obachten, wie faft fäglich, wenn nicht gar mehrmals am Lage, Gerüststellen verlegt oder abgerissen werden, um an anderer Stelle wieber neu zu erstehen. Dadurch wird eine Kontrolle sehr erschwert. Was nüht es, wenn eben ein Arbeiterschuhmann Mängel beseitigen läßt, die in der nächsten Stunde an anderer Stelle erneut Anlaß zu Brotest geben. Irgendeine Fahrlässigkeit oder Unaufmertfamfeit fann bann einen Unfall herbeiführen. Hier muß der Selbsterhaltungsfrieb des Arbeiters und das Verantwortungsgefühl den Kollegen segenüber darauf hinstreben, daß die Bauleitung sofort auf Mängel aufmerksam gemacht wird. Wird über etwaige Klagen leichtsinnig hinweggegangen, steht der Weg zur Baupolizei offen, die in jedem Falle jofort einschreitet.
Nicht zu vergessen sind die vielen Proteste von Sieblern, die, berechtigt oder unberechtigt, das Vorgehen der Baupolizei bei kleinen baulichen Veränderungen als Schifane auffassen. Erfährt und prüft man die Gründe hierfür, wird manches verständlicher. Mestens liegen die leicht gebauten Häuschen abgelegen an der Peripherie der Stadt, wo noch kein Wasserleitungs- und Kanali sationssystem besteht. Bei Feuergefahr fönnte dann in den wenigsten Fällen die Feuerwehr eingreffen und ebenso würde sie oft durch die fchwierigen Wegverhältnisse nicht an den Brandherd heran fönnen. Der Winter steht vor der Tür und die Bautätigkeit wird zwangs weise bis auf wenige Innenausbauten eingestellt werden. Aber gerade diese stille Beit sollte dem Ausbau der Bauarbeiterschutzbestimmungen dienen. Die Bauarbeiterorganisationen werden es an tatkräftiger Mithilfe sicher nicht fehlen lassen.
Der Angeklagte
als Philosoph.
Es ist nicht die Gerichtsverhandlung selbst, die interessiert. Sie hat rein formelle Bedeutung. An dem Schicksal dieser beiden Angeklagten fann das Schöffengericht Berlin- Mitte nichts mehr ändern. Der eine, ein gewiffer Mölle, hat im ganzen 26 Jahre, fein Komplice Seller, ein ehemaliger Kraftwagen führer, hat 15 Jahre 3uchthaus vermirft. Ihre Strafzeit wird also die gleiche Dauer haben, denn über 15 Jahre Zuchthaus fann nicht erkannt werden, es sei denn lebenslänglich. Wenn Menschen über Menschen derartig harte, für das ganze Leben ausschlaggebende Strafen werhängen, dann müssen sie dazu schwer. miegende Gründe haben. Diese sind hier in Brinzip vorhanden. Beide Verurteilte find Schädlinge der arbeitsamen und ringenden Staatsbürger. Was diese sich erworben, das nehmen ihnen die Angeklagten wieder fort, wenn es jein muß, fogar mit Gemalt. Heller hat bei einem feiner Einbrüche sogar ein Menschen leben auf dem Gewissen. Heute fann man also mit ihnen faum noch Mitleid haben, denn für ihre Taten muß das Berständnis fehlen. Aber eine Frage taucht auf. Das Benchmen der beiden Angeklagten fordert dazu heraus. Auf der einen Seite Heller, das millenlose, ergebene Werkzeug Nölles, der gleichzeitig lächelnd sagt: Mit mir fönnen Sie machen, was Sie wollen, ich sterbe ja doch im Zuchthaus!" Dann wieder der andere, intelligente Nölle: Sch- bekämpfe die Gesellschaft und die Justiz als Produkt dieser Gesellschaft! Ich handle aus Ueberzeugung, nicht aus Neigung zum Berbrechen!" Bei beiden merft man die Verbitterung über ihr hoffnungslojes Schicksal. Und daher die Frage: Wie, menn mun die ersten Strafen, die über diese Leute verhängt wurden, gleich so harte waren, daß das furchtbare Leben hinter Gefängnis. und Zuchthausmauern erst das aus ihnen in a dhte, was sie jetzt sind?
Diese Frage wird auch dann nicht ihre Bedeutung verlieren, wenn man das gelehrte Geschwäh Nölles als das nimmt, was es eben ist. Eine Weisheit, die er dem Stitdium im Gefängnis und im
Zuchthaus verdankt, das ihm Bücher alter und neuer Philosophen mahllos in die Hände lieferte. Seine angeborene Intelligenz läßt ihn geschickt das herausfchälen, was sich als Entschuldigungstheorie für feine Taten verwenden läßt. Natürlich in zurechtgemachter Tenbenz. So zitiert Nölle neben Riebiche mit Vorliebe den amerikanischen Philosophen Brutton. Letzteren übertrumpft er noch ganz erheblich, denn er, der Angeflagte, sagt: Eigentum ift Raub und Mord." Und aus diesem Grunde fühle er sich berechtigt, den Befihenden alles fortzunehmen. Schon als Junge in der Schule habe es ihn immer geärgert, wenn die reichen Eauffäce" sich in ihren Equipagen breit machten, während andere im Staube liegen müßten. Man fönnte über die ganze Verteidigungsrede dieses Menschen, ter außerdem noch mehrere Sprachen beherrschen, die halbe Welt gesehen haben will, ohne weiteres mit einem Achselzuden hinweggehen, man fönnte sie als Phantasien eines Halbverrückten abiun, wenn nicht die Absicht, die verstimmen muß, zu deutlich wäre.. Nölle will weiter nichts, als die entsehlich lange Strafe nicht verbüßen zu brauchen. Er, der das Leben in den Strafanstalten fennt, tämpft mit zäher Energie um den§ 51, der ihn zu seinem Bunsch verhelfen soll. Er ist nicht so ergeben in sein Schicksal wie Heller, mit dem er während der Verhandlung scherzt und lacht. Und dieses Scherzen und Lachen ist ebenso wenig ehrlich, wie die ganze Rede dieses Menschen. Verzweifelt und verbittert ist das Innere dieses Körpers, der verurteilt ist, 15 lange Jahre in Bucht haushaft zu verbringen. Und diese Regung, diesen Kampf versteht man. Und wenn der Gerichtshof herauskommt, das
formelle Urteil für den letzten Einbruch beide noch ein Jahr
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verlieft, dann fommt einem das höhnische Lachen
und die Gastwirtschaft ift ebenfalls geöffnet. Die Elebahn ist mit den fahrplanmäßigen mehrmals in der Stunde verkehrenden Zügen der Stadt- und Vorortbahnen sowie der Wannseebahn erreichbar.
Urteil im Stellenvermiülerprozeß.
Der Staatsanwalt bezeichnet die Angeflagten als Schädlinge. Der vor dem Landgericht I verhandelte Stellenvermittlerprozeß, über den wir in der vorigen Woche berichtet haben, hat nach vier früher, als in Aussicht genommen Sigurigen schon am Montag mar zu Ende geführt werden können.
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Nach Schluß der Beweisaufnahme wurde den drei Angeflagten nobel, Semenyna und Nowat, die das Urteil des Schöffengerichtes durch Berufung angefochten hatten und in der Verhandlung vor dem Landgericht sich ohne Rechtsbeistand gegen die Antiage wehrten, nochmals das Wort zur Verteidigung gegeben. Sie behaupteten, sich keiner Schuld bewußt" zu sein, und erwarteten Freisprechung. Der Staatsanwalt sah in dem Ergebnis der Beweisaufnahme feinen Grund, das Urteil zu ändern. Er wies auf das Geschäftsgebahren der beiden Konkurrenz organisationen hin, des von einem fonzeffionierten Stellenvermittler für seinen Geschäftsbetrieb gegründeten Verbandes
Große Frauen- Bersammlung
am Mittwoch, den 2. Dezember, abds. 7 Uhr, in den„ Germaniajälén", Chauffeeffraße 110.
Tagesordnung:
Die Frau im neuen Strafrecht. Referent: Rechtsanwalt Genosse Dr. Saenger- München, M. d. R.
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Wieder drei Handelsuntersagungen. Futterkartoffeln werden der Stadt als Speisekartoffeln verkauft. Auf Grund der Berordnung über Handelsbeschränkungen von 13. Juli 1923 hat der Polizeipräsident zwei Kartoffelgroßhändlern und einem Kartoffeltommissionär den Handel mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Un. zuverlässigkeit untersagt. Der eine Kartoffelgroßhändler hatte als Fabriffartoffeln für 1,35 m. je Zentner gekaufte Kartoffeln als Speisekartoffeln für 2,40 m. je 3entner weiterverkauft, der andere hatte für 1,07 m. pro Zentner eingetaufte, als Futter- und Fabrikmare bezeichnete Kartoffeln als Speisekartoffeln zum Preise vou 2,28 M. für den Zentner an das Anschaffungsamt der Stadt Berlin Der Kartoffelfommissionär hat in einer ganzen weiterverkauft. Reihe von Fällen Kartoffeln mit unverhältnismäßig hohen Auf. schlägen verkauft und von ihm beanstandete und als Fabrikware abgerechnete Kartoffeln nicht als Fabrittartoffeln weiterverkauft. Bichzählung am 1. Dezember.
Auf Grund der Bekanntmachungen des Reichskanzlers vom 18. Juli 1912, 4. Dezember 1912 und 30. Januar 1917 nebst späteren Erweiterungen findet am 1. Dezember eine Viehzählung statt, die sich auf Pferde( ohne Militärpferde) Maultiere und Maul. efel, Efel, Rindvieh, Schafe, Schweine, Biegen, Kaninchen, Federvieh( Gäuse, Enten, Hühner, Trute und Perlhühner) und Bienenpölter erstreckt. Die Ergebnisse der Zählung dienen lediglich volkswirtschaftlichen Zwecken, die Angaben werden für Zwecke der Steuerperan Lagung nicht benut. Aufzunehmen ist der gesamte Viehbestand einschließlich solchen Biehs, das der Haushaltung zwar nicht gehört, aber sich bei ihr in Fütterung oder Pflege befindet. Am 1. Dezember vorübergehend abwesendes Vich ist bei der Haushaltung, zu der es gehört, mitzuzählen. Am 1. Dezember Derfauftes Bieh ist bei dem Verkäufer zu zählen. Die Zählung wird durch Polizeibeamte ausgeführt. Sollten die Angaben am 1. Dezember nicht abverlangt sein, so sind die Anzeigen von den Anzeigepflichtigen dem Statistischen Amt der Stadt Berlin , C. 25, Alexanderstr. 46/48 IV, 3immer 150, bis spätestens am 4 Dezember Wer vorsätzlich eine Anzeige nicht erstattet oder zu erstatten. wiffentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 m. bestraft; auch fann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen worden ist, im lirteil für dem Staate verfallen" erklärt werden.
Nationalistisches von der Autoausstellung.
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Die deutsche Automobilausstellung steht befanntlich unter dem Motto:„ Deutsche fauft deutsche Kraftfahrzeuge wer einen auständischen Kraftwagen fauft, macht Deutsche brotlos!" Leitung und Aussteller haben sich bisher alle Mühe gegeben, die Art ihres Deutschtums" flarzulegen. Zum ersten: Bei der Anwesenheit des Reichspräsidenten ( und in der Folge auch bis zur Stunde) war feine Flagge des Deutschen Reiches zu sehen. Zweitens: Die Firma Audi verkauft einen Wagen an S. t. Hoheit den deutschen Kronprinzen". Und drittens: Das Nachmittagskonzert in der Funkhalle wird aus geführt vom Deutschen Tonfünstlerorchester in einer Uniform, die dem Inhaber des Orchesters bereits eine Anlage wegen unberechtigten Uniformtragens eingebracht hat. Er macht sonst nationalistische Radaumusit in den Kultstätten Teuts. Die Veranstalter des Aussteller genieren sich also nicht, unter obigem Motto deutsche Berufsmufiter durch Beamtenmufiter brotlos zu machen.
der Vorschnitter" und des als Gegengewicht entstandenen Reichsbundes deutscher Aufseher und Vor schnitter", der ohne Konzession arbeitete, aber durch Geschäftsverbindung mit einer fonzessionierten Stellenvermittlerin sich gesichert glaubte. Den der Teilnahme beschuldigten Angeklagten Knobel und Semenyna habe die Strafbarkeit nicht zweifelhaft sein fönnen. Auch die Anklage gegen den nicht fonzeffionierten Vermittler Nował jei durch die Beweisaufnahme nicht widerlegt worden. Bei Nowak müsse man ebenso wie bei Semennna schon in den Ausfällen gegen das. Arbeitsamt Friedrichhain und gegen seinen Außenbeamten Judrian einen Beweis des Schuldbewußtseins dieser beiden Angeklagten sehen. Der Staatsanwalt bezeichnete die Angeklagten als Schäd linge im Stellenvermittlungswesen und beantragte, die Berufung zu verwerfen, so daß es bei den vom Schöffengericht festgelegten Strafen bleiben müßte. Vom Schöffengericht waren fieben Angeklagte zu Gefängnisstrafen verurteilt worden, darunter Semenyna zu drei Monaten, Knobel zu drei Monaten, Nowak zu einem Jahr drei Monaten. Nur diese drei hatten Berufung eingelegt. Die Straftammer sah als erwiesen an, daß Semeny na geschleppt hatte, aber nicht, daß er sich der Mittäterschaft oder der Beihilfe bei dem Betrug seines Auftraggebers schuldig gemacht habe. Die Schlepperei allein bebeute nur eine Uebertretung, diefe aber fei verfährt, so daß Einstellung des Verfahrens beschlossen werden müsse. Gegen Knobel, den Geschäftsführer des Reichsbundes deutscher Aufseher und Vorschnitter, sei ermiesen, daß er vermittelt habe, ohne es zu dürfen, dagegen sei Preiswucher und Betrug nicht anzunehmen. 300 Mark Strafe für die unerlaubten Ver mittelungen sei ausreichend. Nomat habe nach eigenem Geständnis ohne Erlaubnis vermittelt, Betrug aber sei bei dem vorfelde und Mündeberg beganien zu haben, meldete sich am feine Leute erhielt, nicht erwiesen, Wegen der unerlaubten Gericht erörterten Fall der Herrschaft Carolath , die trog Zahlung Bermittelungen wurde gegen Nomal auf fechs Wochen haft erkannt, die durch die Untersuchungshaft verbüßt find.
Das Urteil, das diefem Prozeß feine abschredende des Stellenvefmittelungswesens teils Ueberraschung hervorrufen, Wirkung zu nehmen geeignet ist, dürfte bei Interessenten" teils ein Gefühl der Erleichterung auslösen. Das Verdienst des arbeitsamtes Friedrichshain um die Bekämpfung Landesarbeitsamtes Berlin und des Bezirks. der Auswüchse des Stellenbermittelungsmesens mird durch das Urteil nicht gemindert und hoffentlich auch nicht thr Eifer, den Kampf fortzusetzen.
Hilfe für die Erwerbslosen.
10 Millionen Mark müssen bereitgestellt werden. Der Stadtverordnetenausschuß zur Vorbera tung der Anträge zur Linderung der Not der Arbeits losen und Erwerbslosen trat am Montag im Berliner Rathaus zunossen Brühl u. a. vertreten. Zu Vorsitzenden wurden die Stadtfammen. Der Magistrat war durch den Bürgermeister Scholz, Geverordneten Genosse Heitmann( SPD .) und Luscher( PD.) gewählt. Nach einer ausgedehnten Erörterung wurde beschlossen, den Magistrat zu ersuchen, unverzüglich eine Vorlage zu machen über die Bereitstellung von 10 Millionen Mart, die den Wohlfahrtssollen. Reich und Staat follen aufgefordert werden, Notstands. ämtern zur Unterstützung der Erwerbslosen usw. überwiesen werden flandsarbeiten in die Wege zu leiten. Allen Unterstützungsberechtigten arbeiten fortzusetzen, und der Magiftrat wurde ersucht, neue Not
der beiden Angeklagten nicht mehr so unverständlich vor. Sie lachent ja nur, weil ihre Strafe nicht mehr größer werden fann. Die einmal aufgeworfene Frage aber wird man nicht mehr los. Warum. sollen zwei Zentner Kohlen von der Stadt geliefert werden man gleich zu hart, und haben solche Sachen wirklich irgend einen 3wed? An dem Schicksal diefer beiden wird sich nichts mehr ändern laffen. Aber auch in Zukunft werden leider noch viele diesen Weg gehen müssen und da wäre es von Bedeutung, wenn folche Zweife nicht erst aufzutauchen brauchten, die da lauten:" a ben die Berurteilten nur an der Gesellschaft gefündigt
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ober diese auch an ihnen-!?
Zustellung der Steuerkarten für 1926.
Die Steuerfarten für 1926 follen allen Arbeitnehmern Berlins , die ihre Wohnung seit dem 10. Oftober d. 3. nicht gewechselt haben, Anfang Dezember zugestellt werden. Arbeitnehmer, die nach dem 10. Oftober d. I. innerhalb Groß- Berlins verzogen sind, müssen ihre Steuerfarte von dem Bezirkssteueramt abholen, in dessen Bezirf sie sich bei der Personenstandsaufnahme am 10. Oftober in die Haushaltungsliste eingetragen haben, oder bei diesem Steueramt die Uebersendung durch die Post beantragen. In solchen Anträgen ist die Wohnung am 10. Oftober und die jetzige Wohnung anzugeben, ebenso ist Rüd porto beizufügen. Den nach dem 10. Oftober aus anderen Orten Deutschlands zugezogenen Arbeitnehmern wird dringend geraten, sich die Steuerkarte von der Gemeinde nachfenden zu lassen, in deren Bezirt sie an diesen Tagen gewohnt haben. Bor drude zum Einfleben von Einkommenssteuermarten werden bei fämilichen Finanzämtern, Postanstalten und den städtischen Orts dienststellen der Außenbezirke vorrätig gehalten, falls in den betreffenden Ortsbezirten nicht gleichzeitig ein Finanzamt seinen Siz hat.
Strandeisbahn Wannsee.
Der Eintritt stärkeren Frostes hat die Zeitung des Städtischen Freibades Wannsee veranlaßt, auf der 3750 qm großen Fläche des Strandes eine Ruusteistabn herzustellen, die wegen ihrer Aus debnuna un böllinen Gefahrlofig feit eine hervor ragende Stätte des Schlittichubsports zu werden ceeignet ist und außerdem bei weiterem farfen roft mit der Eisfläche des Wann fees verbunden werden kann, sobald diese für den Eisiportbetrieb freigegeben fein wird. Die Garderobenräume des Freibabes werden auch den Besuchern der Eisbahn zur Verfügung stehen
Ferner wurde beschlossen. den Magistrat zu ersuchen, möglichst sofort den Steuerausschuß des Magistrats zu einer Sigung einzuberufen, mittel sollten mit äußerster Beschleunigung bereitgestellt in der die eingegangenen Borschläge beraten werden sollen. Die werden, denn die Not steht nicht mehr vor der Tür, sie ist schon in den Wohnungen und jigt den verzweifelten Menschen im Naden Im übrigen sei erwähnt, daß u. a. auch Hamburg im Begriff ift, eine großzügige Notstandsattion zu unternehmen. Es wurde eine Summe genannt, die die von 10 Millionen weit
übertrifft.
Das Philharmonische Orcheffer veranstaltet, bielfachen Wünschen ent. prechend, heute einen Johann Strauß- Abend". Dirigentist Brofeffor Bruwer.
Das Rundfunkprogramm. Dienstag, den 1. Dezember.
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Außer dem üblichen Tagesprogramm: 4.30-6 Uhr nachm.: Der vaterländische Gedanke in der Dichtung, Vortrag und Rezitationen von Wolfgang HoffmannHarnisch. Unter Mitwirkung des Lasowski- Quartetts. 6.45 Uhr abends: Literarische Stunde. Kalender für das neue Jahr. Der deutsche Kalender Deutscher Alpenkalender Dürer- Kalender Der deutsche Genius Deutscher Werkkalender Tage der Technik Hindenburg - Jahrbuch. 7.20 Uhr abends: Hans- BredowSchule( Bildungskurse). Abteilung Sprachunterricht. Englisch ( R. Herdman Pender). 8 Uhr abends: Einführung zu der Oper Die Entführung aus dem Serail am 2. Dezember. 8.30 Uhr abends: Wagner - Abend. Dirigent: Bruno Seidler- Winkler . 1. Ouvertüre zu„ Der fliegende Holländer ". 2. Duett Senta und Erik: Bleib Senta" aus" Der fliegende Holländer ( Dorothee Manski . Sopran, und Adolf Dimano. Tenor). 8. Ouvertüre zu Lohengrin 4. III. Akt aus Lohengrin ": a) Einleitung, b) Szene 1: Brautlied:" Treulich geführt( Berliner Funkchor), c) Szene II: Brautszene:„ Das süße Lied verhallt"( Dorothee Manski und Adolf Dimano). 5. Aus Meistersinger von Nürnberg ": a) Am stillen Herd. b) Preislied( Adolf Dimano). 6. Isoldes Liebestod ( Dorothee Manski ). Berliner Funkorohester. Anschließend: Dritte Bekanntgabe der neuesten Tagesnachrichten. Zeitansage. Wetterdienst. Sportnachrichten, Theater und Filmdienst. 10.30 Uhr abends: Winke für Funkbastler( Manfred von Ardenne ).
Ein Mörder".
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Mit der schweren Selbstbefchuldigung, den Mord an dem Arbeiter Arendt auf der Chauiiee zwischen Jahns
vierwache des Alexanderplates. Der Mann war niat ganz Sonntagabend ein 27 Jahre alter Dreher Paul W. auf einer Ne nitern, man behielt ihn aber in Gewahrsam und führte ihn gestern der Kriminalpolizei bor. Ernüchtert bekannte er der Mords fommission, die dieses Verbrechen bearbeitet, daß seine Selbstberg liegt, und es wurde auch bald festgestellt, daß er sich in der bezichtigung falich war. Er wußte nicht einmal, wo Münche fritischen Zeit bei einem Fußballtlub aufgehalten hatte.
Schwere Schlagwetter? atastrophe im Ruhrgebiet .
Bier Tofe, fünf Schwer- und acht Leichtverletzte. Am Montag nachmittag gegen 2 Uhr hat sich auf der Zeche Lothringen in Gerthe bei Bochum eine Schlagmetterexplosion ereignet, der 17 Bergleute zum Opfer gefallen sind, davon find vier tot und dreizehn verlegt. Bon den letzteren find pierschwer und acht leicht verlegt. Da alle übrigen Marken abgegeben sind, ist mit weiteren Opfern an Menschenleben nicht zu rechnen. Sämtliche Baue find zurzeit wieder befahrbar.
Detonation
Der Sozialdemokratische Pressedienst erfährt von einem Augenzeugen folgende Einzelheiten über die Ratastrophe: Ich war mit meinen Rameraden beim Laden beschäftigt, als plötzlich ein heftiger Knall mir die Sinne raubte und ich einige Meier forts geschleudert wurde. Als ich nach furzer Zeit wieder zur Besinnung fam, gelang es mir, in Sicherheit zu kommen. Durch die gewallige wurden einzelne Kohlenwagen bis Wasserleitung zerstört. Wir wateten über einen Meter tief in 300 meter fortgeschleudert, Schienen aufgeriffen und die Wasser. Ein großer Teil der Strecke ist zu Bruch gegangen. Die beiden Gesteinsstaubschranken haben sich wiederum als egensreich erwiesen und das Eindringen der giftigen Gase in die anderen Reviere verhindert. Die Gerüchte, daß ein Grubenbrand entstanden ist, finden keine Bestätigung.
Tragödie der Wohnungsnot. Schredensjuftiz: 1 Jahr Zuchthaus für eine Verzweiflungstat.
Wegen vollendeter Brandstift ng verurteilte das Schwur. gericht in Lüneburg einen Arbeiter aus Münster zu der überaus schweren Strafe von einem Jahr Zuchthaus. Der Be schuldigte bewohnte mit feiner fiebentöpfigen Familie seit fünf Jahren eine kleine Holzbude, die vor. dem als Dunkelfammer benutzt worden war und aus einem einzigen Raum bestand. Alle Bemühungen, ein anderes Unterfommen zu finden, mißlangen. Die Bude war voller Ungeziefer, das treh größter Anstrengung nicht ausgeroitet werden konnte. Den Arbeiter, der feinen Ausweg aus diesen jammervollen Zuständen jah, pacte die Verzweiflung, so daß er eines Tages Feuer anlegte. Dafür schickte ihn jetzt das Gericht auf ein Jahr ins Zuchthaus, weil er ein als Unterkunft für Menschen dienendes Gebäude angesteckt habe(§ 306. Abs. 2 SiGB.). Was müssen das für Geschworene gewesen sein, die es zuließen, daß ein Mitmensch, der sich in Not und Verzweiflung befand, so hart bestraft murde?
12 Todesurteile in Moskau wegen Unterschlagung!
Nach 42tägiger Verhandlung ist der große Prozeß wegen ber Unterschlagungen im Petersburger Kriegs. hafen endlich beendet worden. Das Oberste Gericht hat nicht weniger als zwölf Todesurteile gefällt, darunter gegen den Haupts erpetitor des Kriegshafens und gegen den Gehilfen des Hafenfommandanten. 37 Angeklagte erhielten langfristige Freiheitsstrafen.