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empor. Natürlich machten sie mehr Arbeit, fie mußten ausgemalzt, zerschnitten und auf die Aeste geflebt werden, genau wie in jener Zeit, als der Großvater die Großmutter nahm. Und dann ver. bogen fich die Lichte, fie trümmten sich zusammen. Wer hatte Interesse daran? Aber der Duft dieser Wachslichter, dieser un­aufdringliche, träumerisch süße Duft, schwer und doch nicht lastend, der an längst vergangene Zeiten erinnerte, an den bunten Frad und an die Krinoline, ließ das andere übersehen. Doch wer fann es fich heute leisten, den Weihnachtsbaum mit Wachsterzen oder Wachsstock zu dekorieren? Es bleibt bei den Paraffinkerzen, auch wenn sie oft nicht gut riechen.

Kinderfreude am Bülowplatz.

Etwas Eigenartiges ist es, wenn ein großes Theater von Kindern gefüllt ist, die dann vom Spiel gepact, die Rollen vertauschen. Oft scheint es dann, als ob sie die Schauspieler zwingen wollten, Zu­schauer zu sein zu dem Spiel, das sie unbewußt von innerster Freude ergriffen improvifieren. Solch ein Spiel mit verwechselten Rollen sah auch gestern nachmittag wieder einmal die Boltsbühne am Bülowplay, in der wohl an 2000 Kinder versammelt waren, um dem Märchenspiel Heinrich Römers Jung- Siegfried, der wadere Schmiedejunge," zu lauschen. Die Arbeiter Wohl. fahrt und Kinderfreunde" hatten sich vereinigt, um einem Teil der vielen Kinder, die sie unter ihre Obhut genommen haben, dieses Festspiel als Weihnachtsgeschent zu bescheren.

Schon von 2 Uhr ab begann der Kinderfreuzzug zu dem edlen Haus am Bülowplay, trotzdem erst um 3 Uhr der Spielbeginn ange­jezt mar. Doch nirgends war Unruhe, überall nur freudige Er. wartung. Und als dann das Licht erlosch, schwoll das Stimmen­gemirr noch einmal an, um schnell einer lautlosen Stille zu weichen.

Genoffin Todenhagen begrüßte die munteren Gäste mit freund lichen Worten, die in dem Freundschaftsgruß der Kinderfreunde" ausflangen, der ein lebhaftes Echo fand. Dann sette leise Mufit ein und das Spiel begann. Die alte Siegfried- Sage   in einer Auf­

Mieteerhöhung als Weihnachtsgeschenk.

Auf 84 bzw. 80 Proz. der Friedensmiete. Gerade noch zur rechten Zeit für den Weihnachtstisch wird der Berliner   Mieterschaft ein nicht gerade ersehntes Geschent serviert. Der amtliche Preußische Pressedienst meldet:

Die gefehliche Miete vom 1. Januar 1926 ab beträgt bis auf weiteres 84 Pro3. der reinen Friedensmiete bzw. 80 Pro3. bei Ueber­nahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter. Diese Er­höhung entspricht einem reichsgefehlichen Erfordernis, da der Haus­befizer vom 1. Januar 1926 erhöhte 3infen für die aufge­werteten Hypotheken zu zahlen hat. Wir werden auf die neuen Säge noch zurüdfommen.

Arbeiter Kulturfartell Groß- Berlin. Zweite Proletarische Feierstunde

am Sonrabend, den 26. Dezember( 2. Weihnachts- Feiertag) vorm. 11 Uhr, im Großen Schauspielhaus, Karifir. Träume der Mietsfaserne Dichtungen für Sprechhor mit Mefit, Gefang und Tanz von Franz Rothenfelder, Kurt Eisner   u. a. Mitwirkende: Das Orchefter der Freien Boltsbühne e B. unter Rettung des Herrn Kapellmeister Heller, Golofprecher vom Staatstheater, der Sprech chor für Proletarische Feierstunden unter Leitung von Albert Florath  . Einheitspreis 1,20 Mart

Ehrliche" Kaufleute.

Energisches Durchgreifen der Polizei.

Bor der Handelserlaubnisstelle des Polizei präsidiums fand gestern eine weitere Berhandlung gegen die Kartoffel- Engrosfirma Raffalskt statt, die zu einem vollen Berbot des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfes führte.

[ päter gelang es denn auch, den Hoffmann auf frischer Tat zu ertappen. In feiner Begleitung befand sich Heite, der nun der Beihilfe und Begünstigung beschuldigt wurde. Während dieser gar nicht gewußt haben wollte, worum es sich eigentlich handelte, hielt es Hoffmann für besset, ein Geständnis abzulegen. Das Gericht nahm trotzdem wegen der Gemeingefährlichkeit dieses ganzen Treibens davon Abstand, dem Angeklagten die erbetenen legten" mildernden Umstände noch einmal zuzubilligen. Das Urteil lautete auf 3 Jahre Zuchthaus   und Aberkennung der bürgerlichen Der unwissende" Ehrenrechte für die Dauer von 10 Jahren. Seite erhielt 1 Jahr und 6 Monate Gefängnis und die gleiche Nebenstrafe für 3 Jahre.

Der weibliche Sherlok Holmes.

Die Warenhausdiebin und ihre Gehilfin.

Das Schöffengericht Charlottenburg   mußte gegen eine Ehe­frau Anna B. wegen gemeinsamen Diebstahls ver­handeln. Die Angeklagte ist keine junge Frau mehr, ihr Alter, Aus­gang der Fünfzig. Bis zum Jahre 1921 hatte sie ein einwandfreies Leben geführt, besaß noch fein ,, Strafregister". Dann erlag sie eines Tages den verführerischen Auslagen in den großen Warenhäusern, fie entwendete mehrere Gegenstände, ohne bei den ersten Malen ertappt zu werden. Nun machte sie den Warenhausdiebstahl zu Be ihrem verschiedene Gewerbe, erlitt desregen fängnisstrafen und mußte si jetzt wieder wegen der gleichen Die Mitangeflagte Vergehen vor den Richtern verantworten. Hedwig Sch. sollte die erforderliche Beihilfe zu den Diebstählen dadurch geleistet haben, daß sie die B. zudecken" versuchte. Die beiden Frauen wurden von einer Detektivin eines großen Waren hauses im Westen beobachtet und gestellt Während Frau B. in sehr geschickter Weise von zwei Ballen Seide im Werte von 400 mart abrollte und in die Diebestasche ihres faltenreichen.

machung, die dem Zeitgeist entspricht, und für ein Märchenspiel Borwurf gemacht worden, nicht die notwendigen Bücher geführt zu führt. In der Verhandlung machte Hedwig Sch. den schwachen Vers

zurechtgemacht, das wohlgeeignet ist, Kindern helle Freude zu bereiten. Vielleicht war das Tapfere Schneideriein", das die Bolts­bühne im vergangenen Jahr ihren fleinen Freunden bot, noch besser geeignet als das neue Spiel dieses Jahres, Verständnis und innere Anteilnahme der Kinder zu erweden. Aber bei den spannenden Szenen, bei denen es den Anschein hat, als ob das Böse über das Gute triumphieren solle, da gingen die Kinder herzerfrischend mit. Welch Bedauern, als die Königstochter, von dem schwarzen Ritter gezwungen, verschwunden war, welche Ratschläge bei dem Drachen­fampf, melche Freude bei der Entlarvung des schwarzen Ritters am Schluß des Spieles das in einem Lob der Arbeit ausklingt:

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Einerlei, ob groß. ob flein  , Es muß ausgeschmiedet sein.. Tausend Arme sollen sich regen, Tausend Hämmer fich bewegen. Tausend Eisen sollen flingen

Und das Lied der Arbeit fingen!

Tausend Feuereffen dampfen,

Tausend Eisenhämmer stampfen!

Wer den Hammer in festen Fäuften hält, Dem gehört die ganze meite Welt!

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Dieses Lob der Arbeit in Berbindung mit dem alten Märchen, in, dem auch sonst einige gute Ratschläge gegeben werben, die mohl beachtet und bedacht zu werden verdienen, ist vielleicht das Schönste an dem Werte Römers... Blumen schwangen fich von eifrigen Kinderarmen geworfen auf die Bühne. Ein fröhlicher Kinderfreuden gruß dankte den Schauspielern, die mit Hingebung beim Werte waren, und mit dem Gesang: Wenn wir schreiten Seit an Seite und die alten Lieder flingen erreichte diefes schöne Weihnachtsfest in der Boltsbühne in diesem Jahre sein Ende.

Vier Monate Gefängnis für Gräfin Bothmer.

Haftbefehl aufgehoben aber neue Haft.

Im Berufungsprozeß Bothmer verfündete nach etwa drei. ftündiger Beratung gestern abend um 7% Uhr der Vorsitzende Land­gerichtsdirektor Dr. Hellwig das Urteil gegen die Angeklagte. Im Polziner Diebstahl wurde ihr nur ein Kofferbiebstahl zur Lait gelegt, der Potsdamer Diebstähle ift fie voll überführt worden. Das erste Urteil wurde verworfen und die Angeklagte zu insgesamt pier Monaten Gefängnis verurteilt. Zwei Monate find durch die Untersuchungshaft als verbüßt erklärt. Der Haftbefeht wurde aufgehoben. Freudig nahm die Gräfin diese Er fenntnis auf, als plöglich ein Kriminalschuhmann in die Anflagebant rat und der Gräfin einen neuen aftbefehl überbrachte, und zwar wegen fchwerer Urfundenfälschung. Sie wurde freideweiß und ließ sich nur unter Proteft abführen. Die Verteidiger merden sofort gegen den neuen Haftbefehl Beschwerde einlegen. In der Urteils begründung führte der Vorsitzende aus: Es ist teine Bagatelle, ein Diebstahlsprozeß, der äußerst schwierig zu er gründen war. Aus den Indizien ist nachgewiesen, daß die An­getlagte einen Kofferdiebstahl in Bolzin und die Diebstähle beim Präsidenten Ried ausgeführt hat. Was uns die Entscheidung schwer machte, ist die Frage der Strafabmessung. Diese Frau von wenig gefestigtem Charakter brauchte einen Mann in der Ehe, der sie feft cm Zügel hielt, das hat ihr gefehlt. Ihr triebhaftes Wesen hat sie die Handlungen begehen lassen. Sie hat durch ihre Verdunkelungs­manöver selbst die Waffen zu ihrer Ueberführung gegeben. Die Taten gegen die Freundin und gegen den alten väterlichen Freund mußten scharf angefaßt werden.

Ein erdichteter Mord.

Mit der Selbstbeschuldigung, seine Tochter ermordet zu haben, stellte sich in der Nacht zum vergangenen Sonntag ein Mann auf der Revierwache in der Brücknerstraße zu Neukölln. Er gab an, daß er in Hamburg   mit seinem Geschäft untergegangen sei. Weil er feine Aussicht gehabt habe, wieder hoch zu kommen, so habe er den Entschluß gefaßt, sich das Leben zu nehmen und Jeine Frau und seine 13 Jahre alte Tochter in den Tod mitzunehmen. In der Nacht habe er zunächst der Tochter mit einem Rafiermesser den Hals durchgeschnitten. Darüber sei seine Frau erwacht und habe laut um Hilfe gerufen. Jezt sei er davon­gelaufen und planlos umhergeirrt. Wie er nach Berlin   gekommen sei, wisse er selbst nicht mehr. Der angebliche Mörder wurde als ein 34 Jahre alter Kaufmann Wohlien aus Hamburg   festgestellt. Die Kriminalpolizei fegte sich sofort mit Hamburg   in Verbindung. Bevor noch eine Antwort eintreffen fonnte, widerrief Wohlien seine Selbstbezichtigung und verlangte, wieder auf freien Fuß gesetzt zu werden. Die Kriminalpolizei behielt ihn aber vorläufig in Ge­wahrsam. In Hamburg   wurde unterdessen festgestellt, daß Wohlien den Mord an seiner Tochter er dichtet hatte. Er hatte die Flucht ergriffen, weil er 500 Mart unterschlagen hat. Die Kriminal­polizei führte ihn gestern dem Untersuchungsrichter vor.

Wetterbericht der öffentlichen Wetterdienststelle für Berlin.  ( Nachbr. berb.) Noch mild, meist trübe mit Regenfällen. Für Deutschland  : In Süd­Jm Norden trübe und weit verbreitet deutschland   vielfach ausheiternd. Regen.

Sauber wird die Haut

durch den Gebrauch von Seife. Schön wird die Saut durch ben Gebrauch von Arafomehn

Dem Inhaber der Firma Raffalski war von der Polizei der haben, die für eine Preisprüfung nötig sind, und daß Kartoffeln, die als Futterkartoffeln gekauft worden oder zumindest dem Ein­faufspreis nach als solche hätten erkannt werden müssen, als Speise fartoffeln an Krankenhäuser, Gefängnisse usw. durch das An­schaffungsamt der Stadt Berlin   geliefert worden waren. Die Ver­handlung unter Borsiz des Regierungsrats Dr. Hohenstein er­gab in vollem Umfanae die Richtigkeit der Beschuldigungen. Raf­falsti hat in den meisten Fällen beanstandete Ware, das Breisen waggonweise aufgekauft und als reguläre, handelsübliche heißt Kartoffeln von nicht einwandfreier Beschaffenheit, zu billigen Ware mit großem Nugen weiterverkauft. Während seine Ein­taufspreise zwischen 1 und 1,30 M. Schwanften, betrugen die Verkaufspreise 2 bis 2,90 m. pro Zentner. Dieser Preis. unterschied floß ungeschmälert in die Tasche des Händlers. Sehr be­zeichnende Aussagen machte der Zeuge Christoph, der befundete. daß es bei großem Kartoffelangebot viele und bei kleinem Angebot teine Beanstandungen gab. Es tam weiter die große unzufrieden­heit der Versender bzw. Produzenten zutage, die sich gegen die Manipulationen einzelner gewinnfüchtiger Groffiften nicht schüken fonnten. Die Buchführung der Firma Raffalfti, die in stunden­langen Verhandlungen erörtert wurde, ergab, daß weder die Preis­Spanne noch der Empfänger einer Lieferung aus einem bestimmten Waggon zu erkennen war. Allein hieraus ergab sich die Unzuver­lässigkeit der Firma, die diese notwendigen Buchungen umgehen wollte, um je de polizeiliche Breisprüfung unmög Itch zu machen. Erschwerend fiel für Raffaliti ins Gewicht, daß er bereits vor etwa einem Jahr eine Warnung wegen Preistreiberei von der Preisprüfungsstelle erhalten hatte. Die Gutachten der Sachverständigen verstärkten noch den Eindruck der Unzuverläffig­feit Raffalitis. Hierauf plädierte der Verteidiger in längeren Aus­führungen für Raffalfti. Das Gericht verkündete dann das Urteil. Umfange aufrechterhalten. Außerdem hat R. eine Gebühr von Das Handelsverbot vom 26. November wurde demnach in vollem 50 M. zu zahlen. Zur Abwicklung seiner Geschäfte wird ihm eine Frist von 4 Wochen gewährt. In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende folgendes aus: Das Verhalten des Verurteilten als Kauf­mann im Kartoffelhandel steht mit den Grundsäken des ehrli en Kaufmanns in traffem Widersprt Die Waggonentladebücher fehlen vollständig, das auf der Absicht beruht, jede Uebersicht und Nach prüfung zu erschweren. Er hatte sich ferner zum Geschäftsprinzip gemacht, fast nur noch beanstandete Waren zu faufen, um baran übermäßig zu verdienen. Die Auswüchse im Kartoffelgroß handel müssen gründlich bekämpft werden. Ein weiterer Fall mußte auf den 10. Januar vertagt werden. Der dritte Fall gegen den Kartoffelhändler Gilberstein tam gar nicht erst zur Ber­handlung, da 5. seine Beschwerde gegen bas gegen ihn erlaffene Handelsverbot wohlweislich zurückzog. Wahrscheinlich mird die Attion der Polizei noch größere Kreise ziehen und weitere Schuldige zur Rechenschaft fordern.

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Ein Fafchmünzer auf Reifen.

Trotz erheblicher Vorftrafen griff der Arbeiter" Hoffmann immer wieder auf das gefährliche Gewerbe der Falschmünzerei zurüd. Wegen Anfertigung und Verbreitung un­echter Banknoten hatte er sich zusammen mit einem gewissen Seite vor dem großen Schöffengericht Berlin- Mitte zu verant worten. Hoffmann hatte in der Zeit vom Avril bis Oftober 1924 die außer Kurs gesetzten Millionen- und Milliardenscheine durch geschickte Fälschungen höchsteigennützig aufgewertet". Er durch reifte ganz Deutschland  , fuchte hauptsächlich mittlere Städte auf und fezte eine große Anzahl der Falsifikate um. Des Angeklagten Trid war immer derselbe. Bei seinen Einfäufen in den verschiedensten Geschäften verstand er es in raffinierter Weise, die Berkäuferin in ein Gespräch zu verwickeln und so ihre Aufmerksam feit von dem Geldschein abzulenken. Erst beim Abschluß der Kasse fanden die Inhaber das falsche Geld. Da von allen Seiten bei der Kriminalpolizei der verschiedenen Städte Anzeigen einliefen, wurden von Beamten der Falschmünzerabteilung des Berliner  Polizeipräsidiums besondere Maßnahmen getroffen. Kurze Zeit

Das Rundfunkprogramm.

Mittwoch, den 23. Dezember.

Außer dem üblichen Tagesprogramm:

7 Uhr abends: Karl Brammer  :

330 Uhr nachm.: Jugendbühne( Unterhaltungsstunde). Die Funkprinzessin erzählt: Weihnachtsmärchen. Die Funkprinzessin: 4.30-6 Uhr nachm.: Konzert. Auguste Prasch- Grevenberg  . 7.25 Uhr abends: Dr. Viktor Engelhardt: Die Bedeutung des Die neuesten Nachrichten". Festes für die Volkskultur".( Eine Weihnachtsbetrachtung). 7.50 Uhr abends: Intendant Professor Dr. Max von Schillings  spricht zu dem Sendespiel, Lohengrin  " am 25. Dezember. 8.30 Uhr abends: Weihnachtskonzert. 1. a) Chopin  : Prélude Des- Dur, b) Raff: Märchen( Celeste Chop- Groenevelt  . Klavier). 2. Weih­nachtslieder: a) Alle Jahre wieder. b) Ehre sei Gott   in der Höh', c) Es ist ein Ros entsprungen( Cornelis Bronsgeest  , Bariton). 3. Liszt  : Vogelpredigt des heiligen Franziskus( Celeste Chop­Groenevelt). 4. Weihnachtslieder: a) Thr Kinderlein kominet, b) Morgen Kinder wirds was geben, c) Morgen kommt der Weih­nachtsmann Cornelis Bronsgeest  ). 5. Scheffel: Aus Eckehardt" ( Ferdinand Gregori  , Rezitation). 6. a) Chopin  : Nocturne Fis- Dur, b) Liszt  : Rhapsodie( Celeste Chop- Groenevelt  ). 7. Weihnachts­lieder: a) Vom Himmel hoch. b) Stille Nacht  , b) O du fröhliche ( Cornelis Bronsgeest  ). Am Flügel: Bruno Seidler- Winkler  . An­schließend: Dritte Bekanntgabe der neuesten Tagesnachrichten, Zeitansage, Wetterdienst, Sportnachrichten, Theater- und Film­dienst.

Gewandes verschwinden ließ, hatte sich die Sch. so dedend" vor sie Als sich Beide schon fast dem Ausgang genähert hatten erschien gestellt, daß an dem Verkaufstisch nichts bemerkt werden konnte. plöglich der weibliche Sherlock Holmes   auf der Bildfläche und nahm an Ort und Stelle eine recht peinliche Untersuchung der B. vor, deren Ergebnis die vielen Meter Seide waren. Alles Jammern und Schreien der überraschten Frauen half nichts, fie galten als über­fuch, vollkommen unschuldig zu sein und ihre Freundin B. ganz zu­fällig im Warenhaus getroffen zu haben. Vor dem flaren Zeugnis der Detektivin mußte aber auch sie verstummen und sich gemeinſam mit der B. in ihr Schicksal ergeben. Dieses lautete nach dem Urteil des Gerichts für die Ehefrau Anna B. auf 1 Jahr und 6 Monate, für Hedwig Sch. auf 9 Monate fängnis.

Der Brizer Mädchenmord.

Ge

Zu dem Brizer Mädchenmord wird mitgeteilt, daß der Täter, der 28. Jahre alte Kammacher Bilemcit, sich gestern selbst der Staatsanwaltschaft II stellte. Bei seiner Bernehmung durch die Kriminalpolizei gab er an, daß er seit 2 Jahren zu dem Mädchen Beziehungen unterhalten habe. Er war sehr eifersüchtig vera anlagt und duldete nicht, daß seine Freundin mit anderen jungen Leuten ausging. Um möglichst oft mit ihr zusammen fein zu können, gab er seinen ganzen Verdienst aus und verkaufte außerdem einige Wertsachen. Als das Paar sich am Montag abend wieder getroffen hatte, machte der junge Mann seiner Braut unterwegs wieder einen Auftritt. In sinnloser Eifersucht brachte er ihr mehrere tiefe Stiche in den Hals bei, so daß sie tot zu Boden stürzte. Wilewcit, der ganz niedergebrochen ist, erklärt, daß er nicht mehr wisse, wie er sich zu der Bluttat habe hinreißen laffen können.

Straßenbahnverkehr an den Weihnachtsfeiertagen. Die Straßen bahn verfehrt an den Weihnachtsfeiertagen, 25., 26. und 27. Dezem ber d. J., nach dem Sonntagsfahrplan. Es findet also ein ununter brochener Betrieb in der Nacht vom Sonnabend( 2. Weihnachtsfeier tag) zum Sonntag auf den Linien 1, 15, 69, 74, 76 und 99 nicht

statt.

Ein neues Unglück auf Zeche Cothringen I und II. Auf der Zeche Lothringen I und II, auf der sich am 30. November das schwere Explosionsunglüd ereignete, trug sich jetzt abermals ein schweres Unglüd zu. Durch vorzeitiges Losgehen eines Sprengschusses wurden fünf Bergleute schwer verletzt. Sie wurden ins Bergmannsheil" geschafft. Einer der Verletzten ist bereits ge­storben.

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Ein ruffischer Bischof wegen Giffmordes verurteilt. Das Sowjet­gericht verurteilte den Bischof Leontis von Nischni- Nowgorod   zu 10 Jahren Zuchthaus wegen Giftmordes, begangen an einer Frau, mit der er sich heimlich hatte trauen laffen. Er soll die Tat begangen haben, um seinen Bischofsposten behalten zu fönnen, da die höhere Geistlichkeit im Zölibat leben muß. Die Sowjetpresse macht aus dieser Angelegenheit teine tirchenfeindliche Sensationsaffäre, teilt nur das Urteil furz mit und berichtet nicht über die Einzelheiten.

Chinesische   Piraten. Nach einer Meldung aus Songtong wurde der von Schanghai   nach Tientsin   bestimmte Dampfer Tungdow" der chinesischen Dampfschiffahrtsgesellschaft von Biraten gefapert.

Sport.

Die erften neuen Mannscha ten ür das 15. Berliner   Sechsface- Rennen Folgende Fabrer werden je ein Baar bilden: find zusammengestellt. Girardengo Giorgetti( Italien  ), Beriyn César Debaets ( Belgien  ). Dewolff Stodelynd( Belgien  ), Gebrüder Banden. hofe( Frankreich  ). Tonani- Saldow( Italien  - Deutschland  ), Lorenz. Kruptat( Deutschland  ), Gottfried: Bauer( Deutschland  ), Samall. Rosellen( Deutschland  ), Knappe Rieger( Deutschland  ).

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Fest verpflichtet, aber noch nicht zu Mannschaften zusammen. gestellt sind: ittig Berlin  , Möller Hannover, Golle Berlin  , Longardt Berlin  , Rauch- Köln. Die Berhandlungen mit a b.n. ie( die noch nicht verpflichtet sein sollen), einem weiteren. deuts hen Fabrer und einer amerikanischen   Mannschaft stehen dicht vor dem Abschluß.

Briefkasten der Redaktion.

G.. 60. Ja. Sollten Sie verlagt werden, fo müssen Sie fich auf bas Reuanis des abgefekten Verwalters berufen. Pferdsfeld. 1. Durch ein nur von einem Ehegatten errichtetes neites Testament tann ein gemeinschaftliches, also ein von Eheleuten errichtetes, Testament nicht aufgehoben werden. Shre Mutter ist also an das gemeinschaftliche Testament gebunden. 2. Wenden Sie fich an das Versorgungsamt, Berlin  , General- Pape- Straße  . 2., Karlshorst  . Bei Aufwertung von Versicherungsansprüchen ist zunächst die Bildung eines Aufwertungsftodes abzuwarten. Eine Anmeldung ist bisher nicht vorge­Ernst 17. Nein. M. M. 90. Auf­fchrieben, auch laufen teine Fristen. wertung tann gefordert werden wenn die Zahlung nach dem 15. Juni 1922 erfolgt ist. Der Anspruch ist im Klagemege geltend zu machen. 1. B.- 77. 1. Als Angeklagter fönnen Sie die Auskunft verweigern, nicht aber als Reuge. Im übrigen ist es Pflicht des Richters, auf die der Ehre eines Zeugen drohen. ben Nachteile billige Rüdidnt au nehmen. 2. Rein. S. A. 1. Sie müffen eine neue Alage einreichen. 2. Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt, Wilhelmftr. 74, oder an die deutsche Gefandtschaft in Riga  . G. 81. Die Rahlungen find, wie bisher, weiter zu leiften. Einen Anspruch auf Ermäßi qung haben Sie nicht. .. 7. Die Höchstarenje tommt für Sie nicht in Betracht. Beschaffen Sie sich die verlangten Bescheinigungen und wiederholen Sie dann Jhren Antrag. Bernice 82. 1. Makgebend find die En'scheidungen der Borinstanzen. Wenn Ihr Anspruch anerkannt worden ist, steht Shnen auch eine Rente au. 2. Ja, fofern die Gakuna der dortigen Landwirtschaftskammer nichts anderes bestimmt. 6. S., Run. Der Hauswirt muk den ver­tragsmäßigen Rustand wiederherstellen und kann dazu durch Klage gezwungen werden. Die Miete muß gezahlt und wegen der Rosten der Klageweg be fchritten werden.

Muſitaufträge

übergibt man nur dem Nachweis des Deutsch  . Musikerverbandes, Berlin   O 27, Andreasstr. 21( Königstadt 4310, 4048). Geschäftszeit 9 bis 5, Sonntags 10 big 3 hr. Auf Bunsch Bertreterbeſuch