Stadt und Wohnhaus.
Die Bereinigten Staaten von Amerika fennen teine Selbst. verwaltung der Städte in unserem Sinne. Die amerikanische Stadt ist nur frei in der Wahl ihrer Beamten und in der Durchführung ihrer Ortsgesetze. Die Ortsgesetze selbst aber werden von den gesetzgebenden Körperschaften des Staates erlassen, dem die Stadt angehört. Stadtverwaltung und Städtebau sind daher in den ver schiedenen Staaten verschieden entwickelt, und die amerikanischen Städte zeigen beinahe die gleiche Bielgestaltigkeit wie die deutschen . Das tritt allerdings in den Geschäftsvierteln wenig hervor, mehr in den Wohngebieten, den Bartanlagen und den öffentlichen Gebäuden.
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STADT VORWARTS
BEILAGE
der Kosten werden von der Federal aide getragen. Eine Milliarde Dollar werden in Amerita für Berkehrszwecke durch Steuern aufgebracht. An dieser Steuer sind die Autobefizer mit 42 Broz. be
teiligt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß besonders die Autobuffe sehr stark besteuert sind, und daß diese allein 14 verschiedene Steuerauf dem Anleihewege aufgebracht. In Amerika steht man auf dem arten zu tragen haben. Der Rest der Kosten wird zum großen Teil Standpunkt, daß die erhebliche Abnuzung der Straßen durch Autos, die einen bedeutenden Mehraufwand für Straßenbauten bedingen und auch für die Verkehrsregelung von diesen Autobefizern getragen werden müssen, und daß hier teine Bevorzugung des Kraftwagens stattfinden dürfe. Es haben sich infolge des stark zunehmenden
Oeffentliche Kundgebung
Dienstag, den 8. Dezember 1925, abends 7 Uhr in der Neuen Welt", Hasenbeide 108/114 Der Faschismus in Bayern - Deutschland Redner: Alwin Saenger - München Die Not des Boltes und die Hohenzollern - Forderungen Redner: Philipp Scheidemann , M. d. R.
Berkehrs in den meisten Städten sehr erhebliche Schwierigkeiten in der Berkehrsregelung ergeben, denen man durch Anlage von Durch bruchstraßen, durch Herausnahme des Straßenbahnverkehrs und durch Verstärkung des Untergrundbahnneges beizukommen sucht. In Deutschland liegen die Verhältnisse nicht so, daß man durch allzu starte Besteuerung des Automobils dessen Verwendung ab. stoppen dürfte. Es ist auch leider nicht möglich, so wünschenswert dies auch sein mag, alsbald die anderen Mittel anzuwenden, die in Amerita der Berfehrsregelung bienen. Dem stehen vor allen Dingen erhebliche finanzielle Schwierigkeiten entgegen. Jedenfa'ls ist es aber dennoch gut, diesen Dingen Beachtung zu schenken, da ja auch für uns einmal die Zeit kommen kann, wo wir in der Lage find, fie durchzuführen.
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Dieser Runderlaß ist fraglos ein Fortschritt. Die Bestimmungen des ersten Erlaffes werden ganz wesentlich revidiert.
Wenn auch jetzt noch der Grundfaß gilt, daß Obdachlosigkeit erst dann anzunehmen ist, sobald feststeht, daß die Ermittierten aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln nicht in der Lage sind, sich ein notdürftiges Unterfommen zu beschaffen, müssen sich die Behörden auch dann zur Feststellung der Obdachlosigkeit herbeilaffen, wenn die Wohnung noch nicht geräumt ist, sondern lediglich feststeht, daß der Gefündigte selbst ein neues Unterfommen nicht finden tann. Dem Entstehen der Gefahr, daß erst das Mobiliar auf der Straße stehen muß, bevor die Behörde eingreift, ist vorgebeugt.
Der bis jetzt geltenden Vorschrift, daß Ermittierte auch in folchen Räumen unterzubringen sind, die sonst zum dauernden Auf enthalt für Menschen nicht geeignet erscheinen, hat man ein Ende gefeßt. Nunmehr dürfen Ermittierte nur in menschenwürdigen Be hausungen untergebracht werden. Das bedeutet prattisch, daß dann, wenn dem Gefündigten andere Räume nicht zur Verfügung stehen, diefer in seinen alten gelaffen werden muß.
Die Geschäftsviertel der Großstädte haben mit Ausnahme von Boston unter den Verkehrsschwierigkeiten zu leiden, die der Bau von hochhäusern mit sich bringt. Die Zunahme der Automobile vergrößert diese Schwierigkeiten, anstatt sie zu beheben. Als zweckmäßigstes Berfehrsmittel im inneren Stadtgebiet gilt die Untergrundbahn. In Pittsburg legt man zwischen Untergrundbahn und Straße ein Zwischengeschoß für Fußgänger an, von dem aus die großen Geschäftshäuser unmittelbar zugänglich find. Detroit baut nach dem Vorbilde von London im inneren Stadtgebiet Tiefbahnen, die in den offen bebauten Außengebieten in Flachbahnen übergehen. Anderwärts finden sich an den Endpunkten der Schnellbahnen große Straßenbahnhöfe mit Berzweigungen nach den Flach. baugebieten. In den Innenbezirken sucht man durch Ueber brüdungen und Etagenstraßen der Schwierigkeiten Herr zu werden. Nordamerika wurde wie jedes Kolonialland im Kampfe der Ansiedler gegen die Natur entwickelt. Daher rühren die Waldverwüstung und der Raubbau an den natürlichen Hilfsquellen, den man mancherorts findet. Die Regierungen sind frühzeitig zur Anlage von Natursc, uhparts geschritten. Ein bekanntes Beispiel ist der Palissadenpart am Subsonufer, der sich durch zwei Staatsgebiete erstreckt. Derartige Vorbilder haben die Großstädte, die früher, wie in Europa , Einzelparts anlegten, veranlaßt, große zusammenhängende Grünanlagen zu schaffen, welche sich durch das ganze Stadtgebiet hindurchziehen. Boston ist hierin bahn brechend gewesen. Neuerdings haben diese Partsysteme, welche weite Landstriche erstrecken, besondere Bedeutung für den Ausflugs verfehr mittels Automobil gewonnen. Sport- und Spielpläge, Lagerpläge für Ausflügler, Badegelegenheiten und Unterkunftshäuser für jugendliche Pfadfinder, finden sich in diesen weiten Grünzügen. welche durch Automobilstraßen und Wanderwege er fchloffen sind. Die Wohnverhältnisse sind heute noch außer ordentlich günstig. Weitaus die meisten Amerikaner wohnen auch in den Großstädten im Einfamilienhaus. Geringere Ansprüche an die Dauerhaftigkeit der fleinen Häuser und an den Straßenausbau ermöglichen es auch dem Minderbemittelten, das heißt dem gelernten Arbeiter, in den Außenbezirten ein Eigen heim zu erwerben. Nicht alle Städte aber haben in so glücklicher Beife den Uebergang vom freistehenden Holzhaus der Kolonialzeit zum massiven Einfamilienreihenhaus gefunden, wie Philadelphia . Die Bauweise der Kleinhausviertel ist vielerorts allzu offen, und darin liegt eine Gefahr für das Einfamilienhaus bei steigendem Bodenpreis und steigenden Ansprüchen an den Straßenausbau. weil innerhalb des Arbeitsvertragsjahres eine andere Dienststelle mit Baisenhaus Berlin , Alte Jakobftraße, vorschulpflichtige von
häufig an die Anlagen der Staaten anknüpfen, und sich so über
Denn zweifellos ist Amerika in die Epoche des repräsentierenden Städtebaus eingetreten, wozu der Milliardensegen des Weltkrieges das seinige beigetragen hat.
Straßenbau.
Im Architektur- und Ingenieurverein hielt der Professor an der Technischen Hochschule in Baunschweig, Dr. ing. Neumann, einen Vortrag über amerikanischen Straßenbau, der auch für die brennenden Verkehrsprobleme Berlins von Interesse ist. Er führte aus, daß die ständige, immer weiter fortschreitende Bermehrung der Autoverwendung den Straßenbauer vor fehr gewaltige Aufgaben geftellt habe. Es handele fich nicht nur um den Landstraßenbau, fondern auch um die Zufahrtsstraßen zu den Städten und um den Verfehr in den Städten. Der Lastkraftwagen bringe ganz erhebliche Mengen von Waren nach den Großstädten. In Chita go z. B. sei man sogar dazu übergegangen, Automobiltants für die Milchzufuhr zu bauen. Es gebe in Washington eine Stelle, die alle Erfahrungen, die auf dem Gebiet des Straßenbaues in den Gemeinden, in den Provinzial- und in den Länderverwaltungen gemacht worden seien, sammle, und diese der praktischen Verwendung weiter zuführe. Es bestehen besonders eingehende Borschriften über die Materialverwendung. Sehr eingehend werde der Straßenbau durch finanzielle Mittel des Staates unterstügt. Zu diesem Zwecke ist in Amerita die sogenannte Federal aide eingerichtet. Aus dieser werden dem Straßenbau nach Brüfung der Projekte sehr erhebliche Mittel zugewiesen. Bis 1. Juli 1925 wurden für 325 Millionen Dollar Straßen gebaut, für 168 Millionen Dollar Straßen waren im Bau und für 23 Millionen Dollar Straßen, die geplant waren, genehmigt. Sieben Prozent
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Die polizeiliche Unterbringung Obdachloser
Ein revidierter Runderlaß.
Kürzlich besprachen wir einen Runderlaß des Preußischen Innenministeriums vom 22. September 1925, der sich mit der unterbringung Obdachloser beschäftigt. Der Schwerpunkt dieses Runderlasses ist die Bestimmung, daß erst dann zur Festftellung der Obdachlosigkeit überzugehen ist, wenn die Räumung der Wohnung bereits vor fi gegangen ist und feststeht, das die Ermittierten aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln nicht in die Ermittierten aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln nicht in der Lage find, fich ein notdürftiges Unterkommen zu verschaffen. Diese Bestimmung in der Bragis angewendet, muß dazu führen, daß sich jeder ausgesetzte Landarbeiter zuerst einmal felbft auf die Strümpfe zu machen und nachzuforschen hat, wo sich ein UnterStrümpfe zu machen und nachzuforschen hat, wo sich ein Untertommen finden läßt. Das ist in den meisten Fällen nicht möglich, Wohnung nicht zu erlangen ist und möblierte Zimmer, Asyle, Arbeitshäuser und Herbergen auf dem Lande nicht zur Verfügung beitshäuser und Herbergen auf dem Lande nicht zur Berfügung stehen. Mithin ist nach dem weiteren Wortlaut des Runderlaffes auf leerstehende oder sonstige Räume, auch wenn sie sonst zum dauernden Aufenthalt für Menschen nicht bestimmt sind, zurückzugreifen, d. h. alfo, obbdachlose Ermittierte fönnen in Ställen, Scheunen usw. vor läufig untergebracht werden.
Diesen Bestimmungen widersprechen wir sehr energisch, meil
Der Fürsorgezögling ist fein verlorener Mensch! Borwurf gemacht wird, daß durch sie die Kinder noch schlechter werBie häufig tann man hören, daß der Fürsorgeerziehung der den. Das mag vor einer Reihe von Jahren oftmals nicht unberechtigt gewesen sein. Auch an den maßgebenden Stellen fonnte man sich der Erkenntnis dieser bedauerlichen Tatsache nicht verfchließen und suchte daher Mittel und Wege, wie diesem Uebelstand abzuhelfen fei. Man hat auch eine Lösung gefunden, Die Stadt Berlin hat zu diesem Zwed Berteilungs. stellen eingerichtet. Jedes Kind, das der Fürsorge unterstellt werden foll, tommt zunächst in eine dieser Anstalten, wo es be obachtet wird. Das Urteil des Lehrers, der Erzieher und eines Psychiaters ist dann bestimmend, ob das Kind in Familienpflege oder in eine feiner Eigenart entsprechende n= ftalt gegeben werden soll. In Familienpflege tommen folde Kinder, die nicht schwer erziehbar sind. Man darf nämlich die sich irgend etwas haben zuschulden tommen lassen. Biele Kinder müssen den Eltern entzogen werden, menn sie von diesen arg vernachlässigt worden sind, von der Schule fern gehalten werden oder auch diese ihre Kinder roh mißhandeln usw. Es muß ausdrücklich betont werden, daß die Eltern ober menigstens die Bäter Don zirka zwei Dritteln aller Böglinge Trinter find. Der Schnaps ist der Haupturheber allen Elends und all der Delifte mie Roheit, Mißhandlungen, Blutschande und dergleichen. Das Unheil, das der fohol anrichtet, ist unermeßlich groß. Unendlich viele schwer er ziehbare Kinder haben ihr Lebentang darunter zu leiben, daß sie ihr Dasein einer durch Alkohol verschönten Liebesstunde ihrer Eltern verdanten und nicht weniger Kinder haben feelisch schon in zartester Jugend einen Knag bekommen, weil sie die Ausschreitungen ihrer im Trunt maßlosen Väter haben mit ansehen müssen. Borschulpflichtige Kinder unter 3 Jahren finden Aufnahme im
nicht vergeffen, daß in der Fürsorge sich nicht nur Kinder befinden,
3 Jahren und schulpflichtige Knaben und Mädchen im Haus Rinderschuh in 3ehlendorf. Die Verteilungsstelle für schulentlaffene Knaben ist der Lindenhof" in Lichtenberg und für schulentlassene Mädchen zurzeit die Anstalt Konrads= höhe bei Tegel. Für legẞtere ist ein neues Heim in Lichtenrade im Bau. Für Schulpflichtige Knaben und für Burschen, die tein Handwert erlernen wollen bzw. dazu nicht befähigt sind, besitzt die Stadt Berlin ein landwirtschaftliches Erziehungs.
wir sie als unvereinbar mit dem Gedanken menschenwürdiger Be- heim, den Struweshof bei Ludwigsfelde. Er gehandlung und Unterbringung halten. Dem Elend würde Tür und Tor geöffnet werden.
Das hat das Preußische Innenministerium eingefehen. Es ist in diesen Tagen ein weiterer Runderlaß folgenden Wortlautes herausgegeben worden:
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,, Die in unserem Runderlaß vom 22. September 1925 IV E 2270 und II 7 Nr. 1422( M. BL. i. B. S. 985) gegebenen Bestimmungen über die Feststellung der Obdachlosigkeit und die zu ihrer Berhütung anzuwendenden polizeilichen Mittel haben vielfach lebhafte Beunruhigung hervorgerufen. Demgegenüber weisen wir darauf hin, daß nach der für die Polizeibehörden maß gebenden Rechtsprechung der Berwaltungsgerichte gewiffe Härten nicht zu vermeiden sind und daß die Nichtbeachtung dieser Recht sprechung die Polizei gegebenenfalls Schadenersazansprüchen der beteiligten Vermieter aussehen würde. Es muß daher insbesondere daran festgehalten werden, daß Obdachlosigkeit erst dann ange nommen werden tann, sobald feststeht, daß die Ermittierten aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln nicht in der Lage sind, sich ein notdürftiges Unterfommen zu beschaffen, und daß ihnen hieraus eine unmittelbare Gefahr droht. Diese Feststellung wird fich indessen bei geeignetem planmäßigen Zusammenarbeiten zwischen Wohnungsamt und Polizei schon vor Bollziehung der Räumung treffen lassen. Deshalb wird die in Sah 2 unferes Erlaffes gestellte Forderung, daß vor Feststellung der Obdachlofigteit zunächst die Räumung bereits erfolgt fein müffe, nicht mehr aufrechterhalten. Was die Frage der behelfsweisen Unterbringung anlangt, bestimmen wir in Abänderung des leßten Halbfazes von Sat 3 a. a. D., daß als Obdach nur folche Räume verwendet werden dürfen, die zur Unter bringung von Menschen geeignet find.
hört mit zu dem Schönsten und Besten, was auf diesem Gebiete geschaffen worden ist, sowohl was das Aeußere betrifft als auch den Geist, der dort herrscht. Nicht weit entfernt davon, in Kleinbeeren, befindet sich ein sehr schönes Heim für schulentlassene Mädchen, wo diese in Haus und Garten ausgebildet werden. Lehrlinge fommen nach Brandenburg in ein Lehrlingsheim. Dort werden sie zu meistern in der Stadt in die Lehre gegeben und das Heim ist ihre Wohnung. Nun gibt es aber auch viele 3öglinge, melche schwachsinnig sind und für diese besitzt die Stadt Berlin Heime in Templin und Lichtenrade.
Man sieht also, daß auch auf diesem so arg angefeindeten Gebiet unendlich piel gefchaffen ist, noch gefchaffen wird und auch geschaffen werden muß. Roch ist vieles nicht vollkommen, doch jeber darf überzeugt sein, daß in der Fürsorge unermüdlich daran gearbeitet wird, aus allen ihr anvertra ten 3öglingen tüchlige und brauchbare Menschen zu machen.
Asthmaleidende!
Bergenben Gle 3hr Geld nicht durch muslose Egverimente mit tenren Apparaten und unwirksamen Mitteln. NYMPHOSAN- SIRUP" hat sich feit Jahren glänzend be währt und ist unerreicht in der Dauertithing. Befandteile auf der Dedung. Crhält in: Berlin C: Alegander- Apoth. Alexanderstr. 8; Elefanten- Apoth, Dönhoffplay; Apoth zum roten Adler, Roßfte 26/28; Gimons- Apoth. Spandauer Str. 17; Berlin R: Adler- Apoth. am Weddingplay; Brettschneiders Apo h. Oranienburger Str. 37; Brunnen- Apoth, Badstr. 11; Diana- Apoth., Turmftr 28; Apoth elf Kreuz, Raftanienallee 2; Apoth. 3 getr. Adler, Auguftftr. 60; Germania Apoth, Lothringer Str. 50; Bittoria- Buife- Apoth., Boltafte 44; Berlin D: Fürst- Bismard Apoth, Brangelite 47; Seeges Apoth, Gubener Str. 83; Jungs Apoth fchw Adler. Neue Rönigstr 50; Berlin S: Apoth am Hermannplag; Hirsch- Apoth Lindenftr. 74; Berlin W: Radlauers Kronen- Apoth, riebrichftraße 160; Belifan- Apoth., Leipziger Str 93; Dr Boswin els Apoth, Kurfürftenftraße 154; Wittes Apoth, Botsdamer Gtr 84a; Berlin- Charlottenburg: Apoth am Reichstanzierplag. Berlin Schöneberg: Rathaus- Apoth. Berlin Lichterfelbe: Central- Apoth. Fritzi
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Die Unvergleichliche