März brot und stellen Io3. Er scheut feine Arbeit, Der Maurerfireit in Ammen borf bei Halle ist zu Ende. I bestraft ist, beantragte der Amtsanwalt gegen denselben vier feine Kraft versagt aber bei schwerer Erdarbeit, da er als ehemaliger Sämmtliche Maurer befamen den Stundenlohn um 1 Pf. erhöht. Monate Gefängniß. Der Gerichtshof war jedoch der Meinung, Handlungsreisender nicht daran gewöhnt ist und zumal bei Sie erhalten jetzt 36 Pf. daß den Bauschwindlern das Handwerk durch strengere Strafen schlechter Nahrung nicht dazu im stande ist. Er ist in der Beendet ist der Streit der Stuhlrohrarbeiter von gelegt werden müsse und erkannte auf sechs Monate Ge= äußersten Noth. Seine Kinder schreien nach Brot und er tann mend, Schulze u. Komp. in Bremen . Die Firma hat fängniß. ihnen feins geben. Mittag hat er mit den Seinen sich, wie wir in der Bremer Bürgerzeitung" lesen, verpflichtet, Von prinzipieller Bedeutung für das Schiffergewerbe feit vier Wochen en nicht mehr effen können. Alle 35 Arbeiter resp. Arbeiterinnen von den Streifenden sofort wieder ist ein Urtheil, welches dieser Tage das Reichsversicherungsamt bisherigen Unterstützungen konnten doch nur dazu dienen, sein in Beschäftigung zu nehmen, während es ihr obliegt, die übrigen fällte. Der Heizer Reifenschläger war, wie die V. 3." meldet, Elend zu fristen. Wer kann ihm einen Dienst als Bote, bis spätestens zum 1. September nach und nach einzustellen. auf der" Italia ", welche im Hafen lag, beschäftigt; er bekam Schreiber, Bureaugehilfe geben oder nachweisen? Wer kann ihm Bezüglich der Einstellung der drei Gemaßregelten soll unter den 3 M. 50 Pf. Gehalt pro Tag und mußte sich selbst beköstigen. eine fleine Unterstützung geben? Ich quittire über die Gaben gegebenen Umständen eine Verpflichtung für die Firma nicht Im Januar v. J. ging Reifenschläger ans Land, angeblich um in diesem Blatte. Gott segne Geber und Helfer, Stettin , 6. Juli bestehen, dagegen soll der gesammte infolge der plötzlichen Arbeits- Lebensmittel zu kaufen. Den Aufenthalt am Lande benutzte Reifen1895. Kopp, Prediger am Gefängniß." einstellung laut Gesez und Fabrikordnung der Firma verfallene schläger, um einige Wirthschaften zu besuchen und sich einen rückständige Lohn zur Unterstüßung der von jezt bis zum 1. Sep- tleinen Rausch zu trinken. Auf dem Rückweg nach der" Italia " fiel er ins Wasser und ertältete sich hierbei derart, daß tember noch außer Arbeit stehenden Verwendung finden.
Arbeitszettel. Die Generalkommission führt zu diesem Thema im„ Korrespondenzblatt der Gewerkschaften Deutsch lands " folgendes aus:
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Die Wittwe See
Aus Schmölln wird dem Altenburger Wähler" geschrieben, er furz darauf im Krankenhause verstarb. Gegen die Beschaffung von Formularen zu Arbeitsverträgen daß der Knopfarbeiter- Streit als been det betrachtet des Verstorbenen beantragte ohne Erfolg bei der in Form dieser Arbeitszettel wird sich nichts einwenden lassen, werden dürfe. Dann heißt es weiter: Bekanntlich sollte am Berufsgenossenschaft eine Rente. Das Schiedsgericht entschied denn die kleinen Arbeitgeber haben keine Werkstattordnung oder 1. Juli die Aufbesserung der einzelnen Punkte des Minimaltarifs, jedoch zu gunsten der Wittwe. Gegen diese Entscheidung legte dergleichen und gerade aus dem Mangel irgend welcher schrift die am meisten von den Arbeitern beanstandet wurden, eintreten. fodann die See- Berufsgenossenschaft Rekurs beim Reichs- Verlichen Bereinbarung entspringt eine große Zahl Streitigkeiten, Triumphirend hatte das Organ der Gewerkvereinler Die Eiche" sicherungsamt ein und verneinte das Vorliegen eines Betriebsbei deren Entscheidung das Gewerbegericht auf die Aussagen damals berichtet, daß nichts, gar nichts von der organisirten unfalls. Reifenschläger habe sich vom Schiff ans Land begeben der Streitenden angewiesen ist. Diese Neuerung würde die Zahl Arbeiterschaft Schmöllns erreicht worden sei und daß blos und sei mit dem Verlassen des Schiffes aus dem Betriebe ausder Streitigkeiten vermindern oder deren Entscheidung erleichtern. Die Ungeschicklichkeit der Streifleitung es gewesen wäre, die, getreten. Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichs- Versicherungsfagen Besonders dürfte sie aber auch auf die unfauberen Arbeitgeber wie man zu in pflegt, den Karren den Dreck amts feien aber Unfälle auf dem Wege zur Betriebsstätte nicht nicht ohne Einfluß sein. Heute wird bei dem kleinen Arbeitgeber gefahren" hätte. Es hat aber den lieben guten Gewerkvereinlern als Betriebsunfälle anzusehen. Diese Wege seien vielmehr als Handnur ausnahmsweise, bei Antritt der Arbeit, nach den Arbeits- nichts genutzt, daß sie in dieser Weise auf die Fabrikanten ein- lungen, die nur zu dem Zwecke erfolgen, um erst zu dem Betriebe zu bedingungen gefragt, und der Arbeiter fehrt am 3ahltag der hezten. Die Lohnausbesserung ist gemäß dem Versprechen des gelangen, feine Betriebsvorgänge. Das Reichs- Versicherungsamt Werkstätte wieder den Rücken, wenn er, nachdem er mehrere Sommerzien raths Donath nunmehr erfolgt. Wir hegen auch entschied aber ebenfalls zu ungunsten der Berufsgenossenschaft Tage gearbeitet, erfährt, was er dafür an Lohn erhalten soll. feinen Zweifel, daß die übrigen Arbeitgeber, die dasselbe zu und erachtete einen Betriebsunfall für vorliegend. Nach Ansicht So wechseln die Arbeitskräfte von Woche zu Woche und der zahlen versprachen, wie Herr Donath, ihrem Versprechen nach des Reichs- Versicherungsamts ist die Schiffsmannschaft nicht nur gegen die Gefahr auf dem Schiffe, sondern auch gegen die dem Arbeitgeber weiß sich dadurch billige Arbeit herstellen zu lassen. tommen werden. Bei einer allgemeinen Einführung der Arbeitszettel würden diese Ju Chemuih waren vom Schöffengericht die ehemaligen Betriebe eigenthümliche Wassergefahr als solche versichert. Dahin Arbeitgeber dieselben allerdings nicht benutzen, der Arbeiter Leiter des aufgelösten Gewerkschaftskartells, die Genoffen gehört auch die durch die Nothwendigkeit, öfter an Land zu würde hieran aber sehen, daß Ursache vorhanden ist, die Lehn- 3uck schwerdt, Kaps, E. Riemann, Enders und gehen, hervorgerufene Gefahr des Ab- und Zuganges vom bezw. und Arbeitsbedingungen zu verschweigen. Eckhardt von der Anklage freigesprochen worden, durch Zu- zum Schiffe. So vortheilhaft Die Sache fich an auch wäre, lassung von Vertretern der Einzelinitglieder des Metallarbeiter- An das Unerhörte grenzte die Vergewaltigung einer so scheint der vorstehende Arbeitszettel( nämlich der in der verbandes das Vereinsgesetz verlegt zu haben. Die Staats- Miethspartei durch die Hauswirthin, welche gestern die erste Frankfurter" Volksstimme" veröffentlichte, im Vorwärts" anwaltschaft legte Berufung ein und hat damit auch theilweisen Ferien- Straffammer am Landgericht II beschäftigte. Auf der wiedergegebene. R. d.„ W.") dem Zwecke doch nicht zu ent- Erfolg gehabt. Das Landgericht verurtheilte Riemann zu 50, Anklagebank stand die verwittwete Hauseigenthümerin Anna sprechen. Besonders unpraktisch erscheint uns die Einrichtung Buckschwerdt, Kaps und Enders zu 25 M. Geldstrafe und zu ge- Schroepfer aus Neu- Weißensee, mit drei Helfershelfern, dem auf dem Formular, daß das nicht zutreffende zu durch meinschaftlicher Tragung der Kosten der Vorderinstanz. Eckhardt Arbeiter Johann Vetter, dem Arbeiter Albert Glowatsch streichen ist. Eine solche Einrichtung wird zu mancherlei wurde freigesprochen. Die Kosten der Berufung hat der Staat und dem Maurer Emil Herrmann . Außerdem stand noch die Irrthümern und neuen Streitigteiten Ver zu tragen. verehelichte Arbeiter Jda Becker vor den Schranken. Sämmtliche anlaffung geben. Der Bordruck kann jedenfalls so eingerichtet Die Maurer in Hof in Bayern stehen in einer Lohn- Angeklagte waren wegen Körperverlegung angeklagt, die ersten vier werden, daß bei Hinzufügung einiger Worte die getroffene Ver- bewegung, weshalb Zuzug dorthin streng zu vermeiden ist. außerdem wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs und einbarung keinem Zweifel unterliegen kann. Die Wiener Kutscher, und zwar die sogenannten in Beweisaufnahme ergab folgenden kaum glaublichen Vorgang: Ein- Frau Schroepfer für sich allein noch wegen Nöthigung. Die In dem Frankfurter Formular fehlt aber gerade die Be- spännergehilfen, hatten an die Fuhrwerksbesitzer folgende Die Arbeiter Becker'schen Eheleute wohnten seit längerer Zeit im stimmung, welche am nothwendigsten ist, um Streitigkeiten zu Forderungen gestellt: 1. Ginführung des Lehrlingswesens und Bause der Frau Schroepfer, doch kündigten dieselben am vermeiden. Die Dauer der Arbeitszeit muß unter Regelung Probefahrt; cs dürfen nur solche Perallen Umständen in den Arbeitsbedingungen angeführt 1. Januar ihre Wohnung zum 1. April, um sich eine billigere als Gehilfen Verwendet werden, sonen als welche ein Pferde- Wohnung zu suchen. Nun fügte es sich aber, daß der Ehemann werden sonst verlieren die Lohnbestimmungen vollständig Der mit den Arbeitsverhältnissen in fleinen wärterzeugniß haben und zwei Jahre im Gewerbe thätig waren. im Februar d. J. keine Arbeit hatte und für diesen Monat einen 2. Für Hintanhaltung der Proletarisirung der älteren Theil der Miethe mit 4 M. fchuldig bleiben mußte. Aus irgend einem stimmung über die Arbeitszeit zu erheblichen Differenzen und Kutscher und zur Verhütung von Unglücksfällen durch minder nicht ersichtlichem Grunde wollte die Hausbesitzerin die Leute aber 20. Lebensjahr als Minimal- früher aus der Wohnung haben und sie nahm als Vorwand dazu den Regelung der Stellenvermittelung. 4. Einführung einer Verdienst energischen Frau Wirthin viel zu umständlich, sie zog ein abMiethsreft. Ein Ermissionsverfahren einzuleiten, erschien der fontrolle zur Klarstellung und Erreichung gesunder Dienst- gekürztes Verfahren vor und drang mit den im selben Hause wohnhaften drei Männern Vetter, Glowatsch und Herrmann am verhältnisse. 5. Gewährung eines Ruhetages. war allein, der Mann war auf die Arbeitsuche gegangen, sie Morgen des 8. März in die Becker'sche Wohnung. Die Frau mußte es über sich ergehen lassen, daß blißschnell die Thüren zur Küche und Wohnstube ausgehoben und ihre sämmtlichen Sachen auf die Straße geworfen wurden. Als Frau Becker sich widersetzen wollte, erhielt sie von allen Seiten Schläge. Frau Schroepfer ließ sogar noch das Kaffeegeschirr der Leute in das Nachtgeschirr sehen. Nachdem ein Gendarm zu Hilfe geholt war, wurde gegen Die ersten vier Angeklagten die Auflage erhoben; da dieselben aber behaupteten, daß auch Frau Becker mit einem Gummischlauche geschlagen habe, so wurde diese ebenfalls angeklagt, doch ergab die Beweisaufnahme nach dieser Richtung hin nichts Belastendes. Der Vorsitzende wollte seinen Ohren nicht trauen, als Frau Schroepfer behauptete, daß sie nicht gewußt habe, daß sie nicht ohne weiteres das Recht zu solchem Vorgehen habe, sondern erst auf Ermission flagen müßte; als aber dieselbe zus gab, daß sie bereits 23 Jahre Hausbesitzerin sei, verlor fie alle Glaubwürdigkeit. Das Urtheil lautete für Frau Schroepfer auf sechs Wochen Gefängniß, für Better und Glo= watsch auf je einen Monat, für Herrmann auf drei Wochen Gefängniß. Frau Becker wurde freis gesprochen.
ihren Werth. Werkstätten Vertraute weiß, wie gerade der Mangel einer Be
3wistigkeiten führt. Der Arbeitgeber, welcher den Anforderungen jährige Kutscher sei das Altersgrenze festzusetzen. 3. Errichtung eines Rufhauses und
Der Arbeiter gerecht werden will, wird eine solche Bestimmung für selbstverständlich halten. Es wird sogar nothwendig sein, daß die Pausen genau bestimmt werden. Dadurch wird das Formular zwar etwas weitläufiger, sichert aber beide Theile vor Streitigkeiten, die ihren Grund in nicht präzise gefaßten Bertragsbestimmungen haben. Wir denken uns das Formular so:
des
Arbeitsbedingungen
.. Arbeitgebers
1. Der Arbeitsantritt erfolgt am 2. Der Lohn beträgt pro
M.
Bei Wochenlohn werden die in die Woche fallenden gesetzlichen Feiertage... mit bezahlt.
Der Lohn wird bezahlt alle Tage am.. Erreicht das Arbeitsverhältniß aus irgend einem Grunde vor dem Zahltage sein Ende, so ist der rückständige Lohn ... zu zahlen.
3. Die Arbeitszeit beträgt pro Tag..... Stunden und dauert vormittags von.... bis.... und von.... bis Uhr. Nachmittags von.... bis.... und von. bis.. Uhr.
.
Bei Ueberstunden wird pro Stunde ein Aufschlag von Pf. gezahlt.
Bei Sonntagsarbeit wird pro Stunde ein Aufschlag von Pf. gezahlt.
.
Bei Afford wird derselbe Zuschlag bezahlt.
Bei Wochenlohn wird: Sonntagsarbeit pro Stunde mit Pf..
Ueberzeitarbeit pro Stunde mit..... Pf. bezahlt.
4. Kündigung. 5. Entlassung.
6. Besondere Bestimmungen( wie in dem Frankfurter Entwurf). Dabei soll nicht gesagt sein, daß damit alle ewentuell noch nothwendigen Bestimmungen getroffen seien, die angegebenen sind - aber jedenfalls unter allen Umständen nothwendig. Wenn die Gewerbegerichte Veranlassung nehmen würden, für die Einführung solcher Vertragsformulare zu wirken, so tönnte mancher Mißstand in den kleineren Arbeitsstätten beseitigt werden."
Gewerkschaftliches.
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Genossenschaft und in dem liberalen Klub der Einspänner Die Fuhrwerksbefizer, organisirt in der antisemitischen Eigenthümer, vereinigten sich trotz ihres gegenseitigen politischen Sasses sofort, um die Wortführer der Kutscher zu maßregeln. Bon allen Forderungen wollen die Fuhrwerksbesiker nur die nach Errichtung eines Rufhauses bewilligen. Ob sich die Kutscher das gefallen lassen, bleibt abzuwarten.
Unter den Schwefelarbeitern Siziliens , wohl den am ärgsten ausgebeutetsten Proletariern Italiens , gährt es heftig. Man befürchtet wiederum Unruhen". Die Regierung ist um schleunige Intervention" angegangen worden. Sie wird sicher nicht verfehlen, dem Angstschrei der Kapitalisten nachzukommen, indem sie, wie üblich, die hungernden Arbeiter mit blauen Bohnen füttert oder sie in Gefängnissen und Strafkolonien zum Schweigen bringt. Ehren- Erispi versteht die„ Stimme der Zeit".
Gerichts- Beitung.
ver=
Der Konzessionsprozeß des Herrn Maurice wurde am Dienstag verhandelt. Dem Pächter des Belle- Alliance- Theaters" in Berlin , Maurice, hatte der Polizeipräsident unter dem 2. Mai 1895 die Erlaubniß zum Betriebe des Gewerbes als Schauspiel Unternehmer versagt. Auf Aufhebung der versagenden Verfügung ist M. flagbar geworden. Der Bezirksausschuß beschloß Vertagung der Sache, nachdem der Vertreter des Polizeipräsidiums Depelchen und lehte Nachrichten. das Material, auf grund dessen die Behörde dem Kläger jene Er- Brüffel, 18. Juli. ( B. H.) Offiziöse Blätter versichern, die laubniß versagt hatte, vorgetragen hatte. Der Kläger hatte Regierung sei gewillt, bezüglich der Schulgesetz Vorlage der bereits in den 80er Jahren in Hamburg die Konzession als Liberalen große Konzessionen hinsichtlich der Subsidien zu ges Schauspiel- Unternehmer erhalten, sie war ihm aber später ent- währen. zogen worden. Brüffel, 18. Juli. ( W. T. B.) Die Repräsentanten- Kammer Zum Kapitel des Bauschwindels. Wegen vollendeten setzte heute die Berathung des Schulgesetzes fort. Die Sigung und versuchten Betrugs in fünf Fällen hatte sich der Bauunter- war sehr erregt. Als der Minister des Auswärtigen de Burlet nehmer" Johann Friedrich Christian Gilers aus Treuenbrießen, bemerkte, er beklage diejenigen Eltern, welche ihre Kinder in der zulegt in Luckenwalde wohnhaft gewesen, vor dem Rixdorfer Kloake des Atheismus verkommen lassen, erhob sich ein gewaltiger Schöffengericht zu verantworten. Aus der Verhandlung ergab Lärm, die Sozialisten beschimpften die Minister, die Mitglieder der Diesen Ausführungen der Generalfommission stimmt die sich, daß der Angeklagte ein Bauschwindler ersten Ranges ist. Linten und der Rechten riefen sich gegenseitig Drohungen zu. Frankfurter Boltsstimme" zu, indem sie schreibt:„ Es muß Eilers ist gelernter Weber, später nannte er sich Arbeiter und schließlich Der Präsident hob die Sigung auf. Nach Wiederaufnahme der allerdings zugegeben werden, daß die bei dem Frankfurter betrieb er in Luckenwalde das Metier eines Winkelkonsulenten. felben bringt Nerincy, Deputirter für Brüssel, einen Antrag ein, Formular Entwurf vorgesehenen Streichungen leicht zu Ver- Das letztere Geschäft brachte ihm jedoch nicht genug ein und so sich dahin zu einigen, daß über die Frage der Unterstützungswirrungen führen können. Der Vorschlag des Korresp.- BI." beschloß er, Bauunternehmer zu werden. Ohne einen Pfennig gelder fofort berathen werde, der Rest der Vorlage vertagt und erscheint entschieden klar; wir empfehlen die Sache unseren ge- in der Tasche zog er nach Berlin und schon nach kurzer Zeit an eine Spezialkommission verwiesen werde. Der Antrag Vandevelde abgelehnt. werkschaftlich organisirten Genossen und besonders auch den tauchte er in Rixdorf als Bauherr und Bauunternehmer auf wird schlägt vor, den auf Arbeiterbeifizern im Gewerbegericht zur Berathung und Prüfung." und begann mit dem Bau einer Miethstaserne. Dieselbe wurde die Erziehung bezüglichen Theil der Vorlage zu auch glücklich vollendet und bald darauf bezogen. Den größten tagen und sogleich über die Maßregeln zu berathen, die sich auf Theil der Baugelder verbrauchte der saubere Herr Bauunternehmer die Verbesserung der Lage der Lehrer beziehen. Lorand hatte jedoch für sich und die bedauernswerthen Handwerker hatten das Bertagung der ganzen Berathung über das Schulgesetz auf das Nachsehen. Einer der Gläubiger des neubackenen Hausbesizers suchte nächste Jahr beantragt, erklärt sich jedoch mit dem Vorschlag Achtung, Steinarbeiter! In Leipzig haben die Kollegen wenigstens etwas dadurch zu retten, daß er im November 1894 Vandevelde einverstanden. Dieser Vorschlag wird mit 88 gegen auf einigen Werkplägen die Arbeit wegen Lohndifferenzen nieder- die Miethen für Dezember desselben Jahres pfänden ließ. Als 49 Stimmen abgelehnt. gelegt. Die Meister weigern sich, den vereinbarten Satz von die Miether sich daher im Dezember weigerten, an Gilers die London , 18. Juli. ( W. T. B.) Wie dem„ Reuter'fchen 2 M. 40 Pf. für den Quadratmeter scharrirter Flächen zu be- miethen zu zahlen, erklärte dieser, die Pfändung sei ungiltig und Bureau" aus Sidney gemeldet wird, wurden durch einen großen zahlen, wollten vielmehr nur 2 M. geben, was sich die Kollegen übrigens bereits wieder aufgehoben worden, man möge ihm das Erdrutsch in einer Mine bei Brokenhill acht Personen getödtet unter feinen Umständen gefallen laffen fonnten. Eine Vereinbarung ist bis heute noch nicht möglich gewesen. Die Kollegen her ruhig die Miethe zahlen. In mehreren Fällen gelang es und zwei verwundet. Eilers auch, durch diefe falschen Vorspiegelungen die Miether Sofia, 18. Juli. ( H.B.) Das Bekanntwerden von Stambulow's hoffen aber bestimmt, daß sie ein günstiges Resultat erzielen werden. Wir bitten nun, den Zuzug streng fernzuhalten. Der zur Zahlung an ihn zu bewegen, wodurch mehrere arme Tod hat in der ganzen Stadt eine große Erregung hervorgerufen, werden. Wir bitten nun, den Zuzug streng fernzuhalten. Der Arbeiterfamilien erheblich geschädigt wurden, denn sie mußten die fich nicht so sehr gegen die Regierung als gegen den Fürsten Zentralausschuß der Steinarbeiter Deutschlands . J. A.: später den Betrag noch einmal bezahlen. In allen Fällen Ferdinand richtet. Die Freunde Stambulow's beschuldigen den Ph. Thomas, Rigdorf( Berlin ), Ziethenstr. 35. hatte Gilers die Quittungen im Miethsbuche vordatirt, Fürsten geradezu, daß er allein das Hauptinteresse am Tode Bei dem Steinmetzmeister Anders ist, wie im Anschluß hieran mitgetheilt fei, nach nur halbstündigem Ruhenlassen der schon vor der Pfändung erhalten, dieser Schwindel war aber gekommen wäre, Stambulow's Aussagen für den Fürſten höchst daß es den Anschein gewinnen sollte, als habe er das Geld Stambulow's hatte und versichern, daß, wenn es zum Prozeß Arbeit, die Gehilfenforderung bewilligt worden. etwas zu deutlich und wurde sofort erkannt. In einigen Fällen kompromittirend gewesen sein würden. Es bricht sich jetzt Die Bauarbeiter Berlins werden darauf aufmerksam hatte Eilers wieder monatelang voraus quittirt, ohne überhaupt auch die Ueberzeugung Bahn, daß Fürst Ferdinand gar nicht gemacht, daß für die Streifenden in Flensburg vom Zentral- einen Pfennig erhalten zu haben, um so auf diese Weise späteren mehr nach Bulgarien zurückkehren werde. Die ruffophile Partei vorstand Listen ausgegeben werden, die am Sonntag, 21. Juli, Pfändungen zuvor zu kommen. Aber auch das nugte ihm nichts, erörtert ernstlich den Plan, den Fürsten zu entthronen und vormittags 10 Uhr, im Lokal von Tempel, Langestr. 65, zur denn das Haus wurde bald darauf gerichtlich verkauft, feinen Sohn unter einer von Rußland zu bestimmenden Regent Ausgabe gelangen. Die Berufsgenossen werden ersucht, recht wobei natürlich sämmtliche Handwerker Forderungen in Höhe schaft zum Fürsten von Bulgarien zu proflamiren. rege die Sammlungen zu betreiben. Karl Heidemann . von 10 000 Mart aussielen. Sofia , 18. Juli. ( W. T. Die Leiche Stambulow's ist wurde Anklage erhoben. Im Audienztermin erklärte der aufgebahrt. Das Begräbniß findet am Sonnabend Nachmittag Achtung, Maurer Berlins ! Auf dem Bau des Maurermeisters Weber, Hauſt- und Fregestraßen- Ecke in Friedenau , pfändbar seien und deshalb habe er dieselben eingezogen. In diesen anderen eingegangen vom Prinzen von Wales und von den meisters Weber, Haust- und Fregestraßen- Ecke in Friedenau , Angeklagte, er habe geglaubt, daß Miethen überhaupt nicht 2 Uhr statt. Sondolenztelegramme an die Wittwe find unter haben wegen Lohndifferenzen die Maurer die Arbeit niedergelegt. Glauben sei er durch ein Erkenntniß des Landgerichts zu Regierungen Englands und Rumäniens . Die Meldung, daß Die Berufsgenossen werden gebeten, dies zu beachten. Potsdam gekommen, welches er dem Gerichtshofe überreichte. einige Vertreter auswärtiger Mächte bei dem Tode Stambulow's Aus Halle. Der von den Bauunternehmern erwartete Die Verlesung des betr. Urtheils ergab jedoch, daß der Angeklagte zugegen waren, bestätigt sich nicht; dieselben waren theils vor, Zuzug von Streitbrechern ist ausgeblieben. Der Ausstand der aus demselben unmöglich zu der Ansicht gelangen konnte, daß theils nach dem Ableben erschienen. Maurer und Arbeitsleute läßt also das beste hoffen. Miethen unpfändbar seien, diese Angabe vielmehr nur eine leere Konstantinopel , 18. Juli. ( H. B.) 6000 Mann der hiesigen Da Eilers bereits Die Zahl der streifenden 3immerer hat sich vermehrt. Ausrede war. wegen Diebstahls mit Garnison erhielten Befehl, sich zum Abmarsch nach Makedonien Ginige Unternehmer haben deren Forderungen bewilligt. 11/2 Jahren und wegen Betrugs mit 6 Wochen Gefängniß vor- bereit zu halten. Verantwortlicher Redakteur: Mag Pfund in Halensee . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von May Bading in Berlin , Hierzu 1 Beilage
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