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Gewerkschaftsbewegung

Zum Berufsausbildungsgeseh.

Son gewertschaftlicher Seite wird uns geschrieben: Die Ber. gerung in der Fertigstellung des Berufsausbildungsgesetzes hat ie Gewerkschaften wiederholt veranlaßt, Schritte zu einer Be­Ichleunigung des Verfahrens zu unternehmen. Die Erklärung des Arbeitsministers Dr. Brauns in der Reichstagsfizung vom 2. März d. 3., die eine baldige Berabschiedung des Entwurfs durch das Kabinett in Aussicht stellte, dürfte darauf zurückzu­führen sein.

Wir sind wohl unterrichtet davon, daß im Arbeitgeber lager sich im Laufe der Zeit eine ziemlich starke Ab­neigung gegen den Grundgedanken des Gesetzes eine paritätische Regelung aller Fragen der Berufsausbildung herbeizuführen, ent­wickelt hat. Die Veränderung der politischen Machtverhältnisse der letzten Jahre scheint den 1920 von maßgebenden Arbeit gebervertretern in der sogenannten Saffenbachschen Kom­miffion eingenommenen Standpunkt, der dem des Gefeßzent­wurfes entsprach, an verschiedenen Stellen wieder ins Wanten gebracht zu haben. Trohdem sind die Bearbeiter des Gesezes, dessen Grundgedanken der Vater des Entwurfs, Ministerialrat Dr.

Scharfmacherei gegen die Maifeier.

Die Deutsche Zeitung fühlt sich berufen, die Unternehmer gegen die Maifeiernden scharf zu machen. Das Blatt erwähnte in feiner Ausgabe 141b ein Urteil des Landgerichts Görlig, das vom Oberlandesgericht Breslau   bestätigt sei, wonach ein Arbeiter, der am 1. Mai eigenmächtig der Arbeit fernbleibt, nicht nur gemäߧ 123 3iffer 3 RGD. fristlos entlassen, sondern auch für den dem Arbeit­geber entstandenen Schaden haftbar gemacht werden fönne. Das Urteil wird weder dem Datum nach, noch nach dem Aktenzeichen er­wähnt, auch aus der Begründung nichts erwähnt. Es fann schon deshalb nicht allgemeine Geltung beanspruchen, weil als Entlaffungs­grund nach§ 123 3. 3 nur beharrliche Arbeitsverweigerung zur ristlosen Entlassung berechtigt. Unbeschadet deffen, erklärt die Deutsche Zeitung" in Nr. 144b, für Privatbetriebe gelte dies Urteil allgemein, so daß die Arbeitgeber maifeiernde Arbeiter nicht nur fristlos entlaffen, sondern fie auch für den ihnen dadurch entstandenen Schaden haftbar machen fie auch für den ihnen dadurch entstandenen Schaden haftbar machen

tönnten.

Diese Schleifsteindreherei nimmt das Blatt im Anschluß an die Bekanntgabe der Richtlinien des Reichskabinetts über die Feier des 1. Mai in Staatsbetrieben vor, wonach die Arbeitnehmer sich die Ar­beitsruhe am 1. Mai auf die Ferienzeit anrechnen lassen oder aber soweit sie die Arbeitszeitversäumnis nicht nachholen können, auf den Lohn für diesen Tag verzichten müssen.

tlagte hat auf seine Arbeit verzichtet, denn ihr Ber­treter hat erklärt, wer nicht bis 6 Uhr morgens dableiben will, fann gehen. Nachdem der Kläger   zur Arbeit hinbeordert war, durfte ihm nicht der Stuhl vor die Tür gesetzt werden.

Nachdem der erste Kläger   mit seinem Anspruch durch= gedrungen ist, werden noch 47 feiner Kollegen, die sich in der gleichen Lage befinden, feinem Beispiel folgen.

Vor einem neuen Konflikt im Hotel Exzelsior. Nachdem der wilde Streit eines Teils der Kellner, der vor einiger Zeit im Hotel Eraelfior ausbrad, zufammengebrochen ist, beabsichtigt nunmehr der Zentralverband der Hotels, Restaurant und Café- Angestellten durch Anwendung gewerkichaftlicher Kampf­mittel die Durchführung der Betriebsratswahl und Wiederher­stellung der tariflichen Zustände zu erzwingen. Herr Kurt Elichner hat seit 1928 mit allen Mitteln die Wahl eines Betriebsrats ver­bindert. Eine am Sonntagnacht stattfindende Betriebsversammlung wird die notwendigen Beschlüsse fassen.

Die Textilbarone in Bayern   beim Lohnabban. Augsburg  , 24. April.  ( WTB.) Die Ortsgruppen Süd- und Ostbayern des Verbandes füdbayerischer Textilarbeitgeber haben unter dem 24. April den bestehenden Tarifvertrag für die bayerische   Textilindustrie auf den 8. Mai gefündigt und gleiche

Schindler bereits vor nahezu drei Jahren in einer Zusammen solcher Blätter in seiner Absicht irre machen, am 1. Mai die zeitig einen Lobnabbau angekündigt, der für Zeitlohn Selbstverständlich läßt sich fein Arbeitnehmer durch die Heze Arbeit ruhen zu lassen.

funft von Gewerkschaftsvertretern erörtert hat, bei ihrer ur fprünglichen Stellungnahme geblieben. Diese Fest stellung ist wichtig, um zu verstehen, daß die verschiedenen Arbeit­gebergruppen für die leitende Idee des Entwurfs heute von den ministeriellen Fachbearbeitern gewissermaßen neu geworben werden müssen. Wir rechnen im allgemeinen volkswirtschaftlichen Interesse damit, daß diese Arbeit Erfolg hat, da den Gewerkschaften nichts daran liegt, die Lehrlingsfrage zu einem ständigen Kampf. gegenstand zu machen. Dies würde sich aber von selbst in viel Stärterem Maße als heute in den nächsten Jahren ergeben, wenn die Starrföpfigkeit gewiffer Kreise des Handwerks und der Großindustrie ein Zustandekommen des Berufsausbildungsgefeges vereiteln oder auch nur start verschleppen würde, da in diesem Fall die Beit für uns arbeitet. Die in den Jahren 1928 bis 1932 einfegende Birkung des Geburtenausfalles der Kriegsjahre läßt den jugend­lichen Nachwuchs auf dem Arbeitsmarkte fnapp werden. Die Ge­werkschaften würden ganz selbstverständlich diese Situation bemizen, um dann von sich aus diejenigen Regelungen zu treffen, die sonst nach dem Gesetz durch paritätisch zusammengesetzte Stellen zu er folgen hätten.

laifeier in den Verkehrsbetrieben! ewertschaften und Betriebsvertretung haben mit der Direktion der Straßenbahn über die Feier am 1. Mai eingehende Be­ratungen gepflogen. Die Direktion hat zugestanden, genau wie im Vorjahr zu verfahren Es steht jedem Arbeitnehmer frei, fich am 1. Mai zum Zwecke der Maifeier freizustellen. Bon der Direktion werden dem einzelnen feine Schwierigkeiten gemacht werden. Die W.( Hauptwerfstatt, Uferstraße) hat einstimmig beschlossen, die Arbeit am 1. Mai ruben zu Laffen. Die Dienststellen werden von vorstehendem benachrichtigt. Wir erwarten von unseren Kollegen, sich reftios an der Feier zu beteiligen.

Bei der Hochbahn haben sich die Kollegen der Technik ebenfalls für vollständige Arbeitsruhe ausgesprochen und dementsprechende Beschlüsse gefaßt, die auch restlos durchgeführt werden. Das Fahrpersonal wird im ähnlichen Sinne wie bei der Straßenbahn handeln.

Wir sehen voraus, daß im Omnibusbetrieb ebenfalls dazu Stellung genommen wird, und sich die Kollegen für die Be­teiligung an der Maifeier aussprechen werden.

Filmkomparsen.

12 Stunden Nachtarbeit für 12 Mart.

Die Albertini Filmgesellschaft hatte für Nacht­aufnahmen, die sie in Staaten machen ließ, eine Anzahl Kom­parfen engagiert. Diese hatten an mehreren Tagen hintereinander von 8 Uhr abends bis 5 Uhr morgens gegen ein Honorar von 12 M. pro Person an den Aufnahmen mitgewirkt. Dann wurde ihnen eines Morgens nach Schluß der Aufnahme gefagt, fie sollten am folgenden Tage schon um 5 Uhr nachmittags erscheinen. Die Simparlen tamen zur festgelegten Zeit. Sie glaubten, da die Aufnahme an diesem Tage drei Stunder früher begann, würde sie auch früher beendet werden, so daß fie noch mit dem legten Buge gegen 12 Uhr nach Berlin   zurückkehren könnten. Aber der Hilfsregiffeur glaubte, über die Arbeitsbedingungen selbstherrlich ent­scheiden zu fönnen. Er bestimmte, daß die Aufnahme bis 5 oder 6 Uhr morgens dauern solle. Nun verlangten die Komparfen eine entsprechende Erhöhung des Honorars nach dem Tarif. Der Hilfsregiffeur aber erklärte fategorisch: Es wird für 12 M. bis 5 oder 6 Uhr gearbeitet. Wer nicht damit einverstanden ist, kann gehen."

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Einverstanden war natürlich niemand mit einem Honorar von 12 M. für 12 bis

13 Stunden Nachtarbeit. Die Komparsen versuchten, den Direktor zu sprechen; der war aber nicht zu erreichen. Schließlich wurden sie aus dem Atelier hinausgewiesen und mußten heimgehen, ohne einen Pfennig erhalten zu haben. Inzwischen hatte der Hilfs. regiffeur die für seine Aufnahme benötigten ,, Massen" unter den Einwohnern von Staaten gefunden.

Die geschädigten Romparsen fuchien nun ihr Recht mit Hilfe ihrer Gewerkschaft, der Internationalen Artistenloge. Bunächst forderte einer von ihnen durch Klage beim Gewerbe­gericht sein Honorar von 12 M. Diese Forderung wurde zur Arbeit nach Staafen beordert. Da über eine Aenderung der ihm auch zugesprochen mit der Begründung: Der Kläger   war Arbeitsbedingungen nichts gefagt war, fo mußte er annehmen, daß es hinsichtlich der Bezahlung und der Arbeitszeit so bleiben würde. mie es an den vorhergegangenen Tagen war. Es fonnte ihm nicht zugemutet werden, für dasfelbe Honorar viel länger zu arbeiten wie vorher. Der Kläger   war be

De Kollegen der Industriebahn nehmen noch dazu Stellung. reit, zu den bisherigen Bedingungen weiterzuarbeiten, aber die Be­

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und Affordlohnarbeiter 8 Proz, bei der Baumwollweberei teilweise mehr betragen würde. Zwischen den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden demnächst über den Abschluß eines neuen Tarifvertrages Verbandlungen aufgenommen.

Streifverbot für die Beamten der Schweiz  ? Basel  , 24. April.  ( TU.) Der schweizerische Nationalrat   beichloß bei der Behandlung des neuen Beamtengefeßes mit allen Stimmen der Bürgerlichen, daß dem Staatspersonal die Teil. nabme an einer Vereinigung verboten sei, die den Streit vorsieht.

Aussperrungen in der norwegischen Industrie. Kopenhagen  , 24. April.  ( TU.) Die bereits zu Anfang April ber Eisen, Bergwerf, Tertil und Schuhwaren­von den norwegischen Arbeitgebern angefündigte Aussperrung in industrie tritt heute in Kraft. Vermittlungsvorschlag des Schlichtungsrates, der eine Lohnher­Während die Arbeitgeber den ablegung von etwa 17 Pro 3. festsetzte, angenommen hatten, verwarjen die Arbeitnehmer diesen Vorschlag. Außer den unmittel­bar von dem Konflikt betroffenen 30 000 bis 35 000 Mann werden wahrscheinlich auch die Buchbinder und Buch­druder mit in den Konflikt hineingezogen werden, da auch in diesen Gemerben die Lohntarifverhandlungen gescheitert sind.

Reine Regierungsanleihe an den englischen Bergbau.

London  , 24. April.  ( TU.) Die englische Regierung erflärt die Meldung von einer Regierungsanleihe an den Bergbau für un­richtig. Baldwin verhandelte heute längere Zeit mit dem Staatssekretär für den Bergbau. Bertreter der Grubenbefizer und der Arbeiter weilen im Rohlengebiet, wo sie mit den Bezirksverbänden die Lage besprechen. Macdonald äußerte sich sehr ernst über die Verschärfung der Krise. Nach seiner Ansicht ftreits tun, sonst würde auf ihr das Odium der Schuld laften. müsse die Regierung alles zur Bermeidung des Kohlenarbeiter.

Berantmortiid) für Bolitik: Richard Bernstein; Wirtschaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton  : R. V. Döscher; Lokales und Sonstiges Krik Raritäbt: Anzeigen: Tb. Glode: fämtlich in Berlin  . Berlag: Borwärts Berlaa G. m. b. S., Berlin  . Druck: Borwärts- Buchdruckergi und Berlaasan ftalt Baul Ginaer u. Co. Berlin G 68. Lindenstraße 3. Sierau 3 Beilagen, Unterhaltung und Biffen" und Aus ber Filmwelt".

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