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Gewerkschaftsbewegung

An alle Arbeiterinnen der Welt!

Das am 3. und 4. November in Amsterdam verfammelte Jnter­nationale Gewerkschaftliche Arbeiterinnenkomitee, lenkt die Aufmerk­famkeit der Arbeiterinnen aller Länder auf die traurige Lage, die fchlechten Arbeitsbedingungen und Löhne der Arbeiterinnen in Industrie, Handel und Candwirtschaft.

Da sich die Arbeitsbedingungen der Männer im gleichen Make verbesserten, als sie von ihren gewertschaftlichen Machtmitteln Ge­brauch machten, wendet sich das Komitee an die arbeitenden Frauen aller Berufe und Länder mit der Aufforderung zum Anschluß an ihre beruflichen Organisationen und damit zur Stärkung ihrer gewerkschaftlichen Macht.

Das Komitee gibt der Hoffnung Ausdrud, daß die gemeinsame Affion des im 3nfernationalen Gewerkschaftsbund vereinigten Proletariats der Arbeiterklasse nicht nur eine beffere und menschlichere Eristenz sichern, sondern die Menschheit einem allgemeinen und dauernden Frieden entgegenführen wird.

Internationales gewerkschaftliches Arbeiterinnenkomitee: Helène Burniang( Belgien ), Henriette Crone( Dänemark ), Mary Quaile( England), Jeanne Chevenard( Frankreich ), Gertrud Hanna ( Deutschland ).

Urabstimmung bei der Hochbahn und der Aboag.

Die Ablehnung der Schiedssprüche empfohlen.

Die Funktionäre der Hochbahn und der Aboag nahmen gestern abend zu den am gleichen Tage gefällten Schiedssprüchen Stellung. Knobel vom Verkehrsbund berichtete über die Berhandlungen und

Jemand, ben fie für ungeeignet halte, zu entlaffen, ohne ihm eine Entschädigung zu zahlen.

Der Vertreter der Firma Bolle erhielt die Antwort durch das Urteil des Gerichts, welches dahin geht, daß die Firma die Klägerin weiter zu beschäftigen oder sie mit 217 M. zu entschädigen hat, denn die Entlassung sei eine unbillige Härte. Daß die Klägerin Arbeiten habe liegen lassen, fönne ihr nicht zum Borwurf gemacht werden, da ihr unstreitig die Auf­arbeitung eines durch monatelanges Fehlen eines anderen Ange­stellten liegen gebliebenen Penfums zugefallen war.

schrieben:

Niedrigere Löhne und höhere Preise.

In der Glasindustrie.

Zu dem Kampf in der Weißglasindustrie wird uns von der Bahlstelle Dublau des Zentralverbandes der Glasarbeiter ge Durch viele Berichte der Glasindustriellen der Niederlaufik find mir gezwungen, eine Richtigstellung in der Lohn- und Arbeitszeit frage wie folgt zu geben:

Die technischen Einrichtungen vor dem Kriege waren auf ben meisten Hütten in der Niederlaufig nicht soweit vorgeschritten, wie nach dem Kriege. Zum Beispiel ist es sehr selten vorgekommen, daß die Arbeitszeit am heißen Ofen 9-9% bzw. 10 Stunden betrug, da Größe und Inhalt der Hafen vor dem Kriege nicht in dem Ber­hältnis waren, wie zur jezigen Zeit. Auch der Schmelzprozeß war nicht der wie heute. Es war fast nie möglich, diese Arbeitszeit aus. zunuzen. Die Produktion war daher bedeutend geringer, als heute bei der verkürzten Arbeitszeit.

An Hand unserer Tarife vor dem Kriege ist zu ersehen, daß ein Glasmacher vor dem Kriege einen Mindestverdienst von wöchentlich 70 m. hatte. Es produzierte eine Werkstelle an einem Ofen mit zwei Kompanisten, einen Kürbelmacher und einen ein­gab den genauen Inhalt der Schiedssprüche bekannt. Der Schieds- träger 900 Stück 1- Liter- Wedgläser Edelweiß 100 Millimeter täglich. Für 100 Stück wurden 3,25 m. gezahlt. Pro Woche wurden ge­fertigt 5400 1- Liter- Wedgläser Edelweiß 100 Millimeter a 100 Stüd 3,25 m. gleich 175,50 m. pro Woche. Hiervon gingen ab: 16 M. für den Kürbelmacher, 12 M. für den Einträger, 2 M. für Wert zeug, 5 M. für Sozialversicherung. Es blieben 140,50 m. oder für je einen Kompanisten 70,25 m. wöchentlich.

spruch für dei Hochbahn besagt im wesentlichen folgendes: Das technische Berfonal erhält ab 1. November eine Zulage Don 3 Pfennig. Dieselbe Zulage erhält das Berkehrs personal in allen Gruppen, umgerechnet nach dem in der Be­foldungsordnung festgesetzten Schlüssel. Außerdem erhalten Zug begleiter, Blockwärter und Straßenbahnschaffner nach 12 Dienst­jahren 3 M. Zulage monatlich, die nach je weiteren 2 Jahren um 3 M. bis höchftens 6 M. steigt. Zugabfertiger, Bahnhofsschaffner erhalten nach 12 Dienstjahren 2 M. monatlich, steigend nach je 2 weiteren Dienstjahren um 2 m. bis zu höchstens 4 M. Dieser Schiedsspruch gilt vom 1. November bis 31. März 1926.

In derselben Werfstelle vor Ausbruch des jetzigen Wirtschafts­fampfes wurden für eine Wochenleistung von 5400 1- Liter- Wed­gläser Edelweiß 100 Millimeter insgesamt nur 134,40 m. gezahlt, macher 20,91 m., auf den Einträger 14,79 M. Die Lohnforderung wovon auf jeden Kompanisten 46,85 m. entfielen, auf den Kürbel. eines Glasmachers bei gleicher Arbeitsleistung, Arbeitszeit und Pro buftion wie vor dem Kriege müßte jest zirka 58 Pro3. höher fein, um den normalen Friedenslohn zu erreichen.

Unverständlich ist es daher, wenn die Unternehmer behaupten, der Betrieb tönne nicht eriſtieren, trotzdem die fertiggestellte Ware 3irfa 100 Proz. teurer, der Lohn der Glasmacher aber 35,7 Proz. unter dem Fiedenslohn steht. Die Unternehmer befommen es fogar fertig, zu behaupten, daß die Löhne 50 bis 60 Broz. höher find als vor dem Kriege, was aber durch die vorbezeichneten Aufstellungen widerlegt ist.

In der Diskussion betonten alle Rebner die völlige nzu fänglichkeit dieser Zulagen. Die Lohnerhöhung steht in feinem Berhältnis zu der Teuerung, und die Löhne blieben hinter denen zurück, die in der übrigen Industrie, im Handel und Berkehr gezahlt werden. Wenn man z. B. den Löhnen der Berliner Hochbahn die der Hamburger gegenüberstellt, so ergibt sich folgendes: In Hamburg erhalten die Zugführer einen An­jangslohn von 189. und einen Endlohn von 214 m. Selbstverständlich sind die Betriebsausgaben" größer als vor Die Berliner Zugführer würden mit der Zulage im Anfang dem Kriege, nämlich wenn es die Unternehmer fertig bekommen, 181 M., im Endlohn 200 m. erhalten. Die Hamburger 3ug befämtliche Brivatausgaben, luxuriöse Billenbauten, Autoankäufe usw. gleiter, Blockwärter und Straßenbahnschaffner erhalten im An- auf Kosten des Betriebes zu verrechnen. Hieraus ist aber zu er fangslohn 182 m., im Endlohn 207 m. Die Berliner Zugbegleiter sehen, was für einen großen Gewinn jeder Betrieb innerhalb eines würden mit der Zulage im Anfang 170 m., im Endlohn 179 m, er. Jahres abwirft, um diese großen Untoften" zu tragen. Früher halten. Bahnsteigschaffner bekommen in Hamburg 182 bis mußte jeder Unternehmer jahrelang iparen, um sich eine 199 m., in Berlin würden sie mit der Zulage 149 bzw. 162 m. Billa zu bauen; heute verlangen die Unternehmer, daß dieseln erhalten. Ebenso würde für das Verkehrspersonal die Zulage nicht fosten" innerhalb eines Jahres von dem Betriebe herausgewirtschaftet polle 3 Pfennig betragen, da die Zulage mie für das technische Ber jonal auf eine monatliche Arbeitszeit von 208 Stunden beregnet ist, das Berkehrspersonal im Monat aber 230 Ar­beitsstunden zu leisten hat.

Die Funktionäre beschlossen, die Belegschaften durch eine Urabftimmung über Annahme oder Ablehnung des Schiedsspruches entscheiden zu lassen. Sie wird im Betrieb der Hochbahn am Mon= tag und Dienstag nächster Woche vorgenommen, in der Aboag am Dienstag.

Die Funktionäre empfahlen jedoch den Belegschaften, den Schiedsspruch abzulehnen. Im Hinblick auf die unzureichende Lohnerhöhung und die angeführten Bergleiche ist damit zu rechnen, daß die Belegschaften die Auffassung der Funktionäre teilen und den Spruch ablehnen werden.

Bolle gegen§ 84 des BRG.

Einen prinzipiellen Kampf gegen den die Willfür des Unter­nehmers bei Entlassungen einschränkenden§ 84 des Betriebsräte gefeges führte die Meierei Bolle vor dem Kaufmannsgericht. Bei der genannten Firma war seit Oftober 1924 eine onto ristin als Hilfstraft eines Bureauleiters beschäftigt. Dieser schied aus seiner Stellung, die dann zeitweilig unbesetzt blieb. Während dieser Zeit hatte die Kontoristin mandhe sonst nicht zu ihren Obliegenheiten gehörende Arbeiten selbständig auszuführen, auch blieb natürlich, da sie jezt die einzige Arbeitskraft im Bureau war, ein Teil der laufenden Arbeiten liegen. Dann trat ein neuer Bureauleiter ein. Nach dessen Meinung war die Kontoristin, die über ein Jahr ihren Posten zur Zufriedenheit der Firma ausgefüllt hatte, den an sie gestellten Anforderungen nicht gewachsen. Sie wurde gefündigt und ihre Stellung mit einer anderen Dame besetzt.

Die Kontoristin, die ihre Entlaffung als unbillige Härte ansah, tlagte beim Kaufmannsgericht. Hier wurde Beweis darüber erhoben, ob die Klägerin in der Lat nicht mehr geeignet sei, die bisher von ihr befleidete Stelle auszufüllen. Die Beweis auf nahme fiel zugunsten der Klägerin aus.

werden.

Würden die Unternehmer ihren Glasmachern nur einigermaßen den Friedenslohn zahlen, würde sich jeder Gewerbetreibende auch beffer stehen. Denn die Arbeiterschaft wäre dadurch in der Lage, sich einigermaßen etwas besseres Effen sowie Kleidung zu gönnen. Auch der Unternehmer würde noch gut durchfommen, wenn er aud mal nur die Hälfte des jeßigen Gewinnes einsteden würde.

Die Aussperrung in der Steyrer Waffenfabrik.

Mitte November läuft das Lohnabkommen ab, das der oft er reichische Metallarbeiterverband mit den Unter nehmern abgeschlossen hat. Die Direktion suchte einen Anlaß, um die ihr zu stark gewordene Organisation zu treffen, und fie fand ihn. Die Angestellten forderten die Anerkennung eines Zufagüberein­fommens zum Tarifvertrag, das alle österreichischen Industrieunter nehmungen anerkannt hatten, mur die Steyrer Werte nicht. Die Direktion erhöhte die Einzelgehälter eines Teils der Angestellten; um in die Angestelltenschaft einen Keil zu treiben. Mehr als 500 Angestellte demonstrierten gegen die ausgesprochene Absicht, den Kollektivvertrag der Angestellten zu sprengen. Nur einige wenige Angestellte hielten sich von dieser Demonstration fern. Diesen Leifetretern wurde von sechs Arbeitern Vorhaltungen gemacht, worauf die Direktion 28 Vertrauensmänner der Ar­beiter hinauswarf. Nur einem einzigen dieser sechs Arbeiter fonnte ein Vorwurf gemacht werden, da er die Hemdärmel zurückgestreift und er einen der Direktionsknechte bedroht hatte. Troz der Aufklärung der Angelegenheit bestand die Direktion auf der Entlassung der 28 Arbeiter. Die Organisation wehrte sich natürlich gegen diefen Willfüraft. Im Verlauf der Auseinander fegungen ließen sich einige Arbeiter dazu hinreißen, dem Bersonal­vertreter einige Schläge zu versehen, worauf die gesamte Arbeiter fchaft ausgesperrt wurde.

Die Aus perrung in dieser größten österreichischen Auto­mobilfabrit währt nun schon sechs Wochen. Es find bereits 400 bis 500 Arbeiter mit ihren Familien nach Brasilien aus= gewandert, weitere wollen folgen. Die 200 Kinder der Ausgesperrten werden vom Berein Freie Schulkinderfreunde mit Mittagessen unterstützt.

Der Vorsitzende des Gerichts machte dem Vertreter der Firma Bolle einen Bergleichsvorschlag, den der Bertreter der Eine Einigung fonnte bei den lekten Verhandlungen des Firma aber zurüdwies, indem er betonte, er wolle grund Bundesministers Dr. Rasch noch nicht erzielt werden. Rüd­fäßlich festgestellt fehen, ob das Gericht oder der Arbeitsichtslos sucht die Direktion der Werte die Organisation der geber zu entscheiden habe, ob ein Arbeitnehmer für seine Stellung Arbeiter zu( prengen. Es wird ihr nicht gelingen und geeignet sei oder nicht, und ob die Firma nicht das Recht habe, wenn sie den gesamten Betrieb aufs Spiel setzt.

Berichtigung.

Bunit 3 ber Tagesordnung ber in ber

heutigen Morgenausgabe besBorwärts" figung lautet:

( 1. Beilage) bekanntgemachten Ausschuß­

Aus der Partei.

Der Fall Nelson.

Wir erhalten folgende Zuschrift:

In Nr. 521 Ihrer Zeitung vom 4. November 1925 haben Sie den Beschluß des Parteivorstandes der SPD . über den ,, Nelsonbund" abgedruckt. Es heißt dort, daß es sich um eine Prüfung der gegen den Internationalen Jugendbund( Nelsonbund) erhobenen Ein­wendungen" handelte. Der Jugendbund betrachte die Partei ledig. lich als Agitationsfeld für seine besonderen Ziele und Auffassungen, die nach§2 der gedruckt verbreiteten Statuten des Internationalen Jugendbundes( Nelsonbund) die Gründung einer Bartei der Ber­nunft der Jugend aller Länder ist".

1. Eine Einwendung gegen den§ 2 in diesem Sinne erledigt fich von selbst, da dieser§ 2 längst aufgehoben ist, was dem Partei­vorstand bereits im Juni d. J. mündlich und schriftlich mitgeteilt worden ist. Außerdem ist bei der mündlichen Berhandlung am 2. November dem Parteivorstand die neue Sagung mit dem aus drücklichen Hinweis überreicht worden, daß die unmittelbare poli­tische Wirksamkeit des Jugendbundes mit dem Eintritt aller Mit­glieder des Internationalen Jugendbundes in die SPD. eingestellt wurde, und daß der Plan der Gründung einer eigenen Partei be reits vor Jahren aufgegeben worden ist.

2. Der Grund, weswegen ich die Versammlung vorzeitig ver­laffen habe, ist in dem Bericht nicht zutreffend angegeben. Ich habe die Bersammlung erst dann verlassen, als meine Wahrheitsliebe von dem Borstandsmitglied Dittmann dahingehend angezweifelt murde, daß ich überhaupt der USPD. angehört habe. Ich habe mich vorher auf mehrere Anfragen von Dittmann hin bereit er. flärt, den Nachweis dafür zu erbringen, daß ich der USPD . an gehört habe. Trotzdem erklärte Dittmann: Ich glaube das nicht." Ich verließ auch auf diese Antwort hin nicht die Bersammlung, fondern tat dies erst dann, als der Vorsigende Wels auf meine Frage, ob er mich gegen eine solche Behandlung in Schuh nehmen wolle, widrigenfalls ich den Saal verlaffen müßte, erklärte: Ich will Sie Leonard Nelson . nicht halten."

Dazu erklärt der Parteivorstand, dem wir die Zuschrift unter­breiteten, das folgende:

Der Parteivorstand war gezwungen, fich ein möglichst flares Bild über Ziele und Bestrebungen des Nelsonbundes sowie über die gegen diefen erhobenen Vorwürfe zu schaffen. Lediglich dazu wurde das angeblich außer Kraft gesetzte Statut, das die Bildung einer Partei der Vernunft der Jugend aller Länder" im§ 2 vor­sieht, mit herangezogen.

Für die Beschlußfaffung diente dem Parteivorstand neben seinen Informationen das neue Statut, das nach der Erklärung Nelsons auf Grund der gegenwärtigen Auseinander­fegungen neu formuliert ist. Damit fällt der Hinweis, der Parteivorstand habe sich bei seiner Beschlußfaffung auf nicht mehr bestehende Sagungen bezogen, in sich zusammen.

Die Darstellung des Parteivorstandes über das Berlaffen der Sigung durch Nelson und seine Anhänger ist durchaus objektiv. Der Vorfigende Wels hat es nicht abgelehnt, irgendeinen Berhand­lungsteilnehmer in Schuß zu nehmen, er hat erflärt, daß man erst mitten in der Aussprache stände, er förme Nelson nicht halten, wenn er geben wollte, machte aber darauf aufmerksam, daß noch drei Angehörige des Nelsonbundes als Redner eingezeichnet wären, obwohl sie nicht alle geladen waren. Sie würden unverfürzt zum Borte fommen und fönnten jede Richtigstellung vorbringen, die sie für angebracht hielten. Trogdem verließen Nelson und insbesondere seine Freunde in ziemlich ungezogener Weise den Sigungsfaal.

Die Mitglieder bes Barteivorstandes hatten den Eindruck, daß die anwesenden Nelsonbündler die für sie offensichtlich ungünstig verlaufene Sigung mit Absicht unter möglichstem Etlat abbrechen

wollten.

Wirtschaft

Der Zinssatz der preußischen Schahzwechsel ermäßigt. Befannt. lich gibt der preußische Staat Schabwechsel ab, um seine Kaffen­führung zu erleichtern. Die Seehandlung, die diese Wechsel verfauft, hat nach dem Berliner Tageblatt" nun beobachtet, daß die faufen­den Großbanken die Schahzwechsel nicht als längerfristige Anlage benutzen, sondern kurzfristige Binsgeschäfte damit machen, weil bei einem flüssigen Geldmart die Re disfontierung der gekauften Schatz­wechsel bei der Seehandlung immer noch eine günstige Berzinsung gewährleistet. Um die Banken davon abzuhalten, für ihre Geld­dispofitionen sich rifitolos auf die Seehandlung zu stüzen, hat die Seehandlung den 3insfag, den sie beim Verkauf der Schatzwechsel anrechnet, um 4 Proz. auf herabgesetzt. Die Weitergabe an andere Banfen soll zu 7%, an Private zu 7 Proz. erfolgen.

Die Hadfruchternte. Das Statistische Reichsamt berichtet über den Stand der Hadfruchternte: Abgesehen von einigen naz­falten Tagen zu Mitte Oktober, an denen in manchen Gegenden bereits Schneefälle und Nachtfröfte vorkamen, war die Witterung im vergangenen Monat für die Feldarbeiten durchweg günstig. Die Erträge entsprechen der Menge nach im allgemeinen den Erwartungen; bei Kartoffeln wird aber mancherorts über starte Fäulnis geklagt.

Kartelltag des Reichsverbandes der Deutschen 3nduftrie. Der Reichsverband der Deutschen Industrie veranstaltet am 27. November in Berlin einen Kartelltag; aus der Reihe der Referate seien hervorgehoben: Prof. Bershofen, Kartelle und Gemein­wohl, Dr. R. Jay, Rechtsfragen der Kartellverord­nung, Dr. Riepert, Kartelle und Genossenschaften. Der Reichsverband der Deutschen Industrie hält es angesichts des neuumfämpften Rartellproblems für notwendig, in aller Deffentlich­feit die Grundlagen des Kartellwesens zu erörtern.

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