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Aufwertung für Kapp- Rebellen. Privatklage von Lüttwig und Bischof gegen das Reichs­wehrministerium.

Die deutschen Fürstenhäuser verlangen von der deutschen Republik Abfindung und Aufwertung. Gerichte der Republik stehen den Fürstenhäusern bei ihren Forderungen bei. Monarchistische Offiziere, die einen Beruf daraus machen, täglich die Republik zu bespeien, erhalten von der Republit Benfion. Fürsten , die während des Krieges in hohem mili­tärischen Rang standen, erhalten von der Republik hohe Offizierspenfionen. Der Egtronprinz Rupprecht v. Bayern , das Haupt der bayerischen Putschisten, nimmt Pension als Generalfeldmarschall von der Republik .

Bei solcher Generosität melden sich nun auch die Führer des Kapp Putsches . Der Meineidsgeneral Lüttwizz und sein Gehilfe Bifchof fordern vom Reichs­mehrministerium Gnadengehalt und Aufwertung. Der folgende nüchterne Gerichtsbericht zeigt, was Kapp­Rebellen heute in der Republik noch möglich ist:

General v. 2üttwig, der militärische Führer des Kapp­Butsches, und der ebenfalls am Rapp- Unternehmen beteiligte einstige Butsches, und der ebenfalls am Kapp- Unternehmen beteiligte einstige Kommandeur der Eisernen Brigade im Baltitum, Major Bischof, haben gemeinsam das Reichswehrministerium auf Auswertung des von ihnen nach ihre Pensionierung im Jahre 1920 beanspruchten Gnadengehalts für ein Biertel­jahr verklagt. Dieser aus verschiedenen Gründen recht intereffante 3ivilprozeß wurde nach der im vorigen Jahr erfolgten Am­nestierung der beiden Offiziere anhängig gemacht und beschäftigte am Sonnabend zum ersten Male die 26. Zivilkammer des Landgerichts I unter Borsitz von Landgerichtsdirektor v. Wedel . Pallow. Die beiden Offiziere stellten sich auf den Standpunkt, daß ihre Pensionierung bereits vor dem Kapp= Putsch erfolgt sei, und daß sie deshalb

Anspruch auf ein Bierteljahresgehalt

hätten. Der Einwand des Reichswehrminifteriums, daß dieser An­spruch verwirkt sei durch ihre Flucht nach Zusammenbruch des Kapp- Butsches, daß sie sich also unerlaubt vom Heere entfernt oder gar Fahnen flucht begangen hätten, treffe nicht zu, weil sie als pensionierte Offiziere das Recht hätten, ihren Wohnsiz nach Gutdünken selbst zu wählen.

Ueberdies feien sie, wie ihr Rechtsbeistand darlegte, nur irr­tümlicherweise in dieses Unternehmen hineingezogen worden. Auch der Hinweis, daß derartige Ansprüche innerhalb von vier Jahren geltend gemacht werden müßten und andernfalls verjährten, fomme nicht in Frage, weil ja bis zu ihrer Amnestierung eine Beschlagnahme ihres gesamten Vermögens statt gefunden habe, und das Reichswehrministerium daher berechtigt ge­wesen sei, vorübergehend die Gehaltszahlung zu verweigern. Die Berjährungsfrist laufe also erst seit der Freigabe der Bermögen nach erfolgter Amnestie.

Sowohl General v. Lütimiz, wie Major Bischof verlangen vorläufig 50 Proz. des in Goldmark umgerechneten Betrages, der im Jahr 1920 ein Bierteljahresgehalt eines Generals bzw. eines

Majors ausmachte.

Der Bertreter des Reichswehrministeriums bestritt dem­gegenüber jeglichen Rechtsanspruch der beiden Offiziere, vor allem auch die Tatsache einer bereits vor dem Kapp- Butsch er­folgten Benfionierung. Weiter machte er den Einwand der Berjährung geltend, da die Zivilfläger auch trotz der Ber mögensbeschlagnahme die Möglichkeit gehabt hätten, ihren angeb lichen Anspruch gelten zu machen. Es handelt sich nicht um eine Gehaltsfrage, sondern um eine Bersorgungsangelegenheit. Der Vor. fizende wies feinerseits darauf hin, daß im Falle des Vorliegens ministerium berechtigt gewesen sei, die Gehaltszahlung an die Kläger einer unerlaubten Entfernung vom Truppenteil das Reichswehr­

zu verweigern.

Zur eingehenden Prüfung des ganzen Sachverhaltes, bei dem Dor allen Dingen das militärische Berhältnis des Generals v. 2üttmiz und des Majors Bischof zum Heere während des Rapp Butsches geflärt wer den mußs, sowie zur Prüfung der Zulässigkeit des Rechtsweges überhaupt wurde dann vom Gericht ein neuer Termin zur Weiterverhandlung in Aussicht gestellt."

Um zu würdigen, was diese Ziviltlage bedeutet, muß man sich die Rolle von Lüttwig während des Rapp- Butsches ins Gedächtnis zurückrufen. Als der damalige Reichswehr­minifter Kenntnis von den hochverräterischen Plänen erhielt, stellte er Lüttwiß zur Rede. Lüttwizz machte sich in dieser Unterredung der offenen Meuferei schuldig. Er wurde sofort seines Amtes enthoben. Darauf begab er sich zu den Ehrhardt- Truppen und zog mit Ehrhardt, an der Spike der Kapp- Truppen, in Berlin ein. Er war der mili tärische Oberbefehlshaber der Rebellen, Rapp machte ihn zu feinem Reichswehrminister". Lüttwiz hat seinen Treueid schmählich gebrochen. Er ist ein Meuterer und Rebell. Man nannte ihn damals nicht anders als den Meineidsgeneral.

Dieser militärische Führer der Kapp- Rebellen gegen die Republik verlangt heute von der Republit ein Gnadengehalt und vorläufig Aufwertung auf 50 Prozent. Durch seinen Rechtsbeistand läßt er heuchlerisch versichern, er sei ,, nur irrtümlich" in die Kapp­Angelegenheit hineingezogen worden.

Bis zur Amnestierung war sein Vermögen beschlag­nahmt. Die Republit hat den Kapp- Rebellen gegenüber eine Langmut und eine Schonung bewiesen, die gerade ihnen gegenüber nicht am Blaze war. Nicht genug, daß durch die Amnestie die Beschlagnahme des Privatvermögens von Lüttmik aufgehoben worden ister will heute au a) noch ein aufgewertetes Gnadengehalt. Er tlagt gegen die Republik , wahrhaftig, er flagt, flagt vor einem Gerichtshof der Republit. Und das Gericht der Republik beschließt, es müsse die Verhandlung vertagen, um die Stellung des Lüttwiß zum Heer während des Kapp­Butsches zu untersuchen! Man weiß nicht, worüber man mehr staunen foll, über die maßlofe Unverfrorenheit von Lüttwizz oder über die Haltung dieses republikanischen Ge­richtes.

Dieser Fall hat seine Bedeutung für die deutsche Justiz. Im Volke ist das Vertrauen zur Justiz schwer erschüttert. Es argwöhnt eine Begünstigung antirepublikanischer monar­chistischer Tendenzen durch die Justiz. Um so größer ist das Bertrauen auf der anderen Seite. Ohne dies Bertrauen hätte ein Lüttwig, der Meineidsgeneral, niemals gewagt, vor einem Gericht der Republik gegen die Republik auf Gnadengehalt und Aufwertung zu flagen! Es wird Zeit, daß die Pensionen und Pensions ansprüche, die von der Republif an ehemalige Offiziere gezahlt oder an sie gestellt werden, einer gründlichen Nach prüfung unterzogen werden. Es fönnte sonst ein einträgliches Geschäft werden, gegen die Republik zu puntschen.

Auf der Suche nach Schulh.

Behrens als rasende Furie!"

Der Femeausschuß des Preußischen Landtags jeßte amamten, daß Schulz nicht da ist; dann gingen fre hinunter, haben Sonnabend die Beweisaufnahme fort. Nach dem Assessor aber, glaube ich, Herrn Behrens noch angerufen. Am Malettte, über dessen Aussage wir im Abendblatt berichteten, nächsten Morgen 9% Uhr famen die Beamten wieder und nahmen wurde der Haupttassierer des Zentralverbandes der Land- eine Durchsuchung nach Sachen von Schulz vor. Sie fanden aber arbeiter, Heinrich Sched, vernommen. Ihm sagte der Abg. nichts; es war auch nichts da. Auch Schulz war nicht da. Mein Meyer im August, daß die 5000 Mart ihm zuständen für Aus- eigentlicher Borgefeßter fagte mir, Schulz sei verreift. Ich habe lagen usw. für Schulz, während Malettke ihm erklärte, sie seien für meiner Kollegin, Fri. Hartwig, erzählt, daß Kriminalbeamte die Versorgungsstelle. Später sagte dann Behrens, das Geld am Abend vorher da maren und nach Schulz fragten. Ich habe ihr aber nicht gesagt, daß Schulz ausgerüdt jei. Schulz war am stehe Meyer zu, dem es darauf ausgezahlt wurde. Kriminalfommiffar Stumm vom Berliner Polizeipräsidium er- Nachmittag des Tages, an dem abends die Kriminalbeamten tamen, flärt auf eine Frage: Als sich gegen Schulz der Berdacht verdichtete, noch da, ging aber bann weg. Ich habe ihn nicht wiederkommen daß er an Mordsachen beteiligt war, stellte sich heraus, daß seine sehen und sagte daher den Beamten, er sei nicht da. polizeiliche Wohnanmeldung nicht stimmte. Er wohnte Abg. Obuch( Romm.): Es wird die Deffentlichkeit intereffieren, wo Sie jetzt beschäftigt find? Zeugin: an einer anderen Adresse, nämlich da, wo sich die Organisation der Landarbeiter befindet. Dieses Haus wurde dann unter Aufsicht Beim Rechtsanwalt Dr. Sad! gestellt. Als Rafael verhaftet worden war, sollte auch Schulk ver­( Große Bewegung.) In der Gegenüberstellung beider Zeuginnen haftet werden. Er wurde aber bei der Durchsuchung im Hause nicht erklärt Beugin Fri Hartwig: Meine Kollegin hat mir nur gesagt, gefunden. Abg. Dr. Deerberg( Dnat): Wenn jetzt der Beweis er- daß Beamte da waren und Herrn Schulz sprechen wollten. hoben werden soll, ob Schulz im Zimmer des Abg. Mener mar, während die Durchsuchung stattfand, stelle ich den Antrag, daß auch Schultz vernommen wird.

Auf die Frage des Abg. Riedel an den Kriminattommiffar Stumm: Ist Ihnen bekannt, daß diejenigen Orte bzw. Güter, von den Einzahlungen auf das Konto Ausschuß für nationale Auf­flärung" ausschließlich erfolgt sind, die

Brennpunkte der Schwarzen Reichswehr in Küstrin und Frankfurt a. d. Oder waren?" erwidert der 3euge: Auf den betreffenden Gütern befanden sich zeitweise Landarbeiter tommandos, die von ihren militärischen Dienstleistungen vor­übergehend entlassen wurden. Unter diesen Landarbeiterkommandos verstehe ich Teile der Schwarzen Reichswehr.

In der Nachmittagssigung wurde die Stenotypistin Hartwig vernommmen, die bei der Durchsuchung der Räume des Zentralverbandes nach Schulz zugegen war. Sie erklärt, Schulk an diesem Tage nicht gesehen zu haben. Ihre Kollegin habe ihr er= zählt, daß, Schulz am Abend norher gesucht worden ist, worauf er verschwand. Dr. Tänzler, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgebervereinigung, befundet als Zeuge u. a., daß das Darlehen gegeben worden sei, um gute Beziehungen mit den chriftlichen Verbänden zu unter­halten. Abg. Behrens habe ihm noch im Dezember geschildert, daß das Darlehen für wirtschaftliche Zwede seiner Organisation des Zentralverbandes verwendet worden sei. Später habe sich allerdings der Abg. Meyer eingeschoben. Der Zeuge selbst hatte den Ein­drud, daß es sich um eine innerorganisatorische Ausein andersetzung handelte,

die Verhältniffe bei einer Organisation wie der des Chriftlichen Landarbeiterverbandes seien ja nicht leicht zu übersehen. Der Zeuge lehnt jede Verantwortung für die Bereinigung der Ar­beitgeberverbände ab und schiebt fie v. 3 engen, mener usw. persönlich zu, wenn das Geld für Schulz verwendet ſein sollte. Auf eine Frage des Genossen Badt gibt der Beuge zu, daß er selbst ange nommen habe, das Geld sei für Schulz verwandt worden.

Zeuge Georg v. Madensen, Leiter der Pressestelle bei der Arbeitgebervereinigung, bezeichnete ebenfalls als 3wed des Dar­lehens, ein besseres Berhältnis mit den Gewerf shaften herzustellen. Später sei ihm dann besonders die Aeußerung v. Jengens aufgefallen, wenn er gewußt häfte, daß die Angelegenheit Schulh einen derartigen Staub auf­wirbele, hätte er das Darlehen nicht gegeben.

Man habe

Diese Bemerkung fei eine Bestätigung der früheren Benbachtungen bes Zeugen gemefen. In der ganzen Frage fänne es sich aber nicht um die Unterſtügung eines Fememörders handeln. Zu der Zeit, Juni 1925, jei der Name des Herrn Schulz mit Femeangelegenheiten als die Berhandlungen geführt worden feien, also vom März bis lediglich von der Beschuldigung gesprochen, daß Schulz an der Rüstriner Angelegenheit beteiligt sei und sich deshalb in Unter­fuchungshaft befinde. Als die Presseangriffe Anfang Ottober einfegten, in denen von dunklen politischen Zweden" als Berwen­dungszweck des Darlehens die Rede war, hat mir Herr v. d. Linde gesagt, Zengen habe ihm erklärt: Die 5000 m ftehen mit der An­gelegenheit Schult in Berbindung

Abg. Kuttner( Soz.): Das ist um so eigenartiger, als mener zum ersten Male am 19. November das Geld abgehoben hat. Das mar also lange nach den ersten Presseangriffen.

Zeuge v. Madensen erklärt noch, daß er schon im Juli, als er non der Berwendung für Schulz noch nichts mußte, feine Be. denten gegen das Darlehen zum Ausdruck brachte, weil er es nicht für richtig hielt, auf diesem Wege einen irgendwie gearteten Einfluß auf Gewerkschaften auszuüben. Abg. Kuttner( Soz.): Können Sie Ihre frühere Befundung noch aufrecht erhalten, daß Bengen selbst gesagt hat, das Geld sei für die Berteidigung und Verpflegung des Schulz bestimmt?

Zeuge: Von mir aus betrachtete ich die Dinge so, wie ich sie darlegte. Heute morgen aber sagte mir Bengen, daß er in unserer Unterredung im Januar nicht Schulz, sondern Malettte als Empfänger des Darlehns bezeichnen wollte. Nach meiner Kenntnis der politischen Auffassung 3engens fällt für mich die Auffassung weg, daß das Darlehen von ihm als Selbstzwed etwa die Berwen­dung für Schulz haben sollte.

Auf weitere Fragen befundet der Zeuge noch, daß Zengen auf Borhaltungen im legten Bierteljahr 1925 mehrfach er. flärt hat, daß die Vorwürfe unbegründet seien und das Darlehen tatsächlich für wirtschaftliche 3mede gegeben sei. Abg. Kuffner( Soz.): Das hat Sie persönlich wohl nicht befriedigt?

Jeuge( zögernd): Das ist meine persönliche Sache.

Nächste Zeugin ift die 19jährige Stenotypistin Frl. Bogunoffe, die seinerzeit Angestellte des Abgeordneten Mayer im Zentralver hand der Landarbeiter war. Sie arbeitete mit Frl. Hartwig zu fammen für Oberleutnant Schulz in einem gemeinsamen Arbeits­zimmer.

Abg. Obuch( Komm.): Heute früh haben Sie uns aber mehr ausgefagt? Beugin Hartwig: Das habe ich mir so ausgemalt. Der lärmende Behrens.

Auf Befragen erklärt Kriminalfommissar Stumm: Mir is seinerzeit berichtet worden, daß an dem Abend, als die Beamten auf der Suche nach Schult waren, fie zuerst ab geschredt wurden durch das sehr bestimmte Auftreten des Herrn Abgeord neten Behrens, der den Kriminalbeamten begegnete und durch sein Auftreten einen einfachen Kriminalbeamten wahrscheinlich ein­geschüchtert hat.( Burufe.) Ich muß sagen, daß mir selbst von den Abgeordneten auch schon verschiedentlich Einwände bei Erfüllung meiner dienstlichen Obliegnheiten gemacht worden sind.

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Hierauf wird Kriminalsekretär Falit als Zeuge gehört. Er befundet über seinen Auftrag, die Berhaftung des Schultz noch am Abend durchzuführen, folgendes: Ich hatte schon Tage vorher den Auftrag, nach Schultz zu fahnden und, nachdem auch Haftantrag Dorlag, ihn festzunehmen. In der Rathenower Straße stellten wir seit längerer Zeit sich nicht hatte sehen lassen. Wir gingen dann es waren noch drei andere Beamte mit fest, das Schulz dort nach dem Hause Luisenstraße 38, mo fich die Räume der Organisationen des Zentralverbandes der Landarbeiter befinden. Dort sollten wir zuerst vom Hausverwalter am Eindringen ver­hindert werden, feßten uns aber durch. Von einem Hausbewohner erfuhren wir, daß in einem 3 immer, das zwei Ausgänge hat, eine Person wohnte. Ich postierte daher einen Beamten auf der Hintertreppe. Schließlich tam der Abgeordnete Behrens dazu. Er stellte sich als Reichstagsabgeordneter vor und

verbat fich das Eindringen bei Nachtzeit.

Wir gingen dann in das Zimmer des Abg. Behrens. Behrens läutete den Polizeipräsidenten oder eine mir sonst vorgesezte Stelle

an.

Was da besprochen wurde, meiß ich nicht. Ich selbst setzte

mich dann mit meiner norgesetzten Stelle auf dem Bolizeipräsidium telephonisch in Verbindung und bekam den Auftrag, die Durch­fuchung fofort einzustellen und mich bis zum Morgen auf die Obser­vation des Hauses, d. h. auf seine Beobachtung von außen, zu be­schränken. Wir haben dann auch das Haus bis zum Morgen be­obachtet, so daß es niemand verlassen oder betreten fonnte, ohne daß wir es gesehen hätten.

Abg. Riedel( Dem.): Warum haben Sie den Auftrag, der Ber­haftung des Schulz nicht ausgeführt? Hat Sie Behrens in seiner Eigenschaft als Abgeordneter bzw. fein Telephongespräch gehindert

daran?

Jeuge: Rein, fondern der Hinweis meiner vorgefeßten Dienst­ftelle, nachdem ich noch einmal die Sache dargestellt hatte. Von pem der Hinweis ausging, meiß ich nicht; wahrscheinlich vom Ab= affiftent Georg Rühl vernommen. Er jagt aus, als Schulz ver­teilungsleiter. Der Zeuge wird entlassen und als nächster der Kriminal. haftet werden sollte, sei den Beamten gefagi morden, seine Bph­nung sei auf 3immer 14 Dann habe eine Dame ihm gesagt, er wohne in der Rathenower Straße. Man sei dann dorthin ge

fahren. Hier sei man aber wieder nach der Luisenstraße verwiesen. worden. Wer die Auskunft gegeben habe, daß er in der Rathe

nomer Straße wohne, fönne er nicht sagen. Der Zeuge schildert dann weiter, wie der Abg. Behrens fich in heftiger Weise an die Beamten gemandt habe. Er habe sie aufgeregt angeschrien: Wer find Sie? Was wollen Sie?! Ich bin der Reichstagsabgeordnete Behrens! Die Beamten hätten das Polizeipräsidium angerufen und schließlich von dort die Weifung erhalten, sie sollten sich auf Beobachtung beschränken.

Abg. Kuttner( Soz.) befragt den Zeugen eingehend nach dent Berhalten des Abg, Behrens. Zeuge:

Er benahm sich wie eine Furie!

( Heiterkeit). Ich war einfach platt.( Erneute Seiterkeit.) Er ließ mich überhaupt nicht zu Worte lommen. Eine Antwort

er gar nicht ab!

Auf weiteres Befragen erklärt Kriminalassistent Rühl, daß der erste Einfall in der Luisenstraße nachmittags gegen 5 Uhr stattfand. Zeuge Abg. Meyer erklärt, daß er Schulz an dem betreffenden Tage nicht gesehen und überhaupt an diesem Tage nicht im Bureau mar.

Beuge Abg. Behrens hat Schultz gleichfalls nicht gesehen; er fam erst abends gegen 9 Uhr ins Bureau. Von dem Nachmittags= besuch der Beamten weiß der Zeuge nichts. Er schildert dann den Berlauf des spätabendlichen Eindringens der Beamten. Es sei zu einer erregten Auseinandersetzung auf der Treppe mit den Beamten gekommen, die gewaltsam eingedrungen feien. Behrens habe sich beim Polizeipräsidenten beschwert, aber dort die Auskunft erhalten, daß die Beamten ihren Auftrag ausführen müßten. Der Beamte habe nach Schulz gefragt. 3h, so sagt Behrens, antwortete, ich wisse nicht, nb Schultz da sei. Nach Rücksprache mit feiner vorgesetzten Behörde hat der Beamte dann getan, mas er für richtig hielt."

Zeuge Kriminalassistent Rühl betont bemgegenüber, daß sich der Zusammenstoß mit Behrens unten an der Tür abgespielt hätte. Die Beamten seien nicht gewaltfam eingedrungen, sondern hätten ge­wartet, bis jemand herunterfommt.

Es folgt die Vernehmung des Kriminalassistenten Kreng. Der im wesentlichen die Aussagen seines Kollegen Rühl bestätigt. Damit ist die Bernehmung der Kriminalbeamten und der Steno. typiftinnen beendet. Der Ausschuß vertagt die Weiterverhandlung

Bors.: Ist Ihnen erinnerlich, daß Kriminalbeamte im Bureau nach Schulz fragten? Zeugin: Ja; es war im Frühjahr, und zwar eines Abends 9 Uhr. Die Herren legitimierten sich als Kriminalbeamte und wollten Schulz sprechen. Er war aber nicht da, so piel ich weiß. Db er fortgegangen war, weiß ich nicht mehr. Ich sagte den Beauf Montag

sischen Vereinbarungen über Borderafien gesprochen. Demgegenüber betont die französische Presse, daß es für Frankreich in erster Linie darauf habe ankommen müssen, die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Na ch bar ländern, die wiederholt zu gefährlichen Konflikten Anlaß gegeben hätten, zu regeln. Das 2b. tommen bedarf, da es sich um ein unter Mandat stehendes Gebiet handelt, der Gutheißung durch den Bölkerbund.

Die mittlere Bagdadbahn türkisch! Englische Gegnerschaft gegen den franko- türkischen Vertrag Paris , 20. Februar.( Eigener Drahtbericht.) Frankreich hat, wie perlautet, in dem soeben mit der Türkei abgeschlossenen Vertrag dieser eine nicht unbeträchtliche Grenzberichtigung im Nor. den Syriens zugestanden, wogegen die Türkei ihre früher er hobenen Ansprüche auf die Gegend von Aleppo und andere unter franzöfifcher Mandatsverwaltung stehende Gebiete aufgibt. Eine der Angestellte und Erwerbslosenfürsorge. Entsprechend bem sehr weittragenden Folgen des Abkommens scheint die llebertragung des Eigentumsrechts der abwechselnd burch syrisches und türkisches Bunsche des Reichstags hat der Reichsarbeitsminister nunmehr auch diejenigen höher bezahlten Angestellten zum Bezuge Gebiet gehenden Strede der Bagdadbahn an die Türbei zu der Erwerbslosenunterstügung, zugelaffen, die in den fein. Hiergegen macht sich bereits in England eine lebhafte Bro letzten zwei Jahren vor Eintritt ihrer Unterſtügungsbedürftigkeit teft bewegung fund; in Londoner Kommentaren zu dem Abkommen nicht sechs, sondern nur drei Monate eine angestelltenversiche wird bereits von einer offenen Berlegung der englisch - franzörungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben.