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Futterkartoffeln für Speisekartoffeln.
Aus den Verhandlungen der Handelserlaubnisstelle. Vor der Handelserlaubnisstelle des Polizei. präsidiums in der Magazinstraße tamen mehrere Anträge des Polizeipräsidenten über die Untersagung des Handels mit Gegen ständen des täglichen Bedarfs zur Berhandlung. Der weitaus schwie rigste Fall beschäftigte das Gericht über drei Stunden lang und zwar gegen den Kartoffelgroßhändler Janischewski, der zwei Waggons Kartoffeln zum Zentnerpreise von 1,07 M. als Futterfartoffeln eingekauft hatte und sie mit einem gewaltigen Aufschlag zum Preise von 2,28 M. an das Anschaffungsamt der Stadt Berlin zur Lieferung an die Irrenanstalt Herzberge weiterverfauft hatte.
Zunächst wurde der Zeuge und Einkäufer des Janischewsfi, Baumgarten, vernommen. Baumgarten beantwortet die Frage des Borfizenden, eb ihm der niedrige Preis, da doch der Tagespries zirfa 1,70 m. betrug, nicht aufgefallen war, bejahend. Er erzählte dann, wie der Kauf vor sich gegangen ist, bestreitet aber, von dem Bermittler des Kartoffelhändlers Silberstein Futterfartoffeln getauft zu haben. Er will Speisekartoffeln erstanden haben. Gegen dieje Behauptung tritt der Vermittler Wiersch, der auch zugleich Sach verständiger ist, auf. Er behauptet, Futterfartoffeln an 3. verkauft zu haben. Der Vertreter des Polizeipräsidenten, Oberinspektor Reinle, beleuchtet dann die skandalosen 3ustände auf dem Nordbahnhof. Die auswärtigen Absender waren vollständig auf Treu und Glauben den Berliner Grossisten ausgeliefert. Preise wurden gewaltig gedrückt, die Differenz tam jedoch nicht den Verbrauchern zugute, sendern füllte zweifels ohne nur die Taschen der Grossisten. Es ist geradezu standalös, daß zeitmeise 80 Prozent der eingehenden Kartoffeln beanstandet werden mußten. Ein großer Fuhrunternehmer aus Weißensee, dem er die beiden in Frage fommenden Waggons anbot, lehnte den Kauf ab, da, ihm die Kartoffeln selbst als Futtermittel zu schlecht waren. Janischewski aber hat den Mut besessen, die Kartoffeln zum Preise
Die
non 1,07 m. zu faufen und sie an die Irrenanstalt Herzberge für 2,28 M. zu perfaufen. Nach furzer Beratung wurde das Urteil ver fündet: Das Handelsverbot vom 2. November wird. in vollem Umfange aufrechterhalten. Das Geschäft ist spätestens bis zum 15. Jamuar 1926 zu schließen. Außerdem hat der Berurteilte eine Gebühr von 50 M. zu zahlen. Während zwei meitere Kartoffelwucherfälle vertagt werden mußten, tam das Gericht in einem ergangenen Handelsverbot gegen die Firma Weinberger megen Schofoladenfälschung Weinberger hatte Milch- und Schmelzschokolade mit Zuhilfenahme von Magermilch fabriziert und durch Etikette und Umschläge die Bevölkerung über den Wert des Fabritats irregeführt zu einer Aufrechterhaltung des Handelsverbots. Der nächste Fall betraf den Handelsagenten Walter Wassermann , der sich groben Betruges und Kreditschwindels schuldig gemacht hatte. Das Handelsverbot gegen ihn wurde in vollem Umfange auf rechterhalten. Der letzte Fall betraf den Inhaber der Konserven fabrit Dietrich in Köpenid. Er hatte nachgemachte Kon ferven als Leipziger Allerlei verkauft, indem er statt junger grüner Erbsen Saderbfen aufquellen ließ und sie dann in Büchsen verarbeitete. Da jedoch kein gesundheitsschädlicher Nachteil für Berbraucher darin erfannt werden konnte, erhielt er vorerst nur eine Berwarming.
Der Prozeß gegen die Gräfin Bothmer. In den ersten Nachmittagsstunden wird Hausdiener Otto Stan gen als Zeuge pernommen. Er will seine Selbstbezichtigung nur deswegen gemacht haben, um Unterkunft zu bekommen. Die Geldbeträge der Gräfin betrugen entwa 80 M. Sie hat ihm versprochen, wenn er aus dem Gefängnis tommt, für ihn zu sorgen und ihn mit Geld zu unterstützen. In der Nachmittagssigung fann die Gräfin vor Erschöpfung anscheinend der Berhandlung nicht mehr recht folgen. Sie befundet, daß ihr Gatte fchon acht Tage vor dem Legten Selbstmordverfuch gleichfalls versucht habe, fich zu erschießen. Als die Potsdamer Diebstähle zur Berhandlung tommen, bestreitet die Gräfin dem Präsidenten Ried meder Wäsche noch Teppiche gestohlen zu haben. Die Teppiche habe fie von dem unbekannten Germersdorf getauft und acht Tage später jei ihr ein Mann im Botsdamer. Augufte- Bittoria- Krantenhaus begegnet, der den Aerzten dort ebenfalls Teppiche angeboten habe. Borf.: Sie hatten doch viel Schulden, weshalb tauften Sie denn so teure Teppiche? Angell.: Ja, die reizten mich und ich mußte fie taufen. Die Gräfin äußert die Bermutung, daß Germersdorf als Beauftragter der ihr schlecht gesinnten Potsdamer Familien als sogenannte Salle ins Haus geschickt worden sei. Dann verwidelt fich die Angeklagte in Widersprüche, so daß der Borfigende sie fragt, ob sie noch verhandlungsfähig sei. Die Gräfin wird darauf von dem zuständigen Gerichtsarzt untersucht und man reicht ihr Tee in die Anflagebant, von dem zuerst die Verteidiger vorsichtigerweise selber toften. Dann wird die Berhandlung auf Freitag 9 Uhr vertagt. Es soll dann die Hauptzeugin, Frau Bandura , vernommen werden. Im Gerichtssaal wurden vor Schluß der Verhandlung die Berser brücken ausgebreitet und der Sohn des Präsidenten Ried erkennt diese als Eigentum feines Baters an.
Regierungsrat Graf Ludwig v. Bothmer hat gegen seine Gattin, die Gräfin Elinor v. Bothmer, auf dem Potsdamer Landgericht die Scheidungsflage eingereicht. In dem Prozeß hat der Graf feine Aussage verweigert.
Seltsames von der OPD.
hat, nachdem fich die Stadt geweigert hat, dieser Firma, bie in Bahlungsschwierigkeiten geraten ist, ohne diese Gesamtgarantie der Boft die Hauszinssteuerhypothet zu gewähren. Es ist also der Es ist also der merkwürdige Fall eingetreten, daß eine Reichsbehörde die Garantie für eine schwach gewordene Privatfirma übernimmt. Was sagt Reichsgeldern? Jedenfalls werden wir die weitere Entwid ber Reichspost minister zu dieser Berwendung von lung der Angelegenheit, an der auch noch andere Behörden beteiligt sind, im Auge behalten.
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Das Feuergefecht der Wilderer. 3½ Jahre Zuchthaus für den Haupttäter.
Für den Landmann Ronrad B. hatte eine Hafenjagd, die er mit seinen Brüdern und einigen Freunden in der Niederlehner Gemartung veranstaltete, ein sehr böses Nachspiel Wegen gemeinschaftlichen Bilderns, tätlicher Bedrohung eines Beamten und wegen versuchten Totschlags mußte er sich jetzt vor dem Schmur. gericht des Landgerichts II verantworten. Die übrigen Teilnehmer sind vom Amtsgericht Neukölln bereits abgeurteilt, nur der Angriff des P., der einen Jagdaufsehr geschlagen und mit einem Revolver bedroht hatte, wurde als versuchter Totschlag ausgelegt und an das Schwurgericht überwiesen.
Jeder mit einer Waffe und einem Stod versehen, begaben sich eines Tages fünf junge Leute auf eine sogenannte Kaninchenjagd". Ihr eigentlicher 3wed aber war das Schießen von Hafen. Als der 74jährige Jagdaufseher 3. auf einer Anhöhe zwei der verdächtigen Jäger bemerkte, suchte er sie au stellen. Ohne weitere Auseinandersetzungen schlug Konrad B. dem alten Mann mit der Faust ins Gesicht, während der 23jährige Mar W. den Aufseher zu Boden stieß. Dann zog P. seinen Revolver mit den Worten:„ Sieh mal, alter Junge, was wir hier haben!" Darauf suchten die beiden Burschen das Beite. Da der Jagdhüter in der Ferne die anderen drei auftauchen sah, zog er sich zurück und holte Hilfe. Ein Oberlandjäger nahm dann gemeinsam mit dem Revierförster und einem Feldhüter die Verfolgung der Wilderer auf. Als Diese nun angerufen und aufgefordert wurden, stehen zu bleiben, ergriffen drei von ihnen die Flucht, die anderen aber gingen sofort in Dedung" und erwiderten die auf sie abgegebenen Schüsse. Ein regelrechter Feuerfampf entstand, bei dem es nur einem glücklichen Zufall zu danken war, daß niemand ernstlich verletzt oder getötet wurde. Dem Feldhüter wurde die Müze Dom Kopf geschossen und Konrad P. erhielt einen Sted schuß in die rechte Seite der Nase. Der Angeklagte und die als Zeugen erschienenen anderen Teilnehmer dieser gefährlichen Jagd" suchten sich in der Verhandlung gegenseitig zu belaften und für die Schießerei verantwortlich zu machen. So war es dem Ges richt nicht möglich, die eigentlichen Schüßen festzustellen. Daß der Angeklagte aber den alten Jagdaufsehr in der rohesten Weise angegriffen und bedroht hatte, wurde einwandfrei bewiesen. Da Konrad P. noch verschiedene andere Straftaten auf dem Kerbholz hatte, tam eine Gesamtstrafe in Frage, die nach dem Antrag des Staatsanwalts auf 3 Jahre und 6 Monate Buchthaus lautete. Der bis dahin auf freiem Fuß befindliche Angeklagte wurde sofort verhaftet.
Einmalige Zuwendung für Militärrentenempfänger.
Die Militärrentenempfänger erhalten für Dezem ber 1925 eine einmalige Zuwendung in der Höhe eines Biertels der ihnen für Dezember 1925 zu gewährenden laufenden Versorgungs gebührniffe. Die Auszahlung erfolgt in der Weise, daß die Ver forgungsämter die Zahlung der einmaligen Zuwendung mit der Bahlung der laufenden Rente für Januar 1926 verbinden. Den Gesamtbetrag an Rente erhalten die Empfänger vom 28. Dezember 1925 an. Sahltage bei den Bostanstalten find der 28., 29. und 30. Dezember 1925. Die Fürsorgestellen zahlen als einmalige Bu wendung ein Biertel der für Dezember 1925 zu gewährenden Zusatzrenten möglichst noch vor Weihnachten an die Empfangsberechtigten aus; den Zahlungstag werden die Fürsorgestellen für ihren Bezirt bekanntgeben.
Berliner Poftverkehr zu Weihnachten und Neujahr.
Am 20. und 27. Dezember( Sonntage) sowie an den beiden Beihnachtsfeiertagen und am Neujahrstage sind die Post schalter wie sonst an Sonntagen offen, jedoch können am 20. von 9-5 Uhr bei sämtlichen Patetannahmestellen gewöhnliche und Wert patete aufgeliefert werden. Am 25. tönnen in der Zeit von 8-1 Uhr bei allen Batet ausgabe ämtern Balete abgeholt merden. Am 20., 25. und 27. werden auch nach Landorten
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Batete zugeftellt, am 26. und am Neujahrstage indeffen nicht. Am 2. Weihnachtsfeiertage ruht auch die 3uftel lung der Brieffendungen und Zeitungen, die an den sonst genannten Sonn- und Feiertagen nach den gewöhnlichen Borschriften für den Sonntagsdienst erfolgt, nur ist am Neujahrstag
Das Rundfunkprogramm. Freitag, den 18. Dezember. Freitag, den 18. Dezember.
Man schreibt uns: Die Oberpostdirektion( DPD.) beauftragt in auffälliger Weise seit Jahren monopolartig eine Berliner Baufirma mit der Aus führung ihrer zahlreichen Wohnungsbauten. Dieses Verfahren, das mit den Bestimmungen über die Bergebung öffentlicher Arbeiten in trassem Widerspruch steht, soll zu recht intimen Beziehungen geführt haben. Das Merkwürdigste scheint sich aber jetzt vorzubereiten: während es allgemein üblich ist, auch bei der Bost wenigftens anderen Baufirmen gegenüber, daß die Behörde eine Arbeit Außer dem üblichen Tagesprogramm: geberhypothet in fester Summe gibt und die Baufirma Garantie 4 Uhr nachm.: Plaudereien unter und Risiko für die Gesamtfinanzierung zu übernehmen hat, soll Werbeveranstaltung. 4.30-6 Uhr nachm.: Oesterreich in Dichtung die Oberpostdirektion dieser begünstigten Firma entgegen den beund Musik. 6.30 Uhr abends: Zehn Minuten für die Frau. 6.45 Uhr stehenden Vorschriften soweit entgegengefommen sein, daß die Oberpostdirettion Garantie und Risito für die Gesamtfinanzierung für ein großes Bauvorhaben in Steglig in Höhe von etwa zwei Millionen Mart übernommen
Jedem Bubentopf auf den Gabentisch einen Karton„ Schwarztopf- Schaumpon" in Weihnachtspadung, und wir tönnen uns in den Festtagen an dem duftigen schönen Haar unserer Jugend erfreuen.
dem Weihnachtsbaum.
abends: Dr. C. Kaßner: Verkehr und Wetter vor Gericht".
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7.30 Uhr abends: Uebertragung aus der Staatsoper. Sinfoniekonzert unter Leitung des General- Musikdirektors Erich Kleiber . 1. Johann Sebastian Bach : Ouvertüre C- Dur. 2. Andante religioso nach 6 Sonetten von Hans Schwarz, für Bariton und Orchester, op. 6, von Herbert Windt ( Solist Friedrich Schorr ). 3. Drei Orchesterstücke von Lord Berner: a) chinoiserie, b) valse sentimentable, o) Kasatchek. Sämtliche Musikstücke zum ersten Male in diesen Konzerten. Anschließend: Dritte Bekanntgabe der neuesten Tagesnachrichten, Zeitansage, Wetterdienst, Sportnachrichten, Theater- und Filmdienst.
2000
werden eine Gelbguftellung vorgesehen. Am 24. Heiligabend alle Bost annahmestellen um 4 Uhr nachmittags geschloffen; die Annahme von Telegrammen und Ferngesprächen, sowie die Zu stellung von Geldern und Baketen findet dagegen wie gewöhnlich statt. Die Briefkästen werden an diesem Tage im wesentlichen jedoch aus. unverändert geleert, die abendliche Briefzustellung fällt
Zuchthaus für versuchten Landesverrat.
Bor dem dritten Straffenat des Rammergerichts hatte fich der frühere Reichswehrsoldat Karl Luttert und mit ihm der Zeichner Erich Kurnot wegen versuchten Landesverrats, der lettere megen unterlassener Anzeige dieses Verbrechens, zu verantworten. Luttert hatte von dem jegt flüchtigen Walter Hennrichs, der ursprünglich auch verhaftet aber dann freigelassen worden war, in Er fahrung gebracht, daß man Tausende verdienen tönne, wenn man der Französischen Botschaft Mitteilung über die Schwarze Reichswehr und verbotene Waffenlager machen tönne. Beide beschlossen daher, aus dieser Tatsache Rapital zu schlagen und jeder für sich nach seiner Richtung hin vorzugehen. Sie sind dann auch zuerst zu der Französischen Botschaft und von hier zu der französischen Beobachtungsfommission gegangen, wo sie erflärten, daß sie wichtige Mitteilungen machen tönnten. Der zweite Angeklagte Kurnot war im Asyl für Obdachlose von Luttert unterrichtet worden. Er hatte aber erst Anzeige erstattet, als er von einem Freund auf seine Anzeigepflicht hingewiesen war. Als er sich auf das Polizeipräsidium begab, wurde er zu seinem Erstaunen gleich festgenommen. Jetzt ist er angeflagt, weil er zu spät Anzeige erstattet hat. Luttert gab zu, daß das ,, Geheimnis", das er verraten wollte, aus den Fingern gesogen und daß es ihm nur darauf angekommen fei, von dem französischen Spionagebureau Kapital herauszuschlagen. Staatsanwaltschaftsrat Dr. Weŋermann beantragte gegen Luttert wegen versuchten Landesverrates zwei Jahre Zuchthaus und fünf Jahre Ehrverlust, und gegen Kurnot wegen Verlegung der Anzeigepflicht ein Jahr Gefängnis. Der Verteidiger wies darauf hin, daß nichts verraten sei, daß also nur eine Vorbereitungshandlung in Frage tomme. Der Straffenat, unter Vorsiz von Senatspräsident Dr. Ritsch, schloß sich dieser Ansicht nicht an, sondern verurteilte Luttert zu 1% Jahren Buchthaus und drei Jahren Ehrverlust, dagegen teilte der Straffenat den Rechtsstandpunkt des Verteidigers, der für Kurnot geltend machte, daß diefer an die Erzählung Lutterts zunächst nicht geglaubt habe und erst Anzeige erstattet habe, als er die Gefahr erkannt hatte. Kurnot wurde auf Kosten der Staatstaffe freigesprochen.
Zur
Die Berliner Handelskammer hat bei der Reichsbahndirektion Berlin einen Antrag eingereicht, in dem gebeten wird, die D.Züge in Lichterfelbe Dst halten zu lassen. Begründung wird geltend gemacht, daß die Anwohner von Steglib, Teltow , Lichterfelde und Zehlendorf , die einen großen Anteil des Reiseverkehrs an diesen Zügen stellen, stets gezwungen find, 1½ bis 2 Stunden Zeit für Hin- und Rückfahrt nach Berlin zu opfern, um diese D- Züge benußen zu können. Die Eil- und Personenzüge dieser Strecke halten bereits sämtlich auf dem Bahnhof Lichterfelde Ost. An sich fann man gegen den Antrag und feine Bewilligung nichts einwenden, aber die Reichsbahndirektion wird sich dann auch darauf einrichten müssen, anderen Borortstationen in ähnlicher Weise entgegenzukommen. Weise entgegenzukommen. Die Lichterfelder und Umwohner haben. es immer noch nicht am schlechtesten.
Der Haftbefehl gegen Reichsbankdirektor Arnold aufgehoben. Reichsbankdirektor Arnold, der die Aufsehen erregenden Unterschlagungen bei der Reichsbanknebenstelle in Charlottenburg in Höhe von beinahe einer halben Million berübt hat, ist jetzt auf Antrag von Rechtsanwalt Dr. Frey wegen dringender Lebensgefahr. schwere Diabetes) aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Große Arbeitslosenkundgebungen in Polen . Am Donnerstag tam es in Warschau miederum zu einer Zusammenrottung von Arbeitslosen vor dem staatlichen Arbeits vermittlungsamt. Eine Gruppe von einigen hundert Arbeitern, die vor das Landtagsgebäude marschierten, um dort zu demon ftrieren, wurde von der Polizei auseinandergetrieben. Hierbei tam es zu einigen fleineren Zusammenstößen. Auch Jawiercie im Grubengebiet von Dombrowa war der Schauplah großer Arbeitslosenfundgebungen. Die erregten Arbeiter. maffen drangen in das Rathaus ein und zerstörten die Einrichtung des Amtszimmers des Stadtpräsidenten und einiger Nebenräume. Am Abend wurde die Ruhe wieder hergestellt.
3m Prozeß wegen fahrlässiger Tötung Poehners wurde gestern in München das Urteil gefällt. Der angeklagte Chauffeur Stauper wurde zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten ver urteilt. Das Gericht hält einen verbrederijen Angriff auf Boehner nach dem Unfall für vollständig ausge fchloffen, ebenso die vorsägliche Serbeiführung des Unfalls.
Die Epidemie der Verkehrsunglüde in Frankreich . Baris ist feit gestern in dichten Rebel gehüllt. In der Stadt haben fich zahlreiche Verkehrsunglücke zugetragen, meist Zusammenstöße von Kraftwagen. In der Umgebung von Paris ereigneten fich vier Eisenbahnunfälle, an denen ebenfalls der dichte Rebel schuld sein soll. Bei den Unglüdefällen find etwa 20 Bere jonen verlegt worden, darunter mehrere schwer. Heftige Schneeftürme in Frankreich . werden heftige Stürme und Schneefälle gemeldet. Aus ganz Frankreich Die Ednee berwehungen haben einige Eisenbahnunfälle verursacht, bei denen mehrere Personen ums Leben famen.
Wetterbericht der öffentlichen Wetterdienststelle für Berlin. ( Rachdr. verb.) Milder, größtenteils bewölft mit einzelnen leichten Niederschlägen.- Wetter für Deutschland : Jm Norden milder mit leichten Regen und Schneefallen. 3m Süden noch mäßiger Froft.
Husten, Erkältung und Grippe
fub quell überwunden bei Gebrand von NYMPHOSAN- SIRUP"! Dellerfell tenne ich nicht mehr, feit ich nymphosan" gebrauche!" freibt eine gefeierte Sängerin Erhältlich in: Berlin C: Alexander- Apoth., Alexanderftr. 8; Elefanten- Apoth Dönhoffplaz; Apoth a roten Abler, Roßitr 26/28; Simons' Apoth, Spanbauer Straße 17; Berlin N: Adler- Apoth. am Beddingblag; Brettschneiders Apoth Oranienburger Str 37; Brunnen- Apoth., Badftr. 11; Diana- Apoth, Turmftr. 28; Apoth. eis. Kreuz, Raftanienallee 2; Apoth. à getr. Adler, Auguftftr. 60; Germania- Apoth., Lothringer Str. 50; Bittoria Luife- Apoth., Boltaftr. 44; Berlin D: First Bismard- Apoth, Wrangelite. 47; Heeges Apoth, Gubener Straße 33; Jungs Apoth. a. fchw. Adler. Neue Königfte 50; Berlin G: Apoth. am Hermannplaz; Hirsch- Apoth., Lindenstr. 74; Berlin B:' Rablauers KronenApoth., Friedrichstr. 160; Belitan Apoth., Leipziger Str . 93; Dr. Roswinkels Apoth, Kurfürstenste 154; Wittes Apoth, Botsdamer Ste 84a; Berlin - Char lottenburg: Apoth. am Reichstanzlerplag; Berlin- Schöneberg : Rathaus- Apoth Berlin- Lichterfelde : Central- Apoth.
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