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den Zweck der Antheilnahme am Streit verfolge, und hiervon in der Resolution feine Rede sei. Der Gerichtshof war jedoch anderer Ansicht, er erblickte darin eine Verrufserklärung und ver­urtheilte den Angeklagten zu 1 Woche Gefängniß.

Büge 9, 10, 17, 18, sowie Hauptwache und Zentralzug zur Stelle.[ werb eordnung doch nur die Verrufserklärung bestrafe, welche eine Mark erzielt werden. Der verdorbene und theilweise von Man fetzte zwei Dampfsprißen mit fünf Schläuchen und zwei Druckfrißen in Thätigkeit und ging dem Feuer, das auch nach dem Parterre zu sich ausgedehnt hatte, von allen Stockwerken aus zu Leibe. Der Kampf war bei der großen Ausdehnung und der Fülle brennbarer Stoffe ungemein schwierig; drei Stunden dauerte es dann auch, bis die Gewalt der Flammen gebrochen war. Nicht minder umfangreich find die Aufräumungsarbeiten, und erst nach 11 Uhr konnte der Haupttheil der Feuerwehr die Brandstelle wieder verlassen. Der Schaden ist ganz enorm, was die Flammen nicht verzehrt haben, ist durch Waffer ruinirt, selbst die Maschinen haben durch die Size insofern gelitten, als einzelne Theile verbogen sind. Den Hauptschaden hat die Leipziger Versicherung zu tragen. Die Polenz befindet sich in einem wahr­haft bedauernswerthen Zustande. Sie liegt noch immer im Zu­stande des Starrtrampfes.

Ungeziefer verfressene Vorrath an Waare deutete auch darau hin, daß das Geschäft schon lange feinen Umfah gehabt hatt Es stellte sich auch heraus, daß der Ehemann Riedel die erwähnt Stelle garnicht antrat und durch diese Umstände mußte de Käufer annehmen, daß man zu falschen Vorspiegelungen gegriffen Die naive Rechtsauffassung, man könne fich durch Selbst habe, um das wenig einträgliche Geschäft los zu werden. 3 hilfe Ersatz für einen, von einem Andern zugefügten Schaden dieser Ueberzeugung gelangte auch der Gerichtshof auf Grund verschaffen, brachte den bisher vollkommen unbescholtenen Schiffs- der umfangreichen Beweisaufnahme und bei dem groben Ver eigner Fris Barney aus Köpenick   auf die Anklagebant megen trauensbruch, der in der Handlungsweise der Angeklagten liege Diebstahl. Der Genannte war bei einem anderen Schiffseigner hielt der Gerichtshof eine empfindliche Strafe am Playe. Das in Diensten, und war, als sein damaliger Arbeitgeber zu erfahren Urtheil lautete auf je zwei Monate Gefängniß. bekam, daß Barney sich selbständig machen wolle, von diesem plöglich entlassen worden. Es entstanden eine Reihe von Privat- Als ,, Sekondelieutenant" bei der Heilsarmee fonnte sich lagen, in denen Barney zum großen Theil Recht behielt. Es gestern der Druckschriftenhändler Bornheimer dem Schöffen sind jedoch noch eine ganze Anzahl von Gegenständen gericht vorstellen, welches ihn vor sein Forum geladen hatte, weil in den Händen des ehemaligen Prinzipals geblieben er unbefugt eine feste Handelsstelle eingenommen hatte. Der 22jährige Ein nicht unerheblicher Brand brach in der vorlegten Nacht und glaubte dadurch Barney sich geschädigt. Der Angeklagte erschien in voller Uniform; auf dem rothen Wamms gleich nach 12 Uhr in der Drakestr. 81 zu Groß- Lichterfelde   be- Weg der Privatklage schien ihm zu lang und so nahm unter dem uniformartigen Rittel prangte das Wort Heilsarmee  ", legenen Billa   des Bankiers Alexander Löwenherz aus, welcher er dem früheren Prinzipal einfach einige Gegenstände fort. Er am Kragen bezeichnete ein" S" die militärische Charge des An in Berlin   wohnt und sich bereits auf seinem Sommerfitz befin- entschuldigte sich im gestrigen Termin vor der 1. Straftammer geklagten, ganz unvorschriftsmäßig dagegen erschien der große det. Im ersten und obersten Stockwerk der Villa lag neben der des Landgerichts II   mit den Worten: Wenn Du mir mein gelbe Strohhut, welchen derselbe zu der Uniform angelegt hatte. Mädchenkammer und, von dieser nur durch eine Bretterwand ge- Eigenthum nicht wiedergiebst, nehme ich Dir Deins." Außer den Ob die große Narbe, welche dem Angeklagten über die rechte trennt, das Badezimmer, welches am Abend geheizt worden war. Kleinigkeiten, die der Angeklagte zugiebt, fortgenommen zu haben, Kopfhälfte geht, die Erinnerung an eine gegen die fündige Durch die dem Ofen entströmende Hiße oder durch das im fehlen aber noch andere Sachen, die der Angeklagte ebenfalls ge- Menschheit geschlagene Schlacht" ist, blieb leider unerörtert. Innern brennende Ofenrohr muß nun die Bretterwand oder das stohlen haben soll. Es kann hierfür aber kein Beweis erbracht Durch die Anklage konnte der junge Gottesstreiter erkennen, wie Dach angeschwelt worden sein. Den beiden Dienstmädchen der werden. Ferner soll er noch einer dritten Person eine Säge in der bösen Welt auch das Erhabenste in den Staub gezogen Familie war es in ihrer Rammer infolge der dorthin mitgetheilten unterschlagen haben. Der Vertheidiger ist nun der Ansicht, daß wird. war von der Heeresleitung dazu ausersehen, Wärme zu heiß geworden, sie öffneten daher ihr Fenster und be- die Absicht der rechtswidrigen Zueignung nicht er in einer der lebhaftesten Straßen des großen Spree Babels, gaben sich in den kühlen Park. Durch die Zugluft wiesen ist, da er nach nach seiner Rechtsauffassung den in der Friedrichstraße  , auf Vorposten zu stehen und durch wurde nun das Feuer alsbald entfacht und schlug in sogenannten Diebstahl" " Diebstahl" als einen Aft der Selbsthilfe Traktätchenvertheilung um die Seelenrettung sich verdient zu hellen Flammen zum Dach heraus. In diesen Augenblick betrachtet habe, und daß es nicht die Absicht des Gesez- machen. Er kam dieser Aufgabe auch mit dem ihm inne woh fuhr ein von Berlin   nach der Kadettenanstalt heimkehrender gebers gewesen sei, solche irrthümliche, in der Unbildung des nenden kriegerischen Elan nach, vergaß aber dabei, daß eine Offizier auf der elektrischen Eisenbahn an der Brandstelle vorbei Angeklagten begründete Rechtsauffassung als Diebstahl" zu be- polizeiliche Borschrift besteht, welche eine besondere Erlaubniß und alarmirte sofort die Feuerwehr, welche aus den zum Kadettenkorps abfommandirten Soldaten der verschiedensten zum Einnehmen einer festen Handelsstelle erfordert. Da er eine folche nicht besaß, erfreute er sich eines polizeilichen Strafmandats Truppen gebildet ist und welche unter Führung eines Offiziers in Höhe von 3 M. Das von ihm angerufene Schöffengericht ver­und mehrerer Unteroffiziere mit ihren Löschwerkzeugen bald an mochte zwar seiner Darlegung, daß er ja nicht ſtillgestanden, son­dem Drt des Brandes eintraf. Als nach ihnen die freiwillige dern immer einige Schritte hin und her gegangen fei, feine ent Feuerwehr erschien, war es dem Militär bereits gelungen, ein schuldigende Bedeutung beizumessen, hielt aber bei der ganzen weiteres Umfichgreifen des Elementes zu verhindern. Es brannte Sachlage eine Strafe von 1 M. für genügend. aber trotzdem das Dach ab und mehrere Bimmer gänzlich aus, während die unteren Räume durch die Wassermassen beschädigt wurden. Die Mädchenkammer und deren Habe sind völlig ver­nichtet worden; zum Glück waren die Insassen im Garten und retteten so ihr Leben. Die gleichfalls im ersten Stock schlafende Familie Löwenherz konnte noch rechtzeitig geweckt werden. Nach­dem die Hauptgefahr beseitigt worden war, rückte die Soldaten feuerwehr wieder ab. Der Brand war gegen 2 Uhr gelöscht.

strafen.

Das Gericht ist nach Lage der Sache nicht in der Lage, fich der Ansicht der Vertheidigung anzuschließen; es wird der That bestand des schweren Diebstahls, der darin liegt, daß der An­geklagte ein Fenster aufgestoßen und in den Raum, der zur Auf­bewahrung der betreffenden Gegenstände diente, eingestiegen sei, als erwiesen angenommen, und es erfolgt unter Ablehnung der vom Vertheidiger gestellten weiteren Beweisanträge die Ver­urtheilung zu 6 Wochen Gefängniß, während in Bezug auf die Unterschlagung auf Freisprechung erkannt wird.

Die II. Straffammer hiesigen Landgerichts I verurtheilte gestern die Wittwe Laura Gäbler, welche dem unmoralischen Leben ihrer eigenen Tochter aus eigennügigen Motiven Vorschub ge leistet hatte, wegen schwerer Ruppelei au einem Jahre 3 u chthaus.

Arbeiterbewegung.

BO

Bürsten und Pinselmacher- Kongreßt. Vom 17. bis

Sieben Monat unschuldige Untersuchungshaft hat der Arbeiter August Huwe durchkojen müssen, welcher am 30. d. m. zusammen mit einem gewissen Karl Brack unter der Anklage des Verbrechens gegen die Sittlichkeit vor den Geschworenen am Landgericht I. stand. Es handelte sich um eine unschöne nächt­Polizeibericht. Am 27. d. M. Nachmittags wurde auf dem liche Szene im Humboldthain, an welcher der zweite Angeklagte Hofe des Grundstücks Chausseestr. 74 die fünfjährige Bertha zweifellos betheiligt war, während der erste Angeklagte in seiner Meinicke beim Spielen von einem anderen Mädchen umgestoßen langen Untersuchungshaft stets seine völlige Unschuld behauptet und erlitt eine so schwere Gehirnerschütterung, daß sie am batte. Diefelbe wurde in der Schwurgerichts- Verhandlung 19. Mai tagte in Apolda   der 2. deutsche   Bürsten- und Pinsel­29. d. M. Morgens verstarb. Am 29. d. M. Nachmittags auch so klar erwiesen, daß der Vertheidiger, Rechts- macher- Kongreß. Vertreten waren: Wien  , Berlin  , Hamburg  , sprang ein Mädchen in der Nähe der Moabiter Brücke in die anwalt Leonh. Friedmann, nicht nur die Freisprechung Leipzig  , Dresden  , Freiburg  , Donaueschingen  , Apolda   und Nürn Spree, wurde jedoch, anscheinend ohne Schaden genommen zu seines Klienten in Antrag brachte, sondern auch beanspruchte, berg, welche sich sämmtlich für eine gemeinsame Organisation haben, wieder aus dem Wasser gezogen und nach seiner Wohnung daß die Kosten der Vertheidigung der Staatskasse aufgebürdet aussprachen, worauf auch die vorgelegten Statuten mit einigen gebracht. In dem Hause Invalidenstr. 9 fiel Abends ein un- würden. Er begründete diesen Antrag damit, daß, wenn in dem unwesentlichen Alenderungen angenommen wurden. Der Vorsitz bekannter, etwa 35 Jahre alter Mann in der Trunkenheit eine Vorverfahren eine Gegenüberstellung der Belastungs- und Ent- wurde nach Beschluß des Kongresses nach Freiburg   verlegt. Die im Seitenflügel belegene Kellertreppe herab und erlitt eine so laftungszeugen stattgefunden hätte, die Hinfälligkeit der Anklage Verhandlungen wurden durchaus in ruhiger und fachlicher Weise bedeutende Berlegung an der Stirn, daß er besinnungslos sich von selbst ergeben haben würde. Der Gerichtshof erachtete geführt, und steht zu hoffen, daß die Entwicklung der Organi liegen blieb und nach dem Lazarus- Krankenhause gebracht werden diese Gründe als zutreffend und erkannte nach dem Antrage des fation in Anbetracht ihrer immensen Wichtigkeit für die Arbeiter Vertheidigers. Der Angeklagte Brack wurde zu 6 Monaten egensreiche Fortschritte macht. Mit einem Hoch auf die inter  Gefängniß verurtheilt und die Straße auf die Untersuchungshaft nationale Arbeiterbewegung und dem Absingen der Marseillaise  angerechnet. wurde der 2. deutsche   Bürsten- und Pinselmacher- Kongreß ge schlossen.

mußte.

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Gerichts- Beitung.

bedeutend

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Aus Bochum   wird der Kreuz- 3tg." telegraphirt: Die gelaffen hatte, allen Bergleuten, welche nunmehr an drei Streits Firma Krupp   hat, nachdem sie eine vierwöchentliche Bebentzeit betheiligt gewesen sind, die Abkehr gegeben.

Unterschlagungen von beträchtlichem Umfange führten gestern den Kaufmann Michael Edel vor die zweite Straf­fammer Unter der Anklage der Majestätsbeleidigung stand Jahre 1888 von der Kleiderfirma Grundmann und Höseler in des Landgerichts 1. Der Beschuldigte wurde im gestern Dr. F. Lütgenau vor der 4. Strafkammer des Land- Meran i. S. als Agent angenommen. Später stellte der Ange­gerichts I. Die Majestätsbeleidigung sollte durch einen Vortrag flagte seinen Chefs vor, daß es für das Geschäft beffer sei, wenn im Berein der deutschen   Schuhmacher begangen worden sein. er ein Kommissionslager erhalte und gleichzeitig mit der Befug Nach der Aussage des überwachenden Polizeibeamten hätte niß zum Einkassiren der außenstehenden Forderungen ausgestattet bericht: In Wien   stehen 3000 Buchdruckergehilfen und Hilfs Die Generalfommission verschickt folgenden Situations Redner gesagt, daß der Kaiser soziale, sozialistische, sozialdemo- werde. Die Firma ging auf den Vorschlag ein, Edel erarbeiter aus. Die Ursache, sowie der bisherige Verlauf des Tratische diese Ausdrücke feien, wie der Zeuge meinte, gleich hielt einen Posten Waare Ideen habe und deshalb den Unternehmern nicht der stets je nach dem Abgange wieder zum Betrage von 3000 m., Kampfes ist allgemein bekannt. Infolge der Feier des 1. Mai sympathisch sei. Im Zusammenhang damit habe der Redner die Von erneuert wurde. wurde eine Anzahl Buchdrucker entlassen, worauf die Gesammt " Mittheilung" von der bevorstehenden Abdankung des Monarchen Hause meist nur Aufträge für Besteller diesem Zeitpunkte an hat der Angeklagte feinem heit derselben die Arbeit einstellte und den neunstündigen Arbeits gemacht. Ferner habe er gesagt, daß der Kaiser bei den ver Namen geschickt. mit falschen tag forderte. Da die Aufträge von dem hiesigen schiedenen Konferenzen auf der äußersten Linken gestanden" Lager ausgeführt wurden und der Angeklagte fechs Monate angeblich wegen Statutenüberschreitung, behördlich geschlossen Trotzdem der Unterstützungsverein der Buchdrucker in Wien  , habe. Der Angeklagte suchte aus dem Protokoll und den münd- Biel gab, so dauerte es geraume Zeit, bevor die Firma hinter worden, so ist der Stand des Streits nach den uns gewordenen lichen Aussagen des Poltzeibeamten nachzuweisen, daß dieser den die Unregelmäßigkeiten ihres Agenten fam. Dann stellte fich aber Berichten ein sehr günstiger, da auch bei diesem Ausstande dies Bortrag fehr mangelhaft aufgefaßt habe. Er habe nur von einer heraus, daß 42 Aufträge auf nicht existirende Besteller aufgegeben felbe Einmüthigkeit, wie wir sie schon öfter bei größeren Streits Anerkennung fozialdemokratischer Forderungen durch den Kaiser worden waren. Das Kommissionslager war nicht mehr vor- in Wien   beobachten konnten, unter den Genossen herrscht. Durch gesprochen, damit fei eine wahre Thatsache ausgedrückt. Was handen. Die Firma Grundmann u. Höseler war außer Stande, die Schließung des Vereins ist den Ausstehenden jedoch ein wesent Der Beamte sonderbarer Weise als eine Mittheilung verstanden die ausstehenden Forderungen einzuziehen, denn der Angeklagte liches finanzielles Hilfsmittel geraubt worden, und wenden sich und für eine Thatsache gehalten habe, war nur Erwähnung eines an jenem Tage aufgetauchten Gerüchtes, das geben. Die Firma schäßt ihren Verluft auf über 17 000 M. und die weigerte sich entschieden, die wahren Namen der Besteller anzu- dieselben an uns um Unterstützung. er( Redner) keineswegs für glaubhaft erachtet und das er auch schreibt es hauptsächlich diesem Umstande zu, daß sie den Konkurs uns gewährt werden kann, so dürfte doch die Aufforderung Wenn diese auch direkt nicht in ausreichendem Maße von nicht um des Gerüchtes selbst willen, sondern nur in einem be- bat anmelden müssen. Auch im Verhandlungstermine blieb der unsererseits stimmten, geeigneten Zusammenhang zu einem anderen Zweck Angeklagte bei seiner Weigerung, anzugeben, wo die Waaren die deutschen Genossen anspornen, ihr Möglichstes zu unseren österreichischen Genossen zu helfen, erwähnt habe. Auf der äußersten Linken habe( so sei von ihm geblieben, er behauptete, die wahren Namen der Besteller deshalb leisten um besonders auch das brutale Machtmittel, wel nur ausgeführt worden) der Kaiser auf der Arbeiterschutz- Konferenz verschwiegen zu haben, weil er befürchten mußte, daß man ihn ches durch die Vereinsschließung angewandt worden ist, gestanden; das heiße: am meisten links von den Konferenz- Mit- nach Anbahnung aller dieser Geschäfte entlassen und die Ver- zu Nichte zu machen. Wenn in der Weise seitens der Behörden gliedern, und bedeute noch nicht: an sich links. Wenn er( Redner) bindung für eigene Rechnung weiterführen würde. Auch habe er Bartei genommen wird, dann haben die deutschen Genossen sich dem Raiser selbst die Anerkennung von noch mehr Forde sich sichern müssen, weil sein Haus ihn fortwährend um die Aus- jederzeit doppelt opferfreudig gezeigt, weil sie selbst erfahren rungen der Sozialdemokratie zugeschrieben hätte, so würde er ftellung von Gefälligkeitsatzepten anging, zu deren Deckung er die haben, wie solche Eingriffe in die Rechte des Staatsbürgers damit von seinem Standpunkt sicher nicht das Bewußtsein der eingezogenen Außenstände benutzen sollte. Der Zeuge Grund- empfunden werden. Majestätsbeleidigung verbunden haben. Der Staatsanwalt be- mann gab zu, daß in neun Fällen solche Wechsel zum Gesammt­antragte drei Monat Gefängniß; denn wenn wir es schon für betrage von 9000 M. ausgestellt worden seien, damals habe das den großen Ausständen in Deutschland   die österreichischen Ges Wir erinnern auch noch daran, daß im vorigen Jahre bei eine Beleidigung halten, daß man uns Sozialdemokraten nennt, Guthaben an den Angeklagten aber über 25 000 m. betragen. noffen nicht unthätig in Unterstützung waren; wir erinnern aud wie viel mehr ist es eine Beleidigung der Majestät, zu sagen, Der Staatsanwalt hielt die Handlungsweise des Angeklagten für daran, wie uns während des Tabalarbeiter- Ausstandes in Ham daß dieselbe sozialdemokratische Ideen habe." Wertheidiger so gegen Treu und Glauben im kaufmännischen Verkehr ver- burg in diesem Jahre aus verschiedenen Ländern Unterstützung Assessor Heine und Angeklagter hoben das Unzutreffende der stoßend, daß er eine Gefängnißstrafe von drei Jahren und fünf zu Theil wurde und glauben bei diesem Hinweis nicht vergeblich staatsanwaltschaftlichen Auffassung scharf hervor und plädirten Jahre Ghrverlust beantragte. Der Gerichtshof hielt nicht unter an die deutschen Genossen zu appelliren, wenn wir sie erjuchen, für Freisprechung, auf welche der Gerichtshof auch erkannte. Die schlagung, sondern einen fortgesetzten Betrug für vorliegend, auch in diesem Falle die internationale Solidarität zu be Kosten des Verfahrens wurden dem Staate auferlegt, nicht aber wofür auf eine Gefängnißrafe von zwei Jahren weisen. die Kosten der Vertheidigung, wie diese beantragt hatte. und dreijährigen Ehrverlust erkannt wurde.

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In den anderen gemeldeten Ausständen ist eine Aenderung

Wien  . Ueber den Buchdruckerstreit geht uns folgender

Adressen für Wien  : Wegen Verrufserklärung durch Verlesung bezw. An­Geldsendungen an: Heinrich Erdinger, Wien   II, Obere Donaus nahme einer Resolution in öffentlicher Versammlung hatte sich Alfred Samfcher, welcher wegen Ürkundenfalschung und Der frühere Prokurist des Bankhauses Pant Polke, straße 63. gestern der Buchbinder Greiffenberg   vor dem hiesigen Beruntreuung entlassen Briefe an: Carl Höger, Wien   VII, Burggaffe 57. Schöffengericht zu verantworten. Am 21. April fand im Saale darauf eine Denunziation gegen P. bei der Staatsanwaltschaft legten sämmtliche Gehilfen die Arbeit nieder, weil sie die grobe entlassen worden war und als Antwort In Barmen( Posamentenfabrik von Meier u. Schönborn) des Restaurants Königsbank" eine öffentliche Versammlung der einreichte, ist nunmehr, wie wir hören, auf Beschluß der Behandlung seitens des Werkführers nicht weiter ertragen Arbeiter und Arbeiterinnen der Rartonbranche statt, in welcher Strastammer auch verhaftet worden. unter dem Vorsitze des Angeklagten Streifangelegenheiten verhandelt es bekanntlich unternommen, noch eine außerordentliche General zuges. Hamfcher hatte fonnten. Die Ausstehenden bitten um Fernhalten des Zu wurden. Dabei gelangte eine Resolution Schrader zur Annahme, versammlung der Berliner   Messinglinien- Façonschmiede" einzu­welche folgenden Inhalt hatte:" Die Versammlung spricht ihre berufen und angeblich soll dies mit den Grund zu seiner schleu- nicht eingetreten. Entrüftung darüber aus, daß sich Kollegen und Kolleginnen gefunden nigen Inhaftnahme abgegeben haben. haben, welche durch Uebernahme der Arbeit von Streifenden ihre genannter Gesellschaft, welche ihm die Aktien zur Vertretung in Diejenigen Aktionäre Kollegen schädigen. Die Versammlung beschließt, jede Gemeinschaft der Generalversammlung überlassen haben, gerathen dadurch in den Stand am 28. d. M. darlegender Bericht zu: mit solchen Kollegen zurückzuweisen." Die Staatsanwaltschaft eine gewisse Nothlage. hatte darin eine Verrufserklärung erblickt und sowohl dem An­Durch die Konfistation des letzten Situationsberichtes und tragsteller als auch den Vorsitzenden, der die Resolution zur Ver- Unwahre Angaben bei dem Verkauf eines Geschäftes find wir erst heute in der Lage, über den Verlauf der am 25. Mai die 24stündige zuwartejrist zur Ausgabe eines neuen Berichtes Lesung und Abstimmung gebracht, unter Anklage gestellt. Der führten gestern den ehemaligen Borkosihändler Max Niedel abgehaltenen Versammlung berichten und den Kollegenfreifen Erstere war freigesprochen worden und das gerichtliche Protokoll und dessen Ghefrau Marie Riedel unter der Auflage des Betrugs weitere Mittheilungen über den Stand unserer Bewegung machen verzeichnete, daß der überwachende Polizeilieutenant bei seiner vor die IV. Strafkammer des Landgerichts I  . Im Februar zu können. Bernehmung als Beuge nicht auszusagen vermochte, ob der vorigen Jahres veröffentlichten die Angeklagten durch die Zeitung, Schlußsah der Resolution wirklich in derselben gestanden. Bei daß sie ihr gutgehendes und einträgliches Geschäft frankheits- nahmen an derselben Theil und mehrere Hunderte mußten, theils Die Versammlung verlief glänzend. Etwa$ 500 Personen der gestrigen Verhandlung gegen Greiffenberg   änderte sich insofern balber verkaufen wollten. Es meldete sich ein Bewerber, dem wegen Mangel einer von der Behörde vorgeschriebenen, sie als die Sachlage, als der abermals vernommene Polizeilieutenant versichert wurde, daß das Geschäft eine tägliche Losung von Buchdruckerei- Arbeiter fennzeichnenden Legitimation, theils wegen entschieden behauptete, daß seine damalige Aussage falsch protokollirt 30-40 Mart habe, und daß sie dasselbe nur veräußerten, weil Mangel am Raum umkehren, oder in dem Vorhofe des Saales worden sei. Er befundete auf das Bestimmteste, daß der fragliche der Ehemann eine Kammerdienerftelle beim Hofmarschallamt er- und im Hausflur Posto fassen. Nach einem eingehenden Referate Schlußsah thatsächlich verlesen worden sei. Der Angeklagte halte und die Ehefrau frank sei. Der Bewerber erstand darauf über den Stand des Streits seit dessen Beginne, wurde von machte für sich geltend, daß er als Vorsitzender einer Ber  - das Geschäft für 600 M. Bald mußte er einsehen, daß er betrogen einem Kollegen der Antrag gestellt, es sei auf die Forderung sammlung doch verpflichtet sei, alle eingehenden Anträge zur war, das Geschäft war nie lebensjahig gewesen und statt der ver- Wegfalles der Kündigungsfrist zu verzichten und an das Berlesung zu bringen und behauptete, daß der§ 153 der Ge- heißenen 30-40 Dt. konnte nur eine Einnahme von höchstens Gewerbe- Inspektorat heranzutreten, damit dasselbe die Vermitt