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Gewerkschaftsbewegung

Freizeit für die Jugendlichen!

Hauptausschuß für Jugendpflege und Leibesübungen. In der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses wurde festgestellt, daß in Preußen von etwa 5 374 360 Jugendlichen ungefähr 2 167 650, also 40 Proz., von der staatlichen bzw. geförderten Jugenpflege betreut werden, während in Berlin von 457 581 Jugendlichen nur 68 710, etwa 15 Broz. der Jugendlichen von der Jugendpflege erfaßt sind. Das erschwerende Moment der Jugendarbeit bildet die völlig unzulängliche Freiheit der Jugendlichen. Hinzu kommt jetzt noch die Arbeitslosigkeit, die dazu führt, daß durch den damit verbundenen Ausfall an Beiträgen viele Jugendgrimpen nicht aufrecht erhalten werden können. Aus der Debatte ging hervor, daß den sozialpolitischen Verhältnissen, von denen ja hauptsächlich Grad und Wert der Jugendarbeit mitbestimmt werden, die nötige Aufmerksamkeit zugewandt wird. Die folgende von den Vertretern der freien Gewerkschaften beantragte Ent­schließung fand im Hauptausschuß einstimmige Annahme:

" Der Hauptausschuß für Jugendpflege und Leibesübungen ver­tritt erneut die Forderung des Reichsausschusses deutscher Jugend­verbände nach einer aureichenden Freizeit der Jugend und fordert die gesetzliche Durchführung von

drei Wochen bezahlter Ferien für erwerbstätige Jugendliche ( einschließlich Lehrlinge) unter 16 Jahren und 3wei Wochen bezahlter Ferien für die erwerbstätigen Jugendlichen( einschließlich Lehrlinge) zwischen 16 und 18 Jahren. Der Hauptausschuß bedauert das Fehlen einer Statistik, die einen Ueberblick über den der Jugend zurzeit gewährten Urlaub gestattet, und hält aus der praktischen Erfahrung des Hauptaus­schusses die Notwendigkeit einer solchen Statistik für durchaus erforderlich.

Der Hauptausschuß empfiehlt erneut, mit allen Kräften dafür einzutreten, daß der Jugend während ihrer Urlaubseit Gelegen heit gegeben wird, sich körperlich, geistig und seelisch zu erholen, sei es in Einrichtungen, 3 B. Jugendheimen usw., oder durch Veranstaltungen( Wanderungen u. a.), die von Ber­bänden, Städten oder Selbstverwaltungsförperschaften schon ge troffen find oder von diesen, vom Reich oder von den Ländern noch zu treffen sind."

"

Die Entschließung ist ein neuer hörbarer Ruf nach Freizeit. Bedauern fand die Tatsache, daß die Statistik noch recht unvoll­femmen ist. Es fehlt noch immer an einem genaueren Einblick in die Arbeitsmarktlage der Jugendlichen, wie auch eine Uebersicht darüber, welchen Anteil die Jugendlichen in der gesamten Volkswirtschaft darstellen. Hoffentlich findet der Wunsch nach einer besseren Jugendlichenstatistik bei den in Frage kommen­den Stellen Gehör.

Das Wohlfahrtsministerium möge bei der Zuleitung von Zu­schüssen nicht nur die Zahl sehen, sondern sich noch von anderen Gesichtspunkten bestimmen lassen. Gerade die Ausführungen, aus denen der schwere Kampf und das mühselige Ringen der Jugend­bünde um Gewinnung weiterer Jugendlichen ersichtlich sind, mögen dazu beitragen, den für Berlin vorgesehenen Fonds zu ver­größern. Greift auch die Stadt stark ein, so darf Berlin dennoch nicht von den Landesbehörden übersehen werden. Es verdient viel­mehr die weitestgehende Unterstützung.

Selbstherrliche Methoden in den städtischen Markthallen.

Wiederholt find uns Beschwerden der Arbeiter und des Be­triebsrates der städtischen Markthallen zugegangen über selbstherrliches Vorgehen und Entscheidungen der Direktion. Dem Leiter der Markthallen, Direktor Morawski, scheint die Ein­richtung der Betriebsräte und vor allem der Mantel tarifvertrag für die städtischen Arbeiter ein Dorn im Auge zu sein. Neuerdings hat es diesem Herrn der Sommerurlaub Der Arbeiter angetan.

Seit mehr als 20 Jahren erhalten die städtischen Ar­beiter, auch die Markthallenarbeiter, Erholungsurlaub. Der Be­

trieb hat es in diesen 20 Jahren ermöglicht, daß die Urlaubs­periode der Markthallenarbeiter in die Zeit vom 1. April bis 15. Oftober fiel. In dieser Zeit haben sich irgendwie Mängel oder Nachteile für den Betrieb nicht gezeigt. Auf einmal erscheint dem Direktor Morawski das, was bisher war, nicht mehr möglich. Er verfügt einfach, ohne vorher mit dem Betriebsrat Fühlung zu nehmen, daß in den Monaten Juli, August und September Er­holungsurlaub nicht mehr gewährt wird. Das bedeutet. daß der Urlaub entweder auf einige Monate zusammenge= drängt wird und dann zweifelsohne erhebliche Schwierig feiten im Betriebe entstehen, oder der Direktor M. hat die Ab­ficht, den Sommererholungsurlaub der Arbeiter auf den Winter zu verlegen.

Die Belegschaft und die Organisation bestreiten dem Direktor nicht das Recht, über seinen eigenen Urlaub frei zu verfügen. Was den Urlaub des Personals der städtischen Markthallen betrifft, so find Betriebsrat und Organisation dazu geschaffen, um die Interessen der Arbeiterschaft wahrzunehmen, wie diese es wird ihm das begreiflich gemacht werden. wünscht. Wenn der Direktor das noch nicht begriffen hat, so

Ein tariffcheuer Herr im Hause.

Vom Zentralverband der Fleischer( Drtsverwaltung Berlin) wird uns gefchrieben: Seit längerer Zeit bemühen wir uns, im Fleischereibetrieb von Paul Huzelmann, Berlin R., Schererstr. 8, für die dort Beschäftigten die Lohn- und Arbeitsbedingungen auf tariflicher Grundlage zu regeln. Herr Huzelmann, der durch eine tarifliche Regelung seinen Profit geschmälert glaubt, wirft trop wiederholtem Hinweis auf sein unsoziales Verhalten lurzerhand jeden, der schon im Interesse der Erwerbslosen eine tägliche Arbeitszeit von 11 bis 13 Stunden nicht mitmachen will, brutal auf die Straße. Da des weiteren den dort Be­fchäftigten zugemutet wird, in einem unheizbaren Raum in Logis zu gehen, ist der Betrieb für organisierte Arbeitnehmer gesperrt.

Jahresversammlung der Stukkateure.

Die Fachgruppe Stuck- und Gipsbau des Baugewerksbundes hatte am Dienstag im Dresdener Kafino ihre Jahresmitgliederver sammlung. Den Jahresbericht gab der Leiter der Fachgruppe Genosse Sched.

Die Arbeitsmöglichkeit war bis zum November vorigen Jahres leidlich gut, nahm aber dann bis zu einem noch nie gekannten Um­fange ab. Im Januar dieses Jahres waren etwa 40 Proz. der Branchenangehörigen erwerbslos. Diese große Arbeitslosigkeit ver­anlaßt, sich entgegen den Tarifbestimmungen nicht auf dem Nachweis eintragen zu lassen, um nicht wochenlang arbeitslos zu sein. Dies muß entschieden unterbunden werden. Der Redner schilderte dann die Umstände, die zu dem siebenwöchigen Bauarbeiterstreit im Juli geführt haben. Die Stuffateure standen noch eine Woche länger im Kampf, wodurch es ihnen gelang, eine weitere Lohn sehen war, durchzusetzen. Der Tarifvertrag von 1923 mit Nachtrag erhöhung, als beim Abschluß des Bauarbeiterkampfes vorge­von 1924 behielt für das Geschäftsjahr seine Gültigkeit, da er von beiden Parteien nicht gekündigt wurde. Der Redner teilte weiter mit, daß es jetzt endlich gelungen sei, die Unterstützungs­dauer für erwerbslose Rabizpuzer, Spanner und Träger durch Verhandlungen beim Landesarbeitsamt auf 26 Wochen zu ver= längern.

Es fanden im Geschäftsjahr 15 Sigungen der Gruppenleitung, 12 Mitgliederversammlungen, 3 Streifversammlungen und 1 Bau­delegiertenversammlung statt. Die Mitgliederzunahme be­trägt im Laufe des Jahres 227 Personen. Mit einer Aufforderung 311 weiterer reger Organisationsarbeit schloß der Redner seinen Bericht.

Nach einer längeren Disfuffion, in der an der Tätigkeit der Gruppenleitung eine Kritik nicht geübt werden konnte, wurde die Neuwahl der Gruppenleitung vorgenommen. Mit Ausnahme von zwei nicht wieder kandidierenden Mitgliedern wurde die bis­herige Gruppenleitung wiedergewählt.

Hehlerei kein Grund zur fristlosen Entlaffung.

Ein Angestellter einer Möbelhandlung hatte einem in diesem Geschäft tätigen Arbeiter, der auch dem Betriebsrat ange­hörte, Möbel unter dem üblichen Preise verkauft und den Erlös für sich behalten. Außer den ungetreuen Angestellten hat die Firma auch den Arbeiter ohne Zustimmung des Betriebs­chlerei schuldig gemacht, denn er habe wissen müssen, daß er rats fristlos entlassen mit der Begründung, er habe sich der von dem Angestellten gestehlene Waren gekauft habe. Der Ar­beiter bestritt, Hehlerei begangen zu haben. Er ist im Strafverfahren freigesprochen worden und das Gewerbegericht hat seine ohne Zustimmung des Betriebsrats erfolgte Entlassung als un­berechtigt anerkannt und ihm die geforderte Weiterzahlung des Lohnes zugesprochen.

Infolge der von der beklagten Firma eingelegten Beru fung hat das Landgericht das Urteil des Gewerbe gerichts bestätigt mit der Begründung:

Die gegen den Kläger ausgesprochene fristlose Entlassung ist nach§ 96 BRG. unwirksam, da ein diese nach§ 123 der Gewerbe­ordnung rechtfertigender Grund nicht gegeben ist. Es fonnte hierbei dahingestellt bleiben, ob die von der Beklagten vorgetragenen Tat­fachen, wenn sie erwiesen wären, den Tatbestand der Hehlerei er. füllen würden. Die gesetzlichen Entlassungsgründe aus wichtigem Grunde für gewerbliche Arbeiter sind, abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall des§ 124 a Gew.-D., im§ 123 Gew.-D. erschöpfend aufgezählt. Hehlerei gehört nicht zu ihnen. Ziffer 2 des§ 123 Gew.-D. zählt unter den Eigentumsdelikten, die die friſt­lose Entlassung rechtfertigen, lediglich Diebstahl, Entwendung, Unterschlagung, Betrug auf. Die Hehlerei fann nicht dem Dieb­stahl analog behandelt werden, sie ist auch nicht die Entwendung der angezogenen Stelle. Entwendung ist vielmehr der Strafbestand des§ 370 3iffer 5 des Strafgesetzbuchs."

Die italienischen Arbeiter gegen die Faschisten.

Mailand , 24. Februar.( Eigener Drahtbericht.) In der Maschinen­fabrit Officina meccanica in Riva fanden die Wahlen zur Fabrifkrankentasse statt. Die Liste der Freien Gewerkschaften erhielt die Mehrheit, so daß kein einziger Kandidat der faschistischen Liste gewählt wurde. Das ist der beste Beweis gegen die angebliche Billigung des fafchistischen Regimes durch die Arbeiter. Freilich wird das den Rossini nicht hindern zu behaupten, er vertrete die große Mehrheit der italienischen Arbeiterschaft. Was aber die italienischen Arbeiter von diesen täuflichen Subjekten denken, das beweist wieder einmal diese Wahl.

Der Minimallohn in Rußland .

In Rußland bestimmt bekanntlich der Staat den Minimallohn. Die Höhe des Minimallohnes wird je für drei Monate vom Volfs­fommissar der Arbeit festgesetzt. Nach der Verordnung des Volks­kommissars vom 14. Januar d. I.( Trud vom 27. Januar) ist für Januar/ März 1926 die Höhe des Minimallohnes je nach der Monat feſtgeſetzt. Teuerungszone auf 7 bis 10 Rubel( d. h. 15 bis 21,6 M.) pro

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Deutscher Baugewerksbund, Fachgruppe der Töpfer. Heute, Donnerstag, 5 Uhr, Jahresgeneralversammlung bei Petsch, Landsberger Str. 31. Jahres bericht, Neuwahlen. Die Fachgruppenleitung. Berband der Lithographen, Steinbruder und verwandten Berufe. General­versammlung der Gesamtmitgliedschaft Berlin heute, Donnerstag, 5 Uhr, im großen Saal des Gewerkschaftshauses, Engelufer 24/25. Ohne Mitgliedsbuch fein Zutritt. Es ist die Pflicht aller Kollegen, zu erscheinen.

Jugendgruppe des ZDA. Heute, Donnerstag, 7% Uhr: Gruppe Treptow : Wir besuchen gemeinsam die Treptower Sternwarte( Filmvorführung: Freies Bolk"). Gruppe Wedding- Gesundbrunnen: Vortrag: ,, Das Fordsystem und seine Anwendung in Deutschland ". Referent: Ewolingky. Morgen, Freitag,

7% Uhr: Gruppe Often: Vortrag: ,, Gewerkschaft und Berufsschule". Referentin: Dr. E. Barschat. Gruppe Südost: Vortrag: Körperkultur". Referent: Frig Weigelt. Gruppe Südwest: Vortrag. Guppe Spandau : Heimabend.

Berantwortlich für Politik: Ernk Reuter: Wirtschaft: Artur Saternus: Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : Dr. John Schikowski; Lokales und Sonstiges: Frik Karstädt: Anzeigen: Tb. Glode: fämtlich in Berlin . Berlag: Vorwärts- Berlaa G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerei und Verlagsanftalt Baul Ginger u. Co. Berlin SW 68 Lindenstraße 3. Hierzu 2 Beilagen und Unterhaltung und Wissen".

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