Einzelbild herunterladen
 
  

mäßige Versammlungen ab, die mit Vorträgen, Vorlesungen und Igierung müßte ja andernfalls ihren Bedarf von den mit freien| 21. Januar d. J. in früher Morgenstunde fand die Prügelei im Diskussionen ausgefüllt werden. Am 16. März veranstaltete er Arbeitern schaffenden Industrien beziehen. Das wichtigste aber Grunewald statt. Keiner der Duellanten wurde verwundet. Die eine Märzfeier, die gut besucht war. Der Parteigenosse ist, daß noch kein Mittel vorgeschlagen wurde, das den Ausschluß Helden hatten sich nun gestern wegen Zweikampfes mit 2. Uhle hielt unter großem Beifall die Festrede. Wegen des fremder Gefängnißarbeit sicher ermöglichte, ohne die Meift- tödtlichen Waffen zu verantworten. Den Vorsiz führte Land­Bismarckrummels veranstaltete der Verein eine Versammlung, in der begünstigungs- Klausel zu verlegen." richter v. Naugsdorf, die Anklagebehörde vertrat Assessor die Bismarckfeier als eine gegen das arbeitende Volk gerichtete Was der Herr Bradley sagt, dessen Gesellschaft bezeichnender: Meyer, die Vertheidigung führte Rechtsanwalt Lobe. Bei Demonstration gekennzeichnet wurde. Als der Oberlehrer der weise 300 Knaben und Mädchen, aljo jedenfalls nur sehr wenig Feststellung der Personalien der Angeklagten wurde erwähnt, deutschen Schule in St. Paulo vor den Schulkindern eine Lob- erwachsene Arbeiter beschäftigt, beweist wenig oder nichts, denn daß der Angeschuldigte v. Schrader einmal wegen Beleidigung rede auf Bismarck gehalten und die Kinder ein Hoch auf diesen die Maschinenarbeit ist in der Bürstenfabrikation längst eingeführt mit einer Geldstrafe von 200 m. vorbestraft ist. Derselbe Mann hatte ausbringen lassen, wurde in der hier erscheinenden gewesen. Auch was Lord Farrer anführt, der englische Konsu- erklärte, daß dies infolge eines Streites geschehen sei, den er in Germania " ein Protest gegen solchen Mißbrauch der Schule er- ment werde durch den Gebrauch billiger fremder Waaren in die feiner früheren Eigenschaft als Rittergutsbesitzer mit einem laffen und auch im Schulvorstand selbst fand das Vorgehen des Lage gebracht, feinen Bedarf an inländischen Produkten zu steigern, Amtsvorsteher gehabt habe. Der Vorsitzende erörterte sodann, Lehrers scharfen Tadel, so daß für die Zukunft der in Rede ist nicht der Weisheit letzter Schluß, denn wenn der Arbeiter daß der Kugelwechsel ohne Visir und Stecher stattgefunden hatte, stehenden Ungehörigkeit vorgebeugt sein dürfte. Die Maifeier feine Beschäftigung hat, so kann er überhaupt nichts taufen, ge- daß als Sekundanten des Angeklagten v. Roße der Freiherr wurde in St. Paulo wie von den Arbeitern des romanischen schweige daß er seine Bedürfnisse vermehren könnte. Freilich giebt v. Hammerstein und der Ober- Präsidialrath Freiherr v. Branden Sprachstammes so selbstverständlich auch von den deutschen Arbeitern es tein Mittel, zu verhüten, daß die freien Arbeiter durch die stein fungirt hatten, die Sekundanten des Herrn v. Schrader abgehalten. Die Romanen gaben ein gut redigirtes Flugblatt Gefängnißarbeit geschädigt werden. Mag die Form der Ge- feien nicht genannt.( Hofmarschall der Kaiserin Friedrich , Frei­D. Reischach, und Kammerherr D. Blumenthal. Der 1. Mai" in portugiesischer und italienischer Sprache heraus. fängnißarbeit wechseln, irgend einen Nachtheil haben die freien herr Amt des Unparteiischen hatte Graf v. Tschirsky­Die Deutschen hielten am 1. Mai vormittags eine Versammlung Arbeiter immer. Aber der Schaden ließe sich auf ein Minimum Das Die Angeschuldigten gaben den Sach­ab und am Nachmittag unternahmen sie einen Ausflug in die reduziren, wenn die Gesetzgeber vorschrieben, daß Gefängniß- Rénard ausgeübt. zu und erklärten auf das Anheimstellen des Umgebung. Alles verlief bestens. Auch in Santos wurde der strafen nur für wirklich gemeingefährliche Thaten, wo es sich um verhalt 1. Mai gefeiert. Bemerkt sei, daß sowohl in Santos wie in einen zweifellos nothwendigen Schuß der Gesellschaft vor dem Borsitzenden, daß sie keine Veranlassung hätten, sich über die St. Paulo deutsche, portugiesische und italienische Bei- Thäter handelt, ausgesprochen werden können. Ursache des Duells auszulassen. Der Staatsanwalt beantragte tungen der Maifeier Festartikel widmeten und daß das zulässig niedrigste Strafmaß, je drei Monate in vielen Werkstätten und Fabriken die Arbeit ruhte. Festung. Der Vertheidiger verzichtete aufs Wort. Der Gerichts­Die Nachricht, daß der deutsche Reichstag die Umsturzvorlage hof erkannte nach dem Antrage des Staatsanwalts. Es liege abgelehnt habe, wurde in St. Paulo von allen freiheitlich ge= Der Porzellanarbeiter- Streit in Altwasser scheint sich keine Veranlassung vor, über das gefeßlich niedrigste Strafmaß sinnten Deutschen und auch von den übrigen, deutsch sprechenden Bewohnern mit der größten Genugthuung aufgenommen. Sollte was ja natürlich wäre, da dem Fabrikanten Zielsch in Alt­zu einem Streit der schlesischen Porzellanarbeiter auszudehnen, hinauszugehen. Die ganze Verhandlung nahm eine Viertelstunde in An­spruch. es zur Reichstagsauflösung kommen" schreibt man uns wört­waffer bei der Anfertigung seiner Waaren andere schlesische so werden auch wir unser Möglichstes thun, um unsere Fabrikanten Hilfe leisten. In Königszell haben die im Kampfe stehenden Genossen im alten Vaterlande nach besten Borzellanarbeiter bereits die Arbeit eingestellt. Die der anderen Kräften zu unterstützen. Für heute gratuliren wir Euch zu all Orte werden wahrscheinlich zum größten Theil diesem Beispiel den Erfolgen, die bis jetzt errungen wurden, und rufen Euch ein fröhliches Vorwärts! zu."

"

lich

-

-

Polizeiliches, Gerichtliches 2c.

"

Gewerkschaftliches.

folgen.

In Graz streiken 600 Tischler wegen Verweigerung des herbeizuführen.

- Die ungarische Parteileitung und zwar die Neunstundentages. Die Gewerbebehörde sucht eine Verständigung wie wir berichteten, fürzlich in Gemeinschaft mit seiner Frau

Parteigenossen Josef Diez, B. Schreier, F. Kittel, A. Pfeifer, A. Poór, K. Teßárß, D. Bokányi, A. Rády, E. Kaaß, B. Feld­mann, P. Stark, F. Foittin, S. Elzholz, E. Egger wurden vom Geschworenengericht in Budapest wegen der Ausgabe des Flug­blatts über den Hod- Mezö- Vasarhelyer Sozialistenprozeß zu je 6 Monaten Staatsgefängniß verurtheilt. In dem Flugblatt soll ,, aufgereizt" worden sein.

Soziale Lebersicht.

Arbeitszettel. In dem gestern veröffentlichten Formular muß es unter 4. heißen: Entlassungs- und Verlassungsgründe", nicht, wie irrthümlich gesezt wurde: Verfassungsgründe". Die Gründe, weshalb die Arbeit verlassen wurde, sind mit diesem allerdings nicht gerade glücklichen Ausdruck gemeint.

Neber die Verwendung schulpflichtiger Kinder zum Regelaufsehen hat jüngst der Regierungspräsident von Minden i. M. eine Verfügung erlassen, wonach schulpflichtige Mädchen überhaupt nicht und Knaben nur nach dem vollendeten zwölften Lebensjahr und auch dann nur bis 10 Uhr abends zum Regelauffezzen verwendet werden dürfen. Das Verabreichen von geistigen Getränken an die Knaben ist verboten. Verantwortlich für Zuwiderhandlungen, die mit Geldstrafe bis 60 M. oder ent­sprechender Haft bedroht werden, sind die Veranstalter des Kegelspiels.

finden.

9

-

-

Der Schweizerische Gewerkschafts- Bund hat seit Neu­jahr 1894 für Streits 83 000 Frs., für Maßregelungen 3000 Frs. ausgegeben. Dazu kommen noch 26 300 Frs. freiwillige Beiträge. Mit den Ausgaben des Uhrenarbeiter- Verbandes wurden ins­gesammt 135 000 Frs. für die sozialen Kämpfe aufgewendet.

Gerichts- Beitung.

und

Man vergleiche mit diesen milden Beurtheilungen einer rohen Raufszene die harten Strafen, welche gegen sozialdemokratische Redakteure ausgesprochen werden, die ihre politische Ueberzeugung in einer den Staatsanwälten mißfälligen Form bekunden. Nur so weiter mit dem Kampf für Ordnung, Religion und Sitte! Der Kanfmann Carl Göhring aus Rigdorf, welcher, wegen zahlreicher, namentlich gegen Arbeiterinnen verübter Bes trügereien zu einer erheblichen Freiheitsstrafe verurtheilt wurde, hatte sich in der letzten Sigung des Rixdorfer Schöffengerichts wiederum wegen Unterschlagung zu verantworten. schädigte ist der Mechaniker Georg Rehfeld in Berlin . Das Urtheil lautete auf eine Woche Gefängniß.

Der Ge=

Die Sonntagsarbeit bei der Firma K. F. Witte unterlag gestern der Prüfung der Kammer VII beim Lands gericht. In der Vorinstanz ist der Inhaber der Firma vers urtheilt, weil er geduldet hatte, daß an einem Sonntag Vors Vereinsgesetz- Blüthe. Am 1. Mai tagte in den Keller'schen mittag in seinem Betriebe gearbeitet wurde. Gegen das ver­Festfälen, Koppenstr. 29, eine Maurer- und Pußerversammlung, urtheilende Erkenntniß wurde Berufung mit der Motivirung welche sich mit gewerkschaftlichen Angelegenheiten beschäftigte. eingelegt, daß die Arbeit im Frachtgeschäft( das unter Gegen Mittag wurde die Versammlung geschlossen, es blieben das Verkehrsgewerbe gerechnet wird) vor fich gegangen jedoch noch in dem Raume gegen 50 Personen zurück, unter sei, die Spedition bilde nur einen Theil des Betriebes. Der diefen der Maurer Johann Möller. Aufgefordert, zur Feier des Zeuge, der die Uebertretungen der Sonntagsruhe seinerzeit zur ersten Mai mit seinem Quartett, dessen Dirigent er ist, einige Anzeige gebracht hatte, betonte, daß der Schwerpunkt im Geschäft Lieder anzustimmen, ließ er die lustigen Musikanten antreten und der Angeklagten wohl mehr auf der Spedition als auf dem Fuhr durch die Räume ertönte sodann der Gesang des Arbeiter- geschäft liege; der Betrieb der Firma Witte habe einen voll­Vaterlandsliedes des Völker Frühlingsliedes. Bon kommen kaufmännischen Charakter, ste betreibe vorwiegend Banke dem Gesang war jedoch die Polizei nicht erbaut und Möller er Kommissions- Inkassogeschäfte. Es seien die Komtoristen bei der hielt einen Strafbefehl in Höhe von 20 flingenden Mart, weil Arbeit betroffen worden, die nach dem herrschenden Begriff zum er ohne polizeiliche Genehmigung eine Versammlung ver- Handelsgewerbe gehören. Der Gerichtshof fonnte sich nicht anstaltet habe, in welcher öffentliche Angelegenheiten erörtert über die Frage schlüssig werden, ob der Angeklagte als Unter werden sollten. Von dem Zahlen der 20 klingenden Mart wollte nehmer im Verkehrsgewerbe oder im Handelsgewerbe anzusehen Möller trotz seiner musikalischen Neigungen nichts wissen, er er sei. Es wurde beschlossen, nach dieser Richtung hin noch weitere hob gegen den Strafbefehl Widerspruch und sein Vertheidiger, Erhebungen anzustellen, im weiteren soll das Ermittelungs­Rechtsanwalt Freudenthal, führte aus, die Versammlung verfahren auf die Personen ausgedehnt werden, welche an dem tönne nicht von dem Gesichtspunkte des§ 1 des Strafgefeßes fraglichen Sonntage beschäftigt waren, die Akten sollen zu diesem aus beurtheilt werden, sondern höchstens von dem der bekannten Zweck der Staatsanwaltschaft eingehändigt werden. Worte: Wo man singt, da laß Dich ruhig nieder, Böse Menschen haben keine Lieder.

Ein unnatürlicher Vater wurde gestern der zweiten Straf fammer des Landgerichts I in der Person des Schankwirths Michael Bartuczus vorgeführt. Wie aus der Urtheils­Man hätte es also hier im Falle mit guten Menschen zu thun. verkündigung hervorging, hatte der Angeklagte mit seinem eigenen Wenn auch ein solcher gegen das Vereinsgesetz fündigen könne, fiebenjährigen Töchterchen unzüchtige Handlungen schlimmster so könne man doch vorliegenden Falles von einer Grörterung Art vorgenommen. Das Gericht verurtheilte ihn zu einer Ge­öffentlicher Angelegenheiten nicht sprechen. Singen sei nicht erfängniß strafe von zwei Jahren. Beim Gesang ging selbst bei guten Sängern örtern. der Text offenbare der Text verloren, und nur was dessen Inhalt könne für den Begriff der Erörterung von Ve deutung sein. Im übrigen sei der unter Mufit gefeßte Völker. frühling oder das Arbeiter- Vaterlandslied zwar nicht eine An­gelegenheit rein privater Natur, bei beiden handele es sich über­haupt nicht um Angelegenheiten, demnach auch nicht um öffentliche Angelegenheiten. Die Freisprechung sei somit geboten. Auf diese erkannte auch das Schöffengericht.

Depeschen.

( Privat- Telegramm des ,, Vorwärts".) Lübeck , 27. Juni, 10 Uhr 20 Minuten. Heute Abend starb Friedr. Meyer, Verleger des Lübecker Volksboten".

Nach unserer Ansicht sollte die Verwendung von Kindern auf den Kegelbahnen überhaupt verboten werden, schon wegen der staub, tabat und bierdunsterfüllten Luft, die in den meisten dieser Bergnügungsstätten herrscht, und die für Kinder wegen deren weniger widerstandsfähigen Lungen noch von größerem Nachtheil sein muß als für Erwachsene. Außerdem ist die Be zahlung und Beköftigung der tegelauffeßenden Kleinen, sofern man ihnen überhaupt zu essen und zu trinken giebt, durchweg so erbärmlich, daß man ein großer Freund vom Regelspiel fein muß, um unter solchen Umständen an diesem Spiel Geschmack zu Sozialpolitisch sehr kurzfichtig ist zart ausgedrückt die Verwaltung des Poftamts I in Frankfurt a. M., wenn sie, wie geschehen, von einer Firma verlangt, diese solle die Begleitadressen zu den an sie adressirten Paceten auch an Sonn­und Feiertagen von der Post abholen lassen. Der Sonntag ist ein Ruhetag, sogar ein gefeßlicher, was man jetzt eigentlich auch in Stephan's Reich allenthalben wissen tönnte, nachdem das Deutsche Reich darüber eine Menge Bestimmungen erlassen hat. Wolff's Telegraphen- Bureau. Ein Rom , Donnerstag 27. Juni. Deputirtenkammer. Imbriani Zum Kapitel Schulkinder Mißhandlungen. Leipziger Lehrer, der nach der Leipziger Volkszeitung" auf Wichtige Entscheidung für Vereine! Bei dem großen und Demicolo bringen zwei Anfragen über den Prozeß Giolitti diesem Gebiete schon ein alter Bekannter" ist, hat einen Knaben Brande, welcher im August v. J. in den Kellerräumlichkeiten von ein. Darauf wird die Sigung ohne Zwischenfall geschloffen. derart gezüchtigt, daß der Arzt Dr. med. H. Reiter die Be Keller's Festfälen ausbrach, wurden zahlreiche Mobilien von London , Donnerstag 27. Juni. Oberhaus. Lord Salis scheinigung ausstellte, daß die.... Striemen nichts anderes Vereinen, die daselbst ihre Sigungen abhielten, theils durch Feuer- bury führte aus, er beabsichtige nicht, eine Erklärung über die find, als der Effett einer mit brutaler Gewalt ausgeführten theils durch Wasserschäden vernichtet. Der Verein deutscher Politik des neuen Kabinets abzugeben, da die Zeit hierfür noch Dhrfeige." Kaufleute hierselbst strengte deshalb einen Zivilprozeß auf Schaden- nicht gekommen sei. Die Regierung habe augenblicklich nur eine In der elfäffischen Stadt Colmar hat der Armenrath erfaz an, weil das Vereinsbücherspind mit Büchern im Werthe Politit, nämlich sobald als möglich das Parlament aufzulösen. eine Untersuchung der Wohnungen in den Arbeiter= von 500 M. gänzlich zerstört und und dasselbe nicht ver- Er hoffe, daß die Auflösung am 8. oder 9. Juli statt­vierteln vorgenommen, die sich auf 411 Häuser und 1331 Woh sichert war. Mit dieser Klage ist nun der Verein abgewiesen finden werde. Die Regierung werde alles, was sie tönne, thun, nungen erstreckte. Wie der Straßburger Post" geschrieben wird, worden, indem das Gericht annahm, daß es Sache des Vereins um die Entscheidung der Wähler zu beschleunigen, die allein stellte sich bei der Untersuchung heraus, daß die Wohnungen zum war, für die Versicherung Sorge zu tragen, weil diese Korpo- die Linie der zu befolgenden Politit vorzeichnen könnte. Lord großen Theil diesen Namen nicht verdienen; es sind öde, schmutzige ration ständig ihre Sigungen und Festlichkeiten in den genannten Rosebery erklärte, er wäre überrascht, daß die Regierung ihre Gelaffe ohne Luft und Licht und der Miethpreis ist verhältniß- Räumen abhielt, während der Besitzer des Etablissements nur Politit von der Auflösung abhängig machen wollte; die vorige mäßig viel zu hoch. Im Jahre 1891 ließ der Armenrath zwölf für den Fall haften würde, wenn der Verein nur zur Zeit des Regierung sei bereit gewesen, ihre Politit dem Urtheile Arbeiterwohnungen herstellen, die angeblich allen Anforderungen Unglücksfalles die Räume benugt hätte. des Landes zu unterwerfen, die gegenwärtige Regierung Redner entsprechen und sich trotzdem angemessen verzinsen. Nach diesem Die Herrlichkeit unseres Vereinsgefehes. Wegen Ueber- biete aber nur ein leeres Blatt als ihre Politif. bat dann um Aufklärung, warum Lord Salisbury den praktischen Erfolge beabsichtigte der Armenrath, weitere Bauten Dienstag auszuführen, fand aber beim Stadtrathe nicht das erwartete Ent- tretung des§ 15 des preußischen Vereinsgefehes verhandelte bisherigen Kriegsminister Campbell Bannerman gestern die zweite Straftammer des Landgerichts II als Berufungs - habe auffordern lassen, die Siegel feines Amtes auk­Der Bau guter Arbeiterwohnungen müßte natürlich die Räuberhöhlen werthlos machen, wo jezt die Arbeiter wohl oder schmidt und den Hausdiener Butry. Der erwähnte Para- Salisbury erwiderte, die Opposition müßte warten, graph schreibt vor, daß die Theilnehmer einer Versammlung die Regierung gebildet wäre, gebildet wäre, ehe eine Erklärung be übel hausen müssen. züglich der Politik abgegeben werden könnte. Be­Das englische Handelsamt beschäftigte sich dieser Tage fofort den Saal zu räumen haben, wenn eine polizeiliche Auf­lösung derselben erfolgt. Dies geschah bei einer Berzüglich des Kriegsministers habe er geglaubt, es sei im Inter mit der Frage der Einfuhr von Waaren, die in ausländischen die fammlung, am 25. Februar dieses in Jahres effe der wichtigen Obliegenheiten des Kriegsministeriums Gefängnissen hergestellt werden. Die britischen Bürsten- einem Lokale in Echöneberg abgehalten wurde. Genosse wünschenswerth, daß dort kein Interregnum eintrete, vielmehr arbeiter hatten sich bekanntlich beklagt, daß sie durch die Einfuhr Zubeil hatte einen Vortrag gehalten. Als die Zeit der dieser Posten sofort besetzt werde. Er wäre in rein freund­solcher Waaren start geschädigt würden. Ueber die Verhand Bolizeiftunde herangekommen war, löfte der überwachende Beamte schaftlicher Verbindung mit Campbell Bannerman geblieben, als lungen des Handelsamts wird nun der" Frankfurter Zeitung " die Versammlung auf. Der Angeklagte Köster brachte darauf er ihn durch seinen Privatsekretär fragen ließ, ob es ihm genehm berichtet, daß die Frage ungebührlich aufgebauscht worden ist. Herr Bradley von der Star Brushmaking Company, die 300 noch ein Hoch auf die Sozialdemokratie aus, in welches u. a. wäre, ihm die föniglichen Amtssiegel eher auszuhändigen, auch die beiden Mitangeklagten einstimmten. Die drei Ge- und ob er, wenn er wünsche, die Reise nach Windsor zu ver= Knaben und Mädchen in ihrem Betriebe beschäftigt, nannten waren deshalb vom Schöffengericht der Uebertretung des meiden, dieselben durch den Privatsekretär überbringen lassen stellte feft, daß die Beschäftigungslosigkeit vieler Bürsten­arbeiter sehr wenig mit der fremden Konkurrenz, um so viel vorbezeichneten Paragraphen für schuldig befunden und zu je 15 M. wolle. Eine Beleidigung Campbell Bannermans sei nicht bes mehr aber mit der Einführung der Maschinenarbeit in der auf, als nur der Angeklagte Röster für überführt erachtet wurde. gegen Campbell Bannerman unhöflich zu sein. Lord Rosebery mehr aber mit der Einführung der Maschinenarbeit in der verurtheilt worden. Die Strafkammer hob dies Urtheil insoweit absichtigt gewesen, nichts hätte seiner Ansicht ferner gelegen, als Bürstenindusirie zu thun habe. Diese Feststellung ist um so n betreff der beiden Mitangeklagten folgte der Gerichtshof den erklärte sich durch die Antwort Lord Salisbury's für befriedigt. der Ausschluß fremder Gefängnißarbeit von großem Werthe wäre, gestoßen hatten, während sie sich in Bewegung befanden, um den Das Haus vertagte sich sodann auf morgen. Ter

gegenkommen.

"

Lord

instanz gegen den Tischler Kösler, den Metallarbeiter Klein zuhändigen, was ein ungewöhnliches Verfahren wäre. bis

Saal zu verlassen.

( Depeschen- Bureau Herold.)

Rom , 27. Juni. Mehrere Blätter veröffentlichen die Notiz, unmöglich zu machen, hat im Handelsamt auch keinen Anklang gefunden. Lord Farrer bezeichnete ihn sogar als selbst. Für Ordnung, Religion und Sitte. Der Zweikampf, die Königin sei bei ihrer gestrigen Spazierfahrt von der Volkss mörderische Narrheit" und führte aus, daß der englische Konsu- welcher als eine Folge des Hofstandals zwischen dem Vetter des menge mit den Rufen:" Hoch die Königin, hoch Margherita! a. D. Dietrich Nieder mit dem König, nieder mit Crispi!" begrüßt worden. ment durch den Gebrauch billiger fremder Waaren in die Lage Beremonienmeisters v. Kobe, Rittmeister Nom, 27. Juni. Mehrere Blätter veröffentlichen eine Er komme, seinen Bedarf an inländischen Produkten zu steigern und v. Kohe einerseits und dem Freiherrn v. Schrader andererseits damit deren Erzeugung zu vermehren. Lord Farrer würde nur stattfand, beschäftigte gestern die erste Straftammer des Land- klärung, in welcher Cavallotti mittheilt, daß er seine Anklagen dann der Ausschließung fremder Gefängnißarbeit vom englischen gerichts II. Wie erinnerlich sein wird, soll Freiherr v. Schrader gegen Crispi, nachdem die Kammermehrheit dieselben zurückgewiesen Markt zustimmen, wenn auch der Vertrieb der in englischen den Zeremonienmeister v. Koke in enge Verbindung zu den habe, in begründeter Form vor dem Staatsanwalt wiederholen Strafanstalten hergestellten Waaren verboten würde. Doch hat anonymen Briefen standalösen Inhalts gebracht und an den werde. Sollte das Gericht diese Anklage nicht annehmen, so er. sich die Regierung nur dazu verstanden, die Mattenfabrikation, töniglichen Hausminister Freiherrn v. Wedel- Piesdorf einen Brief warte er, daß man gegen ihn die Anklage wegen Verleumdung die ehedem die hervorragendste Gefängnißindustrie in England gerichtet haben, der schwere Beschuldigungen gegen Herrn v. Koße eines Staatsbeamten erheben werde. Warschau , 27. Juni. In der letzten Zeit sind hier wieder war, zu unterdrücken, verwendet aber die Gefangenen nun zu enthielt. Der vorgenannte Verwandte des letzteren ließ darauf anderen Arbeiten, meist für die Staatsverwaltung. Gegen eine den Freiherrn v. Schrader durch den Chefredakteur der Kreuz zahlreiche Verhaftungen vorgenommen worden. Die Verhafteten, derartige Verwendung der Sträflinge haben seltsameriveise die trade- Beitung", den edlen Freiherrn v. Hammerstein, als Kartellträger unter denen sich auch ein 80jähriger Buchhändler befindet, ge­Die Polizei glaubt einer unions nichts einzuwenden, obwohl dadurch den freien Arbeitern fordern. Die Forderung lautete auf gezogene Pistolen mit drei hören allen Gesellschaftsklassen an. 15 Schritt Entfernung. Am geheimen Verbindung auf der Spur zu fein. die gleiche Konkurrenz gemacht wird, wie ehedem, denn die Re- l maligem Rugelwechsel und pierzu eine Beilage. Berantwortlicher Redakteur: I. Dierl( Emil Roland) in Berlin . Druck und Verlag von Maz Bading in Berlin , SW., Beuthstraße 2.