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1. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 144.

Ein neuer gerichtlicher Angriff

gegen das Vereinsrecht.

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Sonntag, den 23. Juni 1895.

12. Jahrg.

Versammlungsrechts". Woju jezt noch eine Nenderung beffelben, bung unzüchtiger Handlungen verleitet hat, da muß auch

das neueste in der Beschränkung des Vereins- und Handlungen verleitet hat. Wo aber ein Weib ist, das zur Dul

Herr v. Köller?

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Tokales:

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ein Mann fein, der die unzüchtigen Handlungen Handlungen vor­hat. genommen das Nicht wahr, versteht sich von Von hoher Bedeutung für das Vereins- und selbst, Herr Staatsanwalt? Wenn Sie aber aus§ 176, 3 Str. Versammlungsleben ist eine Entscheidung, welche der 1. Se­G.-B. feinen Strick für die feinen Herren sollten drehen können, nat des Oder- Verwaltungsgerichts am 21. Juni fällte. Der sozial­dann nehmen Sie vielleicht den§ 180, den Ruppelei- Paragraphen, demokratische Wahlverein für den Kreis Ruppin- Templin hielt im zu Hilfe. Als wir jüngst im Strafgesetzbuche, wovon ein Lokale des Herrn Ganschow in Neu- Ruppin   am 13. Oftober 1894 eine Weiß und Genoffen." Am Freitag brachten wir einen Exemplar auch unseren Redaktionstisch ziert, ein wenig blätterten, seiner regelmäßigen Bersammlungen ab. Kurz nach dem Eintreten Bericht über den Prozeß, der am Donnerslag hier gegen sechs fanden wir eine für den vorliegenden Fall sehr interessante An­der auf 10 Uhr festgesetzten Polizeistunde löfte der überwachende Kupplerinnen und Kuppler verhandelt worden ist. Während der merkung; wir zitiren nach der Ausgabe von Daude, dritte Auf­Beamte die Versammlung auf. Der Schuhmacher Albert Belléen Verhandlung war natürlich die Deffentlichkeit ausgeschloffen und lage 1888, Geite 142, Anm. 98:" Derjenige, welcher durch Ge­als Leiter der Versammlung und des Vereins erhob gegen wir mußten uns begnügen, uns die Zenginnen anzusehen, welche schenke oder Versprechungen einen anderen dazu bestimmt, die Auflösung die Beschwerde, nachdem dieselbe durch die aus- sich zahlreich auf dem Flur bewegten. Es waren fast durchweg feiner Unzucht Vorschub zu leisten, fann wegen Anstiftung drückliche Billigung der Ruppiner Polizeiverwaltung zu einer Mädchen, einige erwachsen, einige halbwüchsig, eines ein zur Kuppelei bestraft werden." Urtheil des Reichsgerichts vom angreifbaren Verfügung geworden. Der Regierungspräsident und Kind, dessen Alter wir auf elf bis zwölf Jahre schäßten. 14. Juni 1881, Entscheidungen Bd. 4, S. 252. Sie tönnten also auch der Oberpräsident der Provinz Brandenburg   wiesen die Warum aber, fragten wir uns, heißt der Prozeß gegen zwei Pferde vor den Wagen der Anklage spannen; zieht das Beschwerde zurück. Beide betrachteten die Versammlung als eine Weiß und Genossen, und wer sind denn die Genossen des eine nicht, so zieht das andere. Wollen Sie es wirklich öffentliche, zu deren Auflösung der fragliche Beamte nach oder der Weiß? Es waren nämlich in den letzten Monaten nicht mit einer Antlage versuchen? Oder zunächst mit einer Eintritt der Polizeistunde berechtigt gewesen sei. Der Ober- von den Gerichtsberichterstattern allerhand Mittheilungen in die Untersuchung gegen Unbekannt? Im Laufe der präsident betont, es habe jedermann Zutritt ge- Beitungen gebracht worden, nach denen außer zahlreichen er- Untersuchung wird schon Licht in die Sache kommen. Wie habt. Belléen flagte nun, vertreten durch den Rechts- wachsenen Mädchen auch mehrere Kinder unter vierzehn Jahren wär'3, Herr Staatsanwalt? anwalt Heinemann, beim Ober Verwaltungsgericht die Opfer der Kupplerinnen geworden, und diese Opfer diversen Eurem Flederwisch!" auf Aufhebung des Bescheides des Ober- Präsidenten bezw. jener Herren aus den besseren" und besten Kreisen Verfügung. Kläger   führte aus: Die Entscheidung des Beklagten   dargebracht worden sein sollten. Nun ist es klar, sagten wir Die Dienstbotenplage" nicht die Plage, welche die entbehre der thatsächlichen Voraussetzung, die Versammlung sei uns, daß, wenn jene Weiber als Vermittlerinnen von un- Dienstboten mit den Herrschaften", sondern die, welche die eine regelmäßige Vereinsversammlung gewesen und habe in einem züchtigen Handlungen mit Kindern unter Anklage gestellt würden, Herrschaften" mit den Dienstboten haben oder zu haben be­eigens dazu gemietheten Raum stattgefunden. Jedes einzelne jene Herren als Verüber dieser unzüchtigen Handlungen erst haupten, suchen in Berlin   eine ganze Anzahl Vereine zu Vereinsmitglied sei durch den Vereinsboten bestellt worden, eine recht auf der Sünderbank Play nehmen müßten. lindern, indem sie weibliches Personal aller Art ausbilden und öffentliche Ginladung sei nicht erfolgt. Außer den Mitgliedern und sicherlich, dachten wir weiter, würden jene Herren mit der dann den Herrschaften" zur Verfügung stellen. Die Ausbildung hätten nur wenige Gäste an der Versammlung theilgenommen, vollen Schwere des Gesetzes getroffen werden; denn das Gesetz besteht darin, daß sie junge Mädchen in allen möglichen Fertig­die sich zur Mitgliedschaft meldeten und auch als Mit ist doch für alle gleich, und es zu hüten, giebt es Staatsanwälte feiten unterweisen und gleichzeitig zur Bescheidenheit in puncto glieder aufgenommen worden seien. Zeugen würden das in Berlin  , wie wir aus eigener Wahrnehmung bekanntlich oft er Löhnung, sowie zur Demuth in puncto Behandlung erziehen. In befunden. Die Versammlung sei somit feine öffentliche fahren haben.- Endlich öffnen sich die Thüren, das Urtheil ein System gebracht hat das Ausbildungs- und Vermittelungs­und die Polizeistunde hätte deshalb nicht für sie An- wird verkündet. Doch was hört unser Ohr, was sieht wesen der hier seit 2 Jahren bestehende Fröbel- Oberlins wendung finden dürfen. In der Klagebeantwortung meinte unser Auge? Da ist eine Frau Weiß, die nacheinander ihre Verein". Er besitzt ein eigenes Vereinshaus und unter­der Ober- Präsident, die Versammlung sei, obwohl es eine vier leiblichen Töchter verkuppelt hat, zwei davon, als sie noch hält eine Hausmädchen Schule eine Kindermädchen­regelmäßige Vereinsversammlung gewesen, dennoch als eine nicht vierzehn Jahre alt waren, da ist eine Frau Lemiß, die der Schule, ein eigenes Seminar für Kinderfräulein und Kinder­öffentliche anzusehen. Weder der Vorstand, noch die Mitglieder Mutter die vier Töchter wie Kälber abgehandelt hat, da ist eine gärtnerinnen( nicht mit dem Kindergärtnerinnen- Seminar des hätten eine Kontrolle dahingehend ausgeübt, ob auch alle Er- Frau Trenkhorst, die sich der Milde des Gerichts durch ein Berliner   Fröbel- Vereins" zu verwechseln), ein Gesinde- Ver­Schienenen Mitglieder waren. Tann sei auch die Angabe offenes Geständniß empfohlen hat, da ist doch wozu all das miethungs- Komptoir. Außerdem giebt er eine hygienisch- päda­falsch, daß der Versammlungsraum für den betreffenden Gelichter nennen, das sich im Gefolge der Streiter für Ordnung, gogische Wochenschrift Die Kinderstube" heraus, deren Bezug Abend gemiethet worden sei. Daß Nichtmitglieder an- Gitte und Religion so graziös zu bewegen weiß! Aber wo find zur Entnahme von Personal ohne Vermittelungsgebühr berechtigt avesend waren, müßte der Schlosser Steinhaupt be- denn die feinen und vornehmen Herren, welche der Frau und die den hochgeehrten gnädigen Frauen" als belehrende zeugen können. Im Termin selbst hob Rechtsanwalt Heine- Lemiß das junge Gemüse um hohes Geld abgekauft Lektüre für das mit der Wartung der Kinder betraute Personal mann hervor, daß überhaupt nur 14 Personen an der Versamm- haben? Oder waren es vielleicht fittenlose Arbeiter, empfohlen wird. Um nun eine möglichst umfassende( und wohl auch Tung theilgenommen hätten, die auf ihre Mitgliedschaft zu fon- welche gar keinen Trieb zur Sparsamkeit besaßen, und daher ihre einträgliche) Wirksamkeit entfalten zu können, sucht der Verein trolliren sehr leicht wäre. Anwesend seien nur Mitglieder und Goldstücke und ihre Banknoten in schnöden Lüften bei Frau Lemiß mit dem so gediegen klingenden Namen durch marktschreierische durch solche eingeführte Gäste gewesen. Die Klage wurde unter verthaten? Doch wohl nicht. Vor einigen Monaten brachte die Reklame die Aufmerksamkeit der gnädigen Frauen" auf sich und folgender Begründung abgewiesen: Selbst wenn die frag- Volks- Zeitung" die Nachricht, daß in der Untersuchung gegen seine Einrichtungen zu lenken. Dabei wird selten vergessen, auf lichen Räume zu dem besonderen Zwecke der Abhaltung Frau Lemiß auch der Adjutant eines der höchsten die immenſen Vortheile hinzuweisen, die besonders die Herr einer Versammlung von Privaten gemiethet und damit Reichsbeamten als Zeuge vernommen worden ist. Nun schaften" von diesen Einrichtungen haben. Sehr erbaulich liest der sonstigen Deffentlichkeit entfremdet sind, ist die fällt es uns auch nicht von ferne ein, zu behaupten, daß gerade sich wieder ein Aufruf An die herrschaftlichen Frauen", der der Auflösung einer in den Räumen einer Gastwirthschaft tagenden dieser Herr durch seinen Verkehr im Hause der Frau Lemiß neuesten Nummer der Kinderstube" beigelegt ist. Darin heißt Versammlung beim Eintritt der Polizeifunde berechtigt, irgend eine strafbare Handlung begangen hat: Im Gegentheil, es: Der schwerste Gang für eine Berliner   Hausfrau ist wohl wenn die Versammlung selbst öffentlich ist, d. h. wenn sie wir halten das für ausgeschlossen. Aber vielleicht hatte jener Regie- der Gang nach dem Vermiethungsbureau. So manche Hausfrau fich nicht beschränkt auf einen individuell ab rungsbeamte fein reines Gewissen, von dem dasselbe Blatt be- weiß ein Lied davon zu singen, wie ea auf den gegrenzten Personentreis. Was den Begriff desselben richtete, daß er sich der Bernehmung beim Untersuchungsrichter durch modernen Berliner   Gesindevermiethungs- Romptoirs zugeht". angeht, so fann zwar durch die Zugehörigkeit zu einem Verein eine schleunige Abreise nach einem deutsch  - afritanischen Ta hate sich nun der Verein den Dant vieler Haus. ein engerer, in sich zusammenhängender und nach außen ab- Schuß gebiete entzogen hat? Und zu diesem Regie- frauen" durch Eröffnung eines eigenen Vermiethungss geschlossener Personenkreis gebildet werden, er wird aber nichtungsbeamten findet sich vielleicht noch der eine oder der andere fomptoirs erworben. Hier, würde nur solchen Mädchen Zutritt immer gebildet. E3 ist denkbar, besonders bei politischen und nothleidende Landwirth, oder hier und da ein wohlthätiger gewährt, deren Zeugnisse eine gewisse Garantie dafür bieten, großen Vereinen, wie bei allen Vereinen mit I of er Organisation, Kommerzienrath; man ist doch schließlich nicht umsonst daß die Hausfrau ein Wesen findet, über welches sie sich nicht wo z. B. die Lösung der Mitgliedschaft eine sehr leichte und eine Säule der Ordnung, ein eifriger Kämpfer gegen die Eitten schon in den ersten acht Tagen die Plage an den Hals zu die Vorbedingungen für den Erwerb derselben geringfügige sind, verderbniß der unteren Volfstlaffen. Also, Herr Staats ärgern" braucht". Ueber die Hausmädchenschule wird gesagt: daß nicht gesagt werden kann, der Verein bilde einen anwalt Trescher, wo sind die Genossen" der Frau Weiß und Ein gutes Hausmädchen ist eine Perle im herrschaftlichen Haus individuell abgegrenzten Personenkreis. Die Voraus der Frau Lemiß? Irgendwie werden die Herren dech zu finden halte, und um den geehrten Herrschaften viele solcher Perlen Segungen, unter denen ein Verein nicht als geschlossener an- sein; es wäre ja doch möglich, daß eines oder das zuzuführen, hat die Vorsteherin des Fröbel Oberlin- Vereins, gesehen werden kann, treffen nun hier zu, nach der ganzen andere der verkuppelten Mädchen einen oder einige Frau Erna Grauenhorst, die Hausmädchenschule begründet." Organisation des sozialdemokratischen Wahlvereins für Ruppin   Namen anzugeben weiß, und Frau Lemiß wird ihre Kunden doch Und zum Schluß heißt es: Wir empfehlen unser Templin  . Dieselbe ist eine äußerst lockere. Jeder wird ganz gewiß bei Namen nennen können, wahrscheinlich wird sie gemeinnüßiges Institut noch einmal den geehrten Herr­Mitglied, der einen Silbergrofchen" bezahlt und seinen sogar Bücher und Listen darüber geführt haben, denn sie mußte schaften". Ein dreisterer Mißbrauch ist wohl felten mit den Beitritt erklärt." Etwas Fest gegliedertes liegt nicht doch ihren Kunden mittheilen, wenn sie wieder frische Waare" Worte gemeinnüßig" getrieben worden." Gemeinnützig" heißt vor. Beitrag und Eintrittsbedingungen sind derart, daß auf Lager hatte. Und daß es juristisch möglich ist, die feinen hier: in erster Linie dem Interesse der Herrschaften" dienend; fie geradezu einen stetigen Wechsel der Personen, welche Herren zu fassen, das Ihnen des längeren auseinanderzusehen, wie denn auch in dem für den neuen Lehrkursus im Frühjahr Mitglieder sind, bedingen müssen. Schon dieserhalb ist die Herr Staatsanwalt, verbietet uns unsere Bescheidenheit. Also ausgegebenen Programm der Hausmädchenschule sehr bezeichnend Vereinsversammlung in dem Lokal des Ganschow, selbst wenn nur einige Worte. Frau Lemiß ist, wie der Vorfiyende des gesagt wird, daß die Schule zum Wohle der Herrschaften und es gemiethet gewesen sein sollte, als öffentliche Versammlung an- Gerichts ausführte, auch verurtheilt worden aus§ 176, 3 Str.-G.-B., auch der Dienenden beiträgt." Dieses und auch" ist vor­zusehen, die an die Polizeistunde gebunden war. weil sie Kinder unter vierzehn Jahren zur Tuldung unzüchtiger trefflich!

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[ Nachbruck verboten.] die möglichste Vorsicht zur Erhaltung des Rekruten anwenden; Frau vor dem Antritt des Transports alle gefährlichen Waffen, Aus Großvaters Tagen. demselben sich ganz auszuziehen und niederzulegen befehlen, dessen Zerzerols, große Meffer u. f. w. abnehmen muß und während sowie seine eigenen Kleider dem Wirth in Verwahrung geben dem Transport nicht erlauben darf, daß der Rekrute so wenig In einem vergessenen Bodenwinkel, unter alten ver- und sich neben ihn, vorne nach der Thüre zu hinlegen. wie seine Frau, einen Stock, Knüppel oder Stab tragen darf. staubten Scharteten aus dem vorigen Jahrhundert fand ich jüngst Beim Transport muß er nicht erlauben, daß der Rekrut Auch muß es dem Refruten nicht erlaubt sein, ein Büchlein, das mein Interesse erregte. Ich schlug es aufs fich sehr umsehe, stehen bleibe, umsehe, stehen bleibe, noch weniger sich mit seine Frau vom Transport oder Nachtquartier ab wohin zu Gerathewohl auf und glaubte eine praktische Anweisung zum Reisenden und besonders gar nicht in einer fremden Sprache schicken, mit felbiger eine fremde Sprache zu reden oder ein Einfangen, Transportiren u. s. w. von Negerstlaven vor unterhalte. Er muß den Rekruten auf dem Transport so lenken, fachtes( leises) Gespräch zu führen. Alles dies muß nicht statt­mir zu haben. Obschon ich sonst ein ziemlich hart wie man mit dem Zügel ein Gespann lenkt. Die finden und überhaupt der Unteroffizier auf alle Vorsichts­gefottener Junge bin, fonnte ich mich doch eines Worte: Halt, Marsch, Langsam, Geschwinde, Rechts, Lints, maßregeln beim Transport denken, auf alle Handlungen und gewissen Mitleids mit den armen Schwarzen nicht erwehren, die, Geradeaus müssen von dem Rekruten auf dem Fleck befolgt Worte des Rekruten acht geben und darüber seine Ueberlegungen nach den Ausführungen des fraglichen Büchleins zu schließen, werden, sonst ist dies schon ein übles Omen, und des Unter- anstellen. Ist der Rekrut nur irgend zweideutig, so muß er von ihren Treibern ganz wie das liebe Vieh behandelt wurden. offiziers Autorität ist verlegt. sich auf Befehl des Unteroffiziers die Hosenriemen entzwei-, die Und ich pries im Geiste die Segnungen der Zivilisation, die in Hosenriemen abschneiden und die Hosen in der Hand unserem geliebten Europa   solchen Zuständen doch schon seit vielen, fragen. vielen Jahrhunderten ein Ende gemacht hat.

Nie muß der Unteroffizier da einkehren, wo es den Rekruten etwa zu frühstücken beliebt, sondern wo er zu diesem Behuf ein­mal für allemal einkehrt.

Da erst fiel mein Blick auf das Titelblatt des Büchleins, und In solchen Wirthshäusern, wo der Transport zur Nacht grenzenloses Erstaunen bemächtigte sich meiner naiven Seele. Wie? bleibt, muß eine eigene, für die Werber und Rekruten bestimmte War es denn möglich? Sah ich recht oder träumte ich? Doch Gaststube sein, die womöglich in einem Oberstock ist und deren wahrhaftig, da stand es schwarz auf weiß zu lesen: Unter- Fenster mit eisernen Gittern versehen sind. Nachts muß richt für die Königlich Preußische Infanterie fein Refrut aus der Stube zu gehen genöthigt sein, fondern im Dienste der Garnison  , auf Werbungen und ein Nachtgeschirr zu beiderlei Bedürfnissen sich im Zimmer be­im Felde. Berlin  , in der Himburgischen Buch finden.

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handlung 1805." So so also keine Anweisung zum Die ganze Nacht muß eine Lampe im Zimmer brennen und

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Hat er aber vollends einen Versuch gemacht, au echappiren, so muß er ohne Gnade geschlossen, oder ihm die Da u in enschrauben angelegt werden. Es ist schon übel, wenn es der Unteroffizier dahin kommen läßt, von seinem Gewehr Gebrauch zu machen, und den Rekruten blessiren oder tödten zu müssen.*)

Bei sehr schönen, scheinbar resoluten, den Unteroffizier an Kräften überwiegenden Rekruten wird der Offizier gewiß so vorsichtig und billig sein und zu dessen Transport zwei Unter­Einfangen von Negersflaven, sondern eine preußische neben selbiger ein unangezündetes Licht stehen. Der Unteroffizier offiziere geben. Ueberhaupt ist es, wenn es nur angeht, immer Dienstinstruktion aus dem neunzehnten Jahrhundert! Ja las muß seine Waffen dem Wirth abends übergeben, damit nicht der beffer, wenn einige Refruten zusammen transportirt werden, da­immer weiter und weiter, bis ich das interessante Büchlein zu Refrute gegen ihn in der Nacht davon Gebrauch macht. mit mit Recht bald ein paar Unteroffiziere mit auf den Transport Ende hatte, und da ich glaube, daß der anziehende und be: Morgens muß er fie fich wiedergeben laffen, fie können gegeben werden. Es ist wegen Krankheitsfällen, Nacht­lehrende Inhalt dieses kulturgeschichtlichen Dokuments die Auf- nachsehen, frisch laden, oder wenigstens frisch Pulver wachen, wechselseitiger förperlicher Unterstüßung, Ueberlegung merksamkeit weiterer Kreise verdient, so lasse ich vorläufig ein aufschütten, sich anziehen, fich anziehen, reifefertig machen und dann und Berathschlagung, wo Seelenträfte wirten müssen, wegen fleines Pröbchen deffelben im Wortlaut des Originals hier folgen. erst den Rekruten aufstehen heißen und ihm seine Kleider Aufmerksamkeit und Vorsichtsmaßregeln, kurz wegen aller mög­Ich wähle ein Stück aus dem 14. Kapitel vom Transport der zum Anziehen wiedergeben. Beim Hineingehen in ein Wirths- lichen auf dem Transport zu beobachtenden und vorkommenden Hefruten". haus und Stube muß der Refrut der erste, beim Herausgehen Ereignisse besser, wenn selbst bei unproportionirten Verhältnissen Der Unteroffizier," heißt es daselbst, muß außer einem der letzte sein; im Wirthshause selbst muß der Werber vor, der der Rekruten zu den Transportirenden einige Unteroffiziers find. So guten Seitengewehr auf dem Transporte stets ein Terzerol Rekrut hinter dem Tische sitzen. Hat der Rekrut eine Frau mit, beisammen schwer, wie es bei gehörigem bei sich führen; er muß den Rekruten nie hinter, sondern so muß der Werber seine Aufmerksamkeit verdoppeln, die Frau Diensteifer, wenn sich der Unteroffizier nicht aufs Glück will, es demselben wird, einen immer vor sich gehen, ihn nie nahe an den Leib lassen, und ihn muß auf dem Marsche vor dem Manne, niemals aber hinter verlassen einzigen bedeuten, daß der erste falsche Tritt, den er thut, demselben oder gar hinter dem Werber gehen. Rekruten allein zu transportiren, so tönnen zwei Unter­ihm das Leben foste. Er muß beim Transport das Ge- Sie muß ebenso denen Kommandowörtern offiziere   doch schon drei bis vier Rekruten, mit wenigerer biet des Landes vermeiden, wo der Rekrut gedient hat, oder auch auf dem Marsche gehorchen als der Mann, ebenso Gefahr, drei Unteroffiziere mit noch weniger Risiko sieben bis manchmal und unter gewissen Umständen sogar aus dem er in den Nachtquartieren beobachtet werden, sich ebenso unterwegens, höchstens neun Rekruten transportiren. gebürtig ist. wenn der Unteroffizier zu frühstücken wo einkehrt, wie der Mann Allein, daß ein Unteroffizier zwei Refruten transportirt, Er muß das Transportiren durch große Städte und leb- hinter den Tisch sehen, ebenso des Nachts nicht das Zimmer ver- muß nie der Fall sein. Macht die größte Noth diesen Fall un­hafie Ortschaften, wo möglich, vermeiden. Des Nachts muß lassen. Daß ein transportirter Rekrute während seines Trans  - vermeidlich, so ist dies schon traurig und für den Offizier sowoh! er solche Wirthshäuser zum Quartier wählen, wo er und andere portes teine Feder anrühren, keine Briese schreiben, teine Schreib­selbst Werber seiner Macht immer einkehren, und wo der Wirth tafel sich halten, bekommen feine Bleifeder nicht auf seiner Seite ist. In dem Nachtquartier selbst muß er darf, ist natürlich, sowie daß man dem Rekruten und seiner( Anm. d. Segers.)

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Ist doch der Rekrut ein Werthobjekt für den König.