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Die Reichsbahngesellschaft pfeift auf das Gesetz.

Sie tut was sie will.

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Herr Deser verteidigt sich.

Die Deutsche   Reichsbahngesellschaft teilt mit: Der Schiedsspruch| hervor, wo eine Aenderung zugunsten des Deutschen Reiches   gegen vom 29. Dezember 1925 enthielt neben der Auflage der allgemeinen über dem ursprünglichen Dawes- Plan erreicht worden sei. Entgegen Lohnerhöhung für die Deutsche Reichsbahngesellschaft die Verpflich dem Gutachten sei, sagt Herr Deser, das Berufsbeamtentum tung, Lohnunterschiede wesentlicher Art gegenüber der Privatindustrie aufrechterhalten worden. Herr Deser hätte aber hinzu zugunsten der Reichsbahnarbeiter örtlich auszugleichen. Su fügen müssen, daß die Reichsbahngesellschaft systematisch dieses Be diesem Ausgleich hat sich die Reichsbahngesellschaft von jeher bereit rufsbeamtentum abgebaut hat und noch weiter abbaut. erklärt. Sie hat auch an dieser Bereitwilligkeit festgehalten, obwohl Wenn Herr Deser weiter anführt, daß die Aufsichtsrechte fie den Schiedsspruch als Ganzes nicht durchführen fonnte und zur der Reichsregierung erheblich erweitert worden seien, Anrufung des Reichsbahngerichts gezwungen(?) war. ſo paßt das merkwürdig zu dem Kompetenzkonflikt, den die Reichs. bahngesellschaft wegen des verbindlich erklärten Schiedsspruches er. hoben hat. Herr Deser sagt dann:

In der Besprechung, die über den örtlichen Ausgleich mit den Tarifgewerkschaften stattfand, verlangten diese, daß der Nachprüfung der Ortszulagen die im Schiedsspruch festgelegten Tariflöhne zugrunde gelegt werden sollten. Die Deutsche   Reichsbahngesellschaft fonnte dagegen vor Austragung des schwebenden Rechtsstreits folgerichtig als Verhandlungsgrundlagen nur die jetzt geltenden Löhne anerkennen. Sie mutet dabei aber den Gewerkschaften feineswegs einen Berzicht auf ihren Rechts­standpunkt zu.

Obwohl somit rechtlich einwandsfreie Grundlagen für die Ber einbarung der Ortslohnzulagen mit den Tarifgewerkschaften gegeben maren, haben diese an ihrer Auffassung fest gehalten. Um unter diesen mehr oder weniger doch rein theoretischen Meinungsver­schiedenheit die Arbeiter, denen örtliche Lohnerhöhungen zuteil merden sollen, nicht leiden zu laffen, wird die Deutsche Reichsbahn­gesellschaft nunmehr von sich aus die Nachprüfung vornehmen und die danach notwendigen Erhöhungen schleunigft anordnen.

Mit dieser Rundgebung, die feinerlei neue Tatsachen enthält, mill die Hauptverwaltung der Deutschen   Reichsbahngesellschaft offen­fichtlich nur zum Ausdruck bringen, daß sie auf die Stellung nahme des Reichsarbeitsministeriums pfeift und daß ihr die einmütige Verurteilung ihrer Personalpolitik durch den Reichstag schnuppe ist. Die Hauptverwaltung der Reichsbahn­gesellschaft erklärt, sie mache von sich aus", was sie wolle.

Es braucht wohl nicht erst unterstrichen werden, daß die mit feltener Ronsequenz durchgeführte Mißachtung der deutschen   Geseze durch die Hauptverwaltung der Reichsbahngesellschaft diese zu einer öffentlichen Gefahr werden läßt. Seit Jahr und Tag hat der Borwärts" auf die Mißwirtschaft der Reichsbahngesellschaft zulagen, der frankhaften Verschwendungssucht gegenüber dem leitenden Bersonal, das man zu Reparationsgewinnlern Im frassen Gegensatz dazu steht die gemacht hat, hingewiesen 2ohn- und Arbeitszeitpolitit der Reichsbahngefell­

Die finanziellen Lasten bestimmen maßgebend die Tarif- und Berfonalpolitit. Wenn Geldüberfluß vorhanden ist, wird ein Bersonal stets zufrieden sein. Wenn wenig Geld zur Verfügung steht wie gegenwärtig, ist eine Spannung zwischen Bersonal und Verwaltung fast unvermeidlich. Ich bemühe mich dauernd, alle irgendwie ftrittigen Fragen mit der Aufsichtsinstanz, dem Reichs­verkehrsminister, auf gütlichem Wege ins Reine zu bringen. Es gibt naturgemäß Fragen prinzipieller Natur, bei denen dies nicht möglich zu sein scheint. Eine solche Frage ist auch die der Leistungszulagen. Diese umstrittenen Leistungszulagen, die im Jahre 1925 in Höhe von insgesamt 20 Millionen veraus­gabt worden sind und etwa in Höhe von 22 Millionen Mart   für bas Jahr 1926 vorgesehen sind, machen etwa 2 Broz. der über eine Milliarde betragenden Beamtenbesoldung aus."

Dazu ift zu bemerken, daß die Reichsbahngesellschaft, über deren gegenwärtige finanzielle Lage tein Mensch außerhalb der Haupt­verwaltung der Reichsbahngesellschaft in Deutschland   genau Be scheid weiß, sich der noch so geringfügigen Lohnerhöhung wider­setzte, als sie nach ihrem eigenen Eingeständnis sich in einer aus. gezeichneten finanziellen Lage befand. Was die Leistungs­zulagen betrifft, so tommt es sehr darauf an, wer fie bekommt

und wie sie verteilt werden.

Herr Deser wendet sich dann gegen die Gerüchte" über die Gehälter der leitenden Beamten. Es handle fich um nur etwa hundert leitende Beamte bei einer Gesamtzahl von 329 000 Beamten. Es ist bedauerlich, daß Herr Deser nicht begreift, wie sehr die Knide. rigteit gegenüber der Masse der Eisenbahner absticht gegenüber der Liberalität, die man den leitenden Beamten gegenüber

zeigt.

16. Dezember zu bewegen. Die Unternehmer betonten, mie bei jeder Berhandlung, daß für die Karosseriebranche die bisherigen Löhne, die der Schiedsspruch unverändert ließ, nicht trage bar seien. Sie führten weiter aus, daß fie bei diesen Löhnen nicht imftande feien, mit der amerikanischen   Automobil­industrie zu tonfurrieren, die ihre Produkte auf dem deutschen   Martt viel billiger anbiete.

Sie vergeffen dabei aber ganz, daß die amerikanische   Automobil­industrie ihnen nicht durch Lohnbrüderei überlegen ist, sondern drei bis viermal höhere Löhne zahlt. Die Kon turrenzschwäche der deutschen   Automobilindustrie fann nicht durch Die Löhne müssen vielmehr so niedrige Löhne behoben werden. hoch sein, um einen Ansporn zu bilden, die betriebstechnische Rüd­ständigkeit der deutschen   Industrie zu überwinden. Zu dieser Ein­ficht können sich unsere Unternehmer leider noch immer nicht auf­schwingen.

=

Der Schlichter tam nach vierstündiger Verhandlung zu folgendem Vergleichsvorschlag: Der Tariflohn beträgt vom Tage der Arbeitsaufnahme an 98 Pf., die Affordbasis 93 Pf. Die Löhne der übrigen Gruppen bleiben im bisherigen Verhältnis. Die Kün digung des Mantelvertrages wird vom Arbeitgeberverband zurüdgenommen. Der Tarifvertrag verlängert sich damit im Sinne der Bestimmungen des§ 11 des Vertrages. Die Kündi gungsfrist des Lohnabkommens beträgt vier Wochen zum Schluß einer Lohnwoche. Die Einstellung der bisher beschäftigten Arbeiter erfolgt nach Maßgabe der Beschäftigungs­möglichkeit. Maßregelungen finden nicht statt. Die Einstellung bisher nichtbeschäftigter Arbeiter( Betriebsfremde) findet bis zum 15. März 1926 nicht statt, sofern bisher beschäftigte Arbeiter noch arbeitslos find. Das Aussehen der Arbeit gilt nicht als Unter­brechung des Arbeitsverhältnisses. Erklärungsfrist bis Dienstag, den 2. Februar, nachmittags 3 Uhr."

Eine Funktionärtonferenz nahm am Montag zu dem Bergleichsvorschlag Stellung und beschloß, der Bollversammlung die Ablehnung zu empfehlen. Die Bollversammlung der Karosseriearbeiter beschäftigte sich am gleichen Tage mit dem Bergleichsvorschlag und beschloß, über seine Annahme oder Ab­lehnung betriebswetse abstimmen zu lassen. Weiterführung des Kampfes beschloffen. Der Bergleichsvorschlag wurde abgelehnt und die

am

Zur Linderung der Not der älteren Angestellten. Im Unterausschuß des Reichswirtschaftsrates murde Donnerstag zugunsten der älteren Angestellten folgender einstimmia gefaßte Beschluß angenommen:

öffentliche und nicht gewerbsmäßige Arbeitsnachweiſe aller mit An. 1. Dem Sozialpolitischen Ausschuß eine Meldepflicht an gestellten zu befehenden Stellen vorzuschlagen, um eine bevorzugte

hingewiesen. Wir haben den Standal der Rorruptions Berwaltung fagt Herr Defer, daß eine gewiffe Repra. Unterbringung älterer Kräfte zu erreichen.

schaft.

In den letzten Monaten find im Reichsarbeitsministerium zwei Schiedssprüche gefällt worden, wovon der letzte vom Reichsarbeits­minister verbindlich erklärt wurde. Diese Schiedssprüche gewährten den Eisenbahnern fast lächerlich anmutende geringfügige Lohn erhöhungen. Die Hauptverwaltung der Reichsbahngesellschaft hat weder den ersten Schiedsspruch erfüllt, noch will sie die Berbindlich­feit des zweiten Schiedsspruchs anerkennen. Die deutsche Gesetz gebung, erklärt die Reichsbahngesellschaft, ist für sie nicht ma B- gebend.

Am Reichstag wird es mun liegen, den offenbar von Größen­mahn befallenen Berwaltungsrat der Reichsbahngesellschaft zur Raison zu bringen, wenn man die Eisenbahner nicht zwingen mill, zur Selbsthilfe zu greifen.

Herr Geser verteidigt sich.

Der Generaldirektor der Reichsbahngesellschaft hat sich von einem Bertreter des Wolff- Bureaus interviewen lassen, um sich gegen die Borwürfe zu verteidigen, die im Haushaltsausschuß des Reichstages gegen die Personalpolitit der Reichsbahngesellschaft erhoben wurden. Zunächst geht Herr Defer auf die Geschichte des Zustande fommens des Reichsbahngefehes ein und hebt vorschiedene Punkte

Zu den Vorwürfen über die Verschwendungssucht der fentationspflicht auch im Interesse der   Deutschen Reichsbahn­gesellschaft notwendig ist". Wir sind der Meinung, daß die Reichs­gesellschaft notwendig ist". Wir sind der Meinung, daß die Reichs­bahn als Reparationspfand verpflichtet, ist, dem Auslande gegenüber die Notlage zu repräsentieren, in der sich das deutsche Bolk durch die Reparationslaften befindet. Die Aufwendungen, die für leitende Beamte bei der Reichsbahn gemacht werden, müffen jedoch den gegenteiligen Eindrud erweden.

Herr Deser behauptet dann, daß durch Reichstagsbeschluß und Schiedsspruch im Laufe des letzten Geschäftsjahres der Reichsbahn eine Mehrausgabe von 280 Millionen auferlegt worden diese geradezu verblüffende Behauptung. Wir fordern Herrn Deser fei. Herr Deser gibt nicht die gering ste Unterlage für auf, den Nachweis zu erbringen, daß im letzten Geschäftsjahr durch Schiedsspruch und Reichstagsbeschluß neue Personalausgaben von 280 Millionen der Reichsbahn auferlegt worden find.

Wenn Herr Deser schließlich sagt, daß der von der Reichsbahn gesellschaft provozierte Streitfall im geeigneten Moment fomme, weil ja die Lohnaufbesserung nur eine geringfügige fel, dann müssen wir schon sagen, daß wir für eine derartige Logit tein Verständnis aufbringen.

Der Kampf im Rarofferiegetverbe geht weiter. Am Sonnabend wurde auf Einladung des Schlichters von Groß- Berlin über den Konflikt in der Karosseriebranche erneut ver­handelt. Den Bemühungen des Schlichters ist es nicht gelungen, die Unternehmer zur Amahme des Schiedsspruches vom

2. Die Ausdehnung der Kündigungsfrist für ältere Angestellte für Betriebe mit mehr als 5 Angestellten auf mindestens drei Monate zum Schluffe eines Kalendermonats zu fordern.

3. Die Arbeitsnachweise anzuhalten, die Bewerbungen folcher Angestellter, die mehr als drei Monate stellenlos sind, den ver­schiedenen sozialen Fürsorgeeinrichtungen( Wohlfahrtsämtern usw.) unter Schilderung der Notlage zur besonderen Berücksichti gung zu empfehlen. Siemens-  

Schuckert, Rabelwert! Heute nachmittag 3 Uhr im Restau rant Alemannia- Sportplak wichtige Besprechung aller SPD  .- Genossen. Der Fraktionsvorstand.

Zentralverband der Maschinisten und Seizer. Generalversammlung heute, Freitag, abend 6 Uhr im Saal 1 des Gemertschaftshauses, Engel er 24-23. freien Kollegen bringende Bflicht. In Anbetracht der wichtigen Tagesordnung ist das Erscheinen alier dienst­Die Ortsverwaltung.

Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter, Bezirk 18, Beißenfee. Die ante, Freitag, abend 7% Uhr im Restaurant Grüner Baum", am Freitag den 29. Januar, vertagte Bezirksversammlung des 18. Bezirks weißenfee, Berliner Allee, fatt. Ohne Verbandsbuch kein Eintritt. Die Bezirksleitung.

( Gewerkschaftliches fiehe auch 2. Beilage.)

Berantwortlich für Bolitik: Ernst   Reuter: Wirtschaft: Artur Saternns; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner;   Feuilleton: Dr. John Schilowski; Lokales und Conftiges: Frik   Karstadt: Anzeigen: Zb. Glade: fämtlich in   Berlin. Berlag: Borwärts- Berlaa G. m. b. S.,   Berlin. Drud: Borwärts- Buchdruckerei und Berlagsanftalt Vaul Singer u. Co. Berlin SW 68 Lindenstraße 3. Hierzu 3 Beilagen und Unterhaltung und Biffen.

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1,15 1,40

1,15

1,69

2,20

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345

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