Abendausgabe
Nr. 19243. Jahrgang Ausgabe B Nr. 95
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10 Pfennig
Sonnabend
24. April 1926
Vorwärts=
Berliner Volksblatt
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Zentralorgan der Sozialdemokratifchen Partei Deutschlands
Der Kampf um das Kompromiß.
Die Reichsregierung verschleppt den Volksentscheid.
In der heutigen Sigung des Rechtsausschusses erbat der Reichsjuftizminister Marg vor Eintritt in die Tagesordnung das Wort zu einer Berichtigung feiner geftrigen Erflärung. Er habe sich geftern geirrt, als er mitgeteilt habe, daß der Gesetzentwurf über das Boltsbegehren bereits aus dem Kabinett an den Reichsrat ge= langt sei. Tatsächlich habe das Kabinett die Beratungen noch nicht abgeschlossen, da die legte Sigung des Kabinetts wegen der Verhandlungen über das Fürstenfompromiß habe vorzeitig abgebrochen werden müssen. Das Kabinett werde die Sache mög lichst bald erledigen. Der Abg. Neubauer( Komm.) fragt. warum die Vorlage überhaupt erst an den Reichsrat gelange. Dazu liege doch kein Grund vor. Abg. Genosse Rosenfeld sprach sein Bedauern darüber aus, daß dem Justizminister ein solcher Irrtum passiert sei. Keineswegs sei es nach der Verfassung zutreffend, daß die Borlage über das Boltsbegehren erst an den Reichsrat gelangen müsse. Es handele sich nicht um eine Borlage der Reichsregierung, sondern es handele sich um eine Vorlage besonderer Art, die
6. Für Streifigkeiten, die fich daraus ergeben, daß eine Partei mit Rücksicht auf eine wesentliche Veränderung der Berhältnisse die anderweitige Fefffehung der bei einer Auseinandersetzung beffimmten wiederkehrenden Leistungen verlangt.
7. Für Streitigkeiten gemäߧ 17.
Nunmehr sollte der letzte Absatz des§ 2 zur Abstimmung gelangen. Er lautet:
3ft zwischen einem Lande und dem vormals regierenden Fürstenhause und seinen Mitgliedern nach der Staatsumwälzung des Jahres 1918, aber vor dem Infrafttreten dieses Gesetzes eine Gesamtauseinandersehung erfolgt, so hat das Reichsfondergericht auf übereinstimmenden Antrag der Parteien eine neue Gesamtauseinandersetzung nach den Vorschriften dieses Gesetzes vorzunehmen."
bireft von der Reichsregierung an den Reichstag geleitet werden Einigung über den deutsch - russischen Vertrag
Unterzeichnung wahrscheinlich noch heute.
In den letzten Tagen ist eine vollständige Einigung In den letzten Tagen ist eine vollständige Einigung
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Unheimliche Gegner.
Ein isolierter" Massenführer.
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Lugano , Ende April 1926. Man sagt verbürgen fönnen wir es nicht, daß Mussolini , nach der kurzen Ohnmacht, die auf den Anschlag vom 7. April gefolgt war, einen Augenblick der Depression gehabt hätte, so daß er sich die Worte hätte entfliehen lassen: Wir sind völlig isoliert". Die kleine Paranthese der Aufrichtigkeit wäre dann sofort der bekannten Gladiatorenpose einer Beifall brüllenden Menge, hätte als fubjektiver Zustand gewichen. Dieses momentane Gefühl, ganz allein zu sein in feinerlei Bedeutung: die objektiven Verhältnisse sind aber derart, daß man es in gewiffem Sinne als einen lichten Moment, als eine hellseherische Erfassung der Wirklichkeit deuten darf.
Mussolini wußte sicher am 7. April schon, daß Amenbola gestorben war, daß der faschistische Knüppel ihn von einem seiner bedeutendsten Gegner befreit hatte. Er mußte sich eigentlich stark fühlen, als Sieger, wie in den esten Stunden nach der Ermordung Matteottis. Aber der italienische Premierminister hat inzwischen schon gelernt, daß
die Toten unheimliche Gegner sind, daß man sie
weit weniger los wird als die Lebenden. Und er hat sicher noch manches andere beobachtet, was in lichten Augenbliden vor ihn fritt: nicht nur, daß die toten Gegner leben
Reichstraf. Es müffe darauf bestanden werden, daß ohne Zeitverlust swischen den Regierungen Deutschlands und Sowjetrußlands über dig, fondern auch, daß die lebenden Freunde tot find.
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müffe. Benn Staatssekretär Joel in seinem Zwischenruf darauf hin gewiesen habe, daß die Regierung nach der Verfassung den Reichsrat auf bem laufenden zu halten habe, so sei dieser Bestimmung Genüge geleistet, durch die Kenntnisgabe des Gesezentwurfs an den und direkt der Gefehentwurf des Boltsbegehrens vom Reichskabinett an den Reichstag gelange. Immer wieder von neuem merde die Be handlung der Sache durch die Regierung Beunruhigung hervorrufen. Jetzt auch noch durch die ausgerechnet in diesem Augen blid aufgeworfene Frage, ob es richtig sei, neue Bestimmungen zu treffen, die das Boltsbegehren auf Aufwertung unmöglich machten. Jedenfalls forderten seine Freunde, daß der Reichsjustizminifter erfläre, die Borlage werde direkt ohne Zeitverlust an den Reichstag Pommen. Abg. Stöder( Komm.) schließt sich diesen Aus: führungen an. Justizminister Marg erflärt, er werde die Wünsche, Das die hier vorgetragen feien, dem Kabinett vortragen. Kabinett werde alsdann bestimmen. Die Frage des Auf wertungsbegehrens habe mit der Sache gar nichts zu tum. Das Rabinett habe dafür zu sorgen, daß unser Staat nicht zugrunde gehe. Es habe diese Beschlüsse einstimmig gefaßt, da es fich um das Gein oder Nichtsein des deutschen Boites handele.
Abg. Wunderlich( D. Vp.) schließt sich der Auffassung der Abgg. Neubauer und Rosenfeld an, indem er erklärt: Die Reichsregierung fann zwar den Gesezentwurf des Volksbegehrens dem Reichsrat unterbreiten, fie habe aber verfaffungsmäßig die Stellung nahme des Reichsrats nicht abzuwarten. Die Borlage sei unverzüglich aus dem Kabinett dem Reichstag zu unterbreiten. Abg. Rofenfeld( Soz.) bedauert die unzureichenden Erklärungen des Justiz ministers. Wenn die Parteien von Neubauer bis Wunderlich übereinstimmten, dann läge die Sache gewiß flat. Damit hätte auch gerade der Justizminister zumal in einer Berfassungsfrage mindestens für seine Person eine klare Auskunft geben müssen. Es sei bedauerlich, daß nicht einmal in einer verfassungsrechtlichen Frage der Justizminister sofort und klar Stellung nehme, zumal die betreffenden Verfassungsbestimmungen ganz besonders eindeutig und Plar feien. Das Boltsbegehren wegen der Aufwertung habe insofern mit der Sache zu tun, als die Ankündigung des neuen Gefeßentwurfes bereits Beunruhigung hervorgerufen habe. Er verstehe nicht diese Behandlung der Sache durch die Reichsregierung, nachdem doch gerade der Herr Reichskanzler früher erklärt habe, es solle von Regierungs wegen für eine Beruhigung des Boltes gesorgt werden.
Reichsjustizminifter Marg erwidert, daß er nicht mehr erflären könne, als daß er die Wünsche des Ausschusses entgegengenommen. habe und weitergeben werde. Das Kabinett werde entscheiden.
Als nunmehr der Ausschuß in die Tagesordnung eintreten will, weist Abg. Neubauer darauf hin, daß auf der Tagesordnung der heutigen Gizung nur eine Besprechung der Geschäftslage des Ausschusses stehe. Der Ausschuß beschließt darauf, die Sigung abzubrechen und eine neue Sigung zehn Minuten später beginnen zu laffen.
In der neuen Sigung wurde die Beratung des§ 2 des Kompromißgefezentwurfes fortgeführt. Abjazz 1 des§ 2 war seinerzeit bekanntlich abgelehnt worden; diese Abstimmung wurde nicht wiederholt. Die dadurch im Gesez geschaffene Lüde soll durch eine dritte Lesung im Ausschuß ausgefüllt werden.
Nach Ablehnung verschiedener deutschnationaler und sozialdemɔfratischer Anträge murden Abfat 2 bis 7 des ersten Abschnittes des § 2 mit folgender Stimmenverteilung entsprechend der Kompromiß vorlage angenommen. Dafür stimmten die Kompromißparteien. Es stimmten aber auch die Deutschnationalen frog vorheriger Ablehnung ihrer Anträge dafür mit Ausnahme des Abgeordneten Everling, dagegen stimmten die Kommu= nisten, während sich die Sozialdemokraten der Abstimmung enthielten. Ein Bertreter der Völkischen war während der Abstimmung nicht anwesend.
Die angenommenen Stellen des§ 2 lauten: Das Reichsfondergericht wird auf Anfrag eines Landes oder eines Mitgliedes eines vormals regierenden Fürffenhauses täfig. Es ift ausschließlich zuständig:
1.( 2bftimmung ausgefeht, weil seinerzeit abgelehnt.) 2. Für Streitigkeiten über die Auslegung eines die Auseinandersetzung betreffenden Gefehes, Urteils, Schiedsspruchs, Vertrags oder Bergleichs.
3. Für die Richtigkeits- und Restitutionsflagen gegen ein die Auseinandersetzung betreffendes rechtskräftiges Urteil.(§§ 578 ff. der Sivilprozeßordnung.) Sowie die klagen auf Aufhebung eines die Auseinandersehungen betreffenden Schiedsspruchs.(§§ 1041 der Zivilprozeßordnung.)
4. Für Streitigteiten unter den Parteien über Aufwertungsansprüche.
5. Für Streifigkeiten, die fich daraus ergeben, daß eine Bartel die Richtigkeit eines über die Auseinandersetzung geschloffenen Bertrags oder Vergleichs geltend macht.
den abzuschließenden neuen Bertrag erzielt worden. Das Reichstabinett hat heute dem Text diefes Bertrages zugestimmt und der Reichspräsident hat den Außenminifter bevollmächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Außenminister Dr. Stresemann wird heute noch die Parteiführer über den Vertrag unterrichten, am Montag vormittag den Auswärtigen Ausschuß des Reichsrates und danach den Auswärtigen Ausschuß des Reichstages. Jadh Abschluß dieser Ausschußberatungen wird der Vertrag veröffentlicht werden und zwar gleichzeitig in allen Hauptstädten. Dies wird Anfang der nächsten Woche der Fall sein. Die Unterzeichnung des Bertrages für Deutschland durch Dr. Stresemann wird vielleicht noch heute erfolgen. Dem Berfrage ist ein umfangreicher Anhang hinzugefügt.
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Nunmehr beantragten die Vertreter der Deutschnatio nalen, daß die Abstimmung über diesen Absatz ausgesetzt werde. Dem widersprachen die Kommunisten. Es mußte alſo zunächst bar über abgestimmt werden, ob der Ausschuß mit einer Aussetzung der Abstimmung über den Paragraphen einverstanden ist. Für die Aussehung der Abstimmung stimmten die Deutsch nationalen und die Kompromißparteien, die Kommunisten stimmten dagegen, während die Sozialdemokraten sich der Stimme hielten. Die Abstimmung murde hierauf ausgesetzt. Nunmehr gab der preußische
Diefer Mann, dem alles Werkzeug feiner frankhaften Ichsucht ist, erfaßt gelegentlich, was ihm dann schnell entgleitet, daß nämlich die Leute, die er wie Schachfiguren handhabt, durc feine wirkliche innere Solidarität an ihn gebunden sind. So wie er aus der Region der hochtönenden Phrase herabsteigt in die Wirklichkeit, wird er gewahr, daß er für andere auch nur Mittel zum Zweck ist, Mittel, sich einen Namen zu schaffen, eine Stellung, ein Vermögen. Er, der mit absolutem 3ynismus Cesare Rossi über Bord geworfen hat, sieht jetzt den einstigen Freund Berrat mit Berrat vergelten.
Am trasfesten tritt die Unfruchtbarkeit einer Politik, die unter idealem Wortgeflingel derb reale Vorteile anstrebt, in bezug auf den Batifan zutage. Mussolini hat sich eingebildet, den Vatikan prellen zu fönnen, wenn er sich firchlich trauen läßt, vor Heiligenbildern tniet, Reliquien tüßt und den Namen Gottes in sein rhetorisches Repertoire aufnimmt. Der Vatikan hat ihn fnien, füssen , Gott verwenden laffen, aber das Bündnis von Kreuz und Rutenbündel , das
ganz Italien verknechten sollte, fommt nicht zustande. Der Heilige Stuhl nimmt alles, was man ihm gibt: Wiedereinführung der toten Hand, Militärtapläne, Monopol des Rechtsentschußes für die katholische Kirche , wie es das neue Brezgesetz festsetzt, Kruzifire an allen Ecken und Enden, religiöse Feiern, an denen die Beamten teilzunehmen gezwungen sind, Freimaurerhezze und so weiter. Dann zeigt er aber auf einmal, daß er sich zu feinerlei Gegenseitigkeit verpflichtet hält. So fann man in dem" päpstlichen Jahrbuch für 1926", das in der vatikanischen Druckerei gedruckt wird, unter dem Namen des Papstes die nachstehenden Titel lejen:
eine ausführliche Darlegung des Standpunktes der preußischen Regierung zu dem Kompromiß über die Fürstenabfindung und den dazu vorliegenden Anträgen. Er erklärte: In dem früheren Bergleich fei vorgesehen worden, daß die Zivilliste der Hohen zollern vor der Entschädigung wegfallen soll. Die Krone sollte 92 000 Morgen Land und 30 Millionen bar erhalten. Zu jenen 92 000 Morgen sollten allerdings noch der Grundbesiz des KronPrinzen und der Nebenlinien hinzukommen, so daß die Hohenzollern insgesamt 514 000 Morgen erholten sollten, der Staat Dagegen 110 000. Nach dem jezigen Kompromiß sollen voraussichtlich an die Krone nur 280000 Morgen und an den Staat 344 000 Morgen fallen. Nach dem Vergleich sollte der Staat nur 110 000 Morgen erhalten. Das neue Kompromis bringe allerdings insofern Verschlechterungen, als die 3i villiste nicht völlig, sondern nur insoweit in Fortfall kommen soll, wie sie als Privateigentum gelte. Man müsse annehmen, daß das Reichssondergericht etwa ein Drittel als Privateigentum ansehen würde, so daß die Hohen3ollren immer noch eine Entschädigung von rund 9 millionen erhalten würden. Auch die Entschädigung für Kunstschäße bedeute eine Berschlechterung gegen früher. Andererseits fönne damit gerechnet werden, daß die Herrschaften Dels, Flatom und krojante nach den neuesten Kompromißvorschlägen an den Staat fallen würden. Es müffe aber noch bestimmt werden, daß bei rechtsfräftigem Urteil schon mit einfacher Mehrheit, nicht erst mit 3 weidrittelmehrheit vom Gericht beschlossen werden fönne, daß das Urteil nicht maßgebend sei. Es müffe auch noch gesichert werden, daß die große Sollysche Kunstsammlung ohne Entschädigung an den Staat falle und daß Grundstücke, die auf Berlangen des Fürstenhauses ihm befenders billig übergeben worden feien, z. B. Babelsberg für
2 Pf. pro Quadratmeter(!) unter Berücksichtigung dieser Erwerbsweise an den Staat fielen. Dies treffe auch auf den Landbesig in Rominten zu. Wenn die neuen Borschläge angenommen würden, sei das Rempromiß für die preußische Regierung tragbar, besonders wenn auch noch eine Bestimmung hineinfäme, nach welcher die Herrschaft Schwedt an den Staat tomme. Wenn man eine Rechnung aufmache, so ergebe sich, daß Preu. Ben statt der vorgesehenen Barzahlungen von 30 Millionen, aus welcher allerdings 6 Millionen herausgenommen werden müßten, für die Berliner Grundstücke, die nicht an den Staat fallen würden,
nur 12 Millionen
an die Hohenzollern zu zahlen sein. Alles in allem: auch mit Rüdficht auf die politische Lage und den allgemeinen Wunsch, daß eine beruhigende Lösung gefunden werde, erfläre die preußische Staatsregierung, daß
dies Kompromiß eine Berbefferung gegenüber dem Bergleich bedeute, so daß die Regieruna glaube, fich mit ihm abfinden zu fönnen. Der Ausschuß tritt dann in eine Besprechung dieser Erflärung ein, über die wir noch berichten werden.
Stellvertreter Jesu Christi , Nachfolger des Apostelfürsten oberster Pontifer der universalen Kirche, Patriarch des Westens, Primat von Italien , Erzbischof und Metropolit der römischen Provinz, Souverän der zeitlichen Befihungen der heiligen römischen Kirche, glorreich regierend. In allen Jahrbüchern der letzten Jahre, auch in denen des heutigen Bapstes, hatte man sich mit dem Zufaz begnügt: Blorreich regierend, oberster Pontifer, Nachfolger St. Peters." Freilich handelt es sich nicht um eine offizielle Beröffentlichung, aber immerhin um das Jahrbuch, das in allen Kreisen der Kirche als maßgebend gilt. Da ist teinem Sezer die Hand ausgerutscht, da hat einfach der Batitan wieder einmal gezeigt, daß er viel zu schlau ist, um sich von Mussolini als Werkzeug handhaben zu lassen.
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Und wie steht es um die Faschistische Partei selbst, das Werkzeug der Werkzeuge", das sich Mussolini gefchaffen hat? Er hat dieses Werkzeug nicht in der Gewalt und sieht sich; täglich durch die Macht bedroht, die er ihm verliehen. Mussolini will regieren und braucht dazu Ordnung; die Gruppen von Schwarzhemden wollen auch regieren und brauchen dazu Unordnung. Und die be ständigen Gewalttaten zeigen, daß fie die stärkeren sind. Am 16. April wurden in Mailand sieben Arbeiter freigesprochen, nach mehreren Monaten Untersuchungshaft, weil fie eine Flugschrift verbreitet hatten, in der es unter anderem hieß, der Faschismus verteure die Lebensmittel. Das Gericht entschied, daß diefe Aeußerung nicht strafbar wäre und sprach alle frei. Mehrere der Freigesprochenen wurden aber im Hof des Gerichtsgebäudes überfallen und mißhandelt. An demselben Tage wurde in dem Städtchen Dolo bei Benedig der maximalistische Abgeordnete Rechtsanwalt Galeno bedroht. Man wollte ihn verhindern, mehrere Lagunenfischer zu verteidigen, die angeklagt waren, in staatlichen Gewässern gefischt zu haben. Die Bedrohung erfolgte im Gerichtssaal, und zwar durch den Sekretär des faschistischen Synditats der Fischer, dem auch die Angeklagten angehörten, die Galeno verteidigen sollte und dann auch, trog der Drohung, verteidigt hat. Wie hübsch faschistische Gewalttat imd Bolizei zusammenarbeiten, geht aus der folgenden Episode hervor. Bei der Verwüstung der Mailänder Ronföderation der Arbeit, am 7. April, murden die Mitgliederlisten des Buchdruckerverbandes gestohlen. Daraufhin verhaftete die Polizei von Berona neun Druder, deren