fe. 580 42. Jahrgang
2. Beilage des Vorwärts
Abschaffung der Geschäftsaufsicht.
Ein gerichtliches Vergleichsverfahren.
Die Reichsregierung bereitet einen Gesezentwurf vor, der die „ Geschäftsaufsicht" beseitigen und durch ein Vergleichs. verfahren ersetzen soll. Die Einrichtung der Geschäftsaufsicht hat sich bekanntlich nicht bewährt. Sie gab vielen Firmen, die in ernstliche Schwierigkeiten geraten waren, die Möglichkeit, ihre endgültige Auflösung im Wege des Konturses noch mpnatelang hinauszuzögern. Das bedeutete naturgemäß, daß die Gläu biger folcher Firmen, die sich unter Geschäftsaufsicht begeben hatten, lange Zeit in Unsicherheit darüber blieben, welchen Teil ihrer Forde rungen fie zurüderhalten würden. Durch die Neuregelung soll eine Beschleunigung des Verfahrens erreicht werden, mit der Wirkung, daß schnell klare Verhältnisse entstehen und daß die Baren- und Vermögensbestände der zahlungsunfähig gewordenen Betriebe ohne Berzögerung in andere Hände übergehen können mit der Wirkung, daß ein reichlicheres und dringenderes Angebot an Sachwerten nun auch zu einer Serablegung der Preise führt.
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In Zukunft wird eine zahlungsunfähige Firma, soweit sie noch nicht als tontursreif anzusehen ist, nur noch das Recht haben, ein gerichtliches Bergleichsverfahren zwischen fich und ihren Gläubigern herbeizuführen. Während bisher zu einem solchen Vergleich die Einstimmigkeit aller Gläubiger erforderlich war, ergibt fich nach dem Gefeßentwurf, soweit er bisher bekannt ist, die Mög lichkeit, einen gerichtlichen Vergleich auch dann durchzuführen, wenn einzelne Gläubiger widersprechen. Damit foll ver. mieden werden, daß einzelne Gläubiger eine allzu große Macht erhalten, die sie zur Ausschlachtung der Schuldner- Firmen gebrauchen tönnten. Zu dem Beschluß soll eine qualifizierte Mehr heit der Gläubiger erforderlich sein. Der Bergleich muß in der hältnismäßig turzer Zeit in der Regel binnen 6 oder 8 Wochen -zustandekommen. Gelingt es bem gerichtlichen Bergleichsver fahren nicht, einen Bergleichsbeschluß zustande zu bringen, so tritt dann sofort der Konfurs ein, ohne daß noch ein besonderer Antrag hierzu erforderlich wäre.
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schriftliche Erklärung der Mehrheit der an dem Verfahren beteiligten Gläubiger, die zugleich drei Biertel der Gesamtsumme der von dem Vergleich betroffenen Forderungen darstellen müssen, daß sie mit der Eröffnung eines Vergleichsverfahrens einverstanden sind" usw. Das Gericht fann, um eine Entscheidung über den Antrag herbeizuführen, Gericht fann, um eine Entscheidung über den Antrag herbeizuführen, die zuständige Vertretung des Handels, Handwerks, der Landwirt die zuständige Vertretung des Handels, Handwerks, der Landwirt fchaft usw. anhören. Die Entscheidung muß aber spätestens in drei Wochen nach dem Eingang des Antrages getroffen werden. Eine Ablehnung des Antrages ist aus verschiedenen Gründen, z. B. wegen Mangels an Masse, wenn der Offenbarungseid geleistet ist, wenn ein Berfahren wegen betrügerischen Bankrotts, Glücksspiels usw. schwebt, möglich. Wird dem Antrage stattgegeben, so ist ein Termin zur Berhandlung über den Bergleichsvorschlag zu bestimmen. Der Schuldner darf während der Dauer des Berfahrens(§ 24) fein Eintommen nur insoweit für sich verbrauchen, als es zu einer bescheidenen Lebensführung für sich und seine Familie unerläßlich ist". Bei Lebensführung für sich und seine Familie unerläßlich ist. Bei Eröffnung des Verfahrens fann das Gericht, widerruflich, eine Vertrauensperson, für die durch die Gläubiger Borschläge zu machen find, bestellen. Erscheint diese Bestellung entbehrlich, fo fann das Gericht darauf verzichten. Die Bertrauenspersonen tönnen (§ 32)„ von dem Schuldner die Erstattung ihrer angemessenen baren Auslagen und die Zahlung einer angemessenen Bergütung ver. langen.
In dem Verhandlungstermin selbst wird über den vom Schuldner zu erbringenden Bergleichsvorschlag beraten. Auf Verlangen eines am Berfahren beteiligten Gläubigers hat der Schuldner im Bergleichstermin den Offenbarungseid dahin zu leisten, daß er sein Vermögen so sorgfältig angegeben habe, als er dazu imstande sei und er insbesondere teine Schulden verschmiegen und teine erdichteten Forderungen aufgestellt habe(§ 46). Der Schuldner hat persönlich zu erscheinen. Eine Vertretung ist nur in besonderen Fällen zulässig. Am Abschluß eines Vergleichs ist erforderlich, daß erstens die Mehrzahl der an dem Verfahren beteiligten Gläubiger dem Bergleich zustimmt und zweitens die Gesamt. höhe der Forderungen der zustimmenden Gläubiger wenigstens 75 Bro&. der Forderungen der an dem Verfahren beteiligten Gläubiger beträgt. Die Mehrheiten berechnen sich nach Der Ver den im Vergleichstermin anerkannten Forderungen.
Der Gefeßentwurf wird wahrscheinlich schon bald dem Reichsgleichstermin tann auf Antrag von 75 Broz. der erschienenen tag zugehen, der dann zu prüfen hat, ob das neue Berfahren, das Gläubiger vertagt werden, wenn zu erwarten ist, daß der neue die Stellung des Gläubigers stärkt und einen Druck auf die Lage Termin zu einem Vergleich führen wird. Der neue Termin ist als. des Schuldners bedeutet, eine ausreichende Sicherheit dafür bietet, bald zu bestimmen und darf nicht über zwei Wochen hinaus anberaumt werden. Eine nochmalige Bertagung ist aber unzulässig daß sich die erwünschte Wirtschaftsbereinigung" mit feiner Hilfe schnell und wirksam genug durchsetzt, ohne daß damit(§ 51). Stommt es zu einem Bergleich, so bedarf dieser der gerichtlichen Bestätigung. Der Bergleich fann verworfen werden, allzu große Härten und eine Rechtsunsicherheit entstehen. und zwar, wenn das Bergleichsverfahren nachträglich unzulässig wird oder sich herausstellt, daß eine Eröffnung durch das Gericht abgelehnt hätte werden müssen. Für eine Verwerfung des Vergleichs genügt auch die Feststellung, daß der Vergleich unlauter ist und bem gemeinsamen Interesse der beteiligten Gläubiger widerspricht" (§ 53). Wird der Bergleich verworfen, so ist zugleich, auch wenn ein Antrag nicht gestellt worden ist, zu entscheiden, ob das Konturs.
Einzelheiten des Entwurfs.
Aus dem Entwurf, der gestern veröffentlicht worden ist, find folgende Einzelheiten hervorzuheben:
Der Schuldner fann, wenn er zahlungsunfähig geworden ist oder wenn Ueberschuldung vorliegt, bei dem zuständigen Gericht die Eröffnung eines gerichtlichen Bergleichsperverfahren zu eröffnen ist. fahrens beantragen. Damit wird jedes andere Abkommen des Schuldners oder anderer Personen mit einzelnen Gläubigern, durch welches diese bevorzugt werden, nichtig. Dem Antrage find beizu fügen die Adressen der Gläubiger, eine Vermögensaufstellung, bie
Nochmals: Reichslandbund und Weinbau.
Er
Wir hatten schon vor acht Tagen Gelegenheit, auf die ver. logene Propaganda des Reichslandbundes in der Weinbaufrage hinzuweisen. Der Reichslandbund antwortet in der letzten Ausgabe seines Bundesorgans auf unsere Aus. führungen. Noch immer wagt es der Reichslandbund nicht, seinen Lesern unsere Auffassung über den deutschen Beinbau im 3u. fammenhange vorzulegen. Er wagt es nicht, seinen Lesern zu fagen, daß der Rückgang des Weinbaues in erster Linie zurückzuführen ist auf die Ronkurrenz anderer alto. holischer Getränke( Bier, Branntwein, Litöre usw.). sagt seinen Lesern nicht, daß die Berlegung des Weinbaues in füblichere Gebiete eine internationale Erscheinung ist. Er verschweigt seinen Lefern, wohin die Winzer gefommen find, die an den jetzt wüsten früheren Weinbergen an der Ahr, am Main , am Rhein , am Nedar, an der Tauber ein bauten. Kurz, nach wie vor enthält er den Winzern die Wahrheit vor. Im Gegenteil, er behauptet, er habe den wichtigsten Teil unferes ersten Artikels über den Weinbau abgedruckt, während er in Wahrheit nur etwa ein Biertel gebracht hat und während dieses Viertel nichts über diejenigen Dinge enthielt, die für die Beurteilung der Lage des deutschen Weinbaues von Wichtigkeit sind.
In unserem ersten Auffah hieß es:... benn der größte Teil des deutschen Weinbaues ist lebensunfähig, und das Problem des deutschen Weinbaues liegt im Grunde darin, wie man ihn am ersten und am besten liquidieren, seinen Werttätigen gründlich und nach haltig helfen tann." Aus diesem Sah ergab sich flar, daß wir nicht behaupteten, daß der gesamte deutsche Weinbau lebens unfähig sei, sondern daß es nur ein Teil sei. Wenn das nicht noch einmal ausdrücklich betont war, so deshalb, weil wir nicht mit den tolmudgeschulten Dialektikern des Reichslandbundes" als Lefern rechneten, sondern mit Menschen, die die Notlage der deutschen Beinbauern verstehen und ihr abhelfen wollen. Eben dies aber will der Reichslandbund nicht; sondern für ihn ist die Notlage des deutschen Weinbaues nur ein a gitatorischer Borwand, wie seine neuen perlegenen Ausführungen nur zu deutlich zeigen, in benen er es wiederum nicht magt, unsere Ausführungen wieder zugeben. Beim Zurückgreifen auf unseren ersten Auffaz läßt er jezt den Vorfah, in dem davon die Rede ist, daß der größte Teil des deutschen Beinbaues lebensunfähig jei, fort und fonftruiert so einen Unterschied mit unserer zweiten Aeußerung, nach der es darauf antäme, denjenigen Teil des deutschen Weinbaues, der nicht in der Lage ift, Qualitätsweine zu produzieren, zu liquidieren. Sachlich haben wir beide Male genau dasselbe gefordert und haben das mit Recht getan. Denn wir haben uns flargemacht, daß die Winzer heute, wie die Dinge nun einmal liegen, aus dem Weinbau
Die kluge Hausfrau nimmt nur das echte
Wie die Regierung betont, soll die Neuregelung bald erfolgen. Der Entwurf ist dem Reichsrat bereits zugeleitet worden. Der Entmurf sieht aber für die Abwicklung der schwebenden Geschäftsauffichten entsprechende Fristen vor.
in die Fabrit wandern und auch weiter wandern werden, wenn man ihnen nicht Siedelungsmöglichkeiten eröffnet. Der Reichslandbund enthält aber weiter seinen Lesern auch offenfundige Tatsachen vor. Er behauptet jetzt ernsthaft, daß die im deutsch - spanischen Handelsvertrage feinerzeit zugestandenen 3ollermäßigungen ein Absinten des Weinpreises in Deutschland bedingt hätten. Er verschweigt seinen Lesern, daß von einem solchen Absinten, soweit sich dies ftatistisch übersehen läßt, teine Rede sein fann. Er verschweigt, daß bei einem Bollfag von 80 m. pro Doppel. zentner, das sind mehr als 90 m. pro hektoliter, der Wert des ettoliters niemals auch nur die Höhe dieses 3ollsages erreicht hat. Er verschweigt weiter, daß nach Ausweis der amtlichen Statistik der Hektoliter Weinmost bei der Ernte des Jahres 1923 einen Wert von 53,50 M., bei der Ernte des Jahres 1924 einen Wert von 52,45 m., also nur ganz geringfügig weniger Wert hatte, obgleich die Ernte des Jahres 1923 bei den alten Sollfäßen, die Ernte des Jahres 1924 bei den Sägen spiegeln feineswegs irgendwie die eingetretene Bollermäßigung wider des spanischen Vertrages so bewertet wurde; d. h. also, die Preise Budem liegen diese Preise beinahe genau auf der gleichen Höhe wie der Durchschnittspreis der Jahre 1911 bis 1913.
Benn schließlich der Reichslandbund behauptet, daß die Sozialdemokratie angesichts der Notlage der Landwirtschaft nicht das Recht habe, einer aufbauenden Siedelungs. politit das Wort zu reden, so weiß der Reichslandbund so gut wie wir, daß die gegenwärtigen Preise für Milchprodukte sowohl wie für Schweine dem bäuerlichen Betriebe ein verhältnismäßig besseres Austommen als anderen Zweigen der Landwirtschaft sichern, und es bedarf wohl teines besonderen Hinweises darauf, daß das Bauer in Not" des Reichslandbundes nicht für diejenigen Kleinbetriebe gelten kann ,, die auf der Grundlage der tierischen Bro. buftion aufgebaut find. Zudem übertreibt der Riechslandbund, wie üblich, die Zahl derjenigen Familien, die für die Umsiedlung wirklich in Frage fämen.
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Die Zahl der landwirtschaftlichen Weinbaubetriebe in Deutsch land beträgt höchftens 180 000, und von diesen ist wiederum für einen Teil der Weinbau nur eine nicht besonders wichtige Neben fultur . In einem anderen Teil dieser Betriebe dürfte bereits heute industrieller Nebenerwerb der Familienangehörigen zur Grundlage des Familieneinkommens geworden sein. Aber diese fachlichen Erwägungen spielen gar keine Rolle. Der Winzer ist für den Reichslandbund eben fein Gegenstand fürsorgender Politit, sondern nur ein Agitationsobjekt.
Neue Schwierigkeiten für die spanischen Vertragsverhandlungen. Bekanntlich hat der Reichstag einen Antrag der Winzer, daß die Zölle für spanische Weine nicht unter die Säße des deutsch italienischen Vertrages ermäßigt werden dürften, dem handelspoli
Mittwoch, 9. Dezember 1925
tischen Ausschuß überwiesen. Dieser hat jetzt mit schwacher Mehrheit sich auf den Boden dieser Forderungen gestellt. Aus Kreisen der Exporteure wird nun mitgeteilt, daß beim Festhalten an diesen Farderungen die ernste Gefahr besteht, daß die bisher ganz günstig verlaufenen Verhandlungen mit Spanien erneut in Frage gestellt werden. Man verweist darauf, daß seinerzeit nach Abschluß des bald darauf gefündigten deutsch - spanischen Handelsvertrages den Winzern zahlreiche Vorteile, gewissermaßen als Ausgleich, bewilligt wurden, wie z. B. Erlaß der Weinsteuer und Zuckersteuer, Kreditbeihilfen, Beihilfen zur Schädlingsbekämpfung usw. Nach Meinung fachmännischer Seite wird der Wert dieser Vorteile ungefähr dem Werte der deutschen Weinproduktion eines ganzen Jahres gleichkommen. Es wäre nur recht und billig, wenn jetzt die Winzer fich zu einem Entgegenkommen bereit zeigten, da durch ein erneutes Scheitern der Handelsvertragsverhandlungen mit Spanien der deutschen Gesamtwirtschaft erneut großer Schaden entstehen würde.
Die Bilanz der Reichspost.
Die Deutsche Reichspost legt soeben den Geschäftsbericht für das wirtschaftsjahr 1924 vor. Aus dem sehr eingehenden Jahresbericht ist die Gestaltung der Einnahmen und Ausgaben besonders interessant, wobei ein zahlenmäßiger Vergleich mit 1923 infolge des MWährungsverfalls nicht möglich ist:
Einnahmen.
1. Boftwesen, Postgebühren. fonstige Einnahmen ( einschl. Bostichedverkehr)
2. Telegraphie( einschl. Funkwesen) 3. Fernsprechwesen
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Gesamteinnahmen
Ausgaben.
% d. Gefamteinn.
Mill M.
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726,6 181,1
907,7
54,9
98,0
5,9
648,3
39,2
1 654,0
Mia. M.
% d. Ge
famtausg.
862,5
54,4
570.5
36,0
152,2
9,6
Gesamtausgaben Abschluß:
1585,2
1654,0
1 585,2 68.8
A. Fortbauernde Ausgaben 1. Beriönliche Ausgaben 2. Sächliche Ausgaben B. Einmalige Ausgaben
Gesamteinnahmen.
•
Gesamtausgaben( fortdauernde und einmalige)
mithin Ueberschuß
Am Schlusse des Berichtsjahres betrug der Stand der Rücklage 82,7 Mill. Mart. Der wirklich erzielte Gesamtüberschuß überschreitet den veranlagten Ueberschuß von 29,2 Mill. Mart um 39,6 mill. Mart. Dabei sind vor der Feststellung des Ueberschusses u. a. Abschreibungen in Höhe von 108 Millionen und Rücklagen in Höhe von 83 Millionen abgebucht worden; außerdem wurden dem Betriebsmittelfonds 40 Mill. Mart zugeführt, ferner wurde an Bayern und Württemberg eine Entschädigung von 50 Mill. Mark gezahlt.
In dem Ausblick wird zum Schluß gesagt, daß der Rückschluß von der günstigen Entwicklung 1924 auf das Jahr 1925 noch nicht berechtigt sei. Die Reichspost wird bestrebt sein, ohne wesentliche Hemmungen ihre Wirtschafts- und Berkehrspolitik den Bedürfnissen der allgemeinen Bolts- und Weltwirtschaft schnell und nachweislich anzupassen.
Abbruch der Eisentruftverhandlungen. Bon beteiligter Seite wird der Ronjunttur- Korrespondenz" über den Stand der Verhandlungen über die Bildung eines deutschen Eisentruftes folgendes mitgeteilt:
Am Sonnabend, den 5. Dezember, wurde in Düsseldorf weiter verhandelt. Man war allgemein der Meinung, daß, nachdem die Besprechungen der letzten Wochen keinerlei pofitives Ergebnis gezeitigt hatten, fie nunmehr in dieser Sigung endlich zu Beschlüssen
tommen würden. Wie immer, war auch hier die Quotenfrage scharf umstritten. Zuletzt wurden von einem der vier beteiligten Konzerne noch Forderungen aufgestellt, die für die übrigen Interessenten unannehmbar waren. Aber auch die Personenfrage scheint hier im Vordergrund gestanden zu haben, und es scheint, daß sich die Lage bei der Sonnabendverhandlung deshalb etwas zugespitzt hat. Man hat dagegen in weiten Kreisen die Ueberzeugung gewonnen, daß es zweckmäßig ist, die Verwandlungen vorläufig einmal abzubrechen, als in dem augenblicklichen Stadium weiter zu verhandeln. Ob man in dieser Sache noch im laufenden Jahre einmal zusammenkommen wird, scheint fraglich, jedoch soll die Fühlungnahme der Interessenten untereinander weiter bestehen bleiben.
Industrielle Beschäftigung und fommunale Auslandsanleihen. In der Generalversammlung der Bamag- Meguin A.-G., deren Geschäftsbericht und Bilanz von uns schon besprochen ist, wurden von der Verwaltung über die Aussichten folgende Ausführungen gemacht: Diejenigen Werke des Unternehmens, die an den Steinkohlenbergbau und an die Hüttenindustrie gebunden sind, leiden unter dem Mangel an Aufträgen. Die wenigen Aufträge, die hereintommen, stammen aus den Gegenden westlich des Rheins und aus dem Auslande.( Merkwürdigerweise hat die Verwaltung über die beabsichtigte Stillegung des Buzzbacher Wertes feine Mitteilungen gemacht. Die Red.) Die Abteilungen, die sich mit der Herstellung von Triebwerken befassen, also in erster Linie die Dessauer Fabriten, haben ebenfalls über einen geringeren Eingang von Aufträgen zu flagen, doch ist das Abflauen in diesem Jahre nicht größer als in anderen Jahren zur Herbst- und Winterzeit. Günstig ist ber Geschäftsgang bei den Werken, die sich mit der Anlage von Kom munalwerten, mit Gas- und Wasserwerken beschäftigen. Hier liegen Projekte erheblichen Umfanges vor. Schwierigkeiten macht Wirtschaft, aber auch von amtlicher Seite Front gemacht wird. die Finanzierung, da gegen die Anleihen der Kommunen von der Dabei sei es erwiesen, daß die Anlagen, die die Gesellschaft für die Kommunen gebaut habe, stets produttiv gewesen seien. Sehr erheblich ist die Befferung in der chemischen Industrie. Projekte größeren Umfanges, die aus dem Auslande vorliegen, gewährleisten diesen Abteilungen Beschäftigungsmöglichkeit.
Ratifizierung des deutsch - fchweizerischen 3allabtommens. Der Schweizer Bundesrat hat das vorläufige gollabkommen mit dem Deutschen Reiche ratifiziert.
PALMIN
mit dem Namenszug:. Dr Rilind
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