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1. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 155.

Parlamentsberichte.

Abgeordnetenhaus.

Sonnabend, den 6. Juli 1895.

12. Jahrg.

auf dem wir in unserem Vaterlande angewiesen sind, entspricht. Lehre zu beeinflußen. Wir wollen Klarheit und wissen, wo der Bei diesem Modus können Staat und Kirche wohl zufrieden sein. Staat Herr ist und wo die Kirche. Nur so tönnen Reibungen Die königliche Staatsregierung ist bestrebt, den konfessionellen vermieden werden. Ein neues Volksschulgeset wollen wir Frieden, soviel an ihr ist, zu fördern. Sie würde glauben, die mit den Konservativen, es würde die Falt'sche Verfügung 87. Sigung vom 5. Juli 1895, 11 Uhr. fegensreiche Entwickelung auf diesem Gebiete zu gefährden, wenn beseitigen. Dazu kommen wir aber nur durch eine Am Ministertische: v. Hammerstein, Bosse und sie den Versuch unternehmen wollte, den prinzipiellen Gegensatz gegenseitige Aussprache, und diese verweigern die Kon­Romiffarien. zwischen Staat und Kirche auf dem Gebiete des Religions- fervativen eben so sehr wie die übrigen Parteien. Auf der Tagesordnung steht zunächst die dritte Berathung des unterrichts durch den Erlaß neuer Vorschriften gegenwärtig Auch die Bischöfe Preußens haben versucht, eine Klarheit herbei­Jagdschein Gesezes. zum Austrag Austrag zu bringen. Sie glaubt die begründete zuführen, sie haben aber auf ihre Eingabe troz wiederholter In der Spezialdebatte werden sämmtliche Artikel mit un Hoffnung hegen zu dürfen, Saß diese Anschauung auch von der Anfrage teine Antwort erhalten. Ich frage den Minister, erheblichen Aenderungen angenommen. zur Vertretung der Interessen der katholischen Kirche berufenen ob er diese Stellung auch eingenommen hätte, wenn es Die definitive Abstimmung über das ganze Gesetz wird er Stelle unter Wahrung ihres prinzipiellen Standpunktes getheilt sich um die Eingabe der offiziellen Vertretung der protestan folgen, sobald die Zusammenstellung der heute gefaßten Beschlüsse wird. Wenn hiernach die königl. Staatsregierung es sich ver- tischen Kirche gehandelt hätte. Fühlen Sie nicht, Herr gedruckt vorliegt. sagt, aus Anlaß der vorliegenden Interpellation in eine Minister, welche zweierlei Behandlung Sie damit der Es folgt die Verlesung der Interpellation des prinzipielle zu einer Verschärfung der Gegenfäße führende katholischen und protestantischen Konfession zu theil werden lassen? Abg. Rintelen( 3.) und Genossen: ob die Regierung Erörterung einzutreten, und wenn sie sich dabei begnügt,( Große Unruhe, lebhafter Widerspruch, Rufe: Schluß!) Ich beabsichtige, den Erlaß des Ministers der geistlichen, Unterrichts- in verneinendem Ginne zu beantworten, so geschieht Anfrage des Abg. Rintelen geantwortet hätte, die Bischöſe in dieser kurzen Form die an sie gestellte Frage hätte erwartet, daß der Minister wenigstens heute auf die direkte und Medizinalangelegenheiten, Dr. Falk, betreffend den katho= lischen Religionsunterricht in den Volksschulen, vom das in der klaren Erkenntniß, daß hierdurch das gegenwärtig würden nunmehr eine Antwort erhalten, wie es sich gebührt. 18. Februar 1876 aufzuheben, und bezüglich der Ertheilung des bestehende freundliche und friedliche Zusammenwirken von Staat( Lebhafter Beifall im Zentrum, Bischen rechts nnd lints.) katholischen Religionsunterrichts in den Volksschulen eine ander- und Kirche an der gemeinsamen Fürsorge der religiösen Er- Minister Bosse: Es ist richtig, daß die Regierung es sich weite Regelung unter Berücksichtigung des Dogmas ziehung der Jugend unter den gegenwärtigen Verhältnissen am versagt hat, die Kollektiveingabe der Herren Bischöfe amtlich der römisch tatholischen Kirche herbeizu besten bewahrt wird, und zwar in gleicher Weise zum besten des zu beantworten; die Regierung hat dazu ihre guten Gründe führen. Staats und der Kirche. Uebrigens hält sich der Erlaß vom 18. Febr. 1876 gehabt, und diese Gründe liegen auf dem Gebiete des Kultusminister Boise erklärt sich auf die Frage des Präst- von einem Eingreifen in den dogmatischen Inhalt des Religions- fonfessionellen Friedens. Ich bin aber nicht verpflichtet, hier denten bereit, die Interpellation sofort zu beantworten. unterrichts völlig frei. Es versteht sich von selbst, daß der über diese Gründe Auskunft zu geben, die Sache liegt allein Abg. Rintelen: Bei der Berathung des Goßler'schen Bolts- Staat weit davon entfernt ist, in dieser wie in jeder anderen zwischen der Regierung und den Bischöfen. Ich muß aber ab­schul- Gesezes erklärte die Regierung, daß es nicht Sache der dogmatischen Beziehung einen ohnehin wirkungslosen Zwang lehnen, daß irgendwie eine Nichtachtung der Herren Bischöfe Religionsgesellschaften sei, den Religionsunterricht in der Volks- ausüben zu wollen.( Zustimmung.) darin gelegen hätte, daß sie diese offizielle Antwort nicht be­schule zu ertheilen. Das ist auch der Grundgedanke, der Auf Antrag des Abg. v. Heereman( 3.) tritt das Haus kommen haben. Das wissen die Bischöfe auch und ich behaupte dem Erlaß des früheren Kultusministers Falt durchzieht. in die Besprechung der Interpellation ein. kühn, daß es keinen Bischof in Preußen giebt, der nicht die wird darin angeordnet, daß die Bestimmung der Abg. Lieber( 3.): Der Kultusminister fann den fon- Ueberzeugung hätte, daß ihm von seiten der Regierung nicht die Lehrbücher für den Religionsunterricht und die Ver- fessionellen Frieden nicht besser fördern, als durch Aufhebung gebührende Achtung in vollem Maße erwiesen sei.( Lebhafter theilung des Unterrichtsstoffes 2c. Sache der Schul- des Falt'schen Erlasses und anderweite Regelung der Frage mit Beifall.) aufsichtsbehörde sei, nicht der Geistlichkeit, und daß Rücksicht auf die katholische Kirche . Der Kultusminister rühmt Damit ist die Besprechung der Interpellation erledigt. die Geistlichkeit, nur wenn sie diese Bestimmungen sich des jetzigen erträglichen Zustandes. Gewiß, dem weiten Ent- Es folgt die definitive Abstimmung über das Jagd. angenommen, zum Religionsunterricht zuzulassen sei. Ueber gegenkommen unserer fatholischen Behörden hat die wohl schein Gesey, welches gegen die Stimmen der Freifinnigen, Differenzen zwischen dem Geistlichen und dem Religionslehrer wollende Haltung des jetzigen Kultusministers entsprochen, der Mehrheit des Zentrums und der Minderheit der Konser­foll die Schul- Aufsichtsbehörde entscheiden, d. h. alfo eine welt- aber damit ist mit unseren Beschwerden noch nicht vativen angenommen wird.

Schluß 334 Uhr.

Lokales.

liche Behörde und in höchster Instanz der protestantische Kultus- aufgeräumt. Es ist ein Irrthum, daß der Falk'sche Der Präsident v. Köller erbittet und erhält die Er minister. Die Bestimmungen über die Leitung des Religions- Erlaß dem katholischen Dogma nicht widerstreitet. Zur Ermächtigung, die nächste Sigung je nach den Umständen an­unterrichts sind rein willkürlich; allerdings soll die Leitung den theilung des Religionsunterrichts an katholische Kirchenangehörige zuberaumen. Wahrscheinlich wird sie schon am nächsten Religionsgesellschaften unterstehen, auch den katholischen, aber ist niemand berechtigt als die katholische Kirche.( Zustimmung Montag stattfinden, wo zu erwarten ist, daß einer oder zwei wenn die Aufsichtsbehörde mit dieser Leitung nicht zufrieden im Zentrum.) Als vollberechtigte katholische Staatsbürger in Gefeßentwürfe vom Herrenhause an das Abgeordnetenhaus ge ift, wird der Geistliche einfach entlassen. Und das heißt: Preußen haben wir das Recht, zu verlangen, daß wir auch in langt find. Leitung des Religionsunterrichts seitens der Geistlichkeit. bezug auf die Ertheilung des Religionsunterrichts nach den Nicht nur in den Jahren des Kulturkampfes, auch später bis in Lehren unserer Kirche leben können.( Bustimmung im Zentrum.) die neueste Beit ist es vorgekommen, daß Geistliche aus dem Die Zeiten der Weißglühhiye des Kulturkampfs sind ja vorbei, Religionsunterricht ohne Angabe von Gründen entlassen sind, und es ist ein weit verbreiteter Wunsch, sie nicht wieder daß ihnen die weitere Ertheilung desselben untersagt ist auf grund herauf zu beschwören. Wenn man aber aus dieser Stimmung von Denunziationen, die sich später als falsch herausstellten. heraus uns zumuthet, daß wir darauf verzichten sollen, unfere Der Denunziation ist Thor und Thür geöffnet. Das Miß- grundsäßlichen Forderungen geltend zu machen, so können wir Zur Lokalliste. Den Parteigenoffen von Grünau zur trauen gegen die katholische Geistlichkeit spricht aus allen Erlassen. Soweit in der Friedensliebe nicht gehen.( Sehr wahr! im Nachricht, daß die Differenzen mit dem Herrn Gastwirth Alles, was den Religionsunterricht angeht, wird von der Zentrum.) Gewiß wollen wir alles vermeiden, was zur Wider- Janke, Friedrichstr. 3 in Grünau, die zur Sperrung feines weltlichen Schul- Aufsichtsbehörde bestimmt unter dem obersten entfachung des Kulturkampfes führen kann, aber wir müssen be- Lokals geführt haben, beigelegt sind. Eine am Donnerstag Einfluß des proteftantischen Kultusministers. Der Religions- haupten, die beste Sicherung für die Erhaltung eines dauernden stattgehabte Sigung der berufenen Personen hat einen dahin unterricht ist eine Frage, die uns auf das tiefste bewegt, Friedens ist die Aufräumung solcher alten Reste des Kultur- gehenden Beschluß gefaßt und das betr. Lokal wieder für frei der Staat aber fagt: das ist meine Sache. Redner sucht des lampfes.( Bustimmung im Zentrum.) Nicht besser könnte die Re- erklärt. Dassekbe wird in die nächste Lokallifte aufgenommen weiteren auszuführen, daß der Erlaß mit der Verfassung in gierung den Frieden fördern. Solange über unsere Kirchenfürsten werden. Die Lokalkommission. J. A.: Karl Scholz, Widerspruch stehe, und sucht dies durch zahlreiche Aeußerungen das Damoklesschwert des Fall'schen Erlasses schwebt, sind wir in Wrangelstr. 32. und Erklärungen früherer Minister und Mitglieder des Hauses der Geltendmachung der firchlichen Grundsätze in der Schule Die Ferienzeit beginnt heute und damit für die Kinder zu beweisen. Im Verwaltungswege wird das, was in der Ver- beschränkt. Ich meine, die Regierung wird sich die Sache bis zur des Proletariats die Gelegenheit, durch Arbeit auf Kosten ihrer faffung steht, willkürlich über den Haufen geworfen, auch die nächsten Session nochmals überlegen. Man wird endlich dem längst Gesundheit den Eltern für einige Wochen einen geringen Theil Abgg. Gneist und Rönne haben ausdrücklich anerkannt, daß abgethanen Staatskirchenthum ein Ende machen müssen.( Beifall der schweren Sorgen von den Schultern nehmen zu tönnen. Was der Religionsunterricht Sache der Kirche sei. Der Staat im Zentrum.) es mit der Erholung auf sich hat, welche die Ferienzeit der läßt in einer Schule lehren, die Messe sei eine Abg. Kropatscheck( t): Es ist für uns nicht erfindlich, Jugend bieten soll, das erhellt unter anderem drastisch aus einer Gott gefällige von ihm angeordnete warum gerade jetzt diese Interpellation gestellt ist. Abg. Lieber Zuschrift, die der Voss. 3tg." zugeht. Es heißt darin: Die heilige Handlung und in der anderen läßt hat den Sah hingestellt, daß ausschließlich die Kirche berechtigt von der Regierung festgesetzten Hundstagsferien können in der er lehren, daß sie nach dem Ausspruche Luther's sei, den Religionsunterricht zu ertheilen und daran die be- Gemeinde Dalldorf wegen der Armuth einer großen Bahl von eine vermaledeite Abgötterei sei. Will man die herzigenswerthe Mahnung gefnüpft, unserer Jugend eine reli- Familien nicht innegehalten werden; vielmehr hat die Schul­Religion schüßen, dann muß man die Schule der Kirche freigeben, giöse Erziehung zu theil werden zu lassen. Gerade die Betonung behörde sich veranlaßt gesehen, die Ferien einige Wochen früher damit sie ihre Kräfte frei entfalten kann. Was soll sich ein Kind des ersten Sages aber führt dahin, den Religionsunterricht über beginnen zu lassen. Sobald nämlich der Tag graut, ziehen die denken, wenn der Staat durch seine Lehrer hier lehren läßt, dieses haupt is der Volksschule verschwinden zu lassen.( Widerspruch Kinder mit ihren Müttern in den nahen Tegeler Wald hinaus, oder jenes sei Wahrheit, und dort lehren läßt, es sei Irrthum! im Zentrum.) Ich kann im Namen meiner Fraktion folgende Er- die reifen Erd- und Heidelbeeren zu sammeln, Im Kulturkampf hat man den Grundsatz aufgestellt, daß man tlärung abgeben: Je mehr wir davon fest überzeugt sind, wie groß durch zu dem Unterhalt der oft zahlreichen Familie bei­vor dem Dogma teinen Halt machen dürfe. So geschah es auch die Bedeutung des Religionsunterrichts für die Voltsschule ist, zutragen. Da nun in der Beerenzeit die Kinder zu einem regel­in dem Erlaß von 1876. Auch der Miniſter v. Gozler hat um so mehr ist es uns unmöglich, in dem jezigen Moment diese mäßigen Schulbesuche weder durch Geldstrafen noch andere Zwangs­betont, daß die Religionsbiener lediglich als Frage zu diskutiren und zu einem gedeihlichen Schluß zu mittel anzuhalten sind, der Vater auch lieber Schulstrafe zahlt Organe des Staates anzusehen find. Wie unter kommen. Wir wollen aber diese Gelegenheit gern benutzen, um als daß er seine Kinder in die Schule schickt, da deren Verdienst solchen Umständen die Einheit und Reinheit der katholischen zu betonen, daß es auf die Dauer ohne eine gefeßliche Regelung die Strafe bei weitem übertrifft, so werden die Hundstagsferien Lehre aufrecht erhalten werden soll, verstehe ich nicht. Eine des Voltsschulwesens nicht gehen wird, und wir sprechen die als sogenannte Beerenferien" in eine frühere Zeit verlegt." folche Auffassung richtet sich gegen den Bestand der katholischen Erwartung aus, daß diese Frage demnächst eine baldige Regelung Stellt sich der Inhalt dieser Zuschrist nicht als wahrer Hohn Kirche in Preußen. Vor zwei Jahren haben die katholischen finden wird.( Beifall rechts.) dar auf die Humanität unseres vielgerühmten Zeitalters? Mit Bischöfe in Fulda eine Eingabe an den Kultusminister wegen Abg. Rickert: Die heute hier angeregten Fragen haben naiver Offenheit wird da der Thatsache gebührend Rechnung ge­Aufhebung des Erlasses gerichtet, es ist ihnen aber bis jetzt feine wir bei dem Zedlitz'schen Volksschulgefeß- Entwurf so eingehend tragen, daß die Ferien für die proletarische Jugend nicht zur Antwort zu theil geworden. Ich richte an den Kultusminister erörtert, daß es überflüssig erscheint, jezt darauf näher ein- Erholung und Kräftigung, sondern zu erhöhter Arbeitsleistung die ausdrückliche Frage, woran das liegt. Formell besteht der zugehen. Wir werden bei der nächsten Etatsberathung die Frage da sind. Wie erbärmlich nehmen sich demgegenüber die voll Kulturkampf noch fort, denn der Erlaß wird noch gehandhabt. erörtern, ob der Kultusminister nicht vielmehr schon zu weit den tönenden Lobgefänge aus, welche die kapitalistische Presse jetzt ( Lebhafter Beifall im Zentrum.) Forderungen des Zentrums entgegengekommen ist.( Lachen im wieder anstimmt, weil es einigen bürgerlichen Philanthropen auch Kultusminister Boffe verliest namens der Staatsregierung Bentrum.) Der Gegensatz zwischen uns und dem Zentrum auf in diesem Jahre mit Mühe und Noth gelungen ist, einen ganz folgende Erklärung: Die Ministerialverfügung vom 18. Febr. 1876 dem Gebiet der Schule ist ein unversöhnlicher und wird ein geringen Bruchtheil der dahinfiechenden Kinder des Proletariats hat den Versuch gemacht, die Ertheilung und Leitung des solcher bleiben. Das wird bei jedem neuen Schulgesetz von neuem in die Ferienkolonien zu schicken! Religionsunterrichts in der Volksschule thatsächlich zu regeln; zum Ausdruck kommen. mit dem dogmatischen Inhalt des Religionsunterrichts beschäftigt Abg. v. Ehnern( natl.): Meine politischen Freunde find Einen großen Eifer für das Wohlbefinden der Passagiere sich die Verfügung überhaupt nicht. Dagegen wahrt sie das ver- der Ansicht, daß kein Grund vorliegt, prinzipielle Grundsäge auf auf der Ringbahn entwickelte am vergangenen Sontag der fassungsmäßige Recht des Staates bezüglich der Aufsicht über das politischem Gebiet, welche niemals einen Ausgleich finden werden, diensthabende Stationsvorsteher des Bahnhofs Gesundbrunnen. gejammte Unterrichtswesen, also auch bezüglich der Aufsicht über von neuem zur Erörterung zu stellen und diese Frage nach den Unser Parteigenosse Riesel wollte von dort nach Spindlersfeld den Religionsunterricht. Dadurch ist die Verfügung wiederholt Wünschen oder den Vorschriften des Zentrums zu regeln. Wir fahren, um am Grabe des ertrunkenen Genossen Kowalsty den Kranz der Ausgangspunkt für die Erörterung prinzipieller Gegenfäße werden allen solchen Bestrebungen den äußersten Widerstand des sozialdemokratischen Wahlvereins vom 6. Wahlkreis nieder­in diesem Hause geworden. Diese Erörterung hat an den Erlaß entgegensetzen. Im übrigen fönnen wir über die Erklärung des zulegen. Er hatte aber nicht an den Stationsvorsteher gedacht, angeknüpft, sie geht aber über den Inhalt weit hinaus. Auf der Ministers unsere Befriedigung ausdrücken. und das war fein Unglück. R., welcher bereits 20 Minuten vor einen Seite wurde und wird dabei die Anschauung vertreten, Abg. v. Bedlin( ft.): Auch ich kann seitens meiner Freunde Abgang des Zuges an Ort und Stelle war, wollte bein daß der Religionsunterricht nach Gesez und Verfassung, über die Erwiderung des Kultusministers meine Befriedigung Herannahen desselben, nichts Böses ahnend, den Perron wie gemäß der historischen Entwickelung des preußischen aussprechen. Wir erkennen ein Bedürfniß zur Erörterung der betreten wurde aber von dem Billetschaffner mit Bolfsschulwesens, ein integrirender Theil des obligatorischen von dem Abg. Rintelen angeregten grundsätzlichen Fragen nicht an. den Worten zurückgewiesen: Volts- und Schulunterrichts, damit aber auch der staatlichen Für Wir glauben vielmehr es uns versagen zu können, uns an der forge und Aussicht bleiben müsse, auf der anderen Seite ist die weiteren Verhandlung zu betheiligen.

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Mit diesem Kranz fann ich Sie hier nicht durchlassen, dazu müssen Sie erst die Erlaubniß des Herrn Stationsvorstehers ein holen." R. ging nun möglichst schnell zu dem betreffenden Herrn und hier entspann sich dann folgendes Gespräch:

K.: Herr Stationsvorsteher, wie tommt es, daß der Beamte mich mit dem Kranz nicht durchlaffen will?"

St.- V.: Der Kranz ist zu groß, damit belästigen Sie die Passagiere; der Kranz ist ja größer wie Sie".

K.: Die Belästigung fann doch unmöglich stattfinden, da wir zwei Personen sind und den Kranz dicht an uns halten, so daß der Gang frei bleibt."

Ertheilung des Religionsunterrichts als ein ausschließliches Recht Abg. Motty( Pole): Wir stehen ganz auf dem Boden der und Attribut der Kirche unter Wegfall jeder staatlichen Aufsicht Interpellation und es würde von mir anmaßend sein, wenn ich in Anspruch genommen worden. Dieser mit der äußersten Schärfe mich erdreisten wollte, dieselbe noch durch andere Gründe zu bingestellte Gegensatz der staatlichen und kirchlichen Anschauungen ersehen. Der jebige modus vivendi ist nur ein Waffenstilstand; ist auch durch die Verfügung vom 18. Februar 1876 nicht gelöst, wir Katholiken haben die Absicht, mit dem Staate einen ewigen wohl aber ergiebt eine nunmehr fast 20jährige Erfahrung, daß Frieden zu schließen. Ein Waffenstillstand ist aber kein Frieden. unter der Geltung dieser Verfügung Staat und Kirche Es fehlt die Grundlage der beiderseitigen Genehmigung. in wohlverstandenem beiderseitigem Interesse sich zur ge- Abg. Bachem( 3.): Die Ausführungen des Ministers und meinsamen Fürsorge auf dem Gebiete der religiösen Er- der Redner waren reichlich kurz gewesen. Man flüchtet sich ziehung der Jugend und insbesondere auch des Religions hinter den breiten Rücken des Ministers.( Heiterkeit.) Wenn unterrichts zusammengefunden haben,( hört! hört! links), indem Sie unseren Bestrebungen in dieser Weise weiter entgegenkommen, beide Theile bemüht sind, unbeschadet der Festhaltung des tommen wir zu feinem Ergebniß.( Lachen links. Zuruf: Wollen prinzipiellen Standpunktes, Erörterungen der prinzipiellen Fragen wir auch gar nicht!) Der Staat ist etwas Wandelbares und diese zu vermeiden, um dem anderen Theile die freudige Mitwirkung Wandelbarkeit darf nicht ausgedehnt werden auf die Religion. an der gemeinsamen Arbeit nicht durch einen aussichtslosen Streit Nach unserer Auffassung ist die Religion die Wahrheit nnd die zu verfümmern. Es sind so die staatlichen und firchlichen Wahrheit steht fest von Ewigkeit an. Dieser Gesichtspunkt hat Organen sich auf dem gemeinsamen Boden der thatsächlichen auch früher auf dem Gebiete des preußischen Volksschulwesens gegolten Uebung ihrer Pflicht soweit als möglich entgegengekommen. So und ist durchgeführt, ohne daß der Staat zu grunde gegangen ist. R. war nun gezwungen, von einer anderen Station zu fahren, hat sich in jahrzehntelanger Praxis nunmehr ein modus vivendi Die Fall'sche Verfügung läßt das Dogma unberührt, aber sie wo man ihn auch durchaus nicht behinderte. Allerdings kam er in der Ertheilung und Leitung des römisch- katholischen Unter- hält dem Staat die Möglichkeit offen, wenn es ihm paßt, an infolge seines Abenteuers zu spät am Begräbnißplatz an. Nach richts herausgebildet, der dem Geist des tonfessionellen Friedens, dasselbe heranzutreten, hier eine Lehre zu entfernen, dort eine dem Gesundbrunnen zurückgekehrt, theilte er dem Vorsteher mit, daß

St.- B.: Ja, die Leute machen sich aber die Kleider schmutzig." K.: Aber doch unmöglich an einen Lorbeerkranz." St.- V.: Na, dann machen sie sich die Kleider naß." K.: Der Kranz ist ja aber ganz trocken."

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Einer von den mitfahrenden Passagieren: Dann kann der Kranz ja oben hingelegt werden".

St.- V.: Das geht auch nicht! Mit diesem Kranz lasse ich Sie überhaupt nicht fahren!"