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Der Potsdamer   Prozeß.

Die Kriminalpolizei faat aus.

Im Bothmer- Prozeß wurde im Laufe des Nachmittags sehr ein­gehend Frau Bogt, die Tochter des bestohlenen Präfioenten, ver nommen. Sie hat die ganze Krantenwäsche ihrer Mutter sorgfältig nach dem Tode aufbewahrt und mit einem Bettel versehen, auf dem fie geschrieben hatte: Für Tante Marie bestimmt." Im August war alles gestohlen. Sie befundete, daß ihr Vater schon längst den Berdacht gegen die Gräfin geäußert habe.

Dann wurde Kriminaloberkommissar Steinhauer ver nommen. Er schilderte, wie man die gestohlenen Sachen in Berlin  aufgetrieben habe und wie alle Käufer die Gräfin als diejenige wiedererkannt hätten, die die Sachen verkauft habe. Die Anklage hat behauptet, so führte der Zeuge aus, daß der Regierungsrat v. Bothmer sich erschießen wollte, meil seine Frau wie ein Bild von der Polizei gehegt worden sei. Herr Landgerichtsdirektor," meinte der Oberkommissar mit lauter Stimme, das stimmt ja gar nicht. Denn als der Graf den Selbstmordverfuch verübte, war die Gräfin noch gar nicht beobachtet worden. Die Gräfin habe ihm gegen über bestritten, daß sie die Wohnung des Präsidenten während seiner Abwesenheit betreten habe. Es wurde ihr jedoch das Gegenteil nach gewiefen. 9000 m. Schulden find allein in Potsdam   bei kleinen Leuten festgestellt, die angebliche Rettungsaktion der Gräfin an einem Rinde ist bis zum heutigen Tage nicht zu ermitteln gewesen. Auch wer die Rettungsmedaille mit Diplom überbracht, tann nicht festgestellt werden. Die Geschichte der Tapferfeit schwebt vollständig im dunkeln. Hier erhob sich der erste Staatsanwalt Gerlach, er hielt ein Batet in seiner Hand und erklärte: Ein Major aus Berlin   fendet dieses hier, es ist eine Base, die er von der Gräfin geschenkt erhalten hat" und siehe da, gestohlen aus dem Haufe des Präsidenten.( Große Bewegung im Ge­richtssaal.) Bor f.( zur Angeklagten): Beit genug haben Sie ja gehabt, von diesem Geschent hier etwas zu erwähnen." Jetzt fommt der Höhepunkt des Prozesses! Kriminalobersekretär Better Bots dam hat die Hausfuchungen ausgeführt. Der Präfident beschuldigte zuerst amet einwandfreie Familien in seinem Hause. Nichts wurde gefunden. Bei der Durchsuchung der Wohnung der Gräfin rief der Präsident, als die Aufwärterin Frau Bandura im Zimmer stand: Frau Bandura  , was geht Sie das hier alles an? Gehen Sie man raus aus dem Zimmer." Der Bolizeibeamte machte dem Präsidenten aber klar, daß er feine Befugniffe habe, der Frau Bandura   den Aufenthalt zu verbieten. Bei dieser Haussuchung erschien Graf Adolf von Bothmer, ein Schwager der Ange­flagten, und dieser meinte: Ich habe die fefte Ueberzeu gung, daß die Gräfin gestohlen hat, wir halten sie in der Familie alle für eine Lügnerin und Schwindlerin." Zwei Tage vor der Hauptverhandlung hat sich der Kriminalbeamte den Tatort, die Wohnung des Präsidenten, angesehen. Da sagte der Bräsident Ried zu ihm: Na, jetzt bin ich der Ueberzeugung, daß die Gräfin es war, die hat mich ja seit drei Jahren be. stohlen. Die Gräfin ist immer von hinten heraufgekommen und menn ich sie da getroffen, wollte sie angeblich immer etwas holen. Sie hat sich blaue Augen da gestoßen im Dunkeln."( Große Be megung im Zuhörerraum.) Das war der Schlußafford der gestrigen Berhandlung. Nun ist wohl in zwei Tagen das Urteil zu erwarten. Denn nach diesen präzisen Aussagen der Potsdamer Kriminalbeamten wird für die Angeklagte nicht mehr viel zu retten sein. Morgen werden die Geistlichen und vielleicht schon der Schreibsachverständige zu Wort fommen. Man hört im Gerichtssaal die Nachricht, daß Graf Bothmer nach Münster   in Westfalen   versetzt sein soll.

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Die Stimme, des Gewissens.

Ein verhängnisvoller Irrtum, der den Tod eines 20jähri gen Mädchens herbeigeführt, und beinahe einen unschul bigen ins Gefängnis gebracht hätte, führte den Arbeiter Paul M. vor das Schöffengericht Pankow  , wo er sich wegen fahr­fäffiger Tötung zu verantworten hatte. Der Anklage lag fol­gender Sachverhalt zugrunde: Am 23. November v. J. hörte Müller und sein Stiefsohn Otto T. auf dem Hof in den Abendstunden ver. dächtige Geräusche. In der Annahme, daß es Einbrecher sein fönnten, nahmen beide Männer Revolver mit. Als fie nach 10 Minuten noch nicht zurückgekehrt waren, ging Frau M. mit einer jungen Verwandten, Else M., ebenfalls hinaus, um nach den beiden Männern Ausschau zu halten. Kaum hatten sie aber den Hof be­treten, da trachte ein Schuß und das junge Mädchen brach durch eine Rugel in den Kopf getroffen sofort tot zusammen. Otto I.   wurde darauf unter dem dringenden Verdacht, den Tod in fahrlässiger Weise herbeigeführt zu haben, unter Antlage gestellt. Bor Gericht gab er auch zu, geschoffen zu haben, beteuerte aber, den Schuß nicht in der Richtung, wo die Getroffene gestanden habe, ab. gegeben zu haben. Troh seiner mehrmaligen Unschuldsbeteuerungen wurde er zu 9 Monaten und 2 Wochen Gefängnis per­urteilt. Nachdem das Urteil verkündet worden war, gab es eine Ueberraschung, die große Bewegung auslöfte. Der Stief vater des Berurteilten, der Arbeiter Paul M., der als Zeuge geladen war, stand nämlich auf und erklärte, der wahre Schuldige zu sein, da ihn sein Gewissen nicht in Ruhe gelaffen habe und er es nicht über das Herz bringen fönne, daß ein Unschuldiger für eine Tat bestraft werde, die er selbst, wenn auch unabsichtlich, begangen habe. Infolge diefes Geständnisses wurde Otto T. in der nächsten Instanz freigesprochen, während M. sich nunmehr vor Gericht zu verantworten hatte. Der Angeklagte wiederholte auch hier sein Geständnis und bat um eine milde Bestrafung. Diese wurde ihm mit Rücksicht auf sein offenes Geständnis, durch das er einen Ün.

Miguel Zabletten

in affen Apothefen n. Drogerien Mt. 1.­

bei Husten, Heiserkeit, Katarrh

fchuldigen gerettet habe, auch zugebilligt. Das Urteil lautet auf| geraten waren. Es wurde aus einem Rohr Waffer gegeben und 8 Monate Gefängnis mit3jährigem Strafauffchub nach etwa einstündiger Tätigkeit war die Hauptgefahr beseitigt. und Aussicht auf fünftige Begnadigung. Die Entstehungsursache bei beiden Bränden ist noch nicht festgesteйt.

Stadtinspektor Bsdok.

Einer, der andere ins Zuchthaus bringen wollte. In der Beleidigungsaffäre gegen den Stadtinspektor Bsbot, der seinerzeit unter den Beamten der Stadtgemeinde Berlin   die auf sehenerregende Mitteilung verbreitet haben soll, Bürger meister Schneider und Bureaudirettor Walpurger hätten einen meineid geleistet, und er fönne sie binnen acht Tagen ins Zuchthaus bringen, stand jetzt vor der Straf fammer des Landgerichts   I unter Borsiz von Landgerichtsrat Böttcher die Berufungsverhandlung an.

Die Angelegenheit beschäftigte das Gericht in zwei vollen Gigungstagen. Der Angeflagte versuchte durch den früheren Stadt­rat R.- 2. Brumby und R. A. Rod stroh mit einem zahlreichen 3eugenaufgebot den Wahrheitsbeweis anzutreten, und zwar über die frühere Duzfreundschaft zwischen Bürgermeister Schneider und seinem Bureaudirektor und den gesellschaftlich näheren Verkehr der beiden, was diese unter Eid abgeftritten hatten. Die Rechtsanwälte Dr. Siegfried Weinberg, Dr. Bindar und Bergmann, bie die auch persönlich erschienenen Rebenfläger vertreten, wandten fich mit Entschiedenheit gegen diese Anschuldigungen. Es kam im Laufe der Verhandlung zu recht ftürmischen Auftritten. R.-A. Brumby, der von russischen Zuständen in der Stadtver waltung sprach, erhielt vom Gericht eine Berwarnung, wobei der Borfißende andeutete, daß ein Berfahren gegen ihn veranlaßt werben würde. Intereffant war auch die Bernehmung des Borfizen­den der Bezirksversammlung Mitte, R.-A. Kunz, der zugeben mußte, die meineidsanzeige, die Bsbot gegen Bürgermeister Schneider erstattet hatte, in seinem Bureau felbft aufge. fett zu haben. Staatsanwaltschaftsrat Dr. Herrmann hielt den Wahrheitsbeweis für mißlungen und beantragte die Berwerfung. Nach längerer Beratung fam die Straftammer zu folgendem Urteil: Der Wahrheitsbeweis sei dem Angeklagten voll ständig mißlungen und die Rebentläger hätten fich in völlig ein. mandfreier Weise verhalten. Die Beleidigungen bes Ange flagten feien ein Ausfluß einer schwer zu beurteilen. den rachsüchtigen Gefinnuna. Nur die Tatsache, daß die bevorstehende Novelle zum Strafgefeß von furzfristigen Freiheits­ftrafen abfehen wird, hat das Gericht veranlaßt, den Angeklagten vor einer Gefänaisstrafe zu bewahren, die er an fich verwirkt hätte. Stadtinspektor Bsdof wurde zu 900 Mart Geldstrafe ver­urteilt.

Ein rätselhaftee Todesfall.

Mit der Aufklärung eines rätfelhaften Todesfalles beschäftigt fich die Kriminalpolizei. Im Erdgeschoß des Gartenhauses Ryff häuser str. 40 fand gestern früh um 8 Uhr die Wohnungsinhaberin ihren Untermieter, den 40 Jahre alten Fensterpuzer Paul Road, in feinem Rimmer tot auf. Die Frau schlug sofort Lärm, und die Kriminalpolizei wurde benachrichtigt. Noad lag quer über seinem Bett. Im Zimmer wurde noch ein leichter Gas geruch wahr genommen, und men vermutet daher, daß Noad am Donnerstag abend, als er nach Haufe tam, vergeffen hat, den Gashahn zu schließen. Die Wirtin, die in später Abendstunde den Haupthahn geschloffen und ihn in fehr früher Morgenstunde wieder geöffnet hat, tonnte nicht wiffen, daß Noads Lampe nicht gesichert war. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist der Mann einem Unglüdsfall zum Opfer gefallen. Die vorläufige ärztliche Besichtigung fonnte eine genaue Todesursache noch nicht feststellen. Erst die Obduktion wird völlige Klarheit schaffen. Die Leiche wurde beschlagnahmt.

Zwei gefährliche Brände.

Gestern vormittag fam in einem Lagerfeller in der Kostr. 9 furz vor 11 Uhr ein größerer Stellerbrond zum Ausbruch, wo viele Riften und Holzwolle lagerten. Die Feuerwehr ging mit einem Rohr größeren und einem Nohr fleineren Kalibers gegen das Feuer vor. Do war es fehr schwierig, gegen den eigentlichen Brand­herb beranzukommen, da der Wafferftrahl gegen bie vorgelagerten Riften sprigte und auf das Feuer wenig Einwirtung fand. Die Feuerwehrleute hatten unter der großen Hiße und Dualmenttoidlung febr zu leiben und zwei Feuerwehrleute Wodrich und ang ries ertranften an Rauchbergiftung, so daß fie in ihre Wohnung gebracht werden mußten. Nach längerem Waffergeben gelang es dann, den Brand auf seinen Herd zu beschränken. Die ufräumungsarbeiten zogen fich bis in die Nachmittagsstunden hinein. Ein anderer Brand wurde am Naomittag gegen 5%, Uhr ge alarmiert, wo in einer Tischlerei Späne und Holzabfälle in Brand meldet. Die Feuerwehr wurde nach der Memeler Str. 40

Das Rundfunkprogramm.

Sonnabend, den 14. November.

Außer dem üblichen Tagesprogramm:

diti

3.45 Uhr nachm.: Onkel Doktor als Märchenerzähler: Der wilde Hans"( erzählt von Dr. med. E. Mosbacher). 480-6 Uhr Konzertmeister Ferdy Kauffman. 645 Uhr abends: Hans- Bredow  . nachm.: Nachmittagskonzert der Berliner   Funkkapelle. Leitung: Schule( Bildungskurse). Abteilung Sprachunterricht. Esperanto ( Direktor Julius Glück). 7.15 Uhr abends: Ministerialrat Dr. Berger: Die Arbeitslosenversicherung". 7.45 Uhr abends: Joao De Moraes Palmeiro: Das Volk Portugals  ".( Einleitende Worte spricht der Konsul Portugals  , Herr Paul Friedländer  ). 8.30 Uhr abends: Jean Paul  ( Gedenkfeier zum 100. Todestag des Dichters). Einleitende Worte: Hermann Kasack  . Aus Jean Pauls Werken spricht Wilhelm Dieterle  . 9.15 Uhr abends: Heiteres Wochenende. Anschließend: Dritte Bekanntgabe der neuesten Tagesnach­und Filmdienst 10.30-12 Uhr abends: Tanzmusik.

Sammlungen durch Jugendliche verboten! Die neuerdings in zunehmendem Maße beoabacitete Verwendung jugendlicher Sammler und Sammlerinnen bei öffentlichen Straßen­und Haussammlungen gibt in mehifacher Beziehung zu Bedenken Anlaß. Der preußische Minister für Bollewohlfahrt bat daher durch einen Erlaß angeordnet, daß als Sammler feine Kinder werden dürfen. und feine Jugendlichen unter 18 Jahren verwendet

Der Fall Hau.

Wieder ins Zuchthaus hinein?

Die badischen Justizbehörden haben gegen den im Jahre 1906 zum Tode verurteilten, sodann zu lebenslänglichem Buchthaus be­gnadigten und im Frühjahr dieses Jahres freigelaffenen Rechts. anwalt Dr. Karl Hau   einen neuen Haftbefehl er­lassen. Wie hierzu vom badischen Juftizministerium mitgeteilt wird, fei Hau frühzeitiger als ursprünglich vorgelebens entlassen worden auf Grund eines von ihm erwirkten Strafurlaubs ,, auf ohlverhalten". Dieser Strafurlaub sei jetzt wegen des Berhaltens des Hau aufgehoben worden. Hau werbe bemnach eine Reffstrafe von sieben Monaten Zuchthaus   verbüßen müffen.

Die Maßnahme der badischen Justizbehörden erscheint als ein Aft fleinlicher Rache. Hau schildert am Schluß seines Zuchthaus­buches, daß er sich bei der Entlassung verpflichtet habe, keine ſen­fationellen Bücher über seinen Fall zu veröffentlichen. Die Beröffentlichungen von Hau über seine Erlebnisse im Zuchthaus und seinen Prozeß, die ein Plädoyer für ihn darstellen, scheinen das Mißfallen der Behörden erregt zu haben. Man will ihn nun für diese Beröffentlichungen mit fieben Monaten Zuchthaus bestrafen.

Der Kampf um die Zugspitzenbahn.

Ein Beleidigungsprozeß in München  . München  , 13. November  .( Eigener Drahtbericht.) Wegen der staatlichen Genehmigung zur Errichtung der 3 gspiz- Standbahn von Garmisch- Partenkirchen   aus spielte seit einigen Wochen vor dem Amtsgericht München   ein Beleidigungsprozeß. Ingenieur Baller stedt, der sich aus geschäftlichen Gründen von Anfang an um das Projekt Cathrein bemühte, an der Geldbeschaffung verdienen wollte, zulegt aber infolge Zerwürfnis mit dem Ingenieur Cathrein leer ausging, bat in einer öffentlichen Bersammlung des Bayernbundes, deffen Borsitzender er ist, den bayerischen Handelsminister van Meinel aufs schwerste beschimpft und verleumdet, indem er dem Minister Ehrenwortbruch, üge und Amtsmißbrauch  normarf. Die Beweisaufnahme ergab die völlige Haltlosigkeit der gegen den Minister erhobenen Vorwürfe, so daß der Staatsanwalt 5 Monate Gefängnis für den Angeklagten Ballerstedt be antragte. Das Gericht entsprach diesem Antrage. Außerdem sprach es dem Minister die Befugnis zu, das Urteil durch die amtliche Bayerische   Pressestelle in fämtlichen Zeitungen Bayerns   zu ver­öffentlichen.

Vom Bau des Mittellandkanals.

Nach einer Bauzeit von Jahren ist der als Notstands­arbeit begonnene zweite Abstieg des Mittellandfanals zur Beser bei minden  ( Südabstieg) dem Berkehr übergeben. worden. Der zweite Abstieg besteht aus einer schon früher ange­legten Schleuse von rund 6 meter Gefälle, die den Zugang vom Kanal zu dem auf etwa halber Höhe zwischen Kanal­spiegel und Weser   liegenden Industriehafen der Stadt Minden   ver mittelt, einem rund 800 Meter langen Verbindungskanal zwischen Industriehafen und Weser  , sowie einer Schleuse von rund 5,5 meter Gefälle am unteren Ende des Berbindungstanals. Die Nußlänge der neuen Schleuse beträgt 85 Meter, ihre Weite 12,5 meter, so daß auch die breitesten Weserdampfer den Industrie­hafen erreichen können. Durch zwei offene Sparbeden wird der Wasserverbrauch der neuen Schleufe auf ungefähr die Hälfte verringert. Ein längerer Probebetrieb hat die Betriebsfähig feit der Anlage ergeben.

Doppelmord in Treptow an der Rega.

Als

das Ehepaar 2üd in seiner Wohnung erschossen aufgefunden. Bor­In der Nacht zum Freitag wurde in Treptow   q. b. Rega übergehende Bassanten hörten Schüsse und Hilferufe. fie mit polizeilicher Hilfe in die Wohnung eindrangen, fanden sie den Bostschaffner Lüd mit einem Schuß durch den Kopf tot im Bimmer liegen. Anscheinend ist dieser Schuß durch das Fenster abgegeben worden. Erst dann muß der Mörder in die Wohnung eingestiegen sein und auch die Ehefrau durch zmei Schüffe in den Kopf getötet haben. Die beiden vier und zwei Jahre alten Rinber des Ehepaares hatten den Mörder zwar gesehen und trugen auch Blutspuren; der Mörder hat sie aber wohl nicht weiter beachtet. Bon dem Täter fehlt bisher jebe Spur.

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