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Gewerkschaftsbewegung

Landwirtschaft und Erwerbslosenfürsorge.

Selbft Deutschnationale für Einbeziehung der Landwirtschaft. Um die Frage der Einbeziehung der Landwirtschaft in die Er­merbslosenfürsorge ist ein heißer Kampf entbrannt. Während der Deutsche Landarbeiterverband und mit ihm unsere Partei die Auf­faffung vertritt, die Einbeziehung ist notwendig, weil es auch in der Landwirtschaft eine Arbeitslofigkeit gibt und sich alle Kreise des Bolkes an der Aufbringung der Mittel zur Unterstützung der Ar­beitslosen beteiligen müssen, vertreten die landwirtschaftlichen Unter­nehmer den Standpunkt, daß eine Einbeziehung der Landwirtschaft in die Erwerbslosenfürsorge nicht verantwortet werden könne. Man bestreitet das Vorhandensein einer Arbeitslosigkeit in der Land­wirtschaft und sagt, die Landwirtschaft trage ihr Teil zur Steuerung der Arbeitslosigkeit schon dadurch bei, daß sie auch während der Wintermonate eine ganze Reihe von Arbeitern beschäftigt, die, streng genommen, wegen Arbeitsmangel entlassen werden müßten. Der Standpunkt der landwirtschaftlichen Arbeitgeber ist nicht ohne Wirkung auf die Regierungsstellen geblieben. In verschiede­nen und besonders in der 5. Ausführungsverordnung zur Verord nung über die Erwerbslosenfürsorge ist vorgesehen, daß landwirt­schaftliche Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen von der Beitragszahlung entbunden werden können.

hebung über Lohn und Arbeitsverhältnisse in den verschiedenen Ländern soll näher getreten werden. Von den Vorbereitungsarbeiten für den vom 18.- 21. Mai in London stattfindenden Welt Wanderungstongreß wurde Kennt nis genommen.

von

Auf das letzte Schreiben des Allrussischen Gewerk fchaftsrates foll folgende Antwort erteilt werden: " Der Vorstand des JGB. nimmt Kenntnis von dem 6. Januar datierten Schreiben des Generalrates des Allrussischen Gewerkschaftsbundes, in dem mitgeteilt wird: 1. daß ihm der von der Ausschußfizung des JGB. vom 4. und 5. Dezember angenommene Beschluß schriftlich mitgeteilt wurde; 2. daß er seine dem JGB. in seinen Briefen vom 29. Januar und 19. Mai 1925 vorgelegten Borschläge aufrecht erhält; 3. daß er erklärt, feine Aktion für die Errichtung einer einigen Gewerkschafts- Internationale fortseßen zu wollen.

des Allrussischen Gewerkschaftsbundes auf die Aufforderung, sich dem Der Vorstand des JGB. stellt sonach fest, daß der Generalrat 3GB. anzuschließen, keine günstige Antwort erteilt hat. schluß des Alrussischen Gewerkschaftsbundes der nächsten Ausschuß­Angesichts dieser negativen Antwort wurde beschlossen, den Be­fizung des JGB vorzulegen."

Ein Brief des Generalrates der englischen Gewerkschaften, in dem die Hoffnung ausgesprochen wird, daß der Ausschuß des JGB. die Möglichkeit finde, ohne unangebrachte Verzögerung auf den Be­schluß der letzten Sigung betr. die Beziehungen zu den Russen Angesichts dieser Situation gewinnt ein Beschluß große Be zurückzukommen, joll wie folgt beantwortet werden: deutung, der am 20. Januar auf Betreiben der SPD. , des Zentischen Gewerkschaftsbundes, in dem der Wunsch ausgesprochen wird, " Nach Kenntnisnahme des Briefes des Generalrates des Bri­trums und der Demokratischen Partei im oberschlesischen der Ausschuß des JGB. möge seinen Beschluß vom Monat Dezember Brovinziallandtag angenommen wurde. In dem Beschluß 1925 noch einmal in Erwägung ziehen, gibt der Vorstand des JGB. heißt es, nachdem vorher eine Reihe von Abwehrmaßnahmen zur Linderung der Wirtschaftsnot empfohlen wird, wörtlich: der Ansicht Ausdruck, daß er nicht die Machtvollkommenheit hat, die Beschlüsse des Ausschusses abzuändern.

,, Die Arbeitslosenversicherung unter Einbeziehung der Landarbeiter im Reichstag bald zur Verabschiedung zu bringen."

Diesem Beschluß traten alle im oberschlesischen Provinzial­Landtag vertretenen Parteien mit Ausnahme der KPD . bei. Unter den Angehörigen der bürgerlichen Parteien befinden sich auch zahl reiche Landwirte. befizer August Hillbrandt( deutschnational), Herrschaftsbesitzer Bir nennen beispielsweise: Bauernguts Graf Hans Prasch ma( Borfizender des oberschlesischen Land­bundes), Landwirt Walter Thomas( deutschnational), Ritterauts­befizer Rudolf v. Wazdorf( Vertreter des landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes).

Wenn solche prominenten Personen die Einbeziehung der Land­mirtschaft in die Erwerbslosenfürsorge für notwendig er­achten, kann der Standpunkt der freigewerkschaftlich organisierten Bandarbeiter nicht mehr als einseitig und unberechtigt bezeichnet werden. Die Regierungsstellen werden nicht umhin fönnen, die Frage nochmals einer besonderen Prüfung zu unterziehen.

Vorstandssihung des JGB.

Die Antwort an die Ruffen.

( JGB.) Auf der am 11. und 12. Februar in Amsterdam abge= haltenen Borstandssigung des Internationalen Gewerkschaftsbundes murde folgender Bericht der Revisionsfommiffion über die Finanz­verwaltung des JGB. im Jahre 1925 zur Kenntnis genommen:

,, Unterzeichnete haben die vom Buchhalter ordnungsgemäß auf­gestellte Bilanz für das Jahr 1925 sowie die Bücher und Belege geprüft und festgestellt, daß sich der Habensaldo vom 31. Dezember 1924 im Betrage von 113 524,24 Gulden auf der Rechnung des Jahres 1925 um einen Netto- Ueberschuß von 986,23 Gulden ver­mehrt hat, so daß sich der Havensaldo per 31. Dezember 1925 auf

114510,47 Gulden stellt."

Nach Besprechung der Verhältnisse in den Ländern, in denen die ersten Anfänge einer Gewerkschaftsbewegung wahrzu nehmen find, gelangte folgender Antrag zur Annahme:

Der Vorstand richtet an die angeschloffenen Landeszentralen das dringende Ersuchen, im Jahre 1926 durch freiwillige u mendungen einen Fonds zusammenzubringen, dessen ausschließ ficher 3wed es ist, die Gemerffdjaftsbewegung in den zurüd gebliebenen Ländern finanziell zu unterstüßen und die unorganisierten Ausländer in Ländern mit besonderen Verhältnissen den Gewerkschaften zuzuführen. Zu anderen Zwecken dürfen diese Gelder feine Verwendung finden."

leber den unterbreiteten schriftlichen Bericht des Trust fomitees fand eine eingehende Aussprache statt, ebenfalls über den Wunsch der gemerfschaftlichen Landeszentrale Englands, daß auf eine Uebereinstimmung der Löhne in der Schiffbau industrie hingewirkt werden soll. Einer eingeleiteten Er

scheidung vor dieselbe Kammer des Gewerbegerichts gebracht, die aus diesem Anlaß mit Beisigern aus dem Bäckergemerbe besetzt war. Der Wortführer der Bäckermeister vertrat wieder den Standpunkt, daß der dritte Weihnachtsfeiertag wie ein Werktag zu entlohnen sei, weil es in der betreffenden Berordnung heißt:

"

Von drei unmittelbar aufeinanderfolgenden Feiertagen gilt der dritte als Werktag."

Das Gericht sah sich nicht veranlaßt, von seinem Standpunkt im Vorprozeß abzugehen. Es erkannte dahin, daß der dritte Weihnachtstag mit dem tarifmäßigen Sonntags= lohn zu bezahlen ist, denn es wird durch kein Gesez be= stimmt, wie eine Arbeit zu entlohnen ist. Die be­treffende Verordnung sagt nur, daß am dritten Weihnachtstage ge­arbeitet werden darf, wie an jedem Werktage. Wie die Arbeit zu entlohnen ist, das unterliegt der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, im vorliegenden Falle den Bestimmungen des Tarifvertrages.

Hoffentlich ist die große Aktion der Bäckermeister gegen tarif mäßige Sonntagsentlohnung damit beendet.

Die Mecklenburger Metallindustriellen vor die Front.

Der Metallbund beider Mecklenburg hat der Bezirksleitung des Deutschen Metallarbeiterverbandes Stettin das bis zum 28. Februar laufende Lohnabkommen gekündigt. Die Metallbündler verlangen, daß der bisherige Spizenlohn von 63 auf 58 Pf. ge= fürzt wird. Da schon vorher in der gemischt- gewerblichen In­Metallbündler nicht zurückſtehen. Dieser Abzug von 5 Bf. bedeutet dustrie Mecklenburgs ähnliche Anschläge versucht wurden, wollen die bei den Metallarbeitern, daß der Erfolg des vorjährigen Streiks, der eine Lohnaufbesserung von 5 Pf. brachte, mit einem Federstrich erledigt werden soll. Verhandlungen haben noch nicht statt gefunden. Sie dürften, wenn die Metallbündler auf ihrem Antrag bestehen, sich äußerst schwierig gestalten und das Wirtschaftsleben Mecklenburgs wieder ernsthaft erschüttern.

bundes der nächsten Ausschußfizung des IGB. zu unterbreiten." Der Vorstand beschließt, das Gesuch des britischen Gewerkschafts­Der nächste Internationale Gewerkschaftston greß wird vom 15. bis 20. August 1927 in Paris abgehalten werden. Der am 3. Sonntag im September zu veranstaltenden Feier des 25jährigen Bestehens der internatio gandawoche mit der Losung: Zurück in die Gewerkschaften nationalen Gewertschaftsbewegung soll eine Propa­Kampf für den internationalen Achtstundentag" vorausgehen. Die Forderung auf Festlegung des internationalen Acht it undentages soll während des ganzen Jahres in den Border- Straßenbaugewerbe seit Wochen mit den Arbeitnehmerorgani­

grund gestellt werden.

-

zum

Das Anti- Kriegs- Komitee, bestehend aus dem Vor­stand des JGB. und den internationalen Sekretären der Berg arbeiter, Fabritarbeiter, Metallarbeiter und Transportarbeiter, wird am 18. März in Amsterdam zusammentreten. Hieran wird sich die nächste Vorstandssigung anschließen. In diesem Jahre soll nur eine internationale Sommerschule, und zwar in Uccle bei Brüssel , ab­gehalten werden. Die erste der geplanten internationalen Studien­reifen für Gewerkschaftsführer hat Belgien zum Ziel. Es werden nur Teilnehmer zugelaffen, die von gewerkschaftlichen Landeszen tralen oder internationalen Berufssekretariaten angemeldet werden.

Schiedsspruch für die Schwerindustrie.

kein Lohnabbau.

Tarifgewerkschaft der rheinisch- westfälischen Eisen- und Stahlindustrie Effen, 18. Februar.( Mib.) Heute vormittag wurden in der die Verhandlungen über die von der Arbeitgeberseite geforderte Hera bjegung der Löhne fortgesetzt. Die Berhandlungen selbst blieben ergebnislos, jedoch wurde im Anschluß an diese eine Schlichtungskammer gebildet, die unter dem Borsiz des Schlich ters für den Bezirk Westfalen folgenden Schiedsspruch fällte: 1. Die tarifliche Lohnregelung bleibt auch vom 1. März 1926 an weiter in Kraft. 2. Diese Regelung gilt unfündbar bis 1. September 1926 und kann von diesem Zeitpunkt an mit eintägiger Frist jeweils zum Monatslegten gekündigt werden. 3. Erklärungsfrist für beide Bar teien ist der 23. Februar 1926.

Der Bäckerlohn am dritten Weihnachtsfeiertag.

Wie mir in Nr. 64 des Vorwärts" berichteten, hatte das Gewerbegericht den Streit der Bäckermeister mit den Gehilfen wegen der Bezahlung des dritten Weihnachtsfeiertages, der auf einen Sonntag fiel, dahin entschieden, daß für diesen Tag der tarifmäßige Sonntagslohn zu bezahlen ist.

Die Bädermeister, welche die Führung in diesem Streit hatten, haben diese Entscheidung nicht für allgemein gültig ange. sehen und deshalb noch einen 3 meiten Einzelfall zur Ent­

Streik der mitteldeutschen Steinsetzer. Braunschweig , 18. Februar. ( WTB.) In Mitteldeutschland find die Steinfeß- und Straßenbauarbeiter in den Streif getreten. Der Arbeitgeberverband für das mitteldeutsche Steinseh- und Straßenbaugewerbe teilt hierzu mit: Die Einigungsverhandlungen, welche der Arbeitgeberverband für das mitteldeutsche Steinseh- und fationen führt, müssen zunächst als gescheitert betrachtet werden. Der Wirtschaftskampf richtet sich auf den Abschluß eines Tarif= vertrages, wie auf Festlegung der Arbeiterlöhne für die tommende Bauperiode. In Mitteldeutschland wird zurzeit ein Stein­sehstundenlohn von 1,15 m. gezahlt. Der Arbeitgeberverband hat die Reichsarbeitsverwaltung ersucht, einzugreifen.

Wie die Unternehmer die Preise abbauen. geberverbände von Handel und Industrie des Handelskammer­Karlsruhe, 17. Februar.( Eigener Drahtbericht,) Die Arbeit Bezirts Karlsruhe forderten von den Angestellten die Zustimmung zu einer 10 prozentigen Gehaltsherabsegung. Ver schlechterung der Urlaubsbedingungen und Verfürzung der Kündigungsfristen. Eingeleitete Verhandlungen mit den Angestelltenverbänden führten, obwohl diese zu einem Ent Daraufhin erfolgte in einer ganzen Anzahl von Betrieben die gegenkommen in der Urlaubsfrage bereit waren, zu feinem Erfolg. massenkündigung von Angestellten, insgesamt rund 1000. Das Vorgehen des Unternehmertums ist um so rüdsichts­loser, als es sich um einen glatten Tarifbruch handelt.

Der belgische Metallarbeiterstreik beendet.

La Louvière , 18. Februar. ( WTB.) Die Metallarbeiter des Zentrums haben, ebenso wie die von Charleroi die Vermitt Iungsvorschläge des Ministerpräsidenten angenommen. Man erwartet, daß die Arbeif allgemein fommende Weche wie der aufgenommen wird.

Freie Gewerkschaftsjugend. Gonntag vormittag 10 Uhr Besichtigung und Führung durch den Preußischen Landtag . Teilnahme nur geftattet gegent Rarten, die von der Jugendzentrale, Engelufer 24-25, 1 St., Zimmer 7, fostenlos verabfolgt werden.

Berantwortlich für Bolitik: Ernst Reuter : Wirtschaft: Artur Saternus:

Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : Dr. John Schilowski; Lokales und Sonstiges: Frik Raritädt: Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlaa 6. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchbruderet und Berlagsanstalt Vaul Ginaer u. Co.. Berlin GW 68 Lindenstraße 3. Hierzu 3 Beilagen und Unterhaltung und Wiffen".

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