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Gewerkschaftsbewegung

Eine Einladung und eine Antwort.

Zur Einheitskomiteemache.

Der sogenannte Ortsausschuß Spandau zur Durchführung des Boltsentscheids, dem ausschließlich kommunistische Organisationen angehören, wandte sich mit einem Schreiben, datiert vom 30. Januar, ca den Gesamtbetriebsrat des Siemenskonzerns, in dem er den Gesamtbetriebsrat aufforderte, dem Ortsausschuß beizutreten. Sh dem Schreiben wird der Beschluß der SPD. , KPD . und des 2.0GB., wonach jede Organisation ihre Kampagne für den Bolfs. entscheid selbständig führt, als eine albheit" bezeichnet und gegen eine Kundgebung des Reichsbanners polemisiert. Der Gesamt­Letriebsrat des Siemenskonzerns hat unterm 2. Februar dem Orts ausschuß Spandau folgende Antwort erteilt:

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Das Rundschreiben vom 30. Januar 1926 bezüglich fammengehens in Sachen des Volksbegehrens haben wir erhalten. Bir müssen unser startes Befremden darüber aussprechen, taß man schon wieder versucht, die so großzügig angelegte Bewe. gung in den fleinlichsten Parteikampf hinunter= zuziehen.

In Ihrem Schreiben wird ausdrücklich hervorgehoben, daß tie zentralen Instanzen, SPD., KPD . und ADGB. , beschlossen haben, getrennt zu marschieren, um dem Kampf um so ficherer einen Erfolg zu sichern.

Wie in allem anderen halten wir uns auch in dieser Anges legenheit streng an die Weisungen der für uns in Frage kommenden Gewerkschaften. Der ADGB . it in der Zentralinstanz für das Volksbegehren vertreten und so ift auch unsere Beteiligung an dem einheitlichen Gesamtvorgehen gewährleistet. Jede Einmischung aber von irgendeiner anderen Geite lehnen wir auf das Entschiedenste ab.

Diefe Berwirrungstaftit mag für eigennütige politische Um­ricbe von Borteil fein; niemals aber wird eine große einheitliche Bewegung dadurch gefördert.

Falls der RFB. in Spandau selbst in dieser Situation das dringende Bedürfnis hat, sich am Reichsbanner zu reiben, mag er es tun. Bir aber bitten, uns dabei völlig aus dem Spiel zu laffen.

Gesamtbetriebsrat:

gez. Rögler. Walter.

Diese Antwort trifft den Nagel auf den Kopf. Die KPD. foute doch endlich begreifen, daß die Arbeiter nicht so dumm sind, toic fie schlau zu sein glaubt. Wenn die KPD . die Kampagne für Die entschädigungslose Enteignumg der früheren Fürsten weiter jo betreibt, wie bisher, so wird sie sich um den letzten Rest von Kredit bringen, den sie in der freigewerkschaftlich; organisierten Arbeiter fheit vielleicht noch genießt.

Der Ladenfchluß in Deutschland .

Eine internationale Erhebung.

Der letzte Kongreß des Internationalen Bundes der Privatange ellien beauftragte die angeschlossenen Organisationen, für eine internationale Angleidung der sozialpolitischen Ghuggefeggebung für die Angestellten in der Form einzu­ret, daß die jeweils fortschrittlichsten Bestimmungen überall einge­führt werden. Um einen Ueberblick über die geseglichen und tatsäch fichen Berhältnisse zu gewinnen, wurde das Sekretariat beauftragt, enisprechende Erhebungen anzustellen.

Die erste Erhebung ist nunmehr eingeleitet in der Frage des Cobanschlusses. Der dem Internationalen Bunde der Privat­engestellten angeschlossene Zentralverband der Angestellten hat in einer Dentschrift über die Verhältniffe in Deutschland , Saar. gebiet und Danzig berichtet. Die Denfschrift ftüßt sich ins. besondere auf eine Erhebung des 3dA., die sich auf 680 Ortsgruppen erstreckte. Nach dieser Erhebung besteht in 94 Städten der Sechs­ober Sechseinhalb- lhr- Badenschluß. Diese Ladenschlußzeit ist teil reise durch Tarifvertrag vorgesehen, teilweise beruht sie auf

örtlichen Gepflogenheiten, teilweise ist fie eine Ber. efnbarung zwischen Angestelltenrat und der einzelnen Firma. Dieser fürzere Ladenschluß gilt teilweise für alle offenen Verkaufs stellen, häufig erstrect er sich nur auf einzelne Geschäftszweige, wie Textilhandel, Waren- und Kaufhäuser, Schuhwaren; im Lebens. mittelhandel sind es vorwiegend die Konsumvereine. Die gefeßlichen Bestimmungen schreiben den Sieben hr= Badenschluß vor, und lassen in beschränktem Umfange Aus. nahmen zu. Die Erhebung des Zentralverbandes der Angestellten zeigt, daß ein Bedürfnis für solche Ausnahmen nicht besteht. In den Tarifverträgen, die für den größten Teil aller in den offenen Berkaufsstellen beschäftigten Angestellten gelten, find solche Aus­nahmen nicht vorgesehen; es entfällt damit auch die Möglichkeit weitergehender Ausnahmen durch behördliche Anordnungen. Die Ortspolizeibehörden haben deshalb nur in ganz beschränktem Um fange von ihrer Befugnis Gebrauch gemacht.

Auf Grund der Ergebnisse dieser Erhebung des ZDA. wurde im badischen Landtag ein Antrag, der weitergehende Ausnahmen durch Aenderung der Reichsgesetzgebung forderte, abgelehnt. Es wird Aufgabe des angekündigten Arbeitsgesetzbuches sein, die Einführung eines früheren Ladenschlusses durch behördliche Anordnungen zuzulassen, wie es der 3d2. wiederholt angeregt hat.

Vor der Londoner Arbeitskonferenz.

Die Reichsregierung ist zur Teilnahme bereit. Die offizielle Einladung zu der von englischer Seite angeregten Konferenz über die Natifizierung des Washingtoner Abkommens ift bisher noch nicht in Berlin eingegangen. Die dentiche Regierung hat jedoch vor kurzem in London ihre Bereitwilligleit erflären Jasien, an einer derartigen Konferenz mitzuarbeiten. er die deutschen Vertreter sein werden, ist einstweilen ungeflärt. Insbesondere ist noch die Frage zu lösen, ob neben Delegierten der Regierung auch Arbeitgeber und Arbeitnehmerbertreter hinzu gezogen werden sollen. Zum Teil dürfte dies auch von der Form der bisher noch nicht bekannten Einladung abhängen.

Die Not der Transportarbeiter der Zigarettenindustrie. Die in der Groß- Berliner Zigarettenindustrie beschäftigten durch Transportarbeiter, die das Tabalsteuergesetz meistens arbeitslos wurden oder schon seit Monaten verfürzt arbeiten, haben in einer gut besuchten Versammlung im Gewerkschaftshaus ibre Gruppenleitung neu gemählt und alsdann einen Bortrag über die Lage in der Zigarettenindustrie entgegengenommen. Der Referent wies im besonderen darauf hin, daß von einem dauernden Arbeitsverhältnis in dieser Industrie, abgesehen von wenigen Ausnahmen, nicht gesprochen werden kann. Geradezu tatastrophal haben sich die Dinge jetzt ausgewirkt. Nachdem ein Teil der Betriebe vollständig geschlossen, werden in den übrigen Unter­nehmungen immer noch weitere Entlassungen vorgenommen, so daß fich eine gemaltige aber auch berechtigte Erregung bemerkbar macht.

Der Artikel III des Tabaffteuergesetzes, der vorfieht, daß die infolge des Tabaksteuergesehes durch Kurzarbeit geschädigten Arbeit­nehmer Interftüßung aus Mitteln der öffentlichen Fürsorge erhalten, ist von den hier bestehenden 20 Berwaltungsbezirken überall verschieden gehandhabt worden, so daß die Beteiligten von einer Stelle nach der anderen gefchickt wurden, ohne Unter­ftüßung zu erhalten. Biele haben es aufgegeben, sich weiter zu be­mühen, was auch der Zweck der Uebung zu sein scheint.

Weiter wurde fritisiert, daß Ausführungsbestimmungen erst drei Monate inäter erlassen sind und dies auch erst auf Drängen der Gewerkschaften. Charakteristisch ist dabei, daß Finanz- und Arbeits­ministerium darüber stritten, welches Ministerium dazu befugt ist. Erwartet wird ,, daß das Unrecht, welches man den in Mitleidenschaft gezogenen Arbeitnehmern zufügt, durch den von der Sozialdemofra­tischen Bartei eingebrachten Antrag, die im alten Tabaffteuergesetz geltenden Bestimmungen wieder einzuführen, durch Annahme im Reichstag wieder gut gemacht wird.

Eine Resolution, die mit aller Schärfe dagegen protestiert, daß den davongelaufenen Fürsten Entschädigungen gewährt werden, sondern alle verfügbaren Mittel den erwerbslosen Arbeitern, An­gestellten, Kriegsbeschädigten und Witwen zur Verfügung zu stellen, fand einstimmige Annahme.

Die Beratungen des Internationalen Arbeitsamts.

Der Berwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamts sprach sich in seiner Schlußfizung mit 13 gegen 10 Stimmen für die Deffent­ich feit der Sigungen aus, mit der Beschränkung, daß jederzeit die Sigungen als nicht öffentlich erklärt werden können, wenn dies von der Mehrheit der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmergruppe oder von einem Regierungsvertreter verlangt wird. Sodann beschloß der Rat, bei der Arbeitskonferenz zu beantragen, eine Sonderfommission einzusetzen, welche die Möglichkeit einer aus giebigen Berwendung der von den Regierungen über die Durch führung der von ihnen ratifizierten Konventionen gemachten Mit­teilungen prüfen soll. Der britische Regierungsvertreter sprach über die bevorstehende konferenz der Arbeitsminister von Deutschland , Frankreich , Großbritannien und Belgien zur Prü fung der Möglichkeit einer gleichzeitigen Ratifizierung des Abkommens über den Achtstundentag. Die britische Regierung wird unverzüglich die nötigen Anordnungen treffen, damit die Konferenz in naher Zeit zusammentreten kann. Das Gesuch der Arbeitgebergruppe betreffend den Konventions­entwurf über die Nachtarbeit in den Bäckereien, der darauf abzielt, die Frage der Zuständigkeit der internationalen Arbeitsorganisation hinsichtlich der Regelung der persönlichen Arbeit der Meister dem Internationalen Ständigen Gerichtshof zu unter­breiten, wurde in folgender Form an den Bölkerbundsrat weiter. geleitet:

Ist die Internationale Arbeitsorganisation zuständig, eine Regle mentierung auszuarbeiten und vorzuschlagen, welche zur Sicherung des Schutzes der Lohnarbeiter gleichzeitig auch die von den Meistern geleistete gleiche Arbeit umfaßt?

Die nächste Session wurde auf den Monat April festgesetzt.

Gegen die Lohnpolitik der Reichsbahn.

Köln . 2. Februar.( Eigener Drahtbericht.) Die Ortsgruppe Köln des Einheitsverbandes der Deutschen Eisenbahner hat in einer Entschließung threr Entrüstung Ausdrud gegeben über das Verhalten der Hauptverwaltung der Reichsbahngefell­schaft gegenüber dem ergangenen Schiedsspruch. An den Reichs arbeitsminister wird die Aufforderung gerichtet, nichts un versucht zu lassen, um der Reichsbahngesellschaft die nötige Achtung vor den Reichsgesetzen beizubringen, und die Beachtung des er­gangenen Entscheides zu erzwingen. Zu diesem Zwecke soll alles daran gefeßt werden, um die gewerkschaftliche Organisation zu stärken und zu notwendigen Kämpfen zu rüsten.

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München , 2. Februar.( TU.) In einer Versammlung des baye rischen Eisenbahnerverbandes wurde eine Entschließung ange­nommen, die das gesamte Eisenbahnerpersonal zu geschlossener Ab­wehr dagegen aufruft, daß die Deutsche Reichsbahngesellschaft sich weigert, den im Lohnstreit gefällten und verbindlich erklärten Schiedsspruch anzuerkennen. Außerdem wird nachdrücklich Einspruch gegen die beabsichtigte Beseitigung der Unwiderruflichkeit für die Beamten der Besoldungsgruppen I bis IV sowie gegen die syfte. matische Aushöhlung des Berufsbeamtentums erhoben.

Menschenopfer unerhört...

Bochum , 2. februar.( Eigener Bericht.) Die jüngste Explosions. fatastrophe auf Zece Bismard", die am vergangenen Sonnabend wieder neun Opfer forderte, lenkt die Aufmerfiamfeit auf die Schreckensziffern der Unfallstatistik des deutschen Bergbaues. Mit Entfegen vernimmt man die Zahlen der Unglücksfälle und Todess opfer, die der Ruhrbergbau im Jahre 1925 verzeichnet. Fait 75000 Bergarbeiter wurden verlegt, mehr als 1000 getötet. Bon den Toten waren rund 660 verheiratet und 340 ledig.

Rentralverband ber Schuhmacher. Heute nachmittag 5% Uhr allgemeine Mitgliederversammlung bei Boeker, Weberstr. 17. Ohne Mitgliedsausweis fein Zutritt.

Berantwortlich für Bolitik: Ecnft Reuter: Wirtschaft: Artur Saternus: Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : Dr. John Schilowski; Lokales und Gonlines Frik Karllabt: Anaciaen: Th. Glone; sämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlaa G. m. b. S., Berlin . Drud: Vorwärts- Buchdruckerei und Berlagsanftalt Baul Ginger u. Co. Berlin SW 68 Lindenstraße 3. Sierau 2 Beilagen und Unterhaltung und Wifen.

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Gegründet 1846.

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Das Publikum, welches meine Ware kaufen will, verlangt nicht immer ausdrücklich ,, Underberg", sondern Boonekamp oder echten Boonekamp und glaubt, besonders im letzteren Falle, dass ihm dann mein Fabrikat ,, Underberg" geliefert werden müsse. Diese Auffassung ist irrig.

Das Wort, Boonekamp" ist Freizeichen und kann deshalb von Jedermann gebraucht werden. Darum bringe ich seit dem 14. Oktober 1916 mein Fabrikat, dessen Zusammen­setzung streng gewahrtes Geheimnis meiner Firma ist, nur noch unter der Warenbezeichnung

Underberg

in den Verkehr. Die Warenbezeichnung ,, Underberg" und der Wahlspruch ,, Semper idem" sind mir gesetzlich geschützt. Unter diesen Bezeichnungen darf daher nur mein Fabrikat feilgeboten oder verkauft werden. Ausserdem sind mir auch Ausstattung, Etikett und Vignette meines Fabrikats( vergl. nebenstehende Abbildung) geschützt, und zwar sowohl in ihrer Gesamtheit, wie in den charakteristischen Einzelheiten.

Die Fabrikation des Underberg", welcher aus den edelsten Kräutern und feinstem Weinsprit hergestellt wird, erfordert viele Monate. Derselbe ist deshalb nicht mit anderen Bitterfabrikaten, speziell mit solchen, welche aus Essenzen hergestellt und in 1-2 Tagen trinkfertig sind, zu vergleichen. Underberg" bildet eine Klasse für sich. Sein Wert liegt in der einzig dastehenden, anerkannt vorzüglichen Qualität, die seit der Gründung im Jahre 1846 stets dieselbe geblieben ist, getreu seinem Wahlspruch

Semper idem

Bei Magenverstimmungen und Verdauungsstörungen hat sich ,, Underberg" seit beinahe 80 Jahren als wirksamstes Hausmittel bewährt. Underberg" sollte in keiner Familie fehlen. Man verlange stets ausdrücklich ,, Underberg".

H. Underberg- Albrecht in RHEINBERG ( Rhld.)

Lager: Berlin SW 48, Friedrichstr. 237. Telephon: Lützow 3073.

Gegründet 1848.