2. Beilage zum„, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Ur. 165.
Juni.
Unterm neuesten Kurs.
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Boykotterklärung- die Genoffen Siebert, Hermann und Werthmüller je 10 M. Geldstrafe.
Leipzig . In der Revisionsinstanz der Maurer Schulz aus Berlin drei Monate Gefängniß wegen Erpressung, Androhung der Verzögerung der Baufertigstellung.
5. Erfurt . 200 M. Geldstrafe Genosse Knoll aus Berlin wegen Beleidigung der Garnisonverwaltung.
6. Kaffel. Wegen Beleidigung der Militärbehörde Genosse John 100 M. Geldstrafe. Antrag: 6 Wochen.
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Dortmund . Genosse Gey wegen Aufforderung zum Kontrattbruch sofortige Arbeitsniederlegung- 8 Tage Gefängniß.
Offenburg . Wegen Beleidigung eines Genosse 3ielow 3ti 70 m. Geldstrafe.
Fabrikanten
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Kiel . In der Revisionsinstanz Genosse Klüß wegen Beleidigung von Marine Offizieren, drei Monate Gefängniß.
" Havelberg . Sechs Wochen Haft die Genossen Wegener aus Havelberg und Timm aus Berlin , wegen Verübung groben Unfugs. Antrag: eine Woche.
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Chemnitz . Genosse Diehl aus Burgstädt wegen Be leidigung der Amtshauptmannschaft Chemnitz 4 Monate Gefängniß.
8. Dresden . Im Verlauf des Maurerstreiks, der Maurer Matista wegen Beleidigung und Hausfriedensbruch 2 Monate 2 Wochen Gefängniß.
Leipzig . Wegen Beleidigung eines Stadtraths Genosse Köhre aus Wurzen 3 Monate und 2 Wochen Gefängniß. 10. Dortmund . Weil Flugblätter an öffentlichen Orten ver brettet zu haben, Genosse Schulz 20 M. Geldstrafe. 11. Kiel . In der Berufungsinstanz Genosse Brecour vier Wochen Gefängniß Verbreitung unfittlicher Schriften. Antrag 2 Wochen. Urtheil erster Instanz Schriften. 50 M. Geldstrafe wegen Verübung groben Unfugs. Frankfurt a. M. In gleicher Instanz der Leiter des Kartells wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz 50 m, Geldstrafe.
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wegen
Wegen Feilhaltens verbotener Druckschriften Kolporteur Badenheuer, 10 M. Geldstrafe. Altona . Von der Anklage der Richterbeleidigung, Genosse Beeck aus Lauenburg freigesprochen. Antrag 50 M. Geldstrafe.
11. Waldenburg. Freigesprochen die Genossen Büschel und Wunder von der Anklage unbefugterweise Grabreden gehalten zu haben.
12. Bischhausen . Genosse Hesse aus Waldkappel 30 M. Geldstrafe wegen Beleidigung des Abgeordneten Jstraut. Reichenbach. 100 M. Geldstrafe Genosse FeldmannLangenbielan wegen Beleidigung eines Fabrikanten und einer Hebeamme. Antrag: 6 Monate Gefängniß.
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Wüstegiersdorf . Genosse Grosser und Gastwirth Pohl, von der Anklage der Veranstaltung einer öffentlichen Tanzmusik freigesprochen.
Hamburg . Das gleiche Glück hatten 5 Redakteure von Gewerkschaftsblättern. Die Anklage stüßte sich auf§ 130 des Reichs Strafgesetzbuches.
Donnerstag, den 18. Juli 1895.
13. Zwickau . Wegen Gotteslästerung Handarbeiter Schaller, 8 6 Monate Gefängniß. Leipzig . Genosse Horn Löbtau in der Revisionsinstanz wegen Beleidigung der Polizei in Oldenburg 5 Monate Gefängniß.
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Rostock . Die Klempner Farnow und Tolkien wegen Majestätsbeleidigung je 3 Monate Gefängniß. Antrag
7 Monate. Tolgien außerdem noch 14 Tage wegen Be leidigung des Schloßtastellans.
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12. Jahrg.
21. Nürnberg . In der Berufungsinstanz Genosse Grillen- waren die Rixdorfer dennoch gern bereit, ihre schlesischen Leidensberger von der Anklage, eine öffentliche Luftbarkeit ver- gefährten nach Möglichkeit zu unterstützen. Der Weber Otto anstaltet zu haben, freigesprochen. Weise wurde mit der Absendung der vorläufig geHalle. Genoffe Ige wegen Beleidigung der Breslauer sammelten Unterstützungsgelder beauftragt und kam diesem AufStaatsanwaltschaft, 50 M. Geldstrafe. Antrag 2 Monate trage auch prompt nach. Die Post in Katscher vermochte jedoch Gefängniß. die Adresse der Postanweisung nicht zu entziffern und fonnte 24. Konstanz. Der Leiter des Ausstandes der Tischler, wegen daher den Adressaten nicht finden. Behufs näherer Feststellung Vergehens gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung, 2 Wochen desselben wurde nun an Weise ein sogenannter Laufzettel" ge= Gefängniß. sandt. Der letztere befand sich in einem verschlossenen, an Weise Nürnberg . Wegen groben Unfug, Genoffe Gärtner, adressirten Briefumschlag; da aber die Wohnungsangabe des 50 M. Geldstrafe. Weise fehlte, so hatte die Nixdorfer Post den Umschlag mit dem Leipzig . In der Revisionsinstanz Genosse Schmidt für den Postboten bestimmten Vermerk versehen: Bei Krebs in Frankfurt a. M., wegen Beleidigung von Polizeibeamten anfragen", jedenfalls weil man auf der Post wußte, daß diese 100 M. Geldstrafe.
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Leipzig . Wegen desgleichen Vergehens Genosse Reichel in Leipzig , 1 Woche Gefängniß. Mittweida . Vier Genossen wegen Verkaufs von Maifestzeichen, je 30 M. Geldstrafe.
Elberfeld . In der Berufungsinstanz Genosse Ibanez wegen Beleidigung der Polizeibehörde 60 M. Geldstrafe. Das erstinstanzliche Urtheil lautete auf 14 Tage Gefängniß.
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Firma mit Katscher Verbindungen hatte." Dem Fabrikanten Krebs, dem infolge dessen der Brief vorgelegt wurde, war Weise jedoch nicht bekannt, da er aber wohl ahnen mochte, daß der Brief mit dem in seiner Fabrit ausgebrochenen Streit in Zusammenhang stehen könnte, fragte er den Posthilfeboten Wolf, der den Brief zu besorgen hatte, ob der Umschlag nicht geöffnet werden könne, vielleicht sei es dann eher möglich, den gesuchten Weise zu ermitteln. Anfangs zögerte Wolf seine Zustimmung zu geben, that dies aber schließlich doch, weil er 25. Leipzig . In der Berufungsinstanz die Genossen Heinze wußte, daß der Brief nur einen Laufzettel enthielt. Krebs aus Volkmarsdorf und Werner aus Stötterig wegen öffnete daher mit Genehmigung des Beamten den UmTragens republikanischer Abzeichen je 9 M. Geldstrafe. schlag und erfuhr auf diese Weise, daß die Rixdorfer Leipzig . Genosse Herbert Stettin in der Revisions Weber den Streifenden Geld gesandt hatten. Weise wurde instanz 6 Wochen Gefängniß wegen Beleidigung des am nächsten Tage durch Krebs durch Krebs auch richtig ermittelt Offizier und Unteroffizierkorps. Das gegen denselben und erhielt nunmehr den Brief zugestellt. Durch eine Genossen gefällte Urtheil 2 Monate Gefängniß- wegen Beschwerde bei der Post erfuhr Weise, daß Krebs derjenige Majestätsbeleidigung wurde aufgehoben. gewesen, welcher den Brief unbefugter Weise geöffnet hatte und Solingen . Vier Genossen von der Anklage der Ueber- ftellte gegen denselben Strafantrag. Nachdem durch die Beweistretung des Vereinsgefeges freigesprochen. aufnahme der Sachverhalt aufgeklärt war, beantragte der Amts26. Hannover . Drei Vorstandsmitglieder der Freien Volts- anwalt die Freisprechung des Angeklagten, da die Deffnung des Der bühne", wegen Uebertretung des Vereinsgesetzes, je 30 M. Briefes mit Zustimmung des Posthilfsboten erfolgt war. Geldstrafe. Frankfurt a. M. Das Verfahren gegen den Genossen Verfahrens, ohne die Frage zu prüfen, ob in der That eine BerGerichtshof erkannte aus formellen Gründen auf Einstellung des Schmidt, wegen Bürgermeister- Beleidigung, wurde wegen lehung des Briefgeheimnisses vorliege. Im vorliegenden Fall Verjährung eingestellt. sei nicht Weise, sondern lediglich die Postbehörde, welche den aufzettel erlassen, zur Stellung des Strafantrages berechtigt gewesen und da ein Strafantrag von dieser Seite nicht gestellt, habe wie geschehen erkannt werden müssen.
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Hörde. Genosse Püßfeld aus Dortmund , wegen un erlaubten Verbreitens von Flugblätter an öffentlichen Orten, 15 M. Geldstrafe.
27. Berlin . 15 M. Geldstrafe Genosse Rösler in Schöne berg , wegen Uebertretung des Vereinsgefeßes. Von dem gleichen Vergehen die Genossen Butry und Kleinschmidt freigesprochen.
28. Freiburg i. Br. Wegen Beleidigung des Stadtraths Genosse aug 100 m. und Genosse Bielowsty aus Offenburg 250 M. Geldstrafe.
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Berlin . Genosse Sassenbach, Redakteur des„ Akademiker", wegen des 18. März- Artikels zwei Monate Gefängniß.
Vermischtes.
I
teller zu Augsburg geriethen am Sonnabend fünf junge Burfchen Um 30 Pf. drei Menschen getödtet! Jm Stockhausmit einem Obermüller wegen 30 Pf. in Streit, weshalb der und auf ihn eindrangen, zog der Bedrohte einen Stockdegen Obermüller das Lokal verließ. Als ihm seine Gegner folgten
Leipzig . In der Revisionsinstanz Genosse Robert und stach auf seine Widersacher ein. Einer derselben blieb sofort Schmidt wegen Beleidigung von Polizeibeamten fünf todt, zwei andere starben im Laufe der Nacht. Monate Gefängniß. Eine Affäre à la Fuchsmühl scheint sich im Kleinen in 29. Berlin . Genosse Diert wegen Beleidigung des preußi- Mülhauser Boltsblatt" meldet: Der erft acht Tage vorher in dem oberelsässischen Dorf Ballersdorf abgespielt zu haben. Das schen Kriegsministers und der Offiziere der Armee sechs Ballersdorf angekommene Förster schoß einem dortigen Bewohner Monate Gefängniß. Meißen . Wegen Beleidigung eines Kaufmanns, Genosse Thiebold, 60 M. Geldstrafe.
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Leipzig . In der Revisionsinstanz Genosse Bielowsky Offenburg, wegen Beleidigung der Verwaltung der Konsumgenossenschaft der Artilleriewerkstatt in Straßburg , 30 M. Geldstrafe.
Insgesammt wurden erkannt auf 2613 M. Geldstrafe und Jahre, 9 Monate, 3 Wochen und 1 Tag Gefängnißstrafe. Der Parteivorstand.
Gerichts- Beifung. Gewerbegericht.
unter Ausschluß von
am
dieser zweite wird schwerlich mit dem Leben davonkommen. Die eine Schrotladung in den Kopf, einem anderen in den Rücken; Leute hatten im Walde etivas Seegras gesammelt und waren auf den Ruf des Försters nicht stehen geblieben. Die Wuth über den Förster war so groß, daß derfelbe gelyncht worden wäre, wenn nicht der Bürgermeister alles zu seinem Schuhe aufgeboten hätte. Blätter und Stengel einer Waldgrasart( Carex brizoides), die ,, Seegras" nennt man in Süddeutschland die getrockneten zur Polsterung von Möbeln, als Streu 2c. verwendet wird.
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Ueber die untergegangene" Elbe " hat ein Korrespondent des Berl. Tagebl." folgende, von einem Taucher herrührende Mittheilungen gemacht: Auf Veranlassung des Norddeutschen Lloyd " in Bremen entfandte die Norddeutsche Bergungs- Gesellschaft in Hamburg den Dampfer Elise" in die Nordsee , um zu Pferdebahn - Unternehmungen seien Gisen - versuchen, die im Wrack noch vorhandenen Werthfachen zu bergen 14. Breslau . 25 M. Geldstrafe Genosse Harf wegenständen, infolgedessen würden sie weder durch die Bestimmungen Waffers ergiebt eine Tiefe von 80 Metern. bahn- Unternehmungen, die dem kleinbahngefeß unter- und die sonst noch etwa möglichen Feststellungen über die im Schiff eingeschlossenen Leichen vorzunehmen. Die Auslotung des Uebertretung des Vereinsgesetzes. der Gewerbeordnung getroffen, noch hätten die Gewerbegerichte Auf günstige Berlin . Ein Tischler wegen Verübung groben Unfugs über Streitigkeiten zwischen ihnen und ihren Arbeitern zu ent- Resultate war deshalb kaum zu hoffen. Dennoch versuchten die - Umkreisung eines Majors 6 M. Geldstrafe. an Bord befindlichen Taucher, unter denen sich zwei Deutsche , 15. Leipzig . Wegen Beleidigung des Leipziger Stadtraths scheiden. So hatte seinerzeit die Kammer VII in der Klagefache darunter mein Gewährsmann, Herr Ewald Vogt aus Schlesien , 15. Leipzig . Wegen Beleidigung des Leipziger Stadtraths eines Pferdebahnschaffners geurtheilt, indem sie diesen wegen zwei Franzosen und zwei Engländer befanden, ihr bestes. Heder Genosse Rabenstein 3 und Genosse Mohs 3 Monate Unzuständigkeit des Gerichts abwies. Mit recht hat nun dieser Gefängniß. Von der Anklage, Beihilfe geleistet zu haben, Tage unserer Meinung nach dieselbe Kammer, natürlich in täglich einmal. Aber trotz aller Anstrengungen gelang es der Taucher arbeitete in der Zeit vom 17. bis 22. April Dresden . In der Berufungsinstanz wurde die gegen Alberti tein Bedenken getragen, in die materielle Würdigung bringen, während die untergegangene„ Elbe " in 80 Meter Waffer anderer Zusammensetzung, unter dem Vorsitz des Assessors feinem Taucher, über 75 Meter tief in die See zu Genossen Sindermann wegen Verübung groben Under Entschädigungsklage eines Wagenwaschers gegen die Große liegt. Der Wasserdruck auf den Körper wurde schließlich so start, fugs erkannte siebentägige Haftstrafe in eine Geldstrafe Berliner Pferdeeisenbahn- Gesellschaft einzutreten. von 20 M. umgewandelt. Der Kläger Krimmitschau. Genosse Fiedler von der Anklage der P., welcher 18 Jahre lang der Beklagten" tageweise" daß dem Taucher alle Luft aus dem Körper gepreßt wurde. In Gewerbesteuer- Kontravention freigesprochen. den Ohren begann es schmerzhaft zu sausen und eine BefangenKündigung gedient hatte, wurde heit des Kopfes stellte sich ein, die auf eintretende Besinnungsam 3. April von dem Inspektor Liebach entlassen, losigkeit schließen ließ. Da diese bei der gefährlichen Lage des 7. April aber bereits wieder für die Beklagte Eaarreviers Genosse Pötsch zwei und Genosse Fries von deren Hofverwalter Wagner engagirt. Diesmal wurde die Tauchers, der am Grundtau arbeitete, gleichbedeutend mit Verlust Gotha . In der Berufungsinstanz Genoffe Joos wegen erhielt P. abermals seine Entlassung. Dem Entschädigungs- wie durch einen Nebel den Schiffskörper der„ Elbe " liegen, der Kündigung nicht ausgeschlossen. Nach wenigen Tagen schon Von dem tiefsten Punkte, den die Taucher erreichten, sahen sie des Lebens wäre, so mußten die Versuche aufgegeben werden. Beleidigung eines Gendarm einen Monat Gefängniß. anspruch desselben setzte die beklagte Gesellschaft durch ihren Ver- über Backbord( linke Seite) geneigt, noch einen Theil der Takelage Urtheil erster Instanz 80 M. Geldstrafe. Stettin . In gleicher Instanz Genosse Herbert wegen gewaschen. Der weitere Einwand, die Entlassung des Klägers und französischen Taucher bedienten sich des in der deutschen treter den Einwand entgegen, er habe zu schlecht den Wagen und die Schornsteine schräg aufwärts streckte. Die deutschen Beleidigung eines Wirthes 20 M. Geldstrafe. Erstes wäre auch wegen Trunkenheit und grober Beleidigung berechtigt, Marine angewendeten Taucherapparates; die Engländer benizten 18. Hof. 14 Tage Gefängniß Genosse Stück I er wegen Be- wurde zurückgezogen. Das Urtheil des Gerichtshofs fiel einen hiervon etwas abweichenden englischen Apparat, mit dem gunsten P.'3 aus. Er erhielt die Klagesumme mit der Be aber auch nicht mehr zu erreichen war. leidigung des Lehrerkollegiums der Realschule. Erfurt . Genoffe uth wegen Majestätsbeleidigung gründung zugebilligt, daß er einerseits durch das Engagement aber auch nicht mehr zu erreichen war. vom 7. April in ein neues Arbeitsverhältniß z zur( bon zwei Monate Gefängniß. Delift:„ das Rauchverbot". sei, Beklagten getreten für das der KündigungsAltona. Wegen Erpressung Androhung der Sperre, der Vertrauensmann der Buchbinder 1 Woche Gefängniß. ausschluß von früher nicht mehr Geltung hatte, und daß andererBriefkasten der Redaktion. Mühlhausen i. Th. seits das behauptete schlechte Wagenivaschen keinen gesetzlichen 30 Mark Geldstrafe Genosse Entlassungsgrund abgeben würde, wenn sich Kläger dessen wirk wir biten bei jeder Anfrage eine Chiffre( 8wei Buchflaben oder eine Bahl) Broesche wegen Beamtenbeleidigung. Ludwigshafen . Genosse Schreiner wegen Vergehens in diesem Falle, auch fernerhin für Klagen der Pferdehahn- Ananzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. lich schuldig gemacht hätte. Ob sich das Gewerbegericht, wie gegen das Vereinsgesetz 3 M. Geldstrafe. In Rechtsangelegenheiten wird ausschließ 19. Stettin . Wegen Verstoßes gegen§ 153 der Gewerbe ich nach dem berichteten einzelnen Falle nicht beurtheilen; die Freitag von 7 bis 8 Uhr abends Auskunft er gestellten gegen ihre Dienstherren" zuständig erklären wird, läßt lich am Montag, Dienstag, Donnerstag und Ordnung, anläßlich des vorjährigen Ausstandes, die Busammensetzung des jeweiligen Gerichtshofes spielt eine zu große theilt. Böttcher Voß zu 6, Kuß zu 5, Woll und Klage Rolle. Jedenfalls wäre es sehr wünschenswerth, da sicherlich die mann zu je 4, Schmuck zu 2 Monat 5 Tage, Lang- Gesetzgeber unter den im§ 6 der Gewerbe- Ordnung aufgeführten wünsche nur beste Verbreitung. Betreffend den Kongreß schreibe K. R. M. Die Schrift verbreiten Sie nur gut. Ich favel und Schulz zu je 2, Götsch, Karr Eisenbahn- Unternehmungen" nicht die Pferdebahnen einbegriffen ich noch näher; ich muß erst die betreffende Stelle nachsehen, Schmidt und Goth zu je 1 Monat, sowie Reglaff haben wollten. zu 7 und Bork zu 6 Wochen Gefängniß verurtheilt. wozu ich heute keine Zeit habe. Dank für die Mittheilungen. Dresden . 30 M. Geldstrafe wegen Berübung groben Wegen Verlegung des Briefgeheimnisses hatte sich am Gruß und gut Glück! W. L. Unfugs Genoffe Dreyer- Löbtau. Dienstag der Wollwaaren- Fabrikant Albert Krebs aus M. C. 40. Nein.- Dienstmädchen. Wenden Sie sich Dresden . In der Revisionsinstanz Genosse Fleißner- Rixdorf vor dem dortigen Schöffengericht zu verantworten. direkt an die Hospitalverwaltung. 3. 5. 100. Gepfändete Birna wegen Beleidigung eines Polizeibeamten 1 Monat Der Anklage lag folgender Sachverhalt zu grunde: Der An- Sachen können vom Gläubiger in Besitz des Schuldners ohne Gefängniß. geklagte Krebs gehört zu denjenigen Rixdorfer Fabrikanten, Rechtsnack, theile für den Gläubiger belassen werden.- O. Sch. Dresden . 21 Mitglieder des Fachvereins der Stell- welche zur Erlangung noch billigerer Arbeitslöhne, als sie jetzt 1102. Es ist Sache des betreffenden Vereins zu entscheiden, ob eine macher wegen Vergehens gegen das Vereinsgesetz 30, 15 bereits in der Weberei bezahlt werden, in Sachsen , Schlesien 2c." unehrenhafte Handlung" unter Würdigung aller Umstände vorliege. und 5 M. Geldstrafe. Busammen 820 M. Fabriten errichtet haben, wodurch die einst so blühende Nig- E. K. Ihre Mutter mag unter nochmaliger Darlegung der Frankfurt a. M. Genosse Schmidt aus Eckenheim dorfer Weberei- Industrie ihrem gänzlichen Niedergang entgegen Verhältnisse sich nochmals an die Militärbehörde wenden. Erwegen unerlaubten Kollektirens 4 M. Geldstrafe. sieht. Die Krebs'sche Fabrik befindet sich in Katscher( Ober- folg wird sie freilich kaum haben. T. R. 97. Wenden Sie 21. Berlin . Wegen Beleidigung von Vorgesetzten des schlesien ). Im April d. J. brach nun in jener Fabrit ein Streit sich an das Kriegsministerium. K. S. Der Arbeitgeber ist deutschen Heeres, Genosse Schipper, 2 Monate Ge- aus, weil plößlich die überaus niedrigen Löhne noch eine weitere nach§ 51 des Krankenkassen - Gesetzes verpflichtet, ein Drittel der fängniß. Reduktion erfahren sollten. Die streikenden Weber wandten sich Krankenkassen - Beiträge bei Orts, Gemeinde, Betriebs, BauRostock. 32 M. Geldstrafe Genosse Schör me, wegen uns nun hilfefuchend an die Rixdorfer Kollegen und obgleich die- oder Innnungs- Krankenkassen zu zahlen. Seine Beitragspflicht erlaubten Verbreitens von Druckschriften an öffentlichen Orten. selben sich gleichfalls in der denkbar traurigsten Lage befanden, besteht nur für freie Hilfskaffen nicht.
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