Gewerkschaftsbewegung
Verbindlichkeitserklärung in der Metallindustrie. Für die Transport- und Hilfsarbeiter.
Der am 30. Oktober vor dem Schlichtungsausschuß gefällte Schiedsspruch für die Transport- und Hilfsarbeiter und-arbeiterinnen in der Berliner Metallindustrie ist, nachdem die Arbeiter den Schiedsspruch angenommen, die Unternehmer ihn abgelehnt hatten, vom Schlichter für verbindlich erklärt worden.
maßen:
Der Wortlauf über die Verbindlichkeitserklärung lautet folgenderIn dem Lohnstreit der Hilfsarbeiter- und-arbeiterinnen in der Berliner Metallindustrie wird der Schiedsspruch, den das zwischen dem Verband Berliner Metallindustrieller einerseits und dem Metallfartell, vertreten durch den Deutschen Metallarbeiterverband , andererseits vereinbarte Schiedsgericht in seiner Sitzung am 30. Oftober 1925 gefällt hat, gemäß Artikel 1,§ 6 der Schlichtungsverordnung vom 30. Oftober 1923 für verbindlich erklärt.
Diese Entscheidung ist gemäß§ 25, Abfah 4 der zweiten Berordnung zur Ausführung der Verordnung über das Schlichtungsmesen vom 29. Dezember 1923 endgültig. Wiffell
*
Der Schiedsspruch hat die Löhne um 2 bis 3 Pfennig erhöht. Diese Erhöhung ist gewiß geringfügig, insbesondere menn man die Lohnhöhe berücksichtigt: 66 und 64 Pfennig nach dem Schiedsspruch für Transport- bzw. Hilfsarbeiter.
Aber man darf auch nicht verkennen, daß diese Löhne dem Organisationsverhältnis entsprechen. Diese Binsenwahrheit ist den Metallarbeitern, besonders aber den Hilfsarbeitern der Metallindustrie oft genug gesagt worden. Sie müßten sie endlich begriffen haben.
Sie müssen aber jetzt begreifen, daß sie bei der nächst en Lohn regelung nur dann besser abschneiden werden, wenn sie jest schon die notwendigen Konsequenzen ziehen. Wir stehen jetzt mitten in der Krise. Da tut der Schutz durch die Organisation doppelt not. Die Organisation fann aber nur schützen, wer von ihr geschützt fein will. Nach der Krise kommt wieder die gute Konjunktur. Wenn die Arbeiterschaft der Metallindustrie die kommende Konjunktur aus nugen will, muß sie schon jetzt sich darauf vorbereiten. Die erste unerläßliche Borbedingung ist der Beitritt zur Gewerf. schaft. Also Arbeiter und Arbeiterinnen der Metallindustrie: Hin
ein in die Organisation!
findende Baubube if au flein, um alle auf bem Bau befchäftigten Arbeiter zugleich darin aufzunehmen. Als Erfaz dafür ist mitten auf der Amrumer Str. noch ein besonderer Unterfunftsraum für Zimmerer, der etwa eine Länge von 2,50 Meter, Tiefe 2,20 Meter und Höhe von etwa 1,90 meter hat. Beide Untertunftsräume sind nicht entsprechend der bestehenden Polizeiver. ordnung in dieser Frage hergestellt; denn die Unterkunftsräume sind nur mit Brettern verschalt, die zum Teil einen Abstand aufweisen, wo man' bequem einen Finger hineinsteden fann. won einem a IIfeitig dicht umschlossenen Raum tann also feine Rede sein. Wir empfehlen der Berliner Baupolizei und der Berliner In nung besonders die Bude in der Amrumer Str. zu photographieren und eine genaue Skizze davon aufzunehmen und diesen Unterkunftsraum als Modell auf der nächsten Baufachausstellung auszustellen, um zu zeigen, was der Innungsausschuß, der von allen Kulturen beleckt sein will, den Berliner Bauarbeitern zumutet.
Die Parole bleibt: Gegen die Gewerkschaften. Bom Verband der Lebensmittel- und Getränkearbeiter, Ortsverein Berlin , wird uns geschrieben:
In einer Zusammenkunft am Freitag der Vorsitzenden der in den Brauereien in Frage kommenden Arbeiterräte wurde Stellung zu einem in Nr. 260 der Roten Fahne" erschienenen Artikel mit der Ueberschrift„ Das Alkoholfapital verhindert eine Abstinentenveranftaltung" genommen. Die in diesem Artifel gemachten Ausführungen find im wesentlichen dieselben, die in einem verteilten Flugblatt vor dem Etablissement des Gaalbaues Friedrichshain von den Gut. templern zum Ausdrud gebracht wurden.
"
Ohne den Inhalt des Flugblattes zu prüfen, übernimmt es die Rote Fahne", die unglaublichsten Behauptungen für wahr in die Welt hinauszuftreuen. Unter an derem wird auch in der Roten Fahne" die Behauptung verbreitet, daß die Brauereiarbeiter sich dazu hergegeben hätten, für 20 Bier marten und 4 Ertraüberstundenlöhne die Versammlung durch Radau zu stören bzw. den Saal zu demolieren. Wir stehen nicht an, zu erflären, daß eine größere Gemeinheit, wie sie den Biauereiarbeitern hier angedichtet wird, wohl faum über Arbeiter verbreitet werden konnte. Wir fordern die" Rote Fahne" Gewährsmänner auftreten zu lassen, die eidesstattlich versichern und auch die Schreiber des Flugblattes der Guttempler auf, ihre fönnen, daß die organisierte Arbeiterschaft sich zu derartigen Taten gebrauchen läßt. Die leichtfertig übernommene Berleumdung be meist, daß in der KPD. nach wie vor die Parole bleibt: Gegen die Gewerkschaften!
Als selbstverständlich nehmen wir das Recht für uns in Anfpruch, in solchen Veranstaltungen unsere Meinung zum Ausdruc Augenblick die Bersammlung ohne unser Wissen illusorisch gemacht zu bringen. Aus diesem Grunde bedauern wir es, daß im letzten wurde. Aber das eine sei hier nochmals gesagt: Als Werkzeug des Alkoholfapitals, wie es die„ Rote Fahne" und das Flugblatt be lehaupten, läßt sich die Arbeiterschaft der Brauereien nicht ge
Wo bleibt der Bauarbeiterschuh? Bom Zentralverband der Zimmerer wird uns folgendes mit brauchen.
geteilt:
Bekanntlich besteht in Berlin eine Polizeiverordnung, die sogar im lezten Tarifvertrag für das Baugewerbe als Anhang an den Tarif gegeben ist. In§ 2, 3iffer 1, dieser Polizei: verordnung ist festgelegt, daß die Unterkunftsräume bei ungünstiger Witterung( wie sie in den jezigen Tagen besonders vorhanden ist) allseitig dicht umschlossen sein müssen. Wie demgegenüber heute Unterkunftsräume für Bauarbeiter auf vielen Bauten vorhanden sind, soll hier nur ein Fall der Deffentlichkeit übergeben werden.
Die Firma H. Streubel, Berlin , Spener Str. 21, Inhaber dieser Firma ist Herr Architekt G. Geſtrich, zugleich Borsigender der Berliner Innung, führt gegenwärtig einen Neubau Berlin N., Amrumer Str. Ede Brüsseler Str. auf. Die auf dem Hof sich be
Der Schiedsspruch in der chemischen Industrie abgelehnt. schaft der chemischen Industrie Südwestdeutschlands hat durch ihre Hannover , 17. November. ( Eigener Drahtbericht.) Die Arbeiter. Bertretung den am 13. November gefällten Schiedsspruch abgelehnt. Das war zu erwarten.
Bedingte Natifikation in Lettland .
( JAB.) Die formelle Ratifizierung des Washingtoner Abtommens über die Beschränkung der Arbeitszeit auf 8 Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich seitens der lettischen Regierung wurde am 15. Auguft vom Generalsekretär des Bölferbundes eingetragen.
Die Ratifizierung durch die lettische Regierung ist eine bedingte. Der Art. 3 des Gesetzes, auf Grund dessen das Abkommen ratifiziert
mird, steht vor, daß das Abkommen in Bettland in Rraft trit, sobald die nach Art. 393 3iffer 5 und 6 des Friedensvertrags brei bedeutendsten Industriestaaten die Ratifikation dieses Uebereinkommens dem Generalsekretär des Bölkerbundes mitgeteilt haben".
„ Die Arbeit." Zeitschrift für Gewerkschaftspolitik und Wirk schaftskunde. Heft 11, November 1925, Berlin . Verlagsgesellschaft des ADGB . Preis 1 M. Das 11. Heft der Arbeit" bringt einen eingehenden Aufsatz von Lothar Erdmann über Bewert schaften und Sozialismus", in dem der Verfasser vers cht, die Ursachen der Krise des Sozialismus in ihren wesentlichen Zügen aufzuzeigen. Heinrich Schliestedt untersucht in seinem Aussag: " Die seelennahe Organisationsform" das gewerkschaftliche Organi jations problem unter dem Gesichtspunkt, daß die Arbeitssolidarität die Berufssolidarität mehr und mehr verdrängt. Bruno Raueder behandelt ,, Die Bedeutung der Rationalisierung. Clemens Nörpel prüft die Frage, ob es erforderlich ist, daß die Gewerkschaften die Rechtsfähigteit erwerben, während Dr. Franz Neumann dem aktuellen Problem des 3 wangstarifs eine gründliche Untersuchung widmet. Benno Weingarg gibt einen Ausschnitt aus der Geschichte der englischen Arbeiterbewegung in der Zeit des Frühfapitalismus.
Dr.
Berantwortlich für Politik: Ernst Reuter : Birtschaft: Artur Gaternus; Gewerkschaftsbewegung: Friebr. Ekkorn; Feuilleton: K. S. Döscher; Lokales und Sonstiges: Frig Rarftädt; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruderel Lindenstrake
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