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Die Steuerpflicht öffentlicher Betriebe. Gewerkschaftsbewegung

Die drohende Verschärfung.

Die Bestrebungen der organisierten Unternehmer, in immer stärferem Maße die Besteuerung der von öffentlichen Rörperschaften betriebenen wirtschaftlichen Unterneh mungen durchzusehen, haben in der Reichssteuergesetzgebung nur einen teilweisen Erfolg gehabt. Die Reichstagsmehrheit hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß die Besteuerung derartiger Betriebe ungerechtfertigt ist, wenn es sich um Erwerbsunternehmun­gen handelt, die von den öffentlichen Körperschaften zu Zwecken betrieben werden, die dem öffentlichen Wohl dienen oder als Monopolbetriebe für die Versorgung lebenswichtiger Bedürf­nisse der Gesamtbevölkerung bestimmt sind. In diesem Sinne ist die Steuerpflicht, insbesondere auch im Körperschaftssteuergesetz vom 10. August 1925 mit der Maßgabe festgestellt, daß der Reichsminister der Finanzen mit Zustimmung des Reichsrats nähere Bestimmungen über die Abgrenzung der steuerpflichtigen Betriebe erläßt.

Diese Bestimmungen zur Durchführung des Körperschaftssteuer gefeßes liegen nunmehr dem Reichsrat vor, und es iſt not wendig, rechtzeitig auf die Absicht des Reichsfinanzministers in der Deffentlichkeit aufmerksam zu machen, da der Entwurf der Verord­nung von der Absicht getragen ist, die Begrenzung der Steuerfreiheit so eng wie nur möglich vorzu­nehmen und die durch den Gesetzgeber mur in Ausnahme­fällen vorgesehene Besteuerung der öffentlichen Betriebe in der Braris in einem sehr weitgehenden Maße herbeizuführen. Das Gesetz und seine Auslegung.

Im§ 2 der Verordnung heißt es in Uebereinstimmung mit dem Wortlaut des Körperschaftssteuergesetzes, daß Betriebe und Ver­waltungen von der Steuer frei sind, wenn sie der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen. Der Abs. 2 dieses Para­graphen erflärt dementsprechend, daß Schlacht- und Vieh­höfe, Anstalten zur Nahrungsmitteluntersuchung, Desinfektionsanstalten, Anstalten zur Müllbeseiti gung usw. der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen. Im Abs. 3 desselben Paragraphen aber heißt es:

Der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen nicht Be­triebe und Verwaltungen, die nach finanzwirtschaft lichen Grundsägen so zu führen sind, daß durch die Ein­nahmen mindestens die Ausgeben gedeckt werden, gleichviel, ob dieser Erfolg im Einzelfalle erreicht wird.

Diese Bestimmung birgt die Gefahr, daß damit eine Ein­schränkung der im Abs. 2 vorgesehenen steuerlichen Befrei ung der dort genannten Anstalten herbeigeführt werden soll, da diese heute fast überall nach finanzwirtschaftlichen Grundsäzen in der Form geführt werden, daß die Einnahmen die Ausgaben zu decken haben. Ganz mit Recht hat daher auch eines der beteiligten Länder bereits darauf hingewiesen, daß die flare Bestimmung des Körper­schaftssteuergesetzes durch eine derartige Verordnung direkt in ihr Gegenteil verkehrt werden würde, denn der Gesetzgeber hat mit der Formulierung, daß die Betriebe der Ausübung der öffentlichen Gewalt zu dienen haben, fein Urteil darüber verbunden, nach welchen finanzwirtschaftlichen Grundsäßen dieselben geführt sein müssen, um die Steuerfreiheit in Anspruch nehmen zu fönnen. Er hat vielmehr flar und eindeutig festgestellt, daß die der Aus­übung der öffentlichen Gewalt dienenden Betriebe steuerfrei sind. Die grundsägliche Frage aber, ob ein Betrieb zur Ausübung der öffentlichen Gewalt dient, ist insbesondere danach zu entscheiden, ob ein 3 mang zur Annahme der dargebotenen Lei stung besteht. Dies ist offensichtlich bei den genannten Veranstal tungen der Fall, insbesondere, da meistens durch Ortsstutat Be­nuzungszwang vorgeschrieben ist. Der Reichsrat wird daher, wenn er in Uebereinstimmung mit dem Wortlaut des Körperschaftssteuer­gesetzes bleiben will, den§ 2 Abs. 3 in vollem Umfang streichen müssen.

Die Stellung der Versorgungsbetriebe. des Gesetzgebers kann in den geplanten Bestimmungen der§§ 3 Eine weitere wesentliche Beeinträchtigung des Willens und 4 mit Recht gesehen werden. Diese Paragraphen behandeln die Versorgungsbetriebe, d. h. diejenigen Betriebe, von denen der Gesetzgeber sagt, daß sie steuerfrei find, wenn sie lebenswichtigen Bedürfnissen der Bevölkerung zu deren Befriedigung die Bevölkerung auf die Betriebe und Berwal tungen angewiesen ist, dienen".

Der Abschluß der Hapag .

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An dem Jahresbericht, den die Hamburg - Amerika . Linie, das bekannteste und neben dem Norddeutschen Lloyd in Bremen führende deutsche Großschiffahrtsunter nehmen, jetzt für 1925 vorlegt, ist. wie leider so oft bei den Aktiengesellschaften das Interessanteste das, was nicht ge= sagt wird. Man sucht vergeblich im Bericht einen Hinweis auf die Frage, ob und in welcher Weise der Gemeinschaftsvertrag zwischen der Hapag und der amerikanischen Harriman- Gesellschaft( United American Lines) fünftig fortgeführt werden soll. Die wenigstens teilweise erfolgte Lösung der engeren Betriebsgemeinschaft, die Hapag und Harriman bisher verband und deren Dauer für 20 Jahre vertraglich festgelegt ist, ist seit einigen Wochen bekannt.. Einzelheiten werden aber der Deffentlichkeit immer noch vorenthalten. Weiter vermißt man im Bericht einen Hinweis auf die im Vorjahr be­schlossene Erhöhung des Attienkapitals( 54 Millionen Stamm, 1,1 Millionen Mark Vorzugsaktien) um 10 Millionen, melch lettere noch nicht zur Emission gekommen sind; es fehlt ferner eine Aufgliederung des großen Passivpostens der Bilanz G1 u= biger"( mit 29,03 Millionen gegen 18,78 Millionen Mark i. V.), in dem etwa 27,30 Millionen Mark aus der kürzlich in Amerika auf genommenen- Millionen- Dollar- Anleihe enthalten sein müssen, und endlich fehlt eine Klarlegung des Postens" Beteiligungen an Verkehrsunternehmungen usw.), der mit 7,996 Millionen Mart ( gegen 9,607 i. B.) in der Bilanz erscheint.

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Wie schon seit längerer Zeit bekannt ist, verteilt die Hapag auch

in diesem Jahre wieder feine Dividende. Von dem Gesamt­ertrag, der mit 16,30 Millionen Mark gegen nur 7,96 Millionen i. B. einen stattlichen Zuwachs aufweist, haben die Betriebsausgaben ( einschl. der Steuern) 7,016 Millionen( gegen 7,653 Millionen i. V.) beansprucht, Anleihezinsen 99 820( 83 734) M. Es verbleibt damit ein Reingewinn von 9,187 millionen, während der Dorjährige Reingewinn sich auf nur rd. 224 000 m. stellte und nach geringfügigen Rückstellungen auf neue Rechnung vorgetragen wurde. Der Reingewinn einschl. Vortrag für 1925 in Höhe von 9,381 Mil­lionen, der an sich die Verteilung einer austömmlichen Dividende erlaubt hätte, wird fast ganz zu Abschreibungen auf den Schiffspart( 7,95 Millionen) und auf Grundbesiz, Anlagen, Be­teiligungen usw. verwendet, so daß lediglich ein Betrag von 139 688 Mart auf neue Rechnung vorgetragen wird.

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Der dividendenlofe, aber nicht ungünstige Abschluß hat die Börse in feiner Weise entmutigt. Die Hapag - Attie notiert, nach zwei gewinnlosen Jahren, heute noch zu 140 bis 150 Proz fie wird also etwa so hoch bewertet, als ob fie eine 12-15prozentige Divi­dende erbringen tönnte! Zum Teil ist die Einschägung der Vorteile, die aus der Beschlagnahme- Freigabe des Vortriegseigen tums in Amerika für die Hapag erwachsen fönnen, für diese Bewertung entscheidend, im wesentlichen aber bezieht sie sich auf die günstige Beurteilung der inneren Situation" und der Zukunftsaus fichten der Gesellschaft. Die Gerüchte, wonach eine weitgehende 3u­Sammenarbeit der Hapag mit dem Norddeutschen Lloyd geplant sei

Der Schutz der Kinder in Gewerbebetrieben. Kinder als Filmdarsteller.

Die von der preußischen Regierung erlassenen Ausführungsbe betrieben, die auf Grund des Reichsgesetzes erlassen worden sind, bringen einen wesentlichen neuen Punkt, nämlich die Beschränkungen für die Beschäftigung von Kindern im Lichtspielgewerbe.. Einen umstrittenen Punkt bildet dabei die Regelung der Arbeits­zeit für Kinder bei Filmaufnahmen und Theatervor= stellungen. Hier hatte der Regierungsentwurf als zulässige höchstzeit für Arbeitszeit einschließlich der Arbeitsbereitschaft sechs Stunden vorgesehen. Der Staatsrat ist über diesen Vorschlag hin­ausgegangen und hat die Arbeitszeit auf vier Stunden be= fchränkt. Die bisher in verschiedenen preußischen Städten( Ber­ lin ) geltenden Polizeiverordnungen über diese Materie. find damit außer Kraft gesetzt. Im übrigen sind gegenüber den früheren Ausführungsbestimmungen eine Reihe von wesentlichen Veränderungen verwaltungstechnischer Natur vorgenommen. Ent sprechend der inzwischen erfolgten Bildung der Gemeinde Groß­Berlin ist der Polizeipräsident für den gesamten Bezirk Aufsichts­

Daß zu derartigen Unternehmungen die Safenbetriebestimmungen über den Schuß von Kindern in Gewerbe gehören, erkennt, entsprechend der gesetzlichen Bestimmung, auch der Reichsminister der Finanzen in seiner Berordnung an, aber er sucht im Abs. 3 des§ 3 die Einschränkung durchzusetzen, daß zu diesen steuerfreien Hafenbetrieben nicht diejenigen Teile des Hafenbetriebs gehören, die das Löschen und Laden, das Ber­wiegen und Kontrollieren der Ladung, den Lager hausbetrieb, den Schleppereis und Bugsierbetrieb betreffen. Ganz abgesehen davon, daß es prattii jo gut wie ausgeschlossen ist, diese Teilfunktionen der Hafenbetriebe so auszufcheiden, daß die Berechnung ihres wirtschaftlichen Ergebnisses und ihrer Steuerpflicht einwandfrei feststeht, erscheint es mit dem Teile steuerlich zu erfassen, da sie unzweifelhaft dem Wortlaut des Körperschaftssteuergesetzes nicht vereinbar, diese Hafenbetrieb dienen, wie es im§ 7 des genannten Gesezes heißt. Hier wird der Reichsrat eingreifen müssen, um eine von falschen Boraussetzungen ausgehende enge fistalische Begriffs bestimmung zu verhindern, deren Anwendung außerdem dazu ge bestimmung zu verhindern, deren Anwendung außerdem dazu ge­eignet ist, den Gemeinden, die an und für sich bei den Hafenbetrieben sehr große Zuschüsse leisten müssen, weitere finanzielle Opfer zuzubehörde geworden. Die Gewerbeaufsicht wird in Zukunft überhaupt

muten.

Im§ 4 Abs. 1 aber, der den Bestimmungen des Körperschafts­steuergesetzes entsprechend feststellt, daß bei Gas- und Eleftris zitätsmerten die Gewinne aus Installationsgefchäf ten steuerpflichtig sind, wird zugleich vorgesehen, daß bei Gas­werfen auch die Verkäufe von Rots zur Körperschaftssteuer heranzuziehen sind. Diese Bestimmung erscheint als vollständig ab wegig, da bei ihr vollkommen außer acht gelassen wird, daß der Rots als Nebenprodukt bei der Erzeugung von Gas anfällt und die Veräußerung dieses Nebenprodukts, die überhaupt erft die angemessene Versorgung der Bevölkerung mit Gas ermöglicht. feinesfalls als steuerpflichtig angesehen werden darf.

Auch die Sparkassen sollen belastet werden.

Der§ 15 regelt die Besteuerung der öffentlichen Sparfallen, deren Steuerpflicht mit besonderem Nachdruck seit Jahren von dem Sentralverband des Bankgewerbes propagiert wird. Die diesbezüg lichen Bestimmungen enthält der§ 9 Ziffer 4 des Körperschafts­gefezes. In diesem Absatz ist vorgesehen, daß der Reichsminister der Finanzen zu bestimmen hat, was als Sparfaifenver fehr im Sinne der gesetzlichen Vorschrift anzusehen ist. Die For­mulierung, wie sie nun im§ 15 der Verordnung gebracht ift, acht an der tatsächlichen Entwicklung des Sparkassenwesens vollständig vorüber und beschränkt die Steuerfreiheit der Sparkassen derartia. das praktisch durch diese Art der Regelung die Steuerbefreiuna in eine Steuerverpflichtung umgewandelt wird. Demgegenüber ist daran festzuhalten, daß als steuerfreies Sparfaffengeschäft alle diejenigen Betriebszweige anzusehen sind, deren Füh ift. Die Sparkassensazung regelt die Geschäftsmöglichkeiten der rung durch die Sparkassensazung ausdrüdlich genehmigt Sparkassen, die als dem Wesen einer öffentlichen Sparkaile ent­sprechend anzusehen und als Sparkassenverkehr zu bezeichnen find. Daraus ergibt sich als notwendige Folgerung, daß die Verordnuna

die Sparkassen von jeder Besteuerung freilassen muß, wenn sie sich bei ihrer Geschäftsgebarung im Rahmen der durch die Aufsichtsbehörde genehmigten Sagung halten. Die Besteuerung lichen Hand erstrecken, wenn dem Billen des Gesetzgebers ent fann sich daher nur auf Bantunternehmungen der öffent sprechend gehandelt werden soll

ven den Gemeindeinstanzen auf die Ortspolizeibehörden übertragen. Mo Jugendämter vorhanden sind, wird es in deren Belieben gestellt, inwieweit sie die Aufsicht über die Kinder­arbeit übernehmen wollen. Auch die Mitarbeit von Schulärzten und Schulleitern ist vorgesehen und die Arbeit von Kindern überhaupt ist von deren Benchmigung abhängig.

Los von Moskau .

Klärung in Griechenland .

Laut einem telegraphischen Bericht von M. Lamprino. poulos, dem Hilfssekretär des Griechischen Gewerkschaftsbundes, hat ein foeben abgehaltener griechischer Gewerkschafts­fongreß beschlossen, die Berbindungen mit den Kommunisten abzubrechen. Der neue Vorstand ist beauftragt, den An= schluß an Amsterdam in die Wege zu leiten.

Diesem Beschluß ist eine lange Zeit der Unfruchtbarkeit und Sowohl innerhalb der politischen als Untlarheit vorangegangen. auch der gewerkschaftlichen Arbeiterbewegung tam es in Griechen­ land im Jahre 1920 zur Spaltung. Vor dieser Zeit vereinigte der Gewerkschaftsbund die ganze organisierte Arbeiterflasse, d. h. er umfaßte girta 350 Organisationen mit 170 000 Mitgliedern. Na ch der Spaltung setzte in beiden Lagern eine allgemeine Zerlegung Das Auftreten der Kommunisten führte schließlich zu den blutigen Zusammenstößen in Biräus und zu einer rüd­fichtslosen Verfolgung aller Gewerkschaften. Die Arbeiter wurden zu einem großen Teil gegenüber jeglicher Organisation indifferent, fo daß die Mitgliederbestande der regulären Gewerkschaftszentrale bis auf 60 000 und diejenige der kommunistischen Zentrale bis auf 28 000 zurüdgingen.

ein.

Nachdem die ganze Gewertschaftsbewegung mehr oder weniger wie in anderen Län­lahmgelegt war, schlugen die Kommunisten dern die Einheitsfro nt" vor. Sobald jedoch die reguläre Landeszentrale im Intereffe der Klärung der Lage dem Vorschlag einer Gewerfschaftskonferenz ernstlich näher trat, wurden die Kom munisten unsicher und versuchten, eine derartige Lösung hinaus. zuschieben. Denn sie mußten feststellen, daß die Arbeiterbewe­gung immer noch lebendig ist und die Arbeiter, trotzdem sie die Organisationen verlassen haben, sich im Hinblick auf alle Enttäu schungen der Bergangenheit von ihrer Mission einen flareren Begriff machen als früher. Der Kongreß scheint diese Annahme be

Steigende Arbeitslosigkeit im Westen.

Die gegenwärtigen finanziellen Berhältnisse der Städte zwingen die Verwaltungen, sich gegen jede neue Belastung, die ihnen aufstätigt zu haben. erlegt wird, mit aller Entschiedenheit zu mehren. Gegen die Besteuerung der öffentlichen Betriebe sind von Anfang an schwerwiegende und sehr beachtenswerte Argumente von den Städten vorgebracht worden. Der Gesetzgeber hat sie nur zum Teil als berechtigt anerkannt. Mit dieser Tatsache, wie sie durch die entschieden aber müssen wir uns dagegen ver: Gesetzgebung geschaffen ist, haben wir uns zunächst abzufinden. Ganz wahren, daß auf dem Wege über die Ausführungsbe ſtimmungen eine Regelung Plaz greift, die weder im Ein flang mit dem Willen des Gesetzgebers steht, noch den tatsächlichen Verhältnissen der öffentlichen Wirtschafts­unternehmungen gerecht wird.

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B. 2.

über den bisher bestehenden Gemeinschaftsdienst auf einigen Linienstrecken noch hinaus wollen nicht verstummen. Eine solche Interessengemeinschaft würde natürlich eine erhebliche weitere Ver­billigung der Unkosten bedeuten. Auch im vergangenen Jahr hat der Wiederaufbau der Hapag - Flotte weitere Fort­schritte gemacht. Die Gesamtonnage ist auf 456 553 Tonnen( worunter 415 242 Tonnen von 76 Seeschiffen) gegen 449 337 Tonnen( davon 75 Seeschiffe mit 415 242 Tonnen) gestiegen. Drei weitere Dampfer mit 44 160 Tonnen befinden sich im Bau. Gegen den Stand von Ende 1920 mit 408 030 Tonnen, wovon nur 165 707 Tonnen See­fchiffe, ist also eine beträchtliche Zunahme eingetreten; der Frie densstand mit 439 Fahrzeugen, 1360 360 Tonnen insgesamt und 1307 411 Tonnen Seeschiffen ist freilich nur erst zu fnapp 40 Proz. erreicht. Ueber den Geschäftsgang im abgelaufenen Jahr wird gesagt, daß er trotz einiger Besserungen den ursprünglichen Hoff nungen nicht entsprochen habe, in erster Linie deshalb, weil der Frachtenmarkt immer noch ungünstige Säße aufweist. Im Bersonenverkehr mit Nordamerika zeigt sich eine Zunahme, die in erster Linie auf amerikanische Vergnügungs. reisende entfällt, deren Reiseziel wieder Deutschland geworden ist. Der Auswandererverfehr war stärker als im Borjahr. wo sich die amerikanischen Einwanderungsbeschränkungen besonders scharf geltend machten.

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Kleinwohnungsbaues durch Reichsgesetz vom 26. März 1926 bewillig Die Baukredite der Regierung. Von dem zur Förderung des ten Kredit von 200 Millionen Reichsmart hat der Reichsminister der Finanzen die ersten 40 Millionen Reichsmart zu dem Zinsfak von 64 Broz. bereit gestellt. Da die den Kredit vermittelnden Anstalten zur Deckung ihrer Kosten nur einen Betrag von höchstens ½ Proz. im Jahre erheben dürfen, erhält also der Bauherr diesen Zwischen kredit zu dem Zinsfag von 744 Proz.

Kleine Befferung in der Eisenindustrie. Der Verein Deut Roheisengewinnung für den Monat März 1926 mit 716 654 scher Eisen und Stahlindustrieller gibt die deutsche Tonnen an. Sie betrug im Bormonat 631 367 Tonnen und im Monat März 1925, dem besten Produktionsmonat in der Nachkriegs­zeit, 990 606 Tonnen. Zu berücksichtigen ist allerdings, daß der Monat Februar nur 28 Arbeitstage gegenüber 31 Arbeitstagen im März hatte, so daß sich für Februar eine durchschnittliche arbeitstägliche Leistung von 22 549 Tonnen und für März eine durchschnittliche arbeitstägliche Leistung von 23 118 Tonnen ergibt. Die durchschnitt. liche arbeitstägliche Leistung im März 1925 betrug 31 955 Tonnen. Die Tagesleistung ist im Monat März gegenüber Februar um 2% Pro3. gestiegen. Bon den 208 vorhandenen Hochöfen waren 79 im Betrieb und 42 gedämpft. Die Leistungsfähigkeit der Defen von arbeitstäglich 50 800 Tonnen ist nur zu 45 Pro 3, also noch nicht zur Hälfte, ausgenußt( Durchschnitt des Jahres 1925= 58 Broz.). Im großen und ganzen tann im Hochofenbetrieb eine leichte Befferung festgestellt werden.

Köln , 16. April. ( Eigener Drahtbericht.) Im lintsrheinischen Braunkohlengebiet hat sich in den letzten Wochen die Zahl der Erwerbslosen wiederum erschreckend erhöht. In einzelnen Betriebsverbesserungen in der Braunkohlen. Orten sind 50 bis 80 Proz. aller männlichen Erwerbstätigen ohne fabritation, die in immer größerem Maße Arbeitsträfte überflüssig werden läßt. Die Arbeitsnachweis stellen des Be­zirks bemühen sich, Industriearbeiter für landwirtschaftliche Arbeiten zu vermitteln; doch ist taum anzunehmen, daß damit fühlbare Er. leichterungen geschaffen werden. Auch aus anderen rheinischen Industriebezirken wird ein weiteres Steigen der Er merbslosigkeit gemeldet. So ist z. B. die Erwerbslosenziffer für den Kreis Solingen in der verflossenen Woche um meitere 5 Broz. gestiegen. In Elberfeld hat die Zahl der Erwerbslosen in der abgelaufenen Berichtswoche ebenfalls eine weitere Steigerung erfahren. Bor einem Kampf in der englischen Maschinenbauinduſtrie

Condon, 16. April. ( Eigener Drahtbericht.) Die Berhandlungen zwischen den Unternehmern und den Gewerkschaften der englischen Maschinenbauindustrie, die sich seit 1924 bingezogen haben, sind am Freitag nachmittag endgültig abgebrochen worden. Die Unter­nehmer hatten als Antwort auf die Forderung der Gewerkschaften nach einer Lohnerhöhung von wöchentlich 1 Pfund Sterling am Donnerstag einen Gegenvorschlag gemacht, in dem den Arbeitern eine wöchentliche Lohnerhöhung von zweieinhalb Schilling unter Bedingungen angeboten wurde, die von den Gewerkschaften als eine Verschlechterung der bisherigen Regelung betrachtet werden. Die Gewertschaften weigerten sich daher, dieses Angebot ihren Mitgliedern auch nur vorzulegen. Am Freitag unterbreiteten die Unternehmer den Gewerkschaften neue Borschläge. Auch sie wurden mit dem Hinweis, daß sie keine Verbesserung bedeuteten, abgelehnt. Als nächster Schritt ist nunmehr ein vom Verband genehmigter Lohnvorstoß der Maschinenbauer des Londoner Bezirks zu erwarten, auf den die Unternehmer voraussichtlich mit der Aus perrung der gesamten Maschinenbauarbeiter Englands antworten werden.

In der Inflationszange.

franzöfifchen Beamtengewerkschaft find am Freitag vom Miniſter Paris , 16. April. ( Eigener Drahtbericht.) Die Bertreter der präsidenten Briand empfangen worden und haben ihn auf die dringende Notwendigkeit der Anpaljung der Beamtengehälter an die steigenden Lebenstoften hingewiesen. Briand will im Laufe der nächsten Woche in einer Zusammenkunft mit dem Finanzminister und den Bevollmächtigten der Beamten versuchen, eine vorläufige schnelle Lösung der ftrittigen Fragen bis zur endgültigen Regelung durch die Regierung herbeizuführen.

Werbewoche der Jugendgruppe des ZDA.

Die öftlichen Abteilungen veranstalten eine Jugendfeier für die Angesicutenjugend: Conn'ag, 18. April, abends 7 Uhr, in der Aula ber Schule Frankfurter Ace 37. Brogrammfolge: 1. Beethoven- Rouzert für Violine und Alavier. 2. Begrüßungsworte: Ernst Ludewig. 3. Der Aufbruch, Jugendspiel von G. R. Müller. 4. Ansprache: Hans Gott­ furcht , Borikender ber Ortsgruppe Groß- Berlin bes b. 5. Fantafie über bie Oper Stradella": 3. B. Singelee. 6. Gemeinsamer Schluk. gefang: Brüber, sur Conne, zur Freiheit. Cinlak 7 Uhr. Untoften beitrag 20 Bf. Raufmännische Lehrlinge, jugenbliche Angestellte, befucht biefe Jugendfeiez bez Jugendgruppe bes Zentralverbandes bez n geftellten!

Moabit im Jugendheim Bremer Ede Wiclefftraße. Bortrag: Die Bedeutung Freie Gewerkschaftsjugend. Heute, Sonnabend, 7% Uhr, togt die Gruppe der Gewerkschaften". Dittreis: Sonntag Wanderung Fintenttua Brieifelong. Treffpunkt 11 Uhr vormittags Jugendherberge Briefelang.

( Gewerkschaftliches siehe auch 4. Seite Hauptblatt.)