Gewerkschaftsbewegung
Zentrales Tarifabkommen im Baugewerbe.
Bis zum 31. März auf Grund der bestehenden Bedingungen. Ueber die Erneuerung eines Reichstarifvertrages für das Baugewerbe, der am 31. März 1924 abgelaufen und nicht erneuert wurde, fand am 26. November in Berlin eine einleitende Berhandlung unter den früheren Bertragsparteien ffatt. Bon beiden Seiten der Partelen wurde ausgesprochen, daß man den ernstlichen willen hat, wieder zu einem Reichstarifvertrag zu tommen. Als Dorvereinbarung und, damit während der Zeit der Berhandlungen nicht Störungen eintreten, die den Abschluß eines Reichstarifvertrages hinausziehen oder gar gefährden, haben dle Parteien folgende Bereinbarung über die Cohnfrage und über etwa während der Verhandlungszeit auftretende Streitfragen getroffen:
„ Die in der Arbeitsgemeinschaft des deutschen Hoch- und Tiefbaugewerbes zusammengeschloffenen Verbände, 1. Deutscher Arbeitgeber bund für das Baugewerbe, 2. Reichsverband des deutschen Tiefbaugewerbes, fowie 3. der Beton- und Tiefbauarbeitgeberverband für Deutschland einerseits und 1. der Deutsche Baugewerksbund, 2. Zentralverband der Zimmerer, 3. Zentralverband chriftlicher Bauarbeiter, 4. Zentralverband der Maschinisten und Heizer andererseits, freffen für ihre Unterverbände folgendes, Abkommen:
zum Anlaufen zu bringen, um zu dem für die Bauarbeiterschaft besonders ungünstigen Zeitpunkt die Arbeitsbedingungen zu diftieren, dann wird man die eigentliche Tragweite des Abkommens erst richtig ermessen. Alles in allem tann man also sagen, daß die Gewerkschaften der Bauarbeiter die Pläne der Sharfmacher im Unternehmerlager endgültig durchfreuzt haben.
Die Arbeitslosigkeit ist nicht groß genug! Die Reichsbahngesellschaft hilft fie vergrößern. Das Wolff- Bureau verbreitet folgende Meldung:
Wie wir erfahren, beträgt der Personalbestand an Beamten und Arbeitern bei der Deutschen Reichsbahngesellschaft entgegen anderen Meldungen zurzeit rund 732 000 töpfe. Es muß seitens der Deutschen Reichsbahngesellschaft im Intereffe einer wirtschaftlichen Betriebsführung erftreot werden, etwa den Friedenstopfstand wieder zu erreichen, der sich auf rund 693 000 Köpfe belief. Naturgemäß werden in der Hauptsache von dem meiteren Abbau die Bezirke betroffen, die wegen Lage der Berhältnisse den Abbau noch nicht im vollen Maße haben durchführen können."
In unserer gestrigen Abendausgabe haben wir bereits über die Berhandlungen im 24. Ausschuß des Reichstages, der sich mit dem beabsichtigten Abbau bei der Reichsbahn beschäftigte, eingehend berichtet. Wenn die Hauptverwaltung der Reichsbahn mit den bisher abgeleugneten Abbauplänen nunmehr an die Deffentlichfelt tritt, fo fehlt in der erzwungenen Erklärung jede Begründung für die Rot. 1. Die innerhalb des Deutschen Reiches zurzeit bestehenden Cohn- wendig feit des Abbaues. Wir haben wiederholt Tatsachen anand Arbeitsabkommen werden bis zum 31. März 1926 ver- geführt, wo der Abbau so radital vorgenommen wurve, daß unlängert. In tariflich nicht geregelten Orten werden die zurzeit mittelbar nach dem Abbau Neueinstellungen notwendig gezahlten Löhne als tariflich anerkannt. 2. Keine Partei und waren. Andererseits hat die Reichsbahngesellschaft in erheblichem deren Unterverbände dürfen bis zu dem obigen Termin in Kampf- Maße Arbeiten, die sie bisher in eigener Regie ausführte, an bie maßnahmen wegen Cohn- und Arbeitsstreitigkeiten eintreten. Die Brivatindustrie vergeben müssen, was selbstverständlich bei bisherigen fartflichen Schlichtungsstellen haben in diesem Fall fich der Hinzurechnung des Unternehmerprofits eine. Bert uerung darSache anzunehmen und eine Entscheidung zu fällen. Wo folche ftellt. Wir haben weiter im wirtschaftlichen Teil der Morgenausgabe Schlichtungsstellen nicht bestehen, find sie zu errichten. Grundfäß- vom Mittwoch eine eingehende Darstellung der Berhältnisse bei der Grundfäh- Reichsbahn fiche Streiffragen des Reichstarifvertrages gehören nicht zur Reichsbahn gegeben, aus der u. a. hervorgeht, daß gegenüber 1913 Zuffändigkeit diefer Schlichtungsstellen. Bestehende bezirkliche Ber - der Berionenpertehr ih nahezu verdoppelt hat einbarungen bleiben dadurch unberührt. 3. Die Bertragspartelen werden gemeinsam die Allgemeinverbindlich. erklärung dieser Bereinbarung beantragen.
Die weiteren Verhandlungen unter den Parteien werden am 18. und 19. Dezember fortgeführt.
Diese Bereinbarung ist, wie aus dem Inhalt hervorgeht, nur eine vorläufige. Sie ist aber nichtsdestoweniger infofern von großer Bedeutung, als durch die Allgemein verbindlichkeitserklärung, die zweifellos ausgesprochen werden wird, in ganz Deutschland auf Grund des status quo im Baugewerbe geregelte Lohn- und Arbeitsverhältnisse damit
eintreten.
Man fann, wenn man will, dieser Vereinbarung vom Arbeiterstandpunkt aus tritisch gegenüberstehen, und zwar hauptsächlich deshalb, weil die bestehenden Lohn- und Arbeitsbedingungen um volle vier Monate verlängert werden, ohne daß irgendeine Lohnerhöhung eintritt. Die Frage der Arbeitszeit bleibt hier außer Betracht, und zwar, weil im Baugewerbe während der Wintermonate notwendig eine pertürzte Arbeitszeit herrscht, und weil, von verschwin denden Ausnahmen abgesehen, der Achtstundentag im Baugewerbe aufrechterhalten worden ist.
Berücksichtigt man jedoch, daß während der Winters monate das Baugewerbe so ziemlich brachliegt und Arbeitstämpfe schon deshalb zu den Ausnahmen gehören, dann bedeutet die Berlängerung der gegenwärtig gültigen Arbeits bedingungen bis zum 31. März des nächsten Jahres gewisser maßen die Festlegung eines Zustandes, der auch sonst bestanden hätte. Wenn man meiter berücksichtigt, daß die Unternehmer im Baugewerbe im nunmehr abgelaufenen Baujahr sich mit großen Plänen trugen und insbesondere die Absicht hatten, alle bestehenden Bezirksfarife im November
gen machten eine erhebliche Vermehrung der Belegschaft erforderlich, damit eine Produktionsverminderung vermieden werde. Wenn man ferner berücksichtigt, daß Neueingestellte weniger leistungsfähig find als die Eingearbeiteten oder beurlaubten Berjonen, fo ergibt sich, daß die Zahl der infolge der zahlreichen Beurlaubungen Neueinzustellenden entsprechend größer ausfallen mußte.
An uns ist deshalb die Anregung gelangt, anzustreben, daß in Zukunft in Zarifpertragen oder durch das zufünftige Arbeitsgeleg der Betriebsleitung das Recht eingeräumt merde, von der im Betriebe tätigen Belegschaft so viel Ueberstunden zu verlangen, als notwendig sind, um den Ausfall an Arbeitsstunden durch die Be urlaubung wettzumachen.
Soll das Streben nach einer solchen gefeßlichen Bestim mung Erfolg haben, so muß den maßgebenden Stellen Material barüber vorgelegt werden, welchen mindernden Einfluß die zahlreichen Beurlaubungen von Arbeitnehmern auf die Produktion der Betriebe haben.
Wir bitten Sie deshalb, solches Material von Ihren Mitgliedsmerken zu beschaffen. Das Material muß insbeson dere Angaben darüber enthalten, wieviel Personen durchschnittlich im Monat beurlaubt maren und wieviel Neueinstellungen infolge diefer Beurlaubung vorgenommen werden mußten, um die Produktion einigermaßen auf der gleichen Höhe zu halten." nicht bie ungeteilte Meinung fämtlicher Unternehmer darstellt, ergibt Daß die in diesem Rundschreiben zum Ausdrud gebrachte Absicht fich aus der Tatsache, daß viele Werte die Urlaubszeit dazu benutzen, ihren Betrieb ruhen zu lassen und gründlich zu überholen( Reinigung der Dampfteffel, Instandsezung der Berteinrichtungen usw.) Man darf aber die in der Absicht des Gesamtverbandes Deutscher Metallindustriellen liegende Gefahr nicht unterschäzen. Es wird daher Aufgabe der Vertreter der Arbeitnehmerschaft in den Gewertschaften und im Reichstag sein, bie beabsichtigte Sabotage des Arbeiterurlaubs zu durchfreuzen.
1
Die Urabstimmung der Straßenbahner.
Die Abstimmung erfolgt am Montag in den Betrieben, und zwar für das Betriebspersonal in der Zeit von früb 4%, bis nachmittags 2 Uhr, und in der Werfftatt bor Arbeitsbeginn.
Konflikt bei der österreichischen Post.
Wien , 26 November.( Elgener Drahtbericht.) Am Donnerstag nachmittag hat die Arbeitsgemeinschaft und der Zentralausschuß der öfterreichischen Post und Telegraphenangestellten in gemeinfamen Berhandlungen mit dem Generaldirektor des österreichischen Boft- und Telegraphenwesens das Angebot der Generaldirettion als un genügend abgelehnt. Die Regierung hat daraufhin die Bertreter der Bostangestellten für Sonnabend vormittag zu weiteren Verhandlungen zu sich geladen. Die Bertreter der An gestellten ließen die Regierung bereits wissen, daß, wenn bis Montag tein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt ist, der Regierung ein furzfristiges Ultimatum gestellt wird, das mit dem 4. Dezember
Bir gehen nicht weiter auf die zahlreichen anderen Details ein, insbesondere auf den Zustand der Streden. Wir weisen nur auf die Sinnlosigkeit des bisher betriebenen schematisen 5. baues hin, der so erfolgt ist, daß die hohe Bureaukratie, die von ihrer eigenen Unerfeßlichkeit überzeugt ist, vom grünen Tisch einen Abbau diftiert, der für die Aufrechterhaltung des Reichsbahnbetriebes verheerende Folgen hat. Ein schematischer Vergleich mit dem Perfonalbestand von 1913 ist umfo weniger zufäffig und umso unverständlicher, als bekanntlich der Betriebsstand der Reichsbahngesellschaft in feiner Weise derselbe ist, wie er 1913 war. Den Abbau aber aus gerechnet jet, in der Zeit der großen Arbeitslofig feit vorzunehmen, zu einer Zeit, mo bie Pflicht der Behörden und öffentlichen Unternehmungen ist, alles zu tun, um die Arbeitsablaufen würde. losigkeit her abzudrüden, ist nicht nur heller Wahnsinn, sondern direkt eine Herausforderung des Deutschen Reichstags fowohl, als auch der Eisenbahner selbst.
Für über eine Million Notstandsarbeiten. In München ...
München , 26. nov.( WIB.) Der Stadtrat München hat für winternetftandsarbeiten mehr als eine Million Mart
bereitgestellt.
Der Urlaub foll abgearbeitet werden. So fordern es die Metallindustriellen. Einfluß der Beurlaubung der Arbeiter auf die Betriebsprobut. tion" betitelt der Gesamtverband Deutscher Metalinduftrieller ein Rundschreiben, in dem er folgendes ausführt:
der Arbeiter auf die Betriebsproduktion ist, wie nicht weiter alis " Der Einfluß der Beurlaubung der Arbeitnehmer, insbesondere geführt zu werden braucht, außerordentlich groß. Als Beispiel sei mur angeführt, daß in einem Berliner Großbetriebe in der Zeit von Mai bis August 1925 durchschnittlich 1500 Personen im Monat beurlaubt waren. Diese zahlreichen Beurlaubun
Wiederaufnahme der Arbeit in Stehr.
Wien , den 26. November.( Eigener Drahtbericht) Die Abstimmung der Arbeiterschaft der ehemaligen Waffenfabriken ih Steyr ergab 2279 für und 376 gegen die Annahme des Vergleichs, der zwischen den Gewertschaftsvertretern und der Geschäftsleitung abgeschlossen worden ist. Damit ist der Konflitt beendet.
einer großen Anzahl gewerkschaftlicher Bertrauensleute erfolgt ist. Es handelt sich um einen Streit, der infolge der Maßregelung
Der Kampf hat acht Bochen gebauert. Er endet mit einem vollen Erfolg für die Arbeiterschaft. Sämtliche Arbeiter erhalten einen Borschuß in der Höhe eines Lohnes von 1% Wochen, der jedoch nicht zurückgezahlt werden braucht. Der Sentraltarifvertrag der Angestellten, ben die Direktion feit zwei Jahren nicht mehr an erkannte, wird nun wieder in Kraft gelegt. Die Aussperrung gilt nicht als Unterbrechung der Dienstzeit. Eingestellt werden sämtliche Arbeiter und Angestellten, die fich feine gejezwidrige Handlungen zuschulden kommen ließen, d. h. alle bis auf wahrscheinlich zwei..
Berantwortlich für Politi: Ernt Renter: Birtfchaft: Artur Saterans: Gewerkichaftsbewegung: Friebe. Eslorn; Feuilleton:.. Discher; Lofales nud Sonstiges: Frik Karstadt ; Anzeiger: Th. Glode; fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlaa G. m. b. 8. Berlin . Drud: Borwärts- Buchbruceret und Berlaasonftalt Toul. Einger Co.. Berlin G 68 Sinden rake 3. Sieran 2 Beilagen und Unterhaltung und Biffen".
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