgegeben, daß der Militärfistus verurtheilt worden ist, biefer Spruch gehabt hat, ist wie in allen anderen Fällen nicht empfundene Urtheile zu vertheidigen, von Ehrlosigkeit? Wenn die ferneren Belästigungen der Kläger durch übermäßiges Geräusch erkennbar, namentlich auch dadurch nicht, daß der Schwurder Gerichtshof in der That das Vorhandensein einer Beleidigung beim Schießen mit Bielmunition auf dem Kasernenhofe einzu gerichtshof unter Ueberschreitung seiner Rompe annehmen sollte, so sei eine mäßige Geldstrafe hinreichende stellen, bei Strafe von 100 M. Für jeden Tag der Uebertretung. tens eine Feststellung getroffen hat." Sühne. Der Angeklagte Schippel selbst legt an der Hand Die großen Kosten wurden zu drei Viertel dem Militärfistus, Nach dieser verwunderlichen Begründung hat also eine Fraus einer Anzahl Staatsrechtslehrer dar, daß es ein deutsches zu einem Viertel den Klägern auferlegt. die felbst nach der Anschauung des Reichsanwalts durchaus zu, Heer" nicht giebt, vielmehr nur ein preußisches, bayeri
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Vermischtes.
sches u. f. w. Schon deshalb kann nicht ein Vor- Das Rüpelthum vor Gericht. Ein grober Straßenerzeß unrecht verurtheilt ist, volle acht Jahre unschuldig gesetzter des deutschen" Heeres beleidigt fein. Der Ar beschäftigte gestern das hiesige Schöffengericht. Am 26. April, im Buchthause zu sigen. Und das von Rechts wegen! tifel enthielt feine Silbe über irgend einen Borgesetzten nachts gegen 111/2 Uhr, ging eine in der Keibelstraße wohnende Wir sind begierig, wie sich die Deffentlichkeit zu dieser entsetzund doch sollen diese beleidigt sein? Er enthielt lediglich Er enthielt lediglich um durch die Königstraße nach Hause zu gehen. Mitten auf der Frau S. in Begleitung einer Freundin über die Kurfürstenbrücke, lichen Monftrofität stellen wird. Wahrheiten, wie ja der Gerichtshof durch seinen Beschluß zutreffend ersten Brücke wurden die Damen von zwei jungen Männern gestellt, von dargethan habe. Wie fann ein Offiziertorps, wie ein Borgesetzter" sich beleidigt fühlen, wenn, gleitung anbot und mit seinem Spazierstode an ihrer Nafe denen der eine der Frau S. den Weg vertrat, ihr seine Bewie durch den Gerichtsbeschluß festgestellt, der Artikel weit ge- berumfuchtelte. Die Dame verbat sich mit entschiedenen Worten wurden die Redakteure sämmtlicher hier erscheinenden Zeitungen Ans Zwickau wird uns vom 20. ds. Mts. berichtet: Heute lindere und bei weitem nicht so allgemeine Ausbrücke enthalte, Diese Belästigung, der anscheinend etwas angeheiterte Mann aufs Polizeiamt geladen, wo ihnen der Herr Polizeisekretär Sachfe als in den angeführten Erlassen? Nein, eine Verurtheilung ging jedoch nicht von ihrer Seite, sondern fuchtelte weiter mit widerspricht im vorliegenden Falle, wie um sie vor Schaden zu bewahren, die am 12. Juni vont in jenen der feinem Stock umher. Blöglich, erhielt die Dame einen heftigen Ministerium des Innern publizirte Verordnung vorlas, nach Gerechtigkeit, dem Rechtsgefühl der heutigen öffentlichen Meinung. Schlag auf die Hand und wurde nun sehr erregt. Sie nannte welcher die Aufnahme von Geheimmittel Annoncen an den GinDie Freisprechung sei selbstverständlich. Zum allermindeſten müsse ben jungen Lümmel einen profanen, ungebildeten Menschen, er- fendern so gut wie an den Redakteuren mit Geldstrafe bis zu er den Schutz des§ 193 beanspruchen. Ihm müffe es doch woh! flärte, daß sie sich unter keinen Umständen schlagen laffe und 150 m. geahndet werden kann. Wie es scheint, soll also die noch gestattet sein, gegen die falsche Unterstellung eines Urtheils sich, seinen Freund, sein Blatt und seine Partei zu wehren. rief laut um Hilfe. An der Poststraße trat der rohe Bursche auf Verordnung scharf gehandhabt werden und die armen Redakteure Jenes Urtheil stelle einen ganz ungeheuerlichen Mißgriff in der sie zu und führte mit dem Stock nach ihrem Kopfe einen Schlag, müffen fich nun auch auf das Annoncen- Studium legen. Rechtspflege dar. Bei Berathung der Umsturzvorlage fei alles mußte mittels Droschte sofort nach der Unfallstation gebracht werden. Inspektion macht bekannt: Am 19. d. M., nachmittags 8,15 Uhr. der sie sofort wanken machte. Blutüberströmt stürzte sie zu Boden und Bugentgleisung. Rheine , 20. Juni. Die Betriebs mögliche vor die Kommission geschleppt, um die Vorlage an- Gie hatte eine bis auf den Knochen gehende Wunde über dem entgleifte auf dem Bahnhofe Lathen der Güterzug 552 mit drei nehmbar erscheinen zu lassen. Jenes Urtheil der 7. Straffammer habe man sich aber genirt herbeizuholen, weil es eben ein zu un- rechten Auge erhalten und ift elf Tage bettlägerig frant gewesen. Maschinen und 10 Wagen. Die entgleisten Fahrzeuge erlitten gebeurer Mißgriff war. Und Der Erzedent ist als der bisher unbestrafte Handlungsbefliffene mehr oder weniger Beschädigungen. Ein Bremser trug eine Dieses Urtheils solle gegen die Unrichtigkeiten Oswald Kloß ermittelt worden, der in acht Tagen seine Hochzeit Quetschung des rechten Fußes davon. Die durch den Unfall beeine rein historische Darlegung feine Wahrnehmung berechtigter Interessen Interessen fein? Er feiern wollte und an jenem Lage mit einem Freunde etwas dingte Betriebsstörung konnte bis heute Vormittag 10 Uhr bebitte nicht, er erwarte seine Freisprechung. Der Gerichtshof gezecht" hatte. Der brutale Mensch suchte sich mit der Ausrede seitigt werden. herauszureißen, daß er nicht gewußt habe, wie er zu jener Roherkannte unter Ablehnung des Schutzes aus§ 193 auf 31 ei heit gekommen sei. Der Staatsanwalt beantragte drei Monate Blätter melden, wurden nachts in Reichenau und Gloggnik in Aus Wien meldet der Telegraph vom Freitag: Wie die Monate Gefängniß. Selbstverständlich wird gegen das Gefängniß. Der Gerichtshof ließ aber, ähnlich wie dies im Falle Niederösterreich Erbstöße verspürt. Urtheil Revision eingelegt werden. Wir kommen noch auf den des gebildeten Rüpels Steinke geschehen, Milde walten und vergestern Nacht ein furchtbares Unwetter niedergegangen. Die Prozeß zurück. urtheilte den rohen Patron zu 600 M. Geldstrafe. Villa des Generalfonfuls Prinzen Ratibor auf dem Schwabenberge ist infolge eines Blitzschlages abgebrannt.
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Ueber Wolkenbrüche in West Böhmen wird gemeldet: Die Ortschaften Bestowiz, Sawestin, Brzezniz sind überschwemmt und gänzlich vom Verkehr abgeschnitten. Einige Häuser sollen
Briefkaffen der Redaktion.
Ein Junungsidyll. Swiftigkeiten in der Schuhmacher Unschuldig und doch in aller Form Rechtens zu acht innung haben zu einer Privatflage bezw. Witerflage geführt, Jahren Zuchthaus verurtheilt. Das Reichsgericht hatte die zwischen dem früheren und dem jezigen Obermeister der sich vorgestern mit folgendem Fall zu befassen: Innung, Herrn Frizz Beutel und Herrn Paul Bierbach, Vom Schwurgerichte Kiel ist am 4. Mai die Hebamme vor dem hiesigen Schöffengericht ausgefochten wurde. Der Kläger verehel. Emilie Lojewski wegen Anstiftung und Verleitung eingestürzt sein. In Hrafno find angeblich drei Häufer wegFritz Beutel hatte seinerzeit als Obermeister der Innung von zum Meineide zu acht Jahren Zuchthaus verurtheilt worden. gefchwemmt. Eine Anzahl Menschen sollen umgekommen sein. Die Sem Vermögen der Jnnung 54 000 m. flüssig gewordene Gelder Die Geschworenen erachteten. für erwiesen, daß fie Verheerung ist überall groß. unter Beihilfe des Innungsvorstandes anderweitig unterzubringen. ihre Tochter, die am 24. November 1878 geborene Obermeister Beutel hat nun dieses Geld auf sein eigenes Grund. Anna Lojewski veranlaßt hat, am 25. März 1894 vor dem Amtsstück, Michaelfirchplay 14, eintragen lassen und soll in dieser gerichte Königsberg den von ihr geleisteten Gid wissentlich Beziehung die Repräsentanten im Unflaren gelassen und durch ein falsches Zeugniß zu verlegen. Die Tochter selbst ist wir biten bei jeder Anfrage eine Chiffre( 8wei Buchstaben oder eine Zahl) erflärt haben, daß die Hypothet mündelsicher sei. Die zwar für schuldig besunden, aber von Strafe freigesprochen und anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. Gewerbedeputation des Magistrats, die den Sachverhalt aus den nur einer Erziehungsanstalt überwiesen worden. Die von der Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag Jnnungsprotokollen erfah, stellte sofort fest, daß die Hypothet ehel. Lojewsti eingelegte Revision verwies darauf, daß die wird von 7 bis 8 Uhr abends Auskunft und offensichtlich nicht mündelsicher sei und verfügte amtlich, daß der Tochter, als sie den Eid leistete, noch nicht 16 Jahre Rath in Rechtsangelegenheiten ertheilt. Vorstand zur Vermeidung der Regreßpflicht wegen Ueber- alt, also noch nicht eidesmündig war und daß deshalb Maffersdorf. Ausländer sind nicht berechtigt, an den schreitung seiner Befugnisse dafür zu sorgen habe, daß die der Gid derselben nicht als Eid anzusehen sei. Wahlen zum Reichstage theilzunehmen. Im Deutschen Reiche Junung das Kapital zurück erhalte. Diese Borkommniffe In der Verhandlung der Sache vor dem 4. Straffenate nicht, wohl aber in Preußen, Sachsen 2c. giebt es progressive Einwurden von den Gegnern Beutels in dem Augenblicke verwerthet, des Reichsgerichts erklärte Herr Reichsanwalt Dr. Menge tommensteuern. als es sich um die Neuwahl des Obermeisters handelte und in die Revision für begründet und führte wörtlich folgendes R. P. 24. Die Verhandlung ist blos vertagt. Flugblättern und Gegenflugblättern wurde die Frage behandelt, ans: Gs ist ausdrücklich festgestellt, daß die Tochter, als sie E. B. 300. Mich. ob Herr Beutel pflichtwidrig gehandelt habe oder nicht. Der den Eid leistete, noch nicht 16 Jahre alt war. Es ist ständige S. N. 6228. Die Einwilligung zur Eheschließung der noch jetzige Obermeister Bierbach, der aus der Wahl als Sieger Praxis des Reichsgerichts, daß eine Person unter 16 Jahren nicht 24 Jahre alten Tochter oder des noch nicht 25 Jahre hervorging, hatte in einer Quartalversammlung der Echuhmacher- nicht eidesfähig ist und keinen Meineid leisten kann. Der alten Sohnes ist schriftlich zu ertheilen. Beglaubigung Innung ausgeführt, daß nach seinen Ermittelungen die Angaben erste Strassenat hat ausdrücklich ausgesprochen, der von einem der Unterschrift durch die Polizei ist zweckmäßig Beutel's über die Hypothekenverhältnisse des betr. Grundstückes Eidesunmündigen geleistete Eid sei kein Eid und die wissentliche wird im allgemeinen Dom Standesbeamten verlangt. falsche gewesen seien und hatte seinerseits bei der Gewerbe- De- Verlegung eines solchen kein Meineid. Die häterin 100. G. G. K. Wann Kriegsschiffe vom Stapel gelaufen putation Beschwerde geführt. Herr Beutel batte dann in einer ist also hier jedenfalls zu unrecht verurtheilt, denn verurtheilt sind, intereffirt die Allgemeinheit nicht. D. S. 270. Wer Hauptausschuß- Sizung vom November 1894 behauptet, daß die ist sie, wenn sie auch von Strafe freigesprochen und nur zur boten ist Studenten nicht, politischen Vereinen anzugehören Angaben Bierbach's aus Böswilligkeit oder Unverstand gemacht Unterbringung in einer Erziehungsanstalt verurtheilt worden ist. und als Redner aufzutreten. Vor abgeschloffenem Studium seien". Bierbach seinerseits hat wenige Tage nach jener Sigung, Es fehlt in demjenigen Falle, in welchem ein Eidesunfähiger letteres zu thun, ist indeß nicht sehr rathsam. Der Vortheil, den als er den Besuch des Junungsboten Haldermann erhielt, einen Eid leiſtet, für den Thatbestand des Meineides an einem die Allgemeinheit aus folcher Bethätigung hat, ist verschwindend gegen mit diesem über das Verhalten des Klägers Beutel geobjektiven Erfordernisse, und es kann deshalb auch eine die dem einzelnen möglicherweise hieraus erwachsenden Nachtheile.
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