England erhebt keine Einwendungen. Die deutsch - ruffischen Verhandlungen vor dem Unterhaus. Landon, 21. April. ( BTB.) Auf die Anfrage eines Unterhaus mitgliedes, ob die Auffassung der englischen Regierung über den geplanten deutsch - russischen Bertrag den anderen Locarnomächten cuf dem üblichen diplomatischen Bege mitgeteilt morden fei und ob das Haus über diese Auffassung unterrichtet werden würde, erklärte Chamberlain, der erste Teil der Frage sei zu bejahen. Er fügte hinzu, dem Bernehmen nach sei ein Bertrag noch nicht abgeflossen und er kenne feine der Beftimmungen im Wortlaut. Die deutsche Regierung habe jedoch bie 3usicherung gegeben, daß der Bertrag nich is enthalten würde, mas mit dem Bölferbundspaft oder den Locarnoverträgen im Widersprud stände. Indem er diese Zusicherungen entgegennehme und annehme,
Abstimmungen im Rechtsausschuß.
Die Zusammensehung des Abfindungsgerichts.
Im weiteren Verlauf der gestrigen Tagung des Rechtsaus schusses erklärte in ber fortgesetten Spezialbebatte Abg. Neubauer ( Romm.), daß seinen Freunden die Mitarbeit an der Berbefferung des Kompromisses überflüssig erscheine, weil eine wirkliche Ber befferung dieses Gefezes nicht möglich fei. Benn die Sozialdemotraten fein Bertrauen zu den von der Regierung zu ernennenden Richtern hätten, so sollten sie einfach die Regierung stürzen. Die einzige mirtliche Lösung der ganzen Frage sei die restlose Enteignung der Fürsten . Abg. Wunderlich( D. Bp.) hob hernor, baß gerade Berufs. feien doch in der Rechtsprechung geschult. Mit ben 2aien habe man doch beim Staatsgerichtshof eine guten Erfahrungen gemacht.
Landes angewiesen zu sein. Würden diese Anträge nicht an genommen, jo tönnte es leicht kommen, daß das Gefeß überhaupt feine praktische Bedeutung erlange, weil höchstens in Breußen der Antrag eines Landes zu erwarten sei und vielleicht auch noch in Thüringen wegen des früheren Herzogs von Koburg- Gotha. Es wäre unerträglich, wenn nach all den pieien Beratungen das Gesez nicht in einer Form zustande fäme, die nicht einmal eine praktische Auswertung gewährleifste. Abg. Hahnemann( Dnat.) und Wunderlich( D. Bp.) traten diefen Ausführungen entgegen. Sie meinten, daß es pöllig aus gegeben merde.
daß der endgültige Bertragstert ihnen voltommen entsprechen richter geeignet feien, in dem Sonbergericht mitzumirten, denn fie reiche, menn den beteiligten Ländern und Fürsten das Antragsrecht
merde, sehe er feinen Grund, Einwendungen zu erheben.
England hat freie Hand in der Ratsfrage. Condon, 21. April. ( WTB.) Im Oberhaus erflärte Lord Robert Cecil über die den englischen Vertretern in der Studientom= mission des Böerbundes zu erteilenden Inftruftionen, die Bertreter Englands warden vollkommen frei von allen Berpflichtungen oder Erklärungen sein, die England vorher in der Frage der Aufnahme einer Macht in den Böllerbundsrat abgegeben habe. Indeffen wünsche die englische Regierung den möglichst balbigen Eintritt Deutschlands in den Bölferbund und in den Böllerbundsrat.
Unterhausdebatte über die Beschungsfristen. Condon, 21. April. ( Eigener Drahtbericht.) Chamberlain erklärte auf eine Unterhausanfrage, daß es falsch fei, die vor der Genfer Märztagung abgegebene Erflärung der Bot faftertonferenz fo aufzufaffen, als ob fie erflärt habe, Deutschland hätte seine Abrüftungsverpflichtungen erfüllt.
Die Botschafterkonferenz habe nur festgestellt, daß Deutschland Garantien für die Durchführung der Entwaffnungspflichten zu bieten scheine...
Auf weitere Fragen erwiderte Chamberlain, fie schienen ihm in einem sehr ungünstigen Zeitpunkt gestellt und nicht geeignet, den von den Fragestellern erstrebten 3med zu fördern.
Botschafterbesprechungen in Paris .
Paris , 21. April. ( T11.) Briand hat Mittwoch nachmittag den russischen Botschafter Ratomffi empfangen, um mit ihm über den deutsch russischen Bertrag zu fanferieren. 3m späteren Berlaufe des Rachmittags sprach der rumänische Bot fchafter am Quai d'Orsay vor. Diese Aussprache bezog sich, wie von zuständiger Seite mitgeteilt wird, gleichfalls auf den beutsch- ruffifchen Bertrag.
Benesch über die richtigen Schlußfolgerungen seiner falschen Voraussetzungen.
Prag , 21. April,( WTB.) Zu den Rommentaren der Berliner Abendblätter über den Fragebogen des tschechischen Ministers des Aeußeren Dr. Benesch in der Angelegenheit der deutsch russischen Bertragsverhandlungen schreibt die Brager Breffe" von heute, Donnerstag morgen:
Zu den Meldungen der Berliner Blätter halten wir es für geboten, festzustellen, daß diese einerseits auf ißverständ nissen, andererseits auf einer völlig unrichtigen Aus. legung des Schrittes des thechischen Ministeriums des Aeußern beruhen. Es ist selbstverständlich, daß das tschechische Ministerium des Zeußern nur zu solchen Informationen Stellung nehmen fann, die es tatsächlich erhalten hat.
Wenn diese Informationen der Birtlichkeit nicht entsprechen follten, ist es überflüffig, sich über die daraus gezogenen Schluß folgerungen zu beunruhigen, die die Tschechoslowakei in Form eines Rechtsgutachtens ausgesprochen hat. Denn mit der Grund lage entfallen auch die daraus gezogenen Urteile von selbst.
Die Angelegenheit wird übrigens erst dann vollständig beurteilt werden können, wenn der Iegt des Bertrages selbst bekanntgeworden ist. Die Tschechoslowakei hat ihren Standpunkt als Antwort auf eine Anfrage befanntgegeben, wobei ausdrücklich betont wurde, daß eine neue Rrise im Böllerbunde hervorgerufen merden würde, fatis die Informationen auf Bahrheit beruhen follten.
Die Tschechoslowatei hat baher in dem Bestreben gehandelt, einer Rrife porzubeugen und damit auch im Intereffe Deutschlands und der übrigen Staaten. Die Tschechoslowakei , die vor allem als Ratsmitglied des Bölferbundes handelte, per gaß auch nicht zu betonen, daß ein endgültiger Standpunkt erst nach der Bekanntgabe des Tegtes des deutsch - ruffifchen Bertrages eingenommen werden fönne."
Um die Marokkoverhandlungen.
Weitergang der Vorbesprechungen. Baris, 21. April. ( Eigener Drahtbericht.) Die Biederaufnahme ber Berverhandlungen zur Friedenskonferenz zwischen Frankreich Spanien und dem Rif ist nach den letzten Melbungen aus Udschda von den drei Delegationen für Mittwoch nachmittag 5 Uhr in einem auf halbem Wege zwischen Taurirt und Ubichda gelegenen Drte el Alim beschloffen worden. Dieser Beschluß ift cuf das Eintreffen der Antwort Abdel Krims bei den in Ubschda verbliebenen Rifdelegierten hin erfolgt.
Der Sonderforrespondent des Temps" in Ubichda glaubt mitteilen zu fönnen, daß die Rifdelegation nunmehr bereit sei, die anfangs von ihr schroff abgelehnte sofortige Belegung einiger ſtrategisch michtiger Bunfte als territoriale fänder durch die fran zösischen und spanischen Streitkräfte zu erörtern. In der Frage der von Frankreich und Spanien geforderten sefortigen Ausliefe. rung der Gefangenen werde die Rifbelegation auf ihrer Ablehnung bestehen, jedoch eine Erleichterung in der Gefangenen Derpflegung während der Dauer der Verhandlungen durch zu laffung des Roten Streuzes vorschlagen.
In den Kreisen der Delegationen soll man sich im allgemeinen ziemlich optimistis über den Ausgang der Berhandlungen zeigen und hofft angeblich, von den Bevollmächtigten Abd el Krims ausreichende Sicherheiten zu erlangen, um die offiziellen Friedens. verhandlungen in Ubschda beginnen zu fönnen.
Er unterstütze den deutschnationalen Antrag, nach welchem nur höchste Richter mitwirken follen. Benn der Sächsische Richterverein erklärt habe, daß seine Mitglieder nicht zugleich dem Republitanischen Richtergängen des Jahres 1923 zu erffären, als in den Gigungen des und angehören dürften, so sei dieser Beschluß aus den NorRichtervereins fachliche und fachliche Beratungen unmöglich geworden gängen des Jahres 1923 zu erflären, als in den Sigungen des feien, weil die republikanischen Richter alle Aeußerungen sofort dem fozialistischen Juftigminifter hinterbrachten. Bon einer Aechtung der republikanischen Richter tönne ernstlich nicht gesprochen werden. Abg. von Richthofen( Dem.) lehnt die deutschnationalen Anträge ab. Die Richter im Sondergericht hätten nicht lediglich richterliche Aufgaben zu erfüllen, sondern hauptsächlich politische. Deshalb fei nicht einzusehen, warum nur Mitglieder höchster Gerichte für das Sondergericht geeignet sein sollten.
Abg. Bell( 3.) wendet sich
gegen die sozialdemokratischen Anträge,
die mit dem parlamentarischen System und der Verfassung nicht im Einflang ständen. Da die Regierung auf dem Bertrauen des Reichstages beruhe, sei nicht einzusehen, marum sie nicht auch die Richter ernennen solle. Die Wahl der Richter durch den Reichs= tag würde nur Mißtrauen gegen die Richter erregen. Abg. Dr. Rosenfeld erklärt, daß die sozialdemokratische Fraftion nach wie vor an der Berbesserung des vorliegenden Rompromisses mitarbeiten werde, wenn auch nach dem bisherigen Verlauf der Beratungen zu befürchten fei, daß die fozialdemokratischen Anträge nur zum geringen Teil Annahme finden würden. Zum ganzen Gesetz fönne und werde die sozialdemokratische Fraktion erft Stellung nehmen, wenn die Formulierung des Gefezes fe ft steht.
Abstimmung über§ 1.
Bei der alsdann folgenden Abstimmung über§ 1 wurde der lofe Enteignung der Fürsten von allen Barteien mit fozialdemokratische Antrag auf entschädigungs 17 gegen die 10 sozialdemokratischen und fommunistischen Stimmen abgelehnt. Ebenso wurden die deutschnationalen An träge auf Einfegung des Reichsgerichtshofes und auch die Anträge, nur Mitglieder höchfter Gerichte in das Fürstengericht zu berufen, abgelehnt, und zwar von allen Barteien, nur die Boltsparteiler stimmten teilweise für die deutschnationalen Anträge. Die Kommu nisten stimmten jest gegen die deutschnationalen Anträge, nachdem fie in erster Lesung sich bei denselben Abstimmungen der Stimme enthalten hatten. Immerhin ein fleiner Fortschritt:
Der Rompromißporilag des§ 1 murde, nachdem Dr. Rosenfeld erflärt hatte, daß die sozialdemokratischen Vertreter sich der Stimme enthalten mürben, mit den 10 Stimmen des Zentrums und der Deutschen Bolfspartei gegen 4 Stimmen der Bölfifchen und Kommunisten angenommen. Die Deutschnationalen enthielten fich ebenfalls der Abstimmung.
Nach§ 1 foll also für die vermögensrechtlichen Auseinanderfehungen der Fürsten mit ihren Ländern ein Reichsfondergericht zufländig fein, deffen Borsitzender der Reichsgerichtspräsident fein und deffen übrige acht Mitglieder vom Reichspräsidenten auf Borschlag der Reichsregierung ernannt werden. Bier von diefen Mitgliedern müssen Richter fein.
Der Ausschuß trat dann in die Beratung des§ 2 ein. Genosie Dr. Rosenfeld begründete die sozialdemokratischen Anträge zu§ 2 des Rompromißvorschlages, die den 3wed perfolgen, daß das Gericht von Amts wegen alle permögens= rechtlichen Beziehungen der Fürsten zu ihren Ländern nachprüfen soll, ohne auf Anträge eines Fürsten oder eines
Die Reichsdienststrafordnung.
Statt eines einheitlichen Beamtenrechts.
Im 14. Ausschuß des Reichstages begann am Dienstag die Generalaussprache über den Entwurf einer Reichsbient traford nung. Für die Sozialdemokratie verlangte Genoffe Steiufopf ein einheitliches Beamtenrecht für alle Beamten bes Reiches, der Reichsbahn, Reichsbant, Ländern und Gemeinden. Er bedauerte, daß nur ein Teil des neuen Beamienrechtes bisher vorgelegt worden sei, bas noch dazu in feinem Geist den reaktionären Traditionen von früher entspreche. Die Vorlage bringe neben einigen fleinen Berbesserungen gegenüber dem bestehenden Rechtsuftand erhebliche Verschlechterungen. So zum Beispiel eine eberipannung des Autoritätsprinzips, Stärfahren, die Möglichkeit von Dienststrafverfahren gegen Benfionäre, tung der Borgeseztengewalt, Verschlechterungen im Berufungsver auch sei die umumschränkte Kontrolle bes Brivatlebens ber Beamten und die Form des Berfahrens beibehalten morden, bag in vielen Fällen ntläger und Richter biefelbe Berfon feien. Soweit gegen Benfionäre einzuschreiten fei, müsse dies bem Strafverfahren überfaffen bleiben. Es fehlten aber die Dienstbestrafung der Beamten bei Berlegungen der Ber [ assung, die Feitstellung des Pflichtenfreises und die Klärung der Stellung der Sozialfürsorge für die Beamten. gehe nicht an, die Regelung des Dienststrafrechtes nach ben tech nischen Bedürfnissen des Reichsgerichtes einzurichten, auch müffe eine Berschlechterung in der Belegung der Dienststrafgerichte abgelehnt werden. Diese Berschlechterung der Belegung gehe darauf hinaus, die Beamten ber mittleren und unteren Lauf. bahn als Richter aus den Dienftitrafgerichten hinauszu brängen Bei aller Anerkennung verschiedener Berbesserungen, wie Barjährung, Wiederaufnahme eines Verfahrens, Erweiterung der Berteidigungsmöglichkeit müffe doch festgestellt werden, daß die Verschlechterungen erheblich überwiegen. Die Sozialdemokratie werde daher Anträge auf Berbesserung des Ent wurfes stellen und mache ihre endgültige Stellungnahme von dem
Es
die früher eine monarchistische Spige gehabt hätten und jest Frei Genosse Landsberg wies darauf hin, daß in allen Ländern, staaten feien, eine Auseinandersetzung notwendig set. Gerade weil in manchen Ländern eine Gesamtauseinanderlegung nicht stattgefunden habe, müsse sie jetzt von Amts wegen erfolgen. Würde man die Auseinandersehung von einem Anitage abhängig machen, so würde es in der Hand einer Landesregierung liegen, das Land um alle Ansprüche zu bringen, indem einDas könnte dann eintreten, daß ein Fürst an sich die Absicht habe, fach tein Antrag an das Gericht gestellt würde einen Geldanlpruch gegen ein Land geltend zu machen, baß er aber befürchten müsse, etwa einen größeren Landbesis, den er habe, zu verlieren, wenn er das Gericht anrufe. Er würde infolgedessen darauf verzichten und das Land geschädigt sein. So würde, wenn eine Regierung fahrlässig die Berufung des Gerichts unterlasse, bas Band bestraft werden. Das aber dürfe nicht eintreten.
Abg. Wunderlich( D. Bp.) und von Richthofen( Dem.) münschten es bei dem Antragsrecht zu belaffen.
Abg. Neubauer( Komm.) mies barauf hin, daß zum Beispiel die thüringische Regierung, die nach dem Ergebnis des Boltsbegehrens zweifellos nicht mehr das Bertrauen der Mehrheit des Landes habe, zum Beispiel in dem Fall der beiden Schwarzburger Länder dem Fürften alles belajien fönne.
Reichsjustizminifter Marg machte darauf aufmerksam, daß man nicht nur an Thüringen denken dürfe. Wenn man festlege, daß das Gericht von Amts wegen eingreifen fönne, würde das auch in anderen Ländern Wirkungen ausüben, die unerwünscht jeien.
Abg. Everling( Dnat.) erflärte, daß gerade der Schwarzburger Fall beweise, daß Auseinandersetzungen nach der Revolution zustande gekommen feien, die höchst anfechtbar seien. Dem Schwarzburger Fürsten jei sein ganzer Grundbejiz im Wege des 3wanges weg genommen worden. Das bestätige das Urteil des Landgerichts Erfurt . Dem Fürsten von Schwarzburg seien über Berhandlungen im Landtag Mitteilungen gemacht worden, aus denen die Androhung hervorging, baß bei Ablehnung der Auseinandersetzung Leute aus Sitzendorf das Schloß stürmen würden. So etwas liegt allerdings ( zu den Kommunisten gewandt) in der Ideenlinie mancher Leute. Abg. Neubauer( Komm.) meist diese Angriffe zurüd. Abg. Everling: Ich habe sie ja gar nicht genannt. Neubauer: Aber Sie haben uns gemeint. Dabei sind die Leute, die das Bolt ausgeplündert haben, die Deutschnationalen. Eine Debatte über die Boltsausplünderung würde sich gerade gegen die Deutschnationalen richten.
Genoffe Dr. Rofeufeld weist darauf hin, daß gerade in dem Schwarzburger Fall von einem Drud auf den Fürsten feine Rede
fein fönne.
3n Schwarzburg - Sondershaufen fei die Revolution fo gemüflich gewesen, daß die Republik dort nicht durch einen Arbeiter. und Soldatenrat befchloffen worden sei, sondern durch den allen Landtag des Dreillafienwahlrechts. Der Fürft habe jogar das Gefeh, durch welches das Staatsgrundgesetz aus der Fellftellung der monarchistischen Staatsform in eine Festlegung der republikanischen Staatsform erfolgt sei, selbst in der Geschfammlung verkündet( Heiterfeit.)
Ebenfo friedlich sei der Abfindungsvertrag mit dem Fürsten abgefchloffen worden. Der Fürst habe bei den ganzen Berhandlungen einen Sozialdemokraten nicht einmal zu sehen bekommen, gefchweige denn, daß er von irgend jemandem bedroht worden sei.
Dr. Everling ermibert, daß die Drohungen dem Schwarzburger Fürsten durch einen Beamten des alten Regimes übermittelt worden feien. Die Drohungen feien im Landtag ausgesprochen worden. Und das habe auf den schwertranten Fürsten gewirkt.( Abgeordneter Landsberg : Dann fann er ja wohl unmöglich die Republi? Schwarzburg- Sondershausen anfechten!)
Die weitere Beratung wird alsdann auf morgen vertagt.
mitwirken.
Cine Zurüdstehung der Borfage würde ihre Berabschiedung bedeutend verzögern.
Abg. Dr. Schnee( DBp.) erinnert daran, daß im Jahre 1910 das Kolonialbeamtengefeg im Reichstag beinahe daran gescheitert märe, weil der Reichstag Me Möglichkeit einer Wiederaufnahme eines Verfahrens verlangie. Jezt erft bringe die Borlage die Cr füllung einer damaligen Busage. Man solle deshalb die Vorlage verabschieden und nicht erst auf die Vorlage des allgemeinen Beamtengesetzes warten.
Abg. Allefotte( 3.) ist der Ansicht, daß durch die Borlage die Disziplin, die in den lezten Jahren sehr gelitten habe, wieber hergestellt werden müffe. Deshalb muß auch die Strafperlegung beibehalten werden. Die Hoffnung der Organisationen, daß durch eine Zurüdhaltung der Borlage größere Vorteile herauszuholen wären, fei unbegründet.
diesen Entwurf vorgelegt zu haben. Er wünscht Auskunft darüber, Abg. Harmonn( Dnat. Bp.) rechnet Schiele als„ Berdienst" an, wer bei den einzelnen Reichsbehörden Dienſtvorgejezter mit Straf. gewalt jei. Gegenüber geäußerten Wünschen auf die Einführung von Etrafausfegung und Bemährungsfrist bezeichnet er diese Maßnahnen als zweischneibig.
Ministerialdirektor Dr. Brecht erklärt zum Schluß, daß die Borlage zunächst nur für Reichsbeamte gelte. Nach ihrer Fertigstellung werde das Rabinett auf Grund der tatsächlichen Be schlüsse ein Reichsrahmengejet vorlegen, das die grundsäglichen Beftimmungen für die Reichsbeamien auf die Beamten der Länder und Gemeinden übertragen foll.
Am Mittwoch beendete der Ausschuß die Generalbebatte und trat in die Spezialbebatte ein.
Finanzkrise und Politik in Belgien .
137 ftatt 20 Franken für ein Pfund. Brüssel , 21. April. ( Cigener Drahtbericht.) Det belgische Franken sinkt seit einigen Tagen wieder start. Er erreichte am Mittwoch seinen bisherigen Tiefstand mit 137 Franten für
Karlsruhe , 21. April. ( Eigener Drahtbericht.) Wie ber Babi. Bang ber Debatte und der Annahme oder Ablehnung diefer Anträge bas englische Pfund. Die Hauptursache ist, daß die An.
fchen Bresse von ihrem Bariser Bertreter gemeldet wird, wurde der berhaftete badische Bandrat Schaible Mittwoch nachmittag auf freien Fuß gefeßt, nachdem die Deutsche Botschaft non feiner Berhaftung Kenntnis erhalten und sich seiner Sache angenommen hatte. Die Deutsche Botschaft tonnte sehr leicht eine Auftlärung bahin herbeiführen, daß die Festnahme auf einem Mißverständnis beruht. Schaible ist nach seiner Freilassung fofort nach Karlsruhe zurüd gefehri. Ueber die Ursachen der Berhaftung ist bis jest teinerlei Aufflärung erfolgt.( Die Annahme, daß Schaible auf der Lifte der soge nannten Kriegsverbrecher stand, trifft nicht au. D. Red.)
abhängig.
Abg. Schuldt( Dem.) bebauert, daß in dem Entwurf die Grund lage des Beamtenverhältnisses nicht geflärt worben ist. An Stelle bes dienstlichen Ermessens über Einleitung eines Dienftstrafver fahrens müsse auch schon in der ersten Instanz völlige Unabhängig. feit treten. Ein Dienststrafverfahren gegen Benfionäre fei unzu fäffig.
Ministerialbirettor Dr. Bredt vom Reichsministerium des Innern erflärt, daß auch das gegenwärtige Kabinett hinter dem Don Schiele eingereichten Entwurf ftehe. Damit fei aber nicht gemeint, daß hartnädig an feber Bestimmung festgehalten merben foll. Die Regierung merbe felbft aut Berbefferungen geru
leiheperhandlungen mit den englisch - amerikanischen Ban fiers nicht von der Stelle fommen oder richtiger, bis zur Ratifizie rung der belgischen Schuldenregelung im Washingtoner Staat überhaupt unterbrochen sind. Für die Regierung wird die Lage dadurch außerordentlich erschwert, daß die ausländischen Anleihegeber außerbem noch fordern, zunächst die fchmebenbe Schulb Belgiens mit Hilfe der belgischen Banfen zu fonfolidieren. Dadurch gewinnt der Einfluß der belgischen Finanz auf den belgischen Staat beinahe ben Charafter einer Dittatur und trägt start zur er schärfung der schon gespannten politischen Lage bei.