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einen bestimmten Lohn eine Dienststellung bei derselben Person oder Unternehmung gehabt haben, oder eine Pension in gleicher Höhe erhalten. Auch die Sparenden hat man nicht vergessen. Derjenige, der S0 bis 100 Gulden erspart und in Etaaisschuldpapieren oder beim Reichspostamte angelegt hat, wird auch wahlberechtigt und schließlich werden auch diejenigen zur Wahlurne zugelassen, die gewissen Forderungen der Fähigkeit(Bildungszensus) ent- sprechen. Der Entwurj wird voraussichtlich schon im nächsten Monat zur Berathung kommen. Angesichts der bevorstehenden Wahlrechtsausdehnung ist die Haltung der liberalen Partei ergötzlich. Man sieht, wieviel sie von uns Sozialdemokraten gelernt hat. Sie beweist uns, daß wir vorwärts schreiten. In ihrer vor einigen Tagen abgehaltenen allgemeinen Versammlung hat die liberale Partei es in einer Re- solution ausgesprochen,daß namentlich die soziale Frage Beachtung erheische, damit auch in der Gesetzgebung die Interessen der Arbeil und der Arbeiter voll zur Geltung kommen, jede B e- vorzugung des Kapitals aufhöre und, soweit die Gesetzgebung darauf Einfluß ausübe, die Bertheilung der gesell- schaftlichen Güter gerechter stattfinde." Dieser Gedanke wird in einem Programm ausführlicher ausgearbeitet werden. Es wurde ausdrücklich vom Vorsitzenden betont, daß die liberale Partei durch Annahme dieser Resolution den Standpunkt der Manchester  - schule, des laisser faire, laisser passer, verlassen habe und sich an die große Bewegung unserer Zeil, die den ökonomisch Schwachen, entgegenkomme, anschließen wolle. Es ist bemerkenswer'h, daß das Gewissen des liberalen Geldprotzenthums, das so lange geschlafen hat, gerade jetzt plötzlich zu sprechen anfängt. Das englische Kabinet ist nun gebildet, es ist ein Koalitionskabinet unter konservativer Führung, dem ehe- malige Radikale und gemäßigte Liberale angehören. Die bimetalllstischen Bestrebungen haben nicht blos in Deutschland   Abwehrmaßregeln der an der Erhaltung der Gold- Währung interessirten Kreise hervorgerufen. Auch in England hat sich ein Verein zur Bertheidigung der Gold- Währung gebildet. Ostasiatisches. DieVereinigten Staaten   von Europa  " sind in die Brüche gegangen das steht jetzt fest. Dasrussisch- chinesische" Anlehen ist so täppisch in Szene gesetzt worden, daß weder die deutsche   noch die französische   Regierung länger mit Rußland   Hand in Hand gehen kann. Und der inzwischen erfolgte Sturz des Ministeriums Rosebery hat die verworrene Situation mit einem Mal geklärt. Tie Japaner werden die Halbinsel Liautung nicht räumen, ehe die chinesische   Kriegsentschädigung bezahlt ist, und da das russisch-chinestsche Anlehen nun nicht zu stände kommen kann, so bedeutet das ein Hinausziehen aus un- bestimmte Zeit. Ob, wie gemeldet wird, die deutsche Regierung sich jetzt der englischen angeschlossen hat, wissen wir nicht möglich ist's beim Zickzackkurs kann ja keine Zickzack- bewegung verwundern. Leider ist der Schade, der durch den Eintritt in den asiatischen Dreibund dem deutschen Handel zugefügt worden ist, nicht durch eine Plötz- liche Schwenkung im Handumdrehen wieder gut zu machen. Tie Erbitterung über das Vorgehen der deutschen Regierung ist ebenso tief wie allgemein und wenn auch die englische Regierung der unscrigen gnädig die Hand reicht, um ihr ans der ärgsten Patsche zu helfen, so wird sie doch sicherlich nicht so deutsch  fein, ihr die Kastanien aus dem Feuer zu holen und dem englischen Handel entreißen, was er auf Kosten des deutschen ge- Wonnen hat. Solcher Rnivetät ist John Bull   unfähig. Der Friede in Ostasien   gilt keineswegs als gesichert. Ganz abgesehen von den Schwierigkeiten der Japaner in Formosa  , bebalten sie ihre Truppen auf Kriegsfuß, ja sie setzen ihre Rüstungen fort und zwar augenscheinlich mit Rücksicht auf einen Angriff Rußlands. Gevtlüks-�ettnitg. Ter Militarismus" lautet der Leitartikel in Nr. 61 des Vorwärts" vom 13. März 189S. In ihm sollen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Beleidigungen des Kriegsministers und der Offiziere der Armee enthalten, auch dadurch gegen§ 131 des Strafgesetzbuches verstoßen sein, daß in ihm wissentlich falsche oder entstellte Thatsachen enthalten seien, um eine Staats- einrichtung, nämlich das Heer verächtlich zu machen. Wegen dieser Anklage hatte unser Genosse, der verantwortliche Redakteur Roland, sich gestern vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts I   zu verantworten. Ten Vorsitz führte Landgerichts- Direktor Brause weiter, Beisitzer waren die Herren Grandtke, v. Kirchbach, Stuben- rauch und Hertzog. Die auf 11 Uhr anberaumte Verhand- lung wurde uni 2 Uhr begonnen. Roland beantragte Vertagung, da der Vertheidiger nicht geladen war. Der Gerichtshof lehnte die Vertagung ab, da der Vertheidiger nicht zu den Akten genieldet war und beschloß sodann: Ausschluß der Oeffentlichkeit. Der inzwischen telephonisch über die Anberaumung des Termins benachrichtigte Vertheidiger, Rechtsanwalt Heine, erschien noch rechtzeitig genug.um in dieVerhandlungeingreifcnzukönnen. Sobald nunmehr der Vertheidiger Beweisantrnge dafür stellte, daß alle im Artikel behaupteten Thatsachen erweislich wahr sind, wurde die Verhandlung, in deren Vertagung vorher nicht gewilligt war, ausgesetzt. Sodann wurden erst zwei andere Sachen von dem Gericht verhandelt und endlich gegen 2/sS Uhr abend? die einfache Verhandlung, in der kein einziger Zeuge vernommen wurde, gegen den fast völlig erschöpften Genossen Roland zu Ende geführt. Ans der Verhandlung selbst erfahren wir, daß der Gerichtshof sämmtliche Veweisanträge ablehnte und daß der Staatsanwalt ein Jahr Gesängniß unter voller Ausrechterhaltung der An- klage beantragte. Das Gericht erkannte auf sechs Monate Gesängniß wegen Verstoßes gegen§ 131 Str.> G.» B. Das Delikt der Beleidigung wurde nicht für vorliegend erachtet und dieserhalb erfolgte Freisprechung. In den Urtheilsgründen wird aus- gesührt:Thalsachen" im Sinne des Z 131 R.-St.-G. seien auch Behauptungen über Motive, Ziele und Absichten und innere Vorgänge. Der Artikel enthalte demnach nicht nur Urtheile, wie die Verlheidigung ausgeführt habe, sondern Thatsachen. Es ist", wurde weiter' wörtlich ausgeführt,ja eine offen- kundige Thatsache, daß den Sozialdemokraten unsere stehen­den Heere, so lange sie treu sind und ihre Pflicht erfüllen, ge- wifsermaßen verhaßt sind, weil der Vollendung ihrer Bestrebungen, die Welt und alles. was besteht. umzukehren entgegen steht. Deshalb wollen die An- geklagten dies Wort entschlüpfte Herrn Brausewctter statt Sozialdemokraten  " nicht die stehenden Heere, wie wir sie haben, sondern wollen Milizheere, weil man glaubt, daß darauf das Publikum mehr Einfluß hat und daß sie dann möglicherweise ein Werkzeug deranderen Partei" werden. Aus diesem Gedanken allein war es dem An- geklagten zu thun: aufzuhetzen die Leute, die Militär sind und es waren, und sie mit den Hecrescinrichlungen un- zufrieden zu machen. In der Urtheilsbegründung werden dann sämmtliche Stellen des Artikels, die eine Verachllichmackiung enthalten sollen, wörtlich angeführt. weshalb war denn eigentlich während der Verhandlung die Oeffentlichkeit ausgeschlossen? und der Vorsitzende, der be- kanntlich ein Soldat war, versucht auszuführen, daß die treffen- den Urtheile jenes Artikelswissentlich unrichtig aufgestellte That- fachen" seien. Auf Geldstrafe sei nicht erkannt, weil das Ziel des Artikels sei, unser Militär herabzusetzen und den Leuten den Militärstand zu verleiden, und weil zeder stolz sei, Soldat zu sein. Wegen Beleidigung hat nicht bestraft weiden können, weil eine Beziehung aus bestimmte Personen fehle. Durch dies Urlheil ist abermals festgestellt, daß schon heute ohne Umsturzgesetz jede Darlegung grundsätzlich verschiedener Anschauungen als strafbar erachtet und mit enormen Strafen belegt werden kann. Auf das Urtheil werden wir nach seiner Zustellung vielleicht noch ein- gehend zurückkommen. Prozeß Erpel und Genossen. Obgleich eS wegen der lucht eines der Hanptangeklagten, des Schiffers Richard rpel, höchst fraglich schien, ob eine Verhandlung gegen die übrigen Angeklagten würde stattfinden können, machte sich gestern doch ein außergewöhnlicher Zudrang zu den Tribünen des Schwurgerichtssaales beim Landgericht II bemerkbar. Der größte Theil der Einlaß Begehrenden mußte sich wieder entfernen, da die Karten bereits vergriffen waren. Kurz vor 10 Uhr wurden die fünf Angeklagten unter starker Begleitung vorgeführt. Es waren 1. Schiffer Robert Hermann Erpel, geb. 1672 zu Kalkberge-Rüdersdorf  , vorbestraft wegen schweren Diebstahls mit einem Jahre Zuchthaus und wegen schwerer Körper- Verletzung mit drei Monaten Gesängniß; 2. der Schiffer Otto Reinhold Erpel, geb. 1864 zu Kalkberge-Rüdersdorf  , vor- bestraft wegen schweren Diebstahls mit vier Jahren Zuchthaus; 3. der Schiffer Franz Albert Möser, geb. 1873 zu Rüders- dorf, bestraft wegen schweren Diebstahls mit sechs Monaten Ge- fängniß; 4. der Schlächtermeister Karl Paul Schumann aus Plötzensee und S. der Schlächtermeister Reinhold Paul Schumann aus Plötzensee, beide unbestraft. Robert Erpel ist mittels einer Eisenstange an beiden Händen gefesselt, erst nachdem er auf der Anklagebank Platz genommen, wird er von den Fesseln be- freit. Er gilt als der gefährlichste der Angeschuldigten. Er fcheint stolz daraus zu sein, daß er das Hauptinteresse in Anspruch nimmt, mit dreistem Blick und lächelnder Miene blickt er nach dem gefüllten Zuhörerraum, während er seine Hände emporhält um sie entfesseln zu lasten. Den Vorsitz führt Landgerichtsrath Meier, die Anklagebehörde vertritt Staatsanwalt Rohde, die Verlheidigung führen die Rechtsanwälte Dr. Richard Wolsf, Carstens, Lewin II, Schoenborn und Marcus. Es sind nur wenige Zeugen geladen. Nach Ausloosung der Geschworenen stellt der Vertheidiger des Angeklagten Robert Erpel, Rechts- anwalt Wolff. den Antrag auf Vertagung, da er eine VerHand- lung ohne den flüchtigen Richard Erpel nicht für durchführbar hält. Staatsanwalt Rohde widerspricht diesem Antrage. Es sei fehr fraglich, ob man des flüchtigen Richard Erpel wieder Hab- hast werde, obgleich seine Photographie an alle Behörden des In- und Auslandes geschickt worden fei. Er sei zuletzt in der Gegend von Lübeck   gesehen worden. Da er Schiffer sei und da- durch leichter Gelegenheit zum Entkommen finden könne, fei es nicht rathsam, mit der Verhandlung gegen die übrigen Angeklagten zu warten, bis man vielleicht des Richard Erpel habhaft geworden sei. Der Gerichtshof schloß sich diefer Ansicht an und beschloß, zunächst in die Verhandlung einzutreten. Der Anklagebeschluß lautet gegen die beiden Gebrüder Erpel   und Möfer auf schweren Diebstahl, räuberischen Ueberfall und vor- sätzlicher Tödtung, um sich der Ergreifung zu entziehen. Der ältere Schumann wird der Anstiftung zu den beiden ersteren Strasthaten, der jüngere Schumann der Anstiftung zum Raub beschuldigt. Die drei Gebrüder Erpel   und Möser  haben im vorigen Sommer eine Menge schwerer Diebstähle an der Oberspree und in Rüdersdorf   und Umgegend begangen. Diese Strasthaten werden Gegenstand einer besonderen Verhand- lung sein. Zunächst wird der räuberische Ueberfall gegen den früheren Oberinspektor Homuth verhandelt. Hoinuth besaß in Plötzensee ein mit drei Häusern bebautes Grundstück. Zu seinen Mielhern gehörte der Postfislus, der Restaurateur Häßlein und der Angeklagte Schlächtermeister Schumann. Am zweiten, oder wenn dieser auf einen Sonntag fiel, am dritten eines jeden Monats begab Homuth sich von seiner in der Langenbcckstraße in Berlin   gelegeneu Wohnung nach Plötzensee, um die Miethen einzuziehe». Ilm 3. Dezember v. I. wurde Homuth das Opfer eines frechen Ueber- falls. Die Angeklagten Robert und Otto Erpel, sowie Möser  sind geständig, diesen Ueberfall in Geineinschaft mit dem flüchtigen Richard Erpel ausgeführt zu haben. Sie geben übereinstimmend an, daß sie von den beiden Schumanns angestiftet seien. Sie hätten häufig bei Schumann verkehrt und demselben auch manch- mal beim Schlachten geholfen. Der ältere Schumann, der ihnen häufig die Beute aus den früheren Diebstählen abgenommen habe, habe wiederholt darauf hingewiesen, daß man dem alten Herrn leicht das Geld abnehmen könne. Der Plan sei dann häufig besprochen und am Abende des 3. Dezember zur Ausführung gebracht worden. Vorher habe Reinhold Schumann ibnen die Stelle am Uebergange des Königsdamms, etwa die Mitte zwischen dem Zörner'schen Lokal und der Beusselstraße. als die geeignetste bezeichnet, wo der Raub begangen werden könne. Karl Schumann habe gesagt, daß er sich persönlich an dem Ueber- fall betheiligen würde, wenn er nicht befürchten müsse, daß er von Homuth erkannt werden würde. Am Abende des 3. De- zembcr mußte Otto Erpel sich in der neben dem Schumann'schen Laden befindlichen Stube aufhalten. Gegen halb sechs Uhr er- schien Homuth im Laden. Erpel sah, daß Schumann ihm die Miethe aufzählte, Homuth es einstrich und sich wieder entfernte. Nun kam Schumann in die Nebenftube und sagte zu Erpel  : Jetzt geht er zur Post und holt Geld und dann geht er nach Hause. Otto Erpel habe sich nun auch entfernt, er sei draußen mit seinen Brüdern und Möser   zusammengetroffen und gemeinsam seien sie dem Homuth gefolgt, als dieser sich aus den Heimweg begab. Ter Ueberfall des alten Mnnnes sei sehr leicht und schnell zu be- werkstelligen gewesen. Richard Erpel habe dem am Boden Liegenden den Geldbeutel ans der Tasche gezogen, während die drei übrigen ihn festhielten. Sic müßten aber von Richard Erpel betrogen worden sein, denn dieser habe ihnen nur je 7 M. als ihren Beuteantheil ausgehändigt. Am Tage daraus seien die vier Augeklagten wieder bei Schumann er- fchienen. Der letztere habe geschimpft, daß sie sich mit fo wenig Geld begnügt hätten, Homuth hätte weit mehr bei sich gehabt. Sie seien zu dumm, ein ander Mal werde er selbst es besser machen. Ter so bezichtigte Schumann erklärte:Das sind alles Lügen, sie sage» es nur aus Rache." Reinhold Schumann giebt dagegen zu, daß er von dem Ueber- fall gewußt habe. In betreff des schweren Diebstahls bei dem Restaurateur Häßlein wird Schumann von den beiden Erpel und Möser   ebenfalls der Anstifung bezichtigt. Als sie ihm einig« goldene Uhren brachten, die von einem Diebstahle herrührten, habe Schumann sie auf die gute Gelegenheit bei seinem Nachbarn täßlein aufmerksam gemacht. Derselbe verwahre in seinem eller größere Vorräthe von Schinken. Speck und Wurst. Am ülbend des 20. Dezember sei der Einbruch von Otto, Robert und Richard Erpel und Möfer in der Weise ausgeführt worden, daß einer ein Fenster des Kellers eindrückte, durch die Oeffnung kroch und die Thür von innen öffnete. Vier Säcke wurden vollgestopft und von den vier Dieben fortgetragen. Schumann habe an- geordnet, daß sie am Rande des Plötzenseer Kanals warten sollten, bis er mit seinem Fuhrwerke dort eintreffe, er würde die gestohlene Maare dann weiter transportiren, welche nach dem Erpet'schen Kahn ge- bracht werden sollte, der am Halle'schen Ufer lag. Schumann wollte die Waare durch Anschneiden und Räuchern unkenntlich machen und sie dann in seinem Geschäft verwerthcn. Vors.: Nun, Schumann, was sagen Sie bazu? Ist das auch alles er- funden? Angekl. Schumann: Ja gewiß. Ich will meine beiden Augen verlieren, wenn es nicht erfunden ist. Vors.: Lassen Sie derartige Redensarten. Ter sich an diesen Dieb­stahl schließende traurige Vorgang bei dem der Wächter Ziegler das Leben einbüßte, wird von dem Angeklagten Otto Erpel in folgender Weise geschildert: Um unentdeckr die Beusselstraße zu gewinnen, seien sie, je mit einem Sack beladen, um die Gefangenenanstalt herum durch die Haide gegangen. Beim Austritt aus dem Gehölz seien die beiden Vorangehenden, Robert Erpel und Möser   von den ihnen entgegentretenden Beamten, dem Nachtwächter Ziegler und dem Gemeindediener Nitier ge- stellt worden. Die beiden in einer Entfernung von etwa 10 Schritt folgenden Otto und Richard Erpel hatten zuerst nicht gewußt, was sich vor ihnen ereignete. Sie seien wieder nach der Haide zurückgelaufen, nach wenigen Schritten habe Richard Erpel aber zu seinem Bruder Otto gesagt:Du da vorne hauen sie sich, da müssen wir hin." Als sie gleich darauf mehrere Schüsse fallen hörten, seien sie hinzugeeilt. Sie hätten den Wächter Ziegler im Kampfe mit Robert Erpel ge» funden, beide hätten an der Erde gelegen. Robert habe den Säbel des Wächters festgcpackt gehabt, während der letztere seinen Gegner am Halse gepackt hielt. Ziegler sei bei der Annäherung der hinzukommenden Personen aufgesprungen, er, Otto Erpel, habe sein Messer gezogen und dem Wächter mehrere, vielleicht vier Stiche verfetzt. Robert Erpel habe nicht gestochen- es hatte sich schon früher herausgestellt, daß er sein Messer vergessen hatte. Robert Erpel bestritt, daß diese Darstellung richtig sei. Es sei garnicht zwischen ihm und dem Wächter z» Thätlichkeiten gekommen. Otto und Robert Erpel bewegen sich in betreff des Zusammenstoßes mit den Beamten in so vielen Widersprüchen, daß eine Klarheit darüber, wie sich die einzelnen Vorgänge ab- gespielt haben, nicht zu erzielen ist. Der Angeklagte Möser   giebt an, daß er und Robert Erpel, die vorangegangen waren, von den Beamten ergriffen worden seien, als sie den Königsdamm betreten wollten. Er sei mittelst eines Lederriemens an Robert Erpel angekettet und von Ritter   davon- geführt worden. Als die Schüsse fielen, habe Robert Erpel sich losgerissen, Ritter habe ihn dann losgelassen und sie seien beide nach der Stelle gelaufen, wo sie Ziegler im Kampfe mit Otto Erpel fanden. Möser   will gar nicht mit thät- lich eingegriffen haben, wogegen Otto Erpel lächelnd erklärt: Gewiß hat er mit gestochen, er hat ja dickt neben mir gestanden." Damit wird die Beweisaufnahme geschlossen. Zeuge Oberinspektor Homuth bekundet: Ich bin 71 Jahre alt. Wie gewöhnlich hatte ich mich am 3. Dezember nach Plötzen- see begeben, um die Miethen aus meinen Häusern einzuziehen. Es mochte gegen G1/» Uhr sein, als ich mich auf den Heimweg begab, nachdem ich noch im Zörner'schen Restaurant ein GlaS Bier getrunken hatte. In der Nähe der Schule in der See- straße holte ich zwei langsam vor mir gehende junge Leute ein. Nach etwa 1S0 Schritt begegneten mir zwei andere junge Leute. Ich achtete nicht aus diese Umstände. Gleich darauf legten sich von hinten zwei Arme fest um meinen Hals, der Mund wurde mir zugehalten und der Oberkörper nach hinten gebogen. Gleichzeitig wurden meine Beine umschlungen und ich wurde verhältnißmäßig sanft zu Boden geworfen. Ich fühlte eine Hand an der rechten Tasche meines Beinkleids, ich versuchte sie zu entfernen und er- reichte dadurch meine Absicht, daß ich die Räuber auf die Ver- muthung brachte, ich berge mein Geld in dieser Tasche. Nach- dem sie niir den Geldbeutel aus der Tasche gezogen, liefen die Räuber davon. Ich hatte meinen Zweck erreicht, die Diebe hatten in dem Geldbeutel nur etwa 120 M. erbeutet, während ich etwa 700 M. in meiner Brusttasche verwahrte. In betreff des Kampfes zwischen den Beamten und den An- geklagten wird der Gemeindediener Ritter vernommen, welcher den Sachverhalt in folgender Weise schilderte: Er habe gegen Mitternacht auf einem Rundgang den Nachtwächter Ziegler am Uebergange des Königsdamms getroffen. Während sie eine kurze Unterhaltung gepflogen, halten sie vier Männer mit je einem Sacke beladen aus der Haide herauskommen sehen. Die An- nähme, daß sie Diebe vor sich hatten, habe nahe gelegen. Sie hätten zwei derselben, Robert Erpel und Möfer, angehalten, während die beiden anderen Personen davongelaufen seien. Der Zeuge hat die beiden Ergriffenen mittels eines Lederriemens an der reckten und linken Hand zusamniengebunden und auf den Wunsch des Ziegler nach der Militärwache im Gefängnisse bringen wollen, während Ziegler erklärte, die beiden flüchtigen Personen mit Hilfe seines Hundes verfolgen zu wollen. Der Zeuge sei mit seinen beiden Gefangenen etwa 100 Schritt entfernt gewesen, als er Revolverschüsse und gleich darauf Hilfe- rufe des Ziegler hörte. Jetzt riß Robert Erpel sich mit einem kräftigen Ruck los und lief nach der Richtung zu, woher die Hilferufe kamen. Ter Zeuge hielt Möser   am Arme fest und zog ihn hinter sich her, um seinem Kollegen zur Hilfe eilen zu können. Auf dem Wege dahin mußte er den Möser   loslassen, um schneller vorwärts zu kommen. Als er Ziegler erreichte, lag diefer am Boden, Otto und Richard Erpel hätten auf ihm gelegen und fortwährend mit einem Messer auf ihn eingestochen. Auch Robert Erpel, der den Kampfplatz etwas früher erreicht hatte. als der Zeuge, habe sich am Einschlagen aus den am Boden liegende» Ziegler betheiligt, der Zeuge kann aber nicht mit Be- stimmtheit angeben, ob Robert Erpel ebenfalls ein Messer ge- braucht hat. Möser   sei dicht hinter dem Zeugen gefolgt und habe auch auf ihn eingeschlagen, als er seinen Säbel zog, um seinen Kollegen von den drei Angreifern zu befreien. Robert Erpel ist von einem der Schüsse, die von dem am Boden liegenden Ziegler abgefeuert wurden, am rechten Oberarm getroffen worden. Während der Zeuge Ritter mit einigen Wunden davongekommen ist, die bald heilten, war Ziegler furchtbar zugerichtet worden. Er war mit Wunden übersät, Kreisphpsikus Dr. Philipps begutachtete, daß der Tod nach wenigen Minuten infolge Ver- blulung eingetreten sei, da die Halsschlagader getroffen worden war. Tie Menge der Wunden spreche dafür, daß mehrere Per- sonen gestochen hätten, bei der Größe des Verstorbenen sei auch anzunehmen, daß derselbe die Messerstiche von den viel kleineren Angeklagten in knieender oder liegender Stellung erhalten habe. Als Oberinspektor Jüngel dem Zeugen Ritter auftrug, einen Wagen zu beschaffen, um die Leiche des Ziegler fort- bringen zu können, wollte es der Zufall, daß Nitter sich an den Angeklagten Schumann wandte, der nun das Opfer, desscn Tod er indirekt mit verschuldet hatte, aus seinem Wagen de» fördern mußte. Tie Geschworenen hatten 24 Hauptfragen zu beantworten. wozu auf Anregung der Vertheidiger noch einige Nebcnfragen hinzukommen. Es fand hierauf eine einstündige Pause statt. Nach Wiederaufnahme der Verhandlung stellt der Vertheidiger des Angeklagten Schumann einen neuen Beweisautrag. Der letztere besitze einen Brief von Robert Erpel, worin der letztere von ihm eine Summe von 400 M. verlange unter der An- drohung, daß sie sich sonst vor Gericht sprechen würden. Es solle hieraus bewiesen werden, daß die Gebrüder Erpel   den Schumann aus Rache   belasteten. Nachdem beide An- geklagte Erpel bestritten haben, von einem solchen Briefe etwas zu wissen, und Schumann erklärt, den Brief nicht mehr zu besitzen und nachdem der Vorsitzende den Vertheidiger auf das Aussichtslose dieses Beweisautrages hingewiesen, wird der Antrag zurückgezogen. Der Staatsanwalt begirnü sein Plaidoyer mit dem Be- merken, daß man in den Angeklagten eine Verbrecherbande vor sich habe, wie sie gefährlicher kaum je die Berliner Gerichte beschäftigt habe. Nach Beleuchtung der zur Anklage stehenden Strasthaten schließt der Staatsanwalt seine Rede indem er der Hoffnung Ausdruck giebt, daß die Beredsamkeit sämmtlichcr fünf Vertheidiger nicht binreichen würde, den Angcllagten mildernde Umstände zu erwirken. « Um T'/e Uhr kehrten die Geschworenen aus dem BerathungS- zimmer zurück. Tcr Wahrspruch lautete für Robert und Oito Erpel, sowie für Möser   auf schuldig des Straßenraubes und Bandendiebstahls ini Falle Homuth, gegen dieselben An- geklagten auf Bandendiebstahl im Falle Häßlein unter Mit» sührung von Massen, gegen die beiden Schumann's auf Anstiftung zu diesem Verbrechen, doch wurde bei Reinh. Sch. die Erkenniuiß der Slrafbarkcit der Handlung verneint. Robert Erpel und M ös er wurden der k ör perl ich cn M ißhand- lung unter Ausjchluß der Anwendung eines Messers, drchiutder