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Nr. 173 43. Jahrg. Ausgabe A nr. 88

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Zentralorgan der Sozialdemokratifchen Partei Deutschlands

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Mittwoch, den 14. April 1926

Das Ende eines Justizskandals.

Genosse Worch freigesprochen.

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nach Bayern zu gehen, um sich den Ehrhardt- Truppen anzu­schließen. Borch, der damals Leiter des Landeskriminalamtes war, nahm eine große Anzahl verdächtiger Studenten fest und ließ an ihnen eine Leibesvisitation vornehmen, wobei un zweifelhafte Beweise für den in Bayern beabsichtigten och und Landesverrat gefunden wurden. Etwa hundert und Landesverrat gefunden wurden. Etwa hundert betrug die Zahl der vorläufig Festgenommenen. Von ihnen fanden sich zwei, die behaupteten, Worch hätte sie mit dem Gummifnüppel bedroht und dabei die Aeußerung getan, die ihn ins Zuchthaus bringen sollte.

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Russische Kampfansage.

An den Völkerbund und die Abrüftungskonferenz. Der russische Bolkskommissar Tschitscherin hat am an den Generalsekretär des Bölkerbundes Teilnahme an der Abrüftungskonferenz, in der die Ab­Drummond eine Antwortnote auf die Einladung zur lehnung Sowjetrußlands in scharf polemischer eife begründet wird, gerichtet.

Niederlage des Thüringischen Ministeriums. 7. April Rudolstadt , 13. April. ( Eigener Drahfbericht.) Am| sammelte. Thüringische Studenten fuchten über die Grenze Dienstag fand die Berufungsverhandlung gegen den Ge­meindevorsteher Genoffen Worch staff. Worch war im vorigen Jahre wegen angeblichen Mißbrauchs der Amtsgewalt zu einem Jahr Zuchthaus rerurteilt worden. Die strafbare Handlung follte am 9. november 1923 in den Tagen der Hillerschen Rüstungen an der Thüringer Grenze begangen worden sein. worden fein. Worch hatte damals als Regierungsrat den Auftrag, die in Probstzella eintreffenden Züge nach Ceute zu untersuchen, die zu den Hitlertruppen stoßzen wollten. Bei dieser Gelegenheit foll er einem renitenten Studenten mit dem Gummifnüppel unter der Nase herumgefuchtelf und gesagt haben: Wir werden das Bürschchen schon zum Reden bringen!"- Der Staatsanwalt für Rudolfladt hatte die Einleitung eines Verfahrens abgelehnt. Auf Anweifung des Thüringer Justizministers mußte dann aber Anklage erhoben werden.

konflikt mit der Schweiz wegen der Ermordung Es wird darin zunächst der russische Standpunkt in dem Borowitys wieder entwickelt und die jetzigen Berfiche­rungen der Schweizer Regierung, daß die Sowjetdelegierten in Genf gleichberechtigt fein würden, werden als wertlos bezeichnet. Darauf behauptet Tschitscherin , daß ,, kein positives Argument" zugunsten von Genf als Tagungsort bisher an­gegeben worden sei, und sagt wörtlich:

halten wurde, hat in dieser Stadt, dem Size des Völkerbundes, Die letzte Session des Bölkerbundes, die in Genf abge halten wurde, hat in dieser Stadt, dem Size des Völkerbundes, teineswegs die Existenz einer Atmosphäre be­

Friebens, der Zurückstellung eigener Intereffen und der gegen­seitigen Zugeständnisse besonders günstig wäre." seitigen Zugeständnisse besonders günstig wäre."

Aus der Tatsache aber, daß trog der bereits formulierten Weigerung Sowjetrußlands, nach Genf zu kommen, der Bölkerbundrat an Genf als Tagungsort festgehalten hätte, folgert Tschitscherin :

Die völlischen Hintermänner jener Studenten haben die Aeußerung alsbald dem damaligen militärischen Befehlshaber, General asse, hinterbracht und dieser, der sich im Boll­gefühl seiner Macht in alle Regierungsgeschäfte einmischte, bewiesen, die der Lösung der internationalen Fragen im Geiste des schuldigte in einem Schreiben an das Staatsministerium den In der Berufungsverhandlung traten wieder die beiden Regierungsrat Borch der schwersten Amtsverbrechen. Auf Studenten als einzige Belastungszeugen auf. Sie allein fonnten Grund dieses Schreibens mußte Worch vom Amt dispensiert über die fraglichen Borgänge aussagen, während vier Jeugen, von werden und nach den Landtagswahlen im Februar 1924, die denen drei als kriminaloberwachtmeister und einer als Gemeinde- den Ordnungsblod ans Ruder brachten, wurde Borch in den vorsteher bei den Durchfuchungen zugegen waren, nichts von der artest and versetzt. Das Berfahren gegen ihn lief weiter, Aeußerung und der Bedrohung gemerkt hatten. Die Studenten ohne daß es vom Fled fam. Mehrfache Anfragen hatten fich ihre Aussage zudem noch vorher vereinbart und schrift- Borchs an die Staatsanwaltschaft in Rudolstadt blieben lich niedergelegt. In feinem eindrucksvollen Plädoyer beleuchtete ergebnislos, bis endlich am 15. November 1924, Genoffe Rosenfeld die Unmöglichkeit einer Berurteilung. Trot mehr als ein Jahr nach der angeblichen Tat, der Erste Staats­dieses ganz klaren Sachverhalts, der Freispruch forderte, bean- anwalt in Rudolstadt mitteilte, daß die Akten des Pro fragte der Staatsanwalt Berwerfung der Be- geffes sich seit dem 18. Februar 1924 im rufung. Das Gericht erkannte jedoch auf Frei- thüringischen Ministerium des Innern be­spruch. In der kurzen mündlichen Begründung erklärte das fänden. Er, der Staatsanwalt, habe in seinem letzten Bericht Gericht, troh der beiden Zeugenaussagen der beteiligten Studenten mitgeteilt, daß er beabsichtige, das Verfahren habe eine einwandfreier Nachweis nicht dafür erbracht werden einzustellen. Am 22. Mai 1925, nachdem die Aften in­fönnen, daß Worch mit jener Aeußerung, wenn sie gefallen fei, das zwischen über ein Jahr beim Ministerium des Innern Bewußtsein einer rechtswidrigen Drohung mit Gewalt gehabt habe. und beim Justizminister gelegen hatten, mußte der gleiche Die off en trägt die Staatskaffe. Staatsanwalt, der im November 1924 das Verfahren ein stellen wollte, mitteilen, daß er anflage erhoben

Genoffe Worch wurde vor dem Gerichtsgebäude von 2r beitern mit großem Jubel empfangen. Durch diesen Freispruch ist eins der ungeheuerlich­sten Urteile der legten Zeit annähernd wieder gutgemacht worden. Man muß sich vor Augen halten, daß das Schöffengericht in Rudolstadt am 20. November auf Grund derselben Zeugenaussagen und derselben Fest­stellungen den Genossen Worch zu einem Jahr 3ucht haus(!) verurteilt hatte, mit der Folgewirkung, daß die thüringische Regierung bald darauf Worch die Ausübung feiner Amtsgeschäfte als Gemeindevorsteher verbot. Das lettere schien der ganze 3wed der Einleitung des Straf­verfahrens gewesen zu sein. Die Vorgeschichte des Prozesses zeigt ganz deutlich, daß es sich um nichts anderes als um den Bersuch handelt, durch strafrechtliche Verurteilung einen in seiner Amtsführung unantastbaren sozialistischen Beamten um feine Stellung zu bringen.

Die Vorgänge, die den Vorwand zur Erhebung der An­flage abgaben, haben sich im November 1923 abgespielt, in jenen erregten Tagen, als Hitler seinen Putsch in Bayern vorbereitete und Erhardt mit Kahrscher Genehmigung seine Banden an der thüringischen Grenze

Türkisch - italienische Kriegsgefahr?

Ein Warnungsruf aus Brüffel.

Jn ausgezeichnet unterrichteten Kreisen Bel­ giens herrscht die Ansicht vor, daß Muffolinis Kreuzerfahrt nach Lybien in Wirklichkeit als eine Drohung gegen die Türkei aufzufaffen ist, vielleicht sogar als Flottenmobilifierung zu einem bevorstehenden Angriff. In verschiedenen europäischen auswärtigen Aemtern hat man bestimmte Kenntnis von Kriegsvorbereitungen 3taliens gegen die Türkei . Italien würde Smyrna angreifen, während Griechenland gleichzeitig in Türkisch- Thrazien einbrechen foll.

Das übliche Dementi.

Mailand , 13. April. ( EP.) Gegenüber den Befürchtungen aus ländischer Zeitungen und besonders türkischer Blätter, die das Er­scheinen der italienischen Kriegsflotte unter dem Oberbefehl Mussolinis an der türkischen Küste hervorgerufen hat, betonen die römischen Blätter den friedlichen Charakter der Mittel­meerfahrt des italienischen Regierungsoberhauptes.

Todesurteile in Athen .

Gegen die Rebellen von Saloniki. Athen , 13. April. ( WTB.) Das außerordentliche Kriegsge­richt verurteilte die Führer des Aufffandes von Solonfi, die Obersten Diavelas und karatufas zum Tode und sieben meifere Angeklagten zu Freiheitsgrafen.

habe!

..daß er von Anfang an sich bewußt das Ziel gestellt hatte, die Beteiligung der Union der SSR. an den Arbeiten der Abrüftungskonferenz zu verhindern, und daß alle seine formellen Deklarationen über die enorme Wichtigkeit, die der Mit­arbeit der U. d. SSR. bei dem Abrüstungswerte angeblich bei­gemessen wird, der Aufrichtigkeit und des realen Wertes entbehren.",

Und da die Nichtbeteiligung Sowjetrußlands für gewisse Staaten ein Vorwand sein werde, das Werk der all­gemeinen Abrüftung oder der Rüstungsverminderung zu [ abotieren", zieht Tschitscherin daraus die Schluß­folgerung, daß die Leiter des Bölferbundes fein Inter­effe an positiven Ergebnissen der Konferenz haben. Er zitiert dabei eine Stelle aus dem fürzlich veröffentlichten Bericht des amerikanischen Botschafters Houghton an Coolidge , in der es heißt:

Es handelt sich also hier um einen Fall der ausge. fprochensten Partei- und Tendenzjustiz, die Dom thüringischen Ordnungsministerium eingeleitet wurde. ,, Die vorbereitende Abrüstungskonferenz wird in Genf zu­Das Schöffengericht hat augenscheinlich dem Druck von oben fammentreten, wenn sie überhaupt jemals zusammentreten nicht widerstehen können. Um so anerkennenswerter aber ist wird, um Vorschläge zu untersuchen, über die eine Ber­die Entscheidung der Berufungskammer, die trotz dieser Beständigung weder erwünscht noch vorgesehen ist, einflussungsversuche auf Freisprechung erkannt hat. Bielleicht und die mit dem entschlossenen Ziel formuliert sein werden, den hat die Kammer mitempfunden, daß das Verhalten des Miserfolg des Unternehmens zu sichern." thüringischen Ministeriums in den Fällen Loeb und Hermann wie im Falle Worch durchaus dazu angetan war, selbst nicht republikanisch empfindende Richter in ihre Unabhängigkeit zu verlegen.

Nach dem Spruch der Rudolstädter Straffammer er warten wir, daß das Ministerium schleunigst die por läufige Amtsenthebung Borchs beseitigt und damit auch von sich aus das lin re cht wieder gutzumachen sucht, das es gegen einen unbescholtenen sozialistischen Beamten verübt hat. Ober will es etwa den Staatsanwalt auch noch anweisen, durch Einlegung der Revision die Blamage des Ordnungsministeriums vollständig zu machen?

Die Bomben auf Peking .

Bis jett 19 Tote. London , 13. April. ( WTB.) Blättermeldungen aus Beling geben die Zahl der durch Abwurf von 40 Flugzeugbomben getöteten Personen mit 19 an. Ungeklärte Lage.

Pefing. 18. April. ( Reuter.) Es steht nunmehr fest, daß Staats präsident Tuantsijui nach dem Staatsstreich sich in ein Handelsgebäude im Gesandtschaftsviertel geflüchtet hat. Er hat die Staatssiegel mitgenommen und erklärt, daß er für die während seiner Abwesenheit ergebenden Verfügungen nicht berantwortlich sei. General Wupeifu bat die Mitglieder der Kuomintschunpartei aufgefordert, sich bedingungslos au ergeben.

Förderung der Anschlußbewegung. Durch eine Pariser Senatsdebatte.

Tschitscherin bezeichnet den Ausschluß der Sowjetunion von der Konferenz als eines der von Hougthon erwähnten Mittel zur Sicherung des Mißerfolges der Konferenz", ob­wohl gerade die Sowjetunion als erste Macht schon vor vier Jahren in Genua die Einberufung einer solchen Abrüstungs­fonferenz angeregt, obwohl sie eine Abrüstungskonferenz der Randstaaten herbeigeführt und obwohl fie spontan ihren Wehrstond bis zur niedrigst möglichen Zahl herabgesetzt" habe.

Trotzdem die Sowjetrepublik stets gegenüber einer vom Böllerbund einberufenen Konferenz steptisch gewesen sei, so würde sie, so behauptet Tschitscherin weiter, dennoch daran teilgenommen haben. Indessen:

,, Die Stellungnahme der Leiter des Völkerbundes in bezug auf die Wahl des Ortes dieser Konferenz hat die Sowjet­regierung endgültig von dem wenig ernsten Charatter und von dem Mangel an Aufrichtigkeit in diefer Ini­tiative des Völkerbundes überzeugt sowie von seiner Unfähig= feit und Abgeneigtheit, ein so wichtiges Werk wie die Einberufung einer allgemeinen Abrüftungskonferenz zu verwirt­

lichen."

Die Sowjetregierung werde den Tag abwarten, an dem die Initiative zu einer brüstungskonferenz ,, von einer für diesen Zweck speziell gebildeten Kommission ergriffen werden wird, der die Atmosphäre der Tradition und der Intrigen von Genf fremd ist und die bessere Garantien des Erfolges wird bieten können als der Bölkerbund.

Tschitscherin schließt mit der Hoffnung, daß der Völker­bund sich in Zukunft bemühen wird, die Sowjetregierung zu Konferenzen nur in den Fällen einzuladen, wo die Leiter des Völkerbundes auch tatsächlich wünschen, daß sie sich daran beteiligt."

"

Diese Note Tschitscherins wiederholt lediglich den Gee Paris, 18. April( Eigener Drahtbericht). Im Laufe der Be- dantengang seiner Ostermontagrede vor der aus­ratung über das Budget des Außenministeriums im Senat hat ein ländischen Presse in Moskau , so daß wir bei unserer Stellung­Senator seine Absicht angekündigt, die Regierung über die Anilußnahme auf die Ausführungen in der Morgenausgabe des propaganda in Deutschland und Desterreich im Zusammenhang mit den in der legten Zeit erfolgten und gebungen zu inter pellieren. Ministerpräsident Briand hat sich bereit erklärt, biefe Anfrage im Laufe der Locarno - Debatte des Senats zu beantworten; diefe dürfte fofort nach der endgültigen Verabschiebung des Bud­gets beginnen.

Borwärts" vom Mittwoch, den 7. April, verweisen tönnen. Es ist indessen eigenartig, daß der Ton dieser offiziellen Note momöglich noch aggreffiver, ja beleidigender ist als seine mündlichen Ausführungen vor den ausländischen Journalisten. Wenn man ein diplomatisches Dokument in folchen Ausbrüden faltblütig verfaßt, so ist die Absicht der