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in Bahrheit Noad und sei bei ihm als Geschäftsführer tätig gewesen und von einer fabelhaften Aehnlichkeit mit ihm. Als der Vorsitzende dem Angeklagten entgegenhielt, daß doch Niemand diejen vermeintlichen Doppelgänger gesehen, noch etwas von ihm gewußt habe, antwortete S. sehr erregt:" Es müßte doch dem Gericht gelingen, diesen Menschen tot oder lebendig hierher zu bringen!" Darauf der Vorsitzende: Wir würden ihn in jeder Form nehmen, wenn Sie ihn nur bringen!" Obmohl es dem Angeklagten in feiner Weise gelang, auch nur einige glaubhafte Angaben über den plöglich so ganz verschollenen ehemaligen Geschäftsführer zu machen, bequemte er sich zu feinem Geständnis. Als nun auch der Schreibsachverständige die beiden Schriften der Entschädigungsanträge als zweifelsfrei von der Hand des S. verfertigt bezeichnete, hatte sich dieser jede mildere Auffassung des Gerichts verscherzt. Der Staatsanwalt beantragte vier Monate, das Schöffengericht aber erkannte wegen der niedrigen Gesinnung des Angeklagten auf eine Gefängnisstrafe von neun Monaten.
Stadtmedizinalrat Rabnow siebzig Jahre!
Der Berliner Stadtmedizinalrat a. D. Geheimer Sanitätsrat Genosse Dr. Rabnow vollendet heute sein siebzigstes Lebensjahr. Rabnew stand bereits an der Schwelle des Greijenalters, als ihm im Jahre 1921 die Leitung des Gesundheitswesens der durch Zusammenfassung geschaffenen großen Einheitsgemeinde Berlin übertragen wurde. Aus Schöneberg , deffen Gesundheitswesen er bis zur Eingemeindung geleitet und er folgreich ausgestaltet hatte, brachte er reiche Erfahrungen mit. In diesem Vorort Berlins war er vorher lange Zeit als praktischer Arzt tätig gewesen und hier fand er Gelegenheit, auf dem Gebiet der Sozialhygiene zunächst im Rahmen der privaten Wohlfahrts: pflege zu arbeiten. Er bemühte sich um die Beranstaltung gemeinverständlicher Vorträge über Gesundheitspflege und gründete einen
große Bedrängnis, so daß er seine Bistole ziehen und mehrere Schüffe Große Bedrängnis, so daß er seine Pistole ziehen und mehrere Schüffe abgeben mußte. Der zweite Schuß traf den Sch. in den Oberschenkel. Der Kutscher wurde jetzt völlig rabiat, und mit Schaum vor dem Munde schlug er weiter auf den Beamten ein. Erst durch das Eingreifen eines zweiten Beamten konnte der aufregenden Szene ein Ende gemacht werden. Während alle Zeugen den Angeklagten als einen Menschen hinstellen, der ohne Zanf und Streit nicht leben fann, versuchte Sch. den Unschuldigen zu spielen. Das Gericht hielt aber feine Schuld in vollem Umfange für erwiesen und verurteilte Schatfowiti zu fünf Monaten Gefängnis.
Eine falsche Anschuldigung. Phantasien einer verfolgten Unschuld.
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Reine alltägliche Angelegenheit, nichtsdestoweniger eine lehrreiche. Ein Nachspiel zum Abtreibungsprozeß des Studienrats H. und seiner Freundin B. Die B. wurde damals zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Sie erhielt auch Bewährungsfrist. In der Gerichtsverhandlung hatte sie ausgesagt schon früher war von ihr diese Behauptung aufgestellt, daß der vernehmende Kriminal beamte 3. fie unzüchtig berührt habe. In ihrer Erregung habe sie dann ein Geständnis abgelegt, das in Wirklichkeit nicht stimme. Gegen 3. wurde das Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Anschuldigung erwies sich als unhaltbar und das Verfahren wurde eingestellt.
| Augenblid nahte eine Kraftdroste heran, der Chauffeur konnte den Wagen nicht rechtzeitig zum Halten bringen und überfuhr beide Frauen. Frau Schönbed war iofort tot und wurde von der Polizei nach dem Leichenschauhaus transportiert. Fräulein D. erlitt fch were innere und äußere Berlegungen und fand in der Charité Aufnahme, wo sie bedenklich darniederliegt. Die Schuldfrage ist bisher noch nicht geklärt.
Ein Millionen- Neuban.
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Die Märkische Elektrizitätswert Aktiengesellschaft beginnt Mitte Januar mit dem Bau eines zweiten Kesselhauses für ihr Kraftwert intenherd am Bristow See. Dieser Neubau wurde durch den großen Stromverbrauch notwendig. Das Stromnet dieses Kraftwerks erstreckt sich einerseits bis Fürstenwalde an der Spree , andererseits bis Frankfurt an der Ober. Im Kesselhaus sollen acht Kessel zur Aufstellung gelangen; es enthält einen Hauptbunker mit acht Taschen, von denen jede ein Fassungsvermögen von 350 Tonnen befigt. Außerhalb des Betriebsgeländes werden für die Arbeiter Wohnbaraden errichtet. Bei der Bergebung der Arbeiten rechnet das Werk mit 20 Proz. auswärtige und 40 Broz. ortsanfäffige Facharbeiter fotvie 40 Prog. ortes anfäisige Silfearbeiter. Da bas Steffelhaus schon im August in in Betrieb genommen werden soll, rechnet man mit Arbeiten in mehreren Schichten. Die Kosten des Gesamtneubaus werden auf 4 Millionen Reichsmart veranschlagt.
Das Attentat auf den Gelehrten.
Berein zur Bekämpfung der Tuberkulose in Schöneberg , dessen selbst gewesen sei. Bekanntschaft mit Studienrat H. die Unschuld inhaftiert und zur Wache Marburger Straße gebracht. Selt.
Leitung der damalige Schöneberger Oberbürgermeister Wilde übernahm. Schöneberg erhielt dann die erste städtische Auskunfts- und Fürsorgestelle für Tuberkulose. Bon 1906 ab hat Rabnow als Leiter des städtischen Gesundheitswesens von Schöneberg feine ganze Kraft daran gesetzt, die Sozialhygiene zu fördern. Als er anderthalb Jahr. zehnte später das Amt des Stadtmedizinalrats von Ber= Iin antrat, war das kommuncle Gesundheitswesen durch den Krieg und unter dem Einfluß seiner Nachwirkungen zerrüttet. Rabnom hatte einen harten Kampf zu führen, um in der trüben Zeit fertschreitender Geldentwertung und unausfüllbarer Stadtfädelleere nur den weiteren Rückgang der öffentlichen Gesundheitspflege aufzuhalten. Aber selbst in dieſen Jahren der Rot konnte er troß aller Erschwerungen manches, was ihm am Herzen lag, sich verwirklichen fehen. Immer wieder galt seine Arbeit besonders dem Kampf gegen die Tuberkulose. deffen Bedeutung für die Gefund. heitspflege der Großstadt er frühzeitig erkannt hatte. So wurde in der Zeit seiner Amtsführung das Tuberkulosefürsorgewesen durch Ausbau der Fürsorgestellen verbessert. Den Bürgerlichen im Magi strat und in der Stadtverordnetenversammlung war der zur sozialdemokratischen Partei gehörende Sozialhygienifer Rabnow ein unbequemer Mahner. Die Arbeiterbevölkerung hatte allen Grund, zu bedauern, daß Genosse Rabnom aus dem Magistratsfollegium schen nach nur dreijähriger Tätigkeit ausschied.
Zum Raubmord in Brig . Widersprüche in den Aussagen des verhafteten Schumann. Immer noch nicht geflärt ist der Raubüberfall, dem, mie mir miederholt berichteten, der Tabakhändler Wilhelm Wurzel in Briz zum Opfer fiel. Der am 1. Feiertag unter dem dringenden Verdacht der Täterschaft verhaftete 24 Jahre alte Reisende Walter Schumann aus der Donaustr. 100 zu Neukölln hat sich bei seinen Bernehmungen immer von neuem in Widersprüche ver= wickelt, die erkennen lassen, daß man es bei ihm mit einem frankhaften Lügner zu tun hat.
Ueber die Herkunft des Geldes befragt, erklärte er zuerst, daß er von einem Verwandten, der in einem Vorort Berlins wohne, als Weihnachtsgeschenf 100 m. erhalten habe. Der Bermandte gibt dagegen an, daß er Schumann feinerlei Geldgeschenke
habe zukommen lassen. Der junge Mensch war in der ganzen lezten Seit nachweislich so wenig im Besitz von barem Gelde, daß er die Wohlfahrtseinrichtungen in Anspruch nehmen mußte. Seine Mitlagsmahlzeit erhielt er 3. B. auf Speisemarken in der Boltsküche. Daß er mit Bestimmtheit darauf rechnete, am Heiligabend über eine gewisse Summe verfügen zu können, geht daraus hervor, daß er sich mit seiner Braut zu gemeinsamen Besorgungen verabredete. Nachdem ihm die linwahrheit seiner Erzählungen über die Herkunft des
Geldes nachgewiesen worden war, hüllte er sich in Schweigen und verweigerte jede weitere Auskunft. Fest steht, daß er sich bei Wurzel schon etwa 8 Tage vor dem Fest um den Posten eines Reisenden beworben hat. Er gibt auch zu, daß er am Heilig abend, aber zu einer anderen Zeit, in dem Wurzelschen Kontor war, um mit dem Inhaber zu verhandeln. Beim Fortgehen habe er dort seine Aktentasche vergessen. Wie Ermittelungen ergaben, besaß Schumann in der Zeit vom 21. bis 23. Dezember fein Geld und mußte daher in Lokalen Speisen und Getränke auf Borg nehmen. Am 24. erschien er nachmittags in diesen Schantwirtschaften und be= zahlte seine Schulden. Da ihm jedoch ein großer Kredit nicht gewährt worden war, so fonnte von Betrunkenheit auch keine Rede sein. Seine Ausrede, er habe seinen Mantel in der Trunkenheit felbst zerriffen, wird somit auch hinfällig. Die gleichen unwahren Die gleichen unwahren und widerspruchsvollen Angaben macht Schumann über das Ber schwinden seiner alten hose. Sollte jemand diese blaue Hose mit hellen Nadelstreifen, die am Knie und am Gefäß geflidt ift, finden, so wird er gebeten, sie umgehend bei der Mordkommisfion abzugeben. Die Obduktion des ermordeten Wurzel ist aus wich tigen Gründen verschoben worden. Es fonnte nämlich festgestellt werden, daß die Schädelverlegungen dieselben Merkmale aufweisen wie das Beil, das bei dem Wirt des Schumann gefunden wurde. Im Interesse der völligen Aufklärung des Verbrechens ist es baher von größter Wichtigkeit, daß sich alle Personen melden, die in den letzten Monaten mit Schumann in Verkehr gestanden haben und die über seine Lebensführung und seinen Charakter Aufschluß geben können. Alle diese Mitteilungen find an die Mordkommission Berneburg- Albrecht im 3immer SO des Polizeipräsidiums zu
richten.
Dämon Alkohol.
Ber dem Schöffengericht in Pantom hatte sich der Kutscher Willi Schattowski wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu verantworten. Schattowski, der wegen desselben Delifts schon mehr. fach vorbestraft ist, fuhr am 6. September d. J. gegen drei Uhr nachmittags mit einem Wagen in einem sehr schnellen Tempo durch Buchholz. Da am selben Tage in tem Ort ein Bauernrennen stattfand, waren die Straßen gedrängt voll Menschen und Wagen aller Art. Schattowsti, der sinnlos betrunten war, hing halb Dom Wagen herunter, schlug aber immer noch auf sein Pferd ein, dieses zu immer schnellerem Lauf antreibend. Mehrmals be. stand die Gefahr eines Zusammenstoßes. Schließlich wollte ein Polizeibeamter den Kutscher mit zur Wache nehmen, da er eine Gefahr für die auf der Straße gehenden Menschen war. Sch. lud den Beamten ein, neben ihm auf dem Wagen Platz zu nehmen, fuhr dann aber an der Polizeimache vorbei und hielt erst wieder ver einem Restaurant, weldjes er betrat. Als er wieder heraustam, wollte er fofort weiterfahren, und als der Polizeibeamte ihn daran hinderte, schlug er auf ihn ein. Der Beamte geriet schließlich in
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Dafür wurde aber gegen die B. Antlage wegen falscher Anfchuldigung erhoben. Sie hatte sich jetzt vor dem erweiterten Schöffengericht Charlottenburg zu verantworten. Die Sitzung fand in dem Gebäude des Polizeipräsidiums selbst statt. Das Gericht Zimmers eine Situation, wie sie die Angeklagte geschildert hatte, wollte sich an Ort und Stelle überzeugen, ob nach der Lage des überhaupt möglich war. Es tam zur lleberzeugung, daß das nicht möglich gewesen war. Auch erschien die Angeklagte nicht befenders glaubwürdig. So hatte sie in früheren Verfahren erflärt, daß sie vor der fonnte sie sich bereits nicht weniger als pier Männerbetanntfchaften rühmen. Von dem Studienrat wollte sie im Rausche genotzüchtigt worden sein. Auch das traf nicht zu. So durfte man in diesem Fall ihren Anschuldigungen wenig Glauben schenken. Sie hatte auch dem Kriminalfommiffar Sommer, der das Ermittlungsverfahren in dieser Sache 311 leiten hatte, erflärt, fie wäre schon bereit, die Beschuldigung gegen 3. zurückzunehmen. Man habe ihr aber gesagt, daß, wenn sie das täte, sie für die falsche Anschuldigung eine höhere Strafe erhalten fönne, als dieses selbst für die Abtreibung der Fall sein würde. Sie Die treibende Kraft mollte ja gar nicht die Strafanzeige machen. dabei sollte Studienrat H. gewesen sein, der durch diese Anschuldigung das Protofoll des Kriminalbeamten 3. zu erschüttern hoffte. Auch er hatte sich vor dem Gericht zu verantworten, wurde aber freigesprochen, da man ihm nichts nachweisen konnte, daß er nicht in gutem Glauben gehandelt hatte. Die B. wurde zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, die Bewährungsfrist, die sie in der Abtreibungsfache erhalten hatte, wurde zurüdgenommen und die Gefängnisstrafe, die ihr im ersten Prozeß zuteil geworden war, mit der jezigen Strafe zu einer Gesamtstrafe von 9 Monaten zusammenließ man die Bewährungsfrist, die fich auf die Abtreibungsfache be gezogen. Eines erscheint dabei nicht ganz verständlich: Warum 30g, nicht bestehen? Die falsche Anschuldigung liegt doch wahrlich in einer ganz anderen Linie als die Abtreibung.
Der Verkehr in der Silvesternacht.
Die Berliner Berkehrsgesellschaften haben, wie üblich, für die Silvesternacht einen durchgehenden Betrieb eingerichtet.
Die Straßenbahn unterhält durchgehenden Nacht betrieb auf den Linien 9 und 74 alle 7% Minuten, auf der inie 1 alle 10 Minuten, auf den Linien 65, 69, 72 und 76 alle 15 Minuten, auf der Linie 100 alle 40 Minuten( ab Stahnsdorf 1,51, 2,31, 3,11, 3,51, 4,31, 5,11; ab Machnower Schleuse 1,46, 3,46 ab Bahnhof Lichterfelde - Dft 1,08, 1,48, 2,28, 3,08, 3,48, 4,28, 5,08, 5,48), auf den Linien 83 und 84 alle 30 Minuten. Ferner durch gehenden Nachtbetrieb auf Teilstrecken der Linien 11, 15, 23, 27, 36, 41, 44, 44E 48, 66, 187/87, 98, 99 und verlängerten Nacht betrieb auf den meisten übrigen Linien.
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Auf der Berliner Stadt- und Ringbahn und den Bor ortstreden wird ein Sonderzugverkehr eingerichtet. Die Züge auf der Stadtbahn fahren etwa in Abständen von 20 und die auf der Ringbahn in Abständen von 30 Minuten. Die genauen Fahrzeiten sind aus den Bekanntmachungen auf den Stationen der Stadt und Ringbahn und den Vorortstreden ersichtlich.
Auf allen Linien der Hoch- und Untergrundbahn ein schließlich der Straßenbahn Barschauer Brücke- Lichtenberg wird während der ganzen Nacht der Verkehr ohne Unterbrechung aufrechterhalten. Zwischen den Bahnhöfen Alexanderplatz und Wittenbergplak verkehren die Züge in Abständen von je fünf Minuten.
Der Neujahrsfernverkehr.
Zur Bewältigung des stärkeren Neujahrsverkehrs werden nach Ostpreußen folgende Sonderzüge von Berlin gefahren: Nachzug Schnellzug D 1 Charlottenburg ab 9.16 v or m., Königsberg D 3 Charlottenburg ab 10.38 na ch m., Königsberg an 8.58 vorm., an 7.45 nachm. am 31. Dezember und 1. Januar; Vorzug Schnellzug am 31. Dezember, 1. und 4. Januar; Nachzug Charlottenburg ab 11.37 nach m., Königsberg an 2.12 nachm. am 31. Dezember und 1. Januar. In der Gegenrichtung verkehren: Borzug Schnell zug D2 Königsberg ab 8.15 vorm., Charlottenburg an 7.23 nachm. am 1. und 2. Januar; Borzug Schnellzug D4 Königsberg ab 7.52 nach m., Charlottenburg an 7.07 vorm. am 31. Dezember, 3. und 4 Januar; Borzug Königsberg ab 9.07 na ch m., Charlottenburg an 11.07 vorm. am 31. Dezember und 3. Januar. Am 31. Dezember wird im Anschluß an den Bug D 40 ab Berlin Potsdamer Bahnhof 3.46 nachm. der Personenzug Magdeburg Halberstadt , ab Magdeburg 6.10 abends, verfehren, der wiederum Anschluß nach dem Harz hat. Der von der Reichsbahndirektion Magdeburg
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für Sonntagsrückfahrkarten freigegebene Eilzug nach dem Harz, ab Berlin Potsdamer Bahnhof 10.40 vorm., fann zu Neujahr von Berlin aus benutzt werden, wenn die Hinfahrt am 1. Januar erfolgt und der Reisende bis 3. Januar nachts 12 Uhr zurückgekehrt iſt.
Schwerer Straßenunfall mit tödlichem Andgang. Am Dienstag nachmittag gegen 5 1hr ereignete sich vor dem Haufe Invalidenstraße 92 ein schwerer Straßenunfall, bei wurde. An der Bordschwelle bielt ein größerer Möbelwagen, dem eine Frau ihr Leben einbüßte, eine zweite schwer verlegt hinter dem zwei Damen, die 34 Jahre alte Ehefrau Hedwig Schönbed aus Wilmersdorf . Gasteiner Str. 11, und ihre Be= gleiterin, Fräulein Hedwig Dubist, aus der Eberstr. 79 in Schöneberg , den Fahrdamm überschreiten wollten. In dieſem
Das Rundfunkprogramm.
Mittwoch, den 30. Dezember.
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Außer dem üblichen Tagesprogramm:
4-6 Uhr nachm.: Jugendbühne. Ferienstunde. Kasperletheater. Uhr abends: Dr. Franz Leppmann:„ Altberliner Silvesterspuk". 8.30 Uhr abends: Sendespiele. Abteilung Schauspiel. Leitung: Alfred Braun . Spielzeit 1925/26. 8. Veranstaltung. Der Raub der Sabinerinnen", Schwank in vier Akten von Franz und Paul von Schönthan . Martin Gollwitz, Professor; Friederike, dessen Frau; Paula, deren Tochter; Dr. Neumeister; Marianne, seine Frau Karl Groß: Emil Groß , genannt Sterneck, dessen Sohn; Emanuel Striese, Theaterdirektor; Rosa, Dienstmädchen bei Gollwitz; Auguste, Dienstmädchen bei Neumeister; Meißner, Schuldiener. Ort der Handlung: Eine kleine deutsche Stadt. Zeit: Gegenwart. Anschließend: Dritte Bekanntgabe der neuesten Tagesnachrichten, Zeitansage, Wetterdienst, Sportnachrichten, Theater- und Filmdienst.
Im Abendblatt des Dienstags berichteten wir über den bru talen Ueberfall eines betrunkenen Hafentreuzlers auf einen 74jährigen Gelehrten an der Gedächtniskirche. Der Rowdy, der sich mit solchem Elan an einem Greis vergriff( der Gelehrte mußte von Passanten nach einer Rettungsstation geschafft werden), wurde durch Betreiben eines dazukommenden Chauffeurs samerweise ist die schwere Ausschreitung des finnlos betrunkenen Völkischen nicht zur Kenntnis Der zuständigen Stellen im Polizeipräsidium gelangt. Das Pressedezernat im Präsidium wenigstens fonnte uns auf unseren Anruf hin feine Angaben in der Affäre machen. Hat der betreffende Bolizeibeamte das Attentat nicht protokolliert? Wie uns das Polizeipräsidium mitteilt, ist in der Angelegenheit eine Untersuchung eingeleitet worden.
Husters Wuchergeschäfte.
Der ehemalige Justizobersekretär Huster, der, wie erinnerlich, die Gerichtskasse Mitte durch seine Unterschlagungen um Riesenfummen geschädigt hatte, zeigte sich in einer Gerichtsverhandlung vor dem Schöffengericht mitte in einer neuen Gestalt, nämlich auch als Bucherer übelster Sorte. Die veruntreuten Gelder hatte er nicht bloß mit seinen Freundinnen und auf der Rennbahn burchgebracht, sondern teilweise auch zinstragend angelegt. So hatte er ein Darlehen von 1000 m. ausgeliehen und sich nicht meniger als 70 m. für die Woche 3insen zahlen lassen. Als seine Verfehlungen herausfamen und man auch auf das ausgeliehene Geld die Hand legen wollte, trat eine seiner Freundinnen, die geschiedene Gertrud Tr. bei einem Notar mit einer eidesstattlichen Verficherung auf, daß es ihr eigenes Geld sei, das sie ausgelichen hätte. Hufter hatte sich ihrer für seine Geldgeschäfte als Mittelsperson bedient. Nun hatte sich Gertrud Tr. wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung zu verantworten, und sie gab zu, daß fie das auf Anweisung ihres Freundes Suster getan habe, ohne fich etwas dabei zu denken. Das Gericht berücksichtigte auch, daß sie ein Opfer des verbrecherisch gesinnten Huster geworden fei, der auf sie einen verderblichen Einfluß ausgeübt habe. An Stelle der an sich verwirkten Gefängnisstrafe von 2 Monaten erkannte das Gericht gegen die Angeklagte auf 300 m. Geldstrafe. Sie nahm das Urteil auch sofort an.
Feuer in einer Holzgroßzhandlung.
Gestern abend gegen 17 Uhr fam auf dem Platz der Firma Gebr. Opivis, Holzgroßhandlung und Sägetpert, Alt- Stralau 36/37, ein großes Schadenfeuer zum Ausbruch. Auf den Alarm Mittelfeuer" eilten vier Löschzüge an die Brandstelle. Bei dem Eintreffen der Wehren stand das Dach des Reifelhauses sowie Holzvorräte in bellen Flammen. Die Feuerwehr ging mit einem B- und fünf C- Rohren gegen den Brandherd vor. Nach etwa einstündiger Tätigkeit war die Hauptgefahr beseitigt. Der Inhalt des Maschinenhauses fonnte zum größten Teil gerettet werden. Die Aufräumungsarbeiten zogen sich bis nach 9 1hr abends hin. Die Entstehungsursache ist bisher noch unbekannt.
Verkehrszwang.
Troß der Warnungen und polizeilichen Strafandrohungen kann sich das Publikum doch nicht daran gewöhnen, den Straßendamm gradlinig d. h. im rechten Winkel zum Bürgersteig zu überschreiten. Ohne sich um die Warnungen der Verkehrsbeamten zu fümmern, wird immer wieder versucht, von dem Platz vor dem Café Josty aus den Potsdamer Plaz nach der Leipziger Straße zu überschreiten. Um dics unmöglich zu machen, wird jetzt am Rande des Bürgersteiges und des Straßendammes vor dem Café ein etwa 90 cm bobes, startes eifernes Gitter aufgestellt. Die Passanten sind dadurch gezwungen, direkt an den Eden den Straßendamm in der Potsdamer oder Bellevuestraße zu überqueren.
Bei der Stadtratswahl im Bezirk Kreuzberg murde, mie uns ergänzend mitgeteilt wird, auch Gen. Het schold zum unbefoldeten Stadtrat gewählt.
Ein jugendlicher Räuber. Bekanntlich war vor einiger Zeit in der Küsterei der Mathäuskirche in Steglig in ziemlich frecher Weise ein Raubüberfall verübt worden, wobei dem Räuber nahezu 1000 m. bares Geld in die Hände fiel. Bald darauf wurde der Räuber in der Person eines erst 21 Jahre alten Zuschneiders Hugo Brandt gefaßt. Es war derselbe, der kurze Zeit vor dieser Tat einen Ueberfall auf die Zofe der Filmschauspielerin Boecklin verübt hatte. Wegen dieser beiden Straftaten wurde Brandt jetzt zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Die Berliner Städtische Gaswerte ft. Gef. teilt mit:„ Die Bureaus und Stasien der örtlichen Geschäftestellen der Berliner Städtische Gaswerte Aft.- Ges. bleiben am Sonnabend, den 2. Januar 1926, für den Verkehr mit dem Bublifum gefchloffen."
Englischer und franzöfifcher Unterricht. Im Januar beginnen neue Anfängerfurfe für Kinder( Nachmittagsunterricht) und für Erwachsene( Abendunterricht). Anmeldungen vom Montag, den 4., bis Freitag, den 8. Januar, ven 5 bis 8 Uhr bei Genoffin Heß, W. 50, Spichernftr. 16, Gartenhaus 3 Tr.( Untergrundbhf. Nürnberger Play). Teilnehmer mit Vorkenntnissen fönnen jederzeit Mittel- bzw. Oberfursen beitreten. Anmeldung auch schriftlich. Sprachschule für Proletarier.
Der Dammrutsch bei Frankfurt a. d. O.
Die Wiederherstellungsarbeiten sind in vollem Gange. Sie find jedoch so schwierig, daß der Zugverkehr acht bis zehn Tage unterbrochen fein wird. Unterdeffen erfolgt die Um leitung der durchgehenden Züge über Küstrin , während der Lokalverfehr durch Pendelzüge aufrecht erhalten wird.
Eine Friedrich- Ebert- Straße in Hamburg . Der Senat hat beschlossen, zum ehrenden Gedächtnis des ersten deutschen Reichspräsidenten die im Stadtteil Neustadt- Nord gelegene Ringstraße Friedrich Ebert Straße zu benennen.
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