Nr. 99 43.Jahrgang
5. Beilage des Vorwärts
Gewerkschaftsbewegung
Eine Lücke im Betriebsrätegeseh. Sie muß ausgefüllt werden.
Der Zentralverband der Hotel, Restaurant- und Caféhaus angestellten hat folgende Eingabe an das Reichsarbeitsministerium und das Justizministerium gerichtet:
Der unterzeichnete Verband hat am 13. Oftober 1925 Straf. antrag auf Grund des§ 99 des Betriebsrätegesezes gegen das Hotel Ezelsior, Berlin . Königgräger Straße 112, und das Hotel Continental, Neustädtische Kirchstraße 6/7, wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen§ 23 Abjag 2 und 3 des obigen Besetzes gestellt. Troß wiederholter schriftlicher Aufforderung haben die fraglichen Unternehmer seit Jahren einen Wahlvorstand für die
wiederholt Arbeitnehmer, weil sie die Wahl eines Betriebsrates durchführen wollten, entlassen worden, um die Durchführung zu verhindern. Als Zeugen wurden genannt die Gewerkschaftsbeamten Georg Seiffert, Wilhelm Claus; ferner Herr Dr. Kirschner, der frühere Betriebsratsvorsitzende Herr Treumann und Herr Georg Adler.
werden, daß zumindestens dieser Beschuldigte die über 400 Personen zählende Belegschaft des Hotels Erzelfior nicht nur schwer geschädigt, sondern vorfäßlich gegen die Strafbestimmungen des Betriebsrätegefeges verstoßen hat.
Der unerhörte Zustand, daß Arbeitgeber in solcher Weise mit den der Arbeitnehmerschaft zugebilligten Rechten ungestraft umspringen tönnen, muß u. E. schon aus Gründen des Ansehens der deutschen Gesetzgebung[ chleunigst beseitigt werden.
Wir bitten daher, dem Sinn des Betriebsrategesetzes entsprechende Anweisungen an die Staatsanwaltschaften ergehen zu laffen; ferner dringend, die notwendige Aenderung des§ 99 des Betriebsrätegesetzes durch die gesetzgebende Versammlung zu ver= anlaffen.
Arbeitszeitregelung für die Schiffahrt.
Sontag, 28. Februar 1926
treten. Die Unternehmer haben die Aussperrung aufge. hoben und damit den Acht st u rbentag in ihren Fabriken stillschweigend anerkannt. Zufällig erfuhren jedoch die Arbeiter, daß die Absicht bestehe, nach Biederaufnahme des Betriebes Lohntürzungen vorzunehmen. turz entschlossen verweigerten sie deshalb die Wiederaufnahme der Arbeit, sodaß nun aus der Aussperrung ein Streit gworden ist. Angesichts dieser Standhaftigkeit hat einer der Unternhmer bereits nachgegeben und es fann damit gerechnet werden, daß ie anderen Arbeitgeber diesem Beispiel bald folgen werden, umsomeh als die Streifenden die moralische und finanzielle Unterstüging der ganzen fpani. schen Gewertschaftsbeweging genießen.
30A.- Bezirksverammlungen.
Montag, den 1. März:
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Norbweften: Restaurant Mattte, Turiste. 78. Beginn 8 Uhr. ,, Streit. Rollege Otto Burgemeister. Schöneberg , Friedenau , Berlin 30, 35, 57: Restaurant Verwiebe, Schöneberg , Ebersst. 18. Beginn 8 Uhr. Die deutsche Wirtschaftskrise und Weltwirtschaft". Rierent: Kollege Dr. Otto Suhr. Röpenick: Restaurant Autopeter, Berliner Str. 27. Beginn 7½ Uhr. Episoden ferent: Adolf Hoffmann . und Erinnerungen aus einem halben Shrhundert Arbeiterbewegung".
Bern , 26. Februar. ( WTB.) Der Internationale TransWahl eines Betriebsrates nicht bestellt. Im Hotel Erzelsior find Portarbeiterverband, dem nahezu alle Schiffahrtsorganija fragen des täglichen Lebens aus dem Goiete des Arbeitsrechtes". Referent: tionen Europas angehören, hat an das Internationale Arbeitsamt einen Brief gerichtet, in dem er seine Absicht fundgibt, das Verlangen zu stellen, daß auf der Schiffahrtskonferenz, die am 7. Juni in Genf , beginnen soll, die Frage der Reglementie. rung der Arbeitszeit für die Schiffahrt erörtert wird. Der Direktor des Arbeitsamtes ließ dem Verband mitteilen, daß die Geschäftsordnung der Konferenz bereits festgelegt sei und demnach mur noch die Möglichkeit bestehe, auf der Konferenz selbst einen Antrag auf Aufnahme des gewünschten Berhandlungsgegen.
Da in den vorliegenden Fällen ein Strafantrag seitens der Betriebsvertretung nicht gestellt werden kann, weil eine solche seit Jahren nicht besteht, andererseits die fraglichen gesetzlichen Strafstandes in die Geschäftsordnung zu stellen. bestimmungen geradezu unsinnig wären, wenn nur eine Betriebsvertretung in diesem Fall einen Strafantrag stellen fönnte, wurde von uns Vollmacht der Mehrheit der beschäftigten Arbeitnehmer zur Stellung des Strafantrages angeboten.
Am 5. Januar 1926 erhielten wir von der Staatsanwaltschaft des Amtsgerichts Berlin- Mitte -III. 8499/ 25- folgenden Belcheid: Auf den Strafantrag vom 13. Oftober 1925 gegen den Hoteldirektor Hübner, Hoteldirektor Krebs wegen Zuwiderhandlung gegen das Betriebsrätegesetz vermag ich nicht einzuschreiten. Gemäß§ 99 Absatz 5 des Gefeßes ist zur Stellung eines Strafantrages nur die Betriebsvertretung legitimiert. Da ein solcher Antrag nicht vorliegt, habe ich feine Veranlassung zu einem Ein schreiten gegen die Beschuldigten."
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Von der Staatsanwaltschaft wird weiter behauptet, daß selbst bei Borhandensein eines rechtsgültigen Antrages eine Zuwider handlung nicht nachzuweisen ist. In bezug auf Hübner seien Beweis mittel nicht beigebracht.
Zu diesem Bescheid bemerken wir, daß es also die Ansicht der Staatsanwaltschaft ist, daß gegen die genannten Firmen strafrechtlich nicht eingeschritten werden kann, daß ein solches Einschreiten mindestens nicht vor dem Jahre 2000 stattfinden fann, es sei denn, daß die Beschuldigten die Dummheit machen, doch noch einen Wahlvorstand zu benennen und somit einen Betriebsrat zustande bringen, der dann zur Stellung eines Antrages legitimiert wäre.
Wenn die Staatsanwaltschaft weiter behauptet, Beweismittel feien nicht beigebracht, so verweisen wir darauf, daß die Staat anwaltschaft auf die im Schreiben vom 3. Dezember 1925 angebotenen Beweismittel und Zeugen überhaupt nicht ein gegangen ist. Der als Zeuge benannte Treumann hat als legtes Betriebsratsmitglied vor Jahren im Hotel Erzelsior einen Wahlvorstand benannt, dessen Wahlausschreiben auf Beranlassung der Direktion abgerissen wurden und dessen weitere Tätigkeit durch Entlassungen und andere Machinationen unmöglich gemacht wurde. Es kann also ohne weiteres nachgewiesen
Stärke der russischen Gewerkschaften.
( IGB.) Auf der fürzlich in Moskau abgehaltenen Sizung des Bentralrats der russischen Gewerffchaften teilte Sefretär Dogadom mit, daß die Gewerkschaften der Sowjetunion zurzeit 7 800 000 mitglieder zählen. Die Mitgliederzahlen vieler Verbände nehmen sehr rasch zu; so fann der Bauarbeiterverband in einem Jahre einen Mitgliederzuwachs von 70 Proz., der Landarbeiterverband einen solchen von 40 Broz. verzeichnen. Der Arbeitslohn hat im ersten Halbjahr 1925 um 24 Broz. zugenommen, im zweiten Halbjahr ist er stabil geblieben. Die Reallöhne haben aber trozdem die Vorkriegshöhe noch nicht erreicht. Selbst in der Großindustrie erreichen die Löhne erst 96 Proz. der Vorfriegshöhe.
Wenn man diese Feststellungen mit den Thesen Tomstys für den fürzlich abgehaltenen Kongreß der Kommunistischen Partei Ruß lands vergleicht, so müssen sie dahin ergänzt werden, daß trotz der Zunahme der Mitgliederzahlen ein leichter Rückgang des Prozentfazes der organsierten Arbeiter festzustellen ist. Laut Tomsty betrug der Prozentsaz der organisierten Arbeiter am 1. Januar 1925 90,1 Proz. und am 1. April 1925 89,3 Proz. Am 1. Januar 1925 gab es 600 000 nicht organisierte Arbeiter, am 1. Januar 1926 870 000. Trotzdem die angeführten Prozentjäze an sich sehr hoch find, sagt Tomsfy in seinen Thesen in diesem Zusammenhang: Diese Tatsachen zeigen, daß die Gewerkschaften noch nicht imstande sind, die Ansprüche der fortgeschrittenften Arbeitergruppen zu befriedigen und diejenigen der anderen Kategorien anzupassen, d. h. daß es ihnen noch nicht gelingt, die Arbeiter in elementaver Weise anzuziehen und zu erfassen."
Achtstundentagkampf auf den Balearen.
( IGB.) Der Kampf der Tertilarbeiter Mallorcas ( Spanien ), die seit dem 21. Dezember 1925 wegen eines Arbeitszeitfonflits ausgesperrt sind, ist in eine neue Phase ge
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( Gewerkschaftliches fiehe auch 4. Seite Hauptblatt.)
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