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biefe lige fnb mit bis zu 34- tündigen Berspätungen in Berfin eingetroffen. Sehr starte Verspätungen hatten auch die durch den polnischen Korridor von Rönigsberg fommenden Züge, die gleich­falls bis zu zweistündige Verspätungen aufzuweisen hatten, so daß auch der fahrplanmäßige Verkehr der Anschlußzüge in erheblicher Weise ins Stocken gebracht wurde. Der übrige Zugverkehr innerhalb Deutschlands vollzieht sich im allgemeinen in normaler Weise, wenn auch auf einzelnen fleineren Strecken infolge der starken Schneefälle Berkehrsstörungen hervorgerufen wurden.

Berlins Wasserversorgung.

Berlin und die Charlottenburger Wasserwerke.

Die Abmachungen, die fürzlich beim Oberpräsidenten zwischen den Charlottenburger Wasserwerten und der Stadt Berlin geschlosser worden sind, werden im Januar die Stadt­verordnetenversammlung beschäftigen. Sie bedeuten das Ende eines heftigen Kampfes, der anläßlich des vollständigen Bersagens der privaten Aktiengesellschaft im Sommer die Deffentlichkeit stark be schäftigt hat. Die Stadt Berlin soll am 1. Oftober 1928 die Ver­forgung von Steglitz und Schöneberg übernehmen und für das entsprechende Rohrnez den Betrag von Millionen Mark zahlen. Bis dahin liefern die Charlottenburger Werte weiter Sie behalten auch das Recht, für ihre Lieferung solange ihren unerhört hohen Tarif beizubehalten. Die Stadt legt im Frühjahr sofort eine neue Drudrohrleitung, um auf alle Fälle bei einem neuen Bersagen der Charlottenburger Werte einspringen zu fönnen. Außer dem sind selbstverständlich erhebliche Arbeiten für die Erweiterung der Berliner Baffergewinnung, der Bau einer neuen Zwischenstation und auch der Ausbau des alten Stegliter Wasserturms notwendig. Die städtischen Werke hoffen, mit ihren Vorbereitungen aber lange vor dem Termin der Uebernahme fertig zu sein. Die Gesamtkosten, die ihnen aus diesen Arbeiten entstehen, werden auf etwa zwölf Millionen Mart geschätzt. Die städtischen Werke find trotz ihres niedrigen, unter dem Friedenspreis liegenden Tarifes und trog der jetzt beschlossenen Erhöhung ihrer Abgabe an die Kämmerei in der Lage, diese Koften aus laufenden Mitteln zu bestreiten. Ebenso werden sie noch das Entgelt für das Rohrnez aufbringen, ohne die Stadtkasse zu belaften.

Der Vertrag zwischen der Stadt und der privaten Attien gesellschaft über die Belieferung von Steglig und Schöneberg mar feit langem abgelaufen. Die private Gesellschaft zog daraus die Schlußfolgerungen, daß die stillschweigende Verlängerung dieses Ver­trages auf sechs Jahre ihr das Recht gebe, mindestens bis zum Jahre 1930 an der Belieferung festzuhalten. Sie hatte eine entsprechende Feststellungsflage gegen die Stadt eingeleitet. Die größte Schwierigkeit lag aber darin, daß die Verträge zwischen den früheren Borortgemeinden und der privaten Gesellschaft, wenn auch nicht der Form nach, so doch der Sache nach richtige Dreiflaffenwahlrechts­verträge sind. Sie sind für die Ewigkeit gedacht und nehmen den einzelnen Gemeinden fast vollständig jede Möglichkeit, selbst ihre Wasserversorgung zu übernehmen. Es fehlt in diesen Berträgen jede irgendwie geartete Bestimmung für die Uebernahme des Rohrnetes. Die Werke stellen sich deswegen auf den Standpunkt, daß sie zum Berkauf des Netzes nicht gezwungen werden können. Dadurch würde bei wörtlicher Anwendung der Verträge die Stadt gezwungen, ein neues Netz zu legen und das alte herausnehmen zu lassen. Für die früher vereinzelten Gemeinden bedeutete dieser Wortlaut ihrer Ber­träge eine vollkommene Wehrlosigkeit gegenüber der Gesellschaft, denn feine Gemeinde war auf Grund solcher Verträge imftande, die Privat gefellschaft auszuschalten. Diese Berträge sind Leistungen der früheren, ausschließlich von bürgerlichen Fachmännern geleiteten Kommunalverwaltung. Es tam hinzu, daß die Gesellschaft vom Stante Preußen unter der früheren töniglichen Regierung in einer unerhörten Weise privilegiert und bevorzugt. wurde. Für ein Spottgeld hat sie das Wassergewinnungsrecht im Grunewald bis zum Jahre 2000 erhalten. Unter der Herrschaft des Dreiklassenwahlrechts, im Staat und in den Gemeinden waren so die Einwohner der Will­für der privaten, Gesellschaft vollständig ausgeliefert.

Der jetzige neue Bertrag, der für ein wichtiges Versorgungs­gebiet in absehbarer Zeit die private Gesellschaft ausscheidet und vom Oftober 1928 ab auch für Schöneberg und Steg­lig den billigen städtischen Tarif einführt, ist nur

Bei Aufruf ber fathettigen Getkitchen, bie Brozeß gegen die Gräfin Bothmer vernommen werden sollen, tritt Raplan Fröhlich von der Bonifaziusfirche in Berlin vor und überreicht dem Borsitzenden einen Brief. Er ist mit der Schreib­überreicht dem Vorsitzenden einen Brief. Er ist mit der Schreib­maschine geschrieben und wird verlesen. Er lautet: Hochwürden! Erstaunt bin ich über das Potsdamer Gerichtsurteil. Es ist wie ein Todesurteil. Eine Schande, daß sich das Gericht als Sittenrichter hergibt. Der Schreibsachverständige versteht überhaupt nichts. Ich hergibt. Der Schreibsachverständige versteht überhaupt nichts. Ich bin der Urheber, die Gräfin nicht, Hefter war Mitwisser. Ich stehle heute nach wie vor. Die Nachschlüssel tann fie bekommen. Die Botsdamer Kriminalpolizei , wozu hat sie ihre Nase. Auch ein Nicht­ermischter.

Königliche Behörden der Republik.

In Breußen hat, wie im Borwärts gemeldet wurde, der Minister des Innern durch einen Erlaß daran erinnert, daß mir in einer Republif leben und es allmählich Zeit wird, die alten Amtsstempel durch zeitgemäß abgeänderte neue au erjeßen. Wie nötig diese Anordnung ist und längst war, hat der Vorwärts" an vielen Beispielen gezeigt, in denen die Beiter­benutzung der aus der monarchistischen Zeit übernommenen Amts­siegel Röniglicher Behörden oft mie eine dreiste Herausforderung wirten mußte. Proben dieses Unfugs find auch in der letzten Zeit noch mehrfach zu unserer Kenntnis gelangt, so daß unsere Hoffnung, der Standal werde endlich einmal aufhören, immer wieder zu Schanden wurde. Noch im November dieses Jahres ließ das Amtsgericht Berlin- Mitte aus Abteilung 94 der den alten

Abendfeier der Arbeiterwohlfahrt jungsvermert jr. b. 2. 21, König L Br. Amtsgericht Berlin­

am Sonnabend, dem 19. Dezember, abends 71 Uhr in der Aula der Schule Schönfließer Straße 7. Rezitationen, Gesang, Reigen, Lieder zur Laute. Karten zu 30 Pf. find zu haben im Frauenfetretariat, Lindenstraße 3, 2. Hof 2 Tr., Zimmer 1, im Lokal Gold­schmidt, Stolpische Straße 36, und an der Abendkasse.

Boxerotto.

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Borerotto steht vor Gericht wahrhaftig nicht das erstemal. wahrhaftig nicht das erstemal. Er ist schon einige zwanzigmal vorbestraft: Betrug, Diebstahl, Hehlerei sind die Delikte, die ihm immer zur Last gelegt wurden schwedischen Gardinen" zugebracht hat. Auch diesmal betrifft die und wegen deren er einen beträchtlichen Teil seines Lebens hinter anflage einen Diebstahlsdelikt, und der Fall zeichnet sich von den anderen dieser Gattung nur dadurch aus, daß wegen dieser Sache schon ein anderer, ein Unschuldiger verurteilt worden ist. Nun wird Borerotto oder, wie er zur Feier des Tages mit seinem bürgerlichen Namen angeredet wird, Herr T., aus dem Buchthaus Sonnenburg vorgeführt. Auf dem scharfgeschnittenen Ge­ficht liegt die ungesunde Farbe des Zuchthauses, ein Bein steckt steif im Hüftgelent. Aber trotzdem scheint er guter Baune; er betrachtet höhung seiner Strafe, die sie ihm zweifellos einbringen wird, als die Fahrt von Sonnenburg nach Neukölln anscheinend trotz der Er. eine ganz angenehme Abwechslung in seinem einförmigen Zuchthaus leben. Lächelnd begrüßt er alte Befannte im Zuhörerraum, lächelnd hört er die Aussage des Zeugen Müller, auf dessen Zeugnis hin den ist, und erst, als Fräulein L. erklärt, daß Borerotto damals mit damals der Händler D. zu drei Monaten Gefängnis verurteilt wor dem Zeugen Müller in ihrer Wohnung war und dort nach ihrer Mutter fragte, zieht er die große Szene auf.

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det freß id ooch aus. Warum soll der arme Kerl denn statt mir Jamoll, id bin det damals jewesen; wat id mir injebrockt habe, drinne fizzen- und bei mir tommt et schon sowieso nich mehr druff an. Id war damals aus Sonneburch ausjebrochen und hatte mir Det id aus't Zuchthaus jetirmt war, sonst hätte sie sich woll vor bei die u L. injemietet; det heeßt, die Frau wußte natierlich nich, folchen Mieter een Schnuppen jeholt. Na, Jeld hatte id nich, un wovon sollte id leben? Da mußte id von Zeit zu Zeit eben so' ne Krampfzieje machen. Un an den Tach war'n mir jrade een paar Bulljreifer, na, Kriminalbeamte, wie Sie det nennen, bejejnet, un da saachte id mir: Nu is't Zeit, Otto, nu mach dir dinne!" Da habe ich mir det Rab beforcht und bin jetirmt. Aber der andere Mann hat damit jar nischt zu tun." Dieser andere war freilich auf das befchworene Zeugnis zweier Zeugen hin verurteilt worden, nachdem ihn der Geschädigte infolge einer Personenverwechslung auf der Straße hatte feststellen lassen. Das unumwundene Geständnis des Angeklagten macht eine weitere Zeugenvernehmung überflüssig. Der Herr Staatsanwalt plädiert. Es läge zweifellos Betrug, fchwerer Betrug im Rückfalle, vor; die Geschichte, die der Angeklagte damals dem harmlofen Friseurjüngling erzählt habe, sei von A bis 3 erfunden gewefen. Der. Angeflagte sei überdies schon so oft, auch einschlägig, vorbestraft, daß man ihm jetzt mildernde Umstände auf keinen Fall zugestehen könne. Also beantragt er eine Zuchthaus­strafe von einem Jahr und sechs Monaten, außerdem eine Geldbuße von dreihundert Mart. Angeflagter, was haben Sie dazu zu sagen?" Wat soll ich dazu sagen? Jd sige nu schon sechs Jahre in't raus. Bis dreiunddreißich habe id jedient. Un nu soll id Ihnen etwa um Inade bitten? Denn fagen Sie doch bloß, der Zuchthäusler macht Ihnen hier wat vor. Wat id jetan habe, dafor steh id jrabe, meinswejens foll der andre nich unschuldich in't Jefängnis tomm'n." Borerottos Plädoyer scheint aber doch nicht ohne allen Eindrud geblieben zu fein. In der Urteilsbegründung jagt der Vorsitzende, daß selbst so zahlreiche Borstrafen, wie sie der Angeklagte aufzuweifen hat, tein Grund sein tönnen, ihm für einen neuen, anders gelagerten Fall die mildernden Umstände zu versagen. Außer seinem Geständ­nis sei es dem Angeklagten anzurechen, daß er sich damals infolge seiner Flucht zweifellos in einer Notlage befand. Otto T. sei dies­mal zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt; aus der Strafe fei mit seinen übrigen Strafen eine Gesamtstrafe zu bilden. Angeflagter, nehmen Sie das Urteil an?" Jawoll, id beruhije mir. Dante scheen."

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Mitte und den gedruckten alten Stempel Rönig L Preuß. Amts­gericht Berlin- Mitte" samt dem getrönten Adler zeigte. Hübsch machen sich auch ein paar Frachtbriefe aus dem Oktober 1925, die an die ehemalige Röniglichkeit der preußischen Eisenbahnen erinnern. Der eine trägt den mit der Hand aufgedrückten Stempel Kgl. Güter- Expedition Grambom" und auf dem anderen belehrt uns ein mit der Hand aufgedrückter Stempel, daß es auch noch eine Kgl. Güter- Exped. Lebus " gibt. Das Tollſte ist, daß sogar bei der Berliner Polizei solche Entgleisungen noch vorkommen. Zwei Strafverfügungen, die im Oktober 1925 gegen zwei Aufgeschriebene" ergingen, und vom Bureau des 86. Polizeireviers( Berlin - Oft, Goßlerstraße) ausgefertigt wurden, trugen gleichfalls noch den gedruckten alten Porto­ablösungsvermerk aus der monarchischen Zeit. Er lautete hier Fr. d. A. 21. Kgl. Pr. Polizei- Präsident. Der Polizeipräsident felber tann natürlich von diesem Unfug nichts wissen; denn Auf allen diesen Schriftstücken ist nichts von einer handschriftlichen er unterzeichnet ja die Strafverfügungen nicht in eigener Person. Korrektur des veralteten Formulars oder Stempels zu bemerken, nichts von einer Durchstreichung des mit den Formular und Stempelvorräten übernommenen alten Zufages Königlich. Es ist möglich, daß dieser Zusatz nur infolge Nachlässigkeit der ausführenden Beamten stehen geblieben ist. Auf Republikaner muß aber so etwas geradezu wie eine beabsichtigte Verhöhnung wirken.

Erschlichene Stadtratsmandate.

Nicht die Not der Erwerbslosen, über deren Linderung in der gestrigen Sitzung der Bezirksversammlung Kreuzberg beraten werden sollte, nicht die Tatsache, daß das Grab des Genoffen Dr. Kahle noch nicht geschlossen ist, fonnte den Pfarrer Roch ab­Bezirksversammlung Kreuzberg zu verpflanzen. Die Deutsch . halten, seine üblen Hehmethoden aus dem Berliner Rathaus in die nationalen, denen nur zwei unbejoldete Stadträte gemäß ihrer Stärke in der Bezirksversammlung zustehen, mußten einen Form fehler des Bureaus aus, um sämtliche sechs Mandate un­besoldeter Stadträte zu erschleichen. Zentrum, De­mofraten, Kommunisten und Sozialdemokraten stimmten angesichts der flaren Rechtslage gemeinsam. Damit richtet sich das dema­gogische Vorgehen der Deutschnationalen und Boltsparteiler. In­folge dieser standalösen Vorgänge mußte die Bezirksversammlung Kreuzberg vom Borsteher, Genossen Gerber, geschloffen merden. Die Leidtragenden find die Erwerbslosen im Rezirk Kreuzberg . Aus Furcht vor deren Groll und Aufregung ho Deutschnationalen und Volksparteiler unnötigerweise die Sip jers beigerufen.

Glückwunschkarten.

die

Glückwunschfarten zu Weihnachten und Neujahr dürfen, wenn sie in Form von Post farten offen versandt und im Fern­verfehr gegen die Gebühr von 3 Bf. befördert werden sollen, außer den sogenannten Absenderangaben( Absendetag, Name, Firma, Stand und Wohnort nebst Wohnung des Absenders, Fernsprech nummer, die Telegrammanfchrift und Telegrammschlüssel fomie Bost sched- und Banttonto und sonstige geschäftliche Mert- und Kenn­worte), auch noch die für Teildrucksachen zugelassenen Aenderungen und Zufäße bis zu 5 Worten, die in fachlichem Zusammenhang mit dem Vordruck auf der Karte stehen müssen, enthalten. Auf Glüd­wunschkarten, die in offenem Briefumschlag verschickt wer den, find andere als die Absenderangaben sowohl im Orts. als auch bühr von 3 Pf. erfolgen foll. Mit Zusätzen der oben erwähnten Art bis zu 5 Worten fosten sie 5 Pf. Gedruckte Besuchs-( Bisiten) Karten, auf denen handschriftlich mit höchsten 5 Worten oder üblichem An­fangsbuchstaben Glückwünsche, gute Wünsche, Danffagungen, Grüße cder ähnliche Höflichkeitsformeln zum Ausdrud gebracht sind, fosten in offenem Umschlag verfandt ebenfalls 5 Bf. Unzureichend frei gemachte Sendungen werden mit Nachgebühr belaftet. Um Weite rungen zu vermeiden, fann daher den Bersendern nur dringend ge­raten werden, die angegebenen Bestimmungen zu beachten.

möglich gewesen, weil die Werke sich jekt einem unendlich viel stärkeren Zuchthaus, jezt bin id vierzich, id tomme doch nich mehr lebendich im Fernverkehr nicht gestattet, wenn die Beförderung für eine Ge

Vertragsaegner, der Einheitsgemeinde Groß- Berlin mit ihren eigenen großen Wasserversorgungsanlagen, mit ihrer größeren finanziellen Leistungsfähigkeit gegenüber saben. Auch dürfte der Druck der öffent lichen Meinung die Aussicht auf ein eventuelles Eingreifen der Re gierung oder des Landtages der privaten Gesellschaft flar gemacht haben, daß sie gut tut, den Bogen nicht zu überspannen. Auf die. Frage der Gesamtübernahme der Charlottenburger Wassermerte find die augenblicklichen Verhandlungen nicht ausgedehnt worden. Diese Frage wird aber nicht von der Tagesordnung verschwinden, fie fann es schon deshalb nicht, weil fortlaufend Berträge für einzelne früher ſelbſtändige Gemeinden ablaufen. So hat Berlin bereits für das Jahr 1920 die Kündigung für Grunewald und Friedenau aus. gesprochen. Im Lauf der Zeit muß sich daraus die Gesamtüber­nahme der Charlottenburger Wassermerte durch die Stadt er. geben. Häften die bürgerlichen Parteien. im Jahre 1919 nicht die Borlage des fozialdemokratischen Ministerpräsidenten, Genoffen Paul Hirsch , über die Berstadtlichung der Charlottenburger Wafferwerte abgelehnt, dann würde hente bereits die ganze Bevölkerung die Borteile der städtischen Wasserversorgung genießen. Die Ablehnung diefer Borlage wird damit gezahlt, daß der unaufhaltsame Brozeß des Uebergangs in die Hände der Stadt fich sehr zum Nachteil der Berliner Bevölkerung nur schrittweise vollziehen fann.

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Von Gefängnis zu Gefängnis. Eine fonderbare Angeklagte, die Handelsfrau B. Niemand weiß etwas mit ihr anzufangen. Die Leitung der Strafanstalt macht den Randbemert in den Akten: Die Frau ist ja verrückt!", der Vor­fizende des Schöffengerichts Berlin- Mitte fann die Verhandlung Die Zeugin Bandura im Bothmer- Prozek. gegen sie wegen Beleidigung eines Zuchthaus direktors nicht zu Ende führen, der Staatsanwalt beantragt selbst Untersuchung des Geistes Raum ist Frau Oberst Vogt, eine Tochter des Präsidenten Ried, zustandes. Die Personalien der Angeklagten verraten 31 Bor über die Zuverlässigkeit der Bandura vernommen sie stellt ihr ein trafen. glänzendes Zeugnis aus Erstaunlich, was diese Frau alles begangen hat. Da stellt der Erste Staatsanwalt Berlach fehlt eigentlich nichts von den Verbrechen und Bergehen, die die den Antrag, die Ehescheidungsatten Bothmer gegen Gerichte täglich beschäftigen. Diebstähle, Betrügereien, Bettelei und Bothmer vom Landgericht Potsdam heranzuziehen zum Beweise Obdachlosigkeit, Hausfriedensbruch und Körperverlegung, Widerstand dafür, daß Anträge des Grafen Bothmer eingegangen sind, daß die gegen die Staatsgewalt und dann Brandstiftung . Das letzte Delift Gräfin es unternommen hat, in den letzten Tagen ihre Richte hat Frau B. zwei Jahre und sechs Monate Zuchthaus geloftet. Ellinor von Pourdzinsti zu veranlassen, dem Grafen von Bothmer Und nun soll diese Frau den Zuchthausdirektor beleidigt haben, dem Silber zu stehlen und daß die Gräfin hinter dem Rücken des Grafen sie zulegt anvertraut war. Die Hausaften, die sich bei den Straf­Sachen versetzt hat. Ueber den Antrag des Staatsanwalts will das Gericht später Beschluß fassen. Frl. Ellinor von Pourdzinski, wörtlichen Bermert: Seitdem fie fort ist, herrscht hier eine himm- aften befinden, nennen die B. eine Querulantin und tragen den ein Nichte der Gräfin, und der Schwager, Graf Adolf v. Bothmer, lische Ruhe( lies:" himmlische 3 u ch tha u s ruhe), mit der Frau verweigern die Aussage. Dann wird als neuer Zeuge ein mar nichts anzufangen!" Aber Frau B. hat sich für ihre Unbeliebt. sechzehnjähriger Arbeitsbursche Heinrich 3 auer aufgerufen, der mit heit gerächt. Sie schrieb einen Brief, in dem sie sich über den der Bandura in der Bonbonfabrik von Mundt- Potsdam gearbeitet Herrn Direktor beschwerte. Mit der Verhandlung will es aber, wie hat. Der Zeuge befundet unter Eid, daß die Frau Bandura eine schon erwähnt, nichts werden. Frau B. schimpft, tobt und ist nicht zu mit Bonbons gefüllte 25- Pfund- Dose von der Laderampe der Fabrik beruhigen. Selbst der Gerichtsdiener muß sie zum Schluß mit mitgenommen und in ein Gestrüpp versteckt habe. Die Bandura sei sanfter Gewalt aus dem Saal entfernen. Eine fonderbare Ange­bald darauf mit ihren beiden Schwestern entlassen worden. Der als flagte! Aber auch sonderbar, daß man sie überhaupt wegen Be Beuge vernommene sechzehnjährige Arbeitsbursche Reinhold all leidigung verklagte. Wenn nun die Aerzte die Vermutungen, daß baum hat auch mit der Bandura gearbeitet; von einem Diebstahl diese Frau verrückt ist, bestätigen, was wird dann....? will er aber nichts bemerkt haben. Der Zeuge befundet unter Eid, daß Frau Bandura am Donnerstag auf dem Gerichtskorridor zu den beiden Zeugen geäußert habe: Na, Ihr seid ja schöne Zeugen, Ihr habt ja mehr geflaut wie ich." Diese Aussage verursacht im 3u hörerraum große Bewegung. Sodann wird die Zeugin Elsa Bandura vernommen. Bors.: Sind Sie wegen Diebstahls in der Bonbonfabrit entlassen worden? Zeugin: Nein, davon ist mir nichts befannt, und in meiner Kündigung steht auch nichts drin. Bors: Haben Sie Bauer und Wallbaum gestern gesehen? Beugin: Ja, ich habe zu denen gestern auf dem Korridor gerufen: Ihr seid Helden und wollt gegen mich ausjagen? Ihr habt wohl mehr Bonbons genommen wie ich. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob fie eine große Büchse mit Bonbons gestohlen und verstedt habe, bestreitet Frau Bandura dieses ganz energisch. Ihr Entlassungs: zeugnis lautet: Frau Bandura wird wegen Arbeitsmangel von uns entlassen. Lebensmittelfabrit Mundt u. Co.".

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Das Rundfunkprogramm. Sonnabend, den 19. Dezember.

Außer dem üblichen Tagesprogramm:

4.30-6 Uhr nachm.: Nachmittagskonzert der Berliner Funk­kapelle. Leitung: Konzertmeister Ferdy Kauffman. 6.05 Uhr abends: Maler Artur Segal: Die Kunst im Heim". 6.45 Uhr abends: Medizinisch- hygienische Plauderei( Sanitätsrat Dr. Paul Frank). 7.15-8.05 Uhr abends: Hans- Bredow- Schule( Bildungs­( Direktor Julius Glück). 7.45 Uhr abends: Abteilung Erdkunde. kurse)., 7.15 Uhr abends: Abteilung Sprachunterricht. Esperanto Geh. Regierung rat Dr. A. Miethe: Arktisches Tier- und Pflanzen­leben". 8.30-12 Uhr abends: Funkball.( Ohne Kostümzwang). Zwei Tanzkapellen, Kabarett. Anschließend: Dritte Bekannt­gabe der neuesten Tagesnachrichten, Zeitansage, Wetterdienst, Sportnachrichten, Theater- und Filmdienst.

Um zwei Mark seine Existenz eingebüßt. Einer Lappalie wegen hat der Polizeiwachtmeister Müller seine Eristenz aufs Spiel gesetzt. Es handelte fich um eine Quittung über bezahlte Rundfunkgebühren, die er gefälscht haben soll. Der ganze Betrag machte nur zwei Mart aus. Als der Postbeamte die Gebühren einziehen wollte, erklärte er, daß er Schon Zahlung geleistet habe und legte auch eine Quittung vor. Bei der Nachprüfung stellte sich jedoch heraus, daß in der Jahres zahl aus vier fünf gemacht worden war. Trotzdem der Sachver ftändige feinen Zweifel ließ, daß eine Radierung vorgenommen war, blieb der Angeklagte bei seinem Leugnen. Das Schöffen gericht Wedding verurteilte ihn wegen Urfundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem Betruge zu zwei Monaten Gefängnis, gab ihm jedoch, da er aus Leichtsinn und Not gehandelt hatte, für die Strafe Bewährungsfrist. Immerhin ist Müller auch feine Stellung los.

Die bunte Stadt.

vereinigung Akademie Roter Mond e. V." einer Idee der Deutschen In der alten Autohalle am Kaiserdamm hat die Künstler. Sporthallen A.-G. folgend, eine Weihnachtsstadt erbaut, die mit Unterstützung des Reichsverbandes ambulanter Ge. werbetreibender ein angenehmer Aufenthalt zu werden ver. spricht, etwa ein Lunapart im Saal. An den Seiten sind Häuser­tuliffen aufgestellt worden, gemalt im Stile einer Spielzeugstadt, außerdem gibt es dort Schaubuden , Karussells, Rutschbahnen, Glücks­buden, Bars und Restaurants. Auf einer großen Fläche, die als Marktplatz der Stadt gedacht ist, kann getanzt werden. Die Schau wird am Sonnabend abend mit einem großen Kostümfest der ge­nannten Künstlervereinigung eröffnet.

Zum Austritt aus der Landeskirche. Wer die Absicht hat, aus der Kirche auszutreten, tut gut, das noch vor dem 31. Dezember zu erledigen. Da das Kirchensteuerjahr mit dem 31. März zu Ende geht, haben diejenigen, welche bis zum 31. Dezember austreten, nur noch für das nächste Bierteljahr Kirchensteuern zu zahlen. Für diejenigen, welche ihren Austritt auf dem Amtsgericht nicht vor­nehmen können, ist von der Freireligiösen Gemeinde bei folgenden Notaren eine Austrittsmöglichkeit geschaffen: Diens tag von 6 bis 7 Uhr( aber nicht am 22. Dezember) bei Kazz und Goldberg, Spandauer Brücke 10 und Montags, Mittwochs und Freitags von 5 bis 6 Uhr bei S. Weinberg, Klosterstraße 65/67 ( gegenüber dem Stadthaus). Eine Legitimation ist mitzunehmen

Für 2 Mart Schönheit!

Das klingt Ihnen zu komisch, aber was wollen Sie anderes, wenn Sie eine Packung Krasomehn kaufen und diese ge­brauchen?!