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Nr. 5943. Jahrgang

3. Beilage des Vorwärts

Der Steuerwert landwirtschaftlichen Bodens.

Gesetzliche Neueinschätzung.

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Die Frage der Festlegung des landwirtschaftlichen| bonitierung des Landwirtschaftlichen , forstwirtschaftlichen und gärtne Bodenwertes für die Steuer ist nicht nur für die Steuerpolitit rischen Nuglandes vornehmen, um für die reichsgefegliche selbst, sondern überhaupt für die Beeinflussung der land. Betriebsbewertung eine fefte neuzeitige Unterlage in der wirtschaftlichen Produktion von größter Bedeutung. landesgefeßlichen Bodenbewertung zu erhalten. Diefer Benn man zugeben muß, daß auch die deutsche Landwirtschaft nicht Auffassung scheint man auch im Preußischen Finanzministerium fo wie in der Preußischen Hauptlandwirtschaftskammer zu sein. Denn anders als die Industrie sich in einer Umstellungskrise befindet, so muß im September 1925 im September 1925 furz nach Verabschiedung des Reichsbe man verlangen, daß die Bodenwertbesteuerung dem Biele angepaßt wertungsgefeßes im Reichstage hat das Preußische Finanz­wird, diese Krise zu überwinden und einen Anreiz für die best. minifterium einen dritten Entwurf für ein preußisches mögliche Ausnuzung der deutschenlandwirtschaft Bonitierungsgefeg fertiggestellt, zu dem die Hauptlandwirtschafts­Itchen Produktionsfraft zu schaffen. Dabei spielt die Feft fammer jegt ihre Stellungnahme fundgibt. setzung des Bodenwertes für steuerliche Zwede eine entscheidende Rolle, der in dem sogenannten Bonitierungsverfahren, der Fest stellung einheitlicher Ertragsklassen für die einzelnen Bodenforten und ihre Lage erfolgt. Die Arbeiterschaft hat an dieser Frage ein um so größeres Intereffe, weil auch sie danach streben muß, durch ein gerechtes und den Produktionserfordernissen angepaẞtes Steuersystem für die Landwirtschaft den unsachlichen und oft übertriebenen Klagen entgegenzutreten, die nun seit Jahr und Tag über die Steuerlaft der Landwirtschaft tommen, ganz gleich, ob die Ernten gut oder schlecht sind.

Drei Entwürfe Preußens.

Das Gutachten der Hauptlandwirtschaftskammer. Das erstattete Gutachten sagt im allgemeinen Teil u. a.: ,, Da die zurzeit in Preußen noch gültigen Grundsteuer. reinerträge bereits in den Jahren 1861 bis 1864(!!! Die Schrifticitung.) festgestellt worden sind, ist der alte Grundsteuerrein ertrag nicht mehr überall zutreffend. Es entspricht daher durchaus dem Grundfah der steuerlichen Gerechtigkeit, daß eine Anpassung an die gegenwärtigen Berhältnisse erfolgt.... Da die Arbeiten zur Durchführung des Reichsbewertungsgesetzes, soweit fich das aus ihrem derzeitigen Stand beurteilen läßt, vorausficht­lich noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen werden, bis der Einheitsmert" ermittelt ist, wird Preußen genötigt sein, inzwischen auf einer anderen Grundlage feine Steuern zu erheben.

Diese Grundlage, so glaubt die Hauptlandwirtschaftskammer, werde sich durch die beabsichtigte allgemeine Reubonitierung schaffen laffen. Sie unterstützt deshalb das Unternehmen des Finanz­minifteriums und gibt zum dritten Gesezentwurf ihre Abänderungs­vorschläge bekannt, zu welchen an dieser Stelle jedoch nichts gefagt werden tann, weil der Gesetzentwurf selbst noch nirgendwo ver. öffentlicht ist, also auch jene Borschläge für sich genommen feine allgemeine Beurteilung zulaffen.

Bonifierung und Reichssteuern.

Die Frage einer sogenannten Reubonitierung des landwirtschaft­lich genugten Grund und Bodens ist schon seit Jahrzehnten Gegen­stand von Erörterungen in allen Kreisen, die sich mit Bodenwert­und landwirtschaftlichen Steuerfragen beschäftigen. Dem Verlangen ist nun für den Bereich des Freistaats Preußen durch das Abände­rungsgesez vom 26. Februar 1924 zum preußischen Grundver mögenssteuergesek insofern Rechnung getragen worden, als in dessen § 21 Abfag 3 bestimmt wird, das Staatsministerium habe sofort eine neue Berechnung des Wertes des Grundver mögens in die Wege zu leiten und die Werte der einzelnen Bodenarten nach ihrer Ertragsfähig. feit unter Mitwirkung der Landwirtschaftskammern feststellen Zur Sache selbst wurde schon bemerkt, daß eine allgemeine Reu. 3u laffen. Demgemäß hatte das Preußische Finanzministerium einschätzung des deutschen Bodens, und zwar unabhängig von der Preußischen Hauptlandwirtschaftskammer Mitte Juni 1924 einen den Vorschriften des Reichsbewertungsgefeßes, zugleich aber auch als ersten Entwurf eines Gesezes über die Nachprüfung und eine wichtige Vorarbeit für die reichsgesehliche Betriebsbe. Berichtigung der auf Grund des Gefeßes betr. die anderweite Regewertung, durchaus wünschenswert sei. Wünschenswert wäre fung der Grundsteuer vom 21. Mai 1861 erfolgte Einschägung der aber auch, daß alle Länder sich zu einer Feststellung nach Liegenschaften vorgelegt. Aus den Beratungen eines von der Breußischen Hauptlandwirtschaftskammer eingesetzten Bonitterungs­übereinstimmenden Merkmalen verständigen möchten. ausschusses ergab sich ein 3 meiter Entwurf, der Anfang Of Die Sonderbewertung des Bodens nach seiner Ertragsfähigkeit ist tober 1924 vom Finanzministerium vorgelegt wurde. Die Ange- fchließlich auch um deswillen von großer Wichtigkeit, weil es nicht legenheit wurde dann aber nicht zum Abschluß gebracht, weil durch ausgeschlossen ist und von beachtlichen Wirtschafts- und Steuer­ausgefchloffen ist und von beachtlichen Wirtschafts- und Steuer­die in Aussicht stehende Neuregelung der Reichssteuergesetzgebung, reformern nachdrücklich erstrebt wird, aus produttions. insbesondere durch die Vorlage eines Reichsbewertungsgesezes, die fördernden Erwägungen die landwirtschaftliche Materie nun auch reichsgefehlich mit erfaßt werden sollte und später Bermögenssteuer ausschließlich auf die Boden­erfaßt worden ist. Gleichwohl hat das Reichsbewertungsgefek immer merte zu verteilen, die landwirtschaftlichen Gebäude und noch den Spielraum für eine landesgefeßliche Neubonitierung ac anderen Betriebsmittel aber fteuerfrei zu laffen. Das Reichs laffen. Es ist sogar dringend wünschenswert, daß vor Jnanariff­nahme der Arbeiten des Reichsbewertungsbeirats und der zuständi. bewertungsgesetz hat in diesem Punkte sicherlich noch nicht das legte gen Stellen der Finanzämter die Länder allesamt erst eine Neu­Bort gesprochen.

Die Reichsbank am Januarende.

Die überflüssige Diskontherabsetzung.

,, Der Ausweis der Reichsbank vom 30. Januar zeigt, daß die Zunahme der Kapitalanlage der Bant in der legten Januarwoche geringer gewesen ist als die in sämtlichen legten Monatswochen des Vorjahres." Mit diesem Saß be­ginnt die Reichsbant die Erläuterung ihres Januarausweises. In die Sprache des Wirtschaftslebens übersetzt, bedeutet er, daß die Inanspruchnahme der Reichsbant für den Kreditbedarf der Wirtschaft zum Monatsende während des ganzen Jahres 1925 nie so niedrig war wie diesmal. Das ist ein Kommentar zur Wirtschaftskrise, der es überflüssig macht, die Handelskammerberichte über die Wirtschaftslage zu studieren und die Arbeitslosigkeitsziffern zum Januarende abzuwarten. Das Wirtschaftsleben verharrt in absoluter Stagnation.

Noten und Schulden Reichsbanknotenumlauf. Giroeinlagen der Wirtschaft

Kredite an die Wirtschaft

Lombardkredite .

Wechselkredite

Notendedung

durch Gold

San. 1926 Dez. 1925 8. Quart. 25 2. Quart. 25 ( in Millionen Mart)

46 1 691

2649 579

2960 2649 2474 697 620 564

11

1464

10 1915

56 1717

1255

1208

durch Devisen

418

402

zusammen

1 678

1610

1175 819 1494

1 061 854 1415

Dedungsverhältnis

durch Gold und Devisen% 63,2

54,4

56,4

Gesamtgeldumlauf

Noten, Rentenbanksdeine,

Priv.- B.- noten u. Münzen 4866 5206 5080

57,2

5 000

Der Bestand an wechseln und Scheds erhöhte sich um 113,8 auf 1464,4 Millionen. Bon dieser Zunahme kommen besten­falls 48,5 Millionen auf neue Kredite an die Wirtschaft; denn 65,3 Millionen der Zunahme geht auf das Konto der von der Reichs­bank bei anderen Stellen weitergegebenen Wechsel, die von diesen zur Reichsbank zurückflossen. Da die Reichsbank unter den Wechseln und Scheds nicht nur Inlandswechsel, sondern auch fonst nicht ausgewiesene Auslandswechsel führt, ist es unter Um­fiänden überhaupt fraglich, ob der Bestand an Inlandswechseln er­höht ist. Die lombardierten und eigenen Wert papiere erhöhten sich um insgesamt 7 Millionen Mart, also auch hier eine ganz minimale Zunahme. Auf der anderen Seite nahmen bie zinslosen Giroeinlagen der Reichsbanffunden um 343,5 Millionen auf 578,7 millionen a b. Es liegt also die Tatsache vor, daß der Geldbedarf am Monatsende, soweit er von der Reichsbant befriedigt werden muß, fast vollständig durch einfache Berringerung der Giroguthaben befriedigt werden konnte.

Unsere bei der Besprechung der beiden Wochenausweise nach der Distontherabsetzung ausgesprochene Hoffnung, die Herabsetzung des Disfonts fönne ihre anregende Wirkung vielleicht nachträglich noch beweisen, hat sich nicht erfüllt. Die Diskontermäßigung hat nicht vermocht, dem Wirtschaftsleben jenen Anstoß zu geben, der ihr 3wed fein mußte. Die Lähmung im Absatz und in der Be­fchäftigung der Industrien dauert troz Auslandskredite und Diskont­ermäßigung unvermindert fort. Zu den 12,4 und mehr Prozent, die die privaten Banten für Wirtschaftskredite verlangen, gibt es für die massenhaften flüffigen Gelder, für die nur 4, höchstens 4% Pro3. bezahlt werden, in Deutschland teine Berwendung. Wenn

Otto Albrecht.

die Distontherabsetzung dafür Berwendung schaffen sollte, war fie umsonst.

Entsprechend der geringen Inanspruchnahme der Reichsbant mittel ist der Bantnotenumlauf außergewöhnlich niedrig feine Deckung durch Gold und dechungsfähige Devisen außer gewöhnlich hoch. Der Notemumlauf beträgt 2648,8 millionen, feine bantgefeßliche Deckung 63,2 Proz., ein Prozentfag, der eben­falls im vergangenen Jahre nie erreicht worden ist.

Brotkonsum und Arbeitslosigkeit.

Wir berichteten bereits über die neuen Pläne der Regierung, ben Verbrauch von Roggenbret, und zwar zum Teil so­gar mit zwangswirtschaftlichen Maßnahmen zu fördern. Eine große Rolle spielte dabei auch der Gedanke, die Arbeiterschaft neige jetzt zu einem überflüssigen Lurus", indem sie das Weißbrot vorziehe. Diese törichte Annahme wurde schon im Vorwärts" durch eine Darstel. lung aus genossenschaftlichen Kreisen widerlegt. Es ist interessant, festzustellen, daß auch einsichtige Kreise der landwirtschaft. lichen Pragis erkennen, wie im Grunde genommen gerade die Berarmung breiter Massen ein starker Antrieb zum ver. stärtten Beizenverbrauch ist: So schreibt Saatzucht­inspektor Heinz Grunwald im Berliner Tageblatt" folgendes:

Das Reggen- Weizen- Broblem steht zurzeit im Mittelpunkt des agrarpolitischen Interesses. Die Berdrängung des Roggens durch den Weizen aus dem Konsum hat ganz natürliche Ur. fachen. Sie resultiert zum Teil unter anderem aus einer ge wiffen Antipathie gegen das Roggenbrot aus den schlechten Er­nährungsverhältnissen des Krieges heraus und besonders aus dem Niedergang der Einkommensverhältnisse der Arbeiterschaft und des Mittelstandes, deren Konsumkraft immer maßgebend für die Preisbildung der landwirtschaftlichen Produkte und damit der Wirtschaftslage der Landwirtschaft gewesen ist. Weizengebäck läßt sich auch troden gut verzehren, hält sich über die langen Arbeitszeiten, ohne an Schmackhaftigkeit zu ver lieren. Roggenbrot dagegen wird schnell unansehnlich, vertrocknet und wird ohne Fett oder Wurst- bzw. Fleischbelag dazu auf die Dauer nur ungern gegessen. Fleisch, Wurst und Fett aber find Zeichen des Wohlstandes! Es ist daher verständlich, wenn eine verarmte Bevölkerung fich dem Gebäd zuwendet, das einen Kon­fum auch ohne Fett und Belag bei dazu höherer Schmackhaftigkeit gestattet und das ist das Weizengebäd. Die Tatsache ist also die, daß das Weizengebäd nicht mehr nur ein Lurusgebäck ist. Der landwirtschaftliche Fachmann empfiehlt zum Rampf gegen die Abfaktrise für Roggen den vermehrten Anbau von Weizen, der durch die neuerlichen Ergebnisse der Saatgutzüchtung auch auf leichteren, sonst nur für Roggenkulturen benutzten Böden möglich ist. Wir halten in der Tat diesen Weg für gangbarer als jeden Versuch, durch Zureden oder gar zwangswirt. fchaftliche Eingriffe die Bevölkerung zu bewegen, auf Weizengebäck zu verzichten.

Zusammenbruch einer neuen Zollagitation.

Die Schutzöllner sind mit dem, was sie in der letzten Gesetzes vorlage erreicht haben, noch immer nicht zufrieden. Die Tatsache, daß die Währungen einzelner Länder zerrüttet sind, bot den Führern der Schwerindustrie Anlaß, unter dem Vorwande der Abwehr einer Balutatonturrenz neue 3ollmaßnahmen zu for= dern. Die Rechnung war durchsichtig, denn es ist ein allgemeiner Grundsatz, daß neue Zollerhöhungen leicht eingeführt, aber schwer wieder abgeschafft werden. Zunächst begnügten sich die Freunde dieser neuen Zölle damit, durch Reichstagsbeschluß von der Regie­rung eine Dentschrift zu verlangen, in der die Maßnahmen

Freitag, 5. Februar 1926

anderer Staaten gegen das Dumping dargestellt und in ihrer Wir fung auf den Handelsverkehr geschildert werden. Diese Denkschrift, unterzeichnet von dem voltsparteiltchen Wirtschaftsminister Cur­tius, liegt nunmehr vor. Die Schlußfolgerungen, die aus dem reichen Material gezogen werden, sind eine glatte Widerlegung der neuen Wünsche der Schutzzöllner. Es heißt nämlich wörtlich: Die Betrachtung der ausländischen Gesetzgebung ergibt zu­fammengefaßt folgendes:

1. Das Balutadumping haben in verhältnismäßig wirksamer Weise von dem heimischen Markte fernzuhalten versucht nur Bel­ gien , die Schweiz , Kanada , Australien und Neuseeland .

2. Der Gesamterport derjenigen Länder, deren Industrie in größerem Umfange Balutadumping getrieben hat, ist durch aus­ländische Balutadumpingbestimmungen nur in geringem um­fang erschwert worden. 10

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3. Gerade die am stärksten am Welthandel beteiligten Staaten insbesondere die europäischen Großftaaten sowie Nordamerika und Japan - haben auf eine Bekämpfung des Balutadumpings entweder ganz verzichtet oder sich wie z. B. England- mit vor­übergehenden Maßnahmen für einzelne wenige Waren begnügt. Die zollpolitische Bekämpfung des Balutadumpings hat bisher aljo noch nicht zu den allgemein gebräuchlichen Methoden der inter­nationalen Handelspolitik gehört.

Damit ist die Bolldemagogie eigentlich wieder einmal zu ſammengebrochen. Man tann gespannt sein, mit welchen neuen Scheingründen die deutschen Schutzöllner jetzt den Kampf gegen diese verdiente Abfuhr durch einen Wirtschaftsminister der Deut­fchen Volkspartei wieder aufnehmen werden.

Der Großhandelsinder.

Die auf den Stichtag des 3. Februar berechnete Großhandels­inderziffer des Statistischen Reichsamts ist gegenüber dem Stande vom 27. Januar( 119,7) um 0,4 Pro 3. auf 119,2 zurüdge­gangen. Gesunten sind die Preise für Gerste, Kartoffeln, Schmalz Fleisch, Sped, Hopfen, Rindshäute, Kalbfelle, Baumwollgewebe, Rohjute, Blei und Benzin. Höher lagen die Preise für Weizen, Butter, Milch, Baumwollgarn und Kupfer. Von den Hauptgruppen haben die Agrarerzeugnisse von 114,1 auf 113,5 oder um 0,5 Proz die Industrieftoffe von 130,1 auf 129,9 oder um 0,2 Broz nach­gegeben. Für den Durchschnitt Januar ergibt sich ein Rüdgang der Großhandelsinderziffer von 121,5, im Durchschnitt Dezember 1925 auf 120,0 oder um 1,2 Proz

Landwirtschaft und Landmaschinen- Industrie. Bei der neuer­Landwirtschaft war vielfach darauf hingewiesen worden, daß es der lichen Inangriffnahme des Gesamtproblems der Intensivierung der besonders start beteiligten Industrie landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte jeither noch an einer zu planmäßiger Arbeit notwendi gen geschlossenen Front fehlte. Dieser 3usammenschluß ist nunmehr erreicht; die bisherigen Einzelorganisationen genannten Industriezweigs haben sich am 2. Februar im Berband der Deutschen Landmaschinen- Industrie" mit dem Sik Berlin B. 15 vereinigt. Dem neuen Gesamtverband, der fich aus dem seit 1897 bestehenden alten Fabrikantenverein( LMB.), der zentrifugenverband zusammensetzt, gehören über 400 Landmaschinen­Kraft- Pflug- Industrie, dem Mähmaschinenverband und dem Milch­fabriken mit einer normalen( heute natürlich reduzierten) Beleg­fchaftsziffer von mehr als 60 000 Beschäftigten an. Dabei werden die Hersteller von Pflügen und sonstigen Bodenbearbeitungs maschinen mit und ohne Kraftantrieb, von Maschinen und Geräten zur Pflanzenpflege, zur Ernte und Aufbereitung der landwirtschaft­lichen Produkte, wie auch die Fabriken der in der Landwirtschaft lichen Betriebsanlagen erfaßt. Es handelt sich jedoch bei diesem Derwendeten Kraftmaschinen, Motoren, stationären und ortsveränder­neuen Gesamtverband mie von beteiligter Seite betont wird feineswegs um ein Kartell im Sinne straffer Preisbildung und Preisvereinbarung; die Ziele des Verbandes der Deutschen Land­maschinen- Industrie sind vielmehr auf die wirtschaftspoli tische, wirtschaftliche und technische Förderung des Landmaschinenwesens zur und Produktionssicherung -Steigerung der deutschen Landwirtschaft und daneben auch zur Herbeiführung der Wettbewerbsfähigkeit dieses bedeutenden deutschen Industriezweiges auf dem Weltmarkt gerichtet. Der Verband tritt am 23. Februar mit einer Tagung im Reichswirt­Schaftsrat vor die Deffentlichkeit.

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A.-G. vorm. 3. C. Spinn u. Sohn. Die stundenlangen Erörte rumgen, die auch die geftrige Generalversammlung fennzeichneten, bewiesen wieder, daß Bilanzen fehr häufig dazu da find, Tatsachen zu verschleiern. Die Bilanz per 31. März 1925 schließt mit einem Berlust von 336 390 m. bei einem Aftientapital von 565 000 m. Da in der Goldbilang erhebliche innere Reserven vorhanden waren, die in der Bilanz verschwunden sind, sind auch hier Verluste ent­standen, die bilanzmäßig gar nicht zum Ausdrud tommen. Um die Bankschulden zu beden, hat die Gesellschaft auf ihr Grundstüd, Waffertprstr. 9, eine Hypothet von der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbant aufgenommen. Sie belam fein bares Geld, sondern Pfandbriefe, die ihr mit 89 Broz. abgerechnet wurden. Sie will nun ihr Grundstück verkaufen, um die Zinslaften zu verringern. Die Gesellschaft steht unter Geschäftsaufsicht, und hat ein Mora­torium von 10 Monaten von ihren Gläubigern erhalten. Das Unternehmen hat für ihre Bronzegußartifel in erster Linie Auto­mobil- und Flugzeugindustrie als Kundschaft. Diesen Betriebs­zweigen geht es bekanntlich schlecht. Darunter leidet auch die Ge­sellschaft. Sie hat ihren Betrieb eingeschränkt und hat mit allen Arbeitern und Angestellten, die in einem Kündigungs­vetältnis zur Firma stehen, die Vereinbarung getroffen, daß die Arbeitszeit und damit auch die Bezüge um die Hälfte ge= türzt werden. Die Angestellten in gehobener Stellung, Bro­furiften und Direttoren, die einen langfristigen unfündbaren Bertrag haben, werden von diesem Abkommen nicht getroffen. Sie erhalten ihre Bezüge ungekürzt weiter. Auch hier ist wieder der Beweis, daß die Leidtragenden der wirtschaftlichen Krisis in erster Linie die proletarischen Arbeitnehmer find.

Die neue estnische Agrarreform. Die estnische Staatsversamm lung hat in dritter Lesung das Landreformgesetz betreffend die Neuregelung des Besizes von Pachtland ange­nommen. Nach dem neuen Gesez gehen Pachthöfe bis zur Größe Don 50 Hettar sowie sonstige verpachtete ländliche Anwesen bis zur Größe von 5 Heftar in das freie Eigentum des Bächters über, wenn das Gut, von dem der Bachtbefiz a b getrennt ist, größer ist als 20 Heftar. Die Neureglung kann sowohl auf Ansuchen des Besizers, wie auch des Pächters eingeleitet werden. Die Vermittlung übernimmt eine in jedem Kirchspiel eigens ein­gesetzte Kommission. Der Staat bezahlt das vom Hauptgut abge­trennte Land dem Eigentümer in drei Jahresraten. Die vormaligen Bächter erstatten zwei Drittel des Wertes dem Staate in 36 Jahres raten zurück. Durch das Gesez werden etwa 10 000 tändliche Anwesen betroffen. Die Landbesitzer haben natürlich, gegen die Annahme gestimmt.

Übler Mundgeruch

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