Bauarbeiter als Bautontrolleure einzustellen. Der im Juft vorigen Jahres vom Reichsarbeitsminister an die Landesregierungen versandte Entwurf einer Berordnung zum Schutze der Bauarbeiter wurde als vollkommen unzureichend bezeichnet und die Landesregierungen aufgefordert, diesem Entwurf ihre Zustimmung zu versagen. Schließlich wurde die Schaffung von Bauarbeiterschußfomitees als unerläßliche Borbedingungen zur Verbesserung des Bauarbeiterschutzes gefordert.
Die Eisenbahner und die Reichsbahnklage.
Der Reichsdienst" meldet: Die deutschen Eisenbahnerverbände haben sich in den lezten Tagen mit der Frage ihrer weiteren Stellungnahme in der Angelegenheit der Durchführung der Verbindlichkeitserklärung des Schiedsspruches beschäftigt. Die Eisenbahner stehen auf dem Standpunkt, daß eine erkennbare Besserung der Blaze erscheine, daß zunächst das Urteil des Reichsbahngerichts als Betriebslage bei der Reichsbahn eingetreten sei und es daher am der von der Deutschen Reichsbahn allein für zuständig befundenen Instanz abgewartet werden soll.(?) Die Eisenbahner werden also den Spruch des Reichsbahngerichts abwarten, falls der Termin des Zusammentritts sich nicht solange hinauszieht, daß inzwischen die Termine für eine Revision im ordentlichn Verfahren verstreichen.
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Auch die BS.- Korrespondenz bringt eine längere Meldung über den Rechtsstreit zwischen den Eisenbahnerverbänden und der Reichsbahn, allerdings anderen Inhalts. Nach dieser Meldung steht der Entschluß der Verbände noch aus. Wir geben diese Meldungen nur unter Vorbehalt. Es war uns nicht möglich, in den Abendstunden nach Erhalt der Meldungen noch einen Vertreter des Ein
Genf. 29. März.( Eigener Drahtbericht.) Am Montagnachmittag hat Direktor Albert Thomas vom Internationalen Arbeitsamt den Pressevertretern eine orientierende Aufklärung gegeben über den Verlauf der Arbeitsministertonferenz in London und die Bedeutung der auf der Konferenz getroffenen Vereinbarungen zum Washingtoner Arbeitszeitabkommen. Thomas erklärte sich von dem Ergebnis der Konferenz um so befriedigter, als er der Ronferenz nicht ohne gewisse Befürchtungen entgegengesehen hatte. Die fehlgeschlagene Ministerkonferenz in Bern vom Ottober 1924 hatte ihn steptisch gemacht: außerdem galt es nicht als ausgeschlossen, daß man bei Interpretationsversuchen des Arbeitszeitabkommens zu einem sozialen Locarno ", d. h. zu einem Sonderfommmen einer Staatengruppe, gelangte, das schwer in den Rahmen eines Abkommens hineinzubringen gewesen wäre. Diese Befürchtungen haben sich dann aber glücklicherweise nicht betätigt. Es konnte vielmehr eine fast restlese Einigung der Auffassung erzielt werden. Man gewann dabei allgemein die Ueberzeugung, daß heute im großen und ganzen die Arbeitszeit in allen europäischen Ländern um 8, 8½ bis etwa 9 Stunden pro Tag herumpendelt. Die scheinbaren Differenzen liegen zumeist darin, daß die Länder mit einer umfassenderen Festlegung der 48- Stunden- Woche dafür mehr leberstunden haben, während z. B. Deutschland, das noch eine größere Anzahl von Tarifverträgen mit 52 bis 54 Arbeitswochenstunden befizt, daneben viel weniger Ueberstunden aufweist. Besonders unterstrich Thomas die Verständigung über die Arbeitszeit der Eisenheitsverbandes zu sprechen. Wir halten es jedoch für ausgeschlossen, bahner und über den Begriff„ Landeskrise" nach Artikel 14 des Abkommens. Die Konferenz hat der Auffassung beigepflichtet, daß die internationale Regelung des Arbeitsverhältnisses allen anderen Verpflichtungen vorauszugehen habe, wie das im Bölkerbund z. B. bei der Aufstellung des österreichischen Finanzprotofolls auch festgelegt worden sei. Die Bedeutung des Londoner Arbeitszeitabkommens liege darin, daß, nachdem die wichtigsten Industrieländer Europas sich nunmehr darüber verständigt haben, die Ratifikation des Washingtoner Abkommens rasch vor sich gehen werde. Eine Verpflichtung, diese Ratifikation an einem bestimmten Zeitpunkt vorzunehmen, sind die in London vertretenen Staaten ( Deutschland , England, Frankreich , Belgien und Italien ) nicht eingegangen; doch sind in allen diesen Staaten die Vorbereitungen für die Ratifikation so weit fertgeschritten, daß man in Kürze auf ihre Berwirklichung wird rechnen können. Jedenfalls fönne nach dem Londoner Abkommen feiner der vertretenen Staaten das Washingtoner Abkommen mehr ablehnen.
Für Bauarbeiterschuh.
Eine Konferenz des ADGB. für das Rhein - Maingebiet.
Köln , 29. März.( Eigener Drahtbericht.) Im Kölner Volkshaus tagte am Sonntag eine start besuchte Bauarbeiterschutz tonferenz für die Provinzen Rheinland , Westfalen , HessenNassau und die Freistaaten Lippe und Hessen . Die Konferenz befaßte sich mit den wichtigsten Fragen des Bauarbeiterschutzes, der immer noch stark vernachlässigt wird und auch bei den Regierungen noch nicht die notwendige Beachtung gefunden hat. Ueber die Aufgaben der Baukontrolleure bei der Bekämpfung der Berufsgefahren fprach Genosse Sachse vom Vorstand des ADGB . Er fonnte in feinem Vortrag eine Reihe erschütternder Zahlen über Unfälle im Bauarbeiterberuf anführen. Genosse Jansen- Düsseldorf be handelte die Zusammenfassung der Bauarbeiterschußbestrebungen nach Bezirken. Für Rheinland- Westfalen wird ein Landeskomitee für den Bauarbeiterschuh mit dem Sig in Dortmund gebildet, für den Freistaat effen ist eine solche Kommission bereits geschaffen. In mehreren Entschließungen wurden die Wünsche der Versammlung niedergelegt. Die Gemeinden und Kreise wurden aufgefordert, zur Eindämmung der baugewerblichen Berufsgefahren ausreichendes Personal bereit zu stellen und vor allem erfahrene
daß die Eisenbahnerverbände den Spruch des Reichsbahngerichts irgendwie für bindend ansehen können. Es kann sich höchstens darum handeln, die Reichsbahn zu zwingen, Farbe zu bekennen. Unterliegt sie vor dem Reichsbahngericht, dann wird sich zeigen, ob sie sich dem Schiedsspruch unterwirft.
Notschrei russischer Arbeiter in Worms . Die Erwerbslosen ,, fürsorge".
Man schreibt uns:„ Wir sind eine Gruppe ehemaliger russischer Kriegsgefangener in der Stadt Worms am Rhein und ihrer Umgebung. Unsere Gruppe zählt gegenwärtig 25 Mitglieder. Die meisten sind verheiratet und haben Kinder, denen sie Nahrung und Kleidung beschaffen müssen. Dies wird uns jetzt unmöglich gemacht.
Wir sind zum größten Teile Handwerker: Tischler, Maler, Bauarbeiter und dergleichen. Als wir noch Arbeit hatten, zahlten wir wöchentlich 2,80 m. an die Krankenkasse, 2,60 m. Steuer, 2,20 m. Invalidenversicherung und 70 Pf. für die Arbeitslosen= fürsorge. Im ganzen bezahlten wir also wöchentlich an Abgaben 8,30 M. und waren in dieser Hinsicht den deutschen Are beitern völlig gleichgestellt. Wir waren infolgedessen überzeugt, daß im Falle von Arbeitslosigkeit wir dieselven Rechte auf Unterstügung haben werden, wie unsere deutschen Genossen. Wir befanden uns jedoch im Irrtum. Als wir stellungslos wurden, weigerten sich die städtischen Behörden, uns irgend= welche Unterstützung zu gewähren. und Gesuche blieben ohne Erfolg. Als Russen war uns Alle unsere Klagen die Beschäftigung bei den öffentlichen Arbeiten der Stadt unmöglich gemacht. Es wurden an uns feine Karten verteilt, die allein das Anrecht auf Unterbringung bei den öffentlichen Arbeiten geben sollten. Den Unternehmern, die uns bei sich beschäftigen wollten, wurde mit hohen Geldstrafen gedroht.
Wir hungern schon feit einigen Wochen. Wenn wir in nächster Zukunft teine Arbeit oder Unterstützung bekommen, sehen wir uns dem Hungertode ausgeliefert. Unsere Lage ist hoffnungslos.
Wir wollen hoffen, daß dieser Appell an die zuständigen Behörden in Worms seine Wirkung nicht verfehlt. Die Bureaukratie darf nicht soweit gehen, mit Menschenleben Schindluder zu treiben, auch dann, wenn es sich um ehemalige Kriegsgefangene handelt.
Die Kartonnagefabrikanten auf dem Kriegspfad. Gegen die Verordnungen des Reichsarbeitsministeriums.
Es ist in den letzten Monaten wiederholt vorgekommen, daß Unternehmerkreise die Anordnungen des Reichsarbeitsministeriums nicht ausführen. Einen neuen Beweis dafür liefert der Mißbrauch der Anordnung über Kurzarbeiterfürsorge durch den Zentralverband deutscher Kartonnagefabri tanten. Der Verband weist in einem Rundschreiben vom 15. März seine Mitglieder unter Berufung auf die Anordnungen des Reichsnicht etwa aussehen zu lassen, sondern zu entlassen, und zwar arbeitsministers an, bei schlechtem Geschäftsgang die Belegschaften noch vor dem 1. Mai, da andernfalls die Arbeitnehmer noch Anspruch auf Ferienbezahlung auf Grund des§ 38 des Tarifvertrages hätten. Um die Rechtslage flarzustellen", empfiehlt der Verband, die Arbeitnehmer bei der Entlassung ausdrücklich auf das Erlöschen ihrer bisherigen Urlaubsansprüche hinzuweisen, damit die Unternehmer bei späterer Wiedereinstellung vor der Feriengewährung geschützt sind.
Die Anordnung des Reichsarbeitsministers betont dagegen, daß bei Entlassungen von Arbeitnehmern an Stelle von Werksbeurlaubungen oder Arbeitsaussetzung der Arbeitgeber dem Arbeiter gegenüber die Verpflichtung übernimmt, die Entlassenen bei Besserung der Wirtschaftslage bevorzugt wieder einzustellen und ihnen den Genuß der Vergünstigungen zu erhal ten, die durch längere Zugehörigkeit zum Betrieb erworben wurden. Was gedenkt der Reichsarbeitsminister gegen die Sabotage seiner Anordnung durch den Kartonnagefabrikantenverband zu tun?
Die Pfändbarkeit der Notstandsarbeiterlöhne. Wie der Amtliche Preußische Pressedienst aus einem Runderlaß des Wohlfahrtsministers( III. R. I. 1101) mitteilt, ist die Vergütung der Notstandsarbeiter nach§ 9 der Bestimmungen des Reichsarbeitsministers über öffentliche Notstandsarbeiten vom 30. April 1925 nicht der Erwerbslosenunterstützung gleichzusehen. Die Notstandsarbeiterlöhne stehen daher auch nach Ansicht des Reichsarbeitsministers dem Arbeitslohn freier Arbeiter hinsichtlich der Pfändbarkeit gleich. In welchem Umfange jedoch die Pfändung möglich ist, wird sich nach den allgemeinen Bestimmungen über die Pfändbarkeit zu richten haben. Die Entscheidung dieser Frage wird den Gerichten überlassen bleiben müssen.
Tariffündigung im Metallgewerbe des Saargebiets.
Saarbrüden, 29. März.( Mtb.) Die beiden Bergarbeitererganisationen sowie die beiden Metallarbeiterverbände( freier und christlicher) des Saargebiets haben heute der Direktion der französi schen Saargruben den am 15 Dezember in Kraft getretenen Lohntarif gekündigt. Die Kündigung erfolgte, da die Teuerung seit Dezember um 5,6 Proz. gestiegen ist und infolge der Frankenentwertung die in den letzten Tagen allein 8 Proz. beträgt mit einer weiteren Verteuerung der Lebenshaltung zu rechnen ist.
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Der Internationale Ausschuß des JGB. für Arbeiterbildung wird am 17. April in Brüssel eine Tagung abhalten. Sie dient der Errichtung eines Internationalen Verbandes der Arbeiterbildungsorganisationen. Der Konferenz werden u. a. Spencer Willner von der American Federation of Labour und Genosse Bramsnaes, Finanzminister von Dänemart, betwohnen.
( Gewerkschaftliches fiehe auch 2. Beilage.)
Berantwortlich für Politit: Richard Bernstein; Wirtschaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: Fr. Eglorn; Feuilleton: Dr. John Schikowski; Lokales und Sonstiges: Frik Karstädt: Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlaa G. m. b. S.. Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerei Sierzu 3 Beilagen und ,, Unterhaltung und Wissen".
Wir erheben Einspruch gegen eine solche Behandlung und richten unseren Protest an alle, die noch nicht von ihrem Gewissen und Berlaasanstalt Baul Ginaer u. Co. Berlin SW 68 Lindenstrake 3. und Menschlichkeitsgefühl verlassen sind."
Underberg
Semper idem.
gründles Ba
Albrecht
Gegründet 1846.
Underberg Albreakt
Rathome in Thelabers iger Fabrian
Semper iden
Dar is veralegal
Underberg
Das Publikum, welches meine Ware kaufen will, verlangt nicht immer ausdrücklich ,, Underberg", sondern Boonekamp oder echten Boonekamp und glaubt, besonders im letzteren Falle, dass ihm dann mein Fabrikat ,, Underberg" geliefert werden müsse. Diese Auffassung ist irrig. Das Wort„, Boonekamp" ist Freizeichen und kann deshalb von Jedermann gebraucht werden. Darum bringe ich seit dem 14. Oktober 1916 mein Fabrikat, dessen Zusammensetzung streng gewahrtes Geheimnis meiner Firma ist, nur noch unter der Warenbezeichnung
Underberg
in den Verkehr. Die Warenbezeichnung„ Underberg" und der Wahlspruch ,, Semper idem" sind mir gesetzlich geschützt. Unter diesen Bezeichnungen darf daher nur mein Fabrikat feilgeboten oder verkauft werden. Ausserdem sind mir auch Ausstattung, Etikett und Vignette meines Fabrikats( vergl. nebenstehende Abbildung) geschützt, und zwar sowohl in ihrer Gesamtheit, wie in den charakteristischen Einzelheiten.
Die Fabrikation des ,, Underberg", welcher aus den edelsten Kräutern und feinstem Weinsprit hergestellt wird, erfordert viele Monate. Derselbe ist deshalb nicht mit anderen Bitterfabrikaten, speziell mit solchen, welche aus Essenzen hergestellt und in 1-2 Tagen trinkfertig sind, zu vergleichen.„ Underberg" bildet eine Klasse für sich. Sein Wert liegt in der einzig dastehenden, anerkannt vorzüglichen Qualität, die seit der Gründung im Jahre 1846 stets dieselbe geblieben ist, getreu seinem Wahlspruch
Semper idem
Bei Magenverstimmungen und Verdauungsstörungen hat sich ,, Underberg" seit beinahe 80 Jahren als wirksamstes Hausmittel bewährt. Underberg" sollte in keiner Familie fehlen. Man verlange stets ausdrücklich ,, Underberg".
H. Underberg- Albrecht in RHEINBERG ( Rhld.)
Lager: Berlin SW 48, Friedrichstr. 237. Telephon: Lützow 3073.
Gegründet 1846.