Einzelbild herunterladen
 

Abendausgabe

Nr. 178 43. Jahrgang Ausgabe B Nr. 88

Bezugsbedingungen und Anzeigenpreife find in der Morgenausgabe angegeben Redattion: SW. 68, Lindenstraße 3 Fernsprecher: Dönhoff 292-297 Tel.- Adresse: Sozialdemokrat Berlin

10 Pfennig

16. April 1926

Vorwärts=

Berliner Dolksblatt

Berlag und Anzetgenabteilung: Gefchäftszeit 9-5 Uhr Berleger: Borwärts- Verlag GmbH. Berlin SW. 68, Lindenstraße 3 Fernsprecher: Dönhoff 292-297

Zentralorgan der Sozialdemokratifchen Partei Deutschlands

Zwischenfälle im Spritweber- Prozeß. Das neueſte Fürstenkompromiß.

Der Vorwärts"-Vertreter aus dem Saal gewiesen. über die Presse im allgemeinen.

"

Unser Mitarbeiter, Genoffe L. Rosenthal, ter ständig die Gerichtsfäle für den Vorwärts" besucht, gibt uns über einen 3 wischenfall im Spritweber Prozeß folgende Darstellung:

Als ich mir heute einige Notizen machte, wurde ich mit der Be­mertung, es sei verboten, daß hier gezeichnet" werde, vom Borfizenden Landgerichtsdirektor Schulze zur Rede gestellt und aufgefordert, den Saal zu verlassen. Meine Ein­wendung, daß ich nicht zeichne, sondern Berichterstatter des Vorwärts" sei, fruchtete nicht. Mein Versuch, mich dem Verhandlungstisch zu nähern und die aufgeschlagene Seite des Notizblods zu zeigen, hatte nur zur Folge, daß der Vorsitzende mich nicht zu Worte tommen ließ, fondern den Justizwachtmeister anwies, mich aus dem Saal zu entfernen. Es blieb mir nichts übrig, als unter dem protestierenden Ausruf

,, Unglaublich!" den Saal zu verlassen.

Während der Verhandlungspause ersuchte ich den Vorsitzenden um eine Unterredung. Landgerichtsdirektor Schulze erklärte, daß er vom Angeklagten Beyer, der vor einigen Tagen in einer Weise gezeichnet worden war, die ihn äußerst erregt hat, darauf aufmerksam gemacht wurde, daß er wieder gezeichnet werde. Um den Angeklagten Bener in Schuß zu nehmen, habe er die Entfernung des vermeintlichen Zeichners veranlaßt. Ich machte dem Vorsitzenden darauf aufmerksam, daß er wenigstens meine Erklärung hätte entgegennehmen tönnen und daß es ein Leichtes gewesen wäre, sich durch einen Blick auf den aufgeschlagenen Notiz­blod von dem porliegenden Irrtum zu überzeugen.

Landgerichtsdirettor Schulze meinte darauf, daß ihm die Mit­teilung des Angeklagten Beyer genügen mußte. Unser Bericht­erstatter erklärte, daß auch das Wort eines Presseber. treters etwas gelten müsse. Schulze erklärte sich bereit, in der Gerichtsverhandlung den ihm unterlaufenen Irrtum zu be­richtigen und bat den Berichterstatter in einer Form, die gewiffer maßen als Entschuldigung aufgefaßt werden kann, feinen Blazim Saaleinzunehmen. Bei Eröffnung der Gerichts. verhandlung erklärte der Borsigende dem Angeklagten Beyer, daß ein Irrtum vorliege, und daß er den Herrn, den er als Zeichner angesprochen habe, gebeten habe, im Saal zu bleiben.

-

-

Klagen

| wurde, mit dem betreffenden Redakteur gesprochen, und dieser habe geäußert, daß es möglich sein fönnte, daß er sich geirrt habe. Der Schöffe hat die Erklärung abgegeben, daß er pflichtgemäß dem Gang der Verhandlung gefolgt sei und nicht geschlafen habe. Auch die anderen Mitglieder des Gerichts fönnten bestätigen, daß sie durch das einfallende Sennenlicht start beeinträchtigt worden seien. R.-A. Boehm beschwerte sich weiterhin im Auftrage des An­geklagten Hermann Weber ebenfalls über eine Wendung jener Blauderei", durch die sich Hermann Weber besonders betroffen fühle. Es heiße dort, daß Weber während der Berhandlung mit einer Dame im Zuhörerraum in auffälliger Weise geliebängelt habe. Das sei unzutreffend. Hermann Weber habe nur bei Beginn der Sigung seiner Ehefrau einen Gruß zugenickt. Bor: Es ist doch erklärlich, daß ein Angeklagter, der über ein Jahr in Haft figt, seine Frau begrüßt, und es ist, wenn es in unauffälliger Weise geschieht, dagegen nichts einzuwenden.- Nebenbei wurde auch Nebenbei wurde auch erwähnt, daß in der Plauderei einige objektive unrichtig feiten enthalten seien.

Dazu ist zu bemerken, daß die Pressevertreter an so un günstiger Stelle untergebracht sind, daß sie in dem durch feine schlechte 2 fuft it bekannten Sigungssaale nur mit größten Schwierigkeiten den Verhandlungen folgen können. Es erscheinen immer neue Bertreter ber Behörden, anscheinend zum großen Teil als Zuhörer, die sämtlich bevorzugte Bläge be­anspruchen, so daß die

Bon Rosenfeld.

-O

-

Die Osterferien des Reichstags neigen sich ihrem Ende zu. Die Verhandlungspause ist bereits fast verstrichen, die die bürgerlichen Parteien benußen wollten, um einen neuen Rompromißantrag nunmehr den vierten zur Regelung der Auseinandersetzung des deutschen Volfes mit seinen Fürsten zustande zu bringen. Der Antrag hat aber noch immer nicht das Licht der Welt erblickt. Es ist bisher nur mitgeteilt worden, daß der neue Kompromißvorschlag formu­liert sei Schon im engen Kreise des Kompromißparteien entstanden erhebliche Bedenken.

Dank der Kritik der Sozialdemokratischen Partei und dank der Bestätigung der Richtigkeit unserer Einwendungen durch den preußischen Finanzminister waren die ersten drei Kompromißvorschläge allgemein als unzureichend erkannt worden. Die Erklärung des preußischen Finanz­ministers, daß der letzte Kompromißvorschlag das preußische Bolt gegenüber den Hohenzollern noch schlechter stellen würde als der in Aussicht genommene Vergleich, der in der Deffent­lichkeit allgemein abgelehnt wurde, brachte jene kompromisse endgültig zum Scheitern.

Leider haben sich die bürgerlichen Parteien, die sich um das Kompromiß bemühen, auf einen Weg verrannt, der nicht zum Ziele führen kann. Sie haben die Enteignung der Fürsten abgelehnt, auch noch nach dem Bekenntnis von 12 Millionen Wahlberechtigter zum Boltsbegehren auf Ent­eignung. Sie haben auch abgesehen nur von den Demo­Preffevertreter fich immer wieder neue Plätze suchen müffen, fraten abgelehnt, den einzelnen Ländern das Recht zu auf denen es ihnen möglich ist, einigermaßen den recht schwierigen geben, durch Beschluß der Landesvertretung oder durch Berhandlungen folgen zu können. Boltsentscheid die Fürstenauseinandersetzung selbständig zu regeln. Sie verharren immer noch dabei, ein Gericht zur Regelung der Fürstenfrage einzusehen.

Einberufung des Parteiausschusses.

Stellungnahme zum Sachsenkonflikt.

Der Parteinorstand beruft den Parteiausschuß zum nächsten Dienstag nach Berlin zu einer Sizung zu fammen. Die Sigung wird sich mit dem Sachsen tonflitt beschäftigen. Der Parteivorstand wird in der Sigung den Schriftwechfel, den er in der letzten Zeit mit Vertretern beider Richtungen in Sachsen gehabt hat, dem Parteiausschuß unterbreiten und ihm zugleich Kenntnis von den weiteren Verhandlungen geben, da nur so eine flare Urteilsbildung über die letzten Vorgänge möglich ist. über die letzten Borgänge möglich ist.

Späte Einsicht.

Durch diese nachträgliche Erklärung des Vorsitzenden ist der Zwischenfall nach der persönlichen Seite einstweilen beigelegt; nicht aber nach der grundsäglichen. Zunächst ist es durchaus nicht ohne weiteres feststehend, daß hier nicht gezeichnet werden darf". Auch die Zeichnung gehört heute Amtsvorsteher Worch wieder in sein Amt eingesetzt. tur Presse und sie bürgert sich immer mehr ein. Aber in diesem besonderen Fall ist das Berhalten des Vorsitzenden Cangewiesen, 16. April. ( WTB.) Das thüringische Mi­gegen den Vertreter des Borwärts" eine Ungehörigkeit, nifterium für Inneres und Wirtschaft hat die Verfügung vom 24. No­vie sie nicht scharf genug zurüdgewiesen wer- vember 1925, wonach Gemeindevorsteher Worch feines en tann! Wenn er schon der Meinung war, daß er einen Amtes enthoben wurde, am geftrigen Tage wieder aufgehoben. Zeichner aus dem Saal weisen lassen dürfe, so müßte er sich Daraufhin hat Gemeindevorsteher Worch seine Amtsgeschäfte wieder doch zunächst einmal überzeugen, ob der Betreffende auch übernommen. wirklich zeichne. Das tat er nicht, sondern lehnte es auch ab, eine Erklärung entgegenzunehmen und ließ den Mit­arbeiter des Borwärts" durch einen Justizwachtmeister aus dem Saal führen.

Das ist ein Verhalten gegen die Presse und ihre Vertreter, für das der Landgerichtsdirektor Schulze troß seiner offen erfennbaren Nervosität nicht einmal den Mut einer offenen Entschuldigung aufbrachte. Die Presse ist die Ver­treterin der Deffentlichkeit. Nach dem Gesetz sind die Gerichts­verhandlungen öffentlich. Die brüste Hinausweisung eines Vertreters der Bresse ohne stichhaltigen Grund ist deshalb mehr als eine Entgleisung. Auch die nachträgliche Korrektur ist nur möglich gewesen, weil unser Mitarbeiter sich an Herrn Schulze, nicht dieser an ihn wandte.

Wir legen gegen den durch nichts gerechtfertigten Borstoß des Gerichtsvorsitzenden schärfste Verwahrung ein und behalten uns vor, an anderer Stelle auf den Vorgang zurück­zukommen.

Ueber den Berlauf der Verhandlung berichtet die BS.- Korre spondenz:

Asmusprozeß vor dem Ende.

Schluß der Zeugenvernehmung. Chemnitz , 16. April. ( Eigener Drahtbericht.) Zu Beginn des zehnten Berhandlungstages vernahm das Gericht die beiden letzten Beugen. Der Kriminaltommissar Erhardt Freiberg gab an, er habe die Anzeige gegen den Nationalsozialisten Engel­hardt zuerst als nicht genügende Grundlage betrachtet, müsse aber heute sagen, daß die Haussuchung doch berechtigt gewesen ei, da die Nationalsozialistische Partei zu der Zei: ver boten mar. Außerdem führt er an, daß damals wiederholt sold, e Hauszudungen durchgeführt und diese Haussuchung also nichts Außjerg: wohnides war

=

Der Kriminalfommissar Beilewis Freiberg äußerte sich über den Fall des Studenten Kolbow. Aus feinen Aus; ogen war nichts für Asmus Belastendes zu entnehmen. Damit mar die Zeugenvernehmung beendigt.

Anschließend wollte das Gericht in der Verlesung der Bolig iaften über die Erwerbslosenunruhen in Freiberg fortfahren. Der Borsigende erklärte, er habe mit den Beijizern die Aften durchgearbeitet und müsse' agen. Jaß in ihnen nichts, uurgunsten des Angeklagten zu finden tei. Das Gericht tönne feststellen. daß von den Behörden in der damaligen Zeit die Verhältnisse stets berücksichtigt worden sind.

-

-

Die Verbesserungen des ersten Kompromißvorschlages follen gewiß nicht verkannt werden. Zunächst wollte man schriften, mit auf den Weg geben, die die Möglichkeit schaffen dem Gericht lediglich Richtlinien, nicht zwingende Bora sollten, bei der Entscheidung von formaljuristischen Gesichts­puntten abzusehen und nicht nach dem Buchstaben alter Ge­feße und vergilbter Verträge, sondern nach Billigkeit zu ent­scheiden. An die Stelle solcher, das Gericht nicht bindenden Richtlinien traten zwingende Rechtsnormen, die zur Folge haben würden, daß die Entscheidungen nicht mehr nach Rechtsgrundsägen erfolgen fönnen, die mit den heutigen Rechtsanschauungen über die Entstehung des fürstlichen Privat eigentums unvereinbar sind. Das vierte Kompromiß wird sicherlich noch weiter gehen und diese Rechtsgrundsätze so ab­ändern, daß ihre Anwendung, insbesondere auf die An­sprüche" der Hohenzollern , das Volk in höherem Maße vor Schaden bewahren würde als der früher beabsichtigte Ver­gleich.

Voraussichtlich aber bleibt auch nach dem jetzt zu er wartenden Kompromißvorschlag bestehen, daß die poli tische Streitfrage, zu der die Frage des sogenannten Fürstenvermögens geworden ist, nicht durch ein Gesetz, sondern durch ein Gericht entschieden werden soll. Gegen eine solche Lösung muß Widerspruch erhoben werden. Es tommt hinzu, daß ein Gericht Ürteile fällen soll, dessen Zu­fammensetzung fast ausschließlich aus Richtern allge mein und mit Recht schärfsten Widerspruch gefunden hat, einen Widerspruch, der auch noch dadurch besondere Recht­fertigung erfährt, daß die Mitglieder des Gerichts durch den Reichspräsidenten auf Vorschlag der Reichsregierung ernannt werden sollen.

-

Das Gericht soll ferner nicht allgemein alle vermögens­rechtlichen Beziehungen der einzelnen deutschen Fürsten zu ihren" Bölfern nachprüfen. Eine rüd wirkende Kraft schlechthin soll dem Gesetz nicht gegenüber allen bisherigen Gefeßen, Richtersprüchen und Berträgen beigelegt werden. Es soll vielmehr die Zuständigkeit des Gerichts nur gegeben fein, wenn es angerufen wird, sei es von dem einzelnen Fürsten, sei es von dem einzelnen Land. Daß man den Fürsten dieses Recht geben will, ist geradezu ungeheuerlich; denn infolge dieser Bestimmung wird in den wenigen Fällen, wo bei früheren Auseinandersetzungen das einzelne Land gut abgeschnitten hat, der Fürst seine erledigten Ansprüche wieder geltend machen. Würde aber selbst dieses den Fürsten zu­gedachte Recht wieder gestrichen werden, so würde das Ein­greifen des Gerichts zugunsten des Volkes immer noch davon abhängig sein, daß das einzelne Land, d. h. die Regierung des Landes das Gericht anruft.

Nach Eröffnung der heutigen Sigung des Spritweber Prozesses brochte der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Dr. Schulze, einen Vorgang zur Sprache, der die Preffe berichterstatter über den Prozeß betraf, und der bereits zu dienstlichen Aussprachen geführt hat. In einer Gerichts­plauderei" eines Scherlblattes sei von einem Mitglied des Gerichts­Dr. Levi erklärte darauf, daß die Verteidigung nach jener Bon welcher Regierung in Deutschland ist aber zurzeit hofes behauptet worden, daß er am Dienstag, furz vor der Mittags- Feststellung des Vorsitzenden nicht mehr auf die weitere Verlesung die Anrufung des Gerichts gegen den früheren angestamm­pause, nicht in dem Maße der Verhandlung gefolgt sei, wie es von bestehe. Eine lebhafte Debatte entwickelte sich über die gestellten ten" Fürsten zu erwarten? Wahrscheinlich von Preußen, der Strafprozeßordnung vorgeschrieben werde. Es wurde behauptet. Beweis anträge. Das Gericht zog sich schließlich zur Beschluß falls bei Infrafttreten des Gesetzes noch die jetzige Regierungs­einer der Schöffen solle vorübergehend in der Sigung gefassung zurück und verkündete, daß die Beweisanträge ab- toalition besteht. Sonst aber wohl nur noch von Thürin Ichlafen haben. Wenn das wahr sein sollte, so würde die Prozeß gelehnt feien, weil sie zum allergrößten Teil als wahr unter- gen, wo selbst die völkisch- deutschnationale ,, Ordnungs"-Re­rerhandlung bis dahin ungültig fein. Das Gericht habe sich daher mit dieser Sache eingehend befaßt. R.-A. Boehm, der dem Herrn ſtellt wurden und der Reft als unwahrscheinlich gelten könne. Es gierung, wenigstens gegenüber dem besonders habgierigen wurde als wahr unterstellt, daß 1923 die Kontrollausschüsse früheren Fürsten von Roburg- Gotha, die Interessen Thürin­Schöffen ziemlich nahesize, hcbe dem Gericht erklärt, daß er den Borgang auch pflichtgemäß beobachtet habe, da es ihm ebenfalls vor- schon vor der Verfügung der sächsischen Regierung von dem Bürger- gens wird wahrnehmen müssen. Im übrigen Deutschland getommen sei, als ob der fragliche Herr zeitweise geistig nicht der meister, den Amts- und Kreishauptleuten anerkannt worden aber würde das ganze Gefeß überhaupt keine Bedeutung Berhandlung gewachsen gewesen sei. Er habe aber alsdann fest sind und daß ihre Mitglieder Ausweise erhalten haben. Weiter haben, da von keiner anderen Landesregierung die Anrufung gestellt, daß das nur so geschienen habe. Den Schöffen habe der wurde als wahr unterstellt, was Dr. Asmus von dem damaligen des Fürstengerichts gegen die Fürsten zu erwarten ist. durch das Oberlicht des Saales hereinfallende Sonnenschein ge- Justizminister Dr. Beigner und dem jezigen Justizminister Selbst die besonders empörende Regelung der Fürstenausein­Dr. Bünger gesagt hat. andersetzung, z. B. in Medlenburg, würde weiter Gel tung haben! Die ganze Wirkung des Rompromisses wäre also nur die, daß bestenfalls in Preußen und vielleicht in Thüringen hier aber auch nur bezüglich Koburg- Gotha

blendet.

R.-A. Boehm bestätigte diese Dartegung und fügte hinzu, daß er namens der Berteidigung erffären tönne, fie würde ohnedies teine Rechtseinwendungen machen. Bors: An sich wäre das ein unverzichtbarer Grund. Er habe aber, als ihm der Artikel bekannt

Es folgten dann noch erhebliche Auseinanderlegungen über inzwischen herbeigeschaffte Aften und andere Beweisstücke. In der Nachmittagssigung wird mit den Plädoyers begonnen werden.

--